Vor paar Tagen bekam ich wieder eine Mail mit einer spannenden Frage:
„Lieber Robert,
bei Fotolia mögen weder Support noch Moderatoren diese Frage zufriedenstellend beantworten:
„Darf ich als Voll-EX meine Bilder bei Instagram oder Facebook hochladen, um damit mein Portfolio bei Fotolia zu bewerben?“
Auf diese Frage haben sowohl Support als auch Moderator geantwortet, dass es einem Voll-Ex nicht gestattet sei, die Bilder außerhalb von Fotolia /anzubieten/. Dies gelte auch für alle Fotos, die von Fotolia abgelehnt wurden sowie alle weiteren Werke des Anbieters usw.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ich Bilder auf Instagram oder FB garnicht anbieten kann, da beides keine Konkurrenten von FT sind, es keine Möglichkeit zum Lizenzerwerb gibt usw. Auf Deinem Blog hatte ich spontan nichts gefunden. Hattest Du Dich hiermit schonmal befasst?
Die Diskussion im Forum findest Du hier.
Herzlichen Dank und viele Grüße, Daniel“
Bevor ich antworte, eine Begriffsklärung, falls jemand nicht weiß, was mit „Voll-Ex“ gemeint ist. Das ist die Abkürzung für Voll-Exklusivität, bei der sich ein Fotograf verpflichtet, seine (Royalty Free) Bilder exklusiv über eine Agentur anzubieten. Dafür erhält er in der Regel Vorteile gegenüber Fotografen, welche die identischen Bilder über verschiedene Agenturen anbieten können. Wer mehr zum Thema „Exklusivität“ lesen will, findet hier einige Blogartikel von mir.
Nun zu meiner Antwort in Kürze:
Nein, ich persönlich sehe da kein Problem.
Meine Antwort etwas ausführlicher:
Auf dieser Webseite von Fotolia werden die Bedingungen für eine Voll-Exklusivität erläutert. Dort steht, dass Fotolia die einzige Agentur sein will, die die Werke „lizenzfrei“ anbietet. Deshalb habe ich bei der Voll-Ex-Erklärung oben auch den englischen Begriff „royalty free“ in Klammern gesetzt. Wen diese Begriffe verwirren, findet hier meine ausführliche Erklärung.

Das bedeutet, dass es als Ausnahme unter anderem gestattet ist, seine Bilder selbst „rights managed“, also nicht lizenzfrei anzubieten und zu verkaufen. Dazu muss man die Bilder ja ebenso irgendwo zeigen, genauso wie es bei Facebook und Instagram der Fall wäre.
Ganz streng genommen räumen sich zwar Facebook, Instagram und Co. weitreichende Rechte an hochgeladenen Bildern ein, weshalb dieses im Bild erwähnte „nicht kostenlos zum Download zur Verfügung stellen“ eine juristische Grauzone ist.
Aber: Im Kern geht es der Bildagentur darum, dass ein Voll-Exklusiver Fotolia nirgends Konkurrenz macht. Diese Gefahr sehe ich weder bei Instagram noch bei Facebook für gegeben.
Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, lädt die betroffenen exklusiven Bilder nur mit einem sichtbaren Wasserzeichen woanders hoch, damit wird die Gefahr minimiert, dass Bilderdiebe sich bei Facebook kostenlos bedienen.
Wie seht ihr das?
Interessant wäre es, wie es umgekehrt läuft. Also wenn jemand mit seinen nicht exklusiven Bildern bei einer Agentur exklusiv wird. Nehmen wir als Beispiel istock, denn Getty scheint ja, anders als Fotolia, gegen „unberechtigte“ Nutzung vorzugehen.
Also angenommen jemand hat mehrere Agenturen beliefert und entschließt sich bei istock exklusiv zu werden.
Theoretisch müsste er seine alten nicht exklusiven Bilder löschen. Denn wenn Getty eine Bildnutzung findet, dass Bild aber über Getty nie verkauft wurde. Was passiert dann? Checken die das bei Getty? Wenn sonnst schon so manches dort nicht so richtig funktioniert.
Zudem scheint es bei istock Exklusiv ja so, das man seine eigenen Bilder kaufen muss. Wie ist das nun bei einem ebook. Wenn man da eigene damals nicht exklusive Bilder verwendet- kein Problem. Wenn man bei istock exklusiv wird, dann müsste man theoretisch seine eigenen Bilder bei istock nachtäglich kaufen. Mit erweiterter Lizenz womöglich.
Exklusivität hat inzwischen sehr wenig Vorteile, wenn überhaupt.
Das sehe ich anders. Nutzungen vor der exklusiven Zeit können nicht rückwirkend für nichtig erklärt werden. Und dass man eigene exklusive iStock-Fotografien kaufen müsse, habe ich auch noch nirgends dort gelesen. Hast Du einen Link?
Ich könnte schwören in einem Forum wurde mal erwähnt – dass man bei Nutzung seiner eigenen exklusiven Bilder für ein ebook diese bei istock kaufen muss. Da bin ich wohl „alternativen Fakten“ aufgesessen.
Einen Link habe ich leider nicht.
Mmh,
das Fotolia, wie Eingangs beschrieben, bei Voll-Exklusivität auch die Vermarktung abgelehneter Bilder untersagen möchte, halte ich für rechtlich nicht haltbar?
Zumindest in Deutschland dürfte diese Wunschregelung nicht durchsetzbar sein.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Diese Regelung gilt auch bei iStock seit vielen Jahren für exklusive Fotografen (falls es nicht inzwischen geändert wurde).
Noch ergänzend: Bei Annahme des Exklusivvertrages werden diese Regelungen (z.B. keine RF Vermarktung abgelehnter Bilder) durch den Fotografen akzeptiert. Daher glaube ich schon, dass die Agentur gegen einen Verstoß ggf. auch rechtlich vorgehen könnte. Die Optionen der Agentur können ja von einer Abmahnung (Verlangen des Löschens betroffener Bilder bei anderen Agenturen), Verlust des exklusiven Status bis zum Löschen des Accounts reichen, ohne dass überhaupt ein Anwalt eingreift (z.B. Schadensersatzforderungen).
Hallo René,
danke für die ergänzende Info.
Bin ich froh, daß ich nirgends Exklusiv bin 😉
Ein weiterer Grund für mich weiterhin mehrgleisig zu fahren 😉
Immerhin läßt einem Fotolia noch die Möglichkeit der direkten Vermarktung, sofern man nicht günstiger als sie selbst verkauft.
LG
Bernd
Vielen Dank für den Beitrag. Eines Tages möchte ich gerne ein erfolgreicher Fotograf sein. Ich habe mich jedoch gefragt, ob man seine eigenen Bilder auf sozialen Medien hochladen darf. Gut, dass man hier aufgeklärt wird.
„Dies gelte auch für alle Fotos, die von Fotolia abgelehnt wurden sowie alle weiteren Werke des Anbieters usw.“
Oh.…Sklavenhaltung.
Wenn man keine Schwarzen mehr „halten darf“ nimmt man eben den willigen „Fotografen“.