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Frankreich schreibt Kennzeichnung für Körper-​Retusche bei kommerziellen Fotos vor

Im Mai 2017 hat­te Frankreich das Dekret Nummer „2017–738“ erlas­sen, nach­dem dar­über ca. acht Jahre lang dis­ku­tiert wur­de. Das Dekret tritt ab dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Es beruft sich auf die­sen Gesetzestext im „Code of Public Health“, dar­in steht (laut Google Translate und von mir sinn­ge­mäß gekürzt):

Artikel L2133‑2
Die Fotografien für die kom­mer­zi­el­le Verwendung von Models […], deren Körperaussehen durch Bildverarbeitungssoftware modi­fi­ziert wur­de, um die Silhouette zu ver­fei­nern oder zu ver­di­cken, müs­sen von den Worten beglei­tet wer­den: „Foto retu­schiert“.

Im Dekret 738 steht:

Art. R. 2133–4
Die Verpflichtung nach Artikel L. 2133–2 gilt für Fotografien für die kom­mer­zi­el­le Verwendung von Models, die in Werbebotschaften ein­ge­fügt wer­den, die durch Plakate ver­teilt wer­den oder online […], in Presseveröffentlichungen […], Werbe-​Korrespondenz für Einzelpersonen und Werbe-Drucksachen.“

[…]

Art. R. 2133–6
Der Werbetreibende stellt die Einhaltung der Verpflichtungen die­ses Kodex sicher.
[…]

Weiterhin heißt es, dass der ergän­zen­de Text „zugäng­lich, gut les­bar und klar dif­fe­ren­ziert in der Werbebotschaft“ ange­bracht wer­den muss.

Übrigens gibt es seit kur­zem eben­falls ein Gesetz in Frankreich, wel­ches Models einen unge­sun­den BMI verbietet.

Was heißt das auf gut deutsch?

Das bedeu­tet im Klartext, dass Bilder mit Personen, wel­che in Frankreich für Werbezwecke ver­wen­det wer­den, egal ob auf Plakaten, Flyern oder im Internet, mit dem Zusatz „Foto retu­schiert“ ver­se­hen wer­den müssen.

Was bedeutet das für Stockfotografen?

Gestern gab es einen Rundbrief der welt­weit größ­ten Bildagentur Getty Images, dass sie auf­grund die­ses fran­zö­si­schen Gesetzes ihre Annahme-​Bedingungen geän­dert haben.

Ab dem 1. Oktober 2017 dür­fen kei­ne Bilder mehr bei Getty Images oder iStock ein­ge­reicht wer­den, auf denen Models so retu­schiert wur­den, dass sie dün­ner oder dicker wir­ken.

Ausdrücklich erlaubt laut Getty Images sind wei­ter­hin Veränderungen an den Personen wie
– ande­re Haarfarbe
– Nasenkorrektur
– Retusche der Haut und von „Schönheitsfehlern“ (Leberflecke, Pickel, Sommersprossen).

Sehr ver­mut­lich wird die­se Regel auch alle Partneragenturen tref­fen, wel­che Getty Images belie­fern, zum Beispiel Westend61, EyeEm, F1 Online oder Imagebroker.

Ebenfalls zu ver­mu­ten ist, dass ande­re Bildagenturen nach­zie­hen wer­den. Möglich wäre es jedoch, dass nicht alle Agenturen pau­schal die­se Art von Fotos ver­bie­ten, son­dern zum Beispiel eine Checkbox ein­füh­ren, bei der der Fotograf ange­ben kann, ob die Kontur eines Models ver­än­dert wurde.

Für mich selbst ändert sich nichts, da ich bis­her noch nie die Silhouette eines Models ver­grö­ßert oder ver­klei­nert habe.

Wie sieht es bei euch aus?
Wer ist betroffen?