Wie läuft das? Oft bekomme ich Mails von anderen Fotografen, wie ich meine Models bezahle. Um einige der Fragen zu beanworten, stelle ich in diesem Beitrag einige Wege vor, wie Models bezahlt werden. Ich versuche, den Beitrag allgemeiner zu halten und auch die Honorierungen anderer Fotografen mit einfließen zu lassen.
Grundsätzlich lassen sich in der Stockfotografie drei Arten der Bezahlung unterscheiden:
1. Kommerzielles TfP (Bezahlung durch Fotos)
2. Gemeinsames Risiko (Prozentuale Beteiligung)
3. Cash auf die Kralle (Stundenlohn oder Pauschale)
1. Kommerzielles TfP (Bezahlung durch Fotos)
TfP bedeutet „Time for Prints“ oder frei erklärt: Der Fotograf und das Model bringen ihre Zeit für das Fotoshooting ein und beide bekommen danach als Bezahlung die fertigen Fotos. Mittlerweile gibt es auch „TfCD“ oder „TfDVD“, wo das Model die Fotos nicht mehr als Abzug, sondern nur noch als CD oder DVD bekommt.
In der Regel sind diese Vereinbarungen nichtkommerziell. Es gibt aber Stockfotografen, die sich im Modelvertrag alle kommerziellen Nutzungsrechte für die Fotos sichern. Das Model darf die Fotos nur unkommerziell nutzen. Wenige – ich behaupte mal, nur die unerfahrenen – Fotografen haben in ihren Verträgen stehen, dass sowohl Fotograf als auch Model die Fotos kommerziell nutzen können. Für die Nutzung in Bildagenturen sind solche Verträge jedoch schwierig, da der Fotograf dann nicht sicher sein kann, dass seine Fotos „frei von Rechten Dritter“ sind.
Ich selbst nutze diese Zahlungsvariante eher selten und auch nur, falls das Model auf mich zukommt und um Fotos bittet. Auch andere Kriterien spielen eine Rolle, die ich unten erläutere.
2. Gemeinsames Risiko (Prozentuale Beteiligung)
Bei dieser Zahlungsvariante werden die Models an den Verkaufserlösen der Fotos beteiligt.
Im Model-Vertrag wird hier festgehalten, wieviel Prozent das Model von dem Gewinn erhält. Das beginnt bei 10%, aber es gibt auch Models, die 80% fordern – meist aber nicht erhalten. Üblich sind 25% bis 50%. Der genaue Satz richtet sich unter anderem nach den schon erwähnten Kriterien.
Bei mehreren Models auf einem Foto ist empfehlenswert, den Prozentsatz zu reduzieren. Sonst kann es passieren, dass der Fotograf drei Models je 40% zahlen muß und im Grund mehr ausgibt als einnimmt.
Der Vorteil dieser Methode ist, dass der Fotograf kein Risiko eingeht, wenn sich die Fotos nicht so gut verkaufen wie erhofft. Das ist besonders bei „verrückteren“ Shooting-Ideen sinnvoll, für die der Fotograf keine Erfahrungen im Verkauf hat. Für mich ist ein netter Nebenaspekt auch, dass ich öfter mit den Models in Kontakt stehe.
Das kann aber auch ein Nachteil sein. Der Verwaltungsaufwand ist viel größer, da jeder Verkauf gut nachgewiesen werden muss und die Models dann Rechnungen stellen müssen bzw. Gutschriften erhalten. Vor allem für die Microstock-Fotografie ist das sehr unhandlich, bei Mid- und Macrostock-Agenturen aber gut machbar. Viele Fotografen nutzen für die Verwaltung Datenbanken wie Access oder einfach eine gut sortierte Excel-Tabelle. Meine Excel-Tabelle listet z.B. die Dateinamen der Fotos, Verkaufsdatum, die Agentur, den Kunden (wenn bekannt), den Preis der Agentur, meinen Anteil und den Anteil der Models. Mit Visual Basic-Skripten lassen sich die Prozente automatisch per Knopfdruck ausrechnen. Damit nicht an zig Models monatlich einige Euro überwiesen werden müssen, bieten sich gesammelte Auszahlungen pro Quartal an.
Ein weiterer Nachteil ist, dass die Zahlungen theoretisch endlos laufen und so mit immer mehr Models der Verwaltungs- und Zeitaufwand exponential steigt. Einige Fotografen lösen das, indem sie die Zahlungen zeitlich begrenzen (z.B. auf ein oder zwei Jahre), andere Fotografen setzen eine Obergrenze, bis zu welchem Betrag sie die Beteiligung auszahlen.
Ein Vertrauen seitens des Models in den Fotografen und Geduld muss natürlich vorhanden sein. So kommt es in der Praxis vor, dass ein Foto in einer Zeitschrift gedruckt – und vom Model gesehen wird – und der Fotograf die Abrechnung der Agentur aber erst danach erhält und das Model informieren kann.
Diese Zahlungsweise habe ich am Anfang sehr häufig genutzt, da ich meine Investitionen damit gering halten konnte. Die Nachteile sind in der Praxis aber schnell bewußt geworden, sodaß ich nun öfter einen Stundenlohn vereinbare. Für „Testshootings“ mit neuen Models oder ungewöhnlichen Typen finde ich diese oder die erste Variante aber immer noch praktisch.
3. Cash auf die Kralle (Stundenlohn oder Pauschale)
Wie der Name schon sagt, gibt es hier Bargeld. Entweder wird mit dem Model ein Stundenlohn vereinbart oder eine Pauschale, z.B. für einen halben Tag (4 Stunden) oder eine Tagesgage (8 Stunden). Die Werte können hier stark schwanken und reichen von 10 bis 80 Euro die Stunde oder 100 bis 500 Euro Tagesgage. Was vereinbart wird, hängt wieder von verschiedenen Kriterien ab.
Wichtig ist, dass im Vertrag festgehalten wird, für was der Betrag gezahlt wird (in der Regel für „Fotos vom [DATUM]“) und eine Quittung geschrieben wird, um es in der Buchhaltung richtig abzurechnen.
Wie machen es die Profis?
Yuri Arcurs, ein Microstock-Fotograf, welcher sich rühmt, der Fotograf mit den meistverkauften Bildern der Welt zu sein, zahlt seinen Models 50 bis 100 US-Dollar pro Stunde. Vorher verlangt er jedoch von neuen Models, dass sie drei Fotoshootings kostenlos machen, da die Einarbeitung Zeit kostet.
Der ebenfalls sehr erfolgreiche Microstock-Fotograf Andres Rodriguez arbeit auf TfP-Basis und zahlt seine Models mit 10 ausgedruckten Fotos bzw. einem Fotobuch mit 20 Fotos aus und den bearbeiteten Fotos auf CD.
Der Fotograf und Inhaber der Bildagentur Adpic, Martin Baumann, zahlt seinen Models “ je nach Thema, Verwertbarkeit sowie Zeitaufwand der Aufnahmen“ 30 bis 100 Euro.
Der Stockfotograf Ron Chapple bezahlt seine Models aus buchhalterischen Gründen per Scheck. Die Höhe des Honorars hängt vom Alter und der Erfahrung der Models und dem Budget für das entsprechende Shooting ab.
Einige Werbefotografen lassen für Aufträge auch die Kunden das Model bezahlen, sichern sich aber das Recht zu, zusätzliche Aufnahmen (sogenannte „Outtakes“) für Bildagenturen nutzen zu dürfen.
Kriterien für die Bezahlung
Wieviel ein Model verlangen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählt vor allem, wie viel Erfahrung das Model vor der Kamera hat. Auch nachweisbares Schauspieltalent kann honoriert werden. Je gefragter der Look des Models ist, sowohl vom Fotografen als auch von Bildagentur-Kunden, desto mehr ist der Fotograf bereit zu zahlen.
Je mehr Models bei einer Fotosession mitmachen, desto geringer ist oft die Gage pro Model. Zum einen sind die Models dann nicht ständig Hauptbestandteil der Fotos und zum anderen gibt es mehr Wartezeiten, wenn Einzelaufnahmen der anderen Models anstehen. Viele Fotografen handeln auch Halbtages- oder Tagesgagen aus, bei denen der Stundensatz in der Regel niedriger ist als bei einer Buchung von z.B. zwei Stunden.
Wenn das Model einige oder sogar alle bearbeiteten Fotos eines Shootings erhält, fällt die Bezahlung meist geringer aus (siehe 1.). Dazu kommen noch viele andere Faktoren wie beispielsweise Anfahrtsweg oder Übernachtungskosten.
Unterm Strich
Letztendlich ist alles Verhandlungssache zwischen dem Fotograf und dem Model. Wenn ein Fotograf unbedingt mit einem Model arbeiten will, wird er hohe Gagen akzeptieren, umgekehrt geben sich Newcomer-Models gerne mit Fotos zufrieden, wenn die Bilder des Fotografen die Sedcard oder das Portfolio des Models aufbessern. Dazwischen ist – mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen – alles möglich.
Wie handhabt ihr als Fotografen die Bezahlung Eurer Models? Worauf achtet ihr? Was sind Eure Erfahrungen als Model?
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Es gibt auch einen neuen Weg…
Bildagenturen bezahlen / beteiligen sich an den Kosten für das Model.
Im konkreten Fall zahlt die Agentur nach Absrache der Bildidee 50%, max. aber 100 Euro für das Model.
Die Fotografen werden allerdings auch direkt angesprochen und müssen 100 Fotos als Nachweiß bringen bevor sie in die Agentur aufgenommen werden!
LG Jens
Hallo Robert,
vielen Dank für Deine hilfreiche Zusammenstellung.
LG Alexander
Moin Robert,
für mich noch Neuland, aber nun weiß ich schon eine Menge.
lg karin
erstmal danke für den guten Beitrag, Robert!
die Idee, dass eine BA die Modelbezahlung unterstützt, halte ich für absolut top. Damit bietet man dem Fotografen einen Komfort, der von der BA eigentlich sehr gut mitverwaltet werden kann. Das Modell meldet sich mit an der BA an und man vereinbart neben dem Aufteilen des Honorars zwischen BA und Fotograf auch einen Anteil für das Model. Klingt echt gut, welche BA bietet sowas noch gleich an? 😉
Gruss,
Andreas
bei meinen fotos arbeite ich generell mit tfp. ich weiss nicht warum du schreibst es wäre unsicher. welche rechte dritter meinst du? mein model vertrag gibt eindeutig vor, das ich die models einverstanden sind mit der kommerziellen nutzung, dass sie keine rechte an den bildern zu besitzen und diese ausschliesslich privat nutzen zu können.
weiterhin gibts auch fotografen die sich noch zusätzlich bezahlen lassen. z.b. er -> http://www.istockphoto.com/user_view.php?id=394819
in einem interview von ihm hab ich mal gelesen das die models ihn bezahlen und er die fotos am ende noch auf istock stellt. er kann sichs wohl leisten …
@ Sebastian: Kleine Unterscheidung: Mit „unsicher“ bezog ich mich darauf, wenn ein Fotograf dem Model ebenfalls kommerzielle Nutzungsrechte einräumt, statt nur „unkommerzieller Nutzungsrechte“.
Und hast Du zu diesem istock-Fotografen das Interview parat zum Nachlesen. Dann kann ich das in den Artikel mit aufnehmen.
@Andreas: Da musst Du den Verfasser des betreffenden Kommentars fragen.
Ich kombiniere 1 und 2 von vornherein im Vertrag. Da das Modell Ausbelichtungen erhält, ist der Prozentsatz bei Verkaufserfolg nicht ganz so üppig.
Ich zahl nach Aufwand zwischen 20–100,-€ pro Shooting/Person plus sämtliche Bilder auf Datenträger hängt vom Aufwand und Nutzwert ab. Für eine typisches Sedcard-shooting zahle ich aber gar nichts dass nützt in erster Linie nur dem Modell und die Bilder sind nahezu unverkäuflich.
@Robert: Hallo Robert, erstmal herzlichen Dank für den sehr aufschlussreichen Artikel. Eine Frage stellt sich mir noch in Bezug auf die Absetzbarkeit von Modelhonoraren. Da nicht alle Models „auf Gewerbeschein“ arbeiten und daher auch keine Rechnung schreiben können, musst Du Deine Kosten ja doch irgendwie absetzten? Reicht da für das FA eine Quittung des Models?
Danke und Gruß aus dem Norden…
Hi Robert!
Den artikel über die bezahlung der models find ich interessant. ich hab mal eine rein praktische frage. zb. das model ist mit 20 % beteilig. Jetzt biete ich die bildserie an, und sie wird die nächsten, sagen wir mal 30 jahre immer wieder verkauft. So wie ich das verstehe, haben fotografen, z.b. bei istock oft bis zu 1.000 verkäufe im monat (oder mehr). oft nur zu ein paar euro/cents. Ich meine, es ist ein fulltimejob, jetzt die abrechnung der 1.000 pics herzunehmen, im eigenen archiv nachzuwassern, wer das modell war, und dann jedem modell die 20 % cahs pro pic zu überweisen.
Und was ist, wenn ich das pics vor einigen jahren gemacht habe, muss das modell mich dann immer (über jahre hinweg) über seine aktuelle kontoverbindung informieren. Und wenn es dies nicht tut, und dann irgendwo eine pics von sich veröffentlich findet, wie sieht’s dann rein rechtlich aus …!
Langer rede, kurzer sinn: ich stell mir diese art von entlohnung äusserst aufwendig vor .… und schlicht und ergreifend unpraktikabel (zumindest in deinem fall, wo du hunderte und 1000ende pics verkaufst …) … bei einem hobbyfotografen, der alle paar wochen vielleicht 1 verkauf hat, und dessen modell zumeist aus seinem bekannten/verwandtenkreis stammen, natürlich kein thema …
lg aus wien
@fotoundmakeup:
Für Verkäufe über Microstock-Bildagenturen empfehle ich die prozentuale Beteiligung ausdrücklich nicht – aus den Gründen, die Du erwähnt hast. Das ist eher für Verkäufe bei teuren Bildagenturen sinnvoll. Hilfreich sind auch Makros und Excel-Tabellen, welche den Verwaltungsaufwand gering halten.
Klar, die Models sollten mich schon bei Änderungen ihrer Bankverbindung informieren, aber das hat bisher ganz gut geklappt. Ist ja auch in deren Interesse. Und du kannst ja z.B. in den Vertrag schreiben „Das Model hat den Fotograf bei einem Wechsel der Bankverbindung zu informieren“.
„Da nicht alle Models “auf Gewerbeschein” arbeiten und daher auch keine Rechnung schreiben können, musst Du Deine Kosten ja doch irgendwie absetzten? Reicht da für das FA eine Quittung des Models?“
Eine Rechnung kann jeder schreiben; eine Rechnung ist nichts anderes als eine Zahlungsaufforderung, die einen Zahlungsempfänger, einen Zahlungspflichtigen, einen Zahlungsgrund (wofür wird gezahlt?) und ein Zahlungsziel (wieviel Geld bis wann wohin?) enthält.
Das reicht auch dem Finanzamt – das Model sollte allerdings damit rechnen, daß es bei einer Buchprüfung beim Fotografen o.ä. dann auch mal zu einer „Kontrollmeldung“ an das zuständige Finanzamt des Models führt.
Denn das Model muß ja seine Einkünfte auch versteuern. „Modeln für Geld“ ist nach deutschem Recht ein Gewerbe, d.h. wer das mit der Absicht der Gewinnerzielung macht, muß ein Gewerbe anmelden. „Amateurmodels“ und „Semiprofimodels“ werden dabei vermutlich meistens als „Kleinunternehmer“ auf Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG optieren können.
Aber das klärt das Model dann am besten mit einem Steuerberater…
:Tom Rohwer:
Nun ja, so einfach mal eine Rechnung zu schreiben ohne eine Gewerbeanmeldung und Steuernummer geht wohl nicht. Jede Rechung muss die Steuernummer des Rechnungsstellers beinhalten, ansonsten ist sie nicht gültig. Also lässt es den Umkehrschluss zu, ohne Steuernummer keine Rechnung, ohne Gewerbeanmeldung keine Steuernummer.
@ KHStehle: Auch Freiberufler, die kein Gewerbe betreiben, können eine Steuernummer erhalten.
@Tom Rohwer
Da sollte jeder seinen eigenen Prinzipien folgen… Ein Amateurmodel aber, das sein Honorar versteuert ist mir noch nicht untergekommen. Korrekte Rechnungen und Klärung von Nutzungsrechten ist mit Profimodels um einiges sicherer.
Entweder Quittung ausstellen und zum Abschluss des Shootings in bar zahlen. Ansonsten heißt das Zauberwort „Honorabrechnung für freie Mitarbeiter“ und ist in jedem Unternehmen gängige Praxis.
Super Auflistung. Aber ich denke die TFP Basis ist nach wie vor am verbreitesten.
Hallo Robert, hallo zusammen,
das Thema ist ein Dauerbrenner:
Ich habe kürzlich versucht das Model „Kommerzielles TFCD“ anzuwenden. Damit bin ich auf (fast schon massiven) Widerstand gestoßen, quasi als „unseriös beschimpft“ worden. Weil ich mich ja sozusagen bereichere.
Es scheint hier eine Menge gefährlichen Halbwissens zu kursieren. Ein Kollege meinte sogar, dass solche Verträge in denen die Modelle mit Fotos „abgespeißt“ werden, sittenwidrig und somit nichtig wären.
Eigentlich wollte ich für den Einstieg ins Stock-Business die Kosten niedrig halten. Wie es scheint, kann ich das Geld jetzt erstmal bei einem Rechtsanwalt investieren, um diesen Sachverhalt klären zu lassen, oder?
Wie macht das der Herr Arcurs eigentlich? (Auch wenn der in seiner Heimat sicher andere Gesetze hat.) Verwendet er die Aufnahmen aus den kostenlosen Shootings? (…wollte ihn nicht selbst fragen 😉
VG
Peter
Hi, @ all:
Verträge, die einem Modell kein Honorar außer Fotos anbieten und dem Fotografen das Recht zur beliebigen kommerziellen Verwertung einräumen, stehen in der Tat auf tönernen Füßen, wie man so sagt. Denn hier stehen Leistung und Gegenleistung nicht im angemessenen Verhältnis. Könnte durchaus sein, daß ein Gericht das für sittenwidrig entscheidet.
Ich störe mich an dem permanenten „billig, billig, billig“. Alles soll nix Kosten. Fotos nicht und Modelle auch nicht.
Ich habe auch schon mit Modellen gearbeitet, früher, ganz gaaaanz früher. Da gab’s eine klare Basis: 50,– DM in der Stunde, 100,– DM bis 150,– DM pro Stunde für Akt und Erotik. Und zwar von Anfang an. Nix da erst „Test-Shooting“. Wie bescheuert muß ein „Modell“ sein, sich darauf einzulassen!
Für besonders gute models gab es zusätzlich 20% Gewinnbeteiligung. Basta. Ich habe das Risiko allein getragen. Das bezeichnet man gemeinhin als Unternehmerrisiko, wenn’s in die Hose geht. Dafür verkaufe ich meine Bilder heute noch. Und zwar RM.
@Peter: Auf der Webseite von Yuri steht, dass Models erst kostenlose Shootings machen müssen, bevor er sie bezahlt. Aber er verkauft natürlich auch die Fotos der kostenlosen Shootings.
@Franz: Na ja, der Gegenwert der Fotos kann sich durchaus auf einige hundert Euro belaufen, wenn die Menge der Fotos inklusive Retusche mit den Angeboten der örtlichen Fotografen verglichen wird.
@Franz Ja, das ist ja die Krux, manche Modelle sollten sich über die „kostenlosen“ Fotos freuen und manche Fotografen sollten sich freuen, dass sie was zum Fotografieren finden 😉
So gesehen müsste man das eigentlich von Fall zu Fall entscheiden und kann sich trefflich streiten.
Aber ist es tatsächlich sittenwidrig? Wenn ich jemandem Nutzungsrechte kostenlos überlasse ist das doch meine Sache. Und wer wollte jemanden bestrafen, wenn er oder sie nach einem Fotografen sucht, der kostenlos Fotos für eine Werbekampagne macht. (Manche Zeitschriften nennen so was Fotowettbewerb!)
Und warum sollte ein Fotograf verurteilt werden, wenn er (oder sie) Modelle für umme sucht?
„Billig will ich“ willkommen im 21. Jahrhundert! Die Industrie und das Gewerbe macht es vor. Und sie glauben, dass ihnen der Erfolg recht gibt. Dass immer mehr Firmen so wie Privatleute daran pleite gehen scheint ausser den Betroffenen niemanden zu stören.
@Robert Danke für’s Vorlesen. Ich habe bis jetzt immer nur die Videos angeguckt 😉 Und überhaupt: Danke für Deinen kostenlosen(!) Blog. Dein Buch ist schon vorgemerkt!
Jau, Peter, man kann trefflich streiten. Ich meine, man ist auf der sicheren Seite, wenn man klare Verträge macht und ein Honorar zahlt. Ich verkaufe noch heute Fotos, die sind vor zwanzig Jahren und mehr entstanden. Ich weiß nicht, ob meine Modelle von damals, heute 45 und älter (!), sich drüber freuen würden, wenn Sohnemann oder Töchterchen, oder gar der Göttergatte, Mamas „Jugendsünden“ auf dem Titel von BLICK.CH oder der BILD sehen. Aber ich habe unlimited Verträge und ich habe gelöhnt. Und kann nur sagen: „Na, schau mal, so rattenscharf war mal deine Mama!“
@sebastian
tfp = unsicher nimm mal an sie lädt eins der Bilder bei FB hoch damit tritt sie rechte ab die sie nicht hat 😉
Sehr interessanter Artikel! Wie wäre es mit einem Update – immerhin ist er schon 6 Jahre alt.
@KHStele: Steuer-Nr. hat nix mit Gewerbe zu tun, die hat jeder Steuerpflichtige (und muss sie auf seiner Steuererklärung angeben). Privat kann man auch problemlos Rechnungen schreiben, die Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden, sind aber bis zu einem gewissen Freibetrag pro Jahr steuerfrei – das FA hätte sonst einen immensen Aufwand, wenn der gebraucht weitergegebene Kinderwagen, die Schulbücher vom letzten Jahr oder der Erlös des alten Spielzeugs vom Flohmarkt gleich ein Gewerbe bedeuten würden 🙂 Selbst ein Gebrauchtwagenverkauf kann darunter fallen (je nach Preis).
@O.Wolf: Das dürfte kein Problem sein. Das Model kann die Bilder auch bei Microstocks anbieten, verhindern kannst Du das nicht, illegal ist beides trotzdem (Rechte abtreten die man nicht selbst hat).