Schlagwort-Archive: Tomas Speight

Panthermedia stellt erste Kollektion computergenerierter Personenbilder vor

Vor weni­gen Tagen prä­sen­tier­te die deut­sche Bildagentur Panthermedia in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen vAIsual die „syn­the­ti­sche Portrait Kollektion“, das heißt, eine Sammlung von Portraitbildern, wel­che durch einen Computer erzeugt wurden.

Über die dahin­ter lie­gen­de Technik hat­te ich im September 2019 etwas aus­führ­li­cher in dem Artikel „100.000 kos­ten­lo­se com­pu­ter­ge­nerier­te Portraits: Das Ende der Model-​Fotografie?“ berich­tet. Gut zwei Jahre spä­ter schei­nen also eini­ge mei­ner dama­li­gen Gedankenspiele Realität zu werden.

Aktuell umfasst die Kollektion ca. 400 Bilder, es sol­len aber bei 1000 Bilder sein. Die Auswahl der durch eine KI (Künstliche Intelligenz) erzeug­ten Bilder muss noch manu­ell vor­ge­nom­men wer­den, „da nicht alle gene­rier­ten Bilder markt­fä­hig sind“, wie Panthermedia-​Geschäftsführer Tomas Speight sagt. Wer durch die Kollektion stö­bern will, kann auf der Panthermedia-​Webseite in der Kopfzeile auf „Synths“ kli­cken.

Drei Beispiele der syn­the­tisch erstell­ten Portraits bei Panthermedia

Die Portraits wer­den wahl­wei­se vor einem wei­ßen oder einem grü­nen Hintergrund ange­bo­ten. Später sol­len auch Bilder aus ande­ren Themenbereichen fol­gen. Mit aktiv in der KI-​Firma vAIsual sind übri­gens die Stock-​Veteranen und Branchenkenner Mark Milstein und Lee Torrens.

Die Bilder sind aktu­ell nicht in Abonnements oder Bildpaketen erhält­lich. Sie sind in zwei Größen erhält­lich, die Web-​Größe kos­tet zur Zeit 29,90 Euro, die Größe XXL 69,90 Euro, wobei XXL hier auch nur gut 2 Megapixel bedeu­tet, was die Nutzungen im Print-​Bereich noch etwas einschränkt.

Das Hauptkriterium für die Entscheidung, ein künst­li­ches Bild zu nut­zen, soll laut Panthermedia der nicht mehr not­wen­di­ge Modelvertrag sein:

Neben dem fas­zi­nie­ren­den Kunstaspekt ist der Hauptvorteil von KI-​generierten Bilder, dass kei­ne Model-​Releases erfor­der­lich sind. Die gezeig­ten Personen exis­tie­ren in der Realität gar nicht. Die Fotos haben somit kei­ne der Einschränkungen wie sie in Bezug auf die Abbildung von rea­len mensch­li­chen Modellen bestehen. Dies eröff­net ganz neue Möglichkeiten für eine siche­re Nutzung bei sen­si­blen Inhalten, bei­spiels­wei­se aus den Bereichen Pharma, Medizin und ande­re sen­si­ti­ven Themen, die tra­di­tio­nell nicht von Model-​Release-​Bildern abge­deckt wer­den.
Auch bei redak­tio­nel­len Themen ist dies ein gro­ßer Vorteil im Hinblick auf die Rechte abge­bil­de­ten Personen nach der DSGVO. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt in die­sem Zusammenhang ist, dass die­se KI-​generierten Bilder als Set für das Training ande­rer KI-​Anwendungen lizen­ziert wer­den können.“

Daher gel­ten für die Bildnutzung auch die aktu­el­len Panthermedia-​Nutzungsbedingungen mit der Ausnahme, dass eine Bandbreite an „Sensitive Issues“ zuge­las­sen ist.

Offene Fragen

Mit die­sem Quantensprung tau­chen nun auch neue recht­li­che und mora­li­sche Fragen auf, die sich ver­mut­lich erst nach einer Weile klä­ren las­sen werden.

Wie schon in mei­nem Artikel von vor zwei Jahren erwähnt, sind hier vor allem das Persönlichkeitsrecht und das Missbrauchspotential zu erwäh­nen.

Selbst wenn die Portraits digi­tal erstellt wur­den, kön­nen sie trotz­dem Bilder gene­rie­ren, die ech­ten, real exis­tie­ren­den Personen sehr ähn­lich sehen. Auch wird es mit sol­chen Bildern für Betrüger und Scammer leich­ter, sich einen per­sön­li­chen Anstrich zu geben, aber trotz­dem anonym zu bleiben.

Und wer hat das Urheberrecht, wenn die Bilder digi­tal von einer Maschine erzeugt wur­den? Was pas­siert also, wenn jemand die­se Bilder ohne Bezahlung benut­zen wür­de? Kann die Agentur Nutzungshonorare einklagen?

Gefahr für Fotografen?

Vor zwei Jahren war ich ent­spannt, dass der aktu­el­le Stand der Technik Stockfotografen nicht gefähr­lich wäre. Das gilt mitt­ler­wei­le nur noch mit Einschränkungen. Zum einen hat sich die Bildauflösung von 1 auf 2 Megapixel ver­dop­pelt. Das ist abso­lut gese­hen zwar immer noch recht wenig, aber schon eine deut­li­che Steigerung.

Weggefallen ist nun jedoch offen­sicht­lich die Einschränkung, dass die gene­rier­ten Portraits nicht kom­mer­zi­ell genutzt wer­den dür­fen, was die Bedrohung für Portraitfotografen mas­siv steigert.

Für Stockfotografen blei­ben auch im Portraitbereich zwar noch sehr vie­le Bereiche, wel­che die KI aktu­ell nicht abde­cken kann, aber ich ver­mu­te, dass die­se Bereiche im Laufe der Zeit wei­ter schrump­fen werden.

Ein klei­ner Hoffnungsschimmer ist aktu­ell, dass die Verschlagwortung momen­tan mehr als dürf­tig ist: So ent­hält das obi­ge Bild nur die neun Suchbegriffe:

adult, fema­le, girl, half length, model, release, requi­red, woman, young“

Diese wider­spre­chen sich einer­seits (girl/​adult) und sind auch nicht sehr akku­rat (young) und wich­ti­ge ande­re Schlagwörter wie die Ethnie, der Gefühlsausdruck und so wei­ter feh­len völ­lig. Das kann sich mit etwas Motivation sei­tens der Bildagentur jedoch schnell ändern.

Was sagt ihr zu der neu­en Kollektion?