Frankreich schreibt Kennzeichnung für Körper-​Retusche bei kommerziellen Fotos vor

Im Mai 2017 hat­te Frankreich das Dekret Nummer „2017–738“ erlas­sen, nach­dem dar­über ca. acht Jahre lang dis­ku­tiert wur­de. Das Dekret tritt ab dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Es beruft sich auf die­sen Gesetzestext im „Code of Public Health“, dar­in steht (laut Google Translate und von mir sinn­ge­mäß gekürzt):

Artikel L2133‑2
Die Fotografien für die kom­mer­zi­el­le Verwendung von Models […], deren Körperaussehen durch Bildverarbeitungssoftware modi­fi­ziert wur­de, um die Silhouette zu ver­fei­nern oder zu ver­di­cken, müs­sen von den Worten beglei­tet wer­den: „Foto retu­schiert“.

Im Dekret 738 steht:

Art. R. 2133–4
Die Verpflichtung nach Artikel L. 2133–2 gilt für Fotografien für die kom­mer­zi­el­le Verwendung von Models, die in Werbebotschaften ein­ge­fügt wer­den, die durch Plakate ver­teilt wer­den oder online […], in Presseveröffentlichungen […], Werbe-​Korrespondenz für Einzelpersonen und Werbe-Drucksachen.“

[…]

Art. R. 2133–6
Der Werbetreibende stellt die Einhaltung der Verpflichtungen die­ses Kodex sicher.
[…]

Weiterhin heißt es, dass der ergän­zen­de Text „zugäng­lich, gut les­bar und klar dif­fe­ren­ziert in der Werbebotschaft“ ange­bracht wer­den muss.

Übrigens gibt es seit kur­zem eben­falls ein Gesetz in Frankreich, wel­ches Models einen unge­sun­den BMI verbietet.

Was heißt das auf gut deutsch?

Das bedeu­tet im Klartext, dass Bilder mit Personen, wel­che in Frankreich für Werbezwecke ver­wen­det wer­den, egal ob auf Plakaten, Flyern oder im Internet, mit dem Zusatz „Foto retu­schiert“ ver­se­hen wer­den müssen.

Was bedeutet das für Stockfotografen?

Gestern gab es einen Rundbrief der welt­weit größ­ten Bildagentur Getty Images, dass sie auf­grund die­ses fran­zö­si­schen Gesetzes ihre Annahme-​Bedingungen geän­dert haben.

Ab dem 1. Oktober 2017 dür­fen kei­ne Bilder mehr bei Getty Images oder iStock ein­ge­reicht wer­den, auf denen Models so retu­schiert wur­den, dass sie dün­ner oder dicker wir­ken.

Ausdrücklich erlaubt laut Getty Images sind wei­ter­hin Veränderungen an den Personen wie
– ande­re Haarfarbe
– Nasenkorrektur
– Retusche der Haut und von „Schönheitsfehlern“ (Leberflecke, Pickel, Sommersprossen).

Sehr ver­mut­lich wird die­se Regel auch alle Partneragenturen tref­fen, wel­che Getty Images belie­fern, zum Beispiel Westend61, EyeEm, F1 Online oder Imagebroker.

Ebenfalls zu ver­mu­ten ist, dass ande­re Bildagenturen nach­zie­hen wer­den. Möglich wäre es jedoch, dass nicht alle Agenturen pau­schal die­se Art von Fotos ver­bie­ten, son­dern zum Beispiel eine Checkbox ein­füh­ren, bei der der Fotograf ange­ben kann, ob die Kontur eines Models ver­än­dert wurde.

Für mich selbst ändert sich nichts, da ich bis­her noch nie die Silhouette eines Models ver­grö­ßert oder ver­klei­nert habe.

Wie sieht es bei euch aus?
Wer ist betroffen?

6 Gedanken zu „Frankreich schreibt Kennzeichnung für Körper-​Retusche bei kommerziellen Fotos vor“

  1. Da Frankreich will das sich die Models wie­der gesün­der ernäh­ren und Si bis jetzt das ein­zi­ge Land ist , was etwas gegen den „Magerwahn“ unter­nimmt , kann ich es ver­ste­hen. Wenn die Models auch auf Veröffentlichungen nicht mehr so dünn rüber kom­men, wird sich mit der Zeit ein ganz ande­res Schönheitsideal ent­wi­ckeln. Was sich im übri­gen in Deutschland auch mit PlusSizeModels tut.

  2. Danke für die Info.
    Inhaltlich 2017 für mich gro­tesk, dass im Zeitalter welt­weit ver­füg­ba­rer Services – etwas Stock-​Elemente – ein Land meint, dass man da irgend­et­was rein­dik­tie­ren kann. … noch gro­tes­ker jedoch, dass das bei Getty glatt geklappt hat. Das ist ja so als wür­de Amazon regio­na­le Marotten wie die deut­schen Ladenöffnungszeiten über­neh­men. Wenn das klappt, dann müs­sen Food-​Bilder auf den Wunsch von Saudi-​Arabien und Dubai bald das Wort „Non-​Halal“ bei Schweinefleischanteilen haben. Da gibt es ja unend­lich viel, was in die­sen Ländern nicht gezeigt wer­den darf – Stichwort unver­hüllt. Genau genom­men dann wohl alle fran­zö­si­schen Models 🙂
    Dass man­che Länder Marotten haben ist ja nicht neu. Aber sol­chen Klein-​Klein-​Schnöckes muss doch die Stock-​Agentur regeln, die eben sol­che Märkte trotz­dem beliefert.

    Ein Wort zur eigent­li­chen Regelung: die geht auch in Frankreich gran­di­os schief. Ein Model berich­tet mir, dass das jetzt so läuft: Schritt 1: „Du bist zu dünn – ab x Kilo kannst bei Deiner Größe hier mit­ma­chen.“ Gesagt, getan. Schritt 2 – eine Woche spä­ter: „Ok, bist in der Kartei. Nächste Woche ist die Show. Jetzt sieh zu, dass Du wie­der aus­siehst wie auf dem Foto letz­te Woche, sonst wird das hier nichts.“
    Ob damit den Models nun gehol­fen wur­de, wage ich zu bezweifeln.
    Für mich ändert sich eigent­lich nichts – ich habe sol­che Bilder nie gemacht. Allerdings habe ich eine fie­se Allergie dage­gen, dass mir immer mehr gesagt wird, was ich als Freischaffender direkt in mei­ner Domäne zu tun habe.

  3. Es ist doch letzt­lich Sache der Bildnutzer in Frankreich, dar­auf zu ach­ten, dass deren Gesetze ein­ge­hal­ten wer­den. Also wird wohl jeder, der sich Ärger erspa­ren will, in Zukunft die­sen Spruch an die Fotos kle­ben, ob not­wen­dig oder nicht. Denn was ist, wenn das Model nach dem Fotoshooting „aus dem Leim“ geht? Dann stim­men Foto und Realität auch nicht mehr über­ein. Ganz ohne „Retusche“. Aber wie soll­te man bewei­sen kön­nen, dass das Model beim Shooting tat­säch­lich dün­ner war? Die Rohdaten ablie­fern? Oder ein Wiegeprotokoll mit dem Gewicht des Models am Tag des Shootings dem Model-​Release bei­fü­gen? Und was ist mit der ange­spro­che­nen Nasenretusche? Animiert das nicht ande­re Models zu Nasen-OPs?

  4. Viel sinn­vol­ler als ein Verbot von Retuschen hät­te ich gefun­den, wenn die Bildagenturen ein­fach die Kennzeichnung über­näh­men. Damit wäre doch auch allen gehol­fen; es wür­den alle Gesetze ein­ge­hal­ten (bzw. deren Einhaltung ermög­licht) und es wür­de den Fotografen nicht in ihre Arbeit hin­ein­ge­pfuscht. Ein Haken set­zen beim Upload und fertig.

  5. Meine Retouche beschränkt sich nor­ma­ler­wei­se auf Farbmanipulationen, von daher betrifft es mich nicht. Was mich aller­dings sehr besorgt stimmt ist die­ser Satz: „Übrigens gibt es seit kur­zem eben­falls ein Gesetz in Frankreich, wel­ches Models einen unge­sun­den BMI ver­bie­tet.“ Wie soll man denn da jetzt noch die Themen „Übergewicht“ oder „Magersucht“ oder „Essstörung“… umset­zen? Und heisst das, ich darf kei­ne Selbstportraits mehr machen, nur weil ich ein paar Pfund zu viel hab? Brauchen Models dann ein Amtsärztliches Attest, um zu bele­gen, dass der BMI stimmt? Ist schon ein biss­chen lächer­lich, das ganze.
    Ich kann nur hof­fen, dass die ver­nünf­ti­gen Agenturen nicht den bekann­ter­ma­ßen idio­ti­schen Vorschriften von Getty nach­ei­fern. Man kann es nicht jedem recht machen. Oder um Michael Gellners Beispiel auf­zu­grei­fen: Wenn wir Saudi Arabien und Frankreich glei­cher­ma­ßen zufrie­den­stel­len woll­te, dürf­ten wir gar kei­ne Frauen mehr ablich­ten. Die einen wol­len Burka, die ande­ren haben Vermummungverbot…

  6. Zu begrü­ßen ist es defi­ni­tiv, aller­dings gibt es sowas in der Art doch schon?! Ich bin es so gewohnt, mei­ne retu­schier­ten Fotos mit [M] zu kenn­zeich­nen und bei der Bildagentur so abzu­lie­fern. Das reicht doch aus?! Ob ich da jetzt rein­schrei­be: „Foto retu­schiert“ oder M für mani­pu­la­ted… Es kommt auf´s sel­be raus.
    Trotzdem: Ich begrü­ße das Gesetz und auch das Verbot des unge­sun­den BMI´s. Dieses Hinterherrennen nach dem per­fek­ten Schönheitsideal ist doch gera­de bei Jugendlichen unheim­lich hoch…

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