Auf der Photokina habe ich mit unzähligen Leuten Gedanken ausgetauscht. Darunter auch mit dem Rechtsanwalt Sebastian Deubelli, der sich auf die Themen Medienrecht und Urheberrecht spezialisiert hat.

Hier im Blog habe ich die Serie „Frag den Fotograf“ habe, wo ich Leserfragen beantworte, die mir geschickt werden. Leider kann ich nicht alle Fragen beantworten, vor allem wenn es um rechtliche Themen geht, weil mir da das Fachwissen fehlt.
An dieser Stelle kommt Sebastian Deubelli ins Spiel.
Wir haben uns zusammen überlegt, die Serie „Frag den Anwalt“ ins Leben zu rufen.
Da könnt ihr uns eure Fragen rund um die Themen Urheberrecht, Medienrecht, Bildrechte, Markenrecht, Designschutz und so weiter schicken und er wird versuchen, diese hier im Blog zu beantworten.
Damit wir bald mit der ersten Folge beginnen können, freuen wir uns auf eure Zuschriften:
Eure Fragen könnt ihr einfach hier als Kommentar hinterlassen oder mir eine Nachricht auf Facebook oder per Email schreiben.
Selbstverständlich könnt ihr dabei auch anonym bleiben bzw. die Fragen können auf Wunsch im Blog anonymisiert veröffentlicht werden.
Guten Tag, eine Frage, die sicherlich SEHR viele Fotografen in Bezug auf Recht interessieren wird: Zahlt sich eine Abmahnung von Privatpersonen an (!) Privatpersonen in Deutschland überhaupt aus – im Vergleich zum Risiko bzw. den anlaufenden Kosten durch den Anwalt? Eine Abmahnung stellt ja keinen Rechtsanspruch dar, diese kann ja genauso ignoriert werden, wie ein normales privat verschicktes Schreiben…
Ich habe aktuell den Fall, dass jemand mehrere Bilder ohne meine Erlaubnis von einer Webseite genommen hat. Damit hat jemand auf Ebay eine (für ihn am Ende sehr lukrative Auktion im unteren 4stelligen Euro Bereich) geschalten – einfach Google Bildersuche, und eine Auktion ist schnell erstellt. Und das alles dank meiner Bilder. Erstmal alles an Beweisen gesichert, Screenshot, PDF Druck usw. Die Auktion ist vorbei, ich bin jetzt erst davon in Kenntnis gesetzt worden („Hey, waren das nicht Deine Fotos?“) und habe mich an die Person gewandt (Daten gibt es ja dank des VERI Programms von Ebay relativ rasch) – keine Reaktion.
Gehe ich jetzt das Risiko einer Abmahnung / Unterlassungsaufforderung ein, kann es mir passieren, dass ich auf meiner Forderung PLUS 400–600 Euro Anwaltskosten (laut Internetrecherche, kA wie viel es genau ist) für die Abmahnung sitzen bleibe – wenn besagte Person beispielsweise zahlungsunfähig wäre.
Mich interessiert derzeit einfach, ob man sich im Alltag wirklich den Stress antut – oder aber sagt, es ist sowieso sinnlos, da man am Ende ein zweites Mal der Dumme ist (1. Bilderklau, 2. Anwaltskosten, 3. Gerichtskosten) Denn eine RSV springt ja bei Urheberrecht nicht ein, sprich es wäre mein reines Privatvergnügen. Es ist sicherlich keine triviale Frage, aber betreffend tut sie eigentlich alle Fotografen, die Fotos im Netz haben. Man kann Bilder ja vielfältig widerrechtlich verwenden heutzutage… Leider ist das Ignorieren von Urheberrechten in den meisten Augen ein „Kavaliersdelikt“, und das stört mich ehrlich gesagt sehr.
MfG Chris
Die bayrische Schlösserverwaltung verlangt eine kostenpflichtige Fotogenehming auch für Aussenaufnahmen ihrer Schlösser und selbst für redaktionelle Verwendungen. (http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm) Wird die in Deutschland geltende Panoramafreiheit (also das Fotografieren von öffentlichem Grund aus) damit ausser Kraft gesetzt?
Kann ich Fotos von einem öffentlichen Park, der von einem französchien Landschaftsarchitekten gestaltet wurde, in einem Kalender verwenden und verkaufen?
Eine Anfrage bei der Stadt hat nur axelzucken hervorgerufen da diese Thema dort nicht bekannt war.
Fotos von einem öffentlichen Park unterliegen keiner Einschränkung war die Antwort.
Stimmt das?
MfG Sepp
@Chris: Eine RSV zahlt nicht, wenn gegen Dich ein Urheberrechtsstreit geführt wird, weil Du eine Urheberrechtsverletzung begangen hast. Wie es aber aussieht, wenn Du Forderungen geltend machen willst, steht auf einem anderen Blatt. Es könnte durchaus sein, dass die Versicherung hier zahlt. Einfach mal anrufen und nachfragen.
Ich habe auch eine schöne Frage an Herrn Deubelli:
Aufnahmen von öffentlichen Straßen und Plätzen aus, fallen ja unter die Panoramafreiheit (§59 UrhG), sofern sich die abgebildeten Werke (Architektur, Kunstwerke…) dauerhaft in der Öffentlichkeit befinden. Wasserstraßen (Flüsse, Kanäle etc.) sollten, wie alle anderen Straßen auch, ebenfalls zu den öffentlichen Straßen und Plätzen gehören, d.h., wenn ich ein Foto von einem Boot aus mache, müssten die Aufnahmen auch unter §59 UrhG fallen. Wie ist es aber, wenn ich die Aufnahmen von einem Ausflugsdampfer aus mache? Dieser befindet sich ja in Privatbesitz (nicht in meinem…), folglich müssten doch Aufnahmen, die z.B. bei einer Hafenrundfahrt entstehen, ähnlich zu behandeln sein, wie Aufnahmen aus einer privaten Wohnung heraus, oder nicht (Stichwort: Hundertwasserhaus)?
Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, weil ich bei einer Agentur (z.B. Fotolia) Bilder veröffentlicht habe, mit denen ich die Rechte dritter verletze und diese dritten nun die Agentur anklagen, in wieweit bin ich als Photograph noch haftbar?
In der AGB von Alamy steht explizit das ich hafte, bei Fotolia hingegen (soweit ich weiß) nicht.
Ich habe auch eine Frage zur bayrische Schlösserverwaltung. Diese geht mittlerweile soweit, dass diese auch für viele Seen in Bayern eine Fotoerlaubnis fodern. Ist dies überhaupt rechtens ?
Oder darf die Schlösserverwaltung nur eine Fotoerlaubnis fordern, für Grundstücke, die von denen verwaltet werden ?
Danke.
Hallo Malte.
Du irrst, Fotolia wälzt alles auf den Fotografen ab.