Gerichtstermin im Verfahren gegen LAION e.V. wegen Urheberrechtsverletzung steht fest

Meine Klage gegen den deut­schen Verein LAION e.V., wel­cher unter ande­rem Trainingsdatensätze für KI-​Anwendungen bereit­stellt, hat welt­weit für viel Aufmerksamkeit gesorgt.

Da es auch regel­mä­ßig vie­le Anfragen zum aktu­el­len Stand des Verfahren gibt, hier ein kur­zes Update.

Den Hintergrund für das Einreichen mei­ner Klage könnt ihr hier und hier aus­führ­lich in mei­nen Blogartikeln nachlesen.

Kurz gefasst befin­den sich etli­che mei­ner Fotos im Datensatz „LAION 5B“. Anhand eines kon­kre­ten Fotos als Beispiel for­de­re ich Unterlassung und Auskunft über den Nutzungsumfang, da ich der Meinung bin, dass die Verwendung des Fotos für das Trainieren des Datensatzes eine urhe­ber­recht­lich rele­van­te Vervielfältigung darstellt.

Der Verein LAION e.V. sieht das natur­ge­mäß anders, wie in den bei­den zitier­ten Blogartikeln gut erkenn­bar ist. Daher blieb uns nur die Möglichkeit des Klagewegs.

Zeitlicher Ablauf der Klage:

  • 27.04.2023: Klage ein­ge­reicht beim Landgericht Hamburg
  • 28.06.2023: Verfügung des Landgericht Hamburg, der Verein kann Verteidigungsbereitschaft anzei­gen und Klage erwidern
  • 01.08.2023: LAION e.V. reicht Klageerwiderung ein
  • 20.09.2023: Stellungnahme mei­nes Anwalts zur Klageerwiderung
  • 25.04.2024 um 13:00 Uhr: Gerichtstermin vor dem Landgericht Hamburg (Update 12.4.2024: Die Uhrzeit wur­de geändert)

Das Landgericht Hamburg hat also in ca. einem hal­ben Jahr den Gerichtstermin ange­setzt, in dem dann münd­lich wei­ter über die Klage ver­han­delt wer­den wird. Das Verfahren ist öffent­lich. Hier die aktu­el­le Zusammenfassung des Falls durch die mich ver­tre­ten­de Kanzlei SLD.

Andere aktuelle Klagen im KI-Bereich

Ich bin jedoch nicht der ein­zi­ge, wel­cher sich dar­an stört, dass sei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werke ohne Nachfragen oder Entlohnung durch KI-​Firmen ver­wer­tet werden.

In den USA läuft aktu­ell die­se Sammeklage drei­er Künstlerinnen gegen Stability AI, Midjourney und DeviantArt.

Die US-​Komikerin Sarah Silverman klagt der­zeit zusam­men mit zwei ande­ren Autoren gegen den ChatGPT-​Betreiber OpenAI und den Facebook-​Mutterkonzern Meta wegen der Verwendung eini­ger ihrer Bücher in den KI-Trainingsdaten.

Auch gegen Google läuft die­se Klage wegen der uner­laub­ten Verwendung von Daten für das KI-Training.

Schon län­ger bekannt ist die Klage der Bildagentur Getty Images gegen Stability AI wegen deren Verwendung von Bildern im KI-Trainingsdatensatz.

2 Gedanken zu „Gerichtstermin im Verfahren gegen LAION e.V. wegen Urheberrechtsverletzung steht fest“

  1. Wie schätzt du dei­ne Erfolgsaussicht ein?
    Schließlich wird es sich bei den Fotos aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht um nicht per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten han­deln und somit das Verarbeiten die­ser zu Trainingszwecken (Anlernen des KI-​Modells) und nicht kom­mer­zi­el­len Zwecken recht­lich erlaubt sein.

    Aus mei­ner Sicht gibt es kei­nen har­ten Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und oder die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
    Zumal es sogar ein Paper mit der Bekanntgabe der ver­wen­de­ten Datenherkunft gibt.

    Ich wür­de per­sön­lich die Erfolgsaussicht als gering ein­schät­zen und ver­ste­he den dahin­ter­lie­gen­den Aufwand nicht.

    Soll LAION e.V. als Mahnmal ein­ge­hen, um ande­re KI-​Anbieter vor „ille­ga­ler“ Datensammlung abzuschrecken?

  2. Wir schät­zen die Erfolgsaussichten als gut ein und sind in vie­len Punkten ande­rer Ansicht.
    Du kannst ger­ne beim Gerichtstermin dabei sein, um Dir selbst ein Bild zu machen.

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