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Erste Stellungnahme zur EyeEm-​Insolvenz vom Insolvenzverwalter

Seit über einem hal­ben Jahr ban­gen vie­le Fotografinnen und Fotografen um ihre Einnahmen, wel­che noch bei der Bildagentur EyeEm aus­ste­hen. Wie schon Anfang April hier berich­tet, hat EyeEm mitt­ler­wei­le Insolvenz ange­mel­det und das Gericht hat einen vor­läu­fi­gen Insolvenzverwalter bestellt.

Zehn Tage nach der Insolvenz von EyeEm gab der größ­te Vertriebspartner Getty Images bekannt, dass die Zusammenarbeit mit EyeEm gekün­digt wor­den sei.

Nach einer Presseanfrage von mir gibt es nun das – lei­der etwas dürf­ti­ge – ers­te Stellungnahme vom zustän­di­gen Insolvenzverwalter.

Die PR-​Agentur Dr. Mignat PR der Anwaltskanzlei GT Restructuring lässt ausrichten:

EyeEM hat am 4. April beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg Insolvenz ange­mel­det, das mich zum vor­läu­fi­gen Insolvenzverwalter ernannt hat. Seither bin mit mei­nem Team und zusam­men mit Mitarbeitern des Unternehmens damit befasst, den  Geschäftsbetrieb zu sta­bi­li­sie­ren. Seit letz­ter Woche besteht wie­der weit­ge­hend Zugriff auf das IT-​System, der es ermög­licht, eine Fortführung des Unternehmens aus­zu­lo­ten. Zu die­sem Zweck füh­re ich auch bereits ers­te Gespräche mit deut­schen und inter­na­tio­na­len Interessenten. In die­ser frü­hen Phase der Insolvenz sind zahl­rei­che drän­gen­de und kom­ple­xe recht­li­che Details zu klä­ren, nicht zuletzt auf­grund der erheb­li­chen Versäumnisse der ver­gan­ge­nen Monate. Deshalb bit­ten wir um Verständnis, dass wir auf detail­lier­te Fragen von Robert Kneschke noch nicht ant­wor­ten kön­nen. Wir bemü­hen uns aber, die­se für Fotografen wich­ti­gen Fragen so schnell wie mög­lich zu klä­ren und zu beant­wor­ten“, erklär­te der vor­läu­fi­ge Insolvenzverwalter von EyeEM, Rechtsanwalt Jesko Stark von der Berliner Kanzlei GT Restructuring.

Es bleibt also abzu­war­ten, ob und wann noch aus­führ­li­che­re Antworten auf die Fragen der betrof­fe­nen Fotograf*innen kom­men wer­den. Sollte ich wel­che erhal­ten, wer­de ich die­se wie­der an die­ser Stelle hier veröffentlichen.