Vor einigen Tagen hat die Bildagentur EyeEm die Vertragsbedingungen („Terms of Service“) für die Fotografen geändert.
Die neuen Bedingungen können hier auf deutsch nachgelesen oder hier als PDF runtergeladen werden.
Laut EyeEm werden in der Ankündigungs-Email diese fünf Änderungen erwähnt:
- Die Vertragsbedingungen für Fotografen und für Bildkäufer wurden separiert.
- Es wird bei Vertragspunkt 9 (ehemals 10) deutlich gemacht, dass diese Bedingungen nur für den Marketplace gelten, wo Fotos zum Verkauf angeboten werden.
- Unter Punkt 9.7 wird nun eine Mindestauszahlungssumme von 10 US-Dollar eingeführt, zusätzlich wird aber eine davon unabhängige Auszahlung einmal jährlich erlaubt.
- Als „Inhalte“ zählen jetzt nicht nur Fotos, sondern auch Videos, ein Zeichen darauf, dass der sich seit vielen Jahren andeutende Video-Bereich bald kommen könnte.
- Als letztes wird in der EyeEm-Mail nur etwas verschämt erwähnt, dass sich die Zeitspanne zur Entfernung von Inhalten geändert habe. Bei genauerem Hingucken steht in den Vertragsbedingungen nun, dass Inhalte nach der Löschung, die über Partner-Plattformen (z.B. Getty Images, Alamy oder Adobe) vertrieben werden, bis zu 180 Tagen (statt wie bisher 90 Tagen) online bleiben können.
Wer die bisherigen Vertragsbedingungen vom April 2016 mit denen vom Januar 2020 vergleichen will, für denn habe ich diese praktische Gegenüberstellung bereit gestellt, wo ihr jede einzelne Änderung selbst nachvollziehen könnt.
Bis auf Punkt 5 halte ich die meisten Punkten für nachvollziehbar und akzeptabel.
Ob sich im Video-Bereich wirklich was abspielen wird, erwarte ich gespannt, weil sich EyeEm durch deren Aktionen in den letzten Jahren (Uploads ins Nirvana, keine Übersichtsseiten für Videografen, etc., routierendes Personalkarussel) viel Vertrauensvorschuss verspielt hat.