Schlagwort-Archive: Metadaten

Kostenlose Skripte zur Bearbeitung von vielen Metadaten in Adobe Bridge

Es gibt ver­schie­de­ne Wege für Stockfotografen, ihre Bilder mit Titel, Beschreibung und Suchbegriffen zu ver­se­hen. Einige – vor allem exklu­si­ve Fotografen – geben die­se Daten direkt auf der Agenturwebseite ein. Das ist nicht zu emp­feh­len und die betref­fen­den Fotografen mer­ken das spä­tes­tens, wenn sie die Exklusivität auf­ge­ben und meh­re­re Agenturen belie­fern wollen.

In sol­chen Fällen ist es rat­sa­mer, IPTC-​Daten zu ver­wen­den. Das ist ein Metadaten-Standard, den sehr vie­le Grafikprogramme unter­stüt­zen, bei dem Titel, Beschreibung und Suchbegriffe zusam­men mit dem bzw. im Bild selbst gespei­chert wer­den. So gut wie alle Bildagenturen lesen die­se Daten auto­ma­tisch aus. Wer sein Bild ein­mal beschrif­tet, spart bei der Belieferung meh­re­rer Agenturen viel Arbeit.

Die Vorteile und Nachteile von Adobe Bridge zum Verschlagworten

Mit wel­chem Programm Fotografen ihre Metadaten den Bildern hin­zu­fü­gen, ist Geschmackssache. Einige nut­zen ProStockMaster oder den Stock Photo Manager, ande­re Lightroom, ich nut­ze Adobe Bridge. Im Gegensatz zu Lightroom aus dem glei­chen Hause hat Bridge den unschätz­ba­ren Vorteil, dass die Sortierung der Suchbegriffe erhal­ten bleibt, wäh­rend Lightroom aktu­ell die Keywords auto­ma­tisch alpha­be­tisch sortiert.

Weil aber Agenturen wie Fotolia, Alamy oder Panthermedia den ers­ten Begriffen eine höhe­re Relevanz zuschrei­ben, ver­bes­sern sich mit rich­ti­ger Verschlagwortung – also nach Wichtigkeit, nicht nach Alphabet – die Verkaufschancen.

So hilf­reich Adobe Bridge auch ist, das Programm ist bei wei­tem nicht per­fekt. So fehlt zum Beispiel die Möglichkeit, bei vie­len Bildern auf ein­mal vor­han­de­ne Suchbegriffe zu löschen oder zu erset­zen. Wenn Bilder schon ver­schlag­wor­tet wur­den, gibt es auch kei­ne Möglichkeit, allen Bildern einen Suchbegriff hin­zu­zu­fü­gen, ohne die bis­he­ri­gen Wörter zu löschen.

Zwei Startskripte als Lösung

Glücklicherweise erlaubt Adobe Bridge die Verwendung von „Startskripten“, wel­che auch von Benutzern selbst erstellt wer­den kön­nen. Einige Webseite wie PS-​Bridge-​Scrips bie­ten eine Auswahl an nüz­li­chen Skripten an, wel­che die Arbeit mit Bridge noch mal deut­lich erleichtern.

Für Stockfotografen, wel­che Adobe Bridge nut­zen, gibt es zwei Skripte, wel­che ein „Must-​Have“ sind: „Replace Keyword“ sowie „Find Replace In Description“.

Quelle des ers­ten Tools ist die Webseite ps-scripts.com, wel­che lei­der seit Mai 2015 nicht mehr erreich­bar ist. Beim zwei­ten Tool fin­de ich nur den Link zur Zip-​Datei, aber auf der Übersichtsseite von PS-​Bridge-​Scrips“ wird das Skript nicht mehr aufgeführt.

Deshalb stel­le ich die Skripte selbst zum Download zur Verfügung, um mehr Fotografen ihre Arbeit zu erleichtern.

Hier kli­cken, um bei­de Skripte zusam­men in einer RAR-​Datei (ca. 4 KB) herunterzuladen.

Rechtlicher Hinweis: Ich über­neh­me kei­ne Garantie oder Verantwortung für das kor­rek­te Funktionieren der Skripte oder even­tu­el­le Schäden, die durch die Verwendung ent­ste­hen könn­ten. Der Quelltext der Skripte kann ein­ge­se­hen wer­den, wenn die Dateien mit einem Texteditor geöff­net werden.

Installiert wer­den die Skripte ent­we­der, indem sie mit Bridge geöff­net wer­den (Öffnen mit…/Adobe Bridge), oder indem sie in den Ordner „Startup Scripts“ von Adobe Bridge kopiert wer­den. Bei mir lau­tet der vol­le Dateiname „C:/Users/Rob/AppData/Roaming/AdobeBridge CC/​Startup Scripts“, das kann aber je nach Rechner-​Konfiguration unter­schied­lich sein.

Die beiden neuen Startskripte
Die bei­den neu­en Startskripte am Ende der Liste

Nach einem Neustart von Adobe Bridge könnt ihr kon­trol­lie­ren, ob die Skripte gela­den wer­den, indem ihr unter „Bearbeiten/​Voreinstellungen/​Startskripte“ schaut, ob am Ende die bei­den Zeilen „Find Replace in Description“ und „replaceKeywords“ ste­hen. Das Häkchen am Anfang soll­te gesetzt wer­den, um die Skripte bei jedem Start von Bridge mit zu laden.

Wie funktionieren die beiden Skripte?

Das Skript „Replace Keywords“ erlaubt das Hinzufügen, Löschen oder Ersetzen von Suchbegriffen bei meh­re­ren Bildern auf ein­mal. Einfach die gewünsch­ten Bilder aus­wäh­len, mit der rech­ten Maustaste „“Add-​Replace-​Remove Keyword“ aus­wäh­len und die gewünsch­te Aktion aus­füh­ren. Das spär­li­che Menü ist da selbst­er­klä­rend. Wer ein Wort löschen will, gibt es bei „Replace“ ein, lässt aber das Feld „with“ frei.replace-keywords-skript

Hilfreich ist hier übri­gens auch der Stichwörter-​Filter von Bridge, mit dem man sich alle Bilder im glei­chen Ordner anzei­gen las­sen kann, wel­che ein bestimm­tes Keyword enthalten.

Das ande­re Skript fin­det sich unter „Werkzeuge/​Find and Replace“. Ebenfalls ein­fach die gewünsch­ten Bilder aus­wäh­len, das Menü auf­ru­fen und ein­ge­ben, was mit was ersetzt wer­den soll. Ein Häkchen bei „case sen­si­ti­ve“ ersetzt Wörter nur bei iden­ti­scher Groß-​/​Kleinschreibung, ansons­ten wird die­se igno­riert. Ein Häkchen bei „glo­bal“ ersetzt das Wort immer, wenn es in den Beschreibungen der mar­kier­ten Bildern vor­kommt, ansons­ten nur die ers­te Erwähnung.find-and-replace-script

Kleiner Hinweis: Das Skript funk­tio­niert lei­der nur bei dem IPTC-​Feld „Description“, also der Beschreibung. Auf Wörter im Titel reagiert es nicht.

Warum sind die Skripte nützlich?

Ich habe die Skripte oft genutzt, um im Nachhinein Tippfehler in vie­len Suchbegriffen zu kor­ri­gie­ren, die sich durch unacht­sa­me Copy & Paste-​Aktionen ein­ge­schli­chen haben. Wenn ich ein wich­ti­ges Keyword für eine bestimm­te Serie ver­ges­se, kann ich es bequem ein­fü­gen. Manchmal fällt mir auch eine bes­se­re Übersetzung für von mir ins eng­li­sche über­tra­ge­ne Suchbegriffe ein und ich ergän­ze oder erset­ze einen über­setz­ten Begriff.

Nutzt ihr auch eige­ne Startskripte für Adobe Bridge?
Wenn ja, wel­che und warum?

Stock-​Videos: Metadaten, Keywords und die Suche

Auf der CEPIC-​Konferenz in Berlin habe ich vie­le net­te Leute (wieder-)getroffen und eini­ge Seminare angehört.

Neben dem span­nen­den Workshop zum Thema „Google Images“ mit geball­ter Rechtsanwalt-​Power fand ich vor allem  den Vortrag von Mary Forster lehr­reich, wel­che den klang­vol­len Jobtitel „Senior Director of Search Strategy for Getty Images“ trägt.

Basierend auf ihren Informationen möch­te ich mei­ne neu­en Erkenntnisse zusammenfassen:

Welche Arten von Video-​Käufern gibt es?

Mary unter­schei­det zwi­schen „Dokumentation, „Fernsehen, Film und Werbung“. Dokumentationen sol­len eine Geschichte erzäh­len, benut­zen auch ger­ne Archiv-​Material und kau­fen sowohl Videos als auch Fotos.

Im Fernsehen müs­sen die Videos auf jeden Fall mit Model- und Property Release sein, wenn not­wen­dig. Außerdem kauft das Fernsehen sehr ger­ne Videos von „Locations“ und Hintergründen, um eine neue Szene vor­zu­stel­len. Im Filmjargon hei­ßen die „Einspieler“ und bestehen meist aus Totalen der Umgebung. Die Videos selbst müs­sen immer 1080p bei 23,98 Bildern pro Sekunde (fps) sein.

Bei Filmen hängt die benö­tig­te Auflösung und Bildrate vom Regisseur ab. Grundsätzlich ist da die höchs­te Auflösung gewünscht, ger­ne bis 4K. Dazu müs­sen die Videodauer, die Auflösung und auch das Masterformat, in dem das Video auf­ge­nom­men wur­de, bekannt sein.

In der Werbung kom­men sie mit sehr spe­zi­el­len Motivwünschen. Stockvideos wer­den hier vor allem gekauft für Aufnahmen, die selbst gedreht zu teu­er wären und um Szenen mit kur­zen Sequenzen auszufüllen.

Startseite der Videosuche auf der Webseite von Getty Images
Startseite der Videosuche auf der Webseite von Getty Images

Wie suchen Video-Käufer?

Sie fan­gen meist mit der Eingabe eines gene­ri­schen Suchbegriffs an, weil sie gelernt haben, dass zu spe­zi­el­le Suchanfrage oft zu wenig oder kei­ne Ergebnisse brin­gen. Dann benut­zen sie Filter, um die Ergebnisse nach gewünsch­ter Auflösung, Komposition, Anzahl der Personen u.ä. ein­zu­schrän­ken. Danach schau­en sie sich eini­ge Ergebnisse genau­er an. Ist das Gesuchte nicht dabei gibt es vier Möglichkeiten: Sie kli­cken auf ein Video, um mehr Details sehen, sie kon­tak­tie­ren einen Kundenberater für Hilfe, sie ver­fei­nern ihren ursprüng­li­chen Suchbegriff oder sie suchen bei einer ande­ren Agentur weiter.

Welche Video-​Metadaten sind wichtig?

Grundsätzlich las­sen sich zwei Arten von Metadaten unter­schei­den: Informationen über die Datei (Auflösung, Cliplänge, …) und Infos über die gezeig­ten Motive (Leute, Orte, Kameratechnik, etc.).

Es gibt etli­che Metadaten wie Urheber, Titel, Datum etc., die Videos mit Fotos gemein­sam haben. Zusätzlich gibt es aber noch ande­re. Die Länge des Videos, die Geschwindigkeit (Echtzeit, Zeitraffer, Zeitlupe), ob mit oder ohne Ton, in wel­chem Format mit wel­cher Bildrate und in wel­cher Auflösung das Video auf­ge­nom­men wur­de und ob es Interlaced oder Progressive ist.

Neben den Aufnahme-​Infos ist auch noch rele­vant, in wel­chem Format das fer­ti­ge Video abge­lie­fert wur­de, weil sich Medienformat, Auflösung, Bildrate und so wei­ter dabei ändern können.

Welche Video-​Metadaten inter­es­sie­ren Käufer am meisten?

Basierend auf Interviews mit Video-​Käufern ist die wich­tigs­te Information die Auflösung, also ob das Video HD oder nur SD ist. Noch bes­ser wäre eine noch fei­ne­re Aufteilung, z.B. in 480p, 720p, 1080p usw. Gleich danach fol­gen die Bildrate und die Videolänge.

Mary plä­diert hier für viel­fäl­ti­ge Filtermöglichkeiten von Agenturseite aus, weil die Käufer die­se Informationen so schnell wie mög­lich ver­füg­bar haben wol­len. Für uns Videografen ist die­se Information wich­tig, damit wir min­des­tens die Auflösung (z.B. 1920x1080) mit als Keyword in die Metadaten auf­neh­men, wenn wir mehr Videos ver­kau­fen wollen.

Danach fol­gen im Interesse der Bildkäufer Informationen zur Kamerabewegung und zum Betrachterstandpunkt (POV), zur Aufnahmegeschwindigkeit, dem Seitenverhältnis und dem Originalformat.

Tipps zur Verschlagwortung

Generell gel­ten bei Video die glei­chen Hinweise für gute Suchbegriffe wie für Fotos. Darüber hin­aus ist bei Video neben der Auflösung eine genaue Angabe der benutz­ten Filmtechnik (loo­pa­ble, Zoom, Schwenk, …) und Komposition nütz­lich (Vogelperspektive, Halbtotale, …). Auch eine gro­be Angabe der Videolänge (kür­zer als 10 Sekunden, län­ger als 10 Sekunden) wird ger­ne gese­hen, ist aber sicher auch eine Eigenheit für Gettys Kontrolliertes Vokabular.

Probleme berei­ten der­zeit noch län­ge­re Videos mit vie­len ver­schie­de­nen Themenbereichen. Es ist zwar tech­nisch mög­lich, Suchbegriffe auf einen bestimm­ten Zeitraum im Video ein­zu­gren­zen, aber die­sen Aufwand will Getty Images momen­tan nicht leisten.

Die Top 10 der Video-​Suchbegriffe 2013

Im Bereich „Creative und kom­bi­niert“ waren die belieb­tes­ten Suchbegriffe letz­tes Jahr:

  1. Sonnenaufgang
  2. New York City
  3. Wolken
  4. Feuerwerk
  5. Konzert
  6. Fußball
  7. Strand
  8. Familie
  9. Mode
  10. Hund

Damit gleicht die Liste sehr einer ähn­li­chen Analyse von mir. Die belieb­tes­ten Keywords für Fotos waren laut Mary übri­gens ähnlich.

Nur im Bereich „Editorial“ sahen die Top-​Suchen so aus:

  1. Jennifer Lawrence
  2. Tom Hiddleston
  3. Cannes
  4. One Direction
  5. Selena Gomez
  6. Kate Middleton
  7. Justin Bieber
  8. Tylor Swift
  9. Justin Bieber (fragt mich nicht, war­um der Typ dop­pelt auftaucht…)
  10. Rihanna

So, ich geh mal kurz Prominente googlen…

Bei den Suchbegriffen, sor­tiert nach video-​spezifischen Begriffen lag „Zeitraffer“ mit Abstand vor­ne und beleg­te den 33. Platz aller Suchbegriffe des letz­ten Jahres. „Zeitlupe“ lag auf Platz 170. Begriffe wie „Lockdown“ (5059), „Rack Focus“ (9564) und „loo­pa­ble“ (12.145) fol­gen weit abgeschlagen.

Es gab auch noch eine Aufschlüsselung nach den belieb­tes­ten Kategorien zu sehen und wie sich die­se im Bereich Foto und Video unter­schie­den. Das wür­de hier jetzt zu weit füh­ren, des­halb nur kurz: Landschaften und Orte ver­kau­fen sich als Videos im Creative-​Bereich etwas bes­ser, im redak­tio­nel­len Bereich fällt ca. die Hälfte der Suchanfragen in die „Prominente“-Kategorie.

Falls ihr Videos kauft: Wie sucht ihr und was ist euch dabei beson­ders wichtig?

Täuschung? Getty Images & der Pinterest-Deal

Die von der Carlyle Group gehal­te­ne Bildagentur Getty Images agiert mög­li­cher­wei­se irre­füh­rend, wenn es um die Verlautbarungen über Einkommen, Verkäufe und Lizenzierung von Inhalten geht, die unter das kürz­lich ange­kün­dig­te Abkommen mit Pinterest fal­len. Jetzt im Besitz der pri­va­ten Carlyle Group, ist wenig bekannt über die Geschäftsbeziehungen von Getty Images, aber hin und wie­der gelan­gen inter­es­san­te Neuigkeiten an die Öffentlichkeit.

Schauen wir uns zuerst den Blogbeitrag an, in wel­chem der Deal ange­kün­digt wird. Hier sind eini­ge rele­van­te Auszüge aus dem Blogbeitrag gera­de über das, wofür Pinterest Getty bezahlt – nur für Metadaten:

Getty Images und Pinterest haben ein Abkommen zu Wege gebracht, das die Welt in eine stär­ker visu­el­le Zukunft füh­ren wird, indem unse­re umfang­rei­chen Metadaten und attrak­ti­ver Inhalt kom­bi­niert werden …“

Der Begriff Metadaten taucht im obi­gen Zitat auf, gefolgt von einer hoch­tra­ben­den Äußerung über die „tol­len Fotografen von Getty Images…“ und Einzelheiten zu den Informationen (damit sind die Metadaten gemeint) über den Designer der Stiefel auf dem Foto:

Nehmen wir an, Sie stö­bern auf den Pinterest-​Seiten und ent­de­cken ein Bild von Beyonce, auf wel­chem Sie die­se schar­fen Stiefel trägt. Aber es fehlt jeg­li­che Information dar­über, wer die Stiefel ent­wor­fen hat oder wo du sie kau­fen kannst! Es könn­te auch schwer sein her­aus­zu­be­kom­men, dass ein tol­ler Fotograf bei Getty Images das Bild auf­ge­nom­men hat.“

Dann macht Getty klar, dass es Metadaten sind, die verkauft/​lizenziert wer­den sol­len und dass das Foto dann einen Bildnachweis und einen Link bekommt.

Unsere neue Partnerschaft mit Pinterest bie­tet eine Lösung… wir ver­wen­den unse­re API-​Schnittstelle „Connect“, um Pinterest wesent­li­che Informationen zur Verfügung zu stel­len – ein­schließ­lich Bildnachweisen von Getty Images, wann und wo das Bild ent­stan­den ist und mehr. Wir brin­gen einen Bildnachweis auf der Seite von Pinterest und einen Link zurück unter.“

An die­ser Stelle ver­deut­licht Getty, dass die Vergütung ein­zig für die Metadaten anfällt. Die fol­gen­de Aussage ist so klar umris­sen wie die Aussage von Präsident Obama: Wenn Sie mit Ihrem Arzt oder Gesundheitsplan zufrie­den sind, kön­nen Sie ihn behal­ten. Da besteht kein Zweifel – Getty wird für „die­se umfang­rei­chen Metadaten“ bezahlt:

Pinterest wird Getty eine Gebühr für die­se umfang­rei­che Metadaten bezah­len, die wir mit den Anbietern tei­len werden.“

Wenn für ein Foto Lizenzgebühren in Höhe von 1,00 Dollar anfal­len, was schät­zen Sie, wäre die Lizenzgebühr für die Metadaten? 0,01 Dollar? 0,10 Dollar? Sicherlich ist der Betrag ein Bruchteil des­sen, was die Lizenzgebühr für das Bild aus­ma­chen wür­de, und dann wird die­ser Anteil des Lizenzeinkommens für das Bild zu einem unglei­chen Prozentsatz zu Gettys Gunsten aufgeteilt.

Nirgendwo sagt Getty, dass Pinterest Lizenzgebühren für das Bild bezahlt.

Warum ist es wich­tig, dass Getty unmiss­ver­ständ­lich klar­macht, dass es eine Gebühr für die Metadaten ist? Lassen Sie uns eini­ge Abschnitte des Vertrages genau­er beleuch­ten, den Getty mit sei­nen Anbietern abschließt.

Zuerst erläu­tert Getty, dass die Vereinbarung für „Akzeptierte Inhalte“ gilt, um dann zu defi­nie­ren was „Akzeptierte Inhalte“ sind:

Diese Vereinbarung betrifft alle Inhalte (gemäß der Definition im Abschnitt 1.2) , wel­che Sie frü­her ein­ge­reicht haben oder in Zukunft ein­rei­chen wer­den, die zum Vertrieb durch Getty akzep­tiert wur­den („Akzeptierte Inhalte“).“

1.2 Arten von Inhalten: Diese Vereinbarung gilt für fol­gen­de Arten von Inhalten („der Inhalt“):
(a) Fotografien, Illustrationen oder ande­re unbe­weg­te visu­el­le Darstellungen („unbe­weg­te Bilder“); (b) beweg­te visu­el­le Inhalte in jeg­li­cher Form, ein­schließ­lich Filme, Videobänder, digi­ta­le Dateien, Animationen und Clips („Filmmaterial“); und © Fonts, Audiodateien und jeg­li­che ande­re durch Copyright geschütz­te Werke, in allen Fällen, in wel­cher Weise und in wel­chem Format und mit wel­chem Werkzeug auch immer erzeugt, ein­schließ­lich von Reproduktionen, Bearbeitungen und abge­lei­te­ten Werke davon. “

Es wird in den vor­an­ge­hen­den Ausführungen deut­lich, dass es sich bei „Inhalt“ (con­tent) um „Fotografien“, nicht um Metadaten han­delt. Im fol­gen­den Abschnitt erklärt Getty zuerst, was selbst­ver­ständ­lich sein soll­te – dass Sie die Rechte an Ihrem „Akzeptierten Inhalt“ besit­zen, aller­dings macht Getty dann unmiss­ver­ständ­lich klar: „Getty Images besitzt alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche, ein­schließ­lich aller Copyright-​Rechte, die neben Ihrem Copyright an Ihren „Akzeptierten Inhalten“ ent­ste­hen, an allen Arbeiten durch oder für Getty Images, die viel­fa­che Elemente „Akzeptierter Inhalte“ und/​oder ande­re Inhalte enthalten.

1.13 Copyright an „Akzeptiertem Inhalt“ oder ande­ren Werken. Gegenstand der in die­ser Vereinbarung gewähr­ten Rechte ist, dass Sie alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche ein­schließ­lich des Urheberrechts an allen „Akzeptierten Inhalten“ behal­ten, auch dann, wenn es Bestandteil abge­lei­te­ter Werke Dritter ist. Getty Images erhält alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche, ein­schließ­lich aller Copyright-​Rechte, die neben Ihrem Copyright an Ihren „Akzeptierten Inhalten“ ent­ste­hen, für jeg­li­che Arbeiten durch oder für Getty Images, die­viel­fa­che Elemente „Akzeptierter Inhalte“ und/​oder ande­re Inhalte ent­hal­ten. Sowohl Sie, als auch Getty Images in Ihrem Namen, kön­nen das Copyright an jeg­li­chem „Akzeptierten Inhalt“ bei der ent­spre­chen­den Behörde regis­trie­ren lassen.“

Danach besitzt Getty alles, außer dem eigent­li­chen Foto als Teil des „Akzeptierten Inhalts“ – Metadaten „und/​oder ande­re Inhalte“.

Noch ein­mal: Anbieter wer­den hono­riert mit einem Anteil an der Gebühr für die Metadaten anstatt für einen Anteil an den Lizenzgebühren für das Foto, denn Getty macht voll­kom­men klar, dass sie nur für Metadaten bezahlt werden.

Bis ges­tern [Anmerkung R.K.: Gemeint ist Donnerstag, der 12.12.2013].

Auf einer ein­tä­gi­gen Konferenz, die hier in der Nähe von Washington DC vom „US Patent and Trademark Office“ ver­an­stal­tet wur­de – „Copyright Policy, Creativity, and Innovation in the Digital Economy“ (Details fin­den sie hier). Ich habe mir den Webcast ange­se­hen, ein Teilnehmer der Konferenz war John Lapham, Senior Vice President und General Counsel bei Getty Images.

Hier ist das Video:

Wenn sie zur vor­spu­len zu Minute 19:10 im Video, beginnt die Diskussion über unser Thema.

Lapham bemerkt zuerst bezüg­lich des Pinterest-Abkommens:

… ein gerau­mer Teil ihres Inhalts steht den Anbietern von Getty zu, und anstatt einen Schlagabtausch zu füh­ren dar­über, was mit Bildern auf Ihrer Webseite pas­sie­ren soll­te und was nicht, sagen wir, wenn Bilder hin- und her gescho­ben wer­den, ver­liert man die Metadaten, die Attribute. Und statt laut­hals dar­über zu strei­ten, ob man Bilder lizen­zie­ren soll­te oder nicht, lasst uns doch die Metadaten wie­der kor­rekt mit die­sen Bilddateien ver­knüp­fen und lasst unse­ren Anbietern als Gegenleistung die Tantiemen zukom­men, die ihnen für die Nutzung ihrer Inhalte zuste­hen. Das war das Ziel beim Bemühen um ein der­ar­ti­ges Abkommen…“

Die Moderatorin Ann Chaitovitz, Berater-​Anwältin für das us-​amerikanische Patentamt USPTO, hak­te bei Lapham nach, weil alle frü­he­ren Aussagen von Getty dahin­ge­hend lau­te­ten, dass nur für Metadaten bezahlt wer­den soll­te. Sie wiederholte:

Danke, ähm, also kann ich, nur zu mei­nem bes­se­ren Verständnis, es geht um Metadaten – Sie ver­knüp­fen die Metadaten wie­der, gab es da auch irgend­ei­ne Bezahlung oder war das, um sie für zukünf­ti­ge Verwendung zu kennzeichnen?“

Lapham ant­wort:

Ahh, die Vereinbarung funk­tio­niert so, dass äh, wir da eine Datenbank haben, eine Bilddatenbank, die, wis­sen Sie, Millionen von Bildern ent­hält, nicht nur unse­re, son­dern von Wettbewerbern, ande­ren Unternehmen, und wir kön­nen die Bilddatenbank abglei­chen mit einer Webseite, um her­aus­zu­fin­den, wel­che Übereinstimmungen es gibt. Und durch die Anwendung die­ser Erkennungstechnologie kön­nen wir sagen, wis­sen Sie, wir kön­nen sagen, wenn wir bei­spiels­wei­se die UPSTO-​Webseite neh­men, dass Sie dort 110.000 Fotos von Getty Images vor­hal­ten, und die­se Bilddateien haben kei­ne Metadaten mehr, wir ver­knüp­fen die­se Metadaten wie­der und die Gebühr, die dafür ver­langt wer­den kann, könn­te auf einer Basis pro Bild pro Monat erfol­gen, so dass die Person, die das Werk geschaf­fen hat, im Gegenzug dafür ent­lohnt wer­den kann.“

Lapham bringt meh­re­re Argumente. In sei­nem Eingangsstatement:

lasst unse­ren Anbietern als Gegenleistung die Tantiemen zukom­men, die ihnen für die Nutzung ihrer Inhalte zustehen.“

In sei­nem Folgebeitrag führt er aus:

wir ver­knüp­fen die­se Metadaten wie­der, und die Gebühr, die dafür ver­langt wer­den kann, könn­te auf einer Basis pro Bild pro Monat erfol­gen, so dass die Person, die das Werk geschaf­fen hat, im Gegenzug dafür ent­lohnt wer­den kann.“

Demnach ist die ver­lang­te Gebühr für das Wiederverknüpfen der Metadaten? Wenn er sagt, „die Gebühr die dafür ver­langt wer­den kann“, dann bezieht er sich offen­sicht­lich auf die Tätigkeit im glei­chen Satz davor: “ wir ver­knüp­fen die­se Metadaten wie­der“ und dann, bezieht sich das „dafür ent­lohnt wer­den kann“, bezieht sich das „dafür“ auf das „die­ses Werk geschaf­fen haben“ oder auf das Wiederverknüpfen?

Warum ist das wichtig?

Nun, in dem Vertrag von Getty Images über­tra­gen die Anbieter ihr Recht, gegen eine Rechtsverletzung zu kla­gen oder Ansprüche zu erheben:

1.11 Recht auf Wahrnehmung von Rechtsansprüchen. Getty Images erhält das Recht nach bes­tem kauf­män­ni­schem Ermessen zu ent­schei­den, ob und in wel­chem Umfang gegen Dritte wegen unbe­fug­ter Verwendung „Akzeptierter Inhalte“ vor­ge­gan­gen wer­den soll. Sie ermäch­ti­gen Getty Images und die Vertriebspartner, auf deren Kosten das exklu­si­ve Recht, jed­we­de Ansprüche im Zusammenhang mit Verletzungen des Copyrights an „Akzeptierten Inhalten“ und einem dazu­ge­hö­ren­den geis­ti­gen Eigentum („Ansprüche“) gel­tend zu machen, zu regeln, bei­zu­le­gen und abzuwehren.“

Wir stel­len hier eine fein­sin­ni­ge, aber schwer­wie­gen­de Frage. Lapham ver­deut­licht, dass Bilder von Anbietern von Getty Images einen guten Teil der Bilder bei Pinterest aus­ma­chen. Bis zu dem Abkommen war die Existenz die­ser Bilder ein Verstoß gegen das Copyright der Eigentümer der Bilder.

Getty stellt fest, dass man nicht in einen Schlagabtausch mit Pinterest gehen will. Wir spre­chen von Millionen von Bildern, und der Unterschied, was ein Fotograf als Anteil an der Metadaten-​Gebühr im Gegensatz zu einem Einkommensanteil an einer Bild-​Lizenz erhal­ten wür­de, könn­te Millionen von Dollar aus­ma­chen, die auf Kosten der Anbieter im Säckel von Getty lan­den, nur auf­grund der Art und Weise, wie die Vereinbarungen zwi­schen Getty und Pinterest sowie zwi­schen Getty und sei­nen Anbietern abge­fasst sind.

Es scheint mir hin­ter­sin­nig, ein Abkommen anzu­kün­di­gen, bei wel­chem sich das Einkommen nach den Metadaten rich­tet, aber dann – auf einer kei­nem all­zu brei­ten Publikum bekann­ten Veranstaltung, deren Beiträge nicht in zahl­lo­sen Presseartikeln wie­der­holt wer­den – eine abwei­chen­de Antwort dahin­ge­hend zu erhal­ten, dass Getty tat­säch­lich für Bildlizenzen bezahlt wird, was sie wie­der­um zu einem höhe­ren Anteil den Anbietern ver­dan­ken. Offensichtlich hat­te die Moderatorin ein ande­res Verständnis, als sie die Frage stell­te, und sie ist eine hoch­ge­schätz­te Anwältin, die die Regierung in Fragen des geis­ti­gen Eigentums berät, wes­halb es durch­aus von Bedeutung ist, dass sie ver­wirrt war von dem, was Lapham im Widerspruch zu dem zuvor ange­kün­dig­ten Abkommen sagte.

So lau­tet die offe­ne Frage, auf deren Beantwortung die Anbieter von Getty Images einen Anspruch haben:
„Erhalten wir eine Vergütung für unse­ren „Akzeptierten Inhalt“ (d.h. Fotografien) oder erhal­ten wir eine Vergütung für Metadaten?“

Lapham ver­deut­lich­te, dass die­se bedingt sind durch deren Abgaben für die Nutzung ihrer Inhalte.

Die Frage die sich dar­aus ergibt, ist:
„Wie hoch sind die Bruttoeinnahmen pro lizen­zier­tem Foto und wie hoch sind die Bruttoeinnahmen für das Wiederverknüpfen und die Anzeige der Metadaten.?“

_​_​_​_​_​_​_​_​

Dieser Artikel ist eine Übersetzung des Artikels „Deception? Getty Images & The Pinterest Deal“ aus dem Blog „Photo Business News“ von John Harrington. Die Übersetzung erfolg­te mit freund­li­cher Genehmigung des Autors. Ich habe zum bes­se­ren Verständnis eini­ge Links ein­ge­fügt und teil­wei­se eini­ge Stellen anders markiert.

Studie: Social Media Webseiten entfernen Copyright-Informationen

Viele Social Media-​Webseiten, wel­che das Hochladen von Bildern anbie­ten, ent­fer­nen dabei Copyright-Informationen und ande­re Metadaten. Zu die­sem Schluss kommt eine Praxis-​Studie des IPTC-​Councils, wel­ches für die Einhaltung des IPTC-​Metadaten-Standards ver­ant­wort­lich ist.

Für Fotografen ist die Erkenntnis nicht mehr über­ra­schend, aber die­se geball­ten Dreistigkeiten als Übersicht prä­sen­tiert zu bekom­men, zeigt gut, wie igno­rant vie­le deser Seiten mit Urhebern umgehen.

Zum Vergrößern das Bild anklicken

Im Zeitraum vom Oktober 2012 bis März 2013 hat eine Arbeitsgruppe des IPTC-​Councils fünf­zehn Webseiten getes­tet, indem dort mit Metadaten (EXIF/​IPTC) ver­se­he­ne Bilder hoch- und run­ter­ge­la­den wur­den. Danach wur­de geschaut, wel­che Metadaten auf der Webseite selbst ange­zeigt wer­den und wel­che nach dem Runterladen noch im Bild vor­han­den waren. Getestet wur­den unter ande­rem Facebook, Twitter, Flickr, Google+, Pinterest, 500px, Tumblr und mehr.

Die Ergebnisse

Die lin­ke Spalte zeigt an, wel­che Daten auf der Webseite kor­rekt ange­zeigt wer­den, die mitt­le­re Spalte zeigt, wel­che Daten im Bild blie­ben, wenn das Bild mit der Funktion „Speichern als…“ run­ter­ge­la­den wur­de und die rech­te Spalte zeigt, wel­che Informationen erhal­ten blie­ben, wenn ein Download-​Button o.ä. genutzt wur­de, sofern die­ser auf der Webseite ange­bo­ten wird.

Ein grü­ner Kreis zeigt an, dass alle Anforderungen erfüllt wur­den, ein gel­ber Kreis zeigt, dass eini­ge Anforderungen erfüllt wur­den und der rote Kreis mar­kiert unge­nü­gen­de Ergebnisse, die ver­bes­sert wer­den soll­ten. Grau bedeu­tet, dass die­ser Bereich nicht getes­tet wurde.

Die Auswertung

Erstaunlich ist, dass KEINE ein­zi­ge Webseite kom­plett im grü­nen Bereich liegt. Bei genaue­rer Betrachtung der Versuchsanordnung wür­de ich das aber auch nicht so eng sehen, weil zum Beispiel der grü­ne Punkt bei der Copyright-​Anzeige nur ver­ge­ben wur­de, wenn alle vier IPTC-​Copyright-​Felder (Titel, Ersteller, Copyright-​Vermerk und Credit) ange­zeigt wer­den. Da bei mir zum Beispiel Ersteller, Copyright und Credit sehr ähn­lich sind, reicht mir da schon die gel­be Markierung.

Insofern hat Google+ am bes­ten abge­schnit­ten was die Beibehaltung der Metadaten angeht, gefolgt von Dropbox. Am schlimms­ten sieht iro­ni­scher­wei­se bei den meist­ge­nutz­ten Diensten Facebook, Flickr und Twitter aus. Dort wer­den Metadaten und Copyright-​Informationen gna­den­los aus den Fotos gelöscht. Dabei schrei­ben sowohl Vorschriften der Europäischen Union als auch der USA ver­meint­lich klar vor, dass Urheberrechtsinformationen nicht aus digi­ta­len Medien ent­fernt wer­den dür­fen. Leider hat sich schon bei ande­ren Themen wie Datenschutz gezeigt, dass Facebook & Co. sich recht wenig um Gesetze scheren.

Die Lösung

Eine Lösung für das Problem liegt auf der Hand: Die betref­fen­den Webseiten nicht nut­zen. Da aber Fotografen Social Media-​Webseiten vor­teil­haft für die Kundenpflege oder das Akquirieren von Aufträgen nut­zen kön­nen, ist das nicht immer der bes­te Weg. Bis dahin bleibt wohl nur die Möglichkeit, eige­ne Fotos immer nur in klei­ner Auflösung und mit einem sicht­ba­ren Urheberrechtsvermerk auf den Bildern auf sol­che Webseiten zu laden. Ich habe ein­mal den Fehler gemacht, das nicht zu tun und sofort wur­de das Bild mas­sen­haft ille­gal im Netz verbreitet.

Wie geht ihr mit Social Media-​Seiten um?

Der Ursprung der Metadaten-​Probleme bei Photoshop, XML und IPTC

Metadaten sind sehr prak­tisch, aber der Umgang mit ihnen ist nicht immer leicht.

Ständig müs­sen Fotografen Bildtitel, Suchbegriffe und ihre Urheberrechtsinformationen zu ihren Bildern hin­zu­fü­gen. Am ein­fachs­ten geht das über IPTC-​Daten, wel­ches ein stan­da­ri­sier­tes Datenprotokoll ist. Oder bes­ser gesagt, sein soll­te, denn in der Praxis gibt es beim Austausch die­ser Informationen zwi­schen ver­schie­de­nen Programmen immer wie­der Fallstricke. Das habe ich bei­spiels­wei­se hier beschrie­ben. Dort in den Kommentaren ver­steckt hat Michael Steidl, sei­nes Zeichens Managing Director beim IPTC (ja, genau der Verein, der für die gleich­na­mi­gen Metadaten ver­ant­wort­lich ist) eine auf­schluss­rei­che Erklärung für das Problem gelie­fert. Da sie dort etwas ver­steckt ist, möch­te ich sei­nen Ausführungen noch mal einen eige­nen Artikel widmen.

Achtung, es wird tech­nisch. Aber wer sich stän­dig mit Metadaten her­um­schla­gen muss, begreift danach sicher , war­um es so vie­le Probleme geben kann.

Herr Steidl schrieb:

IPTC Metadaten-​Felder kön­nen in zwei tech­ni­schen Varianten abge­spei­chert werden:

  • dem IIM-​Header: Das ist ein IPTC Standard aus dem Jahr 1991, von Adobe mit Photoshop ca. 1994 auf den Markt gebracht. Dieser Standard defi­niert, dass Zeichen in unter­schied­li­chen Zeichensätzen ver­wen­det wer­den kön­nen, dazu aller­dings eine Kennung im Feld 1:90 (sie­he Seite 20 hier) zu set­zen ist. Praktisches Problem: Keine ein­zi­ge Fotosoftware setzt hier die Kennung. Daher wer­den die Zahlencodes für Zeichen immer im Zeichensatz des jewei­li­gen Computers gedeu­tet. Das beginnt beim Unterschied der Codes für Sonderzeichen zwi­schen Windows-​PCs und den Apple Macs und geht wei­ter über ver­schie­de­ne Sprachvarianten der 8‑Bit-​Codes (ISO 8859-… ).
  • dem XMP-​Header: Das ist eine Adobe Entwicklung, inzwi­schen ISO-​Standard, für das rein tech­ni­sche Abspeichern von Metadaten. Die IPTC-​Felder aus IIM kön­nen auch mit die­ser Technik ver­wen­det wer­den. Da die­se auf XML auf­baut, wird auch der Standardzeichensatz für XML, UTF‑8, ver­wen­det.

Hinweis: Die Namen IPTC-​Core und IPTC-​Extension haben nichts mit dem tech­ni­schen Format zu tun. Das Spezifikationsdokument für den IPTC-​Core ent­hält für jedes Feld die Norm der Speicherung in IIM und in XMP!

Ein Problem ist nun die Synchronisierung der Metadaten-​Werte zwi­schen IIM und XMP: Wenn in einer Caption im IIM-​Header steht „Kanzlerin Merkel freu­te sich über den Erfolg“, dann wird von vie­len Programmen die­ser Wert in das ent­spre­chen­de XMP-​Feld kopiert – das geht gut, wenn es auf der glei­chen Computerart (Windows/​Mac) und im glei­chen Zeichensatz erfolgt, wie es bei der Eingabe des Wertes war, ansons­ten kommt beim Wort „über“ Schrott her­aus, weil die Codes für das „ü“ unter­schied­lich sind.

Auf der IPTC-​Website haben wir eine Liste von Bildbearbeitungsprogrammen und wie die­se mit der Synchronisierung von Metadaten zwi­schen IIM und XMP umgehen.

Langer Rede kur­zer Sinn: Der Urfehler seit dem Jahr 1994 war und ist, dass im IIM-​Header im Feld 1:90 kei­ne Kennungen für den Zeichensatz gesetzt wur­den, daher kann eine die Metadaten lesen­de (und allen­falls von IIM in XMP kopie­ren­de) Software nur ver­mu­ten, wel­cher Zeichensatz beim Schreiben ver­wen­det wurde.

Bei den Beispielen auf Ihrer Blog-​Seite geht es aber auch um ein ande­res Problem: Offenbar wis­sen eini­ge Foto-​Datenbanken nicht, woher sie die Werte lesen (aus dem IIM- oder dem XMP-​Header) und daher wis­sen sie auch nicht, aus wel­chem Zeichensatz die Zeichencodes stam­men. Weiters ist es ein bekann­tes Problem, dass für deutsch­spra­chi­ge Webseiten ger­ne noch der ISO-8859–1 Zeichensatz im HTML-​Header für die gan­ze Seite ange­ge­ben wird. Wenn nun auf so einer Seite die Metadatenwerte in UTF‑8 Zeichen aus­ge­ge­ben wer­den, dann kann nur der Schrott erschei­nen, den Sie zei­gen – beginnt immer mit A mit einer Tilde (~) obendrauf.

Ich hof­fe, das hilft beim Verstehen die­ses sicher­lich kom­ple­xen Problems. Wir bei IPTC arbei­ten vor allem mit Adobe aber auch ande­ren Softwareherstellern zusam­men, um sol­che miss­lie­bi­gen Erscheinungen zu unter­bin­den. Allerdings kön­nen auch wir – sie­he „Urfehler“ oben – das Rad der Geschichte lei­der nicht mehr zurückdrehen.

Übrigens: Wir haben eine öffent­li­ches Yahoo-​Forum, an das sich jeder bei Problemen mit IPTC-​Foto-​Metadaten wen­den kann: Hier bit­te anmel­den.

Viele Grüße,
Michael Steidl

Update 10.04.2012: Adobe teil­te mit, dass seit Adobe Photoshop CS5 das omi­nö­se Feld 1:90 rich­tig gesetzt. Aber nur mit CS5 und CS 5.5 bear­bei­te­te Fotos haben die­sen Vorteil, alte Fotos mit CS 5 geöff­net kön­nen auch nicht den rich­ti­gen Zeichensatz erahnen.