Archiv der Kategorie: Rechtliches

Mein Foto in Handywerbung – Wer hat Beweise?

Vor zwei Monaten sprach mich ein Model an, dass Freunde von ihr die­ses Foto aus unse­rer Fotosession gese­hen hät­ten. Das Bild soll in einer Handywerbung eines Musiksenders zu sehen sein. Es besteht der Verdacht, dass das Foto nicht rich­tig lizen­siert wurde.

Da wir bei­de bis­her die ent­spre­chen­de Werbung nicht gefun­den haben, bit­te ich hier mei­ne Leser um Mithilfe: Wer das Foto in einer TV-​Werbung für Handys o.ä. auf einem Musiksender sieht (MTV kann es nicht sein), gebe bit­te Bescheid. Mich inter­es­siert vor allem die Firma, aber auch TV-​Sender und Uhrzeit wür­den hel­fen, die Firma aus­fin­dig zu machen.

Ich freue mich über jede hilf­rei­che Information. Vielen Dank schon mal.

Bewerbungsstart für Germany’s Next Topmodel – 4. Staffel

Bei der drit­ten Staffel von Germany’s Next Topmodel haben sich über 18.000 Mädchen ab 16 Jahren bewor­ben. Wie vie­le wer­den es dies­mal? Die Bewerbungen für die vier­te Staffel der Topmodel-​Sendung kön­nen nun bis zum 10.12.2008 ein­ge­sen­det wer­den. Mehr Informationen auf der Webseite von Heidi Klum.

Ein klei­ner Hinweis an die ange­hen­den Models: Bitte lest Euch die Teilnahmebedingungen und vor allem die Einverständniserklärung genau durch.

Da steht unter anderem:

Mit mei­ner Unterschrift erklä­re ich mich ein­ver­stan­den mit der unent­gelt­li­chen Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen anläss­lich der Produktion der TV Serie Germany´s next Topmodel – by Heidi Klum. Gleichzeitig räu­me ich der […] Produktions GmbH und ProSieben […] an den ange­fer­tig­ten Ton- und/​oder Bildaufnahmen […] unent­gelt­lich alle ent­ste­hen­den oder bereits ent­stan­de­nen urhe­ber­recht­li­chen Nutzungs‑, Leistungsschutz‑, Persönlichkeits- oder sons­ti­gen Rechte (z.B. Merchandising, Drucknebenrechte, Online-​/​Internetrechte). Dies gilt auch für die von mir mit­ge­brach­ten Bild- und Tonmaterialien.“ (Hervorhebung von mir)

Insbesondere der letz­te Satz ist wich­tig, wenn ihr für Eure Bewerbung Fotos ein­sen­det, die ihr mit pro­fes­sio­nel­len Fotografen gemacht habt. Falls ihr dort etwas unter­schrie­ben habt, kann es gut sein, dass ihr nicht alle Rechte besitzt, die nötig sind, um der „Germany’s Next Topmodel“-Sendung die Rechte dar­an abzutreten.

Die Aufnahmen zur Sendung wer­den dann unge­fähr von Mitte Januar bis Ende März 2009 stattfinden.

Übrigens prä­sen­tiert die Gewinnerin der ers­ten Staffel, Lena Gehrke, in Österreich die Sendung „Austria’s Next Topmodel“ und sucht eben­falls Bewerberinnen.

Nachtrag 27.09.2008: Michael Kirchner vom Studio-​Blog mel­det, dass auch die Schweiz ihr Topmodel sucht, wie­der mit Bruce Darnell.

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Vor- und Nachteile des Bildersuchdienstes PicScout

Es gibt eini­ge Firmen, die sich dar­auf spe­zia­li­siert haben, Fotos im Internet zu finden.
Über den TinEye-Service von Idée Inc. habe ich schon berich­tet, ande­re Firmen sind Attributor, Digimarc oder PhotoPatrol.

Die Firma PicScout hat auch ein ähn­li­ches System, wel­ches seit Jahren auch von den gro­ßen Bildagenturen wie Getty Images, Corbis, Mauritius und Masterfile genutzt wird. Vor einem hal­ben Jahr erreg­te die Firma viel Aufsehen, weil Getty Images mit deren Hilfe eine gro­ße Abmahnwelle star­te­te, von der wahr­schein­lich nicht nur Bilderdiebe betrof­fen waren, son­dern auch Kunden, die eine Lizenz gekauft hat­ten. Hier ein anony­mi­sier­te Lizenznachforderung.

Daraufhin began­nen eini­ge Informatik-​Freaks zu schau­en, wie die Suchmaschine „Image Tracker“ von PicScout funk­tio­niert und bemerk­ten, dass die­ser Suchroboter auch die gän­gi­gen Richtlinien für Suchroboter igno­riert. Daraufhin fan­den fin­di­ge Anwälte schon das Schlupfloch des „vir­tu­el­len Hausfriedensbruchs“ und Betroffene sam­mel­ten sich in Foren.

Aber für Fotografen ist eher inter­es­sant, ob denn Fotos gefun­den wer­den und sich der Aufwand unter dem Strich finan­zi­ell lohnt. Das Grundkonzept klingt nicht schlecht:

PicScout sucht auto­ma­tisch im Internet nach den eige­nen Fotos und fin­det die­se auch, wenn sie beschnit­ten, gespie­gelt, mit Text ver­se­hen oder farb­lich ver­än­dert wur­den. Nachdem eine Urheberrechtsverletzung ent­deckt wur­de, schickt PicScout Rechtsanwälte und Inkassobüros los, um nach­träg­lich Lizenzgebühren ein­zu­for­dern. Bei YouTube gibt es auch ein Werbe-Video vom PicScout-​Service in Aktion.

Schauen wir doch mal, was das kos­tet. PicScout bie­tet für Fotografen drei Möglichkeiten:

  • 500 Fotos für ca. 15 US-​Dollar pro Monat
  • 1000 Fotos für ca. 25 US-​Dollar pro Monat
  • 2000 Fotos für ca. 35 US-​Dollar pro Monat

im Internet auto­ma­tisch vom „Image Tracker“ suchen zu las­sen. Diese Suche soll nach einer tele­fo­ni­schen Auskunft eines Kundenbetreuers bis zu acht Monate dau­ern kön­nen, da es natur­ge­mäß dau­ert, Billionen Webseiten zu durchsuchen.

Hier kommt aber der ers­te Haken:
Für die­sen Preis wer­den nur die Webseiten eines Landes durch­sucht, ent­we­der der USA, von Großbritannien oder Deutschland. Die Endung der Domain sei da kein aus­schlag­ge­ben­des Kriterium, es gebe „Algorithmen“, die das fest­stell­ten. Meine Vermutung ist, dass Whois-​Abfragen, Sprache oder Währungszeichen auf der Webseite eini­ge der Kriterien sein könnten.

Wer mehr als ein Land durch­su­chen las­sen möch­te, zahlt pro Land ca. 6 US-​Dollar extra. Die Auswahl ist aber auf obi­ge drei Länder begrenzt. Bei allen drei Ländern und 2000 Fotos wären das ca. 63 US-​Dollar pro Monat. Wenn aber auf einer fran­zö­si­schen oder kana­di­schen Webseite geklau­te Fotos genutzt wer­den, ist PicScout anschei­nend machtlos.

Der zwei­te Haken:

Zitat Terms Of Service (ToS): „PicScout shall moni­tor the ter­ri­to­ries you have sel­ec­ted in the Subscription Form for com­mer­cial web­sites that poten­ti­al­ly inf­rin­ge the pro­prie­ta­ry rights of the Images (“Infringements”). PicScout shall con­cen­tra­te its efforts on iden­ti­fy­ing com­mer­cial Infringements of the Images rather than pri­va­te use thereof.“

PicScout kon­zen­triert sich bei der Suche auf kom­mer­zi­el­le Webseiten. Es ist klar, dass sich von dort am ehes­ten Gebühren ein­trei­ben las­sen, von denen PicScout 30% behält. Jedoch gehe ich davon aus, dass die meis­ten Firmen kor­rekt arbei­ten und lizen­sier­te Bilder nut­zen. Bei den pri­va­ten Nutzern ist die Zahl derer, die wis­sent­lich oder unwis­sent­lich Fotos steh­len, wahr­schein­lich höher.

Der drit­te Haken:

Zitat ToS: „In the event that Images pro­vi­ded by you are repre­sen­ted by a stock pho­to­gra­phy agen­cy, or ano­ther agen­cy or enti­ty to whom the pro­se­cu­ti­on rights for such Images have been assi­gned (a “Stock Photography Agency”), and such agen­cy is a cus­to­mer of PicScout, all Match Reports (as defi­ned below) of such images will be pro­vi­ded to the Stock Photography Agency only.“

Das bedeu­tet, dass nur Bilder gesucht wer­den kön­nen, die nicht über eine Agentur ver­trie­ben wer­den, wel­che Kunde bei PicScout ist. Da alle Treffermeldungen nur an die­se Agentur gehen, kann der Service nicht mal genutzt wer­den, um „Belegexemplare“ oder „Referenzen“ zu sammeln.

Der vier­te Haken:
In den Nutzungsbestimmungen von PicScout steht nichts davon, aber bei mei­nem Telefonat mit dem Kundenbetreuer hieß es, dass nur „Rights Managed“-Bilder gesucht wer­den wür­den, kei­ne „Royalty Free“-Fotos. Bei letz­te­ren sei es nicht mög­lich, nach­zu­wei­sen, ob eine Nutzung kor­rekt sei. Das wage ich zwar zu bezwei­feln, aber wenn sie meinen…

Unterm Strich begrü­ße ich jeden Service, der hel­fen kann, mei­ne Fotos zu fin­den. In die­sem Fall fin­de ich den Preis und die Einschränkungen noch zu hoch.

Ähnliche Erfahrungen hat ein deut­scher Fotograf gemacht, der PicScout seit Februar 2008, also seit sechs Monaten nutzt. Er betreibt eine eige­ne klei­ne Bildagentur mit Travel-​Fotos und lässt 2000 sei­ner meist­ge­klick­ten Fotos via PicScout auf deut­schen Webseiten suchen. Bisher noch kein Treffer. Mit der Google-​Bildsuche und TinEye fand er jedoch eini­ge sei­ner Fotos inner­halb einer Stunde.

Schlösserstiftung verklagt Bildagentur wegen Fotonutzung

Am 3.7. gab es im Tagesspiegel einen Artikel über die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, wel­che vor allem die Bildagentur Ostkreuz ver­klagt, da die­se Fotos von ihren Schlössern ver­kau­fe. Für Agenturfotorafen ein Muss zum Lesen.

(Danke an Zoomfeed für den Link.)

Bildagentur AP verbietet Weiternutzung von Outtake-Fotos

Unbestätigten Gerüchten zufol­ge (via StockPhotoTalk) soll der neu­en Fotografenvertrag der Nachrichten- und Bildagentur Associated Press (AP) ver­bie­ten, Outtakes von Aufträgen selbst weiterzunutzen.

Outtakes sind Fotos, die im Rahmen eines bezahl­ten Auftrags ent­stan­den sind, für die­sen aber dann nicht benö­tigt werden.

Bisher konn­ten AP-​Fotografen die­se Fotos an ande­re Bildagenturen wei­ter­ver­kau­fen und so etwas Geld zusätz­lich ver­die­nen. Da dem neu­en Vertrag nach angeb­lich alle Fotos AP gehö­ren sol­len, wäre das nicht mehr möglich.

Auch an ande­rer Front ballt sich Ärger gegen AP zusam­men, der am bes­ten von TechCrunch zusam­men­ge­fasst wird.