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Ergebnisse und Lehren aus meinem großen Fotografie-Gewinnspiel

Trommelwirbel! Ich darf die 13 Gewinner mei­nes Gewinnspiels zur Feier des 500. Artikels in die­sem Blog bekanntgeben!

In den Kommentaren mei­nes Gewinnspiel-​Artikels kamen 142 Beiträge zusam­men. Ich habe die­se per Hand über­prüft, ob alle die Teilnahmebedingungen erfüllt haben (mehr dazu unten) und die­je­ni­gen aus­sor­tiert, wel­che lei­der nicht rich­tig mit­ge­macht haben. Das waren ca. 30 Beiträge. Den rest­li­chen Kommentaren habe ich – chro­no­lo­gisch auf­stei­gend – ent­spre­chend den Teilnahmebedingungen eine oder zwei Losnummern zuge­wie­sen. Das ergab 110 Lose, die gewin­nen können.

Auf der Webseite random.org habe ich mir per Zufallsgenerator dann 13 Nummern im Bereich 1–110 zie­hen las­sen. Hier die Gewinner-Lose:

Aber wel­che Lose gehö­ren zu wel­chem Kommentator?

Hier die Kurz-​Übersicht:

  1. Gewinner: Los 23 – Sebastian
  2. Gewinner: Los 36 – Kim
  3. Gewinner: Los 2 – wl
  4. Gewinner: Los 72 – Abra Xas
  5. Gewinner: Los 55 – gfgfgf
  6. Gewinner: Los 22 – Sebastian (ihr seht, dop­pel­te Gewinnchancen kön­nen sich lohnen)
  7. Gewinner: Los 44 – Björn Lischer
  8. Gewinner: Los 102 – Thomas Schwede
  9. Gewinner: Los 78 – Maximilian
  10. Gewinner: Los 27 – Melanie
  11. Gewinner: Los 34 – Uwe Landgraf
  12. Gewinner: Los 85 – Julia
  13. Gewinner: Los 77 – David

Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner!

Hier die voll­stän­di­ge Übersicht, wer wel­che Losnummer erhal­ten hat und wel­che Kommentare ungül­tig erklärt wer­den muss­ten (Klick auf das Bild für eine Großansicht oder abspei­chern und anschauen):

Ich wer­de jetzt die Gewinner nach­ein­an­der anschrei­ben. Zuerst darf sich der ers­te Gewinner aus den 13 Preisen etwas aus­su­chen, der zwei­te Gewinner aus den rest­li­chen Preisen und so wei­ter. Falls sich jemand inner­halb einer Woche nicht auf mei­ne Email mel­den soll­te (im Spam-​Filter nach­schau­en), dann wer­de ich spä­ter noch Lose zie­hen, um alle Preise zu vergeben.

Waren mei­ne Regeln zu streng?

Vermutlich habe ich die Teilnahme am Gewinnspiel an zu hohe Erwartungen geknüpft. Anders kann ich mir nicht erklä­ren, dass ich bei stren­ger Auslegung der Regeln locker über die Hälfte der Teilnehmer hät­te dis­qua­li­fi­zie­ren müs­sen. Die Regeln lau­te­ten: Um teil­zu­neh­men, muss­te jemand über das Gewinnspiel mit Link in sei­nem Facebook- oder Twitter-​Account berich­ten oder in sei­nem Blog dar­auf hin­wei­sen. Zusätzlich muss­te die Lieblingskategorie in mei­nem Blog genannt wer­den und zu wel­chem Thema der Leser in Zukunft mehr von mir lesen wol­len würde.

An den letz­ten bei­den Bedingungen sind vie­le geschei­tert. Dabei hat­ten die­se Bedingungen ihre Gründe und ich habe sie extra rot mar­kiert, damit sie auch auf­fal­len und nicht über­le­sen wer­den. Ich habe mich des­we­gen ent­schlos­sen, bei­de Bedingungen zu einer zusam­men­zu­fas­sen. Um teil­zu­neh­men, muss­te neben dem Link die Lieblingskategorie oder ein Wunschthema genannt werden.

Viele hat­ten auch Probleme, den rich­ti­gen Link der Facebook-​Status-​ID zu fin­den. Wenn es mir mög­lich war, das heißt, wenn ich mit mei­nem Facebook-​Account das Profil des Teilnehmers anse­hen konn­te, habe ich den rich­ti­gen Link raus­ge­sucht, oben mit in die Übersicht ein­ge­tra­gen und den Kommentar gezählt.

Wann wur­de ein Kommentar ungültig?

Leider muss­te ich trotz­dem eini­ge Kommentare igno­rie­ren. Einige haben weder eine Kategorie noch ihr Wunschthema genannt. Bei man­chen Kommentaren war der Link falsch oder der not­wen­di­ge Inhalt nicht auf­find­bar. Zum Beispiel hat jemand nur die URL sei­nes Blogs gepos­tet, ohne dort auf das Gewinnspiel hin­zu­wei­sen. Einige Blogs konn­te ich nicht mit­zäh­len, weil es soge­nann­te „Gewinnspielblogs“ waren, die eben­falls von der Teilnahme aus­ge­schlos­sen sind.

Warum bekom­men nur man­che zwei Lose?

Gemäß den Teilnahmebedingungen konn­te nur jemand zwei Lose bekom­men, der mit Blog und Facebook-​Link teil­ge­nom­men hat oder mit Blog und Twitter-​Link. Einige haben mit Facebook und Twitter teil­ge­nom­men, was ich jedoch nur 1x zäh­len konnte.

Lehren aus dem Gewinnspiel

Ich hat­te im Blog ja bis­her zwei Gewinnspiele ver­an­stal­tet, die auf viel Resonanz gesto­ßen sind. Ehrlich gesagt hat­te ich mir ange­sichts der vie­len tol­len Preisen mehr Teilnehmer erwar­tet. Aber wahr­schein­lich waren die Regeln doch zu kom­pli­ziert. Dabei hat­te das Gründe: Ich woll­te die Leute mit Preisen beloh­nen, die regel­mä­ßig mei­nen Blog lesen. Diese haben in der Regel auch die Teilnahmebedingungen gründ­lich gele­sen. Damit konn­te ich halb­wegs die Leute raus­fil­tern, die sich über­all an vie­len Gewinnspielen betei­li­gen, ohne einen Bezug zum ver­an­stal­ten­den Blog zu haben. Ich hät­te mir gewünscht, eine bes­se­re Methode zu fin­den, um sicher­zu­stel­len, dass die Leute den Blog lesen, aber mir ist kei­ne eingefallen.

Im Nachhinein ist mir die Idee gekom­men, dass ich die Gewinner nicht per Email anschrei­be, son­dern nur im Blog nen­ne und die­se sich dann bei mir mel­den müss­ten. Aber das hät­te ich vor Beginn des Gewinnspiels erwäh­nen müs­sen, des­halb geht es dies­mal nicht.

Außerdem habe ich gemerkt, dass gar nicht so vie­le Preise not­wen­dig sind, um Euch für ein Gewinnspiel zu begeis­tern. Ich freue mich, dass sich vie­le Firmen betei­ligt haben und wirk­lich hilf­rei­che Dinge für Fotografen bei­gesteu­ert haben, aber die Organisation im Hintergrund erfor­der­te viel Zeit und Planung. Auch jetzt nach der Bekanntgabe der Gewinner hört für mich die Arbeit nicht auf, weil ich die Gewinnvergabe koor­di­nie­ren muss und eini­ge Gewinne selbst ver­schi­cke. Das nächs­te Mal wer­de ich sol­che Aktionen wie­der etwas klei­ner aufziehen.

Jetzt aber noch mal Gratulation an die Gewinner: Ihr bekommt Emails von mir.

Was sind eure Erfahrungen aus sol­chen Verlosungen oder Gewinnspielen?

Bewerbungsstart für Germany’s Next Topmodel – 4. Staffel

Bei der drit­ten Staffel von Germany’s Next Topmodel haben sich über 18.000 Mädchen ab 16 Jahren bewor­ben. Wie vie­le wer­den es dies­mal? Die Bewerbungen für die vier­te Staffel der Topmodel-​Sendung kön­nen nun bis zum 10.12.2008 ein­ge­sen­det wer­den. Mehr Informationen auf der Webseite von Heidi Klum.

Ein klei­ner Hinweis an die ange­hen­den Models: Bitte lest Euch die Teilnahmebedingungen und vor allem die Einverständniserklärung genau durch.

Da steht unter anderem:

Mit mei­ner Unterschrift erklä­re ich mich ein­ver­stan­den mit der unent­gelt­li­chen Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen anläss­lich der Produktion der TV Serie Germany´s next Topmodel – by Heidi Klum. Gleichzeitig räu­me ich der […] Produktions GmbH und ProSieben […] an den ange­fer­tig­ten Ton- und/​oder Bildaufnahmen […] unent­gelt­lich alle ent­ste­hen­den oder bereits ent­stan­de­nen urhe­ber­recht­li­chen Nutzungs‑, Leistungsschutz‑, Persönlichkeits- oder sons­ti­gen Rechte (z.B. Merchandising, Drucknebenrechte, Online-​/​Internetrechte). Dies gilt auch für die von mir mit­ge­brach­ten Bild- und Tonmaterialien.“ (Hervorhebung von mir)

Insbesondere der letz­te Satz ist wich­tig, wenn ihr für Eure Bewerbung Fotos ein­sen­det, die ihr mit pro­fes­sio­nel­len Fotografen gemacht habt. Falls ihr dort etwas unter­schrie­ben habt, kann es gut sein, dass ihr nicht alle Rechte besitzt, die nötig sind, um der „Germany’s Next Topmodel“-Sendung die Rechte dar­an abzutreten.

Die Aufnahmen zur Sendung wer­den dann unge­fähr von Mitte Januar bis Ende März 2009 stattfinden.

Übrigens prä­sen­tiert die Gewinnerin der ers­ten Staffel, Lena Gehrke, in Österreich die Sendung „Austria’s Next Topmodel“ und sucht eben­falls Bewerberinnen.

Nachtrag 27.09.2008: Michael Kirchner vom Studio-​Blog mel­det, dass auch die Schweiz ihr Topmodel sucht, wie­der mit Bruce Darnell.

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Unfaire vs. faire Fotowettbewerbe

Die Tücke steckt im Kleingedruckten: So man­cher tol­le Preis beim Fotowettbewerb muss in Relation zu den Bedingungen gesetzt wer­den, zu denen ein Foto ein­ge­sandt wird. Wer von der Fotografie lebt, kann es sich nicht leis­ten, Bildrechte will­kür­lich zu verschenken.

Umso lobens­wer­ter ist die Sammlung unfai­rer Wettbewerbsbedingungen hier auf fotowettbewerbe.de. Nach der Lektüre ver­geht einem oft die Lust am Teilnehmen. Zu Recht.

Immerhin wer­den auch posi­ti­ve Gegenbeispiele genannt. Eine Pflichtlektüre für Teilnehmer von Fotowettbewerben.

Stockfotografie vs. Fotowettbewerbe

Seitdem ich mei­ne Fotos ver­kau­fe, ach­te ich viel genau­er dar­auf, wie mei­ne Fotos benutzt wer­den. Immerhin sind sie mein „Kapital“. Auch die Bedingungen von Fotowettbewerben lese ich sehr auf­merk­sam. Das führ­te dazu, dass ich bei fast kei­nen Fotowettbewerben mehr mitmache.

Ein aktu­el­les Beispiel:Die Webseite www.wetter.com ver­an­stal­tet einen Fotowettbewerb für Winterbilder. In den Teilnahmebedingungen steht u.a.:

Mit der Einsendung eines oder meh­re­rer Fotos […] räumt der Teilnehmer der wetter.com AG die fol­gen­den nicht-​ausschließlichen, über­trag­ba­ren, räum­lich und zeit­lich unbe­schränk­ten Rechte – ein­schließ­lich des Rechts zur Unterlizenzierung – an dem Bildmaterial ein:

* das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der hier ein­ge­räum­ten Rechte belie­big zu ver­viel­fäl­ti­gen und zu verbreiten;

* das Recht der öffent­li­chen Wiedergabe, ins­be­son­de­re das Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffent­li­chen Zugänglichmachung […], das Senderecht (d. h. […] über den Fernsehsender „Deutsches Wetter Fernsehen“ zugäng­lich zu machen), das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger […].

Das bedeu­tet unge­fähr: Eingesandte Fotos – auch wenn sie nicht gewon­nen haben – dür­fen vom Veranstalter kos­ten­los für deren Webseite und Fernsehsender benutzt wer­den. Außerdem dürf­ten die­se Rechte auch an belie­big vie­le ande­re – der Formulierung „Unterlizenzierung“ sei Dank – wei­ter­ge­ge­ben werden.

Und wofür das alles? Einmal pro Woche wer­den 50 € für das bes­te Bild bezahlt. Zur Erinnerung: Genutzt wer­den dür­fen aber alle Einsendungen, auch die der „Verlierer“. Genutzt wer­den bei­spiels­wei­se über 130 Fotos auf der Webseite für den kos­ten­lo­sen „Download als Wallpaper“. Allein für sol­che Rechte wür­den beim Kauf der Bilder bei Bildagenturen meist meh­re­re tau­send Euro fällig.

Wer sich vor sol­chen Klauseln in Wettbewerben schüt­zen will, fin­det hier mehr Informationen:
http://www.fotowettbewerbe.de/ratgeber/#more‑1
http://www.fotorecht.de/publikationen/fotowettbewerb.html