Meine Klage gegen den deutschen Verein LAION e.V., welcher unter anderem Trainingsdatensätze für KI-Anwendungen bereitstellt, hat weltweit für viel Aufmerksamkeit gesorgt.
Da es auch regelmäßig viele Anfragen zum aktuellen Stand des Verfahren gibt, hier ein kurzes Update.
Den Hintergrund für das Einreichen meiner Klage könnt ihr hier und hier ausführlich in meinen Blogartikeln nachlesen.
Kurz gefasst befinden sich etliche meiner Fotos im Datensatz „LAION 5B“. Anhand eines konkreten Fotos als Beispiel fordere ich Unterlassung und Auskunft über den Nutzungsumfang, da ich der Meinung bin, dass die Verwendung des Fotos für das Trainieren des Datensatzes eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung darstellt.
Der Verein LAION e.V. sieht das naturgemäß anders, wie in den beiden zitierten Blogartikeln gut erkennbar ist. Daher blieb uns nur die Möglichkeit des Klagewegs.
Zeitlicher Ablauf der Klage:
- 27.04.2023: Klage eingereicht beim Landgericht Hamburg
- 28.06.2023: Verfügung des Landgericht Hamburg, der Verein kann Verteidigungsbereitschaft anzeigen und Klage erwidern
- 01.08.2023: LAION e.V. reicht Klageerwiderung ein
- 20.09.2023: Stellungnahme meines Anwalts zur Klageerwiderung
- 25.04.2024 um 13:00 Uhr: Gerichtstermin vor dem Landgericht Hamburg (Update 12.4.2024: Die Uhrzeit wurde geändert)
Das Landgericht Hamburg hat also in ca. einem halben Jahr den Gerichtstermin angesetzt, in dem dann mündlich weiter über die Klage verhandelt werden wird. Das Verfahren ist öffentlich. Hier die aktuelle Zusammenfassung des Falls durch die mich vertretende Kanzlei SLD.
Andere aktuelle Klagen im KI-Bereich
Ich bin jedoch nicht der einzige, welcher sich daran stört, dass seine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Nachfragen oder Entlohnung durch KI-Firmen verwertet werden.
In den USA läuft aktuell diese Sammeklage dreier Künstlerinnen gegen Stability AI, Midjourney und DeviantArt.
Die US-Komikerin Sarah Silverman klagt derzeit zusammen mit zwei anderen Autoren gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI und den Facebook-Mutterkonzern Meta wegen der Verwendung einiger ihrer Bücher in den KI-Trainingsdaten.
Auch gegen Google läuft diese Klage wegen der unerlaubten Verwendung von Daten für das KI-Training.
Schon länger bekannt ist die Klage der Bildagentur Getty Images gegen Stability AI wegen deren Verwendung von Bildern im KI-Trainingsdatensatz.
Wie schätzt du deine Erfolgsaussicht ein?
Schließlich wird es sich bei den Fotos aus datenschutzrechtlicher Sicht um nicht personenbezogene Daten handeln und somit das Verarbeiten dieser zu Trainingszwecken (Anlernen des KI-Modells) und nicht kommerziellen Zwecken rechtlich erlaubt sein.
Aus meiner Sicht gibt es keinen harten Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und oder die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Zumal es sogar ein Paper mit der Bekanntgabe der verwendeten Datenherkunft gibt.
Ich würde persönlich die Erfolgsaussicht als gering einschätzen und verstehe den dahinterliegenden Aufwand nicht.
Soll LAION e.V. als Mahnmal eingehen, um andere KI-Anbieter vor „illegaler“ Datensammlung abzuschrecken?
Wir schätzen die Erfolgsaussichten als gut ein und sind in vielen Punkten anderer Ansicht.
Du kannst gerne beim Gerichtstermin dabei sein, um Dir selbst ein Bild zu machen.