Seit einigen Tagen mehren sich hier im Support-Forum von Adobe Stock die Stimmen wütender Bildkäufer, welche Bilder des Fotografen Rafael Classen bei Adobe Stock gekauft haben und nun von diesem eine Art „Abmahnung“ erhalten haben, konkreter gesagt, eine Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von 350 Euro.
Dem Schreiben zufolge – welches mir vorliegt – soll eine Verwendung der Adobe Stock Bilder – trotz gegenteiliger Aussage von Adobe – auf Social Media Webseiten wie z. B. Facebook oder Instagram gegen die Nutzungsbedingungen von Adobe Stock verstoßen, weil Facebook sich das Recht zur Weiterlizenzierung einräumt, was nicht gestattet sei:
„Was versteht man unter dem Begriff Social Media?
(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)
Der Begriff Social-Media bezeichnet einen allgemeinen Begriff für digitale Technologien und Medien wie Weblogs, Wikis, soziale Netzwerke über die Nutzerinnen und Nutzer miteinander kommunizieren und Inhalte austauschen können.
Damit ist nicht explizit „Facebook“ oder „Instagram“ gemeint, jede Plattform hat andere Nutzungsbedingungen. Die eine verlangt die unterlizenzierung, die andere Social-Media Plattform nicht.“
Die von Rafael Classen angeschriebenen Bildkäufer werden aufgefordert, eine „Re-Lizenzierungslizenz“ in Höhe von 350 Euro brutto auf seiner eigenen Webseite „RCphotostock“ zu kaufen, um nicht vor Gericht wegen „Urheberrechtsverletzung“ verklagt zu werden:
„Es handelt sich bei der Re-Lizenzierungs Lizenz um eine von uns für Sie kalkulierte Pauschale von 350,- € bestehend aus Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen (Seit Beginn der Rechtsverletzung). Sie sparen sich durch die Nutzung des Re-Lizenzierungsangebot weitere kosten einer anwaltlichen Abmahnung die im vierstelligen Bereich liegt.
(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)
Sollte diese Ihrerseits nicht erfolgen, müssten wir mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung beginnen.“
Der Preis für diese „Re-Lizenzierungslizenz“ wurde übrigens erst vor wenigen Wochen von 250 Euro auf 350 Euro erhöht.
Auch Abmahnung bei Shutterstock und iStock?
Der Fotograf ist seit einigen Monaten nicht mehr bei Adobe Stock aktiv bzw. wurde schon von Adobe gesperrt, weshalb er nicht befürchten muss, von Adobe wegen dieses Verhaltens herausgeschmissen zu werden.
Bei Shutterstock und iStock ist der Fotograf jedoch noch unter dem Nutzernamen „rclassenlayouts“ aktiv, insofern sollten Bildkäufer aufpassen, ob sie Bilder von Rafael Classen für Social Media Nutzungen verwenden wollen.
[Update 5.3.2021: Mittlerweile haben sich auch Bildkäufer bei mir gemeldet, welche Bilder bei iStock und Shutterstock gekauft hatten und nun von Rafael Classen angeschrieben werden, um eine Nachlizenzierung zu fordern.
Update 16.3.2021: Getty Images/iStock hat auf meine Anfrage folgende Stellungnahme abgegeben: „Wir haben das Vorgehen von Herrn Classen geprüft. Sollten unsere Kunden von Herrn Classen kontaktiert werden, raten wir ihnen, keine weiteren Zahlungen zu leisten und bitten sie, entsprechende Kommunikationen umgehend an uns weiterzuleiten. Bei den uns bisher bekannt gewordenen Fällen handelte es sich um typische Facebook-Nutzungen, die nach unserer Auffassung von unseren Lizenzen umfasst sind. Ferner enthalten unsere Lizenzverträge umfangreiche Freistellungsverpflichtungen für iStock, die unseren Kunden einen weitgehenden Schutz bieten.“ (Hervorhebung durch mich)]
Was tun?
Wer auch ein Schreiben von Rafael Classen mit der Forderung einer Nachlizenzierung erhalten hat, sollte dieses der verantwortlichen Abteilung von Adobe Stock weiterleiten an die Mailadresse „copyright-stock@adobe.com“, mit Angabe der betroffenen Bildnummer und dem Namen des Kundenaccounts (also in der Regel die Emailadresse, mit der sich bei Adobe Stock registriert wurde).
Es ist nicht empfehlenswert, auf die Forderungen einzugehen, ohne vorher mit Adobe gesprochen zu haben.
Sehr hilfreich ist die Freistellungspflicht von Adobe Stock (siehe Punkt 10.1. der Adobe Stock-Nutzungsbedingungen). Demnach übernimmt Adobe die Verteidigung gegen Forderungen oder Klagen, wenn Dritte unterstellen, dass Inhalte z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Dazu muss Adobe jedoch zeitnah über den Vorgang informiert werden (siehe oben).
UPDATE 12.04.2021:
Mittlerweile haben sich auch andere Betroffene bei mir gemeldet, welche Bilder von Herr Classen bei Adobe Stock gekauft hatten und diese auf ihrer Webseite genutzt haben. Herr Classen bemängelt da zum Beispiel, dass „urheberrechtlich geschützte Schutzrechtshinweise der IPTC/Metadaten des original Bildmaterials“ gelöscht oder verändert wurden. Auch hier empfehle ich Betroffenen, sich direkt mit Adobe Stock in Verbindung zu setzen.
Full Disclosure: Ich habe aktuell mit Herrn Classen ebenfalls eine juristische Auseinandersetzung in einer anderen Sache.
Wir haben ein Foto von Herrn Claasen via Shutterstock lizensiert und auf Facebook gepostet und wurden daraufhin ebenfalls zu Relizensierung aufgefordert. Es ist sehr traurig, dass es immer wieder schwarze Schafe gibt, die seriösen Fotografen das Geschäft zerstören.
Wir für unseren Teil werden kein Bildmaterial mehr zukaufen.
Irgendwie habe ich auch wirklich Lust die Sachlage gerichtlich auszufechten.
@ST: Habe dir eine Mail geschickt…
Unabhängig von diesem Vorgehen frage ich mich allerdings schon: sind die Lizenzen die von Adobe für Social Media ausgeben weit genug ausgelegt und werden die Fotografen dafür ausreichend entlohnt.
@Hans Werner: Gute Frage -.…„werden die Fotografen dafür ausreichend entlohnt“ – Aus meiner Sicht nicht. Es gibt kaum noch Fotografen die ausreichend verdienen. Kann man auch gut aus den Zahlen KSK ablesen – Billiglohner wäre wohl der richtige Ausdruck, es gibt wohl kaum jemanden mit einem so mageren Verdienst der gleichzeitig einer so großen juristischen Gefahr ausgesetzt ist wie ein Fotograf, entweder sin die alle bettelarm, enorm wohlhabend, leben von dem Geld einer Stiftung oder sind einfach nur dumm. Kein vernüftiger Mensch setzt sich den finanziellen Risiken eines Fotografen aus.
Schon krass das Herr Classen bei seinen Überprüfungen der IPTC Metadaten das Tool http://exif.regex.info/exif.cgi nutzt.
Das ist ja ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Tool und es basiert auf er ExifTool Perl Bibliothek die OpenSource lizensiert ist.
Ein Konzept was Herr Classen zu seinem vorteil versucht aus zu nutzen!
Ob das so gut in der OpenSource Community ankommt ist zu betweifeln.
Hallo,
uns hat es auch erwischt, auch die scheinbar fehlenden Metadaten bei einem Bild. Wir haben den Herrn natürlich ordnungsgemäß im Impressum als Urheber benannt- und trotzdem kommt der nach Jahren aus dem Busch. Wir lassen das jetzt von unserem Anwalt prüfen und schauen der Sache gelassen entgegen. Aber extrem nerven tut es schon- und kostet Zeit!
Hallo,
uns hat es auch erwischt- wir bezahlen nicht und lassen das jetzt vom Anwalt prüfen. Wir werden sehen was passiert- aber so gehts nicht!
Neben Herrn Classen nutzt Frau Diana Drubig dieselbe Methode, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Sie arbeitet mit der Anwaltskanzlei SPIRIT LEGAL zusammen und mahnt wegen angeblich nicht erfolgte Urhebernennung ab.
Es erweckt auf mich den Eindruck, als sei das Verschicken von Abmahnungen das eigentliche Geschäftsmodell. Genau weiß ich es natürlich nicht!
Hallo Robert,
ich finde, wir Fotografen haben nichts zu verschenken und schon gar nicht den Microstock-Agenturen, denen auf lange Sicht immer nur einfällt, die Honorare weiter zu kürzen.
Ob die Ansprüche des Kollegen Klassen im einzelnen nun gerechtfertigt sind oder nicht, wenn ein Bild entgegen den AGB der Agentur und/oder dem Urhebergesetz genutzt wird, übernimmt die Sache für mich ein Anwalt. Hier liegt meines Erachtens ein Fehler in der Vorgehensweise des Kollegen Klassen, der die Sache nicht gleich einem Anwalt übergibt um eine prof. Einschätzung zu bekommen und sich gleichzeitig damit in Verzug einer Abmahnung begibt.
Zu den AGB der Agenturen muss gesagt werden, dass diese nicht immer mit dem Urhebergesetz im Einklang stehen. Hier sind die Agenturen gefragt, die AGB unter Beachtung der länderspezifischen Gesetze zu formulieren.
Ich möchte alle Anbieter ermuntern, gegen Urheberverletzungen (und da reicht im speziellen Fall schon ein unterlassener Quellennachweis) vorzugehen.
Hallo,
also das kann ich nicht nachvollziehen. Die Leute die ihre Bilder bei den Agenturen kaufen und dann den Urheber auf der Internetseite nennen dafür zu bestrafen das Bild eingesetzt zu haben zielt in die falsche Richtung.
Durch das Abmahnen der Kunden eine zusätzliche Geldquelle aufzutun ist vielleicht aus ihrer Sicht verständlich – finde ich aber einfach nur schlechten Stil.
Wenn sie mit der Bezahlung durch die Bildagenturen nicht zufrieden sind müssen sie mit denen verhandeln oder einen anderen Weg finden ihre Bilder zu verkaufen.
Die Kunden die ihre Bilder gekauft haben im Nachhinein noch einmal (mit fragwürdigen Begründungen) zu melken geht für mich nicht.
Aber sie und ihr Anwalt scheinen damit ja gute Erfahrungen gemacht zu haben und empfohlenen dieses Geschäftsgebaren ja auch noch!
Ich hoffe sie kommen damit nicht weit und verkaufen kein einziges Bild mehr über Agenturen. Solche Geschäftspartner braucht niemand!
Hallo Thomas,
wozu haben wir Gesetze wie das Urheberrechtsgesetz?
Selbst Adobe Stock verlangt in seinen AGB die Nennung des Urhebers zumindest für redaktionell genutzte Fotos – überwacht aber die Einhaltung selbst nicht und kümmert sich in den meisten Fällen auch nicht weiter um diese Verletzungen.
Hatte erst kürzlich einen Fall mit einer Nutzung für einen Handelsartikel. Keine erweiterte Lizenz, keine Urhebernennung. Ja, das wird richtig teuer für den Nutzer. Aber ist das meine Schuld?
@Maria: Vielleicht gibt es hier ein Missverständnis: Rafael Classen verschickt seine Forderungsschreiben AUCH an Leute, welche die Namensnennung wie gefordert angebracht haben auf der Webseite, aber wo keine IPTC-Daten im Bild vorhanden sind.
Hallo,
natürlich ist es wichtig und richtig das der Urheber- in diesem Falle der Fotograf, genannt wird. Aber indiesem Falle sollen IPTC Metadaten in der Bilddatei fehlen die in der Originaldatei hinterlegt gewesen sein sollen. Das hat nichts mit der Nennung des Urhebers zu tun- der wurde im Impressum ordentlich genannt. Um an die IPTC Daten zu kommen müsste der Besucher der Internetseite das Bild runterladen und dann mit der geeigneten Software das Bild analysieren um an die IPTC Daten zu kommen. Das interessiert keinen Besucher einer Internetseite und das macht auch keiner. Also ist die Nennung des Urhebers im Impressum- oder beim Bild ausreichen. Wer aus dem Fehlen der IPTC Daten eines Bildes eine Nachlizensierung fordert hat es lediglich auf Geld abgesehen- das ist eine Geschäftsidee – da geht es bestimmt nicht um Urheberrecht!
Ja Robert, das ist der Knackpunkt, den ich oben beschrieben habe. Die AGB der microstock-Agenturen stehen teilweise nicht im Einklang mit dem UrhG. Adobe selbst verlangt in seinen Nutzungsbedingungen, dass die IPTC-Daten in den genutzten Fotos enthalten bleiben, beschränkt dies aber auf Editorial-Assets (Frage, was ist das überhaupt?) und für redaktionelle Nutzungen (beschränkt dies aber weiter auf Fotos, die den Vermerk tragen „Nur zur redaktionellen Nutzung“ obwohl es solche Fotos bei Adobe meines Wissens gar nicht gibt).
Das OLG Köln hat klar geurteilt, dass eine Entfernung der IPTC-Daten ein Urheberrechtsverstoß nach§ 95 c UrhG ist und unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung von Metadaten im Zeitalter digitaler Werknutzung.
Gerade die Verwendung auf sozialen Plattformen, wo Fotos geteilt und so i. d. R. ohne Urhebernennung weiter verbreitet werden, machen die Metadaten durchaus Sinn.
@Maria: Adobe Stock hat durchaus redaktionelle Fotos, also Editorial Assets, die immer auch als solche gekennzeichnet sind (siehe Einschränkung: nur zur redaktionellen Nutzung):
https://stock.adobe.com/353646996
Ach Thomas, natürlich hat hat ein Fotograf, der eine Nachlizenzierung fordert, es ausschliesslich aufs Geld abgesehen. auf was denn sonst, er muss doch schliesslich davon leben. Warum dürfen Fotografen eigentlich immer nur als arme Künstler und Bittsteller auftreten und nicht als erfolgreiche Geschäftsleute?
In der sonstigen freien Wirtschaft, z. B. der Industrie wird auch nicht lange gefackelt, wenn der Geschäftspartner oder Konkurrent sich nicht an Vereinbarungen oder Gesetze hält.
Und die IPTC Daten gehören zum Werk des Urhebers und dürfen laut Gesetz weder entfernt noch verändert werden.
Danke Robert, das wusste ich nicht. Muss beim Hochladen das nächste mal darauf achten, wo man das als Editorial Use auswählen kann.
Ich habe aber
Hallo Maria,
dann sind wir uns ja einig! Da geht es nicht wie beschrieben um die Wahrung von Urheberrechten sondern nur um Kohle- wie so oft. Andere arbeiten dafür um welche zu verdienen- hier wird eben versucht zu verarschen um an Geld zu kommen. Wie ich schon sagte- zum KOTZEN.
Gruß
Hallo Maria,
Editorial Assets werden bei Adobe nur über Agenturen angeboten. Ausnahme: Illustrative Editorials – https://helpx.adobe.com/de/stock/contributor/user-guide.html/de/stock/contributor/help/illustrative-editorial-content.ug.html
Abambo
Heftig ist, ich bin Kunden von Herr Classen. Ich habe das Bild für 60 Euro gekauft. Das ist eine Frechheit sondergleichen. Kunden von ihm seinen ZDF und ARD. Eigentlich müsste man diese Story an seine Kunden weiterleiten. Wie mit mir als Kunde umgegangen wird, unfassbar. Das hat für mich nichts mit Unternehmertum zu tun, dass ist abzocke. Und mein Gerechtigkeitssinn sagt mir, dass man gegen diesen Menschen vorgehen muss. Ich bin kurz davor nach Aachen zu fahren.
An diejenigen, die hier Verständnis zeigen für diesen Menschen. Wenn ich als Fotograf feststelle, dass ggf. die Metadaten (?) abhanden gekommen sind, dann weiße ich meine Kunden daraufhin. Man muss nicht sofort die Bazooka rausholen und auf jeden feuern. Das hat nichts mit Unternehmertum zu tun. Diesen Menschen sollte man anzeigen für sein Verhalten. Vllt. aber sollte man seinen Kunden, wie ARD und ZDF mitteilen, was für ein lieber Mensch dieser Herr Rafael Classen doch ist.
Wir haben auch eine Mail bzgl. Metadaten bekommen. Adobe hat nach über 10 Tagen nicht geantwortet. Wie ist der Status bei euch?
Hallo, leider antwortet Adobe nur sehr langsam oder nicht. Ich kann nur raten nicht zu bezahlen- es ist einfach nicht einzusehen eine solche Abzocke auch noch zu belohnen. Schon die emails in der Länge mit all den externen links und Verweisen sollen einen einschüchtern- nur nicht verrückt machen lassen.
Gruß
Das kann ich leider nur bestätigen. Meine erste Mail an Adobe ging am 12. April an Adobe raus und dann nochmal am 27. April mit der Bitte, den Eingang zu bestätigen. Immerhin habe ich dann am 10. Mai die Empfangsbestätigung seitens Adobe erhalten mit der Bitte um Geduld und dass die Mail dann noch substanzieller beantwortet wird.
Wahnsinn was manche Fotografen so machen…
Hallo zusammen,
auch wir (Agentur) haben Post von Herrn Classen bekommen und sind gespannt wie es weitergeht. Unsere Mail an Adobe wurde nun gestern (17.05) endlich nach 2,5 Wochen bestätigt und wie bei Thorsten um noch etwas Geduld gebeten… Es bleibt spannend 🙂
Wir haben auch so eine Mail von Herr Classen bekommen, ordnungsgemäß auf AdobeStock gekauft, mit social media lizenz und auf facebook weiterverwendet. Angeblich nicht rechtens, wegen gelöschten Metadaten. Sehen das genauso wie ihr,
wie kann man denn so verzweilfelt sein, seine (letzten) Kunden jetzt auch noch auf solch eine perfide Art zu erspressen. Dieser Fotograf sollte nie mehr wieder auch nur ein einziges Bild verkaufen und wie ich das hier sehe, ist er dahin auch auf dem besten Weg.
AdobeStock hat geantwortet, sie werden sich schnellstmöglich darum kümmern und wir sollten Herr Classen an sie weiterverweisen, er ist natürlich der Meinung AdobeStock wäre hier nicht zuständig. Anwalt prüft die Drohung nun parallel, einfach unnötigster Zeitaufwand…
Erik, aus Ihrer, der Kundensicht, ist diese Meinung sicher verständlich.
Bedenken sollten Sie aber einmal, dass man mit einer einzigen erfolgreichen Klage soviel verdient wie mit etwa 1000 Verkäufen auf AdobeStock. Je nach Größe des Portfolios von Herrn Classen und nach Dauer seiner Anbieterschaft, wird es ihm u. U. nicht viel ausmachen, bei Adobe gesperrt zu sein. Einfach, ganz ohne Wertung, nur mal die Relation beachten.
@Maria
Das entschuldigt aber sein Verhalten in keinster Weise. Ist so als würde ich behaupten „Mit einem Banküberfall verdiene ich so viel wie mit 10 Jahren Arbeit“
Wenn er mit den Bedingungen der Stockportale nichts verdient, dann darf er dort nicht anbieten.
Wir hatten in unseren Unternehmen auch negative Geschäftsfelder, welche wir aufgegeben haben. Aber wir haben nicht unsere Kunden dafür verantwortlich gemacht und diese mit Klage bedroht.
Das ist unterste Schublade und ein zutiefst niederträchtiges Verhalten. Sogar wenn er nur 5 und nicht 350 Euro verlangen würde, würde ich das gerichtlich ausfechten.
Wir haben nicht bezahlt. Die Ansprüche zurückgewiesen. Heute kam eine Mail von der Adobe Kanzlei, dass sie Rechtsschutz gewähren und uns auch von etwaigen Forderungen bei einem gerichtlichen Verfahren freihalten. Er hatte uns vorgeworfen Bilder ohne Metadaten zu nutzen, was wir so nicht nachvollziehen konnten und Herrn Classen dies auch schon im Vorfeld dargelegt hatten.
Adobe war zwar etwas langsam aber die Antwort ist nun mehr als zufriedenstellend.
Wir hatten auch so ein Problem mit dieser Masche vom Herrn Classen, nicht bezahlt – und am Ende hat sich’s gelohnt! Viel Gebrüll, nichts dahinter. Fehlende Meta-Daten, Adobe gibt uns Recht, da ging’s zwischen den Anwälten hin und her und am Ende verlief es im Nichts. Fazit: einfach ignorieren, vielleicht besinnt sich der Typ auch mal wieder auf sein eigentliches Métier und macht schöne Bilder und verdient damit ehrliches Geld…
Wir haben die IPTC-Daten unverändert gelassen und die Kennzeichnung gem. der Lizenzbedingungen vorgenommen und trotzdem „nette“ Post erhalten. Neuste Masche scheint es nun zu sein, eine „Nachlizensierung“ wegen eines angeblichen UWG-Verstoßes zu verlangen. Hintergrund soll der Verweis in der Urhebernennung (auch in den Meta-Daten) auf adobe sein. Mal schauen, was Adobe dazu sagt.