Analyse: Wie viel zahlt Shutterstock für KI-​Trainingsdaten an Anbieter?

Im Juli 2021 hat­te die Bildagentur Shutterstock ange­kün­digt, auch KI-​Datensätze anzu­bie­ten, mit denen kom­mer­zi­el­le Anbieter ihre KI-​Tools trai­nie­ren können.

Im Oktober 2022 führ­te Shutterstock dann in Zusammenarbeit mit den Firmen OpenAI und LG selbst die Möglichkeit ein, dass Kunden KI-​generierte Bilder auf deren Webseite erstel­len und lizen­zie­ren können.

Für sol­che KI-​Nutzungen des Bildmaterials sol­len die Anbieter ent­schä­digt werden.

Shutterstock selbst schreibt dazu im oben ver­link­ten FAQ:

Wir haben einen Shutterstock Anbieter-​Fonds ein­ge­rich­tet, der Shutterstock Anbieter direkt ver­gü­tet, wenn ihr geis­ti­ges Eigentum bei der Entwicklung von KI-​generativen Modellen wie dem OpenAI-​Modell ver­wen­det wur­de, indem Daten aus dem Shutterstock Archiv lizen­ziert wer­den. Darüber hin­aus wird Shutterstock die Anbieter wei­ter­hin für die zukünf­ti­ge Lizenzierung von KI-​generiertem Content über das Shutterstock AI-​Content-​Generierungstool ver­gü­ten.  Die Einnahmen aus den OpenAI-​Datensätzen, auch bekannt als Datendeals, wer­den im 4. Quartal 2022 ver­öf­fent­licht.
[…]

Dies ist eine neue Einnahmequelle für Anbieter, die über Downloads und die Lizenzierung ein­zel­ner Assets für kom­mer­zi­el­le oder redak­tio­nel­le Zwecke hin­aus­geht. Wir sind fest ent­schlos­sen, unse­re Anbieter als Partner auf die­sem Weg ein­zu­be­zie­hen und sicher­zu­stel­len, dass sie einen Anteil an den Erlösen aus Computer-​Vision-​Datensätzen (auch bekannt als Datendeals) und gene­ra­ti­ven KI-​Modellen erhal­ten, wenn ihre Inhalte bei der Erstellung die­ser Technologien ver­wen­det wer­den. Angesichts des kol­lek­ti­ven Charakters die­ses Produkts haben wir ein Vergütungsmodell für Umsatzbeteiligungen ent­wi­ckelt.
[…]

Die Anbieter erhal­ten einen Anteil am gesam­ten Vertragswert, der von den Plattform-​Partnern bezahlt wird. Der Anteil, den ein­zel­ne Anbieter erhal­ten, steht im Verhältnis zum Umfang ihrer Inhalte und Metadaten, die in den erwor­be­nen Datensätzen ent­hal­ten sind. Obwohl die Aufnahme in Datensätze nicht wie ande­re ein­zel­ne Downloads in der Ergebnisübersicht berück­sich­tigt wird, wie die Einnahmen aus ande­ren E‑Commerce-​Produkten, unter­hält Shutterstock eine inter­ne Datenbank aller Assets, die in allen Datensätzen ver­wen­det wer­den, die seit der Einführung die­ses Produkts erstellt wur­den, sodass wir unse­re Anbieter ent­spre­chend ver­gü­ten können.


Anbieter, deren Inhalte zum Trainieren eines der Modelle ver­wen­det wur­den, wer­den für die Rolle, die ihr geis­ti­ges Eigentum bei der Entwicklung der ursprüng­li­chen Modelle gespielt hat, sowie durch Lizenzgebührenzahlungen ver­gü­tet, die an zukünf­ti­ge gene­ra­ti­ve Lizenzierungsaktivitäten gebun­den sind. Wenn Ihre Inhalte in bei­den ver­wen­det wur­den, erhal­ten Sie eine Zahlung, die Sie für die Aufnahme Ihrer Inhalte in bei­de Datensätze (auch bekannt als Datendeals) ver­gü­tet, und Sie haben Zugang zu mehr zukünf­ti­gen Umsatzmöglichkeiten, da Sie Anspruch auf eine Vergütung aus unse­rem Anbieter-​Fonds für zukünf­ti­ge Lizenzierungsereignisse der gene­ra­ti­ven Content-​Entwicklung aus bei­den Modellen haben.
[…]“

Alle sechs Monate wer­den laut Shutterstock die gesam­mel­ten Einnahmen an die Fotografen aus­ge­schüt­tet und in der Umsatzübersicht im Bereich „Anbieterfonds“ (auf eng­lisch „Contributor Funds“) angezeigt. 

So ganz scheint das nicht zu stim­men, da ich erst­ma­lig eine sol­che Auszahlung Ende Dezember 2022 erhal­ten hat­te und nun – wie vie­le ande­re Fotografen auch – Anfang Mai 2023 noch mal. Aber viel­leicht pen­delt sich das noch ein.

Analyse der Anbieterfonds-Umsätze

Da das eine ganz neue Einnahmekategorie für Fotografen ist, habe ich in auf mei­ner Facebook-​Seite dar­um gebe­ten, dass mei­ne Leser*innen ihre Umsätze aus den Anbieterfonds sowie ihre Portfolio-​Größe nen­nen, damit ich die Durchschnitts- und Maximalwerte berech­nen kann.

Es haben sich mit mir 58 Leute betei­ligt, was die Ergebnisse ganz aus­sa­ge­kräf­tig macht, wie ich fin­de. Hier die visu­el­le Darstellung:

Im Durchschnitt betrug die Portfolio-​Größe der Teilnehmer*innen 6343 Bilder. Da der Durchschnitt durch eini­ge extre­me Werte schnell ver­zehrt wer­den kann, ist der Median in der Regel aus­sa­ge­kräf­ti­ger. Dieser betrug 2112 Bilder.

Der durch­schnitt­li­che Erlös aus den Anbieterfonds pro Bild lag gerun­det bei 0,0078 USD/​Bild. Der Median lag bei 0,0069 USD/​Bild. Mein eige­ner Wert lag übri­gens zwi­schen die­sen bei­den Werten.

Als span­nen­de Fußnote: Der höchs­te Wert betrug 0,0378 USD/​Bild (bei einem eher klei­nen Portfolio mit 1480 Bildern).

Die gesam­te Auszahlung pro Portfolio der Teilnehmer*innen lag durch­schnitt­lich bei 45,97 USD, der Median bei 18,49 USD.

Hochrechnung auf das gesamte Shutterstock-Portfolio

Für das ers­te Quartal 2023 hat das bör­sen­no­tier­te Unternehmen Shutterstock 615 Mio. Bilder im Portfolio gemeldet.

Auszug aus den Shutterstock-Quartalszahlen für das 1. Quartal 2023

Wenn wir nun grob den Median von 0,0069 USD pro Bild auf die 615 Mio. Bilder im gesam­ten Portfolio umrech­nen, erhal­ten wir einen Wert von ca. 4,24 Mio. USD an Auszahlungen als Schätzung für die Anbieterfonds allein für die Mai-Auszahlung.

Angesichts des gemel­de­ten Umsatzes von über 215 Mio. USD sowie einem Nettogewinn von über 32 Mio. USD ist das durch­aus ein Wert, der nicht so ins Gewicht fällt für Shutterstock.

Perspektive

Sind ca. zwei Drittel eines US-​Cents pro Bild im Portfolio zwei Mal im Jahr aus­rei­chend und fair, um die KI-​Nutzung der eige­nen Bilder aus­rei­chend zu kom­pen­sie­ren? Ich leh­ne mich mal weit aus dem Fenster und behaup­te: Nein.

Allein mein Einnahmeverlust bei Shutterstock im letz­ten Monat war höher als ein Jahres-​KI-​Anbieterfonds-​Erlös bei Shutterstock, wes­halb mei­ne Zweifel groß sind, dass die­se Beträge moti­vie­rend genug für die Fotograf*innen sind, um wei­ter­hin qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Inhalte zu produzieren.

Wie seht ihr das?

Erste Stellungnahme zur EyeEm-​Insolvenz vom Insolvenzverwalter

Seit über einem hal­ben Jahr ban­gen vie­le Fotografinnen und Fotografen um ihre Einnahmen, wel­che noch bei der Bildagentur EyeEm aus­ste­hen. Wie schon Anfang April hier berich­tet, hat EyeEm mitt­ler­wei­le Insolvenz ange­mel­det und das Gericht hat einen vor­läu­fi­gen Insolvenzverwalter bestellt.

Zehn Tage nach der Insolvenz von EyeEm gab der größ­te Vertriebspartner Getty Images bekannt, dass die Zusammenarbeit mit EyeEm gekün­digt wor­den sei.

Nach einer Presseanfrage von mir gibt es nun das – lei­der etwas dürf­ti­ge – ers­te Stellungnahme vom zustän­di­gen Insolvenzverwalter.

Die PR-​Agentur Dr. Mignat PR der Anwaltskanzlei GT Restructuring lässt ausrichten:

EyeEM hat am 4. April beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg Insolvenz ange­mel­det, das mich zum vor­läu­fi­gen Insolvenzverwalter ernannt hat. Seither bin mit mei­nem Team und zusam­men mit Mitarbeitern des Unternehmens damit befasst, den  Geschäftsbetrieb zu sta­bi­li­sie­ren. Seit letz­ter Woche besteht wie­der weit­ge­hend Zugriff auf das IT-​System, der es ermög­licht, eine Fortführung des Unternehmens aus­zu­lo­ten. Zu die­sem Zweck füh­re ich auch bereits ers­te Gespräche mit deut­schen und inter­na­tio­na­len Interessenten. In die­ser frü­hen Phase der Insolvenz sind zahl­rei­che drän­gen­de und kom­ple­xe recht­li­che Details zu klä­ren, nicht zuletzt auf­grund der erheb­li­chen Versäumnisse der ver­gan­ge­nen Monate. Deshalb bit­ten wir um Verständnis, dass wir auf detail­lier­te Fragen von Robert Kneschke noch nicht ant­wor­ten kön­nen. Wir bemü­hen uns aber, die­se für Fotografen wich­ti­gen Fragen so schnell wie mög­lich zu klä­ren und zu beant­wor­ten“, erklär­te der vor­läu­fi­ge Insolvenzverwalter von EyeEM, Rechtsanwalt Jesko Stark von der Berliner Kanzlei GT Restructuring.

Es bleibt also abzu­war­ten, ob und wann noch aus­führ­li­che­re Antworten auf die Fragen der betrof­fe­nen Fotograf*innen kom­men wer­den. Sollte ich wel­che erhal­ten, wer­de ich die­se wie­der an die­ser Stelle hier veröffentlichen.

LAION e.V. macht ernst: Schadensersatzforderung an Urheber für KI-Trainingsdaten

Was pas­siert eigent­lich, wenn Urheber ihre Bilder aus den Trainingsdaten für die gro­ßen KI-​Systeme ent­fer­nen wol­len? Ich habe es aus­pro­biert und das Ergebnis gleicht einem Kafka-Roman.

Der deut­sche Verein LAION e.V. hat ver­schie­de­ne KI-​Trainingssätze kos­ten­los ins Internet gestellt mit Links und Bildbeschreibungen und ande­ren Informationen zu teil­wei­se über 5.8 Milliarden (größ­ten­teils urhe­ber­recht­lich geschütz­ten) Bildern.

Diese Trainingsdaten wur­den u.a. von kom­mer­zi­ell agie­ren­den Firmen wie Stability AI genutzt, um ihre Bildgenerierende KI „Stable Diffusion“ zu trai­nie­ren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass zufäl­lig einer der Gründungsmitglieder des Vereins, Richard Vencu, bei der Firma Stability AI arbei­tet. Das übri­gens genau seit Februar 2022, also dem Zeitpunkt, als der Verein gegrün­det wurde.

Im Februar hat­te ich hier berich­tet, dass ich LAION e.V. dar­um gebe­ten hat­te, mei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bilder aus den Trainingsdaten zu ent­fer­nen. Als Antwort kam ein arro­gan­ter Brief, der mit der Drohung ende­te, dass ich mit Schadensersatzansprüchen zu rech­nen habe, soll­te ich auf mei­ner angeb­lich unbe­grün­de­ten Forderung bestehen.

Davon las­se ich mich natür­lich nicht abschre­cken und ver­schick­te mit Hilfe mei­nes Anwalts Ende März eine Unterlassungsforderung sowie eine Auskunftsanfrage, wel­che mit nach §§101 UrhG, 242 BGB zusteht.

Also im Klartext: Ich habe den Verein aus­ge­for­dert, mei­ne Bilder aus dem Trainingssatz zu neh­men und mir Auskunft zu ertei­len, in wel­chem Umfang genau mei­ne Werke ver­wen­det wur­den, wie lan­ge, woher sie die Inhalte hat­ten und so weiter.

Das fand der Verein gar nicht lus­tig und ant­wor­te­te am 11. April 2023:

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor. Die ein­zi­ge Vervielfältigungshandlung die unse­re Mandantin vor­ge­nom­men haben könn­te, war vor­über­ge­hen­der Natur und ist von den Schrankenregelungen sowohl des § 44b UrhG als auch des noch wei­ter­ge­hen­den § 60d UrhG gedeckt. Wie bereits gegen­über Ihrem Mandanten aus­ge­führt, spei­chert unse­re Mandantin kei­ne Vervielfältigungsstücke der Werke Ihres Mandanten, die gelöscht wer­den könn­ten oder über die Auskunft erteilt wer­den könn­te. Unsere Mandantin hat ledig­lich zum initia­len Trainieren eines selbst­ler­nen­den Algorithmus, unter Einsatz sog. Crawler, Bilddateien im Internet aus­fin­dig gemacht und zur Informationsgewinnung kurz­zei­tig erfasst und ausgewertet.“

Interessant ist, dass hier aus­drück­lich der Einsatz von Crawlern erwähnt wird, wel­cher in den Nutzungsbedingungen der meis­ten Bildagenturen aus­drück­lich ver­bo­ten ist. So auch bei den Bildern, wel­che ich bean­stan­det hatte.

Mal ganz abge­se­hen, dass wir auch sehr gespannt sind, wie LAION e.V. erklä­ren will, woher der Verein Links zu Bild-​Thumbnails haben will, deren Bilder schon vor der Vereinsgründung bei den Bildagenturen gelöscht wor­den waren.

Weiter heißt es dann im Text:

Unsere Mandantin wird daher ins­be­son­de­re kei­ne Unterlassungserklärung gegen­über Ihrem Mandanten abge­ben. Daneben hat Ihr Mandat selbst­re­dend auch kei­nen Anspruch auf Auskunft durch unse­re Mandantin. Selbst bei Bejahung einer rechts­ver­let­zen­den Vervielfältigungshandlung bestün­de man­gels eines Handelns im gewerb­li­chen Ausmaß kein Auskunftsanspruch.“

Das heißt, salopp ver­kürzt for­mu­liert: Wir wer­den die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werke wei­ter­hin nut­zen, auch wenn der Urheber dage­gen ist. Außerdem ver­wei­gern wir die Auskunft, wo wir die Bilder genau her­ha­ben und was wir damit gemacht haben und wie lan­ge genau wir sie gespei­chert haben. So selbst­ver­ständ­lich fin­den wir das nicht.

Dann heißt es:

Unsere Mandantin hat grund­sätz­lich Verständnis dafür, dass Ihr Mandant ggf. auch eine vor­über­ge­hen­de Vervielfältigung sei­ner Werke nicht gern sieht. Nur ist die­se eben aus­drück­lich vom euro­päi­schen Gesetzgeber gestat­tet wor­den. Daher müs­sen wir Ihren Mandanten dazu auf­for­dern, dass er erklärt, von den mit Schreiben vom 29.03.2023 gel­tend gemach­ten Ansprüchen Abstand zu nehmen.“

Um dem Ganzen dann die Krone auf­zu­set­zen, for­dert LAION e.V. dann Geld von mir:

Mit Schreiben vom 14.02.2023 hat­ten wir Ihren Mandanten bereits dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass unse­rer Mandantin im Falle einer unbe­rech­tig­ten Inanspruchnahme Schadenersatzansprüche gemäß § 97a Abs. 4 UrhG zuste­hen. Unsere Mandantin hat­te sei­ner­zeit noch davon abge­se­hen die­sen Anspruch durch­zu­set­zen, sieht sich nun aber außer Stande hier wei­ter Nachsicht wal­ten zu las­sen. Für die Verteidigung gegen die durch Sie aus­ge­spro­che­ne, offen­kun­dig unbe­rech­tig­te Abmahnung sind ihr Rechtsanwaltskosten ent­stan­den, die unse­re Mandantin nicht selbst tra­gen wird.“

Den Gegenstandswert bezif­fert die geg­ne­ri­sche Anwaltskanzlei auf 9.000 Euro, der gefor­der­te Betrag beläuft sich auf 887,03 € (Aufschlüsselung sie­he Bild oben).

Also noch mal das Ganze run­ter­ge­bro­chen: Der Verein nutzt mas­sen­haft urhe­ber­recht­lich geschütz­te Werke, damit kom­mer­zi­ell agie­ren­de Firmen damit Profit machen kön­nen und wenn ich als Urheber dar­um bit­te, mei­ne Bilder aus den Trainingsdaten zu ent­fer­nen sowie mir den recht­lich zuste­hen­den Auskunftsanspruch zu erfül­len, soll ich dem Verein Schadensersatz zah­len.

Da passt es ganz gut, dass die Kanzlei schon mal androht, dass sie „geneigt sei­en, die Angelegenheit einer gericht­li­chen Klärung zuzu­füh­ren“. Wir sind genau­so „geneigt“ und arbei­ten schon an der Anspruchsbegründung für das Gericht.

Update 27.04.2023, 16:25 Uhr:
Wir haben eben die Klage gegen LAION e.V. vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.

Getty Images kündigt Vertrag mit EyeEm

Vor weni­gen Tagen berich­te­te ich hier im Blog, dass die Bildagentur EyeEm offi­zi­ell Insolvenz ange­mel­det hatte.

Neben der gro­ßen Frage, was nun mit den aus­ste­hen­den Honoraren pas­siert, ist die zwei­te gro­ße Frage, was mit den teils mil­lio­nen­gro­ßen EyeEm-​Portfolios bei den Partneragenturen passiert.

Getty Images hat bei­spiels­wei­se aktu­ell über 9 Mio. Bilder in deren „EyeEm Collection“ online zum Verkauf, wel­che als eigen­stän­di­ge Kollektion seit Mitte 2017 besteht.

Bild aus der EyeEm Collection bei Getty Images

Deshalb schrieb ich eine Presseanfrage an Getty Images mit der Frage, ob dort die Insolvenz von EyeEm schon bekannt sei und was mit deren Bildern bei Getty pas­siert. Nach weni­gen Tagen erhielt ich eine Antwort vom „Senior Manager, Communications EMEA & Japan“.

Getty Images ant­wor­te­te, dass das Unternehmen sei­nen Lizenzvertrag mit EyeEm gekün­digt habe und sie dabei sei­en, die EyeEm-​Kreativkollektionen aus deren Vertrieb zu ent­fer­nen. Die Kommissionen wür­den gemäß der ver­trag­li­chen Pflichten wei­ter­hin an EyeEm ausgezahlt.

Die kon­kre­te Antwort im Wortlaut:

Getty Images can con­firm that it has given noti­ce to ter­mi­na­te its
licen­sing agree­ment with EyeEm and that we are in the pro­cess of
remo­ving EyeEm crea­ti­ve coll­ec­tions from our dis­tri­bu­ti­on. We will
con­ti­nue to pay royal­ties to EyeEm for any images licen­sed, in line
with our legal obligations.“

Genauere Details, wann die Kündigung statt­fand und wie lan­ger der Löschprozess dau­ern wür­de, woll­te mit Getty Images mit Verweis auf Verschwiegenheitsklauseln im Vertrag nicht mitteilen:

Details of the agree­ment with EyeEm are bound by con­fi­den­tia­li­ty so I’m afraid I can’t give any fur­ther information.“

Die Befürchtung bleibt lei­der, dass von den aus­ge­zahl­ten Kommissionen nichts bei den Fotografen ankom­men wird, da es ver­mut­lich nicht mal mehr Personal bei EyeEm gibt, wel­che die Sales Reports den jewei­li­gen Fotografen zuord­nen könnten.

Bildagentur EyeEm meldet offiziell Insolvenz an

Die Berliner Bildagentur EyeEm Mobile GmbH mel­de­te heu­te offi­zi­ell Insolvenz an (Aktenzeichen: 36e IN 1953/​23). Eine ent­spre­chen­de Meldung gibt es dazu u.a. hier.

Wie schon vor eini­gen Wochen hier berich­tet, zahl­te EyeEm schon seit Ende letz­ten Jahres kei­ne Honorare mehr an ihre Fotografen aus und seit einer Weile gab es auch gar kei­ne Verkaufsmeldungen mehr über die Verkäufe der Partneragenturen, wel­che wei­ter­hin stattfinden.

Zum vor­läu­fi­gen Insolvenzverwalter wur­de der Rechtsanwalt Jesko Stark (Budapester Straße 35, 10787 Berlin) bestellt.

Ich war heu­te auch in der Lobeckstr. 30–35 in Berlin, wo laut Impressum EyeEm ansäs­sig sei und fand dort nur einen sehr über­füll­ten Briefkasten, der augen­schein­lich seit meh­re­ren Wochen min­des­tens nicht mehr geleert wur­de. Schon von außen sind min­des­tens meh­re­re gel­be Briefe mit Mahnbescheiden erkennbar.

EyeEm nur noch als Briefkastenfirma ohne Leerung

Die span­nen­de Frage ist nun:
Wie geht es weiter?

Aktuell haben die gro­ßen Partneragenturen von EyeEm wie Getty Images, Adobe Stock, Alamy, Westend61 und vie­le ande­re teil­wei­se gro­ße Portfolios mit EyeEm-​Bildern mit teil­wei­se bis zu über 9 Mio. Bildern (bei Getty Images).

Diese Bilder gene­rie­ren wei­ter­hin Verkäufe und die Bildagenturen rech­nen (hof­fent­lich) monat­lich die­se Verkäufe wei­ter­hin ab und schi­cken das Geld an EyeEm.

Die Hoffnung besteht hier, dass der Insolvenzverwalter zumin­dest einen Teil des Geldes aus­schüt­ten kann, nähe­res konn­te der Insolvenzverwalter aktu­ell noch nicht sagen, ich wer­de hier hof­fent­lich nächs­te Woche mehr Informationen haben. Ich ver­mu­te jedoch, dass die betrof­fe­nen Fotograf*innen hier aber aktiv Ansprüche anmel­den müssten.

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass eine ande­re Firma EyeEm über­neh­men und die Geschäfte fort­füh­ren könn­te. Auch das wird sich in der Zukunft zeigen.

Wer bis­her wei­ter­hin bei EyeEm aktiv Bilder hoch­lädt, soll­te aktu­ell jedoch über­den­ken, ob das ange­sichts der obi­gen Situation noch viel­ver­spre­chend erscheint.

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