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Änderungen bei der VG Bild-​Kunst betreffen auch Stockfotografen

In den letz­ten Tagen erhiel­ten die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Bild-​Kunst (VG Bild-​Kunst) einen dicken Stapel Papier und die Einladung zur Mitgliederversammlung am 28.7.2018.

Außerdem wer­den vie­le, teils gra­vie­ren­de, Änderungen am Verteilungsplan bekannt gege­ben, wel­cher sich auf die Vergütungen der ein­zel­nen Fotografen auswirkt.

Wer nicht weiß, was die VG Bild-​Kunst ist und was sie macht, kann hier einen – etwas ver­al­te­ten – Überblick von mir lesen.

Termin:
Die Frist für die Meldung von Webseitennutzungen für die Jahre 2016 und 2017 endet am 31.8.2018. Aktuell ist nur die Meldung in Papierform mög­lich, es wird aber an einer Möglichkeit der digi­ta­len Meldung gear­bei­tet [Update: Mittlerweile soll die digi­ta­le Meldung mög­lich sein].

Verstanden habe ich, dass wir bis zum 31.8.2018 die Meldungen für 2016 und 2017 ein­ge­reicht haben müs­sen. Aber ich bin nicht sicher, was man unter Einzelverwendungen auf Webseiten mel­den kann. Die Bilder, die Agenturen von uns haben, kann man wohl nicht mehr melden…

Da ich mit mei­ner Ratlosigkeit nicht allei­ne dastand, son­dern etli­che Zuschriften zum Thema erhielt, erstell­te ich die­sen Fragenkatalog, den ich offi­zi­ell an die VG Bild-​Kunst zur Beantwortung einreichte.

Nach fünf Wochen Wartezeit und vier Nachfragen bekam ich end­lich eine Antwort von Dr. Urban Pappi, dem geschäfts­füh­ren­den Vorstand der VG Bild-Kunst.

Ich gebe sei­ne Antwort hier im Original wie­der, um kei­ne inhalt­li­chen Verkürzungen oder Verzerrungen zu erhal­ten, fett­ge­druck­te Stellen sind jedoch Markierungen von mir:

Der ordent­li­chen Mitgliederversammlung 2018, die in gut einer Woche am 28. Juli in Bonn tagen wird, liegt ein Antrag zur Neuregelung von Verteilungsregeln im Bild-​Bereich (BG II) vor, die die Ausschüttung der Privatkopiegelder betref­fen, die auf das Kopieren von digi­ta­len Quellen zurück­zu­füh­ren sind. Vorausgegangen war die Außerkraftsetzung des alten „Verteilungsplans 7“ mit Wirkung ab 2016. Wir haben der­zeit somit eine Lücke im Verteilungsplan, die jetzt geschlos­sen wer­den soll.

Die geplan­ten Regelungen stell­ten eine schwie­ri­ge Herausforderung für die Bild-​Kunst dar, denn aus dem Internet kann bekannt­lich welt­weit Bildmaterial aus allen erdenk­ba­ren Quellen her­un­ter­ge­la­den wer­den. Nutzungsdaten exis­tie­ren nicht. Vor die­sem Hintergrund ist es nicht ein­fach, eine ange­mes­se­ne Verteilungsregel zu schaf­fen, die dem tra­gen­den Leistungsprinzip Rechnung trägt. Außerdem ist die dis­kri­mi­nie­rungs­freie Verteilung der Vergütungen an Berechtigte der Bild-​Kunst und an Berechtigte der aus­län­di­schen Schwestergesellschaften sicher­zu­stel­len. Der alte, bis 2015 gel­ten­de „Verteilungsplan 7“ wies in bei­den Bereichen Mängel auf.

Die neu­en Verteilregeln sind in vie­len Fachsitzungen der Bild-​Kunst und schließ­lich in der Berufsgruppenversammlung am 3. Mai 2018 aus­führ­lich bera­ten wor­den. Sie stel­len somit kei­nes­falls eine Eigenkreation der Geschäftsstelle dar. Die Geschäftsstelle hat viel­mehr den Findungsprozess mode­riert und sorgt dafür, dass alle recht­li­chen Bestimmungen beach­tet werden.

Das geplan­te Verteilsystem für Privatkopievergütungen (digi­ta­le Quellen) berück­sich­tigt in sei­ner ers­ten, jetzt zur Entscheidung ste­hen­den Stufe, das Kopieren von Abbildungen von Websites. E‑Books und Social Media sol­len in einer spä­te­ren Stufe ein­ge­baut wer­den. Die Websites als Kopierquellen wer­den zunächst auf der Grundlage der Ergebnisse einer empi­ri­schen Untersuchung auf Verwertungsgesellschaften auf­ge­teilt. Die Bild-​Kunst admi­nis­triert die Kopien von deut­schen Websites. Sodann hat sich die Berufsgruppenversammlung für ein Honorarmeldesystem ent­schie­den. Hintergrund ist die stän­di­ge Rechtsprechung des EuGH, der die Privatkopievergütung als eine Art Schadenersatz betrach­tet. Koppelt man die Höhe der Vergütung an die mit der Erstverwertung erziel­ten Honorare, erfolgt dadurch eine hin­rei­chen­de Berücksichtigung der Höhe des Schadens. Die Einzelbildmeldung soll nur als Komplementär die­nen, für den Fall, dass ein Berechtigter kei­ne Honorare erzielt hat. Sie ist nur als Auffangnetz gedacht und hat den Charakter einer Mindestvergütung. Pro Jahr kön­nen pro Ausschüttungssparte ent­we­der Honorare oder Einzelbilder gemel­det werden.

Die Begrenzung auf 200 Einzelbilder gilt pro Ausschüttungssparte: einer­seits „Fotografie“, ande­rer­seits „Illustration/​Design“. Die Begrenzung gilt pro Jahr für alle Webseiten. Im Folgejahr kön­nen jedoch die­sel­ben Bilder wie­der gemel­det wer­den. Das gilt für Honorare nicht, die nur ein­ma­lig gemel­det wer­den können.

Die Begrenzung wur­de pri­mär ein­ge­führt, um zu ver­hin­dern, dass das System aus­ge­nutzt wird von Berechtigten, die sel­ber vie­le Webseiten schaf­fen und mit eige­nen Abbildungen bestü­cken. Außerdem soll ver­hin­dert wer­den, dass die Vergütungen rein quan­ti­ta­tiv nach der Anzahl der im Web auf­find­ba­ren Einzelbilder abge­rech­net wird. Denn die rei­ne Quantität sagt nur bedingt etwas aus über die Kopierhäufigkeit oder den Schaden durch das Kopieren. Die Berufsgruppenversammlung hat sich am 3. Mai dafür aus­ge­spro­chen, die Begrenzung zu über­prü­fen, nach­dem die ers­te Ausschüttung gelau­fen ist.

Meldungen von Einzelbildern auf Webseiten von Bildagenturen sol­len nicht zuge­las­sen wer­den, weil Bildagenturen schon im Eigeninteresse meis­tens durch Wasserzeichen, gerin­ge Auflösung oder ande­re Maßnahmen ein sinn­vol­les Kopieren verhindern.

Die Ergebnisse der empi­ri­schen Untersuchungen lie­gen dem Vorstand und dem Verwaltungsrat vor. Wir ver­öf­fent­li­chen sie jedoch nicht, weil wir auch dar­auf ach­ten müs­sen, dass unse­re eige­nen Studien nicht gegen uns ver­wen­det wer­den, z.B. von den Vergütungsschuldnern. Natürlich lie­gen die Studienergebnisse auch der Aufsichtsbehörde vor.

Von der Einführung von Wertungsfaktoren zum jet­zi­gen Zeitpunkt rät die Fachgruppe, die sich mit dem Thema befasst hat, zum der­zei­ti­gen Zeitpunkt ab. Es wird somit aktu­ell nicht zu Wertungsfaktoren kom­men. Es wird dis­ku­tiert, ob man zu einem spä­te­ren Zeitpunkt „Kulturfaktoren“ ein­füh­ren soll. Hierüber müss­te dann aber die Mitgliederversammlung entscheiden.

Die ein­zel­nen Erlössparten kön­nen aus dem Geschäftsbericht der Bild-​Kunst ent­nom­men werden.

Das Melden von Fotos für deut­sche Bücher 2017 hat sich gegen­über frü­her nicht geän­dert. Meldeschluss war der 30.06.2018. Ich füge ein Merkblatt bei.

Ihre Fragen zum Umgang mit Bildagenturen wer­den der­zeit noch intern bespro­chen. Das neue System wird an vie­len Stellen Fragen auf­wer­fen, die wir erst nach und nach beant­wor­ten können.

Ich hof­fe, Ihnen mit die­sen Antworten gehol­fen zu haben.

Mit bes­tem Gruß,
Urban Pappi“

Einige wei­te­re Fragen zum neu­en Verteilungsplan wer­den an die­ser Stelle ver­sucht zu beantworten.

Ich weiß nicht, wie es euch beim Lesen geht, aber bei mir hin­ter­las­sen die Antworten ein sehr unbe­frie­di­gen­des Gefühl.

Leider wur­den die rich­tig span­nen­den Fragen nicht beant­wor­tet, zum Beispiel ob Honorare deut­scher Bildagenturen kom­plett gemel­det wer­den kön­nen oder wie „deut­sche Nutzung“ genau defi­niert wird. Die „empi­ri­schen Untersuchungen“, auf die sich der gesam­te Verteilungsplan stützt, bleibt lei­der geheim und dass Fragen offen sind, ist bekannt und bleibt ein­fach so.

Protest gegen den neuen Verteilungsplan der VG Bild-Kunst

Nicht alle wol­len die omi­nö­sen Änderungen am Verteilungsplan wider­spruchs­los hin­neh­men. Zum Beispiel enga­giert sich der „berufs­ver­band bil­den­der künstler*innen ber­lin“ seit 2017 hier gegen die Änderungen.

Auch die dar­aus ent­stan­de­ne Initiative ich-krieg-weniger.de for­dert eine Rücknahme der geplan­ten Änderungen und lis­tet auch der Webseite etli­che Details auf.

Jedes Mitglied der VG Bild-​Kunst kann am Samstag, den 28.7.2018 in Bonn selbst ent­schei­den, wie es abstim­men will. Wer nicht per­sön­lich dabei sein kann, kann hier noch bis zum 24.7.2018 sein elek­tro­ni­sches Stimmrecht wahr­neh­men, sofern die Zugangsdaten recht­zei­tig ange­for­dert wur­den. Die gra­vie­rends­ten Änderungen ver­ste­cken sich hin­ter „Antrag: Die Ergänzungen §§ 43, 44, 45 des Verteilungsplans wer­den vor­ge­nom­men gemäß dem Wortlaut des Dokuments „Antrag 11 – Neues Veteilungsschema „Privatkopie Bild digi­tal“.“

(M)Ein Diskussionsbeitrag zur Reform des Urheberrechts

Durch den Erfolg der Piratenpartei hat sich die Diskussion über das aktu­el­le Urheberrecht zuge­spitzt. Die Spannbreite reicht von der Forderung, das Urheberrecht kom­plett abzu­schaf­fen, über eine radi­ka­le Reform wie sie die AG Urheberrecht der Piraten for­dert bis hin zur vehe­men­ten Verteidung des Urheberrecht durch Künstler (und *hüs­tel* durch CDU-​Politiker).


Heute will ich eini­ge der bis­he­ri­gen Debattenbeiträgen ver­lin­ken und dis­ku­tie­ren. Denn auch wenn – oder bes­ser: genau weil – ich als Fotoproduzent mei­ne Einnahmen fast kom­plett durch das Urheberrecht erzie­le, gibt es sicher eini­ge Punkte, die refo­miert wer­den könn­ten. Und hier hilft es nichts, die Augen vor der erhitz­ten Diskussion zu ver­schlie­ßen und auf das Beste zu hoffen.

Einige Autoren haben schon ange­fan­gen und selbst Vorschläge in die Debatte ein­ge­bracht. Am inter­es­san­tes­ten fin­de ich die fol­gen­den Artikel, die ich jedem zur Information ans Herz lege, auch wenn die Inhalte viel­leicht nicht alle erfreu­en werden.

  • Bertold Seliger for­dert im Freitag: „Schneiden wir den Kuchen neu an“. Neben eini­gen gro­ben inhalt­li­chen Fehlern wie einer zu kur­zen Patentdauer (in Wahrheit 20 statt 15 Jahre) und einem falsch dar­ge­stell­ten GEMA-​Verteilungsschlüssel schlägt er fünf span­nen­de Punkte zur Reform vor: Die Schutzdauer der Werke, ein Opt-​In-​Verfahren, eine auto­ma­ti­sche Rückübertragung an Urheber von ver­kauf­ten Rechten, ein neu­er Verteilungsschlüssel für Abrechnungssysteme und eine „Fair Use“-Klausel.
  • Janosch Schobin schlägt in der tages­zei­tung im Text „Der Sharer ist die Zukunft“ vor, die momen­tan ille­ga­len Filesharer kom­plett zu umar­men und ihr Streben nach Anerkennung und Aufmerksamkeit durch eine Art Schnellballsystem finan­zi­ell auszunutzen.
  • Keine Lösungsvorschläge aber eine Bestandsaufnahme der bis­he­ri­gen Probleme bie­tet heise.de im Text „Urheberrecht: Neuer Gesellschaftsvertrag statt Kontrolle und Strafe?“.
  • Ebenfalls im Freitag ana­ly­siert Wolfgang Michael die Positionen der Piratenpartei zum Urheberrecht, was eben­falls sehr hilf­reich für eine Diskussion ist.
  • Daraufhin ruder­te die Piratenpartei etwas zurück und ruft jetzt zu einer „offe­nen Diskussion“ über das Urheberrecht auf. Im glei­chen Text stellt sie auch deut­lich die zwölf Eckpunkte ihrer Urheberrecht-​Forderungen dar.

Gut, neh­men wir sie beim Wort.

Eine der zen­tra­len Reformforderungen der Piratenpartei (und sie­he oben auch von Bertold Seliger) ist die Verkürzung der Schutzdauer urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Werke. Diese beträgt zur Zeit 70 Jahre und sie soll auf 10 Jahre gekürzt wer­den. Das hal­te ich für zu viel. Als häu­fig benutz­tes Beispiel wer­den hier die Erben von Bertolt Brecht her­an­ge­zo­gen, die auch lan­ge nach Brechts Tod oft Aufführungen sei­ner Werke ver­bie­ten, wenn ihnen die Interpretation nicht „werk­ge­treu“ genug ist. Dabei über­se­hen die Kritiker der Schutzdauer den eigent­li­chen Sinn die­ser Klausel. Wer zu Lebzeiten eine Fabrik auf­baut, kann die­se an sei­ne Kinder und Enkel ver­er­ben, damit die­se durch die har­te Arbeit des Fabrikanten abge­si­chert sind. Bei Künstlern dient die­se Schutzdauer der finan­zi­el­len Absicherung. Eine Verkürzung auf 50 Jahre könn­te ich mit­tra­gen, zehn Jahre sind zuwenig.

Eine sehr ele­gan­te Idee ist die Opt-​In-​Variante. Das bedeu­tet, dass nur die Werke urre­ber­recht­li­chen Schutz genie­ßen wür­den, die aktiv vom Urheber bei einer zen­tra­len Stelle regis­triert wur­den. Damit könn­te ich sehr gut leben, unter der Bedingung, dass die Registrierung schnell und ein­fach geht und kei­ne Kosten anfal­len. So wür­de eine Hürde geschaf­fen, die vie­le Hobby-​Fotografen davon abhal­ten wür­de, alle ihre Urlaubsbilder zu regis­trie­ren, aber gleich­zei­tig nied­rig genug ist, dass ernst­haft arbei­ten­de Newcomer-​Bands z.B. sich die Registrierung leis­ten können.

Ein wei­te­rer Punkt in der Debatte ist die soge­nann­ten Kulturflatrate. Analog zum fahr­schein­lo­sen Nahverkehr und dem Grundeinkommen soll mit einer Pauschalabgabe die Nutzung von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken ermög­licht wer­den. Im Grunde wer­den damit Abo-​Modelle beschrie­ben. Diesen Ansatz fin­de ich einer­seits begrü­ßens­wert, er hat aber vor allem zwei Schwachstellen. Die ers­te ist: Abo-​Modelle gibt es schon zuhauf, für Musik gibt es z.B. Flatrates von Simfy, Rara, Musicload, Napster oder Spotify und trotz­dem wird Musik ille­gal run­ter­ge­la­den. Für Fotos gibt es unschlag­bar güns­ti­ge Abo-​Modelle von Shutterstock, Fotolia, Depositphotos und so wei­ter, trotz­dem kopie­ren Internetnutzer fröh­lich und unge­fragt Fotos, ohne zu bezah­len. Bücher kön­nen in Bibliotheken gegen eine Jahresgebühr kos­ten­los aus­ge­lie­hen wer­den, trotz­dem bekla­gen sie Besucherrückgänge. Nur bei Filmen sieht das Angebot mit iTunes, Lovefilms oder Maxdome deut­lich schlech­ter und teu­rer aus.

Die zwei­te Schwachstelle ist aber der Verteilungsschlüssel. Im Grunde begüns­ti­gen alle Abo-​Modelle einer­seits die gro­ßen Urheber, also Madonna oder die Rolling Stones bei Musikern, Yuri Arcurs oder Monkeybusiness bei Fotos und so wei­ter, weil sich die gerin­gen Beträge nur über viel Masse zu einer lukra­ti­ven Einnahme addie­ren und die­se Masse haben nur die, wel­che lan­ge genug im Geschäft waren, um sie pro­du­zie­ren zu kön­nen. Andererseits ver­die­nen bis­her bei nicht ein­ge­lös­ten Abos (z.B. wer­den nur 100 von 300 erlaub­ten Fotos im Monat run­ter­ge­la­den) nur die Dienste-​Vermittler, nicht die Urheber. Mit einer Stärkung von Abo-​Modellen wür­de sich die Schere zwi­schen Urhebern und Verwertungsgesellschaften also wei­ter öff­nen statt sie zu schlie­ßen, was ja auch ein erklär­tes Ziel der Piraten ist.

Die von Piraten ger­ne ange­führ­te Kluft zwi­schen den „armen“ Künstlern und den „fie­sen“ Verwertungsgesellschaften über­sieht etwas: Die Mitgliedschaft sowohl in der GEMA als auch in der VG Bild-​Kunst oder VG Wort ist frei­wil­lig. Jedem Künstler steht es frei, ob er den Service die­ser Gesellschaften nut­zen will oder dar­auf ver­zich­tet. Es sieht so als hät­ten die Piraten grö­ße­re Probleme mit der GEMA als die Künstler selbst. Dafür wird not­falls ger­ne die Nazi-​Keule aus dem Sack geholt. Eine Art Verwertungsgesellschaften gibt es auch in der Stockfotografie: Jeder Fotograf könn­te selbst sei­ne Fotos anbie­ten, statt eine Bildagentur zu nut­zen, die dafür bis zu 85% der Umsätze für sich behält. Aber wenn die Piratenpartei einen Vorschlag hat, wie die Honorarverteilung gerech­ter zuguns­ten der Künstler gere­gelt wer­den soll, bin ich ganz Ohr. Ich befürch­te nur, dass die inter­na­tio­nal ver­streu­ten Bildagenturen neue deut­sche Gesetze nur mil­de lächelnd aus der Ferne betrach­ten würden.

Der nächs­te Punkt ist die gefor­der­te „Fair Use“-Klausel. Die Nutzung von urhe­ber­rechts­ge­schütz­ten Werken für Wissenschaft, Bildung, Kinder und ande­re heh­re Ziele soll auto­ma­tisch und unge­fragt erlaubt sein, am liebs­ten natür­lich kos­ten­los. Gegen die auto­ma­ti­sche Erlaubnis habe ich nichts. Bei der Forderung nach kos­ten­lo­ser Nutzung muss jedoch dif­fe­ren­ziert wer­den. Es gibt etli­che Beispiele, dass z.B. auch mit der Förderung von Wissenschaft viel Geld ver­dient wer­den kann. Aktuelles Beispiel ist der Streit um die Zeitschriftengebühren des Elsevier-​Verlags, aber auch Schulbuchverlage wie Westermann ver­die­nen gut. Warum soll­ten die Urheber ihre Werke kos­ten­los für sol­che Zwecke zur Verfügung stel­len, wenn nur ande­re dann dar­an verdienen?

Der Kern der gan­zen Urheberrechtsdiskussion ist aber ein ande­rer, nur expli­zit wird er sel­ten genannt. Im Grunde geht es doch dar­um, dass Nutzer von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken mehr Rechte bekom­men und weni­ger zah­len sol­len. Zumindest ist mir bis­her kein Vorschlag auf­ge­fal­len, bei dem das Resultat unter dem Strich anders gewe­sen wäre. Da stellt sich auto­ma­tisch die Frage, wie die Verluste der Künstler kom­pen­siert wer­den könn­ten. Darauf wird jedoch kei­ne Antwort gelie­fert und statt­des­sen pole­misch auf künst­le­ri­sche Großverdiener ver­wie­sen, als wür­den die­se reprä­sen­ta­tiv für alle Künstler sein.

Welche Rechte machen die Verfechter einer Urheberrechtsreform jedoch gel­tend? Das Recht auf Bildung, Kunst, Kultur und Wissenschaft? Es gibt genug Geschäftsbereiche, die von dem Urheberrecht leben, ohne auch nur im Geringsten künst­le­risch tätig zu sein. Software-​Firmen sind ein Beispiel, Dieter Bohlen und sei­ne DSDS-​Klone ein ande­res und wenn wir ehr­lich sind, sind auch die meis­ten Stockfotos eher gut pro­du­zier­te Klischees als Avantgarde-​Fotokunst. Warum soll­ten Leute ein Recht bekom­men, die­se Produkte frei zu nut­zen, nur weil sie digi­tal vorliegen?

Philosophisch ange­hauch­te Reformer behaup­ten ja (auch hier im Blog), dass digi­tal Produkte nur Kopien sei­en und durch eine mög­lichst häu­fi­ge, kos­ten­freie Weitergabe kein Schaden ent­stün­de. Gerne wird dabei über­se­hen, dass zur Herstellung die­ser digi­ta­len Produkte trotz­dem genü­gend Sachwerte not­wen­dig sind. Bei Fotos bei­spiels­wei­se Kamera, Objektive, Blitze, Models, Requisiten, Locations und vie­les mehr. Mit die­sen Kosten wären vie­le Bilder nicht ver­käuf­lich, wenn die gesam­ten Kosten mit einem ein­zi­gen Verkauf abge­deckt wer­den müss­ten. Stattdessen wird das Bild mehr­mals ver­kauft und die Käufer tei­len sich sozu­sa­gen die not­wen­di­gen Kosten. Wer aber wie die Piratenpartei das Recht auf Privatkopien stär­ken will, meint heut­zu­ta­ge – da ja fast alle Medien digi­tal vor­lie­gen nichts ande­res als kos­ten­lo­se Filme und Musik. Das trifft natür­lich die Branchen, die sich an Endverbraucher rich­ten, ins Mark.

Solange die­se offe­nen Fragen nicht geklärt sind, fin­de ich ein Urheberrecht, so wie es jetzt ist, bes­ser. Das heißt aber nicht, dass im Laufe der Debatte viel­leicht span­nen­de Vorschläge auf­kom­men könn­ten, mit denen sich auf die Urheber selbst anfreun­den können.

Was sagt ihr dazu? Welche Vorschläge fin­det ihr sinn­voll, wel­che nicht und war­um? Ich bit­te aus gege­be­nem Anlass dies­mal aus­drück­lich um eine sach­li­che Diskussion.

Neue Model Releases und Property Releases von Getty Images

Die Bildagentur Getty Images hat ihre Model Releases und Property Releases erneu­ert. Als welt­weit größ­te Agentur ist sie in der Lage, Industriestandards zu defi­nie­ren. Auch in der Vergangenheit gal­ten die Verträge von Getty Images als was­ser­dicht und wur­den des­we­gen auch ger­ne von Fotografen genutzt, die für ande­re Bildagenturen arbeiteten.

Hilfreich sind sie auch des­we­gen, weil nicht nur eng­li­sche und deut­sche Versionen ange­bo­ten wer­den, son­dern auch die Sprachen Russisch, Polnisch, Französisch, Spanisch, Portugisisch, Chinesisch (tra­di­tio­nell und ver­ein­facht) und Italienisch abge­deckt sind.

Vertrag vorbereitenHier mal die wich­tigs­ten Änderungen:

  • Die Model-​Releases für Erwachsene und Minderjährige wur­den zusam­men­ge­fasst. So braucht man kei­ne zwei ver­schie­de­nen Verträge mehr, z.B. für Eltern und ihre Kinder.
  • Ähnliches gilt für den Property Release. Hier wur­den die Felder „für Privateigentum“ und „für Unternehmenseigentum“ zusammengefasst.
  • Statt „Bilder“ heißt es im Vertrag jetzt nur noch „Medien“ bzw. in der eng­li­schen Version „con­tent“ statt „images“. Das hat den Vorteil, dass die­ser Vertrag nun für Fotos, Videos und Audioaufnahmen glei­cher­ma­ßen genutzt wer­den kann.
  • Es kann jetzt ein eng­lisch­spra­chi­ger Model-​Vertrag für alle eng­lisch­spra­chi­gen Länder genutzt wer­den. Vorher muss­te z.B. für England ein ande­rer Vertrag als für Australien benutzt wer­den, da der Gerichtsstandort fest­ge­schrie­ben war. Dieser Passus ist übri­gens auch manch­mal dafür ver­ant­wort­lich, wenn eini­ge Bildagenturen Model Releases als unzu­rei­chend ablehnen.
  • Das Geschlecht des Models und der Ort des Shootings müs­sen nun ange­ge­ben werden.
  • Im alten Property Releases stand der Passus, dass sicher­ge­stellt wer­de, dass die fer­ti­gen Fotos kei­nen Bezug auf den Ort der Aufnahme machen wer­den. Im Zeitalter der GPS-​Informationen in den IPTC-​Daten kann das nicht mehr garan­tiert wer­den. Wer das ver­mei­den möch­te, muss dann die Ortsangaben aus den IPTC-​Daten löschen.

Für Getty-​Fotografen und auch die Flickr-Mitglieder, wel­che von Getty Images kon­tak­tiert wer­den, sind die­se neu­en Verträge bin­dend. Fotos mit alten Verträgen wer­den nur noch bis zum 30. Mai 2009 angenommen.

Laut dem Branchennewsletter „Selling Stock“ sol­len die neu­en Model Releases auch von istock­pho­to-Fotografen genutzt wer­den. Darüber konn­te ich von istock­pho­to jedoch noch kei­ne Bestätigung erhalten.