Gestern flatterte mir ein Einwurf-Einschreiben ins Haus. Eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung, geschickt von der Kanzlei K & E Rechtsanwälte aus München.
Der Rechtsanwalt Dr. Peter F. Reinke wurde losgeschickt von Klaus-Peter Wolf, dem Inhaber der Bildagentur Imagebroker, über die ich vor kurzem in meinem Artikel „Imagebroker: Der unendliche Vertrag ohne Kündigung?“ leider kaum etwas Gutes zu berichten hatte.
Hauptkritikpunkt meines Artikels war, dass einem bestimmten Imagebroker-Vertrag nach Bilder auch nach der Vertragskündigung bei Imagebroker nicht aus dem Partnernetzwerk gelöscht werden würden. Damit hätte der Fotograf keine Chance mehr, diese „mehr als 100 Bildagenturen“ selbst direkt zu beliefern, ohne dass Imagebroker die Hälfte des Honorars kassiert.
Die Abmahnung hatte ich erwartet.
Klaus-Peter Wolf hatte mir Samstagabend und Sonntag insgesamt fünf Mal auf den Anrufbeantworter gesprochen und mir eine lange Email geschrieben. Sowohl telefonisch als auch per Email kündigte er mir einen „publizistischen sowie juristischen Krieg“ an, wenn ich den für ihn unbequemen Artikel nicht umgehend löschen würde.
Ich habe sicherheitshalber noch mal nachgezählt: Insgesamt mindestens sieben Mal erwähnt der Imagebroker-Inhaber das Wort „Krieg“ in den oben erwähnten Nachrichten, drei Mal droht er mit Folgen, wenn ich den Artikel nicht lösche.
Die vorliegende Abmahnung scheint die erste Folge zu sein.
In der Abmahnung geht es darum, dass ich in meinem oben genannten Artikel einen Screenshot der Imagebroker-Webseite gezeigt hatte, auf der am Tag des Screenshots eine Fotografie des Fotografen Harry Laub zu sehen war. Diese Fotografie war logischerweise auch auf dem Screenshot zu sehen. Ich bin der Meinung, dass diese Verwendung ein zulässiges Bildzitat ist, unter anderem weil ich im Artikel über die Agentur Imagebroker berichte, deren Webseite ich zeige.
Um einen Rechtsstreit zu vermeiden (aber ohne Anerkennung eines sachlichen oder rechtlichen Grunds), habe ich daher das betreffende Foto im Screenshot unkenntlich gemacht. Das weitere Vorgehen kläre ich gerade mit meinem Anwalt ab.
Meiner Meinung nach ist die mögliche Urheberrechtsverletzung nur ein Versuch, mich finanziell zu schädigen – es geht in der Abmahnung um eine vierstellige Summe -, weil ich mich weigere, diesen Artikel zu löschen.
Ich finde es befremdlich, dass sich Klaus-Peter Wolf als Opfer einer „Hetzkampagne“ gegen ihn sieht, obwohl ich nur in einem Artikel nur über Teile seines alten Vertrags berichtet habe, die ich für befremdlich halte. Wer hier persönliche Befindlichkeiten nicht von einer sachlichen Diskussion um rechtliche Aspekte der Stockfotografie trennen kann, welche mehrere Fotografen betreffen und daher von öffentlichem Interesse für die Berichterstattung sind, dem kann ich leider nicht helfen.
Im Blog von Imagebroker hatte er mir zusätzlich vorgeworfen, dass ich Kommentare zum Artikel löschen oder unterdrücken würde. Das ist mein gutes Recht, entgegen seiner Annahme betrifft das aber nicht nur „Pro-Imagebroker“-Kommentare. Herr Wolf hat selbst mehrmals Kommentare unter meinem Artikel hinterlassen können, um seine Sicht der Dinge zu schildern, ebenso wie viele andere Fotografen. Als mich eine Person jedoch zu rechtlichen Stellungnahmen zwingen wollte, habe ich diesen Kommentar erst gelöscht und danach die Kommentarfunktion für diesen Artikel komplett deaktiviert.
Kleine Ironie am Rande: Im Imagebroker-Blog werden erst gar keine Kommentare zugelassen.
Es wäre sehr schade, wenn es ein Agenturinhaber schaffen würde, durch juristische Drohungen negative Berichterstattung über seine Bildagentur zu verhindern. Mein Hauptberuf ist die Fotoproduktion und ich betreibe den Blog nur nebenbei. Aber weil es im deutschsprachigen Raum nur wenige Möglichkeiten gibt, sich zeitnah und tiefergehend regelmäßig über die Stockfotografie zu informieren, finde ich es wichtig, diesen Blog mitsamt seinen Informationen und Meinungen – sowohl den lobenden als den kritischen – zu erhalten.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Das scheint ja ein unangenehmer Zeitgenosse zu sein.
Ich drück´dir die Daumen, dass beim weiteren Procedere alles gut läuft.
krass!!! Alles Gute für den weiteren Verlauf!
Na, das ist ja gute Eigenwerbung…
Interessant auch, wenn man darüber nachdenkt, dass die Anwaltskosten natürlich mehr oder weniger direkt von den Agenturprovisionen bezahlt werden. Da gäbe es vermutlich Sinnvolleres, um das Betriebskapital einzusetzen. Und dann kommt natürlich der Zeitaufwand dazu.
Ich bin gerade sicher nicht auf der Suche nach einer neuen Agentur, aber so stellt man sich selbst dann von vornherein ins Abseits.
MMn kann die Agentur ja gar nicht für den Fotografen Harry Laub abmahnen, außer er hat diese hierzu beauftragt (was ich nicht glaube). Ich persönlich würde direkt mit dem Fotografen Kontakt aufnehmen, ihm die Sache schildern und ihn um nachträgliche Erlaubnis der Bidnutzung ersuchen. Mit ein bisschen Glück, ist der Abmahnung damit die Rechtsgrundlage entzogen.
Ich finde deinen Blog so wertvoll, weil du unabhängig und offen berichtest.
Ich hoffe, dass der oben genannte sich noch besinnt, sei es, weil Weihnachten vor der Tür steht oder weil er so seinen Imageschaden noch am ehesten eingrenzen kann.
Ein bisschen kann ich ihn verstehen, nicht die Reaktion, aber die Problematik. Zumindest war das in meiner sehr kurzen Stockfoto-Phase so, dass eine Hauptagentur auch andere belieferte und zwar über ziemlich unüberschaubare Netzwerke. Die waren damals nicht dubios, aber es wurden aus vielen kleinen Sammlungen größere Bildangebote zusammen gesammelt (und wiederum den großen Agenturen angeboten oder zu Collections zusammengefasst), die sich bei Kündigung rein praktisch nicht mehr hätten auflösen lassen. Vermutlich geistern heute noch einige meiner Bilder durch irgendwelche Agenturen, während „meine“ Agentur von damals inzwischen dicht gemacht hat.
Insofern muss man sehen, was der Agenturinhaber tatsächlich realistisch tun kann, wenn er die Bilder in ähnlicher Weise verteilt hat. Ich finde aber, er sollte sich auf die Lösung des Problems konzentrieren, um Fotografen, die ja seine wichtigsten Geschäftspartner sind, zufrieden zu stellen und nicht auf Kritiker zu schießen. Genau genommen könnte er sich ja kaum einen besseren Experten als Gesprächspartner wünschen, als dich.
Ich drücke dir (eigentlich euch) die Daumen, dass ihr zu einer friedlichen Einigung kommt.
Dein Blog ist wirklich toll und der Beitrag war aus meiner Sicht sehr sachlich geschrieben. Danke für die darin gebrachten Infos und viel Erfolg in der Rechtsauseinandersetzung. Moralisch hast du zu 100% recht.
Robert,
ich drücke Dir die Daumen und alle stehen gedanklich hinter Dir. Hoffentlich hast du einen guten Anwalt und bist gut versichert. Für mich ist das mal wieder eine Farce im Stock Geschäft.
Und eine alte Lebensweisheit trifft hier auch noch zu: Wenns ums Geld geht, hört die Freundschaft auf und die Leute werden unsachlich! Schon immer so gewesen!
Auf dieser Stelle möchte ich mal erwähnen, wie wichtig uns Dein Blog ist. Es ist empörend, dass freie Journalisten mit einem Krieg bedroht werden…In welcher Welt leben wir Herr Klaus-Peter Wolf?
Lieber Robert, wir sind auf Deiner Seite!
Das Logo vom Imagebroker solltest Du dann auch löschen, ist auch geschützt.
Bloß nicht im Alleingang
Da muss ein Rechtsanwalt drauf spezialisiert sein, sonst verlierst Du doppelt.
So was hatte ja auch mal Alice Schwarzer mit einem „Foto-Zitat“
schau mal http://www.fotorecht.de/publikationen/pool.html
Lasse dich bloß nicht unterkriegen Robert. Mit diesem Schritt hat Herr Wolf endgültig sein wahres Ich gezeigt und den Ruf seiner Agentur ruiniert. Tja, das kommt dabei raus, wenn man Produzenten nicht als Partner behandelt.
Wenn Deine Rechtsanwälte keine Zurückweisung wegen Formfehlern erwirken können,
mußt Du fristgerecht reagieren, sonst erwirkt die Gegenseite automatisch eine einstweilige Verfügung und hat damit das Recht, Ihre Forderungen durchzusetzen.
Nachdem ich mir Deine Auslegung noch einmal ausführlicher durchgelesen habe,
frage ich mich, ob derartige Drohungen und Einschüchterungsversuche nicht schon
den Tatbestand einer Nötigung erfüllen. Auch das solltest Du mit einem RA durchsprechen, nur der Form halber.
vgl. LG München I, Urteil vom 27.07.1994: Bildzitate von 19 Fotos von Helmut Newton in einem Artikel von; Alice Schwarzer in der Zeitschrift „Emma“
Ich bin auch der Meinung das Du im Recht bist. Es stellt sich eher die Frage ob die Agenturverträge dies standhalten würden oder ob diese als Knebelverträge schon rechtlich gar nicht gültig sind.
Ich würde nach diesen Mails und Anrufen die Abmahnung nicht unterschreiben. Im Gegenteil „SUCHEN und FINDEN“ und die Agentur mit Abmahnungen überhäufen. Ja so zeigt jeder sein Gesicht und dies gehört auch Public gemacht mit welchen Vertragspartnern sich manche Fotografen einlassen.
Ich wünsche Dir viel Glück dabei. Ausserdem trotzdem besinnliche Weihnachten und ein erfolgreiches und gesundes 2015 .
Ich bin ein großer Freund deiner Beiträge und kann den Gegenwert deiner Informationen mit nichts aufwiegen. Ein Punkt stört mich jedoch, dass du erst jetzt schreibst es wurden deinerseits Kommentare gelöscht. Ich hätte es neutraler gefunden im urspünglichen Artikel dies zu begründen und dann die Kommentarfunktion zu schließen. Dies ist aber auch der einzige Punkt.
Imagebroker bzw. deren Inhaber wird sich vor allem daran stoßen, dass nach suche der Agentur an zweiter Stelle bereits dein erster Artikel erscheint. Keine schöne Werbung, verständlich. Deren Reaktion jedoch, unverständlich.
Also Robert, an der Stelle mal ein großes Danke. Ohne deinen Blog wäre ich heute nie selbstständig und würde mein Einkommen nicht aus dem bestreiten was mir Spaß macht. Tatsächlich bin ich durch dich auf Stock gestossen.
Das nachträgliche Löschen bringt gar nichts, das wird Dir vermutlich auch Dein Anwalt sagen. Es ist eher als Schuldeingeständnis zu werten. Für den Post macht es aber keinen Unterschied, ob dort ein Screenshot ist oder eben nicht.
Natürlich ist das alles eigentlich Kindergarten und wirft ein noch schlechteres Licht als der Artikel (den ich persönlich gar nicht als so schlimm gewertet habe).
Die „automatische einstweilige Verfügung“ ist weder so automatisch noch endgültig, aber das hat Dein Anwalt bestimmt auch schon alles erklärt. Eine Abmahnung kann jeder jederzeit verschicken, aber diese tatsächlich durchzusetzen, erfordert Richter die der Meinung des Abmahnenden folgen. Ob Herr Wolf dieses Risiko eingehen will, wird sich zeigen.
Lass dich nicht unterkriegen! Ich finde es großartig, dass du dich hier nicht einschüchtern lässt, denn nach meiner Einschätzung bist du im Recht. Und einer der wenigen wirklich neutralen Blogger. Ich drück dir die Daumen!
Danke für diesen Artikel und den über IB.
Lass Dich bitte nicht einschüchtern!
Eines der stärksten Grundrechte in Deutschland ist die Meinungs- und Pressefreiheit. Dazu ein guter RA und die heiße Luft dürfte weggeblasen sein.
Ich finde es erstaunlich was der ein oder andere Agenturinhaber bzw. Kommentar-RA für Rechtsauffassungen vertritt.
Die Herren scheinen meiner Meinung nach nur zu vergessen das die freie Marktwirtschaft ein viel schärferes Schwert als der Rechtsweg sein kann.
Aus diesem Verhalten ziehe ich als Zulieferer jedenfalls meine Schlüsse.
Genau für solche Streitigkeiten bräuchten wir so etwas wie den Händlerbund für Kontributoren. Jeder zahlt einen kleinen Jahresbeitrag und dann können solche Briefe lächelnd, kostengünstig und qualifiziert beantwortet werden.
Leider kommen immer wieder Agenturen oder andere Fotografen auf den Trichter einen abmahnen zu wollen – ob es nun tatsächlich berechtigt ist oder nicht. Du solltest es als Kompliment auffassen, du hast den richtigen Leuten auf die Füsse getreten.
Dir wünsche ich für deinen weiteren Weg und in diesem Fall alles Gute. Ich würde an deiner Stelle über eine Feststellungsklage nachdenken… natürlich willst du einen Rechtsstreit vermeiden – na klar- aber gefallen lassen darf man sich diesen Mist auf keinen Fall.
Kleiner Tipp: Einwurf-Einschreiben haben vor Gericht überhaupt keine Beweiskraft, weil solche Briefe ja auch aus dem Briefkasten geklaut werden könnten.… Man sollte solche Sendungen dann aber besser nicht im Internet veröffentlichen, weil man dann ja dadurch dokumentiert, dass man das Schriftstück bekommen hat !
moin robert!
ich sehe auch keinen fehler in deinem verhalten. zu mal du sachlich korrekt „berichtet“ hast.
auch müßte man mal schauen, ob eine abmahnungssumme in 4‑stelliger höhe überhaupt rechtens wäre, ich meine da hat die rechtssprechung mittlerweile auch einen riegel vorgeschoben.
abgesehen davon, hat das einwurf einschreiben überhaupt keine rechtliche bedeutung, schon peinlich – offensichtlich kennt sich nicht mal der rechtsanwalt richtig aus.….
aber worte wie krieg usw.… armseelig. letztlich merkt er wohl nicht mal, dass er sich damit nur selber schadet.
die wortwahl seinerseits würde ich als „drohung“ ansehen und da lässt sich eventuell was im bereich der „nötigung“ machen.… es ist ja offensichtlich, dass er hier regelrecht erzwingen will, dass der bericht gelöscht wird.
für mich persönlich kommt die agentur auf die rote liste, sowas beliefere ich erst gar nicht.
ich drücke dir die daumen!
Bis heute kannte ich diese Agentur nicht.
Streisand-Effekt. Jetzt kenne ich sie und
weiss was ich tun werde bzw nie tun werde.
Von rechtlichen Aspekten scheint Herr Wolf wirklich keine Ahnung zu haben. Bei IB finden sich z.B. sehr viele Innenaufnahmen von Museen ohne Property Release, dabei weiss inzwischen Jeder, dass man beim Fotografieren auf privatem Grund natürlich eine Freigabe braucht um solche Bilder vermarkten zu dürfen. Ich würde im eigenen Haus kehren bevor ich beleidigte Abmahnungen verschicke. Geht es ihm nicht eigentlich um das Löschen des Ursprungsartikels? Welche „Firma“ beschwert sich schon, wenn in Artikeln die Homepages als Screenshot verlint werden? Wäre es ein durchweg positiver Artikel gewesen – wäre die Nutzung des Screenshots bestimmt nicht abgemahnt worden.
Habe deinen alten Artikel gerade mal ne kostenlose Google Optimierung verpasst. Durch die guten Links zur Seite wird der bald noch viel weiter vorne stehen und bei suchanfragen zum ThemaImagebroker mit unter den ersten 5 auftauchen. Schrecklich, dass immer leute meinen, dass Sie mit Anwälten Ihr Vorgehen vertuschen könnten
Also das einzige was vom Gericht als zugestellt gilt, sind Einwurf Einschreiben.….das ist alles schon ganz richtig
Die Rechtsprechung mag die eine Seite sein, zu der ich mich nicht äußern kann, aber bewusst auf „Kieg“ aus zu sein, dürfte wohl deutlich nach hinten losgehen.
Warum wird es immer auf die Schiene versucht, statt sich mit den Problemen deines kritischen Beitrags auseinander zu setzen? Machen, dich kontaktieren und auf eine schönere Berichtserstattung ( = Werbung) hoffen…
Danke, dann weiß ich zumindest, von welcher Plattform ich künftig die Finger lassen werde. Lass dich nicht klein kriegen, es ist wichtig, dass es Leute gibt, die aufdecken, wenn und was es aufzudecken gilt.
Warum hat imagebroker kein Impressum und keine Datenschutzerklärung? 😀
Ob Einwurf-Einschreiben, normales Einschreiben oder einfacher Brief ist rechtlich gesehen ziemlich egal: Eine Abmahnung ist immer nur ein „Angebot“ zur außergerichtlichen Einigung. Man kann die Abmahnung ignorieren, dann kommt halt (wenn es dem anderen Ernst ist) eine einstweilige Verfügung. Ebenso wenn man die Abmahnung dummerweise nicht erhalten hat. – Ändert nichts. – Das aber nur am Rande.
Ich muss zugeben, ich habe mir beim Lesen des ursprünglichen Artikels sofort gedacht: Ein Screenshot mit einem Bild, na ob das wohl legal ist ?
In der Tat fand auch ich es befremdlich, dass plötzlich Artikel gelöscht bzw. gar nicht erst mehr freigegeben wurden. (Vor der kompletten Sperrung!) Das ist natürlich das gute Recht des Blogbetreibers, hinterlässt aber einen Nachgeschmack. – In dem gelöschten Artikel wurde übrigens genau die Rechtmäßigkeit des Screenshots in Frage gestellt…
Hallo Robert, ich fand Dein Artikel nicht so schlimm. Du hast nur sachlich über die Problematik berichtet, ich als ein Stockfotograf der nicht die Zeit hat, meine Bilder in vielen Agenturen selbst einzustellen, könnte mir sogar eine Zusammenarbeit mit IB vorstellen (die Kritikpunkte in Kauf nehmend).
Jetzt… tja… sehe ich das anders und ich hoffe, dass andere Kollegen das auch so sehen…
Wünsche Dir viel Erfolg, lass dich nicht unterkriegen wir brauchen einen wie DU.
Krieg? Hat nicht Bundespräsident Wulf damals ähnliche Worte verwendet, als er beim Chef der Bildzeitung auf die Mailbox gesprochen hat? Wie die Sache geendet hat, wissen wir, und die ganze Geschichte erinnert mich daran stark.
Zu IB:
Ich habe seit Monaten auf meinem Schreibtisch den Vertrag von IB liegen und habe diesen nicht fertig abgeschlossen, weil mich nicht nur der Vertrag etwas ins Grübeln gebracht hat. Da sind die von dir angesprochenen Punkte. Dann aber auch der Auftritt, die Webseite erinnert mich sehr an Web 1.0 und macht keinen zeitgemäßen Eindruck. Jetzt diese ganze Geschichte hier. Der Blogbeitrag im Blog von Imagebroker wirkt auf mich nicht professionell. Der Blog hat keine weiteren Beiträge und wirkt schnell zusammengeschustert für diesen verbalen Krieg. Die Formulierungen im Blogbeitrag sind auch nicht professionell und erinnern mich an ein beleidigtes Kind, welches jetzt versucht, unter der Gürtellinie den anderen zu treffen. Kein professionelles Auftreten. Es schadet der Sache in der breiten Öffentlichkeit nur.
Ich bin der selben Ansicht wie Du. Ein Screenshot ist ein Bildzitat. Ich kenne die Aufnahme nicht, glaube aber nicht, dass man da was haben will. Sonst würden das auch nicht regelmäßig die Medien machen. Vielleicht hättest Du auch einfach auch jemand vor den PC setzen sollen, der sich die geöffnete Webseite anschaut. Dann wäret Du auf der ganz sicheren Seite.
Halt die Ohren steif und ich wünsche Dir viel Erfolg. Ich warte jetzt mal die Sache ab und werde mich dann entweder für oder gegen Imagebroker entscheiden.
@Chris
Image Broker hat sowohl als auch:
https://www.imagebroker.com/#/contact/imprint
https://www.imagebroker.com/#/contact/privacy
Auch ich lerne viel von Robert, seinen Büchern und dem Blog. Etwas verärgert bin ich, dass diese m.E. überflüssige Auseinandersetzung die nächste Folge „Pimp my Stock“ noch mehr hinauszögern wird.
Ganz klar, dass sich hier Image Broker ins eigen Knie schießt, zumindest was die eigene Reputation betrifft. Selbst wenn Klaus-Peter Wolf im Recht ist, disqualifiziert sein Verhalten sein eigentliches Anliegen und er schadet ihm mehr als dass er ihm nutzt.
Die erste Einlassung von Klaus-Peter Wolf in den Kommentaren von Roberts Ursprungsbeitrag fand ich übrigens eigentlich gut und einer fairen und sachlichen Diskussion dienlich. Aber was dann folgte, halte ich einfach nur für peinlich. Der Gipfel war dann, dass sich Wolf in seinem Blog über die Schließung von Roberts Kommentaren ereifert und selbst von vornherein keine zulässt, wie Robert oben schon erwähnt. Dieses Beispiel illustriert die Scheinheiligkeit der Diskussion vortrefflich.
Mir scheint vor allem in einem Punkt Uneinigkeit zu bestehen: Robert sagt, dass sich bei ihm „die Anfragen und Beschwerden von Fotografen, welche bei Imagebroker kündigen wollten und dabei auf scheinbar unlösbare Probleme stießen“ häuften. Wolf hingegen behauptet, dass 2014 nur zwei Fotografen gekündigt hätten, von denen einer Robert selbst gewesen sei. Sollten es tatsächlich nur zwei Fotografen gewesen sein, könnte ich Wolfs Wut über einen in seiner Pauschalisierung für ihn schädlichen Beitrag verstehen. Unabhängig davon mag der Vertrag fragwürdig sein, um den es geht. Aber vielleicht haben sich eben nicht ganz so viele Fotografen davon beinträchtigt gefühlt wie der Artikel suggeriert. Ungeachtet der Möglichkeit also, dass Wolf sich zu Recht echauffiert, finde ich den Stil nach dem ersten Kommentar höchst unsympathisch. Ich neige aber irgendwie nicht dazu zu glauben, dass Robert von einer Häufung spricht, wenn es sich lediglich um ihn selbst und eine weitere Person handelte.
Ich wünsche Robert einen möglichst harmlosen Ausgang. Was den Stil angeht, hat er in meinen Augen schon gewonnen.
Robert, die Sache mit den Einwurfeinschreiben sehen die meisten Gerichte aber anders.
http://www.ra-rosbach.de/2012/04/20/einwurf-einschreiben/
Ich würde in so einem Fall einfach sagen, dass ich das Einschreiben nicht bekommen habe und die mir (im nicht erhaltenen Einschreiben) vorgeworfenen Dinge sofort abstellen. Glaube mir, bei der Post AG wird so viel gepfuscht und es werden so viele Fehler dort gemacht, dass ein falsch zugestelltes, weggewehtes oder sonstwie verschwundenes Einwurf-Einschreiben jederzeit möglich ist.… ich habe selbst viele Jahre dort gearbeitet und weiß, wovon ich rede ;)… außerdem gibt es auch immer wieder Leute in der Bevölkerung, die Post aus fremden Briefkästen klauen .…
Lieber Robert,
du weißt ja, dass ich auch bei imagebroker gekündigt habe und auch, dass ich ähnliche Hürden zu überwinden hatte wie du. Eine Kündigung bei Masterfile oder Getty ist ein Kinderspiel dagegen.
Ich bin dir sehr dankbar für deinen sachlichen und informativen Artikel. Du tust damit das, was ich und viele andere Fotografen von dir kennen und erwarten: Entwicklungen, Trends und Probleme in der Branche recherchieren und darüber berichten. All das ist nicht geschäftsschädigend. Eine vernünftige Reaktion des Agenturinhabers wäre eine ebenso sachliche Stellungnahme zu deinem Artikel. Noch vernünftiger wäre gewesen, all die kursierenden Varianten des Agenturvertrags auf eine branchenübliche Version (mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Jahr und der Ankündigung, dass die Bilder bei den Partnern gelöscht werden) zu aktualisieren und allen imagebroker-Fotografen ein Update auf diesen Vertrag anzubieten.
Mit einer Abmahnung plus Kriegserklärung schadet der Agenturinhaber aus meiner Sicht nur sich selbst bzw. dem Ruf der eigenen Agentur.
Ich hoffe, dass deine beiden Artikel noch mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Vielleicht werden nicht mehr viele Fotografen kündigen, denn mit dem aktuellen Vertrag ist es ja auch absurd: Wer jetzt kündigt, ist SCHON ENDE 2016 aus dem Vertrag raus. Und wer sich etwas auskennt weiß, dass Stockbilder nach dieser Zeit ihre besten Jahre hinter sich haben und nicht mehr viel einbringen.
Aber vielleicht überlegt es sich der ein oder andere aufgrund deines Artikels und insbesondere wegen der Reaktion des Agenturinhabers sehr genau, dort seine Bilder anzubieten.
@Hieronymus: Mir ist mindestens ein weiterer Fall bekannt, der aber schon im Jahr 2013 war, sowie mehrere Fotografen, die zwar kündigen wollen würden, aber sich aufgrund ihrer bis dahin erfolgten Kommunikation mit Herrn Wolf nicht zum letzten Schritt entschlossen haben.
Lieber Robert,
vielen Dank für deine sachliche Berichterstattung. Ich hoffe das Imagebroker bis Weihnachten noch einmal über das Ganze nachdenkt ob ein „Krieg“ gegen Fotografen wirklich der richtige Weg ist ein Geschäft zu betreiben. Im Zeitalter des internets muß man eben verstärkt darauf achten das die Geschäftspartner zufrieden sind und sich fair behandelt fühlen. Jedes Restaurant, jeder Amazonhändler muß mit öffentlichen Bewertungen leben und sein Geschäft entsprechend führen.
Und wenn die Emotionen mal hochkochen, sollte man vielleicht besser mit kühler Logik an die Situation heran gehen. Denn welcher Fotograf wird sich denn in Zukunft trauen dort einen Vertrag zu unterschreiben wenn schon der bekannteste Blogger der Szene mit dem Anwalt verfolgt wird. Das ist doch wirklich völlige Antiwerbung in eigener Sache.
Eine sachliche Stellungnahme und schnelles, unkomplizierte Kommunikation mit den eigenen Fotografen wäre sicher die bessere Werbung fürs Geschäft.
Imagebroker hat die völlige Kontrolle über die eigene Aussendarstellung. Das was jetzt passiert ist eben das Ergebnis ihrer eigenen Arbeit.
Zum Glück gibt es genug Agenturen die anders sind.
Ich hoffe es kommt über die Feiertage zu ein wenig Nachdenken was Imagebroker eigentlich erreichen will.
S. g. Herr Kneschke,
ich bin gespannt, ob Sie mich nochmals aus dem Blog rauslöschen. Ich bin nämlich offensichtlich der, den Sie hier eingangs zitieren. Ich hätte Sie „zu rechtlichen Stellungnahmen gezwungen“.
Ich habe weder Recht noch Macht, Sie zu etwas zu zwingen. Ich habe bloß das in den Raum gestellt, was dann promt gekommen ist: die rechtliche Frage von der Nutzung des schönen Bildes der Imagebroker-Homepage.
Ich finde es befremdlich, dass Sie mein Kommentar in einem Blog entfernen, sich im nächsten aber darauf beziehen. Da möge sich einer auskennen!
Es kann aber auch gut sein, dass sich viele Fotografen zum gleichen Problem äußern wollten, aber nicht im Blog Aufnahme finden konnten.
Ich glaube jedenfalls, dass sich da mehr als nur ich gewundert haben, wie Sie mit Bildrechten umgehen – wo das Thema Ihnen doch recht vertraut sein sollte.
Als Gegenthese kann man also aufstellen: Kneschke nutzt das Foto zum Nachteil des Bildrechteinhabers, Wolf & Imagebroker verteidigen die Rechte des Fotografen.
einfach zum Nachdenken,
mfg, Givi
Lieber Robert,
eine glückliche Hand wünsche ich Dir und dass Dein begleitender Jurist uneingeschränkt zu Dir hält.
Menschen, die reagieren wie Herr Wolf, sind keine Geschäftspartner sondern Abzocker. Sie glauben die andere Seite sei blöde. Das Verhältnis zwischen Künstler und Agentur beruht auf Vertrauen. Wenn dieses von der einen oder anderen Seite nicht mehr gegeben ist, ist die Beziehung hinfällig.
Eine Bildagentur die zum grossen Teil von der freien Presse lebt hat sich hier bloß gestellt.
Man sollte diesen Artikel allen Journalisten und Redaktionen senden, damit sie sich ein Bild von Ihrem „Geschäftspartner“ machen können.
Herr Wolf so geht das nicht, würden sie so etwas auch machen wenn ein Großverlag nicht pünklich zahlt oder technische Probleme mit der Abrechnung hat, nein, würden sie nicht. Hier versuchen Sie auf einen „Kleinen“ einzudreschen wie ein Berserker.
Wie sie Ihr Geschäft führen ist Ihre Sache. Aber Menschen die so etwas tun, traue ich auch andere Sachen zu. Das hat etwas mit Vertrauen und den Satz „leben und leben lassen zu tun“
In diesem Sinne.
Robert, installiere doch bitte einen Spenden Button von Paypal, so können wir deine Arbeit aktiv unterstützen und dir helfen, die Abmahnung zu bezahlen.
Was glaubt ihr eigentlich, was das für ein Agenturinhaber ist, der Fotografen mehrmals (ich weiß von zwei Fällen) öffentlich mit ihren Umsätzen bloßstellt, um alle vom „Erfolg“ seiner Agentur bzw. von der „Unfähigkeit“ des Fotografen zu überzeugen? In dem ib-Beitrag hier wurden wieder Umsätze mutmaßlich ungefragt von Herrn Wolf veröffentlicht, wenn auch nur um zweistelligen Bereich. In dem anderen mir bekannten Fall (das Forum existiert mittlerweile nicht mehr) ging es um eine 5stellige Summe, die Herr Wolf ungefragt im Zusammenhang einer Diskussion mit dem entsprechenden Fotografen ungefragt veröffentlichte. Allein das wäre wahrscheinlich ein so großer Vertrauensbruch, der eine sofortige fristlose Vertragskündigung rechtfertigen würde. Die Gesamtumsätze von ib im Quartal werden jedoch als „Geschäftsgeheimnis“ unter Verschluß gehalten. So muß man einen Laden führen, um neue (gute) Leute anzulocken…
Herr Wolf ist sehr darum bemüht, imagebroker als unanfechtbar und unendlich erfolgreich darzustellen. Und jedes Mal, wenn das passiert, weiß man eigentlich, daß meistens nicht viel dahinter steckt; die vielen unzufriedenen Bildlieferanten zeigen dies ja nur zu gut, ebenso das quantitativ stagnierende Portfolio bei ib (noch immer ist die Million nicht voll, dabei stehen die schon seit Jahren „kurz“ davor). Wie hier schon festgestellt wurde, der grafische Auftritt von ib ist äußerst unprofessionell. Das Verhalten des Inhabers in diversen Foren bzw- Internet-Disussionen steht dem in Nichts nach.
Andererseits verstehe ich die Aufregung um die Kündigungsmöglichkeit nicht. Die Bilder sind doch sowieso durch, wer braucht das Zeugs denn noch? Der Artikel war überflüssig und übertrieben sensationell. Jede Agentur hat eine Sperrklausel im Vertrag und kann natürlich nicht die Löschung der Bilder bei Partneragenturen vertraglich garantieren. Getty kann das, corbis kann das auch – aber nur, weil die keine Partneragenturen haben…
Und der Screenshot war dumm – ich bin kein juristischer Experte, aber für eine „Besprechung“ eines Vertrages einer Bildagentur ist ein Screenshot der Webseite nicht zwingend notwendig. Das Logo der Agentur hätte ausgereicht. Wenn ich mich recht erinnere, war sogar das gesamte Foto abgebildet – nur hat das gezeigte Foto nichts mit dem Vertrag zu tun und deshalb wird es in meinen Augen eher nicht als Bildzitat durchgehen. Und wer weiß, wie die bei ib auf Kritik reagieren, konnte absehen, daß da was kommt. Jetzt darum aber so einen Wirbel zu machen, ist schon wieder übertrieben sensationell. Was soll das Bild des Briefumschlags? Vollkommen sinnfrei…
@tomtomtom: Die letzte juristische Entscheidung, ob ein Screenshot mit einem Bild zum Artikel über die betreffende Firma erlaubt ist oder nicht, ist noch nicht gefallen. Eine solche Klausel wie in dem alten Vertrag von Imagebroker ist mir bislang noch nicht untergekommen, vielleicht kannst Du mir ja andere Agenturen nennen, die das genauso handhaben. Der Punkt meines Folgeartikels ist aber, dass die Amahnung nur die Folge einer Drohung ist, den ersten Artikel zu löschen, das Bild im Screenshot wird also meiner Meinung nur als Vorwand genommen. Die „wenn, dann“-Formulierungen von Herrn Wolf waren in diesem Punkt sehr eindeutig.
Ist ja ziemlich spannend was in Deinem Fall da abgeht.
Auf die Gefahr hin, dass Du auch diesen Kommentar löscht od. unterdrückst möchte ich Dich , werte Robert auf Einiges aufmerksam machen in Sache des IB-Screenshots:
Auch ich habe in einem Fotoforum innerhalb eines Postings von mir ein Bild aus dem Internet kopiert (auch als Bildzitat) mit Quellenangabe des Fotografen
Wenige Stunden später war mein Posting nicht mehr vorhanden. Ich vermutete Zensur von seiten des Moderators.
Von ihm wurde mir dann folgendes klargemacht:
Es ist NICHT zulässig ein Foto ohne Einverständnis des Urhebers- in diesem Falle des Fotografen, in einem Forum zu veröffentlichen, sebst wenn eine Quellenangabe vorliegt. Man darf nur einen Verweis = Link auf dieses Foto setzen, aber keinesfalls kopieren und missbräuchlich anderswo verwenden.
Was Du mit dem Screenshot von Image-Broker gemacht hast unterscheidet sich wenig von dem was ich getan habe. Du bewegst Dich da auf sehr,sehr duennem Eis.
Hättest du in Deinem Beitrag über ImageBroker einen Link zur Homepage von IB gesetzt wäre alles rechtlich alles ok gewesen.
Es bleibt also spannend wie die Sache weiter für Dich verlaufen wird.
Ich hätte die Unterlassungserkärung unterzeichnet, damit wäre die Sache gütigst bereinigt gewesen Für Beide Seiten.
Du musst auch bedenken, wenn IB wirklich mehere Partneragenturen unterhält, sich also ein Netzwerk aufgebaut hat, ist er ein „alter Hase“ im Gewerbe. der kennt sich aus mit Bildrechten. Dem ist schwer anzukommen. Denk mal darüber nach,bitte.
Schöne Feiertage Euch Allen.
Walter
Der „alte Vertrag“ ist wie alt inzwischen? Jedenfalls schon einige Jahre, und ihn JETZT noch als Aufhänger für einen sehr umfangreichen Blogbeitrag zu verwenden, ist schon etwas merkwürdig. – Die aktuellen Kündigungsklauseln sind hingegen völlig normal, da gibt es bei anderen Agenturen viel längere, ungünstigere Regelungen. (Wir reden hier von Makrostock! Da läuft einiges halt etwas anders als im Microstock.)
Und ja, wahrscheinlich hat Herr Wolf das Bild als „Vorwand“ genommen, würde doch bei der Steilvorlage jeder so machen, der meint, sich wehren zu müssen.
Ich finde die Webseite von IB übrigens nicht schlecht. Was einigen Postern hier offenbar gar nicht bewusst ist: IB verkauft NUR über Partner, hat also keine direkten Kunden, die man mit einer „tollem“ Webseite beeindrucken muss. Abgesehen davon, dass diese ach so modernen, überladenen und langsamen Webseiten doch wohl auch nicht der Weisheit letzter Schluss sind. – Die nötige Funktionalität ist bei IB jedenfalls gegeben, auf die Gimmicks kann ich gerne verzichten.
Ansonsten sehe ich das ähnlich wie tomtomtom: Hier haben beide Seiten übertrieben agiert und reagiert, und letztlich kann es dabei nur Verlierer geben, auf welche Weise auch immer.
@Manfred Es gibt vermutlich über 100 Fotografen, welche noch den alten Vertrag unterschrieben haben, insofern ist das Thema jetzt immer noch aktuell. Etwas anderes wäre es, wenn Imagebroker von sich aus anbieten würde, den alten Vertrag auf den neuen zu aktualisieren.
Robert, irgendwie habe ich fast gedacht, dass da was kommt.
Wobei mir auch bei deinen Artikeln über andere Makrostock Agenturen auffällt. das die recht aggressiv reagieren können. Mir ist die Makrostock Szene inzwischen recht suspekt geworden.
Die haben teilweise eine sehr cholerische Art.
Meine geplante IB Bewerbungs Bilder werden bei Fotolia und Shutterstock landen. Die Makrostock Welt wird leicht auf meine Bilder verzichten können. So gut bin ich nicht.
Ansonsten schließe ich mich Walter an. Den Ball flach halten und den günstigsten Weg nehmen.
Schöne Feiertag, an alle.
max II: Über welche Makrostock Agenturen wurde denn hier in der Vergangenheit berichtet? Und wer hat da „agressiv“ reagiert?
Ich erinnere mich eher an diverse Micro- und Midstock Agenturinhaber, die in der Vergangenheit (auch in längst verschwundenen Foren) gerne mal „sauer“ geworden sind. (Nicht ganz zu Unrecht im übrigen…) Von den Reaktionen der US Microstocks in deren Foren auf Kritik gar nicht zu reden.
Wie immer da jetzt die rechtliche Seite aussehen mag. Ob sich IB da selber etwas Gutes getan hat? Es ist ja nicht mehr ganz so, dass gute Fotografen Makroagenturen die Türen einrennen. Vielleicht macht so etwas den Einen oder Anderen neuen Anbieter eher nachdenklich?
Nun kommt mal wieder runter.….
Robert: Ich schätze Deinen Blog sehr – habe durch ihn und durch Deine Bücher viel gelernt. Du hattest vor Jahren also einen Vertrag unterschrieben. Du warst zu diesem Zeitpunkt vermutlich schon volljährig und hoffentlich nicht betrunken oder unter Drogen. Der Vertrag war also rechtsgültig. Dein Vertragspartner hat Dich – nachdem Du genug gequengelt hattest – aus diesem Vetrag entlassen. Aus meiner Sicht liegt kein Grund vor, deshalb so eine „Breitseite“ gegen Imagebroker zu feuern. Hier einfach mal zuzugeben, selbst nicht alles richtig gemacht zu haben würde Deinem Ansehen nicht schaden (eher im Gegenteil), aber schon mal etwas „Druck aus dem Kessel“ lassen.
Herr Wolf: Ich beliefere Imagebroker seit Jahren und habe Sie als freundlichen und kompetenten Ansprechpartner kennen und schätzen gelernt. Ihre erste Reaktion auf Roberts Artikel war aus meiner Sicht absolut angemessen. 1:0 für Imagebroker, habe ich mir beim Lesen gedacht. Aber nun ist wirklich der Gaul mit Ihnen durchgegangen… Das ist menschlich und kann schon mal passieren. Aber ich glaube wirklich, daß Sie sich mit dieser Aktion selbst schaden. Mein Rat an Sie ist der selbe wie an Robert Kneschke: Auch Ihnen wird kein Zacken aus der Krone brechen (im Gegenteil), wenn Sie zugeben, daß Sie etwas über Ihr Ziel hinaus geschossen sind…
Wegen so einer Lappalie Anwälte zu beschäftigen muß nun wirklich nicht sein. In Blogs oder Foren kommt es leider viel schneller zu Streitigkeiten, als wenn man sich gegenübersitzt. Deshalb reden Sie miteinander! Von wem das erste „tut mir leid, ich bin da wohl etwas zu weit gegangen“ kommt ist egal. Der Satz würde jedenfalls beiden Seiten gut zu Gesicht stehen… Schaffen Sie den Ärger auf anständige Art und Weise aus der Welt, nicht indem Sie Anwälte reich machen!
Am Besten noch vor den Feiertagen – dann feiert sich’s schöner.… 🙂
Als ich vor vielen Jahen mit der Stockfotografie begonnen habe, stand auch imagebroker auf meiner Liste der Agenturen, die ich beliefern wollt. Irgendwie ist es dann nicht dazu gekommen – das war aber meine persönliche Entscheidung, ich war nicht so recht überzeugt. Heute bin ich froh, dass es so kam.
Auch ich sehe es so, dass der Screenshot in Deinem Blog durch §51 UrhG „Zitate“ gedeckt ist. Ich nehme an, dass die Gegenpartei das auch sicher weiss, aber zumindest erst mal eine Einschüchterungstaktik fährt. Lass Dich nicht unter kriegen.
Hier noch ein Link, wenn sich jemand mal etwas näher über das Zitatrecht informieren möchte. Finde ich recht anschaulich erläutert. http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/
Man koennte doch das Foto vom Brief gleich als Stockfoto anbieten, waere da nicht die chromatische Abberation 😉
da sieht man es mal wieder: Wer viel Geld (sich ergaunert hat) – der kann sich dann auch leisten einfach mal so ne juristische Geschichte anzuschubsen um seine „heile Welt“ zu erhalten um weitere Kohle zu ergaunern. Leider haben diese Idioten auch oft noch vor Gericht erfolg, weil die sich gerne dann solche Gerichte aussuchen die für sie günstig hin urteilen – das neue Gesetz, dass man ein Wohnort-nahes Gericht verwenden muss hilft da nicht viel.
Aber ich kenne das auch zur Genüge, diese Einschränkung unserer Grundrechte (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) im Netz bei deutschen Seiten – sowohl bei sozialen Netzwerken und anderen Sachen wird man gerne mal blockiert wenn man unangenehme Wahrheiten postet.
Mich wundert es nur, dass mich die GEMA und Konsorten noch nicht abgemahnt haben weil ich viele Details mal in einem Handbuch veröffentlicht habe. Wenn man nach Fällen wie deinem geht, müsste das ja dann so sein – wenn also schon ein kleiner Anschubser von negativer Kritik reicht damit man fertig gemacht wird ^^
Bravo, Robert Kneschke, dass Du den Mut besitzt, Dich an dieser Stelle für die Belange von Fotografen einzusetzen, die nach dem Unterschreiben des Vertrags Agenturen wie Imagebroker vollkommen schutzlos ausgeliefert sind. Imagebroker betreibt im allgemeinen eine aggressive Politik gegenüber Fotografen und versucht sie mit diversen Mitteln unter Druck zu setzen. U.a. wird die Zusammenarbeit mit Agenturen untersagt, Bilder zeitlich versetzt bearbeitet oder größtenteils abgelehnt. Ich habe auch schon gehört, dass Fotografen von Imagebroker bei anderen Agenturen gezielt diskreditiert worden sind, was ich hier einmal als „Gerücht“ bezeichnen will. Ein Geschäftsführer, der von „Krieg“ spricht, weil er nicht kritikfähig und offenbar verbittert ist, hat sich selbst disqualifiziert. Aber es passt absolut zu dem, was ich von vielen Seiten bereits gehört habe. Einsicht wird es nicht geben, aber Fotografen können ihr Fazit aus diesem Vorgang ziehen. Alles Gute und Respekt!
> Nun kommt mal wieder runter….
Ich finde den Beitrag von Klaus eine Wohltat und stimme zu 100% zu. Danke, Klaus!
Wenn ich lesen würde, dass jemand mehrfach auf Herrn Kneschkes Anrufbeantworter gesprochen und dabei sieben Mal das Wort Krieg erwähnt hat, dann würde ich mir denken: „Der Kerl ist meschugge geworden“. Die Behauptungen des Herrn Kneschke sind für sich genommen absolut wahr und zu 100% richtig. Insgesamt werden die Umstände aber so verkürzt wiedergegeben, dass ein völlig verzerrtes Abbild der Realität erzeugt wird.
Wenn ich nicht befürchten müsste, dass Herr Kneschke meinen Beitrag unterdrückt, dann würde ich mir in den nächsten Tagen sehr gerne die Zeit nehmen, hier die Umstände meiner scheinbaren „Ramboanrufe“ darzustellen.
Also Herr Kneschke, wie sieht es aus, erlauben Sie mir, ein Bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, ohne dass Sie meinen Beitrag zensieren? Das wäre doch passend zum Lichterfest. Zudem ist es doch auch das Fest des Friedens. Jeder ist doch nur ein Mensch und macht Fehler. Mit etwas Humor können wir vielleicht bald über diesen Popanz lachen.
In diesem Sinne. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.
Klaus-Peter Wolf
Inhaber imageBROKER
Das ganze hat meiner Meinung nach zwei Seiten. Ein vielgelesener Blog zu einem speziellen Thema hat sicher eine gewissen Macht und das ist ja offensichtlich der Grund für Herrn Wolfs Reaktionen.
Nun gibt glücklicherweise in unseren Breiten das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreitheit. Auch wenn Roberts erster Artikel im Grundsatz sachlich geschrieben war, war dennoch, zumindest zwischen den Zeilen, eine gewissen Polemik zu erkennen. Dazu passt meiner Meinung nach nicht das Vorgehen, gezielt Kommentare zu löschen. Auch Roberts Argument, dass dies sein Recht als Blogbetreiber ist, finde ich nicht einleuchtend. Wer austeilt muss auch einstecken können. Ansonsten schwächt man seine eigene Position, wie auch hier geschehen. Mich würde interessieren, ob Robert mittlerweile erkannt hat, dass dies ein Fehler war.
Auf der anderen Seite gibt sich Herr Wolf mit seinen eigenen Blogeinträgen ja – ungewollt – einige Mühe, das von Robert gezeichnet Bild von ihm zu bestätigen. Beispiele wurden ja genannt: Selbst keine Kommentare in seinem Blog zulassen und dann sich beschweren, dass die Kommentarfunktion gesperrt wurde. Oder Behauptungen nach unterlauteren Motiven ungeschickt formuliert in den Raum stellen. Oder auch ganz offensichtlich nach einem Grund zu suchen (Bildrechte) um gegen Robert gerichtlich vorzugehen. Dabei wirbelt das am noch mehr Staub auf und schade sicher Herrn Wolf mehr als Robert.
Am Ende sind aber beide Konfliktparteien beschädigt (am Rande: http://de.wikipedia.org/wiki/Konflikteskalation_nach_Friedrich_Glasl)
Natürlich darf kritischer Journalismus sich davor nicht fürchten. Nur vielleicht etwas souveräner damit umgehen.
@Robert: Bildzitate haben einen sehr eng gesteckten Rahmen und ich bezweifel, daß ein Blog-Artikel über eine Vertragsklausel die Darstellung eines Fotos rechtfertigt, das von der betroffenen Firma vertrieben wird. Das dargestellte Foto hat einfach keinerlei Bezug zu deinem Artikel und wird nur von der Firma vertrieben – wie mehr als 900.000 andere Bilder auch. Und genau in dieser Austauschbarkeit liegt wahrscheinlich das Problem. Aber wie ich schon schrieb, ich bin kein Jurist.
Zu der Vertragsklausel an sich: ich kenne ganz andere Klauseln, z.B. 5jährige Sperrfristen oder Provisionen für die agentureigenen Büros im Ausland (corbis hat das lange Zeit so gehandhabt, andere Agenturn aber auch – eigene Auslandsbüros werden praktisch wie Partneragenturen behandelt, zumindest bei der Abrechnung der dort generierten Umsätze). Aber wo liegt denn der Aufreger? Eine Agentur kann nun mal nicht für die Löschung der Bilder bei anderen Agenturen im Vertriebsnetzwerk garantieren und eine Sperrfrist von 2 Jahren ist nun wirklich kein großer Aufreger. Ich bleibe dabei, die Bilder sind so oder so nach einer Kündigung durch, zumindest, wenn es sich um People-Bilder handelt. Blümchen und Tierchen (Schwerpunkt bei ib) gehen natürlich auch nach zwei Jahren noch. Und für deine Modelverträge mit prozentualer Beteiligung statt Pauschalhonorar und dem damit verbundenen Abrechnungsaufwand kann die Agentur auch nichts. Vertrag ist Vertrag und fertig. Oder was machst du, wenn die Models nach Jahren anfangen, mit den unterschriebenen Verträgen unzufrieden zu sein? Sich alles immer nur zum eigenen Vorteil drehen, ist auch nicht möglich.
Und die Wenn-dann-Argumentation machst du letztlich genauso. Wenn die Agentur dich nicht aus dem Vertrag läßt und alle Bilder überall sofort löscht, schreibst du was darüber in deinem Blog. Agentur ist angepisst und reagiert ebenfalls unangemessen und wenig souverän. Das erinnert so ein bißchen an die Fußballer, die vor Ende des laufenden Vertrages zu einem anderen Verein wollen – das geht auch zuerst über die Presse bevor intern geredet wird – Goretzka, Kramer, Lewandowski, aktuell Podolski…
Wenn ich das mit meinen Kunden auch so machen würde, hätte ich keine mehr.
Das alles hier wird zu einer Farce und Vorverurteilung. Wir haben hier in Deutschland, „Gott sein Dank“, Regeln die eine gute Zusammenarbeit von Geschäftspartnern möglich machen. Jeder sollte die Verträge die er unterschrbeibt vorher auch lesen und sich Gedanken über mögliche Konsequenzen machen, es wird ja niemand zur Unterschrift gezwungen, und gerade Robert Kneschke unterstelle ich genügend Intelligenz auch zu verstehen was er liest. Aus eigner Erfahrung kann ich nur sagen, das es sich immer lohnt über Vertragsbestandteile zu verhanden, da geht immer was.
Die Sache wird sicher im Vorfeld oder vor einem deutschen Gericht entschieden, beide Parteien werden es überleben – das ist doch nur gut. Und vielleicht werden wir hier auf diesem Blog dann auch das Ergebnis erfahren?
Das deutsche Urheberrecht ist ein sehr gutes Recht, nur so haben die Fotografen noch ein paar Rechte an ihrem Bildverkäufen/nutzungen. Wie viele, die sich hier ereifern, haben denn den Vertrag von FL oder einer anderen Microstockagentur gelesen und verstanden? Sicher nur wenige, und sicher unterliegen diese Verträge nicht deutschem oder europäischem Recht, wohl eher amerikanischem, ich traue keinem hier zu auch nur ansatzweise gegen diese Verträge vorzugehen, für mich sind alle die bei amerikanischen Agenturen einliefern völlig rechtlos – daher verstehe ich dieses „drauflosgerügele“ nicht.
Die Sache hier ist strittig und wird gelöst, kostet vielleicht 1 ‑2 tsd €, was solls, ist sogar steuerlich absetzbar, das sind noch nicht mal „Peanuts“
durchhalten und nicht nachgeben!
Schlimmer kann ein Eigentor eigentlich nicht ausfallen, ich denke Herr Wolf erweist sich grade einen Bärendienst. Seriöses Handeln wäre gewesen, Differenzen dieser Art (Vertragsproblematik) im Gespräch zu klären. Wie auch immer der juristische Verlauf dieser Angelegenheit sein wird (ich halte Roberts Standpunkt durchaus für vertretbar), mit Imgabroker steht ein Verlierer schon von vornherein fest.
Ich freue mich dass Robert den IB-Vertrag hier im Blog thematisiert hat, sein Blog ist ja eine wichtige Informationsquelle zum Thema Stock.
Der Kritik von Robert am Vertrag ist sachlich, man kündigt und die Bilder werden munter weiter vertrieben, da wird dem Urheber die Verfügung über sein Material genommen, halte ich für unangemessen, ist zumindest nicht fair und mir bislang so nicht begegnet.
Warum ich trotzdem den Vertrag unterschrieben habe (mit dieser Klausel) ? Weil ich damals einige positive Rückmeldungen zu IB bekam, und die meisten mir bekannten RM-Agenturen auf Exclusivität bestehen, ich Microstock nicht wollte. Und ich anfangs nur Material zu IB gegeben habe, das ich sonst nicht verwerten konnte, bevor die bytes also verstauben: ab zu IB.
Wobei IB ja Robert beim Kündigen/Bildsperre entgegengekommen ist, aber das war vermutlich ein mühsamer und langwieriger Prozess, bei Robert klingt hier und da negatives an. Probleme telefonisch zu klären (Anruf von Herr Wolf um ihn zum Bleiben zu bewegen) halte ich auch für die erste Option, da würde ich nicht gleich Verdunkelung vermuten.
Meine Erfahrungen mit IB sind bislang gut/ok, der Workflow um Bilder einzustellen ist schnell, Erlöse im schwierigem Marktumfeld noch ok, die neue Verkaufsübersicht für Fotografen sehr gut.
Wenn mich jemand nach Problemen mit IB fragt würde ich zuerst die in letzter Zeit sehr enge Bildauswahl nennen, das ist aktuell mein Grund, die Zusammenarbeit mit IB zu hinterfragen.
Die Eskalation seitens IB gegenüber Robert halte ich nicht für hilfreich, Kritik mit Rechtsanwalt zu begegnen, nein, hilft nicht. Da würde ich auch einen PayPal ‑Button auf Roberts Seite drücken und ihn unterstützen, sollte das nötig werden.
Idealerweise hätte Herr Wolf etwas Zeit zum Abkühlen von Ärger verstreichen lassen, das Problem dieser Klausel für Fotografen anerkannt und allen Betroffenen angeboten, einen Weitervertrieb nach Kündigung auf maximal ein Jahr zu beschränken.
Weil die Kritik am Vertragspassus richtig ist, wenn gekündigt wird endet üblicherweise eine Geschäftsbeziehung. Da IB (hoffentlich) nur mit seriösen Agenturen zusammenarbeitet, die ihre Prozesse/Datenbanken im Griff haben (wie will man sonst im Einzelfall exclusive Nutzung garantieren ?) , sollte ein Stopp der Weiterverbreitung kein Problem sein. Dass IB das letztlich nicht garantieren kann – ok, aber Sperraufforderung an die Partner müsste erfolgen.
Mein Tipp wäre wirklich: Pause einlegen, kein Bloggerkrieg, führt zu nichts. Beleidigungen in Kommentaren (wie: Herrn Wolf indirekt als Idioten zu bezeichnen) wären für mich ein Grund den Beitrag zu löschen, sorry, wer nicht sachlich bleiben kann lässt es lieber.
Guten Morgen Herr Kneschke,
vielen Dank dafür, dass Sie meinen Beitrag vom 20. Dezember veröffentlicht haben. Darf ich jetzt davon ausgehen, dass ich in diesem Forum Beiträge schreiben darf, die Sie dann auch freischalten?
Für ein kurze klare Antwort wäre ich dankbar. Ich sichere auch zu, dass ich mich um Sachlichkeit bemühen werde.
Viele Grüße an alle
Klaus-Peter Wolf
Inhaber imageBROKER
Ich bin mir nicht sicher, ob das eine gute Idee ist, solange ich juristisch belangt werde.
Hallo Herr Kneschke,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich finde „juristisch belangt“ klingt bei dem Stand der Dinge ein bisschen übertrieben.
Der Stand der Dinge ist der:
1. Sie haben (wohl) gegen das Urheberrecht verstoßen.
2. Sie wurden von mir aufgefordert, die (wahrscheinliche) Urheberrechtsverletzung zu unterlassen. Dies haben Sie abgelehnt.
3. Sie wurden von meinem Anwalt aufgefordert, die (wahrscheinliche) Urheberrechtsverletzung zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dem sind sie nachgekommen.
Die Hauptsache ist damit in vollem Umfang erledigt. Ob jetzt noch um die Kosten gestritten wird, liegt an Ihnen.
Ich denke, das alles sollte kein Hinderungsgrund dafür ein, sachlich miteinander zu reden und Argumente auszutauschen. Dies ist die Voraussetzung dafür, voneinander zu lernen. Und nur dadurch kommen wir voran. Ich bin mir sicher, dass ich (und damit imageBROKER) von Ihnen und der Community hier sehr viel lernen kann. Diese Chance würde ich gerne wahrnehmen. Ich habe keinerlei Interesse daran, Sie irgendwie schlecht zu machen oder zu beschädigen. Wie einige Beitragsautoren richtig bemerkt haben, gibt es in so einem Fall wie dem unseren nicht mehr Verlierer und Gewinner, sondern es verlieren oder gewinnen immer beide Parteien gleichzeitig.
Konnte ich Sie überzeugen? Darf ich davon ausgehen, dass ich in diesem Forum Beiträge schreiben darf, die Sie dann (im Normalfall) auch freischalten?
Für ein kurze, klare (und positive) Antwort wäre ich wiederum dankbar.
Mit weihnachtlichen Grüßen an alle
Klaus-Peter Wolf
Inhaber imageBROKER
Robert, Du machst alles richtig und das Recht ist auf Deiner Seite! Danke dir für den Einsatz, die große Mühe und die Beständigkeit! In diesem Sinne frohes Fest und weiter so!
Vorneweg, der Imagebrokervertrag ist wohl rechtens, aber auf Kante genäht; das ist die Sicht eines ausgewiesenen Fachmanns für Medienrecht und Hochschullehrers. Die Kritik von Herrn Kneschke rückt Imagebroker in ein negatives Licht, auch wenn sie sachlich und fair war; als ehemaliger Vertragsfotograf von IB hätte er das besser nicht getan. Verständlich daher, dass der Wolf böse ist, man hat ihn gereizt. Die Retourkutsche allerdings, die Abmahnung steht juristisch auf dünnem Eis, ist selten ungeschickt und könnte sich zum PR-Disaster auswachsen. Kunden und Vertragsfotografen werden die Überreaktion im Gedächnis behaltenː Vorsicht, der Wolf ist bissig. Mit solchen Partnern arbeitet man nicht gerne, auch nicht als Bildagentur.
Dieser Vorfall belegt, bei IB ist das rechte Augenmaß abhanden gekommen. Da wird hochwertiges Material abgelehnt, aber eher mediokre Bilder z. B. von (antiken)Goldmünzen genommen. Nebenbei, die Verschlagwortung enthielt reichlich Fehler. Ich komme mittlerweile auf eine Ablehnungsquote von fast 100 Prozent.
Die Erlöse sind im Keller, wohl auch, weil IB entgegen einem früheren Credo mittlerweile im Microstockbereich mitmischt. Der Inhaber hat sich offenbar auch mit den falschen Agenturen eingelassen. Er scheint nicht zu akzeptieren, dass IB gutes, frisches Material nur angeboten wird, wenn er auskömmliche Honorare bieten kann.
Auf berechtigte Beanstandungen reagiert der Inhaber einsilbig und mit wenig fundierten Ausflüchten. Ich brauchte beispielsweise zwei Anläufe, um notwendige Änderungen der Verschlagwortung durchzusetzen.
Auch die Herausgabe der Liste von Imagebrokers Partneragenturen wird offenbar gerne verschleppt und an unzumutbare Bedingungen geknüpft.
Bei solchen Problemen ist es gut, dass Journalisten wie Herr Kneschke sich des Themas „Imagebroker“ annehmen.
Ich bin sicherlich ein wohlmeinender Vertragsfotograf und habe Respekt vor der unternehmerischen Leistung; der Inhaber sollte jedoch zu einem mehr partnerschaftlichen Verhältnis zu seinen Fotografen finden. Nicht alles, was gerade noch legal möglich ist, sollte man auch umsetzen.
» weil IB entgegen einem früheren Credo mittlerweile im Microstockbereich mitmischt“
Das glaube ich so nicht. Ja auch ich ärgere mich regelmässig über Honorare von wenigen Euro oder noch weniger. Ich denke aber nicht, dass dies aus einer Partnerschaft mit einer Microstock-Agentur resultiert. Dann wären es noch viel mehr Verkäufe in der Preisklasse und:
Leider gibt es viele etablierte (sehr große) Makroagenturen, die mit bestimmten Kunden und/oder für bestimmte Nutzungen derart niedrige Honorare vereinbaren. Dafür kann IB letztlich nichts, würden sie die Zusammenarbeit mit all diesen Agenturen beenden, bliebe kaum mehr etwas übrig. (Man kann es oft auch an den Sales Report erkennen, dass von ein und der selben Agentur ein durchaus normales Honorar gezahlt wurde, und dann wieder ein Nierigsthonorar.)
Ich habe schon vor Jahren (nur als Beispiel) von der Picture Alliance (als Partner einer anderen Agentur) Honorare von wenigen Euro für eine Doppelseite erhalten. 🙁
Leider ist dies die Marktsituation, verursacht vor allem durch die Microstocks, daran kann heute keine Agentur mehr vorbei.
Als Fotograf, der 2009, ebenso wie Herr Kneschke 2007, den Paragrafen 9.2. (bei mir ist es 8.2. – es muss wohl zwischenzeitlich ein anderer Paragraf aus dem Vertrag gestrichen worden sein) gegenüber Imagebroker unterschrieben hat, möchte ich nun auch einen Beitrag zur Diskussion leisten, die sich offensichtlich und zum Glück wieder etwas zu entspannen scheint.
Vorab möchte ich zur Betrachtung Gewinner-Verlierer folgendes anmerken: Selbstverständlich gibt es bei einer derartigen öffentlichen Auseinandersetzung Verlierer UND Gewinner! Die Verlierer sind: Imagebroker und alle seine Vertragsfotografen UND Robert Kneschke – trotz sicherlich exorbitant gestiegener Besucherzahlen seiner Website. Die Gewinner sind: Die beauftragten Anwälte und die Bildkäufer, die derartige Auseinandersetzungen zwischen Agenturen und Fotografen händereibend wahrnehmen und eine weitere Stärkung ihrer Verhandlungsposition wittern. Also kann ich nur dringend raten: Wenn man denn eine derartige Auseinandersetzung unbedingt meint führen zu müssen, dann sollte man es im Interesse der Agentur und der Fotografen unter Ausschluss der Öffentlichkeit tun.
Robert Kneschke hat mit seinem ersten Blogbeitrag sehr sachlich eine Diskussion angestoßen, die sicherlich juristisch diffizil ist, was schon die unterschiedlichen Meinungen der Juristen zeigen, die im Blogbeitrag selbst zitiert werden. Ich wage nicht zu beurteilen, ob der fragliche Paragraf eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Fotografen bedeutet. Ebenso könnte man argumentieren, dass er für den Fotografen vorteilhaft ist, da er durch den Verbleib der Bilder im Vertrieb auch noch lange nach Vertragsende mit Einnahmen rechnen kann. Es erschließt sich mir vor diesem Hintergrund auch nicht so recht, warum Robert Kneschke die Löschung so wichtig ist, zumal er sich, ebenso wie ich, gegenüber Imagebroker wohl nicht zur Exklusivität verpflichtet hat und somit die gleichen Fotos weiterhin über andere Vertriebskanäle vermarkten kann. Mir scheint, dass es auch im Falle einer juristischen Klärung des Sachverhalts vor Gericht wieder Gewinner und Verlierer geben würde: die Verlierer wären erneut Imagebroker und Robert Kneschke, die beide viel Geld für ein vermutlich eher salomonisches Urteil nach dem Motto „sowohl als auch“ ausgegeben würden, und die Gewinner wären erneut die Anwälte und die Bildkäufer. Also: Bitte abrüsten und gemeinsam über eine bessere Zukunftsstrategie nachdenken!
Ich bin überhaupt erst durch den Blogbeitrag auf der Imagebrokerseite auf diese Auseinandersetzung aufmerksam geworden. Ich denke, dass mittlerweile auch Imagebroker weiß, dass man sich damit einen Bärendienst erwiesen hat. Nachdem ich mich dann auf Robert Kneschkes Website in das Thema eingelesen hatte, habe ich an Herrn Wolf, den ich in diesem Jahr erstmals persönlich kennengelernt und als freundlichen Menschen wahrgenommen habe, eine Mail geschrieben, die ich hier auszugsweise zitieren möchte:
Hallo Herr Wolf,
erst heute Morgen bin ich auf die wohl schon seit Tagen heftig tobende Schlacht mit einem ehem. Imagebrokerfotografen aufmerksam geworden. (…)
Im Grunde betrifft der Blogbeitrag zunächst nur einen vertraglich-juristischen Aspekt, der relativ emotionslos geklärt werden könnte. Die Kommentare zum Blog bewegen sich dann aber ganz rasch in eine andere Richtung, nämlich die mit den Bildern erzielten Umsätze, was mit der ursprünglichen Frage letztlich nichts zu tun hat. Auch die von Ihnen veröffentlichten, nicht freigeschalteten Kommentare beziehen sich eigentlich nur doch auf dieses andere Thema. Das müsste man eigentlich klar trennen. Leider kann ich mangels juristischer Fachkenntnis nichts sinnvolles zur juristischen Frage beitragen. Rein praktisch sehe ich es als schwierig an, dass IB bereits von den Distributoren vermarkteten Fotos „zurückrufen“ kann. Auch sehe ich nicht das Interesse des Fotografen, auf diesem Rückruf zu bestehen, da der Fotograf mit diesen schon gelieferten Fotos keine Arbeit mehr hat und immer noch über Jahre nach der Kündigung mit Einnahmen rechnen kann, wenn vielleicht auch mit geringen. Da IB keine Exklusivität verlangt, kann der Fotograf ja auch nach wie vor andere Vertriebskanäle für diese Fotos suchen. Dazu müsste er lediglich die Liste der Distributoren vorliegen haben, an die IB die Fotos geliefert hat, um Doppellieferungen zu vermeiden.
In der Tat kann man das Thema der Umsätze sehr kontrovers diskutieren. Da ich selbst mit meiner Nischenagentur (Yachten) Fotos verkaufe, weiß ich, dass es schwierig ist, speziell für Onlinenutzungen gute Honorare zu erzielen. Ich habe dabei eine andere Entscheidung getroffen als offensichtlich die meisten der Distributoren von IB: Wenn ein Onlinemagazine oder eine Firma ein Bild fürs Internet haben will, dann wird ein Mindestpreis von EUR 20 fällig. Nach dem Geschäftmodell von IB würden das dann noch EUR 5 für den Fotografen bedeuten. Das halte ich gegenüber meinen Fotografen für den zumutbaren Mindestbetrag und auch für das Minimum, um allein den Abrechnungsaufwand abzudecken. Insofern bin ich ebenso wie viele andere über Centbeträge bei den Verkäufen verärgert. Das in einem Blogbeitrag bei Herrn Kneschke erwähnte Argument, dass man den Wert der Fotos insgesamt herabsetzt wenn man derartige Preise akzeptiert, ist nicht von der Hand zu weisen. Weiterhin denke ich, dass derartige Centbeträge schweren Herzens akzeptabel wären, wenn die Ablehnungsquote von IB nicht so extrem hoch geworden wäre. Wie ich Ihnen schon einmal geschrieben habe, besteht für mich seit einiger Zeit eine krasse Diskrepanz zwischen dem Zeitaufwand für das Einstellen der Bilder inkl. korrekter Beschriftung (wesentlich höherer Aufwand seit der Umstellung auf imagebroker.com) und der Akzeptanzquote und damit den Vermarktungschancen. Wenn die Distributoren eben für Centbeträge verkaufen, worauf Sie sicherlich keinen Einfluss haben, dann sollte die Redaktion aber auch einen höheren Prozentsatz von Fotos akzeptieren. Es ist ehrenhaft, nur erstklassige Fotos vermarkten zu wollen. Diese müssten dann aber auch zumindest zu guten (wenn schon nicht erstklassigen) Preisen verkauft werden. Oder aber man akzeptiert auch „normale“ Fotos, die vielleicht keinen Preis in einem Wettbewerb gewinnen würden aber ihren Zweck erfüllen und nimmt in Kauf, dass sie für Centbeträge lizensiert werden. Auch das kann sich lohnen, wie ich an den Verkäufen einer auf aktuelle Fotos spezialisierten Agentur sehe, die ca. 90% der gelieferten Bilder akzeptiert und sofort nach Upload vermarktet. Da sie an der Politik der Distributoren wohl kaum etwas ändern und sich auch keine Distributoren nach Wunsch „backen“ können, würde ich dringend anregen, wieder weniger rigoros zu selektieren und damit den Fotografen die Möglichkeit zu geben, auch über „Masse“ zu letztlich zufriedenstellenden Sales Reports zu kommen.
Dies ist für mich ein sehr prinzipieller Kritikpunkt. Davon abgesehen bin ich aber der Meinung, dass das Konzept von IB stimmt und dass IB korrekt, seriös und transparent arbeitet. Die Form der Abrechnung ist vorbildlich. Deshalb werde ich auch weiterhin Bilder liefern. Sicherlich wäre ich aber deutlich aktiver, wenn die Ablehnungsquote niedriger wäre.
Vielleicht möchten Sie diesen Beitrag zur Diskussion auf die Blogseite stellen?
Beste Grüße und ärgern Sie sich nicht!
Peter Seyfferth
Ich hätte es schön gefunden, wenn Imagebroker diesen Beitrag auf die Blogseite gestellt hätte. Offensichtlich ist es aber nicht vorgesehen, die Fotografen auf der Seite zu Wort kommen zu lassen, was ich ebenso bedauerlich finde wie das Selektieren von Beträgen im Blog von Robert Kneschke. Immerhin hat mir Herr Wolf auf meine Mail kurz geantwortet, wobei ich mir nicht erlauben möchte, diese Antwort hier zu zitieren, da ich nicht weiß, ob das in Herrn Wolfs Sinne wäre. Lediglich einen Satz möchte ich sinngemäß wiedergeben: Herr Wolf schlägt vor, dass ich versuchen solle, mich mehr anzustrengen und Imagebroker würde versuchen, etwas weniger streng in der Bildauswahl zu sein.
Wie ich dem Blog von Robert Kneschke entnehme, bin ich mit dem Problem extrem hoher Ablehnungsquoten von teilweise 100% nicht alleine. Ich kann mich diesbezüglich und zu den erzielten Verkaufspreisen nur dem Kommentar von Dr. Baumgärtner vom 24. Dez. anschließen.
Die Liste meiner Verkäufe über Imagebroker im laufenden Quartal ist bei einem Bestand von ca. 2600 Bildern eigentlich recht lang: Es sind ca. 40 Bildverkäufe. Leider sind darunter nur zwei Verkäufe, die „coöperate“ sind, nämlich ein „Ausstellungsexponat“ für EUR 88 Fotografenanteil und eine Verwendung „Broschüre/Prospekt (werblich) für EUR 63. Alles andere sind „editorial“-Verwendungen, und da sind die Preise wirklich absolut im Keller. Der Höhepunkt ist ein „Verkauf“ eines RM-Fotos des Berliner Doms in den USA für „Editorial-News, Talk, Commentary or News Parody“ für 0,20 EUR. Der Kunde hat für das Foto also vermutlich 1 USD bezahlt. Ich möchte betonen, dass ich Verkäufe über Mikrostockmodelle ausdrücklich und aus Überzeugung abgelehnt habe und weiterhin ablehne.
Da ich mit TheYachtPhoto.com selbst eine kleine und hochspezialisierte Bildagentur betreibe, weiß ich, dass die Magazine aufgrund wegbrechender Werbeeinnahmen finanziell enorm unter Druck stehen und man bei den Lizenzgebühren teilweise erhebliche Kompromisse eingehen muss, um im Geschäft zu bleiben. Trotzdem habe ich noch nie ein Foto unter EUR 20 verkauft, egal ob für Print oder für web. Das bedeutet nach meinem Geschäftsmodell noch EUR 10 für den Fotografen. Bei der Provisionsteilung nach dem Imagebroker-Modell wären es immerhin noch EUR 5 für den Fotografen. Das halte ich dann auch für ein „moralisches“ Minimum gegenüber den Fotografen. Leider scheint es so zu sein, dass die Vertriebspartner von Imagebroker keine derartige Grenze nach unten eingebaut haben, was dazu führt, dass der Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Verkäufe teilweise höher sein dürfte als die Lizenz selbst. Das kann zu allerletzt im Interesse von Imagebroker sein. Es wäre ferner wünschenswert, wenn die Distributoren im Bereicht „corporate“ deutlich aktiver wären, da dort noch recht gute Linzenzgebühren erreichbar sind.
Und noch einmal zum Thema der exorbitant hohen Ablehnungsquoten, die ich aus zwei Gründen für höchst problematisch halte: Erstens führen sie dazu, dass die Belieferung von Imagebroker für den Fotografen unrentabel wird. Die Auswahl der besten Fotos aus einer Serie, das Hochladen und das detaillierte Beschriften einer Lieferung kann schon einmal eine halbe Stunde Zeit in Anspruch nehmen. Wenn dann eine solche Lieferung mit der Begründung „Umsetzung“ komplett abgelehnt wird, dann ist das schon extrem frustrierend, insbesondere dann wenn man mit den gleichen Fotos im Direktvertrieb oder über eine andere Agentur vor kurzer Zeit schon gute Erlöse erzielt hat. Leider sehe ich diesbezüglich bislang keine „Trendwende“. Zweitens ist es enorm demotivierend, wenn man erlebt, dass die eigene Arbeit, in die man viel Mühe und Überlegung investiert hat, in Bausch und Bogen unter Vermarktungsgesichtspunkten als quasi wertlos beurteilt wird, und zwar selbst dann, wenn man es aus eigener Erfahrung (bereits erfolgte Verkäufe über andere Kanäle) besser weiß. Da müsste in der Tat ein radikales Umdenken bei Imagebroker stattfinden, damit Fotografen und Agentur in der Zukunft wirklich als Partner agieren und sich gegenseitig auch so empfinden.
Lieber Herr Kneschke, ich bin Ihnen insofern dankbar, als ich über Ihren Imagebroker-Blog Ihre Seite kennengelernt habe, auf der es sicherlich noch viele interessante Beiträge zu entdecken gilt. Leider bin ich noch nicht dazu gekommen, mich ausführlich umzusehen, was ich aber bestimmt in nächster Zeit tun werde. Lieber Herr Wolf, lieber Herr Kneschke, bitte finden Sie wieder zueinander! Sie haben mit Ihrem Blog und Ihren Fotos bzw. mit Ihrer Agentur beide viel zu bieten. Gemeinsam ist man stärker – insbesondere gegenüber unseren potentiellen Bildkäufern!
Hallo Herr Seyfferth,
ein paar kleine Anmerkungen zu Ihrem langen Beitrag:
Bezüglich der Ablehnungsquote stimmen ich Ihnen (und allen anderen) zu 100% zu. Hinzu kommt, dass bei IB das Einstellen der Bilder doch relativ zeitaufwändig ist, wenn dann die meisten Bilder abgelehnt werden, ist das einfach verlorene Zeit. (Diesbezüglich war der alte 2‑stufige Workflow aus Fotografensicht eventuell besser.)
Was die „coöperate“ Verkäufe betrifft, denke ich folgendes: Firmen kaufen heutzutage bevorzugt RF Bilder. Wenn es RM Bilder sein sollen, dann oft mit Exklusivität, diese ist aber beim IB Geschäftsmodell sagen wir mal schwierig. Ich denke, das dürfte mit ein Grund sein, warum es hauptsächlich editorial oder RF Verkäufe gibt.
Zur Statistik: 😉 Ich habe knapp 500 Bilder bei IB online, im aktuellen (sehr guten) Quartal derzeit 17 Verkaufspositionen (9 verschiedene Bilder) zu Preisen von 0,41 Euro bis 81,30 Euro.
Nur 2 von den verkauften Bildern sind RM. (1x Kalender, 1x Puzzle) Und das obwohl im meinem Portfolio >50% RM Bilder enthalten sind.
Frage an Manfred zum Beitrag vom 25. Dez: Wie können Sie aus Ihren Sales Reports ersehen, über welche Agentur die Fotos verkauft werden? Aus den mir zugeschickten IB Sales Reports geht dies nicht hervor.
Peter Seyfferth: Das kann ich natürlich nicht. Aber wenn Sie auf meine obige Bemerkung anspielen: An Hand der Verkaufs-ID lassen sich manchmal solche Schlüsse ziehen.
Ich arbeite seit einigen Jahren als Fotograf mit Imagebroker zusammen und hatte bisher überhaupt keine Probleme mit Herrn Wolf oder seinen Mitarbeitern.
Aber das sich Herr Wolf mit seiner Reaktion hier keinen Gefallen getan hat, steht wohl außer Frage.
Zum Thema Ablehnungsquote habe ich eine völlig andere Meinung als die meisten Fotografen hier.
Ich finde eine strenge Bildauswahl sehr gut.
Was nützt es den Fotografen wenn eine Agentur alles Bildmaterial der Fotografen nimmt ?
Aus meinen Erfahrungen nach fast 20 Jahren Zusammenarbeit mit diversen Bildagenturen nur, das man als einzelner Fotograf am Ende noch weniger Umsatz macht.
Eine meiner ehemaligen Agenturen nahm in 2 Jahren mehr als 400 000 neue Bilder von Fotografen und anderen Bildagenturen an.
Annahmequote mehr als 90 %.
Was passierte ? Der Umsatz der einzelnen Fotografen ging in den Keller.
Bei mir war das ein Umsatzrückgang von 60 % in dem Zeitraum, trotzdem ich gleichzeitig meine Bildanzahl nahezu verdoppelte (15000 Fotos).
Das erging aber auch allen anderen Fotografen so und inzwischen beliefert fast kein professioneller Fotograf mehr diese Agentur direkt.
Der Agentur ist das zur Zeit noch egal.
Neues Bildmaterial bekommen sie ja ganz leicht, da es genug Bildagenturen gibt die sehr gerne ihren ganzen Bildbestand auf andere Agenturen verteilen.
Übrigens beliefere ich zur Zeit IB nicht weiter, da mir gerade im RF Bereich viel zu viele Bilder (in meine Augen auch schlechte) angenommen werden.
In dem Punkt stimme ich mit Manfred überein, der alte 2‑stufige Workflow bei IB war aus Fotografensicht deutlich besser und weniger zeitaufwändig.
Hallo Manfred, danke, da ist also Detektivarbeit gefragt. Sehr interessant übrigens die Feststellung, dass RF- Bilder im Corporate-Bereich besser laufen als RM. Wäre spannend, dazu auch die Erfahrungen anderer Fotografen zu hören, ganz unabhängig vom eigentlichen Thema IB. IB selbst hat vor einiger Zeit ja auch dazu geraten, Bilder nach Möglichkeit als RF einzustellen.
Hallo Peter,
RM oder RF Bilder?
Hier die Erfahrung eines anderen Fotografen.
Hier der Text für die Nutzung eines RM-Bildes:
Country: United Kingdom ; Usage: Editorial ; Media: Newspaper – national ; Print run: up to 750, 000 ; Placement: Inside and online ; Start: 01 May 2014 ; End: 02 May 2014 ; Additional Details: One use in a single editorial or advertorial article used within print and /or web versions, with re-use of the article in other titles or web versions within the same newspaper group. Digital use includes archive rights for the lifetime of the article.
Dafür habe ich sage und schreibe 4,82 € bekommen.
Was soll den dann bei RF-Bildern heraus kommen.
Thema Ablehnungsquote: Das ist halt eine schwierige Gratwanderung: Zu viel ist genauso schlecht wie zu wenig. Ein Kunde ist verärgert, wenn er bei einer Suche lauter „Müll“ oder das gleiche Bild in 100 Variationen vorfindet. Aber der Kunde wird sich auch abwenden, wenn er regelmässig keine passenden Bilder findet. Und Kunden können sehr spezielle Ansprüche haben.
Beispiel mit einer anderen Agentur, die lehnt auch vergleichsweise viel ab. Immer wieder passiert es dann, dass die Agentur auf Kundenwunsch ein Bild per Mail bei mir anfordert, welches sie irgendwann vorher abgelehnt haben. Kann auch nicht Sinn der Sache sein.
Natürlich ist bei Agenturen mit wenig oder keinen Ablehnungen das durchschnittliche Honorar pro Bild und pro Jahr niedriger, als bei Agenturen mit hoher Ablehnungsquote. Aber das sollte sich im Idealfall auf alle Fotografen gleichmäßig auswirken. In Ihrem Beispiel spielten da wohl noch andere Faktoren rein.
@Klaus Rein:
„Was soll den dann bei RF-Bildern heraus kommen?“
Den Sinn der Frage verstehe ich nicht. RF vs. RM hat doch erst mal nichts mit der Höhe des Honorars zu tun.
Wenn RF Bilder für redaktionelle Nutzung verkauft werden, gibt es das selbe Honorar wie für RM Bilder. Dafür gibt es bei RF Bilder halt öfters mal etwas höhere Honorare, wenn sie in hoher Auflösung als RF verkauft werden. (Die richtig hohen RM Honorare kommen bei IB eben sehr selten vor, das wären dann kommerzielle Nutzungen, oft mit Exklusivrechten.)
Hier mal meine Verkäufe bei einem „Verteiler“ alles RF:
Größe Umsatz Split % EUR
07.12.14 CORBIS CORPORATION 0 0,73 50 0,36
07.12.14 CORBIS CORPORATION 0 3,05 50 1,52
07.12.14 CORBIS CORPORATION 0 142,54 50 71,27
12.12.14 Fotolia LLC Infinite 0 6,05 50 3,02
29.12.14 Getty Images 0 1,39 50 0,70
Ich habe mir damals auch den Imagebroker-Vertrag durchgelesen und kam nach Lektüre nicht eine Sekunde auf die Idee diesen Vertrag jemals unterschreiben zu wollen.
Das mit der geheimen Agenturliste fand ich sogar regelrecht lächerlich – keine Ahnung wie man so etwas ernst nehmen kann oder jemals konnte.
Ich beliefere jede Agentur nur direkt.
Dies hat für mich viel mehr Vorteile als die evtl. Zeitersparnis die mir eine reine Verteilagentur böte oder einem evtl. höheren Umsatz bedingt durch die größere Masse an Agenturen die meine Bilder dann im Angebot hätten.
Mal ganz ehrlich, glaubt denn tatsächlich jemand die über eine Verteilagentur vertriebenen Bilder würden bei der echten Agentur genauso behandelt wie die Bilder der eigenen Fotografen?
Die Bilder über Zwischenhändler wie bspw. Imagebroker werden von den echten Agenturen doch nur zum Auffüllen benutzt und kommen nur zum Zug, wenn eigene Fotografen das Gesuchte nicht im Angebot haben, bzw. nicht schnell genug produzieren können.
Auch darf bezweifelt werden, dass die „guten“ Lizenzen zuerst an die Bilder der Verteilagenturen gehen.
Ihre eigenen Fotografen werden immer bevorzugt (bei Bildrecherchen, Lizenzen etc.)- das wurde mir von mehreren Agenturen auch so bestätigt und erlebe ich eigentlich täglich.
Deshalb wohl auch die immer härtere Selektion – mit 08/15 Material kann IB wahrscheinlich einfach nicht mehr punkten. (Vermutlich landen die IB-Bilder bei den Agenturen immer weiter hinten und der Umsatz sinkt.)
Allein die direkten Infos der echten Agenturen (Tipps, Aufträge etc.)sind für mich extrem wertvoll.
Meine Bilder, vertrieben über eine Verteilagentur, koppeln mich doch von einem großen Teil der Vermarktungsmöglichkeiten ab und verhindern den äußerst wichtigen Informationsfluß. Für die echten Bildagenturen bin ich so nur noch ein anonymer 08/15 Lieferant.
Ich selektiere meine Agenturen ganz genau. Sagt mir bspw. ein Vertrag nicht zu und lässt eine Agentur diesbzgl. nicht mit sich reden, dann passt es eben nicht.
Natürlich braucht es Zeit und Arbeit sich seine(sic!) Agenturen zusammenzustellen.
Ich vermute mal, dass dies der Hauptgrund für die Existenz solcher, in meinen Augen vollkommen unnützer, Zwischenhändler wie IB ist.
my 2 cent
PS: Trotzdem viel Glück und einen guten Anwalt, lieber Robert.
Für H. Wolf wird diese ganze Sache vermutlich viel teurer und schmerzhafter werden.
Hoffentlich ist dann noch genug Geld für einen Kurs in Marktkommunikation und Troubleshooting übrig – ist, glaube ich, dringend erforderlich. Auch dürfte ein Hinterfragen des Geschäftsmodells mE angeraten sein 😉
Ich stimme „Bildermacher“ zu, das Imagebroker als reiner Bildverteiler keinen Sinn macht. Man muss bedenken, das heutzutage fast jede Agentur ein mehr oder weniger großes Vertriebsnetz hat und somit auch als Bildverteiler agiert. Der wirkliche Unterschied zwischen „echten“ Agenturen und reinen Bildverteilern ist der Direktvertrieb an die Endkunden.
Es macht für mich keinen Sinn eine reine Verteileragentur wie imagebroker zu beliefern, wenn ich bei „echten“ Bildagenturen sowohl ein gutes Vertriebsnetz vorfinde und zusätzlich auch noch die Direktvermarktung bekomme.
Das die Bilder von großen Verteilern wie imagebroker nur zum Auffüllen der Bestände genutzt werden, sozusagen als Wühltisch, habe ich auch schon von Agenturen gehört. Jedoch darf man das nicht auf alle Bilder übertragen, welche von Agenturen an Partner verteilt werden. Man findet bei den Agenturen auch sehr gute Bilder von kleinen Agenturen und Kollektionen, die von den Agenturen genauso bevorzugt behandelt werden wie die Bilder der eigenen Fotografen.
Also was ich damit sagen will ist: Heutzutage hat jede gute Agentur ein eigenes Vertriebsnetz. Die Schwierigkeit besteht nun darin für sich diejenige Agentur herauszufinden, die bei ihren Partneragenturen nicht als „Wühltisch“ angesehen wird und die auch im Direktvertrieb zu Hause ist.
Ich persönlich fahre mit einem Mix aus großen bekannten Agenturen und kleinen hochwertigen Agenturen/Kollektionen, welche ein gutes Ranking bei den Partnern haben, am besten.
Robert, super, laß dich nicht einschüchtern!
Die Reaktion von Herrn Wolf war echt unbedacht und wird wohl eher zum Bumerang werden – ähnlich kopfloses Verhalten ist ja auch schon bei anderen Makro-Agenturen aufgefallen.
Merke: da bleibt immer was hängen .…
Übrigens, an Robert Meins:
Andere Fotografen sind nach dem Veröffentlichen der Verkaufserlöse schon aus einer ähnlichen Agentur geworfen worfen worden, wenn ich mich recht erinnere.
@Peter: Bei dem Ertrag verkrafte ich das 🙂
Kann ich verstehen …
fand ich damals aber auch ziemlich daneben, den Rauswurf!
Nun will ich IB der Fairness halber und aus aktuellem Anlass beispringen: Das 4. Quartal 2014 war in meinem Fall das bislang ertragreichste (trotz so mancher Centbeträge bei den Verkäufen) und die letzte Lieferung, die in den Vertrieb ging, zeigt eine etwas weniger rigide Bildauswahl, d.h. eine akzeptable Ablehnungsquote. Es ist eben nicht alles schwarz-weiß…
Man mag mich für verrückt halten, aber nur wenige Stunden nach meinem Parteiergreifen für Imagebroker muss ich eine 180 Grad-Wende vollziehen. In den letzten Tagen des Jahres 2014 lieferte ich an Imagebroker eine große Serie aktueller Fotos von Ljubljana, die von meiner bevorzugten Agentur innerhalb von Minuten quasi zu 100% (vielleicht waren es nur 95%) in der Vertrieb gebracht wurden. Nun wurden die Bilder offensichtlich auch von Imagebroker gesichtet. Die ersten zwei Teile der Lieferung (70 Fotos) wurden mir nun zu 100% mit der Begründung „Umsetzung“ abgelehnt. Daraufhin schrieb ich an die Bildredaktion folgende Mail:
Hallo, liebe Bildredaktion,
zunächst einmal ein gutes neues Jahr! Eine Frage: Ist die pauschale Ablehnung der unten genannten Lieferungen „Ernst“ oder ein Neujahrsscherz (bzw. eine Softwarepanne)?
Nur kurze Zeit später erhielt ich von Herrn Wolf eine Antwort, die mich eigentlich fast sprachlos gemacht hätte. Der Inhaber der Agentur schrieb mir, dass er sich die Bilder angesehen habe und ebenfalls jedes Bild abgelehnt hätte. Die Bilder seien für Imagebroker nicht vermarktbar.
Ich bin gerne bereit, die gelieferten Fotos jedem zu zeigen, der sich selbst ein Bilder machen möchte. Ich will die Fotos keinesfalls über den grünen Klee loben, bin aber sicher, dass sie im Durchschnitt besser sind als die meisten Fotos, die handelsüblichen Reiseführern abgedruckt werden. Meine bevorzugte Agentur hat die Fotos jedenfalls mit einem „Danke für die schönen winterlichen Fotos“ sofort ins Programm genommen.
Egal, die Antwort von Herrn Wolf war für mich jedenfalls Grund genug, meine Lieferungen von neuen Fotos an IB einzustellen. Ich habe dies mit folgender Nachricht getan:
Hallo Herr Wolf,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort während der Urlaubszeit. Gut, dass Sie mir so in aller Deutlichkeit Ihre Meinung schreiben. Unsere Vorstellungen von vermarktbaren Bildern scheinen also definitiv sehr weit voneinander entfernt zu liegen. Ich möchte diesbezüglich auch nicht weiter diskutieren, da ich aus zurückliegenden Argumentationen weiß, dass es letztlich zu nichts führt. Sie haben Ihre festgefügte Meinung, die ich beim besten Willen nicht nachvollziehen kann. Tröstlich ist für mich festzustellen, dass auch sehr viele andere Fotografen Ihnen nicht mehr folgen können, mit Unverständnis für Ihre Haltung reagieren und Ihre Art der Führung der Agentur als Irrweg sehen. Gerade angesichts eines eigentlich erfreulichen letzten Quartals bedauere ich es zutiefst, aber unter diesen Umständen werde ich hiermit die Lieferung weiterer Fotos an Imagebroker definitiv einstellen müssen. Mit einer Agentur, die meine Arbeit nicht wertschätzt, kann ich nicht zusammenarbeiten. Ich darf Sie bitten, noch in der Verarbeitung befindliche Bilder zu löschen. Den weiteren Verkäufen der bereits im Vertrieb befindlichen Bilder sehe ich mit Freude entgegen.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihren weiteren beruflichen Weg,
Peter Seyfferth
Ich kann nur sagen, dass ich sehr traurig bin. Ich war mit viel Enthusiasmus in die Zusammenarbeit mit IB gestartet und viel Zeit in den Aufbau eines interessanten und abwechslungsreichen Portfolios investiert. So wird es nun bei gut 2600 Fotos bleiben, die IB auch in Zukunft vermarkten kann. Bei der derzeitigen „Politik“ der Agentur mache ich mir allerdings keine allzu großen Hoffnungen auch eine ertragreiche Zukunft. Sehr schade!!!
@Peter Seyfferth: Ein eben solches Verhalten kenne ich ganauso von einer anderen Agentur
Puhh, da hab ich mit meiner aktuellen Ablehnungsquote von 88% ja noch Glück gehabt. :-/ – Deine Konsequenz ist nachvollziehbar und richtig.
Keine Ahnung, was IB eigentlich will. – Auf der anderen Seite werden Kinder-Portraits ohne Release angenommen und beworben, welchen tollen neuen Fotografen man hat.
Bei „normalen“ Agenturen kann man ja noch sagen: Die haben eben diese oder jene Art von Kunden, dementsprechend werden die Bilder ausgewählt. Aber da IB keine Kunden hat, sondern eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Partneragenturen, ist das Ganze eigentlich gar nicht mehr nachvollziehbar.
Wenn man dann auf der anderen Seite sieht, dass immer wieder sehr alte Bilder bei IB verkauft werden, die heute wohl keinen Hauch einer Chance hätten, angenommen zu werden…
Na ja, ich ärgere mich über solche Dinge schon lange nicht mehr, man zieht halt seine Konsequenzen. Du hast immerhin ein recht ansehnliches Portfolio bei IB, das sicherlich in nächster Zeit noch einiges abwirft. – Und was in 5 Jahren ist, das weiß eh kein Mensch.
Lustig: Herr Wolf schreibt im Blog jetzt einen eigenen Artikel zum Thema. Er wirft Robert vor, daß Kommentare gelöscht werden, bzw. gar nicht zugelassen sind.
Die Ironie dabei: bei seinem eigenen Artikel sind auch keine Kommentare zugelassen 😉
P.S.: Abgesehen davon war ich schon immer gegen das Löschen von Kommentaren, wenn nicht Rechts-/Nettiketteverstöße vorliegen. Das ist immer ungünstig.
Oh, ich sehe gerade, der Artikel von Herrn Wolf ist von Dezember, sorry.
@ Manfred: Richtig! Die Vermarktung von Portraits (Kinder und Erwachsene) ohne Model Release ist auch dann höchst fragwürdig (und eventuell sogar illegal), wenn es sich um Personen aus ferner Erdteilen handelt. Da gilt bei IBs neuem „Fotografen des Monats“ und bei der Agentur offensichtlich das Motto: Die armen Teufel wüssten im Falle eines Falles ohnehin nicht, wie sie sich gegen die Verwendung ihrer Fotos wehren sollten und von einem Recht am eigenen Bild haben sie ohnehin noch nie etwas gehört. Seltsam bei einer Agentur, die bei Personenaufnahmen sonst (zu Recht) auf minutiösen MR besteht. Von der moralischen Komponente will ich erst gar nicht sprechen.
Guten Tag!
Wie ich weiter oben so gelesen habe, scheint man ja einer friedlichen Konfliktlösung entgegenzusteuern. Gut so, wie schon einige gemeint haben – Streit tut niemandem gut!
Aktuell beschäftigt mich eine Frage, auch wenn dies – wie einiges in jüngster Zeit in diesem Blog – nicht ganzt zum Thema gehört: Woran erkennen die Beitragenden vor mir, dass da keine MR vorhanden sind?
Und, was mich sehr interessiert: Wie geht ihr es an, in wirklich „fremden Ländern“ an Model releases zu kommen. Erfahrungen, Tipps? Ist für mich demnächst für Südamerika relevant. Spanisch lernen, spanische Vordrucke, ok – und sonst? Danke 🙂
lg, Givi
Givi: In der Detailansicht eines jeden Bildes bei IB stehen auch Angaben zum Release-Status.
Zu Deiner eigentlichen Frage kann ich leider wenig beisteuern. (In der Tat denke ich, dass da sehr viel ohne (schriftliches) Release gemacht wird. Da ja solche Bilder überwiegend redaktionell verwendet werden, finde ich das an sich auch nicht so schlimm.)
@ Givi und völlig unabhängig vom Thema Imagebroker, zu dem ich mich hier voraussichtlich nicht weiter äußern werde: Model Releases werden in der Praxis bei der Reisefotografie kaum zu bekommen sein. Natürlich kann man ein Formular mit sich herumtragen und versuchen, sich dieses unterschreiben zu lassen. Inwieweit das in der Praxis funktioniert, sei dahingestellt. Jegliche Publikation eines Personenbildnisses ohne MR (egal ob Corporate oder Editorial) stellt ein Risiko dar, und zwar weniger für die Fotografen, sondern für denjenigen, der es publiziert. Ausnahmen sind lediglich Personen der Zeitgeschichte und eventuell auch Personen, die bei öfftlichen Veranstaltungen aufgenommen wurden. Da ist die Rechtslage ganz eindeutig (ich empfehle dazu das Buch RECHT FÜR FOTOGRAFEN von Wolfgang Rau). Selbstverständlich haben Personen „in fernen Ländern“ prinzipiell die gleichen Rechte, auch wenn sie sich dessen vielleicht nicht bewusst sind.
Imagebroker beginnt nun auch mit dem Direktverkauf. Noch etwas versteckt zu finden…
https://www.imagebroker.com/#/de/buyers/service
Obwohl ich eigentlich nicht die Absicht hatte, möchte ich mich nun doch noch einmal zum Thema Imagebroker äußern. Nachdem ich Imagebroker das Ende weiterer Bildlieferungen angekündigt hatte, bat ich IB auch um die Übersendung der Liste jener Agenturen, an die IB meine Bilder verteilt hat. IB wies mich daraufhin, dass die Liste nur Mitgliedern der VG Bild-Kunst zur Verfügung gestellt würde. Auch wollte man wissen, wozu ich die Liste benötigen würde. Sie sei nicht dazu gedacht in Blogs veröffentlicht zu werden. Auch legte man mir nahe, keinen direkten Kontakt zu den Partneragenturen von IB aufzunehmen. Daraufhin schrieb ich an IB:
„Ich benötige diese Liste, um prüfen zu können, welchen Agenturen ich älteres Bildmaterial liefern kann, ohne Gefahr zu laufen, gem. 4.2. unseres Vertrages Doppelbelieferungen (die gleichen Bilder, die eventuell schon über IB bei diesen Agenturen im Vertrieb sind) zu tätigen. Ich beabsichtige nicht, diese Liste, wo auch immer, zu veröffentlichen oder an andere Personen weiterzuleiten. Ich erachte es als völlig unerheblich, ob ich Mitglied der VK Bildkunst bin oder nicht, da diese Mitgliedschaft nicht Bestandteil unseres Vertrages ist. Da ich die Namen der Partneragenturen bislang nicht kenne, kann ich auch keine Aussagen darüber machen, ob ich beabsichtige, diese zu kontaktieren oder nicht. Da dort im Vertrieb befindliche Bilder laut unseres Vertrages auch dort verbleiben, würde eine Kontaktaufnahme ohnehin nur neues Bildmaterial betreffen und absolut nichts mit IB zu tun haben. “
Auch nach diesem Schreiben erhielt ich die Liste nicht und wurde vertröstet. Heute wurde mir nun noch einmal definitiv mitgeteilt, dass ich die Liste nicht bekommen würde, da ich nicht Mitglied er VK Bild-Kunst bin. Hier meine Antwort an IB:
„Ihre Entscheidung nehme ich zur Kenntnis. Allerdings weise ich darauf hin, dass ich mich damit nicht mehr an den Paragrafen 4.2. unseres Vertrages gebunden fühle. Da Sie mir die Kenntnis der belieferten Agenturen verweigern, kann ich auch nicht „dafür Sorge tragen, dass seine Bilder nicht anders als über imagebroker an diese Agentur geliefert werden“ (Zitat Vertrag). Ihre Weigerung macht es mir unmöglich, diesen Teil unseres Vertrages in der Zukunft zu erfüllen und leistet einer ungewollten Doppelbelieferung von Agenturen Vorschub. Ich weise darauf hin, dass mich keine Schuld trifft, falls von irgendeiner Agentur zukünftig eine derartige Doppelbelieferung beanstandet werden sollte. Wenn Sie damit leben können, dann will ich mich mit der Weigerung zur Herausgabe der Liste abfinden. Sollten Sie damit ein Problem haben, so müssten Sie mir die Liste zur Verfügung stellen. Es ist mir einigermaßen schleierhaft, warum um diese Liste ein derartiges Geheimnis gemacht wird. Auch erschließt sich mir nicht, was die VG Bild-Kunst mit dieser Liste zu tun hat und weshalb Mitglieder dieser Organisation von Ihnen bevorzugt behandelt werden. Jedenfalls trägt es nicht dazu bei, das Vertrauen der Fotografen gegenüber Imagebroker zu stärken. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es den Fotografen bewusst schwer gemacht werden soll, Abrechnungen nachzuvollziehen. Keine schöne Geschäftspraxis!“
Hätte ich 2009 geahnt, wie sich die Dinge entwickeln würden, dann hätte ich es mir vermutlich mehrmal überlegt, ob ich bei IB unterschreibe oder nicht.
Peter: VG Bild Kunst Mitglieder wollen die Liste haben wegen den Vergütungsansprüchen.
Trotzdem ist dies natürlich kein Grund, den anderen Fotografen die Liste vorzuenthalten. Zumal ich mich glaube daran erinnern zu können, dass vor nicht allzu langer Zeit noch versprochen wurde, die Liste für alle Fotografen auf der Webseite zugänglich zu machen.
Ergänzung: IB steht auf dem Standpunkt, dass ich doch einfach jede Agentur, die ich beliefern möchte fragen könnte, ob sie schon von IB beliefert wird. Meine Antwort darauf:
„Mit Verlaub, aber Ihr Vorschlag ist nicht praktikabel. Angenommen, ich gehe wieder einen Vertrag mit einem Distributor ein, der ein ähnliches Geschäftsmodell wie IB hat, so kann ich von diesem Distributor nicht verlangen, dass er zuerst alle seine belieferten Partneragenturen fragt, ob sie auch Partner von IB sind. Es bleibt also dabei: Das Risiko von Reklamationen bei eventuellen Doppelbelieferungen tragen allein Sie, es sei denn, Sie sollten sich doch noch entschließen, mir die Liste zu schicken.“
Tja, man kann sich auch unnötig gegenseitig das Leben schwer machen. Soviel zum Thema „Imagebroker Your Partner“!
IB bietet nicht nur demnächst den Direktverkauf an, sondern auch einen neuen Vertrag 2.0.
Die Mitwirkung der Fotografen ist bei der Gestaltung des neuen Vertrages 2.0 erwünscht!
Toll!
Wie soll das funktionieren??
Im Vertag 2.0 habe ich einige Punkte gefunden, die sind sehr, sehr fragwürdig.
Ich werde diesen Vertrag wie er jetzt ausgelegt ist mit Sicherheit nicht Unterschreiben.
Ich habe den Eindruck, dass es eine Absprache der Agenturen gibt, Fotografen exclusiv aufzunehmen und die Bilder untereinander zu verteilen. IB ist ja nicht die einzige Agentur die so handelt. Das ist ein wirkliches Ärgerniss für die Fotografen. Eine Genossenschaft wäre die richtige Antwort – Fotografen aller Länder vereinigt euch!
@Robert: Wobei hier das Beispiel von Imagebroker nicht so richtig passt, weil sie auch auch Nicht-Exklusivität anbieten…
Robert Meins: Ich weiß nicht, wie Sie zu dieser Annahme kommen. Für mich klingt das doch arg nach Verschwörungstheorie. Es gibt fast KEINE Agentur mehr, die Fotografen-Exklusivität verlangt, mir ist derzeit jedenfalls keine bekannt. Und ob eine Agentur Bild-Exklusivität verlangt hängt vom Vetriebsmodell und dem Kundenstamm ab.
Interessant:
Facebook imageBROKER Chronik-Fotos #ImageOfTheDay: http://tinyurl.com/phbglcg
Shutterstock: http://tinyurl.com/osaya3a
Dass sich immer einzelne Fotografen nicht an die Regeln halten, ist ja nichts Neues.
Ich hoffe, IB liest hier noch mit und zieht die Konsequenzen.
@Manfred
Nur das den Fotografen in diesem Fall wohl keine Schuld trifft. Die Bilder werden bei Shutterstock von der asiatischen Agentur „Top Photo Corporation“ angeboten und diese scheint eine Partneragentur von imagebroker zu sein http://www.tpgimages.com/about.php?zone=blog
Vll sollte die Comunity versuchen eine eigene (vermutliche) IB Partner-Liste in Gemeinschaftsarbeit anhand frei verfügbarer Quellen aus dem Internet zusammenzustellen?
Eine Agentur-Netzwerk-Infografik wäre auch bei vielen anderen Agenturen sehr interessant…
Und imagebroker wird jetzt auch noch zur Microstockagentur, damit alle Fotos auch nach Belieben verscherbelt werden können. Da hat ja ein spontanes Umdenken stattgefunden. Ganz toll.
So eine IB-Partner-Liste sollte nicht allzu schwer sein, ich hab selbst ca. 25 Agenturen auf meiner privaten Liste stehen. (Und die meisten, die man nicht findet, dürften ohne praktische Bedeutung sein.)
Aber letztlich, wen interessiert es wirklich? Und wer macht sich die Mühe…?
Übrigens ist das ziemlich üblich, mit der Partner-Geheimnis-Krämerei. Ich habe (aus bestimmten, jeweils kommunzierten Gründen) bei drei meiner Makro-Agenturen angefragt:
1x sehr rüde, pappige Ablehnung
1x nette und freundliche Ablehnung
1x keine Antwort.
…weil es im Rahmen dieses Blogs doch ganz interessant ist, wie Herr Kneschke zum unerlaubten Herunterladen fremder Fotos steht – er nennt es Bilderklau. Schaut mal hier: http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/10/01/bilderklau-im-internet-teil‑2/
Erinnert mich an die aktuelle Szene, mit umgekehrten Vorzeichen. Und ich bin ganz seiner Meinung.
So, jetzt sollte aber Schluss sein!
mfg, Givi
@givi: Die beschriebenen Fälle sind jedoch anders gelagert. Ich bin weiterhin der Auffassung, dass ein Screenshot im Rahmen eines redaktionellen journalistischen Beitrags anders zu bewerten ist.
Ich würde mal prüfen ob der Herr überhaupt legitimiert ist Urheberrechte für Dritte einzufordern. Kann ich mir nicht so richtig vorstellen, wobei ich den Vertrag nicht kenne. Denke der tatsächliche Urheber wird bei dieser Sachlage kein Interesse an einer Verfolgung haben.
Sieht ja so aus als ob seine Arbeit hier instrumentalisiert wird, was für sich genommen schon eine Unverschämtheit wäre. Viel Glück dabei.
Ich finde es immer wieder interessant deinen Blog zu lesen obwohl ich selber keine Stockfotografie betreibe. Lass dich nicht verbiegen und mach dein Ding! Wünsch Dir alles Gute für die Verhandlung Robert!
Obwohl ich das gesamte Stockbusiness inwischen als übelste Mischung aus moderner Sklavenhalterei und Abzocke betrachte und alle Betreiber einer (vor allem Micro)-Stockagentur unter einem Begriff subsummieren würde den ich hier besser nicht veröffentliche, setzt das Verhalten von ImageBroker neue Maßstäbe.
Natürlich wünsche ich Dir, Robert, das Du mit heiler Haut davon kommst und gerne nutze ich meine Kanäle um dieses Vorgehen von ImageBroker weiter zu verbreiten.
Trotzdem kann ich eine grundsätzliche Freude darüber, das der Kannibalismus im Stockbusiness („Dog eat dog“) offenbar nicht mehr das Tageslicht scheut, nicht leugnen.
Nach 2 Jahren im Stockbusiness und zwischenzeitlich ca 40.000 Aufnahmen bei Shutterstock hab ich mich entschieden diesem Bereich den Rücken zu kehren und bin froh mich mit so einem Mist nicht mehr rumärgen zu müssen.
Ich empfehle Eigendistribution
Gruss axel
„Ich halte euch auf dem Laufenden.“ – Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
@Naturfotograf: Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Nach dem ersten Gerichtstermin wurde ein weiterer angesetzt. Wie gesagt, wenn das Urteil feststeht, werde ich es hier im Blog verkünden.
@Robert Kneschke: alles klar – danke für die Zwischeninfo.
Hallo,
überlege dir doch mal eine Widerklage. (Dein Anwalt sollte mit dem Begriff etwas anfangen können). Entweder (eher unwahrscheinlich) eine zivilrechtliche oder (wahrscheinlicher) eine strafrechtliche im Wege eines Strafantrags.
Denn erstens könnte dein Widersacher eventuell dadurch, daß er bestimmte Dinge über dich äußert seinerseits eine „Hetzkampagne“ gegen dich betreiben, zweitens liegt in der Behauptung einer Urheberrechtsverletzung eventuell ein Straftatbestand (Aus dem Kreis der Ehrdelikte) begründet.
Ich bin zwar nicht generell für so ein Vorgehen, aber wer solche Verträge macht und für normal hält, und auf diesbezügliche Kritik in dieser Art reagiert, der hat nichts anderes verdient. (Sonst macht er das in Zukunft immer so.)