Frag den Fotograf: Was mache ich nach Bilderklau?

Am Montag habe ich über die neue Suchfunktion bei Google Images berich­tet, mit der Fotografen leicht ihre Bilder im Internet fin­den können.

Viele Leser haben das aus­pro­biert und eben­falls Treffer gehabt. Einige haben auch eini­ge ille­ga­le Verwendungen ihrer Fotos gefun­den. Nicole schrieb als Kommentar, dass sie Fotos ihrer Schwester bei frem­den Leuten als Facebook-​Profil gefun­den habe. Da kommt natür­lich die Frage auf, was man dage­gen tun kann.

So frag­te mich Petra via Facebook:

dan­ke, hab das eben aus­pro­biert, ich hab da jeman­den in est­land gefun­den, der eines mei­ner bil­der als sei­nes ausgibt…was mach ich jetzt am bes­ten? schreib ich ihn an?“

und auch Dirk schrieb in sei­nem Kommentar zum obi­gen Artikel:

habe die Suchfunktion eben ein­mal getes­tet und war per­plex … ich habe doch ein paar mei­ner Bilder auf „frem­den“ Seiten gefun­den. Jetzt ist erst ein­mal die Aufforderung ver­schickt wor­den, die Bilder zu ent­fer­nen. Wie geht es wei­ter, wenn die­ser Aufforderung nicht nach­ge­kom­men wird (bspw. bei einer Homepage in Spanien)? Kann mir jemand da eine ein­fa­che aber effek­ti­ve Loesung ans Herz legen?“


Deshalb will ich heu­te eini­ge Tipps geben, was in sol­chen Fällen zu tun ist. Wie bei Rechtsthemen üblich, muss ich jedoch dar­auf hin­wei­sen, dass ich kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und jeder im Einzelfall selbst ent­schei­den muss, wel­che Schritte die rich­ti­gen sind und not­falls Beratung bei einem Anwalt suchen sollte.

Wurde mein Bild geklaut oder gekauft? Wie kann ich das feststellen?

Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

Bei man­chen Bilder ist es sehr ein­fach fest­zu­stel­len, ob eine Urheberrechtsverletzung vor­liegt. Wenn der Fotograf das Bild weder ver­kauft, noch ver­schenkt oder selbst die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat, ist die Nutzung wahr­schein­lich ille­gal. Wenn der Fotograf das Foto über eine Bildagentur ver­kauft, ist es das schwie­ri­ger. Hier muss der Fotograf die Agentur fra­gen, ob der betref­fen­de Nutzer das Bild lizen­ziert hat. Beim Vertrieb über vie­le Bildagenturen, vor allem im Microstockbereich mit deren hohen Verkaufszahlen, wird es noch kom­pli­zier­ter. Hier ist eine Excel-​Tabelle zur Fotoverwaltung unver­zicht­bar, damit der Fotograf weiß, wel­che Bilder bei wel­chen Agenturen ange­bo­ten wer­den. Wenn Verdachtsmomente bestehen, dass eine Nutzung ille­gal sei, muss jede die­ser Agenturen, wel­che Verkäufe des Bildes gemel­det hat, gefragt werden.

Was sind Verdachtsmomente, dass ein Foto geklaut wurde?

  • Das Wasserzeichen einer Bildagentur ist noch zu sehen
  • Die Stellen, an denen das Wasserzeichen der Agentur zu sehen gewe­sen wäre, sehen retu­schiert aus
  • Das Bild wird genau in der Thumbnail-​Größe genutzt, in der die Bildagenturen es anzeigen
  • Das Foto wur­de so beschnit­ten, dass die Wasserzeichen nicht mehr auf dem Bild sind
  • Es wird ein fal­scher Fotografenname oder eine fal­sche Quelle als Bildcredit angegeben
  • Es wird bei redak­tio­nel­len Verwendungen kei­ne Quellenangabe genannt (was an sich meist ein Verstoß gegen die meis­ten Bildagentur-​AGBs ist)
  • Das Bild wird für ille­ga­le, por­no­gra­fi­sche oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke benutzt

Wie der Name schon sagt, sind das nur Verdachtsmomente, aber je mehr davon zusam­men­kom­men, des­to höher ist die Wahrscheinlichkeit. Wenn übri­gens jedoch der rich­ti­ge Fotografenname und eine Agentur als Quelle ange­ge­ben wird, ist das jedoch meist (nicht immer) ein Hinweis dar­auf, dass das Foto kor­rekt lizen­ziert wur­de. Manchmal ver­ste­cken sich Hinweise auch im Dateinamen oder der Bildbeschreibung. Wenn man im Internet-​Browser mit der rech­ten Maustaste auf ein Foto klickt und dann „Eigenschaften“ (Internet Explorer) oder „Grafik-​Infos anzei­gen“ (Firefox) klickt, wird der Dateneiname und die Beschreibung sicht­bar. Stünde dann bei­spiels­wei­se „robert-kneschke-shutterstock.jpg“ dort, wür­den mei­ne Alarmglocken nicht so laut läu­ten wie bei „jappy-funny-people.jpg“.

Wenn der Fotograf sich rela­tiv sicher ist, dass das Bild geklaut wur­de, gibt es meh­re­re Möglichkeiten. Üblich sind fol­gen­de Schritte.

Vier Schritte nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  1. Beweissicherung
    Zuerst soll­ten immer die Beweise gesi­chert wer­den. Dazu macht man einen Screenshot der Seite mit dem betref­fen­den Foto, einen Screenshot vom Impressum der Seite und einen Ausdruck der Seite. Zusätzlich bit­tet man eine wei­te­re Person als Zeugen, das eben­falls zu tun, weil Screenshots rela­tiv leicht zu fäl­schen sind und die­se mit einem Zeugen vor Gericht bes­ser Bestand haben. Außerdem soll­te man etwas schau­en, ob nicht noch an ande­ren Stellen das glei­che Foto oder ande­re Fotos des Fotografen ille­gal genutzt wer­den. Die oben erwähn­te Google Bildersuche oder TinEye oder Photopatrol eig­nen sich dafür gut.
  2.  

  3. Analyse der Lage
    Jetzt heißt es nach­den­ken: Wer hat das Bild ille­gal genutzt und war­um? War es eine Privatperson in einem Forum, die das Motiv schön fand, eine inter­na­tio­na­le Hotelkette, die damit wirbt, ein Ebayhändler, der damit Produkte ver­kauft oder ein ande­rer Fotograf, der das Bild als sein eige­nes aus­gibt? Einige die­ser Fragen wer­den auch im Buch „Fotografie und Recht“* behan­delt. Die Fragen, die sich ein Fotograf beant­wor­ten soll, sind folgende: 
    • Ist der Bilderdieb eine Privatperson, min­der­jäh­rig, eine Firma, eine öffent­li­che Einrichtung oder gänz­lich unbekannt?
    • In wel­chem Land ist der Bilderdieb bzw. die Webseite mit dem ille­gal genutz­ten Bild ansässig?
    • Wird das Bild in gewinn­ori­en­tier­ter Absicht benutzt?
    • Wird das Bild (abge­se­hen vom Bilderdiebstahl selbst) für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke benutzt?
    • Wie lan­ge ist das Bild schon online?
    • Wenn der Nutzer das Bild kor­rekt lizen­ziert hät­te, wie viel hät­te er dafür bezah­len müssen?
    • Wurde der Urheber (Fotograf) genannt oder nicht?

    All die­se Fragen ent­schei­den zum einen, wie ein­fach es ist, die ver­ant­wort­li­che Person haft­bar zu machen und ob es sich finan­zi­ell loh­nen wür­de. Um die­se Details raus­zu­fin­den, lohnt sich bei­spiels­wei­se manch­mal eine kos­ten­lo­se Whois-​Abfrage, ein Blick ins Internet-​Archiv und ande­re Recherche-​Methoden, die hier zu weit gehen wür­den. Je nach Ausgangslage kann der Fotograf jetzt ver­schie­de­ne Schritte ein­lei­ten, die grob in drei Richtungen gehen.

     

  4. Weg 1: Anwalt suchen und gericht­li­che Auseinandersetzung
    Wenn eine Firma ein Bild klaut und damit Werbung macht, ist es am sinn­volls­ten einen Anwalt ein­zu­schal­ten. Hier gilt es jedoch ers­tens dar­auf zu ach­ten, dass der Anwalt Spezialist für Urheberrecht und Internetrecht ist und zwei­tens gute Konditionen anbie­ten kann. Je nach Verhandlungsgeschick unter­schei­det sich die Honorarhöhe beim Misserfolg beacht­lich. Bei Erfolg wird das Honorar in der Regel vom Bilderdieb bezahlt wer­den müs­sen, was aber auch nicht immer der Fall sein muss, zum Beispiel, wenn die­ser im Ausland sitzt. Eine ers­te Einschätzung des Falls machen vie­le Anwälte jedoch kos­ten­los, wenn der Fotograf in der Lage ist, die Punkte 1 und 2 die­ser Liste halb­wegs zu beantworten.Der Anwalt wird in der Regel erst eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung ver­schi­cken. Wird die­ser Folge geleis­tet, ist die Sache erle­digt und der Fotograf bekommt sein Geld und das Foto wird je nach Absprache ent­fernt oder nach­träg­lich lizen­ziert. Geschieht das nicht, kann der Anwalt den Nutzer vor Gericht brin­gen. Ab da wird es teu­er, wes­halb Anwalt und Fotograf über­le­gen müs­sen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass beim Bilderdieb auch was zu holen ist.
  5.  

  6. oder Weg 2: Direkter Kontakt mit dem Bilderdieb
    Erst nach­dem die Beweise gesi­chert wur­den, kann der Fotograf mit dem Bilderdieb Kontakt auf­neh­men und ent­we­der dar­um bit­ten, das Foto zu ent­fer­nen, kor­rekt zu ver­lin­ken und/​oder nach­träg­lich eine Lizenzgebühr zu zah­len. Manche Fotografen wer­den dann wild beschimpft und belei­digt, ande­re Bilderdiebe tau­chen ab und ver­su­chen, ihre Spuren zu besei­ti­gen und ande­re bit­ten um Entschuldigung und zah­len ein­sich­tig die Nutzungsgebühr. Der Fotograf muss hier selbst ent­schei­den, was einer Meinung nach gesche­hen soll. Manchmal bit­te ich nur, dass ein Link zu mei­ner Seite gesetzt wird, manch­mal bit­te ich um Entfernung des Fotos, manch­mal stel­le ich eine Rechnung. Oder manch­mal schal­te ich gleich einen Anwalt ein (Schritt 3), wenn mir die Nutzung zu dreist erscheint. Auch wenn im ers­ten Moment Wut und Ärger über­wie­gen mögen, soll­te eine Ansprache sach­lich und freund­lich erfolgen.
  7.  

  8. oder Weg 3: Technische Beschwerden
    Manchmal ist es nicht mög­lich, den Bilderdieb zu iden­ti­fi­zie­ren, weil er das Foto bei­spiels­wei­se anonym zu Flickr, Jappy, Kwick, Deviantart, Tumblr oder Filehostern hoch­ge­la­den hat. Viele Foren, Communites, Filehoster and ande­re Webseiten, die anony­me Inhalte erlau­ben, haben im Kleingedruckten ste­hen, dass urhe­ber­recht­li­che Inhalte gegen ihre Geschäftsbedingungen ver­sto­ßen und nicht hoch­ge­la­den wer­den dür­fen. Meist reicht eine kur­ze Mail mit einem Nachweis (z.B. Link zum Originalbild auf der Fotografenwebseite), damit das Bild von der Plattform ent­fernt wird. Ein hilf­rei­cher Stichpunkt ist hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und die dazu­ge­hö­ri­ge „Takedown Notice“. Hier eine eng­li­sche Anleitung dafür.
    Auf ähn­li­chem Weg kann man auch Google, Google Images oder ande­re Suchmaschinen dazu brin­gen, dass das Bild nicht mehr bei der Suchmaschine ange­zeigt wird und so das Risiko einer Weiterverbreitung ver­rin­gert wird.

Wie geht ihr vor, wenn ihr einen Bilderdiebstahl eurer Fotos bemerkt? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?

Wenn Euch die­ser Artikel gehol­fen hat, freue ich mich über einen Klick auf den Flattr-​Button unter die­sem Text.

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54 Gedanken zu „Frag den Fotograf: Was mache ich nach Bilderklau?“

  1. Hallo Robert,
    vie­len vie­len Dank für Deine Beiträge ges­tern und heu­te. Ich schlie­ße mich den gest­ri­gen Kommentaren an und muss­te auch fest­stel­len wie gut die neue Google-​Bildersuche tat­säch­lich ist. Da wer­den (nach ers­tem Eindruck) mei­ne Flickr-​Fotos geklaut um Reisewebseiten zu illus­trie­ren etc etc… Und das nicht von klei­nen Firmen son­dern von nam­haf­ten Anbietern (einer der bekanns­tes­ten Markennamen in D) am Markt (*grum­mel*).

    Ein ande­rer Verwender mei­ner Fotos, des­sen ord­nungs­ge­mä­ße Lizensierung ich bezweif­le, schreibt gar in sei­nem Impressum:
    Zitat Anfang (…)Abmahnung ohne vor­he­ri­gen Kontakt
    Wir akzep­tie­ren kei­ne Abmahnung ohne vor­he­ri­gen Kontakt und Absprache! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung die­ser Webseiten gesetz­li­che Bestimmungen, Ihre oder Rechte Dritter ver­let­zen, bit­ten wir um eine ent­spre­chen­de Nachricht ohne jeg­li­che Kostennote. (…) Wir ver­si­chern, bean­stan­de­te Bilder, Texte oder Links unver­züg­lich (direkt nach der Zurkenntnisnahme) zu ent­fer­nen oder zu berich­ti­gen, ohne dass hier­zu von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtbeistandes erfor­der­lich ist! Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für mich kos­ten­pflich­ti­gen Abmahnung, ent­spricht nicht des­sen wirk­li­chen oder mut­maß­li­chen Willen und wür­de damit einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 UWG (§ 242 BGB), wegen der Verfolgung sach­frem­der Ziele als beherr­schen­des Motiv der Verfahrenseinleitung, ins­be­son­de­re einer Kostenerzielungsabsicht als eigent­li­che Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen Ihre Schadensminderungspflicht dar­stel­len. Entstandene Kosten ohne vor­he­ri­ge Kontaktaufnahme wer­den durch uns voll­um­fäng­lich zurück­ge­wie­sen und lösen gege­be­nen­falls eine Gegenklage wegen Verletzung vor­ge­nann­ter Bestimmungen aus (…) Zitat Ende

    Frage: Kann man die­ses schon als Eingeständnis der unrecht­mä­ßi­gen Verwendung deu­ten? Ist sei­ne Klausel wel­che die Zurückweisung der Abmahnung beinhal­tet über­haupt gültig?

    Mir steht eine Menge Beweissicherung bevor, anschlie­ßend wer­de ich den Fotolia-​Support kon­tak­tie­ren. Hat das schon mal jmd gemacht, gibt Fotolia eine Auskunft ob eine gül­ti­ge Lizenz vor­liegt oder nicht? 

    Vielen Dank noch­mals , VG Stephan

  2. Sehr inter­es­san­ter Beitrag, wobei mei­ner Ansicht nach ein Punkt offen­ge­blie­ben ist: Umgang bei Dieben aus dem Ausland, dass wird sich nicht rend­tie­ren, die zu ver­fol­gen. Oder gibt es doch mög­lich­kei­ten? Muss ich mal recherchieren.

    Ansonsten, ich habe mal für Fotografr.de einen Artikel geschrie­ben, wie ich damit umge­he, den Linbk gibt es hier in mei­nem Blog: http://ks-fotografie.blogspot.com/2010/11/bilderklau-ist-kein-kaveliersdelikt.html

  3. Bei nicht­kom­mer­zi­el­len Seiten Mail schrei­ben und ggf. um Entfernung des Bildes bit­ten. Klarmachen, dass das so nicht geht und im Wiederholungsfalle abge­mahnt wird. Bei kom­mer­zi­el­len Angeboten Rechnung schi­cken (dop­pel­ter Satz), wird i.d.R. begli­chen. Auch hier im Wiederholungsfalle mit Anwalt dro­hen. Normalerweise geht ja alles ohne gro­ßes Juratamtam. Fertig.

  4. Hallo!

    Habe eines mei­ner Bilder als Hintergrundbild für ein Spiel gefun­den, wel­ches über den app-​store ver­kauft wird. Soetwas fin­de ich mehr als frech. Das Foto wur­de ein­fach von flickr geklaut.

  5. @Stephan: Nein, das Zitat aus dem Impressum kann nicht als Eingeständnis gewer­tet wer­den. Es ist aber viel­leicht ein wei­te­rer Verdachtsmoment. Und ja, Fotolia gibt Auskunft, ob ein betref­fen­der Kunde ein bestimm­tes Bild von Dir lizen­ziert hat.

  6. Hallo Robert,
    habe soeben ein­mal test­wei­se dein Foto ( Mann mit Waage, s.o ) über goog­le und TinEye gesucht und nicht gefun­den. Nur der Link auf dei­ne Blogseite wird angezeigt.
    Da soll­te das Bild doch zumin­dest in den Agenturen bei denen du ver­tre­ten bist, ange­zeigt wer­den, oder ? 

    P.S. Finde es super, dass du das Forum – fotos-​verkaufen – in Zukunft unter­stüt­zen wirst.

  7. @Stefan: Ich habe eben mal einen Anwalt gefragt: Dieser Passus ist völ­lig irrele­vant und schützt nicht gegen die Durchsetzung Deiner legi­ti­men Interessen.

  8. @Christine: Theoretisch ja. Aber auch Google ist eben nicht per­fekt. Bei eini­gen mei­ner Bilder fin­det Google die Version in vie­len Agenturen, bei ande­ren in fast keinen.

  9. Ach, da fin­det man der­ma­ßen viel. Das wäre ein Lebenswerk, die alle anzu­schrei­ben. Einiges ist legal nach der CC by-​nc-​sa unter denen ich mei­ne Fotos ver­öfent­li­che, man­ches Grauzone, ande­res ille­gal. Ich schrei­be hin und wie­der wel­che an, und die igno­rie­ren mich oder neh­men es run­ter. Verlage bie­ten dann auch mal Geld für eine Lizensierung an. Aber sehr selten.
    Wirklich ner­ven tut es mich bei Firmen, die offen­bar Software schrei­ben, um Bilder auto­ma­tisch zu suchen und irgend­wo ein­zu­bin­den, mit dem dann über Werbung oder Domainverkauf Geld gemacht wird. Und zwar offen­bar orga­ni­siert und in gro­ßem Stil. Aber einen Anwalt zur Verteidigung eines Hobby zu neh­men ist irgend­wie über­trie­ben (und das wis­sen die wohl auch…).

  10. Vielen Dank fuer die Info … habe drei Leute ange­schrie­ben und um drei mal wur­den die Bilder umge­hend ent­fernt. Da es sich um Privatpersonen han­del­te ging „Gnade vor Recht“. Das mit dem Rechtsanwalt wer­de ich mir trotz­dem book­mar­ken … den Bilderklau von Firmen emp­fin­de ich als ein ganz ande­res Format.

  11. Hallo Robert,
    dan­ke für die Infos.

    @Stephan.
    Ich hal­te es für einen „Vorbereitung“ zur Abwehr von………….

    Impressum, AGB s, dafür gibt es Vorgaben.
    Im Grundsatz haben die bei Dir (nicht nur bei Dir) schon erreicht, was sie dadurch bezwe­cken wollten.

    Bei Fotoradar haben schon eini­ge Fach- Anwälte Artikel geschrieben.

    G
    Thomas A

  12. @stephan:
    Wenn man die­sen Satz goo­gelt, fin­det man hun­der­te Seiten, die die­sen Absatz auf ihren Webseiten haben. Das hat mal wer erfun­den und wird ein­fach nachgemacht.

  13. @Stefan: Wenn man sei­ne Bilder im Microstock anbie­tet und dort auf fast sämt­li­che Rechte ver­zich­tet, wie z.B. die Urhebernennung, dass gan­ze auch noch über eine in Amerika ansäs­si­ge Agentur ver­treibt, dann muss man sich nicht wun­dern wenn einem die recht­li­che Durchsetzung schwerfällt.

    Außerdem – wenn die Preise (Microstock)weiter ver­fal­len, zie­hen viel­leicht die MFM vor Gericht mehr, was wollt Ihr dann noch ein­kla­gen – die Microstockfotos sind doch schon jetzt fast wertlos!

  14. @Robert:
    Sachlich wäre hier wirk­lich mal ange­bracht – fehlt mir in Deinem Blog, liegts viel­leicht dar­an, dass hier über­wie­gend Amateure unter­wegs sind?

    Im übri­gen – ich war schon häu­fig wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht, bzw habe Kunden abmah­nen las­sen, immer erfolg­reich. und wenn ich hier lese „Gnade vor Recht“ bei Privatnutzung, dann Frage ich mich allen erns­tens, ob man mit einem will­kür­li­chen Umgang einer Urheberrechsverletzung sach­lich bleibt!

    Hier wird viel im Trüben gestochert!

    Auf der einen Seite haut ihr mit Stolz die Bilder für ein paar Cent raus – und auf der ande­ren Seite wird dis­ku­tiert recht­lich gegen Urheberrechtsverletzungen vor­zu­ge­hen, dann klagt doch auch nur ein paar Cent ein, aller­dings ist das Prozessrisiko nicht uner­heb­lich – da hört das Spiel auf, das geht schnell mal bei € 1000,– los.

  15. @Nur weil jemand sei­ne Bilder güns­ter als ande­re ver­kauft, ver­liert er noch lan­ge nicht sei­nen Anspruch aufs Urheberrecht. Und nur weil jemand ent­schei­det, die­ses Urheberrecht nicht immer in letz­ter Instanz aus­zu­spie­len, muss er noch lan­ge nicht irra­tio­nal han­deln. Das Gegenteil ist der Fall, weil es ja eben – wie Du geschrie­ben hast – ein Prozessrisiko gibt.

  16. @robert:

    Leider lässt z.B Fotolia nicht eine nach­ver­fo­gung der Verkäufe zu – auch kommt das Geld aus den USA – da wird es schon schwie­rig das deut­sche Urheberrecht anzu­wen­den, in den USA ist eine ande­re Rechtslage.…Microstock ist eben nicht Fotografenfreundlich, da hilft alles gejam­me­re nichts.…

  17. @Robert:

    habe ich noch ver­ges­sen – hof­fent­lich geht jemand von den Microstockern in Deutschland mal gegen eine Urheberrechtsverletzung vor.……das Urteil ist bestimmt für den gesam­ten Markt hochinteressant.

  18. @Fotoprofi: Das Problem ist eher, eine Urheberrechtsverletzung zu erken­nen. Welche Bildagentur Dir dafür sonst Geld zahlt, ist recht­lich gese­hen doch voll­kom­men irrele­vant, es bleibt ja das glei­che Recht als wenn Du die Fotos über­haupt nicht oder zu hohen Preisen ver­kau­fen würdest.

  19. @Robert:
    Grundsätzlich ist das wohl so, aber wie soll der Wert eines Microstockbildes dann vor Gericht bewer­tet wer­den, ange­nom­men eine Urheberrechtsverletzung wür­de in Deutscland nach­ge­wie­sen, dann muß man vor Gericht einen Schadenersatz for­dern, da kann natür­liuch auch ein Microstocker sich nach den MFM ori­en­tie­ren – aber ein Richter kann das dann ja ganz anders sehen, viel­leicht sieht er den Wert des Bildes bei einem Microstocker o. Amateur ja auch dort (Microstock) ange­sie­delt, dann bleibt der Kläger – auch wenn er Recht bekommt auf dem Großteil sei­ner Kosten sitzen.…

  20. @Fotoprofi: Wieso? Vor einem deut­schen Gericht muss der Verlierer in der Regel doch die Anwaltskosten des Gegners tra­gen. Oder habe ich was übersehen?

  21. @Robert:

    Ich bin kein Jurist – aber aus eig­ner Erfahrung weiß ich – Prozess (urhe­ber­recht) gewon­nen und trotz­dem draufgezahlt.

  22. @Fotoprofi: ach ja, auf wel­che Rechte ver­zich­te ich denn? Das Urheberrecht bleibt bei mir, egal wie oft es zu wel­chem Preis auch immer ver­kauft wird, auch wenn dies nur Centbeträge sind (je nach Agenturexclusivität). Ich selbst bie­te ab 2 – 3 Euro auf­wärts an.
    Des wei­te­ren steht im Kaufvertrag von foto­lia zum Bild : (…) akzep­tiert und garan­tiert das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied ohne Beschränkung gegen­über jed­we­den vor­ge­nann­ten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berech­tigt ist: (k) Die Benutzung des Werkes im redak­tio­nel­len oder jour­na­lis­ti­schen Zusammenhang, ohne fol­gen­de Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezi­dier­ten Bildnachweis zu machen: „© [Name bzw. Künstlername des Fotografen] /​ [Fotolia.de].“ (…). Die Urhebernennung soll­te also eigent­lich obli­ga­to­risch sein. 

    @Robert: in der tat ist es schwie­rig und Zeitaufwendig eine Urheberrechtsverletzung zu erken­nen, ein feh­len­der Bildnachweis im Impressum bedeu­tet ja noch nicht, dass das Bild nicht lizen­siert wur­de. Allerdings habe ich auf den von mir gefun­de­nen Webseiten kaum einen kor­rek­ten Bildnachweis gefun­den. Eher nur so all­ge­mei­ne Floskeln. Bei eini­gen Fundstellen wer­de ich daher Fotolia gezielt anschrei­ben, ob eine Lizenz vorliegt. 

    Frech: in zwei Fällen wur­den ein­deu­tig Fotolia Vorschaubilder ver­wen­det, Wasserzeichen wur­den gezielt raus­re­tu­schiert, das ist für mich ille­ga­le /​ nicht geneh­mig­te Nutzung und ich wer­de für wei­e­tres Vorgehen hier­für einen Anwalt kon­sul­tie­ren. Zumal es sich um Unternehmens-​Webseiten han­delt und das Foto jeweils im Header per­ma­nent zu sehen ist. Ich neh­me an die Bildbeschaffung und Webseitenprogrammierung machen in die­sem Fall Werbeagenturen u.ä., da kann man doch kei­ner so blöd sein so ama­teur­haft zu agie­ren, soll­te man jeden­falls anneh­men. So was ärgert mich. 

    Nett: ein fran­zö­si­scher Schulbuchverlag hat eine gan­ze Mathematikbuchserie mit einem mei­ner Motive auf dem Cover. Das hat mich sehr gefreut. 

    Euch einen schö­nen Abend! VG Stephan

  23. @ Stephan:

    Für Deutschland mag das sein – in den USA gibt es kein Urheberrecht, da gehen die Bildrechte unter Umständen auf den Käufer über…

  24. @ Alle:

    Wenn ihr eure Bilder sel­ber nicht ver­mark­tet, son­der über eine Microstockagentur, behält sich die­se in der Regel auch die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen vor, da fehl euch beim Bildklau die wei­te­re Handhabe, anbei etwas aus den Fotolia AGBs, dum­mer­wei­se bezie­hen die sich auf der deut­schen Seite auf das Recht der USA:

    Wenn Sie als Urheber eines Werkes bzw. als Verwalter eines Urheberrechts, die Rechtmäßigkeit eines oder meh­re­rer Werke oder die Inhalte derer, auf der Fotolia-​Webseite in Frage stel­len, da Sie sich im Sinne des Urheberrechtsschutzes, in Ihren Rechten ein­ge­schränkt oder ver­letzt sehen bzw. Rechte Dritter ver­letzt wer­den, haben Sie die Möglichkeit uns die­ses mit­zu­tei­len. Dazu sen­den Sie uns bit­te ein dem Digital Millennium Copyright Act (“DMCA”) ent­spre­chen­des Formular, gemäß 17 U.S.C. § 512 ©(3), mit fol­gen­den Details zu:

    (i) Eine hand­schrift­li­che bzw. gül­ti­ge elek­tro­ni­sche Signatur des Inhabers oder Verwalters des Urheberrechtes des betrof­fe­nen Werkes;

    (ii) Einen Nachweis, der Sie ein­deu­tig als Inhaber oder Verwalter des Urheberrechts iden­ti­fi­ziert bzw. bei mehr­fa­chem Verdacht auf Urheberrechtsverstößen (z.B. Website), eine ent­spre­chen­de Liste der betrof­fe­nen Werke;

    (iii) Eine Beschreibung in wel­cher Art Ihr Urheberrecht ver­letzt wur­de, sowie Angaben, die zur Lokalisierung des ent­spre­chen­den Bildmaterials beitragen;

    (iv) Eine Einverständniserklärung, die Fotolia ermög­licht Sie zu kon­tak­tie­ren (unter Angabe des Wohnortes/​Postadresse, Ihrer Telefonnummer sowie eines elek­tro­ni­schen Postfaches);

    (v) Eine Erklärung, dass Sie sicher in der Annahme sind, dass die Nutzung der von Ihnen ange­zeig­ten Werke, nicht durch den Inhaber bzw. Verwalter des Urheberrechtes auto­ri­siert ist;

    (vi) Eine eides­statt­li­che Erklärung, dass alle von Ihnen gemach­ten Angaben kor­rekt sind und Sie vom Inhaber des Urheberrechtes auto­ri­siert wur­den, in sei­nem Namen bzw. Auftrag zu handeln.

    Formulare mit o.g. Inhalt sen­den Sie bit­te an: Copyright Agent, Fotolia LLC, 41 East 11th Street, 11th Floor, New York, NY 10003; E‑Mail: copyright@fotolia.com; Fax: +1-(0)212–658-9082. Es wer­den nur Benachrichtigungen bear­bei­tet, wel­che unter 5. beschrie­be­ne Angaben ent­hal­ten. Sollten die unter 5. gefor­der­ten Angaben unvoll­stän­dig bzw. nicht vor­han­den sein, wird Ihre Benachrichtigung nicht bear­bei­tet wer­den. Jegliche Fragen zur Handhabung und Inhalten der Seite, wel­che nicht den in 5. genann­ten Sachverhalt betref­fen, kön­nen Sie an unse­ren Technischen Support rich­ten: +49-(0)30–208 96 208.

  25. @Robert:
    In der Regel behält sich die Bildagentur vor, gegen einen Bilddiebstahl vor­zu­ge­hen, auf ste­phan bezo­gen passt der Fotolia Auszug, auch wenn man sei­ne Bilder in einem Network ein­stellt, wird es sicher schwie­rig dage­gen vor­zu­ge­hen (USA), für die meis­ten hier ist es ganz sicher nicht rat­sam Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.

    Ich muss hier auf mei­nen ers­ten Beitrag zurück­kom­men – wer sei­ne Bilder im Microstock anbie­tet ver­liert schnell sei­ne Rechte.…..

  26. @ Fotoprofi:

    ganz so ein­fach ist das nicht – ich habe z.B. Fotos in kos­ten­lo­sen Portalen wie pixelio.de oder aboutpixel.de – Robert hat dar­über auch schon mal berichtet

    Und hier ist es natür­lich beson­ders weit ver­brei­tet bei den Verwendern, die vor­ge­schrie­be­nen Urheber- und Quellennachweis zu unter­las­sen (aus wel­chen Gründen auch immer).
    Und ja – auch wenn es die Bilder grund­sätz­lich kos­ten­los gäbe unter Verwendung nach den NUTZUNGSBEDINGUNGEN, ist eine Verwendung ohne ent­spre­chen­de Nennung des Urhebers eben ver­bo­ten. Und hier kann dann MFM als Vergleich her­an­ge­zo­gen wer­den. Damit ging es bei mir auch schon bis vor Gericht – aller­dings habe ich bis­her nur Versäumnisurteile oder einen Vergleich. Die Berechnung der Schadensersatzkosten nach MFM wur­de gericht­lich aber nicht angezweifelt.

    @Robert: Zum Thema in der Sache Recht bekom­men aber auf den Kosten sit­zen bleiben:
    Dazu ein Beispiel – ange­nom­men jemand ver­wen­det ein Bild miss­bräuch­lich – es geht vor Gericht – ich ver­lan­ge Schadensersatz – z.B. 1500€ – das Gericht sagt, jap – der hät­te es so nicht ver­wen­den wür­den – aller­dings ste­he mir nur 500€ Schadensersatz zu – das bedeu­tet – ich bekom­me in der Sache Recht, bei der Höhe des Schadenersatzes aber nur zu 33% – d.h. ich habe zu 66% die Kosten des Verfahrens (mein Anwalt und den geg­ne­ri­schen Anwalt) zusätz­lich zu tra­gen – ist mir so schon pas­siert – aller­dings Gott sei dank bei einer Aufteilung 60/​40, so dass noch ein paar Euro für mich übrig geblie­ben sind

  27. @goenz:

    Grunsätzlich fin­de ich es natür­lich rich­tig ein anstän­di­ges Honorar für sei­ne Fotos zu ver­lan­gen – mein Einwand ist ein ande­rer – MFM errech­net sich aus den durschnitt­lich erziel­ten Honorare der Fotografen – und bei Microstock sind die­se Honorare lächer­lich, man wird vor Gericht wohl kaum ein paar Cent ein­kla­gen kön­nen, in der Regel gibt es eine Untergrenze, eine unter­las­se­ne Urhebernennung gibt nun mal nicht mehr her als einen 100% Aufschlag – und wenn die Microstocker so wei­ter­ma­chen, dann wird wohl irgen­wann der Wert, nicht das Recht am Bild, ver­lo­ren gehen.

    Außerdem müs­sen sich Gerichte nicht an MFM ori­en­tie­ren – das kann jeder Richter hand­ha­ben wie er will.

  28. @ Fotoprofi:

    Du meinst also, Microstocks könn­ten in Zukunft die errech­ne­ten Preise in der MFM-​Tabelle drücken ?

  29. Ich habe mir schon vor Jahren abge­wöhnt, nach eige­nen Bildern zu suchen. Ich habe nach Roberts Bericht das neue Google mal mit mei­nen 5 am meis­ten ver­kauf­ten Bilder aus­pro­biert. Von einem habe ich knapp 1500 Treffer bekom­men. Von den ande­ren 700–800. Soll ich mir da jede Seite anse­hen, die Bilder mit den unge­klär­ten Webseiten dann bei 25 Agenturen recher­chie­ren und dann die wei­te­ren Massnahmen (zu 60% wahr­schein­lich Webseiten im Ausland) ergreifen?

    Ich den­ke, dass die Agenturen sehr schnell eine, viel­leicht bis jetzt vor­han­de­ne Auskunftfreudigkeit, ein­stel­len wenn die­se Anfragen von Fotografen dann scha­ren­wei­se hereinkommen.

    Bei mir schät­ze ich dass 5% der Bilder geklaut sind. Und damit lebe ich ein­fach. In jedem Supermarkt wird auch geklaut – und die müs­sen die Ware auch noch einkaufen…

  30. @goenz:

    Kann man das anders sehen – Hast Du da even­tu­ell ande­re Infos?

    @Walter:

    Eben die­se Gleichgültigkeit, der Blick auf das klei­ne Geschäft, für ein paar zusätz­lich ver­dien­te Euros die Aufgabe der Werte des Bildes – nur um ande­re damit reich zu machen. Eine fata­le Einstellung!!!!

  31. @ Fotoprofi:

    Deine Argumentation mit dem Durchschnittspreis ist mir grund­sätz­lich schlüs­sig – aller­dings gibt es Microstockagenturen ja nun auch schon seit Jahren – und bis­her hat sich in der MFM-​Tabelle (bekom­me jedes Jahr die aktu­el­le) an den Preisen für Veröffentlichung der Bilder im Netz (dafür wer­den die Fotos aus den Microstocks ja zum über­wie­gen­den Anteil genutzt) nichts getan.

  32. @goenz:

    Die MFM sind, was die Preise in der Werbung und bei den Verlagen betrift nur noch Makulatur, wenn irgend­ein Richter ein­mal auf die rea­len Preise zurück­greift, dann sind die Rechte an den Bildern ver­wirkt – weil nahe­zu wert­los, dass soll­te selbst dem letz­ten Microstocker ein­leuch­ten. Wenn Du regel­mä­ßig die MFM erwirbst, gehe ich davon aus das Du Profi bist (eher sel­ten hier) und eben­so wie ich von Deinen Bildverkäufen leben mußt, es sollt es doch wohl in Deinem eige­nen Intersse sein dei­nen eig­nen Berufsstand zu erhal­ten – und nicht doch Bilddumping zu rui­nie­ren, damit ent­ziehst Du dich dei­ner lebens­grund­la­ge und machst allen­falls ande­re reich!

  33. Hallo, ein Bild von mir wird ohne mich zu fra­gen ohne Urhebervermerk und mit einem nach­träg­lich ein­ge­führ­tem Bildelement als Postkarte ver­kauft. Vertreiber ist ein klei­nes städ­ti­sches Marketing Büro.
    Wie kann ich dage­gen vor gehen ?
    LG Thomas

  34. @Thomas: Das habe ich ja im Artikel zu beschrei­ben ver­sucht. Beweise sichern und Dir einen guten Anwalt suchen. In Deinem Fall soll­te der Fall rela­tiv ein­fach sein, wenn das Marketing-​Büro in Deutschland sitzt.

  35. Lieber Fotoprofi!
    Warum kannst Du nicht ein­fach mal zur Kenntnis neh­men, dass außer Dir hier nicht nur Amateure unter­wegs sind. 

    Ich bin Fotografenmeister, seit 1971 Berufsfotograf, seit 1983 selbst­stän­dig, seit 1992 Vollstockprofi. Ich habe Dir ja bereits ange­bo­ten, Dir mei­ne Steuererklärung über Robert zukom­men zu las­sen. Und – hof­fent­lich bist Du jetzt nicht scho­ckiert – auch ich habe ein Abo der MFM-Liste.
    Es ist rich­tig, dass irgend­wann bei Gericht die MFM-​Liste wegen Microstock unter­gra­ben wer­den wird.

    Aber wenn ich Micro nicht mache, machen es eben ande­re. Und dann mache ich es lie­ber sel­ber. Das ewi­ge Gejammere à la „Wir rui­nie­ren uns sel­ber“ kann ich nicht mehr hören. Das haben auch die Kutscher, die Dampflokheizer und so wei­ter gesagt. DIE WELT DREHT SICH WEITER! Irgendwer machts. Und dann bin ich es lie­ber sel­ber. Vor allem weil es sich für mich auch sehr lohnt!

  36. @Fotoprofi:
    Sorry in mei­nem vor­he­ri­gen Post falsch geschrie­ben. Soll heissen:
    Warum kannst Du nicht ein­fach mal zur Kenntnis neh­men, dass HIER NICHT NUR AMATEURE unter­wegs sind.

  37. @Walter:

    Zunächst – Deine Steuererklärung sagt nichts über die Microstockverkäufe aus – und schrei­ben kann man viel.

    Und wenn Du so ein tol­ler Microstocker bist, war­um hats dann im Macrostock nicht funk­tio­niert – ich mache erst seit ein paar Jahren Macro – und das läuft pri­ma – und wer sagt über­haupt das Microstock über­le­ben wird – da sin­ken doch dezeit gera­de mas­siv die Fotografenhonorare – und war­um hast Du dei­ne tol­len Umsätze denn nicht im Foto-​Talk Forum kund­ge­tan – bist doch anschei­nend mit­tei­lungs­be­dürf­tig, dort kommt kei­ner über 5000,–?

    Außerdem gehts hier um Urheberrechtsverltzungen – mei­ne Bedenken rich­ten sich da natür­lich gegen billigfotos.

    @thomas:

    Wenn das Bild über eine Agentur gelau­fen ist, auf jeden Fall einen Anwalt fra­gen ob die Agentur nicht in der Pflicht ist – sonst geht der Schuss nach hin­ten los – aller­dings wirds schwie­rig über eine Microstockagentur sei­ne Rechte in Deutschland gel­ten zu machen, was wenn der Bilddieb bei einer Agentur geklaut hat? Dann hat die ja wohl das Recht zu Klagen – und natür­lich einen Anspruch auf eine Provision (wobei man bei Micro nicht mehr von einer pro­vo­si­on spre­chen kann, die bekommt je den Großteil).

  38. Lieber Walter, ich beob­ach­te die­ses Blog bereits seit einer gan­zen Weile und nun inter­es­siert mich wirk­lich bren­nend wel­ches Deiner Motive als „Vollstockprofi“ denn bei Google Images 1500 Treffer hat­te. Ich schlies­se mich Fotoprofi an und den­ke Microstocker soll­ten die Kirche im Dorf las­sen. Wer sei­ne Fotos in Mengen im Netz für klei­nes Geld anbie­tet, der soll­te auch einen Diebstahl ver­schmer­zen kön­nen. Vor eini­gen Jahren bedeu­te­te die Unterlassung eines Urhebervermerks dop­pel­tes Honorar. Ein sol­ches heut­zu­ta­ge für Micros ein­zu­kla­gen ist sowohl vom Kostenaufwand als auch von der inves­tier­ten Zeit lächer­lich. Diese Zeit kann man wun­der­bar mit foto­gra­fie­ren verbringen.

  39. @ Fotoprofi

    Ich ver­die­ne mein Geld mit der Fotografie rich­tig, aller­dings nicht im Bilderstock markt – son­dern ganz klas­sisch mit gewerb­li­chen und pri­va­ten Kunden 😛

    Ich habe aller­dings in Kostenlosagenturen all­te Fotos von mir (Robert hat über die schon mal berich­tet) – ein­fach weil ich durch die zur Fotografie gefun­den habe und davon heu­te sehr,sehr gut leben kann. Deswegen ver­ges­se ich qua­si nicht mei­ne Wurzeln und tei­le mit anderen.
    Nur bei Nutzung ohne Quellennennung wer­de ich dann fuch­sig und ver­fol­ge das gan­ze dann auch. Wie gesagt – bis­her haben unse­re Gerichte MFM als Orientierung klag­los anerkannt.

  40. @Fotoprofi: Die Honorare sin­ken nicht nur im Microstock-​Bereich, son­dern auch bei Macrostock-​Agenturen. Hatte ich ab und zu im Blog drü­ber berich­tet. Und ich weiß, dass deut­lich mehr Profi-​Fotografen den Blog lesen als zu kommentieren.

  41. @goenz:

    Klaglos ist hier sicher die fal­sche Wortwahl.….. die meis­ten Klagen enden eh als Vergleich.

    @Robert:

    Wie war das mit Sachlichkeit? – gehts hier nicht um Urheberrechtsverletzungen und nicht um Fotohonorare – aber da wir schon dabei sind – Microstock drückt auch mäch­tig auf die Auftragshonorare – was vor 20 Jahren an tages­ho­no­rar gezahlt wur­de ist heu­te im ent­fernts­ten nicht mehr zu errei­chen – hat mir lei­der der AD einer gro­ßen dt. Werbeagentur mit­ge­teilt – mit Verweis auf Microstock – aber woher sollt Ihr das Wissen, wenn ihr erst ein paar Jahre im Geschäft seit?

  42. @Dan: Dieses Bild hat sich allein in den 4 gro­ßen Micros bis jetzt jeweils zwi­schen 600 und 800 mal ver­kauft. Insgesamt ca. 3400 mal. Warum soll­te es da nicht sooft im Netz vor­kom­men? Es gibt sehr vie­le Bilder mit 1000+ Verkäufen bei den Micros. Versuche es mal mit einem der Bilder, die über 1000x bei einer Agentur ver­kauft wor­den sind.

    Ich gebe Dir Recht, dass es wahr­schein­lich nichts bringt Microstock-​Bilder ein­zu­kla­gen. Und dar­um mache ich es auch nicht. Und ver­schmer­ze die­se Nichteinkünfte. Das habe ich wei­ter unten ja erwähnt. Das ist aber kein typi­sches Microstock-Problem.

    Off Topic:
    Es ist mir schon klar, dass vie­le mög­li­cher­wei­se mei­ne Zahlen anzwei­feln, da ich mein Portfolio nicht öffent­lich her­zei­ge. Das mache ich nicht, weil ich Angst hät­te dass es von ande­ren kri­ti­siert wird. Mein ein­zi­ger Kritiker ist der Bildkäufer. Würde ich dar­auf aus sein, mei­ne Bilder von ande­ren Fotografen bewer­ten zu las­sen, wäre ich in einer Fotocommunity.

    Es wird in den Foren immer der Communitygedanke hoch gehal­ten. „Guck mal, da habe ich ein tol­les Bild gemacht, aber Deines ist auch ganz nett gewor­den“. Warum? Wir sind alle Konkurrenten! Auch Illustratoren sind für mich Konkurrenten, weil der Bildkäufer viel­leicht statt mei­nem Bild eine Illu kauft. Es geht hier um Geld! Sogar um viel Geld. Oder kann sich jemand hier vor­stel­len, dass sich Aldi, Rewe, Lidl und der­glei­chen in einem Forum aus­tau­schen? Über Lieferanten, Preise und Arbeitsbedingungen?

    Ich ver­su­che jetzt mal auf einem ande­ren Weg zu über­zeu­gen. Mehr dazu wei­ter unten.

    @Fotoprofi:
    ««< „Außerdem gehts hier um Urheberrechtsverletzungen – mei­ne Bedenken rich­ten sich da natür­lich gegen Billigfotos.“

    Richtig! Und mein Posting hat sich auch dar­auf bezo­gen. Du hast aller­dings in Deiner Antwort wie­der Deinen Groll gegen Microstocker durch­bli­cken las­sen. Und auf die­sen woll­te ich reagieren. 

    Ich habe nie behaup­tet, ein tol­ler Microstocker zu sein. Hätte ja auch nichts davon, weil ja nie­mand mei­ne Identität kennt. Ich ver­die­ne mit MS ganz ordent­lich Geld, und gut ists.

    Vor 5 Jahren habe ich MS belä­chelt, vor 4 Jahren mich dar­über geär­gert. Dann habe ich über­legt was ich tun soll. Mich wei­ter dar­über zu ärgern, dass die mir bei mei­nen ande­ren Agenturen Geld weg­neh­men Seitdem spie­le ich dort eben mit. Ich habe nie behaup­tet, dass es ein­fach ist. Es ist ein abso­lu­ter 40-​Stunden-​Wochenjob. Und ich bin gera­de noch recht­zei­tig ein­ge­stie­gen. Und habe auch Glück gehabt. Und by the way: Natürlich habe ich auch nach wie vor Einkünfte von den Makros. Aber um die geht es hier ja nicht.

    Warum ich mich aus Makro zurück­ge­zo­gen habe, habe ich auch schon gepos­tet. Weil mei­ne Umsätze dort ziem­lich nach­ge­ge­ben haben. Das es bei Dir bei Makro auf­wärts geht ist erfreu­lich. Vielleicht hast Du auch noch nicht etli­che 1000 Bilder dort. Dann geht es natür­lich eine Zeit lang aufwärts. 

    Ob MS über­le­ben wird? Keine Ahnung. Wenn Du aber mein Posting wei­ter unten gele­sen hast wirst Du fest­stel­len, dass ich knapp 60 Jahre alt bin. Sollte MS ver­schwin­den, bin ich in Rente :-). Und wer kann sagen wie vie­le Makro-​Agenturen es in 5–10 Jahren geben wird? Auch niemand.

    Wenn aller­dings Micro, was ich nicht glau­be ver­schwin­den soll­te, wird es auch für die Makrofotografen noch schwie­ri­ger, da dann vie­le in die­sen Markt drän­gen wer­den. Und es gibt genug Microfotografen, die das Zeug dazu haben.

    Warum im Foto-​Talk-​Forum nie­mand über 5.000.- Euro kommt kann ich nicht sagen. Ich per­sön­lich habe dort kei­nen Zugang, wür­de das aber auch nicht pos­ten. Es kann ja ohne­hin jeder den Umsatz ange­ben den er ange­ben möch­te. Und: Das ist ja kein Microstock-​Forum, son­dern ein Forum für ALLE Stockfotografen. Warum gibt es kei­ne Makrostocker mit guten Umsätzen dort?

    Und: Ich bin nicht mit­tei­lungs­be­dürf­tig. Daher auch in kei­nem Forum (außer hier gibt es ca. 10 Beiträge von mir) aktiv. Wäre ich mit­tei­lungs­be­dürf­tig, wür­de ich auch mein Portfolio pos­ten. Siehe auch wei­ter oben mei­ne Gedanken zu Fotocommunitys. 

    Ich habe Robert per Mail eine 1/​2‑Jahresabrechnung einer Micro gesen­det. Er kann ja qua­si wenn er will die­se als Notar mal anse­hen und sich dazu äußern.

    Ansonsten ist für mich die Sache jetzt geges­sen. Es wird immer Zweifler/​Nichtwahrhaber geben. Und ich ver­kau­fe kein ein­zi­ges Bild mehr, wenn ich einen Zweifler über­zeu­ge. Im Gegenteil: Je mehr sich von den Makrofotografen dann auch noch dem Micro zuwen­den, umso schlech­ter für mich. 

    Was ich noch immer nicht ganz ver­stan­den habe ist: Eigentlich habe ich das Gefühl, dass Du mit Microstock nicht glück­lich bist, weil Du das Gefühl hast, dass Dir dadurch etwas weg­ge­nom­men wird. Andererseits schreibst Du das Makro immer bes­ser für Dich läuft. Warum hast Du dann ein Problem mit Leuten wie mich?

    Off Topic aus. Sorry für das lan­ge Off-​Topic! Aber das muss­te jetzt ein­mal aus mir raus.

    LG Walter

  43. @fotoprofi und @Walter: Ich habe von Walter jetzt den Screenshot einer Microstock-​Agentur gezeigt bekom­men. Diesem Screenshot zufol­ge ver­dient er allein bei die­ser einen Agentur über 5000 Euro im Monat.

  44. @Robert:

    Umsätze sagen zunächst nichts über den GEWINN AUS – das wis­sen wir doch alle – oder etwa nicht?

    Robert, sach­lich blei­ben, hier gehts um Urheberrecht, nicht um Umsätze – war­um das ist dass jetzt so enorm wich­tig für Dich, wie­vi­le bill­ge Bilder unser Walter verkauft?

  45. @fotoprofi: Wie wir von Urheberrecht zu Umsatz gekom­men sind? Du hat­test – sinn­ge­mäß – behaup­tet, bei Microstock-​Fotos müss­ten Fotografen aufs Urheberrecht „ver­zich­ten“. Aber wenn die­se Fotos gute Umsätze brin­gen, erklärt das, war­um Fotografen sol­che Fotos trotz­dem anbieten.

  46. Unten eine Frage nach einem Tipp von Robert oder ande­ren Erfahrenen was die Suche nach einem Anwalt in einer frem­den Stadt angeht.

    Zu einem spä­te­ren Zeitpunkt möch­te ich (evtl. hier) aus­führ­lich über einen Fall aus mei­ner Erfahrung berich­ten. Der zieht sich schon seit geschla­ge­nen drei Jahren hin, obwohl es nur um einen Streitwert von ca. 300 Euro ging und ein paar über flickr ille­gal bereit­ge­stell­te Bilder. Die Rechtslage war son­nen­klar. Kann auch ein Laie lösen, ganz ohne Anwalt.
    Weil das Verfahren noch nicht durch ist, dazu spä­ter mehr. Nur so viel: Es ist so. Da der Fotograf und Rechteinhaber in Vorleistung tre­ten muss, wird es erst­mal teu­er. Die Versicherung deckt so was nicht ab.
    (Komisch, dass die sich so ein Riesengeschäft ent­ge­hen las­sen. Denn das Internet wird immer bedeu­ten­der und die Rechtsverletzungen immer zahl­rei­cher. Bei ein­deu­ti­gen Fällen soll­te eine Versicherung nicht Nein sagen. Und für eine Versicherung muss ein Fall ja ohne­hin immer ein­deu­tig gewinn­bar sein.)
    Und wenn man Pech hat, gerät man an Unterlegene, die plei­te sind. 

    Am schlimms­ten sind die soge­nann­ten SEO-​Menschen. Suchmaschinenoptimierer. Die bau­en sich ein Netzwerk an Seiten auf, um ihren Namen zu puschen, pflas­tern sie mit Werbung zu und las­sen über Skripte frem­de wech­seln­de Inhalte dar­stel­len. Das ist wich­tig für ein hohes Ranking. Das weiß jeder Internetnutzer. Wer an so jeman­den gerät, braucht es erst gar nicht auf die sanf­te Tour probieren. 

    In mei­nem Fall habe ich das im Frühjahr 2008 im Guten ver­sucht, den Kerl ange­schrie­ben und gebe­ten, die Bilder raus­zu­neh­men. Sogar noch ohne Honorarforderung. Antwort: Nö, wir dür­fen das. Also gut, Rechnung geschickt. Dann Mahnung via Onlineauftrag. Sehr prak­tisch, das kann jeder selbst und ist güns­tig. Ca. 40 Euro. Das ist was Offizielles, man­che sehen es dann ein. Aber nicht die­se SEO-​Pestbeulen. Der hie­si­ge bezeich­net sich sogar als SEO-​Gott, scheint aber gleich­zei­tig kei­ne Ahnung von Urheberrechten zu haben.
    Als es vor Gericht ging (Häkchen set­zen beim Antrag), habe ich mir einen Anwalt genom­men, der auf Internet und Urheberrecht spe­zia­li­siert ist, weil ich schlicht den Papierkram nicht woll­te und Zeit spa­ren. Schließlich war ich sicher, dass ich gewin­nen wür­de (Beweissicherung wie gut von Robert beschrie­ben akku­rat durch­ge­führt, was spä­ter hilf­reich war.) und der Unterlegene mei­ne Kosten tra­gen müsste.
    Leider hat sich der Anwalt als jemand her­aus­ge­stellt, der vor allem Geld will und – wie der SEO-​Mensch – mög­lichst wenig arbei­ten. Also erst­mal den Streitwert auf über 10.000 Euro fest­ge­setzt, damit _​meine_​ Vorauszahlung schon bei 1.500 lie­gen wür­de. Es half auch nichts, ihm zu sagen, dass das viel zu hoch sei.
    Prompt kam sein Antrag vom Landgericht zurück und wur­de ans Amtsgericht dele­giert. Mit weit nach unten kor­ri­gier­tem Streitwert. (Das ver­zö­gert frei­lich auch den schnel­len Fortgang der Sache.)
    Da war mir schon klar, dass ich mit die­sem Anwalt einen Fehler gemacht hatte.
    Nach andert­halb Jahren (!) war das Urteil dann da, natür­lich zu mei­nen Gunsten. Leider stell­te sich her­aus, dass der „SEO-​Gott“ Schulden beim Finanzamt und bei der Bank hat und es ihm lan­ge nicht so gut geht, wie er sich ver­mark­tet. Mein Pfändungsantrag – den ich selbst stell­te, weil mein Anwalt auch nach einem hal­ben Jahr nicht reagier­te –, lief ins Leere. Dass ich in abseh­ba­rer Zeit Geld vom SEO-​Gott bekom­me, ist unwahr­schein­lich. Obwohl er angibt, 1.500 Euro in der Stunde zu ver­die­nen. Komisch, nicht? Alles hei­ße Luft bei die­sen SEO-​Typen. Und immer schön Geld mit den Inhalten ande­rer verdienen.
    Nun habe ich bereits 1.000 Euro aus­ge­ge­ben und noch NICHTS erreicht. Der Anwalt will wei­te­re 800 und ich weiß nicht mal, wofür, bei der schlech­ten Arbeit. Wahrscheinlich muss ich das über eine Ombudsstelle regeln. 

    In einem wei­te­ren ein­deu­ti­gen Fall hat der Angeschrieben (wie­der SEO) auch nicht reagiert, daher wie­der Mahnantrag. Dummerweise wur­de dies­mal der Gerichtsstand mit Frankfurt Hanau fest­ge­legt. Damit hat­te ich nicht gerech­net, weil das letz­te Mal Berlin (mein momen­ta­ner Wohnsitz und „Ort der Rechtsverletzung“) Austragungsort war.
    Nun muss ich fern­münd­lich einen kom­pe­ten­ten und bezahl­ba­ren Anwalt fin­den. Den Prozess zu gewin­nen, dürf­te nicht schwer sein, aber ich will nicht wie­der an einen Scharlatan geraten.

    DAHER MEINE FRAGE INS PLENUM: Wie wür­det Ihr aus der Ferne den pas­sen­den Anwalt suchen/​ fin­den? Oder gibt es eine ande­re Möglichkeit?
    Ich könn­te auch selbst hin­fah­ren und die Sachlage klä­ren. Allerdings ist das zeit- und eben­falls kos­ten­in­ten­siv. Wenn der Kerl das ers­te mal nicht auf­taucht, dann muss ich noch­mal anrei­sen etc. Plus Hotelkosten… 

    Wie wür­det Ihr vorgehen?

  47. @Jay: Hm, ich hat­te bis jetzt paar Male ver­schie­de­ne Anwälte beauf­tragt für Urheberrechtsverletzungen und bei so kla­ren Fällen woll­ten die Anwälte nie eine Vorleistung. Als emp­feh­lens­wer­te Anwälte für sol­che Fälle nen­nen Kollegen ger­ne z.B. Daniel Kötz oder Alexander Koch.

  48. Hier kann ich wärms­ten eine Koryphäe auf dem Gebiet emp­feh­len – hat für mich schon vie­le Fälle erfolg­reich gemeis­tert – auch gegen gro­ße ver­la­ge, dt bank, zdf etc.

    Julia Grissmer aus Frankfurt M – und kei­ne Angst wegen dem Standort – ist kom­pe­tent, ehr­lich, und bezahlbar

  49. Hallo Robert,

    vor lan­ger Zeit hat­te ich die­sen Blogeintrag zum Thema Bilderklau gelesen.
    Nachdem ich dann die­se Tage eines mei­ner bei foto­lia ange­bo­te­nen Bilder auf der Webseite eines Goldschmieds ohne kor­rek­te Quellen- und Urheberangaben gefun­den hat­te, stand ich auch vor der Frage, „was tun?“.
    Ich hab mich dann dafür ent­schie­den, foto­lia anzu­schrei­ben und um Hilfe zu bit­ten, da ich mir nicht sicher war, ob das Bild über­haupt von foto­lia lizen­ziert wur­de, oder ob das Bild geklaut wur­de (das Bild hat schon eini­ge Verkäufe ein­ge­spielt und ist mehr­fach im Netz vorhanden).
    Für den Fall einer kor­rek­ten Lizensierung sah ich einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen (http://de.fotolia.com/Info/Agreements/StandardLicense –> 3 (k)).

    Fotolia hat über­ra­schend schnell reagiert und mir mit­ge­teilt, dass das Foto kor­rekt lizeni­siert wur­de, jedoch der Käufer wegen der fal­schen Quallenangaben kon­tak­tiert wurde.
    Kurz dar­auf waren alle Angaben kor­rekt (fast, denn bis­lang ist mein fotolia-​nutzername noch nicht 100% rich­tig geschrie­ben, aber ich bin zuversichtlich)!

    Matthias

  50. Hallo Robert,
    1: der Link aus dei­nem Beitrag (http://www.naturescapes.net/docs/index.php/articles/314) führt inzwi­schen ins Leere. Vielleicht hast du eine Alternative?
    2: Hättest du Lust mal einen wei­ter­füh­ren­den Artikel zu ver­fas­sen der Möglichkeiten auf­zeigt wenn der Verletzer im Ausland sitzt und nicht ein­ge­schätzt wer­den kann ob recht­li­che Schritte zum Erfolg führen.

    Da hast doch manch­mal sicher auch so selt­sa­me Fälle wie wir gera­de (wenn ich die Links nenen darf mach ich das ger­ne im nächs­ten Kommentar)

    Gruss axel

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