In 21 Tagen wird die Webseite von Fotolia abgeschaltet. Deren Fotos können dann nur noch bei Adobe Stock erworben werden.
Selbst wer als ehemaliger Fotolia-Kunde schon zu Adobe Stock gewechselt ist, sollte eins nicht vergessen: Unbedingt Screenshots der eigenen Fotolia-Käufe machen!
Denn wenn es zu Streitigkeiten über eventuelle Urheberrechtsverletzungen geht, muss der Bildnutzer seine erworbenen Rechte nachweisen. Die Lizenzkette nach §32e UrhG muss lückenlos zurückverfolgbar sein.
Auf den Rechnungen von Fotolia ist jedoch nicht vermerkt, welches Bild wann genau runtergeladen wurde. Genau dieser Nachweis muss jedoch erbracht werden, wenn der Kunde zeigen will, dass er die Nutzungsrechte am betroffenen Bild hält.
Um einen solchen Screenshot anzufertigen, bitte bei Fotolia einloggen, dann links in der Spalte auf „Gekaufte Dateien“ klicken, dann in der Mitte auf „Alle gekauften Dateien“. Nun je nach Bildmenge unten die Ansicht auf „100“ stellen und mit einem Screenshot-Tool seiner Wahl alle Seiten sichern.

Nach der Screenshot-Erstellung bitte noch mal kontrollieren, ob die Bildnummer und das Download-Datum lesbar sind und alles wiederauffindbar archivieren.
Selbst wer als Fotolia-Kunde zu Adobe Stock gewechselt ist, sollte die Screenshots machen. Die Kaufhistorie bei Adobe Stock zeigt (zumindest bei mir) nur die Käufe, die ich nach dem Wechsel zu Adobe Stock getätigt habe, nicht die davor bei Fotolia.
Laut Adobe Stock sollte die Übernahme der Lizenzhistorie eigentlich funktionieren, dann würde diese Warnung hier nur für diejenigen Fotolia-Kunden wichtig sein, die kein Konto bei Adobe anlegen wollen. Aber ich empfehle, es trotzdem zu machen, sicher ist sicher.
Nur so ist man als Bildkäufer vor eventuellen späteren unliebsamen Überraschungen geschützt, wie sie Die Bildbeschaffer in ihrem Blog erwähnen.