Vor paar Tagen bekam ich wieder eine Mail mit einer spannenden Frage:
„Lieber Robert,
bei Fotolia mögen weder Support noch Moderatoren diese Frage zufriedenstellend beantworten:
„Darf ich als Voll-EX meine Bilder bei Instagram oder Facebook hochladen, um damit mein Portfolio bei Fotolia zu bewerben?“
Auf diese Frage haben sowohl Support als auch Moderator geantwortet, dass es einem Voll-Ex nicht gestattet sei, die Bilder außerhalb von Fotolia /anzubieten/. Dies gelte auch für alle Fotos, die von Fotolia abgelehnt wurden sowie alle weiteren Werke des Anbieters usw.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ich Bilder auf Instagram oder FB garnicht anbieten kann, da beides keine Konkurrenten von FT sind, es keine Möglichkeit zum Lizenzerwerb gibt usw. Auf Deinem Blog hatte ich spontan nichts gefunden. Hattest Du Dich hiermit schonmal befasst?
Die Diskussion im Forum findest Du hier.
Herzlichen Dank und viele Grüße, Daniel“
Bevor ich antworte, eine Begriffsklärung, falls jemand nicht weiß, was mit „Voll-Ex“ gemeint ist. Das ist die Abkürzung für Voll-Exklusivität, bei der sich ein Fotograf verpflichtet, seine (Royalty Free) Bilder exklusiv über eine Agentur anzubieten. Dafür erhält er in der Regel Vorteile gegenüber Fotografen, welche die identischen Bilder über verschiedene Agenturen anbieten können. Wer mehr zum Thema „Exklusivität“ lesen will, findet hier einige Blogartikel von mir.
Nun zu meiner Antwort in Kürze:
Nein, ich persönlich sehe da kein Problem.
Meine Antwort etwas ausführlicher:
Auf dieser Webseite von Fotolia werden die Bedingungen für eine Voll-Exklusivität erläutert. Dort steht, dass Fotolia die einzige Agentur sein will, die die Werke „lizenzfrei“ anbietet. Deshalb habe ich bei der Voll-Ex-Erklärung oben auch den englischen Begriff „royalty free“ in Klammern gesetzt. Wen diese Begriffe verwirren, findet hier meine ausführliche Erklärung.

Das bedeutet, dass es als Ausnahme unter anderem gestattet ist, seine Bilder selbst „rights managed“, also nicht lizenzfrei anzubieten und zu verkaufen. Dazu muss man die Bilder ja ebenso irgendwo zeigen, genauso wie es bei Facebook und Instagram der Fall wäre.
Ganz streng genommen räumen sich zwar Facebook, Instagram und Co. weitreichende Rechte an hochgeladenen Bildern ein, weshalb dieses im Bild erwähnte „nicht kostenlos zum Download zur Verfügung stellen“ eine juristische Grauzone ist.
Aber: Im Kern geht es der Bildagentur darum, dass ein Voll-Exklusiver Fotolia nirgends Konkurrenz macht. Diese Gefahr sehe ich weder bei Instagram noch bei Facebook für gegeben.
Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, lädt die betroffenen exklusiven Bilder nur mit einem sichtbaren Wasserzeichen woanders hoch, damit wird die Gefahr minimiert, dass Bilderdiebe sich bei Facebook kostenlos bedienen.
Wie seht ihr das?