In den letzten Tagen erhielten die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) einen dicken Stapel Papier und die Einladung zur Mitgliederversammlung am 28.7.2018.
Außerdem werden viele, teils gravierende, Änderungen am Verteilungsplan bekannt gegeben, welcher sich auf die Vergütungen der einzelnen Fotografen auswirkt.
Wer nicht weiß, was die VG Bild-Kunst ist und was sie macht, kann hier einen – etwas veralteten – Überblick von mir lesen.
Termin:
Die Frist für die Meldung von Webseitennutzungen für die Jahre 2016 und 2017 endet am 31.8.2018. Aktuell ist nur die Meldung in Papierform möglich, es wird aber an einer Möglichkeit der digitalen Meldung gearbeitet [Update: Mittlerweile soll die digitale Meldung möglich sein].
Verstanden habe ich, dass wir bis zum 31.8.2018 die Meldungen für 2016 und 2017 eingereicht haben müssen. Aber ich bin nicht sicher, was man unter Einzelverwendungen auf Webseiten melden kann. Die Bilder, die Agenturen von uns haben, kann man wohl nicht mehr melden…
Da ich mit meiner Ratlosigkeit nicht alleine dastand, sondern etliche Zuschriften zum Thema erhielt, erstellte ich diesen Fragenkatalog, den ich offiziell an die VG Bild-Kunst zur Beantwortung einreichte.
Nach fünf Wochen Wartezeit und vier Nachfragen bekam ich endlich eine Antwort von Dr. Urban Pappi, dem geschäftsführenden Vorstand der VG Bild-Kunst.
Ich gebe seine Antwort hier im Original wieder, um keine inhaltlichen Verkürzungen oder Verzerrungen zu erhalten, fettgedruckte Stellen sind jedoch Markierungen von mir:
„Der ordentlichen Mitgliederversammlung 2018, die in gut einer Woche am 28. Juli in Bonn tagen wird, liegt ein Antrag zur Neuregelung von Verteilungsregeln im Bild-Bereich (BG II) vor, die die Ausschüttung der Privatkopiegelder betreffen, die auf das Kopieren von digitalen Quellen zurückzuführen sind. Vorausgegangen war die Außerkraftsetzung des alten „Verteilungsplans 7“ mit Wirkung ab 2016. Wir haben derzeit somit eine Lücke im Verteilungsplan, die jetzt geschlossen werden soll.
Die geplanten Regelungen stellten eine schwierige Herausforderung für die Bild-Kunst dar, denn aus dem Internet kann bekanntlich weltweit Bildmaterial aus allen erdenkbaren Quellen heruntergeladen werden. Nutzungsdaten existieren nicht. Vor diesem Hintergrund ist es nicht einfach, eine angemessene Verteilungsregel zu schaffen, die dem tragenden Leistungsprinzip Rechnung trägt. Außerdem ist die diskriminierungsfreie Verteilung der Vergütungen an Berechtigte der Bild-Kunst und an Berechtigte der ausländischen Schwestergesellschaften sicherzustellen. Der alte, bis 2015 geltende „Verteilungsplan 7“ wies in beiden Bereichen Mängel auf.
Die neuen Verteilregeln sind in vielen Fachsitzungen der Bild-Kunst und schließlich in der Berufsgruppenversammlung am 3. Mai 2018 ausführlich beraten worden. Sie stellen somit keinesfalls eine Eigenkreation der Geschäftsstelle dar. Die Geschäftsstelle hat vielmehr den Findungsprozess moderiert und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Bestimmungen beachtet werden.
Das geplante Verteilsystem für Privatkopievergütungen (digitale Quellen) berücksichtigt in seiner ersten, jetzt zur Entscheidung stehenden Stufe, das Kopieren von Abbildungen von Websites. E‑Books und Social Media sollen in einer späteren Stufe eingebaut werden. Die Websites als Kopierquellen werden zunächst auf der Grundlage der Ergebnisse einer empirischen Untersuchung auf Verwertungsgesellschaften aufgeteilt. Die Bild-Kunst administriert die Kopien von deutschen Websites. Sodann hat sich die Berufsgruppenversammlung für ein Honorarmeldesystem entschieden. Hintergrund ist die ständige Rechtsprechung des EuGH, der die Privatkopievergütung als eine Art Schadenersatz betrachtet. Koppelt man die Höhe der Vergütung an die mit der Erstverwertung erzielten Honorare, erfolgt dadurch eine hinreichende Berücksichtigung der Höhe des Schadens. Die Einzelbildmeldung soll nur als Komplementär dienen, für den Fall, dass ein Berechtigter keine Honorare erzielt hat. Sie ist nur als Auffangnetz gedacht und hat den Charakter einer Mindestvergütung. Pro Jahr können pro Ausschüttungssparte entweder Honorare oder Einzelbilder gemeldet werden.
Die Begrenzung auf 200 Einzelbilder gilt pro Ausschüttungssparte: einerseits „Fotografie“, andererseits „Illustration/Design“. Die Begrenzung gilt pro Jahr für alle Webseiten. Im Folgejahr können jedoch dieselben Bilder wieder gemeldet werden. Das gilt für Honorare nicht, die nur einmalig gemeldet werden können.
Die Begrenzung wurde primär eingeführt, um zu verhindern, dass das System ausgenutzt wird von Berechtigten, die selber viele Webseiten schaffen und mit eigenen Abbildungen bestücken. Außerdem soll verhindert werden, dass die Vergütungen rein quantitativ nach der Anzahl der im Web auffindbaren Einzelbilder abgerechnet wird. Denn die reine Quantität sagt nur bedingt etwas aus über die Kopierhäufigkeit oder den Schaden durch das Kopieren. Die Berufsgruppenversammlung hat sich am 3. Mai dafür ausgesprochen, die Begrenzung zu überprüfen, nachdem die erste Ausschüttung gelaufen ist.
Meldungen von Einzelbildern auf Webseiten von Bildagenturen sollen nicht zugelassen werden, weil Bildagenturen schon im Eigeninteresse meistens durch Wasserzeichen, geringe Auflösung oder andere Maßnahmen ein sinnvolles Kopieren verhindern.
Die Ergebnisse der empirischen Untersuchungen liegen dem Vorstand und dem Verwaltungsrat vor. Wir veröffentlichen sie jedoch nicht, weil wir auch darauf achten müssen, dass unsere eigenen Studien nicht gegen uns verwendet werden, z.B. von den Vergütungsschuldnern. Natürlich liegen die Studienergebnisse auch der Aufsichtsbehörde vor.
Von der Einführung von Wertungsfaktoren zum jetzigen Zeitpunkt rät die Fachgruppe, die sich mit dem Thema befasst hat, zum derzeitigen Zeitpunkt ab. Es wird somit aktuell nicht zu Wertungsfaktoren kommen. Es wird diskutiert, ob man zu einem späteren Zeitpunkt „Kulturfaktoren“ einführen soll. Hierüber müsste dann aber die Mitgliederversammlung entscheiden.
Die einzelnen Erlössparten können aus dem Geschäftsbericht der Bild-Kunst entnommen werden.
Das Melden von Fotos für deutsche Bücher 2017 hat sich gegenüber früher nicht geändert. Meldeschluss war der 30.06.2018. Ich füge ein Merkblatt bei.
Ihre Fragen zum Umgang mit Bildagenturen werden derzeit noch intern besprochen. Das neue System wird an vielen Stellen Fragen aufwerfen, die wir erst nach und nach beantworten können.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Antworten geholfen zu haben.
Mit bestem Gruß,
Urban Pappi“
Einige weitere Fragen zum neuen Verteilungsplan werden an dieser Stelle versucht zu beantworten.
Ich weiß nicht, wie es euch beim Lesen geht, aber bei mir hinterlassen die Antworten ein sehr unbefriedigendes Gefühl.
Leider wurden die richtig spannenden Fragen nicht beantwortet, zum Beispiel ob Honorare deutscher Bildagenturen komplett gemeldet werden können oder wie „deutsche Nutzung“ genau definiert wird. Die „empirischen Untersuchungen“, auf die sich der gesamte Verteilungsplan stützt, bleibt leider geheim und dass Fragen offen sind, ist bekannt und bleibt einfach so.
Protest gegen den neuen Verteilungsplan der VG Bild-Kunst
Nicht alle wollen die ominösen Änderungen am Verteilungsplan widerspruchslos hinnehmen. Zum Beispiel engagiert sich der „berufsverband bildender künstler*innen berlin“ seit 2017 hier gegen die Änderungen.
Auch die daraus entstandene Initiative ich-krieg-weniger.de fordert eine Rücknahme der geplanten Änderungen und listet auch der Webseite etliche Details auf.
Jedes Mitglied der VG Bild-Kunst kann am Samstag, den 28.7.2018 in Bonn selbst entscheiden, wie es abstimmen will. Wer nicht persönlich dabei sein kann, kann hier noch bis zum 24.7.2018 sein elektronisches Stimmrecht wahrnehmen, sofern die Zugangsdaten rechtzeitig angefordert wurden. Die gravierendsten Änderungen verstecken sich hinter „Antrag: Die Ergänzungen §§ 43, 44, 45 des Verteilungsplans werden vorgenommen gemäß dem Wortlaut des Dokuments „Antrag 11 – Neues Veteilungsschema „Privatkopie Bild digital“.“
Ja, keine einfache Kost. Aber soweit ich es verstehe, man möchte Doppelmeldungen der Fotografen von Bildern bei verschiedenen Bildagenturen vermeiden. Das erscheint zunächst Logisch.
Worauf nicht eingegangen wird, sind die Bildagenturen selbst. Das erstrittene Urteil von Dr. Vogel schließt ja gerade die Bildagenturen aus dem Verteilerplan aus (gut so!). Aber die Bildkunst ist wohl bemüht, die Bildagenturen zukünftig wieder zu beteiligen (zum Nachteil der Urheber).
Aber, die Bildagenturen haben ja keine exklusiven Bilder, es sind oftmals die selben Fotos der selben Fotografen die unterschiedliche Bildagenturen zeigen. Wie also soll das funktionieren?
Ich habe zu der Thematik Bildagenturbeteiligung verschiedene Verbände (in denen ich kein Mitglied bin) – z.B. die zuständige Vertreterin von Verdi, angeschrieben, um näheres über das Abstimmungsverhalten bezüglich Agenturbeteiligung Tantiemen um ggf. eine Stimmrechtsübertragung vorzunehmen.
Eine Antwort erhielt ich nie!
Danke Robert für deinen Beitrag!
Interessant zu sehen dass die VG-Bild „Multiplikatoren“ antwortet, einzelnen Mitglieder aber nicht 🙁
Ich hatte der VG-Bild am 9. Juni eine Email ebenfalls mit Fragen geschickt, aber noch keine Antwort erhalten 🙁
Meine bisher unbeantworteten Fragen sind:
1. Dass man die online-Veröffentlichungen bei den Bildagenturen nicht mehr melden darf, steht ja explizit in den Unterlagen drin. Was jedoch die Honorare von selbigen betriff: wie der VG-Bild ja sicherlich bekannt ist, kann man aus den Abrechnungen nicht ersehen, in welchem Land meine Bilder veröffentlicht wurden. Auf Seite 11 in Absatz [v] beschreibt die VG-Bild eine einfache und plausible Lösung: „der Vorstand [kann] für einzelne Agenturen .… einen pauschalen Anteil des Honorars, der die Quote der deutschen Kunden wiedergibt“, festlegen. Wie wird das konkret gehandhabt werden? Darf ich dann doch das gesamte Honorar für Nutzungslizenzen bei jeder Agentur angeben und Sie (=die VG-Bild) bestimmen dann den jeweiligen Prozentsatz für die Nutzungen in Deutschland?
2. Um entscheiden zu können, ob es für mich günstiger ist, Einzelbilder oder Honorare zu melden, muss ich einerseits die Antwort auf obige Frage kennen, andererseits aber vor allem auch das „fiktive Honorar“ kennen! Das muss die VG-Bild uns mitteilen!!
Christine
@A. Leschinski: Da die Abstimmungen geheim sind, ist es aus meiner Sicht nachvollziehbar, zum Abstimmungsverhalten keine Auskunft geben zu wollen. Sinnvoller wäre vielleicht die generelle Frage gewesen, wie die Organisationen zu den Änderungen des Verteilungsplans stehen.
Die Meldungen der Webseitennutzung ist schon länger online. Habe selbst dort schon begonnen, meine Bilder zu melden.
@Ralf: Danke für den Hinweis, habe ich ergänzt.
Ja, was sich die „Bildkunst“ dabei im Hintergrund gedacht hat, wäre wirklich mal interessant. Jahrelang wird ausdrücklich betont, wie „wichtig“ doch die jährliche Auszahlung für die „meist am Existenzminimum lebenden“ (Foto-)Künstler sei, und jetzt wird das einfach abgeschnitten. Ausserdem erscheint mir das Handeln der „Bildkunst“, die dauernden Änderungen und die Regelungen selbst irgendwie widersprüchlich.
Zu den Meldungen: Man darf ja nur noch 200 Bilder online maximal melden. Wer also eine eigene Homepage mit zB 453 Bildern oder in einem Fotoforum etwa 234 Bilder online hat, meldet das und damit wars das – mehr Arbeit macht keinen Sinn mehr.
@Knipser: Ja, entweder so, also die 200 Einzelbilder melden und fertig. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mehr erhalten würde, wenn ich die „deutschen Nutzungen“ bzw. die deutschen Agenturumsätze angeben könnte.
Ich hatte die Bildkunst auch angeschrieben. Mir wurde bestätigt, dass tatsächlich nur Honorare der Agenturen gemeldet werden können, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bilder in DE (Webseiten, Periodika) verwendet werden.
Es ist auch ein Unding, dass jetzt so viele Auszahlungen und Nachzahlungen in nur einem Jahr kommen bzw. noch kommen sollen. Am Ende wird der eine oder andere „meist am Existenzminimum lebende“ Fotograf umsatzsteuerpflichtig. Zumindest für nächstes Jahr dann.
@Robert: Warum bist Du dir da sicher?
Weil viele deutsche Nutzer meine Bilder über die Agenturen kaufen, auf jeden Fall mehr als 200…
@Robert: ja klar, aber es kommt ja auf die Höhe des „fiktiven Honorars“ an. Wenn das 100 Euro wäre, dann müssten die Honorare nur für die deutschen Nutzungen bei über 20.000 Euro liegen. Die meisten von uns verdienen wahrscheinlich weniger …
@Christine: Ich glaube nicht, dass das 100 Euro pro Nutzung wären, aber angeblich steht das ja alles in den Unterlagen. Wo genau, wollte mir Herr Pappi leider anscheindn nicht antworten.
nein, das steht definitiv nicht in den Unterlagen 🙁
Moin!
Die Begründung, warum Bildagenturen (vorerst) nicht berücksichtigt werden, halte ich für sehr fragwürdig. Selbstverständlich werden genau diese Vorschaubilder sogar sehr oft in Layouts eingebaut, um die Wirkung verschiedener Bilder zu überprüfen. Am Ende wird zwar vielleicht nur ein Bild gekauft, aber eine Nutzung aller anderen findet trotzdem statt. Das wird momentan leider überhaupt nicht berücksichtigt.
Dass Honorare aus Bildagenturen nur für Nutzungen in Deutschland angegeben werden dürfen, zeigt, wie realitätsfern und unausgegoren das Ganze (noch) ist. Welche Bildagentur stellt diese Information denn bitte zur Verfügung? Wenn die VG Bild-Kunst so etwas verlangt, dann möchte sie doch bitte auch dafür sorgen, dass in Zukunft alle Bildagenturen von ihren Käufern Nutzungsnachweise erhalten müssen (Belegexemplare) und sie diese an die Fotografen weiterleiten müssen. Das wäre allerdings so oder so eigentlich mal eine sinnvolle Sache! Im Moment kann man nur über aufwändige Recherchen versuchen, Bildnutzungen zu finden. Auf diese Weise habe ich schon das ein oder andere Buch gefunden, in dem Aufnahmen von mir abgedruckt wurden und die ich dann der VG Bild-Kunst melden konnte. Wenn ich diese Information aber nicht habe, kann ich auch nichts melden, also auch nicht den genannten „Schadensersatz“ geltend machen. DAS wäre mal ein Diskussionspunkt!
Die Mitgliederversammlung werde ich live am Bildschirm verfolgen. Bin mal gespannt was dort alles zur Sprache kommt. Abgestimmt habe ich diesmal auch selber, da man bei einer Stimmübertragung ja nie weiß, ob derjenige dann wirklich nach den eigenen Vorstellungen abstimmt…
@Olaf Andere Länder haben zum Teil eigene Verwertungsgesellschaften, dorrt kann man ggf. seine Auslandsumsätze melden.
ich glaube, viele Fotografen hier verstehen nicht, dass sie für amerikanische Bildagenturen arbeiten, unterliegen die überhaupt dem deutschen Recht?
Es sollten doch für in Deutschland tätige Fotografen Tantiemen ausgeschüttet werden, es werden ja auch nur Abgaben für deutsche Medien erhoben.
@Robert: Weißt du, was bei der Abstimmung herausgekommen ist oder wo man etwas dazu Nachlesen kann? Ich habe bisher nichts dazu gefunden.
@Heike: Leider nein. Aber heute gab es Überweisungen von der VG Bild-Kunst, da kommt die nächsten Tage sicher per Post der Zahlungsavis, dann hoffentlich mit mehr Informationen.
Moin,
vielen Dank zunächst für die informativen Artikel zum Thema VG Bild Kunst, die ich sonst nirgends so umfangreich finden konnte!
Aktuell bin ich dabei, als Beibrot ins Stockphoto-Geschäft einzusteigen, obwohl ich natürlich weiß, dass die goldenen Zeiten vorbei sind und die Konkurrenz groß. Doch mehrere tausend gute Bilder müssen ja nicht auf Festplatten vergammeln.
Bei der VG bin ich mir jetzt nicht mehr sicher, ob das überhaupt einen Sinn hat.
Gibt es jetzt mittlerweile neue Informationen zu dem Thema? Es steht zwar allerlei auf deren Webseite, aber ich hätte gerne eine Interpretation vom Profi, damit ich weiß, ob sich der Beitritt und die spätere Meldung überhaupt lohnt.
Vielen Dank!