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Frag den Fotograf: Darf man als vollexklusiver Fotograf seine Bilder bei Instagram und Co. zeigen?

Vor paar Tagen bekam ich wie­der eine Mail mit einer span­nen­den Frage:

Lieber Robert,

bei Fotolia mögen weder Support noch Moderatoren die­se Frage zufrie­den­stel­lend beantworten:

Darf ich als Voll-​EX mei­ne Bilder bei Instagram oder Facebook hoch­la­den, um damit mein Portfolio bei Fotolia zu bewerben?“

Auf die­se Frage haben sowohl Support als auch Moderator geant­wor­tet, dass es einem Voll-​Ex nicht gestat­tet sei, die Bilder außer­halb von Fotolia /​anzubieten/​. Dies gel­te auch für alle Fotos, die von Fotolia abge­lehnt wur­den sowie alle wei­te­ren Werke des Anbieters usw.

Ich ste­he auf dem Standpunkt, dass ich Bilder auf Instagram oder FB gar­nicht anbie­ten kann, da bei­des kei­ne Konkurrenten von FT sind,  es kei­ne Möglichkeit zum Lizenzerwerb gibt usw. Auf Deinem Blog hat­te ich spon­tan nichts gefun­den. Hattest Du Dich hier­mit schon­mal befasst?

Die Diskussion im Forum fin­dest Du hier.

Herzlichen Dank und vie­le Grüße, Daniel“

Bevor ich ant­wor­te, eine Begriffsklärung, falls jemand nicht weiß, was mit „Voll-​Ex“ gemeint ist. Das ist die Abkürzung für Voll-​Exklusivität, bei der sich ein Fotograf ver­pflich­tet, sei­ne (Royalty Free) Bilder exklu­siv über eine Agentur anzu­bie­ten. Dafür erhält er in der Regel Vorteile gegen­über Fotografen, wel­che die iden­ti­schen Bilder über ver­schie­de­ne Agenturen anbie­ten kön­nen. Wer mehr zum Thema „Exklusivität“ lesen will, fin­det hier eini­ge Blogartikel von mir.

Nun zu mei­ner Antwort in Kürze:
Nein, ich per­sön­lich sehe da kein Problem.

Meine Antwort etwas ausführlicher:
Auf die­ser Webseite von Fotolia wer­den die Bedingungen für eine Voll-​Exklusivität erläu­tert. Dort steht, dass Fotolia die ein­zi­ge Agentur sein will, die die Werke „lizenz­frei“ anbie­tet. Deshalb habe ich bei der Voll-​Ex-​Erklärung oben auch den eng­li­schen Begriff „royal­ty free“ in Klammern gesetzt. Wen die­se Begriffe ver­wir­ren, fin­det hier mei­ne aus­führ­li­che Erklärung.

Voll-​Exklusivität-​Ausnahmen bei Fotolia

Das bedeu­tet, dass es als Ausnahme unter ande­rem gestat­tet ist, sei­ne Bilder selbst „rights mana­ged“, also nicht lizenz­frei anzu­bie­ten und zu ver­kau­fen. Dazu muss man die Bilder ja eben­so irgend­wo zei­gen, genau­so wie es bei Facebook und Instagram der Fall wäre.

Ganz streng genom­men räu­men sich zwar Facebook, Instagram und Co. weit­rei­chen­de Rechte an hoch­ge­la­de­nen Bildern ein, wes­halb die­ses im Bild erwähn­te „nicht kos­ten­los zum Download zur Verfügung stel­len“ eine juris­ti­sche Grauzone ist.

Aber: Im Kern geht es der Bildagentur dar­um, dass ein Voll-​Exklusiver Fotolia nir­gends Konkurrenz macht. Diese Gefahr sehe ich weder bei Instagram noch bei Facebook für gegeben.

Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, lädt die betrof­fe­nen exklu­si­ven Bilder nur mit einem sicht­ba­ren Wasserzeichen woan­ders hoch, damit wird die Gefahr mini­miert, dass Bilderdiebe sich bei Facebook kos­ten­los bedienen.

Wie seht ihr das?