Auch wenn das Wort „free“ in „royalty-free Fotos“ drin steckt, bedeutet das nicht, dass diese Fotos auch kostenlos sind. Der Begriff bedeutet vielmehr, dass im Gegensatz zur klassischen Foto-Lizenzierung („lizenzpflichtige Fotos“) bei diesem Modell keine Lizenzanteile pro Nutzung fällig werden, sondern die Nutzungsrechte (mehr oder weniger) pauschal verkauft werden.
Der Markführer für Bildbearbeitungsprogramme Adobe („Adobe Photoshop“) hat das scheinbar missverstanden. In den Nutzungsbedingungen seiner neuen kostenlosen Online-Version des sonst über 1.000 Euro teuren Grafikprogramms Photoshop hat Adobe ein kleines, aber bitteres Schmankerl versteckt. Kostenlos möchte Adobe Foto nutzen und damit Geld verdienen können, die mit Adobe Express veröffentlicht werden.
Hier der Auszug:
„8. Use of Your Content.
- Adobe does not claim ownership of Your Content. However, with respect to Your Content that you submit or make available for inclusion on publicly accessible areas of the Services, you grant Adobe a worldwide, royalty-free, nonexclusive, perpetual, irrevocable, and fully sublicensable license to use, distribute, derive revenue or other remuneration from, reproduce, modify, adapt, publish, translate, publicly perform and publicly display such Content (in whole or in part) and to incorporate such Content into other Materials or works in any format or medium now known or later developed.“
Für Nutzer, die mit ihren Fotos Geld verdienen wollen, würde sich damit die Nutzung der Web-Version von selbst verbieten.
Schnell ruderte Adobe aber wenige Tage nach Aufdeckung des Passus zurück: Nie hätte man daran gedacht, die Bilder so zu nutzen. Die hauseigenen Rechtsanwälte arbeiten nun an einer neuen Version der Nutzungsrechte.
Man kann es ja mal versuchen, oder? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…