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Frag den Fotograf: Dias an Bildagenturen schicken?

Letzte Woche war wie­der eine span­nen­de Frage in mei­nem Postfach, die bestimmt auch ande­re Fotografen inter­es­siert. Sie kommt dies­mal von Thomas Fischer:

Ich ver­fü­ge noch über reich­lich Fotomaterial in Form von groß­for­ma­ti­gen Diapositiven 6X7, 9X12, 13X18 und 6X12 Panaroamaformat. Gibt es noch Agenturen die sol­che Formate ver­mark­ten (und auch ent­spre­chen­de Preise dafür zah­len)? Oder ist es sinn­voll die Fotos ein­scan­nen zu las­sen und dann anzu­bie­ten?

Mittlerweile nimmt fast kei­ne Bildagentur Dias mehr an. Was die Bildagentur Acor Images auf ihrer Webseite schreibt, gilt auch für vie­le ande­re Agenturen: „Analoges Bildmaterial neh­men wir nur noch in Ausnahmefällen. Die Kosten für die fach­ge­rech­te Digitalisierung wer­den dem Fotografen in Rechnung gestellt. Bitte neh­men Sie daher vor einer Einsendung von Dias Kontakt mit uns auf.“ Ich emp­feh­le des­halb, die Dias fach­ge­recht zu scan­nen, das heißt, vom Profi mit einem Trommelscanner, und die digi­ta­len Fotos an Bildagenturen zu senden.

Beim Einscannen der Dias ver­lan­gen die meis­ten Agenturen min­des­tens eine opti­sche Auflösung von 4000 dpi und eine mini­ma­le Kantenlänge von 4000 Pixeln bei der län­ge­ren Seite. Die Dateigröße soll­te unkom­pri­miert min­des­tens 50 MB betragen.

Da sowohl der Kauf eines geeig­ne­ten Dia-​Scanners als auch der Service von Scan-​Diensten teu­er ist, emp­feh­le ich, nur die wirk­lich bes­ten (im Sinne von gut ver­käuf­li­chen) Motive ein­scan­nen zu las­sen und dann den Bildagenturen zu schi­cken. Im Gegensatz zur Einsendung der Dias an Bildagenturen hat das auch den Vorteil, dass die emp­find­li­chen Dias beim Fotografen blei­ben und die nun digi­tal vor­lie­gen­den Daten auch bequem für die eige­ne Webseite und ande­re Zwecke genutzt wer­den können.

Falls es noch Bildagenturen gibt, die Großformat-​Dias anneh­men, kann das ger­ne in den Kommentaren erwähnt werden.

Rezension: „Fotografie und Recht“ von Daniel Kötz und Jens Brüggemann

Wer Fotos ver­kauft, muss eini­ges beach­ten. Dazu zäh­len auch kom­pli­zier­te Gesetze: Urheberrechtgesetz, Kunsturheberrechtgesetz, Markenrecht, Recht am eige­nen Bild und so weiter.

Amateuere den­ken oft: „Das gehört mir, das darf ich foto­gra­fie­ren“ oder „Keiner kann mir vor­schrei­ben, was ich foto­gra­fie­ren darf“. Profis sind vor­sich­ti­ger, denn spä­tes­tens, wenn Fotos ver­kauft wer­den, oft aber schon, wenn sie nur ver­öf­fent­licht wer­den, dro­hen juris­ti­sche Fallgruben, die hohe Geldstrafen nach sich zie­hen können.

Zu abs­trakt? Ein Beispiel?
Eine Fotografin hat­te 2007 bei der Bildagentur Panthermedia hat­te 2007 ein Foto von eini­gen klei­nen Deko-​Osterhasen aus Holz ver­kauft, die sie neben Blumen dra­piert hat­te. Ein Verlag hat­te das Foto gekauft, die Häschen aus­ge­schnit­ten und damit zu Ostern Aufkleber dru­cken las­sen, die einer Zeitung des Verlags bei­gelegt wur­den. Der Hersteller der Deko-​Hasen hat­te für die Figuren jedoch einen Geschmacksmusterschutz und ver­klag­te die Fotografin. Zuerst ver­lang­te der Hersteller über 10.000 Euro, letzt­end­lich muss­te die Fotografin 2730 Euro zah­len. Details zum Fall kön­nen hier im Panthermedia-​Forum nach­ge­le­sen werden.

Deshalb ist es wich­tig, dass jeder, der Fotos ver­kauft, min­des­tens über­blicks­wei­se Ahnung von den rele­van­ten Gesetzen hat.

Zu die­sem Thema erschien vor kur­zem das Buch „Fotografie und Recht. Der Untertitel „Die wich­tigs­ten Rechtsfälle für die Fotopraxis“ (ISBN 978–3826659447) vom Rechtsanwalt Daniel Kötz und dem Fotografen Jens Brüggemann.

fotografie-und-recht-cover

Das Buch ist im Frage-​Antwort-​Schema auf­ge­baut. Das bedeu­tet, dass immer ein Fall aus der Foto-​Praxis geschil­dert wird, zum Beispiel, dass einer Kundin Portraitfotos nicht gefie­len und sie ihr Geld zurück ver­lang­te oder dass Models nicht zu einem Auftrag erschie­nen sind und dem Fotograf dadurch Kosten ent­stan­den sind. Dieser Fall wird dann in all­ge­mei­ne Rechtsfragen umfor­mu­liert und aus­führ­lich beant­wor­tet. Am Ende gibt es zu jedem Fall ein kur­zes Fazit. Man kann sich hier bei Amazon direkt das Inhaltsverzeichnis und die ers­ten drei Fälle durch­le­sen, um einen bes­se­ren Eindruck zu gewinnen.

Das Gute an dem Buch ist, dass es sich durch die pra­xis­na­he Herangehensweise flüs­sig und leicht ver­ständ­lich liest. Die kom­ple­xen Gesetze wer­den auf so klei­ne Happen her­un­ter­ge­bro­chen, dass es auch als schnel­les Nachschlagewerk benutzt wer­den kann. Die aus­ge­wähl­ten Beispiele sind alle rele­vant. Von den 76 Fällen des Buches hat sich jeder Fotograf sicher schon min­des­tens die Hälfte der Fragen selbst gestellt, die nun beant­wor­tet werden.

Negativ auf­ge­fal­len sind meh­re­re Kleinigkeiten. Zum einen sind vor allem die Antworten auf Fragen zu Aktfotos und ähn­li­chem sehr sub­jek­tiv gefärbt. So heißt es z.B. bei Fall 1.16 (Altersbeschränkung bei Erotikfotos im Internet?): „Über die deut­schen Jugendschutzvorschriften mag geschmun­zelt wer­den; sie stel­len aber nichts ande­res als eine gefähr­li­che Entwicklung dar, die nur noch den Begriff Zensur ver­dient“ (S42).  Die star­ken Meinungen im Buch zu die­sem Thema rüh­ren wahr­schein­lich daher, dass der Autor Jens Brüggemann selbst häu­fig als Aktfotograf tätig ist. Viele Beispielbilder illus­trie­ren dies ebenfalls.

Schwerer wiegt jedoch das Manko, dass etli­che Antworten unkon­kret gehal­ten sind. Es wer­den ver­schie­de­ne Rechtsauffassungen beschrie­ben oder stark abwei­chen­de Gerichtsurteile zitiert, so daß der Leser im Unklaren bleibt, was rich­tig und was falsch ist. Das liegt jedoch nicht nur an den Autoren, denn die Rechtssprechung ist in der Praxis wider­sprüch­lich. Trotzdem hilft das Buch dann, die Argumente meh­rer Seiten nach­zu­voll­zie­hen oder an kon­kre­ten Paragraphen zu messen.

Mit knapp 130 recht groß­zü­gig lay­oute­ten Seiten ohne Anhang ist der Preis von ca. 35 Euro für das Softvcover-​Buch recht hap­pig. Es auch ande­re gute und güns­ti­ge­re Bücher zum Thema Fotorecht, z.B. das „Handbuch zum Fotorecht“ von Alexander Koch (mit 32 Euro nicht bil­li­ger, aber fast drei­fach so vie­le Seiten).  Aber da sich die rele­van­ten Gesetze seit dem Erscheinen 2003 geän­dert haben, emp­feh­le ich lie­ber das aktu­el­le Buch.

Stockfotografie-​News 2009-06-05

Guten Freitag,

heu­te wie­der eini­ge News aus der Bildbranche.

  • Die Bildagentur Plainpicture hat jetzt auch einen eige­nen Blog.
  • PhotoShelter erwei­tert sein kos­ten­lo­ses SEO-​Paket (Search Engine Optimising – Suchmaschinenoptimierung).
  • istock­pho­to ändert die Fotografenverträge. Die Zustimmung ist bis zum 2.7.2009 not­wen­dig, andern­falls kön­nen kei­ne Bilder mehr hoch­ge­la­den wer­den. Parallel zu den Änderungn kön­nen die Fotografen wäh­len, ob sie an dem neu­en Partnerprogramm teil­neh­men wol­len oder nicht.
  • Die neue Microstock-​Agentur Polylooks der Deutschen Telekom ist jetzt online.

Polylooks: Microstock-​Portal der Deutschen Telekom online

Der Vorhang ist gelüftet:
Das Microstock-Portal der Deutschen Telekom AG ist online. Es heißt Polylooks und ist unter www.polylooks.de zu fin­den. Das Portal arbei­tet eng mit der Bildagentur Zoonar zusam­men, die zum Start über 125.000 Bilder bei­gesteu­ert hat.

polylooks-startseite
Polylooks ver­eint auf der Webseite drei Bereiche:

  • Mediastore: Das ist der Hauptbereich, in dem Bilder ver­kauft und gekauft wer­den können
  • Community: Hier kön­nen die Fotografen Fotos zei­gen und bewer­ten las­sen, es wer­den Fotowettbewerbe aus­ge­schrie­ben und ein Forum ist geplant. Dieser Bereich ist noch in der Beta-Testphase.
  • Magazin: Das ist im Grunde das „Augenblicke“-Fotomagazin von T‑Online, in dem Fotos prä­sen­tiert werden

Die wich­tigs­ten Fakten für Bildkäufer auf einen Blick:

  • Die Preise rei­chen von 1 Credit für die kleins­te Auflösung (ca. 226x340 Pixel) bis 15 Credits (ca. 3300x4961 Pixel). Ein Credit ist zur Zeit ein Euro wert. Die Standardlizenz ist „royal­ty free“. Eine Merchandising-​Lizenz ist für 50 Credits erhält­lich. Beim Kauf von 25 oder mehr Credits wird Rabatt gewährt.
  • Es wer­den auch ver­schie­de­ne Abo-Modelle mit Laufzeiten von einem bis zwölf Monaten und 10–120 Credits angeboten.
  • Zur Zeit ist nur der Kauf über Creditkarte mög­lich, für Großkunden auch auf Rechnung. Die Bezahlung per PayPal ist in Planung.
  • Die Suchfunktion bie­tet neben der Stichwort-​Suche die Suche in Kategorien, nach Emotionen, Bildausrichtung, Bildgröße und Datum.
  • Die Themenschwerpunkte von Polylooks lie­gen noch bei Natur, Reise, Wellness und Business, aber es wird sich ver­stärkt auf den Ausbau der deut­schen und euro­päi­schen Motive konzentriert.

Die wich­tigs­ten Fakten für Fotografen auf einen Blick:

  • Angenommen wer­den Fotos mit min­des­tens 6 Megapixeln (ca. 2000 x 3000 Pixel).
  • Weitere tech­ni­sche Daten für Uploads: Nur JPG, RGB-​Farbraum (bevor­zugt AdobeRGB), 8 Bit, mög­lichst kei­ne Komprimierung, maxi­ma­le Dateigröße 50 MB.
  • Pro Tag dür­fen 20 Fotos hoch­ge­la­den werden.
  • Ein Bild muss min­des­tens 10 Stichworte enthalten.
  • Die Suchbegriffe dür­fen auf deutsch oder eng­lisch ein­ge­ge­ben werden.
  • Es wird emp­foh­len, bei Verben, Adjektiven und Adverben nicht nur die Grundform anzu­ge­ben, son­dern auch die Beugungen (z.B. bei „spie­len“: spielt, spie­len­des, spie­lend, spielende, …)
  • Illustrationen soll­ten EPS und Adobe Illustrator 8 kom­pa­ti­bel sein und zusätz­lich mit einer JPEG–Datei (6 Megapixel) hoch­ge­la­den wer­den (max. Größe: 50 MB)
  • Das Honorar beträgt 35% des Verkaufspreises, 50% bei exklu­siv ange­bo­te­nen Bildern
  • Bei Abo-​Downloads wird das Honorar mit glei­chen Prozentsätzen wie oben nach die­ser Formel berech­net: „Summe der Abo-​Einnahmen * Prozentsatz der Ausschüttung * Anteil der Credits des Fotografen an Gesamtcredits“
  • Die Honorausauszahlung ist ab 25 Euro möglich.

Ich ver­fol­ge gespannt, wie sich das neue Angebot am Bildermarkt eta­blie­ren wird.

Kategorien in IPTC-​Feldern für Fotolia eintragen

Gestern habe ich über den „Sinn von Kategorien in Bildagenturen“ geschrieben.

Dabei hat mir Martin Ruge, der Leiter der Microstock-​Bildagentur Fotolia in Deutschland, noch einen Tipp verraten.

Er zeigt, wie Fotos Kategorien schon in den IPTC-​Feldern zuge­wie­sen wer­den kön­nen, damit das Hochladen bei Fotolia dann schnel­ler geht.

Dazu muss im IPTC-​Feld „Zusätzliche Kategorien“ (Supplemental Categories) nur die Kategorie-​ID der betref­fen­den Kategorie ein­ge­tra­gen wer­den. Mehrere Kategorien wer­den durch Komma getrennt. Da Fotolia so vie­le Kategorien anbie­tet, dass eine Auflistung 16 Seiten benö­tigt, habe ich mich ent­schie­den, die Kategorie-​Liste mit den Kategorie-​IDs hier als PDF-​Download anzu­bie­ten. Das Eintragen kann z.B. mit Photoshop, IrfanView oder ande­ren Grafikprogrammen erfolgen.

So könn­te beim Foto eines Geschäftsmanns bei­spiels­wei­se „3001001, 1010010“ im IPTC-​Feld „Zusätzliche Kategorien ste­hen. 3001001 steht für „Mann“ in der „reprä­sen­ta­ti­ven Kategorie“, das „1010010“ steht für „Geschäftsmann“ in der kon­zep­tua­len Kategorie.