Im Mai 2017 hatte Frankreich das Dekret Nummer „2017–738“ erlassen, nachdem darüber ca. acht Jahre lang diskutiert wurde. Das Dekret tritt ab dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Es beruft sich auf diesen Gesetzestext im „Code of Public Health“, darin steht (laut Google Translate und von mir sinngemäß gekürzt):
„Artikel L2133‑2
Die Fotografien für die kommerzielle Verwendung von Models […], deren Körperaussehen durch Bildverarbeitungssoftware modifiziert wurde, um die Silhouette zu verfeinern oder zu verdicken, müssen von den Worten begleitet werden: „Foto retuschiert“.“
Im Dekret 738 steht:
„Art. R. 2133–4
Die Verpflichtung nach Artikel L. 2133–2 gilt für Fotografien für die kommerzielle Verwendung von Models, die in Werbebotschaften eingefügt werden, die durch Plakate verteilt werden oder online […], in Presseveröffentlichungen […], Werbe-Korrespondenz für Einzelpersonen und Werbe-Drucksachen.“
[…]
Art. R. 2133–6
Der Werbetreibende stellt die Einhaltung der Verpflichtungen dieses Kodex sicher. […]“
Weiterhin heißt es, dass der ergänzende Text „zugänglich, gut lesbar und klar differenziert in der Werbebotschaft“ angebracht werden muss.
Übrigens gibt es seit kurzem ebenfalls ein Gesetz in Frankreich, welches Models einen ungesunden BMI verbietet.
Was heißt das auf gut deutsch?
Das bedeutet im Klartext, dass Bilder mit Personen, welche in Frankreich für Werbezwecke verwendet werden, egal ob auf Plakaten, Flyern oder im Internet, mit dem Zusatz „Foto retuschiert“ versehen werden müssen.
Was bedeutet das für Stockfotografen?
Gestern gab es einen Rundbrief der weltweit größten Bildagentur Getty Images, dass sie aufgrund dieses französischen Gesetzes ihre Annahme-Bedingungen geändert haben.
Ab dem 1. Oktober 2017 dürfen keine Bilder mehr bei Getty Images oder iStock eingereicht werden, auf denen Models so retuschiert wurden, dass sie dünner oder dicker wirken.
Ausdrücklich erlaubt laut Getty Images sind weiterhin Veränderungen an den Personen wie
– andere Haarfarbe
– Nasenkorrektur
– Retusche der Haut und von „Schönheitsfehlern“ (Leberflecke, Pickel, Sommersprossen).
Sehr vermutlich wird diese Regel auch alle Partneragenturen treffen, welche Getty Images beliefern, zum Beispiel Westend61, EyeEm, F1 Online oder Imagebroker.
Ebenfalls zu vermuten ist, dass andere Bildagenturen nachziehen werden. Möglich wäre es jedoch, dass nicht alle Agenturen pauschal diese Art von Fotos verbieten, sondern zum Beispiel eine Checkbox einführen, bei der der Fotograf angeben kann, ob die Kontur eines Models verändert wurde.
Für mich selbst ändert sich nichts, da ich bisher noch nie die Silhouette eines Models vergrößert oder verkleinert habe.
Wie sieht es bei euch aus?
Wer ist betroffen?
