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Shutterstock verbietet Upload von KI-​Bildern und will gleichzeitig selbst KI-​Bilder anbieten

Meine geplan­ten Artikel zu den neus­ten KI-​Entwicklungen sind noch nicht mal fer­tig, da plat­zen stän­dig auf­re­gen­de Neuigkeiten her­ein. Die Nachricht vom 25.10.2022 von Shutterstock kann ich hier aber nicht igno­rie­ren, da sie einen wil­den Mix von Konsequenzen nach sich zieht, den ich hier ver­mut­lich nur ansatz­wei­se beleuch­ten kann.

Aber ver­su­chen wir es der Reihe nach: Shutterstock hat vor weni­gen Tagen die­se Pressemitteilung ver­öf­fent­licht, in der die Firma die Partnerschaft mit dem Unternehmen OpenAI ver­kün­det, wel­che hin­ter dem KI-​Tool DALL‑E ste­cken. Hinter OpenAI ste­cken übri­gens u.a. Elon Musk als Gründer und Microsoft als Investor.

Bild von DALL‑E 2 gene­riert mit der Beschreibung „A tor­na­do made of cash hit­ting a govern­ment building“

Zeitgleich gab es eine Rundmail an alle Shutterstock-​Anbieter, in der zusätz­lich zur obi­gen Information eine eben­so wich­ti­ge wei­te­re Nachricht steck­te: Shutterstock will kei­ne KI-​generierten Inhalte mehr auf ihrem Marktplatz anbie­ten, mit der Begründung, dass „die Urheberschaft nicht einer ein­zel­nen Person zuge­ord­net wer­den kann, wie es für die Lizenzierung von Rechten erfor­der­lich ist“.

Oder hier im Hilfebereich von Shutterstock noch aus­führ­li­cher begrün­det: „KI-​generierte Inhalte dür­fen nicht auf Shutterstock hoch­ge­la­den wer­den, da KI-​Inhaltsgenerierungsmodelle das geis­ti­ge Eigentum vie­ler Künstler und ihrer Inhalte nut­zen, was bedeu­tet, dass das Eigentum an KI-​generierten Inhalten nicht einer Einzelperson zuge­wie­sen wer­den kann und statt­des­sen alle Künstler ent­schä­digt wer­den müs­sen, die an der Erstellung jedes neu­en Inhalts betei­ligt waren“.

Diese Kombination von Aussagen wirft so vie­le Fragen auf, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfan­gen soll.

Gehen wir mal in der Zeit etwas zurück: Shutterstock koope­riert schon seit 2021 mit der Firma OpenAI, indem OpenAI Shutterstock-​Bilder lizen­ziert hat, um das Tool DALL‑E zu trai­nie­ren. Der CEO von OpenAI, Sam Altman, sagt dazu in der Pressemitteilung:

Die Daten, die wir von Shutterstock lizen­ziert haben, waren ent­schei­dend für das Training von DALL‑E. Wir freu­en uns, dass Shutterstock sei­nen Kunden die DALL-​E-​Bilder als eine der ers­ten Anwendungen über unse­re API zur Verfügung stellt, und wir freu­en uns auf künf­ti­ge Kooperationen, wenn künst­li­che Intelligenz ein inte­gra­ler Bestandteil der krea­ti­ven Arbeitsabläufe von Künstlern wird.“

In weni­gen Monaten sol­len Shutterstock-​Kunden in der Lage sein, mit Hilfe von OpenAI direkt auf der Shutterstock-​Webseite durch Texteingabe Bilder selbst gene­rie­ren zu können.

Im Gegenzug dafür sol­len die Shutterstock-​Anbieter für die Rolle, die ihre Inhalte bei der Entwicklung die­ser Technologie gespielt haben, ent­schä­digt werden.

Die ers­te Frage hier ist doch: Wurden die Shutterstock-​Anbieter auch für die Trainingsdaten, die seit 2021 von OpenAI lizen­ziert wur­den, entschädigt?

Die zwei­te Frage ist: Haben die Künstler, auf deren Eigentum Shutterstock angeb­lich so viel Wert lege, damals über­haupt zuge­stimmt, dass ihre Bilder für Trainingszwecke genutzt wer­den dürfen?

Die drit­te Frage ist logi­scher­wei­se: Wie vie­le Bruchteile von US-​Cents sol­len die Anbieter als „Entschädigung“ erhal­ten?

Ich könn­te jetzt eine Weile mit sol­chen Fragen wei­ter­ma­chen, aber betrach­ten wir erst mal ande­re Perspektiven.

Die Kunden-​Sicht

Aus Kundensicht erschließt sich nicht sofort, war­um sie KI-​Bilder bei Shutterstock – sehr ver­mut­lich gegen Geld – gene­rie­ren soll­ten, wenn sie es bei OpenAI auch kos­ten­los machen kön­nen. Jeden Monat gibt es bei DALL‑E 2 kos­ten­los 15 Credits für je Bilderstellungen (1 Credit pro Bild), 115 wei­te­re Credits kos­ten dann 15 USD, also ca. 13 US-​Cent pro Bild.

Es könn­te auch sein, dass Shutterstock die­sen Preis noch mal unter­bie­ten will.

Darüber hin­aus gibt es aber gänz­lich kos­ten­lo­se KI-​Tools wie Stable Diffusion (und pas­sen­de GUIs), mit der Nutzer ihre Bilder kom­plett gra­tis erstel­len können.

Der Vorteil wäre maxi­mal, wenn Kunden mit Shutterstock eine Firma haben, die für even­tu­el­le (recht­li­che?) Probleme haf­ten könn­te. Ansonsten spe­ku­liert Shutterstock viel­leicht dar­auf, dass es genug Bestandskunden gibt, wel­che sich nicht die Mühe machen (wol­len), sich bei einer Plattform wie Dall‑E 2 zu regis­trie­ren, um dort die Gratis-​KI-​Bilder zu nutzen.

Die Agentur-​Sicht

Aus Sicht von Shutterstock ist es natür­lich cle­ver: Warum soll­ten sie die­se ner­vi­gen Bildlieferanten bezah­len müs­sen, wenn sie den Kunden auch ohne den Umweg über die Fotografen Bilder ver­kau­fen können?

Das geht natür­lich nur, wenn gleich­zei­tig den Anbietern ver­bo­ten wird, KI-​generierte Bilder selbst zum Verkauf anzu­bie­ten, denn immer­hin will das ja die Agentur über­neh­men. Warum die angeb­li­chen recht­li­chen Risiken, wel­che als Grund für das Upload-​Verbot vor­ge­scho­ben wer­den, plötz­lich nicht mehr gege­ben sind, wenn Shutterstock die KI-​Bilder gene­riert, erschließt sich nicht ganz. Dazu spä­ter mehr.

Das Verbot ist augen­schein­lich vor allem dazu da, um mehr Kunden zur agen­tur­ei­ge­nen KI-​Generierung zu bewegen.

Zwar hat Shutterstock schon „Entschädigungen“ für die Shutterstock-​Künstler ange­bo­ten, deren Werke zum Training der KI benutzt wer­den, aber machen wir uns nichts vor: Das wer­den pro Bild maxi­mal etli­che Stellen hin­ter dem Komma sein und auch in der Summe deut­lich weni­ger sein als die Verluste, wel­che die Anbieter erlei­den wer­den, weil Kunden kei­ne Bilder aus dem Portfolio kau­fen, son­dern sich wel­che gene­rie­ren las­sen und die Fotografen auch selbst kei­ne KI-​Bilder ver­kau­fen dürfen.

Zur Erinnerung: Als Getty Images 2013 einen Deal mit Pinterest mach­te, um die Getty-​Fotografen für deren Bildnutzungen auf Pinterest zu ent­schä­di­gen, erhiel­ten die­se zum Beispiel 0,00062 USD für das „welt­wei­te Recht, Metadaten ihres Bildes auf Pinterest anzu­zei­gen und zu nut­zen“, wäh­rend Getty selbst sich immer­hin noch 0,00411 USD in die Tasche steck­te. Anders gerech­net: Bei 1000 Bildnutzungen waren das für den Fotografen 62 Cent und für Getty Images aber 4,11 USD.

Die Konkurrenz ist zudem groß: Auch Microsoft will DALL‑E in deren Suchmaschine Bing inte­grie­ren und hat eine neue App namens „Designer“, die Produkt- oder Firmennamen und die dazu pas­sen­den Bilder oder Logos gene­rie­ren kön­nen soll.

Bild von Stable Diffusion gene­riert mit der Beschreibung „A tor­na­do made of cash hit­ting a govern­ment building“

Die Anbieter-​Sicht

Für Shutterstock-​Anbieter sind die­se Nachrichten aus­nahms­los schlecht. Die „Entschädigung“ ist ein arm­se­li­ges Feigenblatt, hin­ter dem Shutterstock die Marginalisierung ihrer Lieferanten ver­steckt. In der Pressemitteilung wird stän­dig von „Ethik“ und „Verantwortung“ gere­det, aber damit ist nicht die Rücksicht auf die Anbieter gemeint, son­dern auf die der Shutterstock-Aktionäre.

Shutterstock hat halt end­lich einen Weg gefun­den, die läs­ti­gen 20% Fotografen-​Kommissionen auch noch los­zu­wer­den, um es lapi­dar zu formulieren.

Die genann­te „Entschädigung“ soll aus einem „Contributor Fund“ kom­men und alle sechs Monate aus­ge­zahlt wer­den. Als Einnahmen dafür sol­len sowohl die Lizenzgebühren für die KI-​Inhalte als auch Einnahmen aus Datenverkäufen gezählt wer­den. Der Anteil für die Anbieter soll pro­por­tio­nal sein zum Volumen ihrer Inhalte in den Datensätzen.

Wie das kon­trol­liert oder über­prüft wer­den soll, ist auch völ­lig schlei­er­haft und ver­mut­lich unmög­lich ohne die Offenlegung des kom­plet­ten Datensatzes.

Wenn Shutterstock und Getty Images kei­ne KI-​Bilder haben wol­len, wird es aber wei­ter­hin genug ande­re Agenturen geben, wel­che die­se mit Kusshand anneh­men. Es drän­gen jetzt schon die ers­ten Bildagenturen auf den Markt wie StockAI, wel­che nur KI-​Bilder anbie­ten und die­se natür­lich auch gene­rie­ren können.

Die Künstler-​Sicht

In der o.g. Pressemitteilung heißt es zum Schluss:

Und in einem wich­ti­gen Bestreben, die IP-​Rechte sei­ner Künstler, Fotografen und Schöpfer zu schüt­zen, ist Shutterstock wei­ter­hin füh­rend in der Entwicklung von Richtlinien und Verfahren und setzt Methoden ein, um sicher­zu­stel­len, dass Nutzungsrechte und ord­nungs­ge­mä­ße Lizenzen für alle vor­ge­stell­ten Inhalte – ein­schließ­lich KI-​generierter Inhalte – gesi­chert sind.“

DALL‑E wur­de mit über 12 Milliarden Text/​Bild-​Kombinationen trai­niert, wäh­rend Shutterstock gera­de mal 424 Millionen Bilder online hat. Das heißt im Umkehrschluss, der größ­te Teil des Trainings wur­den mit Bildern von Künstlern gemacht, die nicht bei Shutterstock sind. Das gan­ze Gerede vom „Schützen von IP-​Rechten“ bezieht sich aber nur auf die Shutterstock-​Anbieter, der gro­ße Rest kann zuse­hen, wie für die KI-​Trainings „ent­schä­digt“ wird.

Das zeigt auch gut die Heuchelei von Shutterstock. Angeblich weil bei KI-​Inhalten alle Künstler ent­schä­digt wer­den müss­ten, dür­fen Anbieter kei­ne KI-​Inhalte hoch­la­den, aber wenn Shutterstock selbst via API einen Zugang zu OpenAI’s DALL‑E anbie­tet, wer­den eben­falls nicht alle Künstler entschädigt.

Die rechtliche Sicht

Ist die Entschädigung von Künstlern, deren Werke für das KI-​Training benutzt wur­den, recht­lich gese­hen über­haupt not­wen­dig? Ich weiß es ehr­lich gesagt nicht. Einige mei­nen, das sei eine klas­si­sche „fair use“-Nutzung, ande­re sehen es nicht so.

Mal ange­nom­men, recht­lich wäre eine Entschädigung nicht not­wen­dig: Dann fal­len Shutterstocks Argumente, war­um sie kei­ne KI-​Bilder anneh­men wol­len, in sich zusammen.

Wenn eine Entschädigung recht­lich aber doch not­wen­dig wäre: Dann ist voll­kom­men unbe­greif­lich, war­um sich die­se ers­tens nur auf Shutterstock-​Künstler beschrän­ken soll­te (und nicht z.B. auf Künstler wie Greg Rutkowski) und zwei­tens war­um die­se nicht statt­fin­det, wenn Bilder direkt bei DALL‑E gene­riert wer­den statt über deren API zu Shutterstock.

Es ist also so oder so ein gro­ßes unlo­gi­sches Konstrukt, wel­ches sich am bes­ten dadurch erklärt, dass es Shutterstock eben nicht um die Belange der Künstler, son­dern nur um den eige­nen Profit geht.

Spannend auch, dass der Getty Images-CEO Craig Peters KI-​Bilder u.a. des­halb in sei­ner Agentur ver­bie­tet, weil sie recht­li­che Probleme für die Kunden mit sich brin­gen könn­ten. Warum das anders sein soll, wenn Shutterstock Kunden KI-​Bilder gene­rie­ren lässt, ist ein gro­ßes Rätsel.

Eine mög­li­che Lösung wäre, dass die OpenAI-​KI aus­schließ­lich auf Shutterstock-​Bildern trai­niert wur­de, für die sowohl Shutterstock die Einwilligung aller Rechteinhaber zum Training hat­te als auch OpenAI die­se Rechte lizen­ziert habe. In den aktu­el­len Shutterstock-​AGB von 2020 steht bei­spiels­wei­se, dass Shutterstock das Recht zur Bildanalyse unter­li­zen­zie­ren darf. Aber selbst wenn OpenAI jedes ein­zel­ne Bild aus der Shutterstock-​Datenbank lizen­ziert habe, wür­de das bei ver­mut­lich wei­tem nicht aus­rei­chen, um als allei­ni­ge Datenbasis für das KI-​Training zu dienen.

Aber viel­leicht lie­ge ich damit auch falsch und es ist sogar ein Vorteil, weil die Shutterstock-​Bilder alle eine hohe Auflösung haben und im Vergleich zu ande­ren Bildern meist recht gut ver­schlag­wor­tet sind.

Auch die EU hat im Blick, dass die Künstliche Intelligenz gefähr­lich sein könn­te und arbei­tet an einer „KI-​Verordnung“. Ob sol­che Verordnungen aber den aktu­el­len Graubereich der Legalität von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken für KI-​Trainingszwecke regu­lie­ren wer­den, bleibt abzuwarten.

Bild von Midjourney gene­riert mit der Beschreibung „A tor­na­do made of cash hit­ting a govern­ment building“

Die politische Sicht

Shutterstock wur­de 2019 von den eige­nen Mitarbeitern kri­ti­siert, dass die Agentur in China Suchbegriffe wie „Flagge Taiwans“, „Diktator“, „Präsident Xi“ oder „Regenschirm“ gesperrt habe.

Sehr span­nend ist hier jetzt die Frage, ob die­se Begriffe dann auch bei der KI-​Generierung in China gesperrt sein wer­den oder nicht.

Auch ande­re Begriffe, zum Beispiel sexu­el­ler oder gewalt­ver­herr­li­chen­der Natur, könn­ten gesperrt wer­den, um sich weni­ger Haftungsfragen aus­set­zen zu müssen.

Die technische Sicht

Viele der genann­ten Tools sind aktu­ell noch im Beta-​Stadium und sie ent­wi­ckeln sie unglaub­lich rasant. Es ist ver­mut­lich nur eine Frage der Zeit, bis Methoden wie das In- und Outpainting von DALL‑E 2 auch in Grafikprogramm wie Adobe Photoshop Einzug hal­ten wer­den oder es WordPress-Plugins geben wird, wel­che auf Knopfdruck zum Artikeltext pas­sen­de Bilder generieren.

Auch das Trainieren der KI zum Generieren vom eige­nen Gesicht (oder das von Kundengesichtern) ist jetzt schon mög­lich und wird bald sicher noch ein­fa­cher mach­bar sein.

Was noch?

Ganz wil­de Zeiten also mit viel Unsicherheit, Abwehrreaktionen eta­blier­ter Künstler, recht­li­chen Grauzonen, dem Zusammenbruch bestehen­der und Aufbau neu­er Geschäftsmodelle und mit­ten­drin Bildagenturen, Fotografen und KI-Anbieter.

Es gibt noch etli­che Aspekte, die hier nicht unter­ge­bracht wer­den konn­te, das kommt bestimmt bald in einem wei­te­ren Artikel. 

Was denkt ihr darüber?

Panthermedia stellt erste Kollektion computergenerierter Personenbilder vor

Vor weni­gen Tagen prä­sen­tier­te die deut­sche Bildagentur Panthermedia in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen vAIsual die „syn­the­ti­sche Portrait Kollektion“, das heißt, eine Sammlung von Portraitbildern, wel­che durch einen Computer erzeugt wurden.

Über die dahin­ter lie­gen­de Technik hat­te ich im September 2019 etwas aus­führ­li­cher in dem Artikel „100.000 kos­ten­lo­se com­pu­ter­ge­nerier­te Portraits: Das Ende der Model-​Fotografie?“ berich­tet. Gut zwei Jahre spä­ter schei­nen also eini­ge mei­ner dama­li­gen Gedankenspiele Realität zu werden.

Aktuell umfasst die Kollektion ca. 400 Bilder, es sol­len aber bei 1000 Bilder sein. Die Auswahl der durch eine KI (Künstliche Intelligenz) erzeug­ten Bilder muss noch manu­ell vor­ge­nom­men wer­den, „da nicht alle gene­rier­ten Bilder markt­fä­hig sind“, wie Panthermedia-​Geschäftsführer Tomas Speight sagt. Wer durch die Kollektion stö­bern will, kann auf der Panthermedia-​Webseite in der Kopfzeile auf „Synths“ kli­cken.

Drei Beispiele der syn­the­tisch erstell­ten Portraits bei Panthermedia

Die Portraits wer­den wahl­wei­se vor einem wei­ßen oder einem grü­nen Hintergrund ange­bo­ten. Später sol­len auch Bilder aus ande­ren Themenbereichen fol­gen. Mit aktiv in der KI-​Firma vAIsual sind übri­gens die Stock-​Veteranen und Branchenkenner Mark Milstein und Lee Torrens.

Die Bilder sind aktu­ell nicht in Abonnements oder Bildpaketen erhält­lich. Sie sind in zwei Größen erhält­lich, die Web-​Größe kos­tet zur Zeit 29,90 Euro, die Größe XXL 69,90 Euro, wobei XXL hier auch nur gut 2 Megapixel bedeu­tet, was die Nutzungen im Print-​Bereich noch etwas einschränkt.

Das Hauptkriterium für die Entscheidung, ein künst­li­ches Bild zu nut­zen, soll laut Panthermedia der nicht mehr not­wen­di­ge Modelvertrag sein:

Neben dem fas­zi­nie­ren­den Kunstaspekt ist der Hauptvorteil von KI-​generierten Bilder, dass kei­ne Model-​Releases erfor­der­lich sind. Die gezeig­ten Personen exis­tie­ren in der Realität gar nicht. Die Fotos haben somit kei­ne der Einschränkungen wie sie in Bezug auf die Abbildung von rea­len mensch­li­chen Modellen bestehen. Dies eröff­net ganz neue Möglichkeiten für eine siche­re Nutzung bei sen­si­blen Inhalten, bei­spiels­wei­se aus den Bereichen Pharma, Medizin und ande­re sen­si­ti­ven Themen, die tra­di­tio­nell nicht von Model-​Release-​Bildern abge­deckt wer­den.
Auch bei redak­tio­nel­len Themen ist dies ein gro­ßer Vorteil im Hinblick auf die Rechte abge­bil­de­ten Personen nach der DSGVO. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt in die­sem Zusammenhang ist, dass die­se KI-​generierten Bilder als Set für das Training ande­rer KI-​Anwendungen lizen­ziert wer­den können.“

Daher gel­ten für die Bildnutzung auch die aktu­el­len Panthermedia-​Nutzungsbedingungen mit der Ausnahme, dass eine Bandbreite an „Sensitive Issues“ zuge­las­sen ist.

Offene Fragen

Mit die­sem Quantensprung tau­chen nun auch neue recht­li­che und mora­li­sche Fragen auf, die sich ver­mut­lich erst nach einer Weile klä­ren las­sen werden.

Wie schon in mei­nem Artikel von vor zwei Jahren erwähnt, sind hier vor allem das Persönlichkeitsrecht und das Missbrauchspotential zu erwäh­nen.

Selbst wenn die Portraits digi­tal erstellt wur­den, kön­nen sie trotz­dem Bilder gene­rie­ren, die ech­ten, real exis­tie­ren­den Personen sehr ähn­lich sehen. Auch wird es mit sol­chen Bildern für Betrüger und Scammer leich­ter, sich einen per­sön­li­chen Anstrich zu geben, aber trotz­dem anonym zu bleiben.

Und wer hat das Urheberrecht, wenn die Bilder digi­tal von einer Maschine erzeugt wur­den? Was pas­siert also, wenn jemand die­se Bilder ohne Bezahlung benut­zen wür­de? Kann die Agentur Nutzungshonorare einklagen?

Gefahr für Fotografen?

Vor zwei Jahren war ich ent­spannt, dass der aktu­el­le Stand der Technik Stockfotografen nicht gefähr­lich wäre. Das gilt mitt­ler­wei­le nur noch mit Einschränkungen. Zum einen hat sich die Bildauflösung von 1 auf 2 Megapixel ver­dop­pelt. Das ist abso­lut gese­hen zwar immer noch recht wenig, aber schon eine deut­li­che Steigerung.

Weggefallen ist nun jedoch offen­sicht­lich die Einschränkung, dass die gene­rier­ten Portraits nicht kom­mer­zi­ell genutzt wer­den dür­fen, was die Bedrohung für Portraitfotografen mas­siv steigert.

Für Stockfotografen blei­ben auch im Portraitbereich zwar noch sehr vie­le Bereiche, wel­che die KI aktu­ell nicht abde­cken kann, aber ich ver­mu­te, dass die­se Bereiche im Laufe der Zeit wei­ter schrump­fen werden.

Ein klei­ner Hoffnungsschimmer ist aktu­ell, dass die Verschlagwortung momen­tan mehr als dürf­tig ist: So ent­hält das obi­ge Bild nur die neun Suchbegriffe:

adult, fema­le, girl, half length, model, release, requi­red, woman, young“

Diese wider­spre­chen sich einer­seits (girl/​adult) und sind auch nicht sehr akku­rat (young) und wich­ti­ge ande­re Schlagwörter wie die Ethnie, der Gefühlsausdruck und so wei­ter feh­len völ­lig. Das kann sich mit etwas Motivation sei­tens der Bildagentur jedoch schnell ändern.

Was sagt ihr zu der neu­en Kollektion?