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Bildagentur EyeEm ändert die Vertragsbedingungen für Fotografen

Vor eini­gen Tagen hat die Bildagentur EyeEm die Vertragsbedingungen („Terms of Service“) für die Fotografen geändert.

Die neu­en Bedingungen kön­nen hier auf deutsch nach­ge­le­sen oder hier als PDF run­ter­ge­la­den werden.

Laut EyeEm wer­den in der Ankündigungs-​Email die­se fünf Änderungen erwähnt:

  1. Die Vertragsbedingungen für Fotografen und für Bildkäufer wur­den separiert.
  2. Es wird bei Vertragspunkt 9 (ehe­mals 10) deut­lich gemacht, dass die­se Bedingungen nur für den Marketplace gel­ten, wo Fotos zum Verkauf ange­bo­ten werden.
  3. Unter Punkt 9.7 wird nun eine Mindestauszahlungssumme von 10 US-​Dollar ein­ge­führt, zusätz­lich wird aber eine davon unab­hän­gi­ge Auszahlung ein­mal jähr­lich erlaubt.
  4. Als „Inhalte“ zäh­len jetzt nicht nur Fotos, son­dern auch Videos, ein Zeichen dar­auf, dass der sich seit vie­len Jahren andeu­ten­de Video-​Bereich bald kom­men könnte.
  5. Als letz­tes wird in der EyeEm-​Mail nur etwas ver­schämt erwähnt, dass sich die Zeitspanne zur Entfernung von Inhalten geän­dert habe. Bei genaue­rem Hingucken steht in den Vertragsbedingungen nun, dass Inhalte nach der Löschung, die über Partner-​Plattformen (z.B. Getty Images, Alamy oder Adobe) ver­trie­ben wer­den, bis zu 180 Tagen (statt wie bis­her 90 Tagen) online blei­ben können.

Wer die bis­he­ri­gen Vertragsbedingungen vom April 2016 mit denen vom Januar 2020 ver­glei­chen will, für denn habe ich die­se prak­ti­sche Gegenüberstellung bereit gestellt, wo ihr jede ein­zel­ne Änderung selbst nach­voll­zie­hen könnt.

Bis auf Punkt 5 hal­te ich die meis­ten Punkten für nach­voll­zieh­bar und akzeptabel.

Ob sich im Video-​Bereich wirk­lich was abspie­len wird, erwar­te ich gespannt, weil sich EyeEm durch deren Aktionen in den letz­ten Jahren (Uploads ins Nirvana, kei­ne Übersichtsseiten für Videografen, etc., rou­tie­ren­des Personalkarussel) viel Vertrauensvorschuss ver­spielt hat.