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Was ist die VG Bild-​Kunst und wie hilft sie Fotografen?

Ab und zu krie­ge ich Anfragen von Fotografen, wel­che wis­sen wol­len, was die VG Bild-​Kunst ist und ob es sinn­voll ist, dort aktiv zu sein.

Deshalb schau­en wir uns heu­te die VG Bild-​Kunst genau­er an.

Was ist die VG Bild-Kunst?

Das „VG“ steht für Verwertungsgesellschaft und ist eine Organisation, wel­che seit 1968 stell­ver­tre­tend für Künstler und Urheber Rechte wahr­nimmt. Überwacht wird die VG Bild-​Kunst vom Deutschen Patent- und Markenamt.

Andere Verwertungsgesellschaften sind die VG Wort für Autoren und Journalisten oder die GEMA für Musiker, zusätz­lich gibt es noch etli­che klei­ne­re Organisationen für spe­zi­el­le Bereiche, zum Beispiel die Filmverwertungsgemeinschaft GÜFA.

Die VG Bild-​Kunst hat über 54.000 Mitglieder und küm­mert sich unter ande­rem um drei Aufgabenbereiche:

  1. Sie zieht Forderungen von pau­scha­len Urheberrechtsabgaben (zum Beispiel der Privatkopievergütung) ein und ver­teilt die­se an die Urheber.
  2. Sie küm­mert sich um die Lizenzierung von indi­vi­du­el­len Urheberrechten, zum Beispiel den Reproduktionsrechten bil­den­der Künstler.
  3. Sie enga­giert sich für die Stärkung und den Schutz des Urheberrechts, zum Beispiel durch poli­ti­sche Lobbyarbeit und Aufklärungsarbeit.

Die VG Bild-​Kunst hat kei­ne eige­nen wirt­schaft­li­chen Interessen, son­dern ver­folgt nur treu­hän­de­risch die Rechte ihrer Mitglieder.

Kurzes Beispiel zur Veranschaulichung:
Meine Fotos sind im Internet zu sehen, wenn Kunden die­se über Bildagenturen kau­fen. Nun könn­te jemand so ein Foto auf sei­ner Festplatte spei­chern und aus­dru­cken, um es an die Wand zu hän­gen. Dann fän­de eine Nutzung statt, die ich nicht mit­be­kom­me und für die ich auch nicht hono­riert wer­den würden.

Deswegen müs­sen Hersteller von Druckern und ande­ren Geräten, wel­che Vervielfältigungen erlau­ben (Festplatten, Scanner, etc.) eine Pauschale für jedes Gerät an die ent­spre­chen­den Verwertungsgemeinschaften abfüh­ren, wel­che dann unter allen Mitgliedern auf­ge­teilt wird. Auch aus ande­ren Quellen erhält die VG Bild-​Kunst Geld und lei­tet es weiter.

Wer kann Mitglied in der VG Bild-​Kunst werden?

Mitglied der VG Bild-​Kunst kann jeder wer­den, der im visu­el­len Bereich tätig ist, zum Beispiel:

  • Bildende Künstler (Maler, Bildhauer, etc.)
  • Fotografen
  • Illustratoren
  • Kameraleute
  • Kostümbildner
  • Karikaturisten
  • usw.

Da dies sehr unter­schied­li­che Arten von Künstlern sind, gibt es in der VG Bild-​Kunst drei Berufsgruppen. Berufsgruppe I sam­melt die Bildenden Künste, Berufsgruppe II die Fotografen sowie Illustratoren etc. und Berufsgruppe III die fil­mi­schen Berufe.

Neben den oben genann­ten Urhebern kön­nen auch deren Erben sowie Bildagenturen und Fotoarchive Mitglied werden.

Um Mitglied zu wer­den, kann hier bei der VG Bild-​Kunst ein Vertrag ange­for­dert wer­den, wel­cher unter­schrie­ben in dop­pel­ter Ausführung zusam­men mit einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite, nicht rele­van­te Daten, ins­be­son­de­re die Berechtigungsnummer, soll­ten geschwärzt wer­den) zurück­ge­schickt wer­den muss. Die Mitgliedschaft ist kos­ten­los.

Nach ca. 4–6 Wochen erhal­ten sie ein Exemplar des Vertrags zurück sowie ihre Meldeunterlagen. Es ist emp­feh­lens­wert, auch die Email-​Adresse anzu­ge­ben, weil sie dann auch den Login für die Online-​Meldung erhal­ten. Dazu spä­ter mehr.

Wie schüttet die VG Bild-​Kunst Geld aus?

Damit die VG Bild-​Kunst den „Kuchen“ kor­rekt ver­tei­len kann, ist sie auf die Meldungen ihrer Mitglieder angewiesen.

Wer Meldungen über ver­öf­fent­lich­te Werke in Papierform abge­ben möch­te, muss das für die Hauptausschüttung bis Ende Juni für das vor­he­ri­ge Jahr machen, ich emp­feh­le jedoch die Online-​Meldung, bei der man bis zum 31. Oktober Zeit hat.

Gemeldet wer­den können:

  • Veröffentlichungen in Büchern oder Kalendern (wel­che eine ISB-​Nummer haben)
  • Veröffentlichungen in digi­ta­len Medien, zum Beispiel Coverfotos für CDs, DVDs, aber auch Veröffentlichungen auf Webseiten
  • Netto-​Nutzungshonorare, zum Beispiel für die Veröffentlichung in Zeitungen, Zeitschriften, aber auch TV-​Standbilder oder die Nutzung über Bildagenturen und Fotoarchive

Beim Melden von Büchern ist die Angabe des Titels, des oder der Autoren, der ISBN, des Verlags sowie das Erscheinungsjahr not­wen­dig. Berücksichtigt wer­den bei der Ausschüttung nur Bücher, wel­che nicht mehr als 5 Jahre vor dem aktu­el­len Jahr erschie­nen sind. „Print-On-Demand“-Bücher wer­den nur berück­sich­tigt, wenn min­des­tens 250 Verkäufe nach­ge­wie­sen wer­den kön­nen. Veröffentlichungen in E‑Books kön­nen lei­der nicht gemel­det werden.

Zusätzlich wird die Art des Buches abge­fragt (Kinderbuch, Schulbuch, wis­sen­schaft­li­ches Werk, Sachbuch/​Sonstiges) sowie die kon­kre­te Anzahl an Fotos oder Illustrationen im Buch oder auf dem Titel oder Umschlag.

Es dür­fen auch fremd­spra­chi­ge Bücher gemel­det wer­den, der Anteil an der Ausschüttung ist hier jedoch noch deut­lich gerin­ger, bis die VG Bild-​Kunst eine stär­ke­re Zusammenarbeit mit den aus­län­di­schen Verwertungsgesellschaften eta­bliert hat.

Auch bei CD-​/​DVD-​Veröffentlichungen wer­den nur die in den letz­ten fünf Jahren erschie­nen­den Werke berück­sich­tigt. Dabei müs­sen Werke in digi­ta­ler Form auf der CD/​DVD sowie im Booklet gedruck­te Werke sepa­rat gemel­det werden.

Beispiel für ein Meldeformular der VG Bild-Kunst
Beispiel für ein Meldeformular der VG Bild-Kunst

Während Bücher und CDs/​DVDs nur ein­mal gemel­det wer­den müs­sen, um in den nächs­ten (maxi­mal fünf) Jahren wie­der berück­sich­tigt zu wer­den, müs­sen Online-​Nutzungen auf Webseiten jedes Jahr neu gemel­det werden.

Dafür kön­nen meh­re­re Bilder auf einer Domain zusam­men gemel­det wer­den, gezählt wer­den jedoch höchs­tens 100 Bilder pro Domain. Dafür muss der Domainname ange­ge­ben wer­den und der Inhaber der Domain laut Impressum. Zusätzlich wird abge­fragt, ob es die eige­ne, eine pri­va­te Webseite oder ein gewerb­li­cher oder insti­tu­tio­nel­ler Internetauftritt ist. Zum Schluss wird die Anzahl der gezeig­ten Bilder in das Formular ein­ge­tra­gen, getrennt nach den Kategorien Kunst/​Illustration/​Foto.

Bilder in geschütz­ten Bereichen (zum Beispiel durch Passwort-​Sperre oder Privatsphäre-​Filter bei Facebook) kön­nen nicht berück­sich­tigt wer­den, eben­so wie Suchmaschinen. Tauchen iden­ti­sche Bilder auf der Webseite mehr­mals auf, ist das Bild nur ein­mal zu zählen.

Zwar ist es erlaubt, nur die Haupt-​Domain zu mel­den ohne die kon­kre­te Unterseite, aber da es die ver­stärkt statt­fin­den­den Kontrollen der VG Bild-​Kunst deut­lich erleich­tert, ist die Angabe der kon­kre­ten Seite (also z.B. www.beispiel.de/portfolio/portrait.html statt nur www.beispiel.de) erwünscht.

Es stimmt übri­gens nicht, dass der Name des Urhebers im Impressum einer Webseite genannt zu wer­den, um Ansprüche als Fotograf bei der VG Bild-​Kunst anzu­mel­den. Diese Regelung betrifft nur Web-​Designer, wel­che die Gestaltung einer Webseite selbst als Anspruch mel­den wollen.

Ausdrücklich eben­falls gemel­det wer­den dür­fen die Webseiten von Bildagenturen oder Galerien mit den eige­nen Werken sowie Verkaufsplattformen, auf denen Publikationen von Werken, z.B. Bücher oder DVDs, ange­bo­ten werden.

Wichtiger Hinweis:
Wer nur „Online-​Nutzungen“ mel­det, muss wei­te­re Einkünfte aus künst­le­ri­scher oder publi­zis­ti­scher Tätigkeit durch einen Steuerberater oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einem geeig­ne­ten Berufsverband (z.B. Freelens, DJV, BVPA, AGD o.ä.) nachweisen.

Die Meldung der Nutzungshonorare (net­to) ist in sechs Bereiche unterteilt:

  • aus­schließ­lich redak­tio­nel­le Nutzung (hohe Verbreitung)
  • aus­schließ­lich redak­tio­nel­le Nutzung (nor­ma­le Verbreitung)
  • über­wie­gend redak­tio­nel­le Nutzung
  • über­wie­gend werb­li­che Nutzung
  • aus­schließ­lich werb­li­che Nutzung
  • von Fernsehanstalten (ste­hen­de Bilder)

Gemeldet wer­den kön­nen nur Nutzungen in Deutschland und Auftraggeber, wel­che einen deut­schen Firmensitz haben.

Als Beispiele für Firmen oder Bildagenturen mit einer aus­schließ­lich redak­tio­nel­len Nutzung und einer hohen Verbreitung (Auflagen ab 300.000 Exemplaren) wer­den Nachrichtenagenturen oder Zeitschriften wie die DPA, Reuters, Imago, Action Press, Spigel, Stern, Zeit etc. genannt.

Medien mit aus­schließ­lich redak­tio­nel­ler Nutzung und nor­ma­ler Verbreitung (Auflagen bis 300.000 Exemplaren) sind bei­spiels­wei­se Tagesspiegel, Die Welt, Manager Magazin, usw.

Als über­wie­gend redak­tio­nel­le Nutzung zählt die Verwendung durch (Stock-)Bildagenturen oder kul­tu­rel­le Auftraggeber wie Museen, als Beispiele nennt die VG Bild-​Kunst hier laif, Mauritius, Look, iStock, Getty Images, Okapia, Corbis, ddp images, F1online, plain­pic­tu­re, und ähn­li­che Agenturen.

Eine über­wie­gend werb­li­che Nutzung haben zum Beispiel Presseabteilungen von Direktkunden aus Industrie und Handel, Angehörige frei­er Berufe wie Architekten oder Verbände und ande­re öffent­li­che Auftraggeber.

Eine aus­schließ­lich werb­li­che Nutzung fin­det bei­spiels­wei­se in Werbeagenturen, Marketingabteilungen von Unternehmen oder Kundenmagazinen statt, bei­spiel­haft genannt werden:
Fotolia, Lufthansa-​Magazin, DB Mobil, Apotheken-​Umschau, kos­ten­lo­se Wochenblätter und mehr.

Wichtiger Hinweis:
Die VG Bild-​Kunst behält sich eine Nachprüfung im Einzelfall vor. Sobald die Gesamtsumme der gemel­de­ten Honorare  30.000 Euro im Jahr übersteigt,wird eine Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verlangt.

Dafür bie­tet die VG Bild-​Kunst hier die Vorlage „Honorar Bestätigung Urheber“ an. Die Umsatzsteuer-​Erklärung oder die Einnahmen-​Überschussrechnung ist als Nachweis nicht ausreichend.

Die Auszahlung des Geldes erfolgt jeweils im Dezember für die Hauptausschüttung, gefolgt von der Nachausschüttung im dar­auf fol­gen­den April.

Was heißt das konkret für Stockfotografen?

Stockfotografen kön­nen ver­schie­de­ne Arten von Nutzungen melden:

So mel­de ich ers­tens mei­ne Bilder auf den Webseiten der Bildagenturen sowie eini­ge Domains, wel­che beson­ders vie­le Bilder von mir ver­wen­den. Hier hel­fen Bildersuchmaschinen wie die Google Bildersuche oder auch kom­ple­xe­re Tools wie Pixray oder Plaghunter.

Außerdem mel­de ich die Bildnutzung in mei­nen eige­nen Büchern sowie in ande­ren Büchern.

Beispiel für einen Treffer bei der Suche nach Fotografen-Namen bei Amazon.de
Beispiel für einen Treffer bei der Suche nach Fotografen-​Namen bei Amazon.de

Letztere fin­de ein­fach, indem ich mei­nen vol­len Namen (bzw. das Pseudonym, was ich bei den Bildagenturen ver­wen­de) bei Amazon.de oder der Google Büchersuche eingebe.

Beispiel für einen Suchtreffer in der Google Büchersuche.
Beispiel für einen Suchtreffer in der Google Büchersuche

Bildverwendungen in Zeitschriften oder Kundenmagazinen kön­nen zum Beispiel mit Issuu gefun­den werden.

Zu guter Letzt mel­de ich die Nutzungshonorare, wel­che ich von Bildagenturen erhal­ten habe, wel­che auch einen Firmensitz in Deutschland haben, zum Beispiel Westend61, Pitopia, Zoonar, aber auch iStock (Getty Images) oder Fotolia. Da die­se Einnahmen über 30.000 Euro jähr­lich betra­gen, schi­cke ich eine Bescheinigung mei­nes Steuerberaters mit.

Wie viel kann ich durch die VG Bild-​Kunst verdienen?

Leider lässt sich nicht im Voraus pau­schal sagen, wie viel ein gemel­de­tes Buch oder das Bild auf einer Webseite „wert“ ist.

Die Einnahmen der VG Bild-​Kunst spei­sen sich aus diver­sen Rechte-​Wahrnehmungen wie Bibliothekstantiemen, Geräteabgaben, Lesezirkelvergütungen und so wei­ter. Dieser „Topf“ ist jedes Jahr unter­schied­lich prall gefüllt.

Aus die­sem Topf erfolgt eine pro­zen­tua­le Verteilung der Gelder an alle Urheber, wel­che Werksnutzungen für das betref­fen­de Jahr gemel­det haben. Die kon­kre­te, kom­pli­ziert anmu­ten­de Verteilung ist die­sem Verteilungsplan zu entnehmen.

Da der Topf nicht vol­ler wird, nur weil sich mehr Urheber bei der VG Bild-​Kunst anmel­den, sinkt mit jeder neu­en Meldung der Verdienst ande­rer Urheber.

Als ganz gro­be Schätzung kann von ca. 2 Euro pro Online-​Nutzung eines Bildes aus­ge­gan­gen wer­den. Fest ver­an­kert ist im Verteilungsschlüssel jedoch die „Obergrenze der Ausschüttung für einen ein­zel­nen Berechtigten“. Diese beträgt 0,075% der Ausschüttungssumme, das wären grob ca. 11.000 Euro.

In den letz­ten Jahren habe regel­mä­ßig jähr­lich einen mitt­le­ren drei­stel­li­gen bis nied­ri­gen vier­stel­li­gen Eurobetrag von der VG Bild-​Kunst erhal­ten, je nach­dem, wie viel Mühe ich mir bei der Meldung gege­ben habe und wie vie­le Verwendungen ich nach­wei­sen konnte.

Welche Verwertungsgesellschaften gibt es für die Schweiz und Österreich?

Die VG Bild-​Kunst ist nur für Deutschland und Urheber aus Deutschland zustän­dig. In der Schweiz gibt es dafür seit 1974 ProLitteris, in Österreich seit 1977 die Organisation Bildrecht.

Dürfen Stockfotografen Mitglied in der VG Bild-​Kunst sein?

Ja, dür­fen sie.

Die Frage rührt daher, dass etli­che Audio-​Agenturen kei­ne Mitglieder der Verwertungsgesellschaft GEMA akzep­tie­ren. Das liegt aber nicht dar­an, dass es ver­bo­ten wäre, son­dern dar­an, dass die GEMA bei der Musiknutzung umständ­li­che Nachweisenpflichten ein­for­dert, vor der sich vie­le Käufer scheu­en. Es gibt jedoch auch Audio-​Agenturen (zum Beispiel Pond5), wel­che auch Musik von GEMA-​Mitgliedern anbieten.

Gibt es Nachteile für die Mitglieder, zum Beispiel weil Firmenkunden eines Fotografen von der VG Bild-​Kunst zur Kasse gebe­ten wer­den? Nein, weil sich die Einnahmen sich nicht durch die Kunden der Fotografen gene­rie­ren, son­dern um Geräte- und Betreiberabgaben, die von den jewei­li­gen Nutzerverbänden wie  Geräteherstellern, Copyshops, Bibliotheken etc. bezahlt werden.

Seid ihr auch in der VG Bild-​Kunst? Was sind eure Erfahrungen?

Wichtiges Update 01.06.2017:
„Der alte Verteilungsplan 7, der auf die Meldungen von Bildern auf Websites abstell­te, ist von der letz­ten Mitgliederversammlung schon für das Nutzungsjahr 2016 außer Kraft gesetzt wor­den. Fotografien, Illustrationen und Design auf Webseiten kön­nen somit nicht mehr gemel­det werden!“

123rf ernennt Mutterfirma zur „Partneragentur“

Ich dach­te eine Weile, das Geschäft mit Bildern über Partneragenturen wäre ein Ding der Vergangenheit oder vor allem noch betrie­ben von Macrostock-Agenturen.

Früher hat­te es ja ganz prak­ti­sche Gründe: Als Bilder noch als Dias ver­kauft wur­den, war es sehr auf­wän­dig, Kunden in ande­ren Ländern zu belie­fern: Versand, Rechnungsstellung, Sprachbarrieren und so weiter.

Also kamen die Bildagenturen auf die Idee, ihr Material von „Partneragenturen“ vor Ort ver­kau­fen zu las­sen, die dafür in der Regel ca. 50% der Erlöse behal­ten durf­ten. Das Perfide war, dass die­se Partneragenturen ihr Material, inklu­si­ve der der ande­ren Partneragenturen wie­der­um an Partner wei­ter­ga­ben und den Erlös tei­len mussten.

Das führ­te dann teil­wei­se dazu, dass der Kunde das Bild für 100 Euro kauf­te, die Agentur bekam davon 50 Euro, gab die rest­li­chen 50 Euro der zwei­ten Agentur, die sich die Hälfte nahm, es der drit­ten Agentur gab, die wie­der­um ihren Anteil nahm und der Fotograf erhielt dann 12,50 Euro, also 12,5%, obwohl in sei­nem Vertrag 50% ver­ein­bart waren. In der Praxis kann es auch dazu füh­ren, dass die Verwertungskette einen Bruch hat und gar nichts beim Fotografen ankommt.

Wenn Leute mich gefragt haben, was für mich einer der Unterschiede zwi­schen Macrostock- und Microstock-​Bildagenturen ist, habe ich – neben dem Preis – oft gesagt, dass es die­se Partneragenturen sind, weil sich bei den gerin­gen Kommissionen das Teilen der Honorare kaum noch loh­nen wür­de. Vielleicht muss ich das überdenken.

Ein Mitglied des Stockfotografie-​Forums wies mich vor paar Wochen auf etwas Interessantes hin.
Seine Bilder, die er bei der Microstockagentur 123royaltyfree (bes­ser bekannt als 123rf) anbie­tet, sind auch bei der Bildagentur Inmagine zu finden.

Nun ist Inmagine nicht irgend­ei­ne Macrostock-​Agentur, son­dern die Mutterfirma von 123rf. Sprich: Inmagine hat im Juni 2005 die Agentur 123rf gegrün­det. Somit gehö­ren bei­de Agenturen der sel­ben Firma.

Die span­nen­de Frage für uns Fotografen ist nun:
Wie wer­den die Honorare abgerechnet?

Ich habe in Absprache mit dem betrof­fe­nen Fotografen einen Testkauf gemacht.

inmagine-testkauf-anonymWie ihr im Screenshot sehen könnt, habe ich für die kleins­te Größe (die sich iro­ni­scher­wei­se „High“ nennt) 10 Euro bezahlt.

Beim Fotografen kam ein Verkauf als „XXL“ für 2,10 US-​Dollar (also ca. 1,66 Euro) an:

123RF-sale
Klicken zum Vergrößern

Das wären auf­ge­run­det nur ca. 17% Kommission für den Fotografen. Das ist unge­fähr die Hälfte, die der Fotograf (er hat das „Contributor Level 2“ erreicht) laut der Kommissionstabelle erhal­ten müsste.

123rf-royalty-structure-october-2014123rf zieht also bei Verkäufen über Inmagine, wel­che der glei­chen Firma gehört, 50% des Honorars für Inmagine ab. Auch eine krea­ti­ve Art, die Kommissionen zu senken.

Interessant ist auch, dass es nicht hilft, die „API-​Partneragenturen“ im Dashboard von 123rf zu deak­ti­vie­ren, denn ich habe eben­falls alle mei­ne 123rf-​Bilder bei Inmagine gefun­den, obwohl ich aus­drück­lich die „API-​Partneragenturen“ deak­ti­viert hatte.123rf-api

Wenn ihr selbst schau­en wollt, ob eure 123rf-​Fotos bei Inmagine auf­tau­chen: Einfach von euch häu­fig benutz­te Suchbegriffe im Suchfenster von Inmagine ein­ge­ben und dann – ganz wich­tig – bei den Ergebnissen auf den Reiter „Value“ kli­cken, sonst seht ihr nur die Premium-​Bilder als Ergebnis.

Daraufhin habe ich direkt bei 123rf nach­ge­fragt, wie es kommt, dass mei­ne Bilder bei Inmagine zu fin­den sei­en, obwohl ich die Partneragenturen deak­ti­viert habe.

Als Antwort erhielt ich:

Kindly note that Inmagine is our sis­ter com­pa­ny the­r­e­fo­re it was not con­side­red a Partner site. If you would like to have your port­fo­lio remo­ved from Inmagine, do let us know.

As for com­mis­si­ons recei­ved from sales via Partner sites, kind­ly note that after our Partner has taken their per­cen­ta­ge of the ear­nings, your com­mis­si­on will be shared with 123RF.
We hope this cla­ri­fies. Please do not hesi­ta­te to cont­act us if you need any fur­ther assistance.“

Diese Antwort ist inso­fern auf­fäl­lig, weil sie sich je nach Position wider­spricht. Einerseits sei Inmage kei­ne Partneragentur, des­we­gen gel­te die Checkbox für die „API Partner“ nicht. Andererseits sei Inmagine eben doch eine Partneragentur, wenn es um das Teilen der Honorare geht.

Das gab ich in einer Antwort zu beden­ken und bat um Auskunft, wie viel Prozent Inmagine tat­säch­lich einbehält.

Nach knapp zwei Wochen (!) kam als Antwort:

Dear Robert,
We apo­lo­gi­ze for the delay.

Kindly note that the per­cen­ta­ge is 40% from the pri­ce sta­ted. After having a dis­cus­sion with my team, we agreed that your port­fo­lio should not appear in Inmagine thus we have remo­ved your port­fo­lio from the search engi­ne and will not appear in the search results.

We hope this helps. Please do not hesi­ta­te to cont­act us if you need any fur­ther assistance.“

Spannend ist es, dass oben geschätz­ten 50% nicht bestä­tigt wer­den, son­dern statt­des­sen nur 40% Anteil für Inmagine genannt wer­den. Deshalb habe ich einen zwei­ten Testkauf mit einem Bild von mir gemacht. 10 Euro bezahlt (aktu­ell ca. 12,65 USD), ich erhielt mit mei­nem Contributor Level 6 (52%) 3,12 USD aus­ge­zahlt. Da kann ich rech­nen wie ich will, das passt nur, wenn ich eben­falls von einem 50% Anteil für Inmagine ausgehe.

Es sei denn: Wer sich nicht die Mühe macht und die erhal­te­nen Euro in US-​Dollar umrech­net, kommt genau­er auf die 3,12 USD: 10 USD (statt Euro), davon 40% weg, blei­ben 6 USD. Davon 52% Anteil sind genau 3,12 USD. Der Währungswechselkurs wird von Inmagine dann ein­fach ein­ge­stri­chen. Ich habe Inmagine am 27.10.2014 eine Mail mit der Bitte um Erklärung geschickt, bis­her habe ich kei­ne Antwort erhal­ten. Sobald ich die Antwort habe, wer­de ich sie nachreichen.

Interessant ist auch, dass mei­ne Bilder aus der Inmagine-Suchmachine ent­fernt wur­den, obwohl ich das nicht gefor­dert hat­te. Das ist jedoch ein rich­ti­ger Schritt aus mei­ner Sicht und des­halb habe ich auch im die kom­plet­te Entfernung mei­ner Bilder bei Inmagine gebe­ten, denn aktu­ell sind sie nur aus der Suchmaschine ent­fernt wor­den, die Detailseiten sind noch vor­han­den. Hier ein Link, wenn er nicht mehr geht, wur­den die Bilder end­lich ent­fernt. So sieht das aus:

inmagine-apotheken-foto
Ärgerlich ist auch, dass auf den Detailseiten nir­gends der Name des Fotografen noch ein ande­rer Hinweis auf die Quelle des Bildes zu fin­den ist und auch der bei den meis­ten Agenturen obli­ga­to­ri­sche Link auf wei­te­re Bilder des Fotografen fehlt.

Nicht nur 123rf/​Inmagine arbeiten so

Unabhängig vom Fall Inmagine hat mich ein ande­rer Fotograf fast zeit­gleich dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass bei der deut­schen Bildagentur F1 Online auch vie­le Fotos der Agentur doc stock ange­bo­ten werden.

doc-stock-f1-online
Hier liegt der Fall etwas anders, weil doc stock ursprüng­lich eine eigen­stän­di­ge Agentur war, wel­che jedoch von F1 Online auf­ge­kauft wur­de. Aktuell ist der Eigentümer jedoch eben­falls der selbe.

Um zu klä­ren, wie hier die Honorarverteilung ist, wenn ein Bild von doc stock über F1 Online ver­kauft wird, obwohl bei­de Agenturen der­sel­ben Firma gehö­ren, habe ich ein­fach bei F1 Online ange­ru­fen und die Geschäftsführerin von F1 Online, Sabine Pallaske, um Auskunft für die­sen Blog gebe­ten. Sie erklär­te mir bereit­wil­lig, wie die Prozentverteilung aus­sieht und ande­re Details, ver­bot mir aber weni­ge Minuten nach dem Telefonat, die­se Informationen zu ver­öf­fent­li­chen. Stattdessen soll­te ich mei­ne Anfrage noch mal schrift­lich ein­rei­chen, wor­auf ich lei­der nur die­se – weni­ger detail­rei­che – Auskunft erhielt:

Hallo Herr Kneschke,

Sie haben Ihr Anliegen durch­aus am Telefon dar­le­gen kön­nen. Auf der ande­ren Seite geht es Ihnen ja um eine ver­bind­li­che Aussage, die zitat­fä­hig ist.

Grundsätzlich haben wir mit unse­ren Vertriebspartnern und unse­ren Fotografen fes­te Splittings.

Doc-​Stock ist in unse­rem Fall eine Sonderregelung:
Doc-​Stock ist ein eigen­stän­di­ges Portfolio, das wir erst seit 3 Jahren ver­tre­ten und das auch gutem Grund unter einer eige­nen Marke ange­bo­ten wird. Hier haben wir wie bei uns üblich fes­te, trans­pa­ren­te Verträge.

F1online fun­giert als Partner von doc-​stock und über­nimmt nicht alle Bilder des sehr spe­zia­li­sier­ten Angebots von doc-​stock in sein Portfolio.

Den Anbieter /​ Fotografen wur­den kom­mu­ni­ziert: wer auch über F1online anbie­ten möch­te, kann dem zustim­men (oder auch nicht – ohne dass für die Präsenz bei doc-​stock Nachteile ent­ste­hen). Im Fall der Zustimmung wird eine Handling-​Fee abge­zo­gen ( Umlegung Verwaltungskosten, Verschlagwortung neu, Bereitstellung auf Website F1online.de, Picturemaxx, Fotofinder usw ), wenn das Bild nicht über die Website /​ Online-​Präsenz doc-​stock, son­dern über F1 Online lizen­ziert wird.
Dies hat mit unse­ren all­ge­mei­nen Verträgen betref­fend Vertriebspartner /​ Fotografen nichts zu tun.

Unsere Verträge mit Vertriebspartnern beschrei­ben ein­deu­tig unse­ren Anteil, den wir an die zu zah­len haben. Der Verteilungsschlüssel Vertriebspartner zu deren Fotografen liegt nicht in unse­rer Hand. Im umge­kehr­ten Fall ist dies ein­deu­tig über unse­re Verträge mit dem Fotografen /​ Lieferanten gere­gelt. Bei Rückfragen ste­he ich Ihnen ger­ne zur Verfügung,

herz­li­che Grüsse , Sabine Pallaske“

Auch hier wie­der die Formulierung von „Partnern“, wobei bei­de Agenturen fak­tisch dem sel­ben Eigentümer gehö­ren. Fairerweise möch­te ich ergän­zen, dass die „Handling-​Fee“ deut­lich gerin­ger ist als die 40% von Inmagine.

Ich bin mir nicht sicher, wie die Vorgehensweise, vor allem im Fall von 123rf juris­tisch zu bewer­ten ist, mora­lisch ist es aber unschön: Die Agenturinhaber kas­sie­ren beim sel­ben Verkauf 2x, der Fotograf erhält jedoch nur 1x Geld.

Wie schätzt ihr die Sache ein? Kennt ihr ande­re Agenturen mit glei­chem Inhaber?

Update 31.10.2014:
Es kommt Bewegung in die Sache. Ein Mitarbeiter von 123rf hat ers­tens hier Stellung bezo­gen und zwei­tens hier erklärt, dass in den kom­men­den Tagen die Bilder von 123rf nicht mehr bei Inmagine ange­bo­ten wür­den, wenn die oben genann­ten „API Partner“ deak­ti­viert sind.

Microstock-​Einnahmen und Kommissionen – Wohin geht das Geld?

Im Juli ver­öf­fent­lich­te Steve Gibson in sei­nem „Microstock Insider“-Blog einen lesens­wer­ten Artikel, in dem er – jetzt gut fest­hal­ten – eine Lanze für nied­ri­ge Fotografenhonorare bricht. Mit sei­ner Erlaubnis habe ich die­sen Artikel über­setzt und ich bin gespannt, ob ihr sei­ne Ausführungen unter­strei­chen wür­det. Los geht’s, Steve:

Wie wird das Geld, was ein Bildkäufer aus­gibt, zwi­schen Fotografen, der Bildagentur und eini­gen Mittelsmännern aufgeteilt?

Die Antwort ist rela­tiv ein­fach: Manchmal ist es ein­fach nicht klar.

Als ers­tes eine Begriffsklärung:

  • Honorar (Royalty) – Die Bezahlung, die ein Fotograf oder Illustrator erhält, wenn eins sei­ner Werke ver­kauft wurde.
  • Kommission – Das Geld, das eine Bildagentur vom Verkauf erhält für die Ausführung der Transaktion und um Kosten abzu­de­cken. Kommissionen wer­den auch an Wiederverkäufer (Verteiler) und Vermittler, die Käufer brin­gen, aus­ge­schüt­tet. (Traditionelle Bildagenturen bzw. Macrostock-​Agenturen nen­nen oft ihre Kommissionsrate, also den Betrag, den sie ein­be­hal­ten, im Gegensatz zur Honorarrate.

Oft wird auch das Wort „royal­ty“ für Kommissionen benutzt. Ich bin nicht sicher, wie das zustan­de kam, denn es sorgt auf jeden Fall für Konfusionen und ein kur­zer Blick auf die gro­ßen Microstock-​Seiten zeigt, dass vor allem Begriffe wie „Einnahmen“ oder „Auszahlungsbetrag“ ver­wen­det wer­den, um die Situation zu klä­ren. Es ist nicht hilf­reich, dass wir in einer Industrie arbei­ten, deren Geschäftsmodell auf Amateurfotografen gegrün­det wur­de und in die uns „royal­ties“ aus­zahlt für unse­re „royalty-free“-Fotos (natür­lich sind die­se nur royalty-​free für den Käufer).

Der Unterschied zwi­schen Kommissionen und Honorar kann auch wich­ti­ge Steuerunterschiede brin­gen, denn als Fotograf, der an einem Affiliate-​Programm teil­nimmt, ver­dient man sowohl Kommissionen für emp­foh­le­ne Käufer als auch Honorar für die ver­kauf­ten Bilder.

Wie wird der Honorar-​Kuchen aufgeteilt?

Es gibt drei Hauptausgaben zu berück­sich­ti­gen, wenn die Dienste betrach­tet wer­den, die digi­ta­le Downloads anbie­ten und bei der Aufteilung der Honorare:

  • Geld zum Betrieb des Dienstes und für die Finanztransaktionen
  • Marketing- und Werbungskosten
  • Honorare für die Urheber

Jeder die­ser Ausgaben ent­hält Kosten und eine Gewinnspanne. Zum Beispiel könn­te es einen Dollar kos­ten, ein Foto zu machen, aber um im Geschäft zu blei­ben, musst Du zwei Dollar beim Verkauf dafür berech­nen, wenn Du auch die nächs­te Kamera, das Dach über dem Kopf und Deinen Gewinn bezah­len willst.

Wiederverkäufe (Syndikation) & Affiliate-Verkäufe

Diese Verkäufe haben unter­schied­li­che Kosten für eine Bildagentur, denn eine drit­te Partei fand den Käufer, womit die direk­ten Marketingkosten null sind (das Branding aus­ge­nom­men) und im Falle eines Wiederverkäufers muss die Agentur nicht des­sen Webseite betrei­ben oder Kundenservice anbie­ten. Andererseits gene­rie­ren sol­che Verkäufe zusätz­li­che Kosten durch die Affiliate- oder Wiederveräufer-Kommissionen.

Beim Thema „Wiederverkauf“ machen wir ein ganz ande­res Fass aus: Einige Agenturen zah­len einen höhe­ren Preis für Wiederverkäufer-​Verkäufe (obwohl man nicht wirk­lich mehr pro Verkauf erhält), da die Agentur selbst weni­ger pro Verkauf ver­dient – der Wiederverkäufer behält sei­nen Teil der Kommission. Wiederverkäufer-​Verkäufe sind etwas ande­res als Affiliate-​Verkäufe, da die Agentur bei letz­te­ren trotz­dem Kundendienst, Zahlungsabrechnung, Seitenzugriff für den Download und so wei­ter anbie­ten muss. Bei den Wiederkäufern sor­gen die­se selbst dafür.

Grob gespro­chen gibt es drei ver­schie­de­ne Typen von Microstock-​Käufern, die den Agenturen unter­schied­li­che Einnahmen brin­gen und unter­schied­li­che Ausgaben erfordern:

Ausgaben Käufertyp Direktverkauf  Affiliate-Kauf  Wiederverkäufer
Such-​API Ja Ja Ja
Hosting und Bandbreite Ja Ja Ja
Fotografenverwaltung Ja Ja Ja
Bildredaktion Ja Ja Ja
Fotografenhonorar Ja Ja Ja
Webseiten-​Frontend Ja Ja Nein
Kundenservice Ja Ja Nein
Zahlungsabwicklung Ja Ja Nein
Marketing und PR Ja Nein Nein
Kommissionen an Dritte Nein Ja Ja

Darüber hin­aus haben alle Agenturen zusätz­li­che Kosten wie sie ande­re Firmen auch haben, zum Beispiel Buchhaltung, Personalkosten, Management und so weiter.

Wie viel Geld wird nun dafür ausgegeben?

Das ist die Eine-​Million-​Dollar-​Frage. Mit Ausnahme der Honorarsätze und Kommissionen hal­ten die Agenturen die­se Informationen sehr geheim. Shutterstock jedoch hat eini­ge die­ser Informationen im Rahmen des geplan­ten Börsengangs ver­öf­fent­licht. Dadurch bekom­men wir eine unge­fäh­re Vorstellung, wie die Top-​Microstockagenturen ihre Einnahmen ausgeben:

Zu den Betriebskosten zäh­len die Fotografenhonorare, Kreditkartengebühren, Bildredaktion, Kundendienstkosten, Infrastrukturkosten für das Betreiben der Webseite und den dazu­ge­hö­ri­gen Angestellten, Raummieten und ande­re Kosten. Im oben ver­link­ten IPO wer­den die gezeig­ten Segmente noch genau­er definiert.

Wie steht Microstock im Vergleich zu ande­ren Industrien da?

Im Microstock-​Bereich bleibt das meis­te Geld bei den Agenturen. Es gibt ver­schie­de­ne Gründe dafür, unter ande­rem den Fakt, dass bei nied­ri­gen Verkaufspreisen die Kosten des Verkaufs ver­hält­nis­mä­ßig hoch sind. Wie du sicher weißt, muss man vie­le bil­li­ge Fotos ver­kau­fen, um die Kosten für deren Erstellung wie­der einzuspielen.

Was ist mit ande­ren vir­tu­el­len Gütern wie iTunes und Apps?

Microstock scheint dem Vergleich ganz gut stand­zu­hal­ten. Bei iTunes ver­dient ein Musiker ca. 9 Cent bei einem Verkaufspreis von 1,29 USD. Das ist der Betrag, der übrig bleibt, nach­dem die Plattenfirma ihren (gro­ßen) Anteil an den ca. 70 Cent genom­men hat, die Apple ihnen gibt (Zahlen gel­ten nur für die USA).

Unabhängige Musiker kön­nen die gesam­ten 70 Cent behal­ten, wer­den aber oft für das Hosting, Setup-​Kosten und jähr­li­che Gebühren etc. zur Kasse gebe­ten. Du siehst, wel­cher gro­ße Teil durch die Betriebskosten (Apple) und das Marketing (Plattenfirma) anfällt. Ich habe gele­sen, dass die Musiker bis zu 50% des Plattenfirma-​Anteils ver­die­nen kön­nen, wenn die Kosten der Plattenfirma ein­ge­spielt wur­den. Diese Teilung der Einnahmen ist nichts Neues, auch vor den digi­ta­len Downloads beka­men Musiker nur einen klei­nen Prozentsatz vom Preis der Platte ab.

Für den „Apps Store“ nimmt Apple eine Kommission von 30%, damit ver­blei­ben 70% bei den Entwicklern der Software. Diese müs­sen für den Zugriff auf die Entwicklungssoftware bezah­len (ca. 99 – 299 USD pro Jahr). Diese Verteilung ist ähn­lich wie bei iTunes, nur ohne den Marketing-​Anteil der Plattenfirma. Der Entwickler bekommt die vol­len 70%, muss jedoch das kom­plet­te Marketing über­neh­men und sich um die Kundenbetreuung küm­mern. Wie wir am Beispiel von Shutterstock gese­hen haben, waren das dort fast 30% der Einnahmen. Der Android-​Marktplatz hat eben­falls den 70%-Anteil für sei­ne Entwickler.

Aber Alamy kann 60% (40% Kommission) bei Fotos auszahlen?

Sie machen das bei ihren Bildern mit Standardpreisen, aber sie haben eine 50–50 Verteilung für ihre „Novel Use“-Bilder, was mei­nes Erachtens ein bes­se­rer Vergleich mit Microstock ist. 60% Kommission nimmt Alamy auch für Vertriebs(partner)-Verkäufe.

Bis jetzt war es nicht Alamys Hauptgeschäftsfeld, ein Marktplatz im Microstock-​Stil zu sein. Außerdem hat Alamy eine Geschichte von Änderungen an der Kommissionsstruktur, wenn sich die Geschäfte ändern und ich den­ke, das soll­te jede Firma tun – es sind nicht nur die Microstock-​Agenturen, die gezwun­gen sind, ihre Kommissionen zu ändern. Ich den­ke auch nicht, dass es fair ist, Alamy direkt mit Microstock-​Agenturen zu vergleichen.

Ich ken­ne nicht die inter­nen Details von Microstock- oder Macrostock-​Agenturen, aber ich den­ke, es ist nach­voll­zieh­bar zu sagen, dass Alamy nur eine Handvoll Verkäufe braucht, um eine Zeitschriftenwerbung in Auftrag geben zu kön­nen, wäh­rend eine Microstock-​Agentur ver­mut­lich über 1000 Bilder ver­kau­fen muss, um sich die glei­che Anzeige leis­ten zu kön­nen. Die Kosten, um 1000 Kunden zu gewin­nen, sind deut­lich höher als nur einen Kunden zu gewin­nen (Ich habe den Fakt igno­riert, dass durch nied­ri­ge­re Bildpreise es ein­fa­cher sein kann, meh­re­re Verkäufe zu gene­rie­ren wie auch den Fakt, dass es wahr­schein­lich teu­rer ist, einen Macrostock-​Kunden zu gewin­nen als einen Microstock-Kunden).

Gib 5 Dollar über Paypal oder eine Kreditkarte aus und ca. 10% des Geldes wer­den von den Transaktionskosten auf­ge­fres­sen. Gib eini­ge hun­dert Dollar aus und die Kosten sin­ken auf eini­ge Cent. Das ist der Grund, war­um Agenturen Rabatte auf gro­ße Credit-​Verkäufe geben. Auf einer Microstock-​Seite kön­nen die Kosten, die ent­ste­hen, wenn jemand fünf Minuten auf eine Email ant­wor­tet oder der IT-​Mitarbeiter eini­ge Minuten an einem Serverproblem arbei­tet, schnell den Gewinn eines Bildverkaufs vernichten.

Beweise der Geschichte

Clustershot war ein gutes Beispiel einer Bildagentur, die den Markt betrat, um Umsätze zu erzie­len, aber nicht die Arbeit der Fotografen bewor­ben hat. Deren Kommission vor nur 12%, was 88% für die Fotografen bedeu­te­te (die auch die Paypal-​Bearbeitungsgebühren zah­len muss­ten), lasst uns also 15% Kommission sagen. Mit die­sem Level konn­ten sie ihre Kosten decken und damit mei­ne ich, sie gin­gen bank­rott. „Kosten decken“ heißt, kein Geld, kei­ne Zeit oder sons­ti­ge Anreize zu haben, in den Service zu inves­tie­ren. Es sieht so aus als wären 15% nicht genug Geld, um Downloads und Zahlungen zu bearbeiten.

Alamy been­de­te ihr „Alamy Red“-Kommissionssystem, bei dem sie nur 20% Kommission nah­men, aber eine Annahmegebühr von 2 Dollar ver­lang­ten und eine monat­li­che Hosting-Gebühr.

50% Honorar mag als attrak­tiv gel­ten, aber ich glau­be, es gibt genug Beweise, dass Microstock-​Agenturen, die 50% Honorar bie­ten, gene­rell sta­gnie­ren, ich ver­mu­te, weil die Agenturen nicht genü­gend Ressourcen haben, um ins Wachstum zu inves­tie­ren. Schaut man sich die Honorare bei den Top-​Agenturen an (und ich mir die Agenturen mit den höchs­ten Umsätzen), fällt auf, dass alle deut­lich weni­ger als 50% Honorar zah­len. Die ver­link­te Tabelle ist grob sor­tiert nach Einnahmen und meist stimmt das mit der Sortierung des Honoraranteils über­ein – in ande­ren Worten: Ein hoher Honoraranteil ist für Fotografen nichts wert, du bist bes­ser dran, über eine Agentur mit einem nied­ri­ge­ren Honoraranteil zu ver­kau­fen, die in der Lage sind, deut­lich mehr zu ver­kau­fen (und das eben auch machen!).

Es ist üblich für neue Start-​Up-​Agenturen, einen hohen Honoraranteil zu ver­spre­chen, um Fotografen anzu­lo­cken, egal, ob das ein wei­ses Geschäftsmodell ist oder nicht. Es ist defi­ni­tiv kein Signal, was als „wenn die das kön­nen, könn­ten es die ande­ren auch machen“ gele­sen wer­den soll­te. Als abso­lu­tes Minimum muss eine Agentur nach­hal­tig wirt­schaf­ten, aber sie brau­chen mehr als das, sie müs­sen pro­fi­ta­bel sein, um wei­ter inves­tie­ren zu kön­nen, um wach­sen zu kön­nen oder Risikokapital anzulocken.

Es scheint als wären ca. 30% Kommission ein übli­cher Standard, den man neh­men soll­te für das Hosting, die Downloadverwaltung und die Zahlungsabwicklung für irgend­ei­ne Transaktion vir­tu­el­ler Güter. Man könn­te noch ergän­zen, dass beim Bilderverkauf noch eini­ge wei­te­re Kosten anfal­len, da zum Beispiel die Suche deut­lich kom­ple­xer ist.

Subventionierung höhe­rer Honorare

Einige Agenturen bie­ten mehr Honorar für exklu­si­ve Bilder (die zum glei­chen Preis ver­kauft wer­den) und/​oder höhe­re Honorare für umsatz­star­ke Fotografen. Während die­se Fotografen qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Bilder haben, die zu redu­zier­ten Kosten in der Bildredaktion füh­ren, ist es mit Blick auf die Honorartabellen sehr offen­sicht­lich, dass die Agenturen mit gestaf­fel­ten Honoraren den umsatz­schwa­chen Fotografen deut­lich nied­ri­ge­re Honorare zah­len im Vergleich zu den Agenturen, die ein Honorar für alle anbie­ten. Während gestaf­fel­te Honorare einen Anreiz schaf­fen, qua­li­ta­tiv bes­se­re Bilder hoch­zu­la­den und mehr Verkäufe zu gene­rie­ren, wer­den gleich­zei­tig die umsatz­schwa­chen Fotografen bestraft, indem sie die höhe­ren Honorare der Top-​Fotografen subventionieren.

Doppeldeutige Worte: Worauf man beim Vergleich von Honoraranteilen ach­ten sollte

Man könn­te leicht anneh­men, dass, wenn eine Agentur 25% Honoraranteil zahlt, man bei einem Bildverkauf für 5 Dollar 1,25 Dollar abbe­kom­men wür­de. Das kann aber falsch sein. Wer die Vertragsbedingungen genau durch­liest, merkt, dass er meist nur Anspruch auf 25% der „tat­säch­li­chen Umsätze“, der „Nettoerlöse“ o.ä. hat. Einige Agenturen bie­ten einen fes­ten Betrag pro Verkauf oder gekauf­ter Bildgröße, ande­re Agenturen bie­ten eine Prozentzahl, bei der es wich­tig ist, dass das Verkaufssystem genau ver­stan­den wird. Bietet die Agenturen zum Beispiel Rabatte bei Großeinkäufen an und wer­den die­se Rabatte an den Fotografen weitergegeben?

Schlussfolgerung

Vor fünf Jahren lag der typi­sche Microstock-​Honoraranteil bei 30–50% und wur­de seit­dem nied­ri­ger und nied­ri­ger, weil die Agenturen immer mehr der Einnahmen für sich behalten.

Wo geht das gan­ze Geld hin? Das meis­te Geld wird für das Marketing aus­ge­ge­ben, aber ich ver­mu­te, dass gro­ße Teile auch in die Bilanz wan­dern, um sich als Agentur attrak­ti­ver für Investoren zu machen. iStockphoto gab hin­ter vorhge­al­te­ner Hand auch zu, dass sie nicht genug Profit mit ihrem Unternehmen machen wür­den, als sie zuletzt ihre Honorarstruktur änder­ten.

Es scheint eine gute Idee zu sein, als Fotografen „mit unse­ren Füßen abzu­stim­men“ und nur dort unse­re Bilder hoch­zu­la­den, wo die Agenturen sich mit nied­ri­gen Kommissionen zufrie­den geben, aber die (viel­leicht trau­ri­ge) Wahrheit ist: Die Agenturen, die erfolg­reich sind, wie die Plattenfirmen im Beispiel, sind die, wel­che den Großteil der Einnahmen wie­der in Promotion und Marketing ste­cken. 50% von weni­gen oder kei­nen Verkäufen ist weit weni­ger wün­schens­wert als 17% von etli­chen Verkäufen.

Abrechnungsstau in der Bildvertriebskette Waldhäusl, Chromorange, DPA/​Picture Alliance

Erst kürz­lich muss­te ich im Blog über Honorarprobleme bei der Hamburger Bildagentur „Face To Face“ berichten.

Das betraf einen ande­ren Fotografen, aber par­al­lel dazu habe ich selbst eben­falls gemerkt, dass in einem mei­ner Vertriebskanäle Honorarprobleme auftauchen.

Das Problem kurz skizziert:

Ich ver­trei­be Macrostock-​Fotos über die öster­rei­chi­sche Bildagentur Waldhäusl. Deren Inhaber Franz Waldhäusl habe ich als kom­pe­ten­ten, fai­ren Geschäftspartner erlebt.

Waldhäusl ver­treibt mei­ne Fotos auch über die deut­sche Bildagentur Chromorange mit dem Inhaber Reinhold Tscherwitschke. Das ist laut mei­nem Agenturvertrag auch zulässig.

Chomorange wie­der­um lie­fert die Bilder an die „Picture Alliance“, dem Bildportal der Presseagentur dpa.

Nun fin­de ich seit Monaten wie­der­holt Fotos von mir im Internet, vor allem in Online-​Ausgaben von Zeitungen des Axel Springer Verlags wie der Berliner Morgenpost, die seit Jahren Fotos von mir nut­zen. Als Bildunterschrift ist dort jeweils „Foto: picture-​alliance/​chromorange“, „Foto: dpa/​pa“ oder „Foto: Chromorange“ ange­ge­ben. Die ältes­te bis­her gefun­de­ne Nutzung ist die­ses Foto von mir, was seit Juni 2009 auf der Webseite der „Welt Online“ zu sehen ist:
Das Problem: Um das Honorar zu erhal­ten, muss­te ich im April 2011, Mai, Oktober und November 2011 eine Beschwerde-​Mail an Herrn Herr Waldhäusl schrei­ben, bis ich, nach ca. zwei­ein­halb Jahren das beschei­de­ne Honorar von 2,56 Euro erhal­ten habe!

Das eigent­li­che Problem sind aber die Aussagen der Agenturmitarbeiter, war­um die Auszahlung so lan­ge dau­ert und vie­le wei­te­re Bilder, die eben­falls seit über andert­halb Jahren online genutzt wer­den und noch nicht mit mir abge­rech­net wur­den, zum Beispiel wie­der eine Nutzung des Springer Verlags:


Auch hier habe ich nur stich­pro­ben­ar­tig nach mei­nen Bildern gesucht. Jedes Mal, wenn ich eine wei­te­re Stichprobe mache, kom­men wei­te­re Bilder zu Tage, für die mir bis­her kein Honorar aus­ge­zahlt wur­de. Hier zum Beispiel eine Nutzung vom Juni 2010, dies­mal in der Online-​Ausgabe der Berliner Morgenpost, wie­der Springer Verlag.

Nachdem Waldhäusl mehr­mals bei Chromorange wegen der feh­len­den Abrechnung nach­ge­hakt hat­te, bekam ich im Mai 2011 als Antwort von Herr Tscherwitschke:

Das auf­ge­führ­te Bild wur­de uns von Springer nicht als Verwendung gemel­det. Der Grund ist ein tech­ni­schen Fehler im Abrechnungstool der öfter auch ange­merkt wur­de und mitt­ler­wei­le beho­ben wor­den ist. Ich sor­ge dafür, dass das Bild bei den nächs­ten Honorarabrechnungen berück­sich­tigt wird.“

Als ich dann im Oktober 2011 immer noch kein Honorar gese­hen habe und noch­mals nach­hak­te, schrieb mir Herr Waldhäusl:

Das Problem liegt hier bei der Picture Alliance – die­se Agentur ver­liert offen­sicht­lich die Übersicht über die Verkäufe. Herr Tscherwitschke hat das letz­te Bild (das mit­den geteil­ten Gesichtern) bereits aus eige­ner Tasche abge­rech­net. Wir erhal­ten das Honorar sobald wir unse­re 100,– Honorargrenze bei Chromorange über­schrit­ten haben.“

Im November 2011 schrieb mir Herr Tscherwischke noch mal:

Chromorange hat kei­ner­lei Einfluss auf das Abrechnungs Szenario von Partner und kann auch nicht für Honorare in Vorleistung gehen. Die Problematik liegt nicht bei uns Agenturen der Kunde muss die Verwendung bekannt geben. Macht er das nicht kön­nen wir die Honorare auch nicht aus­be­zah­len. Meiner Erfahrung nach wer­den alle Veröffentlichungen bekannt­ge­ge­ben doch kann dies meh­re­re Monate in Anspruch nehmen.“

Mehrere Monate? Okay. Aber Jahre? Fairerweise muss ich erwäh­nen, dass Herr Waldhäusl mir anbot, für gefun­de­ne Nutzungen das Honorar aus eige­ner Tasche vor­zu­stre­cken. Da Franz Waldhäusl eben­falls Fotograf ist, hat er auch eine Stichprobe gemacht und eben­falls eines sei­ner Fotos – auch über die PA – gefun­den, was noch nicht abge­rech­net wurde.

Der Geduldsfaden riss mir jedoch Mitte November 2011, als mir Herr Tscherwitschke von Chromorange schrieb:

Ich bit­te Sie, mir alle Veröffentlichungen bekannt zu geben, damit ich das Honorar von den Kunden ein­lei­ten kann.“

Bei allem Respekt, aber das geht zu weit. Genau das soll­te die Aufgabe einer Bildagentur sein, sonst könn­te ich die Bilder gleich direkt ver­kau­fen. Soll ich jetzt mei­ne meh­re­ren 1000 Bilder mit Google Images über­prü­fen und mit mei­ner Honorarabrechnung abglei­chen, um das mir zuste­hen­de Honorar ein­for­dern zu kön­nen? Das Vertrauen in eine sol­che Agentur habe ich lei­der verloren.

Zwischenzeitlich rief ich sogar bei Sebastian Eckhardt an, einem Sachbearbeiter bei der Picture Alliance, der gar nicht dar­über erfreut war, dass ich eini­ge Glieder der Vertriebskette über­sprang, um mich direkt an ihn zu wen­den. Wirklich hel­fen konn­te er auch nicht, ver­sprach aber, sich die Sache mal anzu­schau­en, wenn ihm Chromorange eini­ge Beispiele sen­den würde.

Warum ich dann die­sen Artikel schrei­be? Weil ich ers­tens nicht mehr dar­an glau­be, dass die Bildnutzungen auf die­sem Vertriebsweg wirk­lich lücken­los doku­men­tiert, kon­trol­liert und abge­rech­net wer­den. Ich kann es weder nach­wei­sen noch weiß ich, ob es Absicht oder Zufall ist, aber ich habe genug nicht abge­rech­ne­te Beispiele gesi­chert, um mir mei­ne Gedanken zu machen.

Zweitens: Wer Bilder an die Picture Alliance/​DPA lie­fert, sei es direkt oder über Vertriebspartner wie Chromorange, soll­te selbst mit Google Images oder ande­ren Tools über­prü­fen, was er so an Treffern fin­det. Entweder über die Bildersuche mit eige­nen Motiven oder indem die häu­fi­gen Bildcredits wie „PA/​Chromorange“, „PA/​Picture Alliance“, „PA/​dpa“ oder „Foto:Chromorange“ bei Google Images ein­ge­ge­ben und die gefun­de­nen Fotos nach eige­nen Motiven durch­stö­bert wer­den. Ich habe auf bei­den Wegen Treffer erzielt, die meis­ten Treffer mit mei­nen Bildern bekam ich mit der Suchanfrage „Foto:Chromorange“.

Und ihr? Habt ihr auch nicht abge­rech­ne­te Bilder von Euch gefunden?

Update =01.12.2011: Die Bildagentur Waldhäusl nimmt zu die­sem Problem in ihrem aktu­el­len Blog-​Beitrag Stellung.

Honorarprobleme bei Hamburger Bildagentur?

Solche Geschichten höre selbst ich nicht alle Tage.

Der Fotograf Andreas P. (vol­ler Name bekannt), sei­nes Zeichens haupt­be­ruf­lich Bildjournalist, ver­folgt regel­mä­ßig mei­nen Blog. Nach mei­nem Bericht über Browser-​Plugins zum Finden der eige­nen Bilder pro­bier­te er die­se aus und bekam vie­le Treffer ange­zeigt. Was ihn wun­der­te: Einige davon wur­den anschei­nend von einer tsche­chi­schen Bildagentur namens Profimedia an Bildnutzer ver­kauft. Das Kuriose dar­an: Der Fotograf hat kei­ne Geschäftsbeziehung mit die­ser Agentur.

Nach etwas Recherche fand der Fotograf her­aus, dass die­se Bilder von der deut­schen Agentur Face To Face kom­men, mit der Andreas P. einen Autorenvertrag abge­schlos­sen hat­te, um ca. 200 sei­ner Fotos zu ver­trei­ben. In sei­nem Vertrag stand jedoch nir­gends, dass eine Sub-​Lizenzierung erlaubt sei. Dem deut­schen Urheberrechtsgesetz nach (§35 UrhG) kann jedoch auch der Inhaber von aus­schließ­li­chen Nutzungsrechten „wei­te­re Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers ein­räu­men“.

Der Fotograf bat um eine Erklärung und eine Überweisung des ihm zuste­hen­den Honorars. Immerhin lie­gen die Fälle teil­wei­se schon über drei Jahre zurück.

Eines der betref­fen­den Fotos, was seit 2008 genutzt wird.

Der Geschäftsführer von Face To Face erklär­te dar­auf­hin dem ver­dutz­ten Fotografen, dass die Agentur für die Bildnutzung von der Partneragentur 0,58 Euro erhal­ten habe, was beim ver­ein­bar­ten Honorarsplit von 50:50 einem Fotografenanteil von 29 Cent beträgt (Nachweis liegt vor). Ja, rich­tig gele­sen: 29 Cent! Wohlgemerkt, es geht hier nicht Abo-​Modelle einer Microstock-​Agentur, son­dern um ein RF-​Bild bei einer ange­se­he­nen Macrostock-​Agentur. Mindestens fünf Bilder waren betrof­fen, was zu einer Summe von 1,45 Euro führt.

Und es kommt noch bes­ser: Der Betrag wur­de nicht über­wie­sen, da die Bankgebühren den Betrag wie­der auf­fres­sen wür­den (Nachweis liegt eben­falls vor).

Auf jeden Fall – ich for­mu­lie­re es mal vor­sich­tig – sehr unor­tho­dox ist auch die Methode, den Fotografen über die erziel­ten Erlöse ers­tens nicht zu infor­mie­ren und die­se zwei­tens nicht nach dem Verkauf mit ihm zur Auszahlung zu brin­gen, obwohl ver­trag­lich eine monat­li­che Auszahlung ver­ein­bart ist (Nachweis liegt vor).

Der Fotograf hat ca. 200 Bilder bei der Agentur online und bei der ers­ten Stichprobe 12 Nutzungen von 10 Bildern gefun­den, für die er bis heu­te kein Honorar über­wie­sen bekom­men­hat. Ob wei­te­re Bilder betrof­fen sind, weiß er nicht. Raum für wil­de Spekulationen ist daher vorhanden.

Unklar ist wei­ter­hin auch, wie bei einer Macrostock-​Bildagentur Honorare im Cent-​Bereich anfal­len konn­ten. Darauf hat der Fotograf noch kei­ne Antwort erhalten.

Als ich den Geschäftsführer der Agentur um eine Stellungnahme bat, ver­bot die­ser mir, ihn zu zitie­ren oder nament­lich zu nen­nen, andern­falls müs­se er den Rechtsweg wählen.

Insgesamt zeich­nen sich die­se Vorfälle durch ein Geschäftsgebaren aus, was mehr als geeig­net ist, das Vertrauen von Fotografen in eine Agentur nach­hal­tig zu zer­stö­ren. Wer weiß schon, wie vie­le Bilder da drau­ßen kur­sie­ren, die zwar ver­kauft und vom Bildkäufer ordent­lich bezahlt wur­den, aber im undurch­sich­ti­gen Netz der Partneragenturen und Vertriebskanäle ver­si­ckert sind, sodaß die Fotografen kein Honorar dafür sehen?

Erst weni­ge Monate ist es her, dass Fotografen dank der neu­en Bildersuche von Google Images sys­te­ma­ti­scher nach der Verwendung von ihren Fotos fahn­den kön­nen. Die Anzahl der Abmahnungen ist dadurch deut­lich gestie­gen, das mer­ke ich bei mir selbst und auch von eini­gen Bildagenturen habe ich das gehört. Wie sieht es wohl bei den Büchern aus, die der Fotograf nicht so ein­fach durch­su­chen las­sen kann? Transparenz ist hier end­lich mal nötig.

Wie seht ihr das? Was für Erfahrungen habt ihr mit Euren Honorarabrechnungen gemacht?

Update 13.12.2011: Die Bildagentur Face To Face wies den Fotografen jetzt auf einen „Royalty Free Zusatzvertrag“ hin, in dem steht, dass die Distribution über Partneragenturen erlaubt sei und Auszahlungen erst gesam­melt ab einer Summe von 100 Euro aus­ge­zahlt würden.