„Dann darf ich ja gar nichts mehr fotografieren“, lautet eine oft gehörte Klage frustrierter (Hobby-)Fotografen, wenn sie das erste Mal lernen, was alles nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden darf: Fotos von geschützten Bauwerken, Designer-Möbeln, mit Logos, Markennamen und so weiter.
Ausgespart davon blieben bisher Fotos, die zum Beispiel auf öffentlichem Grund von bleibenden Kunstwerken oder Gebäuden ohne Hilfsmittel wie Leitern o.ä. gemacht wurden. Das Stichwort dazu heißt „Panoramafreiheit“.
Die Gefahr ist groß, dass sich das im Rahmen der Debatte um Google Street View ändern kann. Im Sommerloch gibt es wenig zu tun, deshalb stürzen sich Politiker gerne auf den Großkonzern, der manchem angesichts der gesammelten Datenmengen langsam unheimlich wird.
An sich ist es unproblematisch, mit seiner Kamera durch (öffentliche) Straßen zu laufen und Fotos der Hausfassaden zu machen. Wer dann noch geltende Datenschutz- und andere Rechte berücksichtigt und zum Beispiel Personen und andere personenbezogene Daten (wie Klingelschilder oder Autokennzeichen), Logos und Markennamen anonymisiert, darf solche Fotos veröffentlichen.
Google macht im Grunde nichts anderes, mit zwei kleinen Unterschieden:
- Professionell wie die Firma ist, scheucht sie nicht Studenten mit Kameras als Nebenjob durch sämtliche Straßen der Republik, sondern montiert Kameras auf Autos, die die fotografische Arbeit vollautomatisch übernehmen. Muss nur jemand das Auto fahren. Hier gibt es die erste Diskussion, ob die Nutzung des erhöhten Auto-Aufbaus nicht schon ein unerlaubtes Hilfsmittel sei, was die Panoramafreiheit verletzen würde.
- Zudem verknüpft Google die Fotos mit geografischen Daten (GPS), der Betrachter ist demnach immer in der Lage, nicht nur das Haus zu sehen, sondern auch zu verfolgen, wo es steht. Das gefällt Datenschützern gar nicht und ich kann deren Bedenken verstehen. Auch in der professionellen Fotografie halten GPS-Daten Einzug, weshalb zum Beispiel die größte Bildagentur der Welt, Getty Images, 2009 in ihren neuen Property Releases folgenden Passus entfernt hat:
„Sofern keine schriftliche Genehmigung im Voraus erteilt wurde, stimmen der Fotograf/Filmemacher und seine Rechtsnachfolger zu, dass der Inhaber, Mieter und/oder der Standort des Objekts (mit Ausnahme einer allgemeinen Bezugnahme auf die Region, das Land oder den Staat) nicht in der Bildunterschrift oder in anderen, gemeinsam mit dem Bild zu Lizenzzwecken zur Verfügung gestellten Informationen ausgewiesen werden dürfen […]“. Begründung: Durch die Zunahme von Geo-Daten in Fotos könne nicht mehr garantiert werden, dass der Aufnahmeort von Fotos unbekannt bleibe.
Der erste Einwand lässt sich leicht beheben, indem Google zum Beispiel die Kameras tiefer montieren würde.
Der zweite und wichtigere Einwand jedoch bleibt offen, wobei unklar ist, warum sich der Protest vor allem gegen Google richtet, obwohl andere Firmen wie Sightwalk genau das gleiche machen. Und warum posieren Bürger als Protest gegen Google Street View in der Zeitung mit großen Fotos vor genau den Häusern, die sie aus Google Street View entfernen wollen? Mit vollen Namen natürlich…
Die Gefahr ist jetzt, dass die Politiker im Eifer des Gefechts die Panoramafreiheit so stark einschneiden, dass Google Street View zwar ungefährlich wird, aber Fotografen ebendiese Freiheit auch nicht mehr nutzen können, vor allem dann, wenn sie ihre Fotos mit GPS-Daten verknüpfen. Hier gilt es aufzupassen…
Was meint ihr zu der Diskussion? Inwieweit könnte die Debatte Fotografen, die GPS-Daten nutzen, beeinflussen?