Bezahlung der Models

Wie läuft das? Oft bekom­me ich Mails von ande­ren Fotografen, wie ich mei­ne Models bezah­le. Um eini­ge der Fragen zu bean­wor­ten, stel­le ich in die­sem Beitrag eini­ge Wege vor, wie Models bezahlt wer­den. Ich ver­su­che, den Beitrag all­ge­mei­ner zu hal­ten und auch die Honorierungen ande­rer Fotografen mit ein­flie­ßen zu lassen.

Grundsätzlich las­sen sich in der Stockfotografie drei Arten der Bezahlung unterscheiden:

1. Kommerzielles TfP (Bezahlung durch Fotos)
2. Gemeinsames Risiko (Prozentuale Beteiligung)
3. Cash auf die Kralle (Stundenlohn oder Pauschale)

1. Kommerzielles TfP (Bezahlung durch Fotos)
TfP bedeu­tet „Time for Prints“ oder frei erklärt: Der Fotograf und das Model brin­gen ihre Zeit für das Fotoshooting ein und bei­de bekom­men danach als Bezahlung die fer­ti­gen Fotos. Mittlerweile gibt es auch „TfCD“ oder „TfDVD“, wo das Model die Fotos nicht mehr als Abzug, son­dern nur noch als CD oder DVD bekommt.

In der Regel sind die­se Vereinbarungen nicht­kom­mer­zi­ell. Es gibt aber Stockfotografen, die sich im Modelvertrag alle kom­mer­zi­el­len Nutzungsrechte für die Fotos sichern. Das Model darf die Fotos nur unkom­mer­zi­ell nut­zen. Wenige – ich behaup­te mal, nur die uner­fah­re­nen – Fotografen haben in ihren Verträgen ste­hen, dass sowohl Fotograf als auch Model die Fotos kom­mer­zi­ell nut­zen kön­nen. Für die Nutzung in Bildagenturen sind sol­che Verträge jedoch schwie­rig, da der Fotograf dann nicht sicher sein kann, dass sei­ne Fotos „frei von Rechten Dritter“ sind.

Ich selbst nut­ze die­se Zahlungsvariante eher sel­ten und auch nur, falls das Model auf mich zukommt und um Fotos bit­tet. Auch ande­re Kriterien spie­len eine Rolle, die ich unten erläutere.

2. Gemeinsames Risiko (Prozentuale Beteiligung)
Bei die­ser Zahlungsvariante wer­den die Models an den Verkaufserlösen der Fotos beteiligt.
Im Model-​Vertrag wird hier fest­ge­hal­ten, wie­viel Prozent das Model von dem Gewinn erhält. Das beginnt bei 10%, aber es gibt auch Models, die 80% for­dern – meist aber nicht erhal­ten. Üblich sind 25% bis 50%. Der genaue Satz rich­tet sich unter ande­rem nach den schon erwähn­ten Kriterien.

Bei meh­re­ren Models auf einem Foto ist emp­feh­lens­wert, den Prozentsatz zu redu­zie­ren. Sonst kann es pas­sie­ren, dass der Fotograf drei Models je 40% zah­len muß und im Grund mehr aus­gibt als einnimmt.
Der Vorteil die­ser Methode ist, dass der Fotograf kein Risiko ein­geht, wenn sich die Fotos nicht so gut ver­kau­fen wie erhofft. Das ist beson­ders bei „ver­rück­te­ren“ Shooting-​Ideen sinn­voll, für die der Fotograf kei­ne Erfahrungen im Verkauf hat. Für mich ist ein net­ter Nebenaspekt auch, dass ich öfter mit den Models in Kontakt stehe.

Das kann aber auch ein Nachteil sein. Der Verwaltungsaufwand ist viel grö­ßer, da jeder Verkauf gut nach­ge­wie­sen wer­den muss und die Models dann Rechnungen stel­len müs­sen bzw. Gutschriften erhal­ten. Vor allem für die Microstock-​Fotografie ist das sehr unhand­lich, bei Mid- und Macrostock-​Agenturen aber gut mach­bar. Viele Fotografen nut­zen für die Verwaltung Datenbanken wie Access oder ein­fach eine gut sor­tier­te Excel-​Tabelle. Meine Excel-​Tabelle lis­tet z.B. die Dateinamen der Fotos, Verkaufsdatum, die Agentur, den Kunden (wenn bekannt), den Preis der Agentur, mei­nen Anteil und den Anteil der Models. Mit Visual Basic-​Skripten las­sen sich die Prozente auto­ma­tisch per Knopfdruck aus­rech­nen. Damit nicht an zig Models monat­lich eini­ge Euro über­wie­sen wer­den müs­sen, bie­ten sich gesam­mel­te Auszahlungen pro Quartal an.

Ein wei­te­rer Nachteil ist, dass die Zahlungen theo­re­tisch end­los lau­fen und so mit immer mehr Models der Verwaltungs- und Zeitaufwand expo­nen­ti­al steigt. Einige Fotografen lösen das, indem sie die Zahlungen zeit­lich begren­zen (z.B. auf ein oder zwei Jahre), ande­re Fotografen set­zen eine Obergrenze, bis zu wel­chem Betrag sie die Beteiligung auszahlen.

Ein Vertrauen sei­tens des Models in den Fotografen und Geduld muss natür­lich vor­han­den sein. So kommt es in der Praxis vor, dass ein Foto in einer Zeitschrift gedruckt – und vom Model gese­hen wird – und der Fotograf die Abrechnung der Agentur aber erst danach erhält und das Model infor­mie­ren kann.

Diese Zahlungsweise habe ich am Anfang sehr häu­fig genutzt, da ich mei­ne Investitionen damit gering hal­ten konn­te. Die Nachteile sind in der Praxis aber schnell bewußt gewor­den, sodaß ich nun öfter einen Stundenlohn ver­ein­ba­re. Für „Testshootings“ mit neu­en Models oder unge­wöhn­li­chen Typen fin­de ich die­se oder die ers­te Variante aber immer noch praktisch.

3. Cash auf die Kralle (Stundenlohn oder Pauschale)
Wie der Name schon sagt, gibt es hier Bargeld. Entweder wird mit dem Model ein Stundenlohn ver­ein­bart oder eine Pauschale, z.B. für einen hal­ben Tag (4 Stunden) oder eine Tagesgage (8 Stunden). Die Werte kön­nen hier stark schwan­ken und rei­chen von 10 bis 80 Euro die Stunde oder 100 bis 500 Euro Tagesgage. Was ver­ein­bart wird, hängt wie­der von ver­schie­de­nen Kriterien ab.
Wichtig ist, dass im Vertrag fest­ge­hal­ten wird, für was der Betrag gezahlt wird (in der Regel für „Fotos vom [DATUM]“) und eine Quittung geschrie­ben wird, um es in der Buchhaltung rich­tig abzurechnen.

Wie machen es die Profis?
Yuri Arcurs, ein Microstock-​Fotograf, wel­cher sich rühmt, der Fotograf mit den meist­ver­kauf­ten Bildern der Welt zu sein, zahlt sei­nen Models 50 bis 100 US-​Dollar pro Stunde. Vorher ver­langt er jedoch von neu­en Models, dass sie drei Fotoshootings kos­ten­los machen, da die Einarbeitung Zeit kostet.

Der eben­falls sehr erfolg­rei­che Microstock-​Fotograf Andres Rodriguez arbeit auf TfP-​Basis und zahlt sei­ne Models mit 10 aus­ge­druck­ten Fotos bzw. einem Fotobuch mit 20 Fotos aus und den bear­bei­te­ten Fotos auf CD.

Der Fotograf und Inhaber der Bildagentur Adpic, Martin Baumann, zahlt sei­nen Models “ je nach Thema, Verwertbarkeit sowie Zeitaufwand der Aufnahmen“ 30 bis 100 Euro.

Der Stockfotograf Ron Chapple bezahlt sei­ne Models aus buch­hal­te­ri­schen Gründen per Scheck. Die Höhe des Honorars hängt vom Alter und der Erfahrung der Models und dem Budget für das ent­spre­chen­de Shooting ab.

Einige Werbefotografen las­sen für Aufträge auch die Kunden das Model bezah­len, sichern sich aber das Recht zu, zusätz­li­che Aufnahmen (soge­nann­te „Outtakes“) für Bildagenturen nut­zen zu dürfen.

Kriterien für die Bezahlung
Wieviel ein Model ver­lan­gen kann, hängt von meh­re­ren Faktoren ab. Dazu zählt vor allem, wie viel Erfahrung das Model vor der Kamera hat. Auch nach­weis­ba­res Schauspieltalent kann hono­riert wer­den. Je gefrag­ter der Look des Models ist, sowohl vom Fotografen als auch von Bildagentur-​Kunden, des­to mehr ist der Fotograf bereit zu zahlen.

Je mehr Models bei einer Fotosession mit­ma­chen, des­to gerin­ger ist oft die Gage pro Model. Zum einen sind die Models dann nicht stän­dig Hauptbestandteil der Fotos und zum ande­ren gibt es mehr Wartezeiten, wenn Einzelaufnahmen der ande­ren Models anste­hen. Viele Fotografen han­deln auch Halbtages- oder Tagesgagen aus, bei denen der Stundensatz in der Regel nied­ri­ger ist als bei einer Buchung von z.B. zwei Stunden.
Wenn das Model eini­ge oder sogar alle bear­bei­te­ten Fotos eines Shootings erhält, fällt die Bezahlung meist gerin­ger aus (sie­he 1.). Dazu kom­men noch vie­le ande­re Faktoren wie bei­spiels­wei­se Anfahrtsweg oder Übernachtungskosten.

Unterm Strich
Letztendlich ist alles Verhandlungssache zwi­schen dem Fotograf und dem Model. Wenn ein Fotograf unbe­dingt mit einem Model arbei­ten will, wird er hohe Gagen akzep­tie­ren, umge­kehrt geben sich Newcomer-​Models ger­ne mit Fotos zufrie­den, wenn die Bilder des Fotografen die Sedcard oder das Portfolio des Models auf­bes­sern. Dazwischen ist – mit den jewei­li­gen Vor- und Nachteilen – alles möglich.

Wie hand­habt ihr als Fotografen die Bezahlung Eurer Models? Worauf ach­tet ihr? Was sind Eure Erfahrungen als Model?

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24 Gedanken zu „Bezahlung der Models“

  1. Es gibt auch einen neu­en Weg…

    Bildagenturen bezah­len /​ betei­li­gen sich an den Kosten für das Model.

    Im kon­kre­ten Fall zahlt die Agentur nach Absrache der Bildidee 50%, max. aber 100 Euro für das Model.

    Die Fotografen wer­den aller­dings auch direkt ange­spro­chen und müs­sen 100 Fotos als Nachweiß brin­gen bevor sie in die Agentur auf­ge­nom­men werden!

    LG Jens

  2. erst­mal dan­ke für den guten Beitrag, Robert!

    die Idee, dass eine BA die Modelbezahlung unter­stützt, hal­te ich für abso­lut top. Damit bie­tet man dem Fotografen einen Komfort, der von der BA eigent­lich sehr gut mit­ver­wal­tet wer­den kann. Das Modell mel­det sich mit an der BA an und man ver­ein­bart neben dem Aufteilen des Honorars zwi­schen BA und Fotograf auch einen Anteil für das Model. Klingt echt gut, wel­che BA bie­tet sowas noch gleich an? 😉

    Gruss,
    Andreas

  3. bei mei­nen fotos arbei­te ich gene­rell mit tfp. ich weiss nicht war­um du schreibst es wäre unsi­cher. wel­che rech­te drit­ter meinst du? mein model ver­trag gibt ein­deu­tig vor, das ich die models ein­ver­stan­den sind mit der kom­mer­zi­el­len nut­zung, dass sie kei­ne rech­te an den bil­dern zu besit­zen und die­se aus­schliess­lich pri­vat nut­zen zu können.

    wei­ter­hin gibts auch foto­gra­fen die sich noch zusätz­lich bezah­len las­sen. z.b. er -> http://www.istockphoto.com/user_view.php?id=394819

    in einem inter­view von ihm hab ich mal gele­sen das die models ihn bezah­len und er die fotos am ende noch auf istock stellt. er kann sichs wohl leisten …

  4. @ Sebastian: Kleine Unterscheidung: Mit „unsi­cher“ bezog ich mich dar­auf, wenn ein Fotograf dem Model eben­falls kom­mer­zi­el­le Nutzungsrechte ein­räumt, statt nur „unkom­mer­zi­el­ler Nutzungsrechte“.

    Und hast Du zu die­sem istock-​Fotografen das Interview parat zum Nachlesen. Dann kann ich das in den Artikel mit aufnehmen.

    @Andreas: Da musst Du den Verfasser des betref­fen­den Kommentars fragen.

  5. Ich kom­bi­nie­re 1 und 2 von vorn­her­ein im Vertrag. Da das Modell Ausbelichtungen erhält, ist der Prozentsatz bei Verkaufserfolg nicht ganz so üppig.

  6. Ich zahl nach Aufwand zwi­schen 20–100,-€ pro Shooting/​Person plus sämt­li­che Bilder auf Datenträger hängt vom Aufwand und Nutzwert ab. Für eine typi­sches Sedcard-​shooting zah­le ich aber gar nichts dass nützt in ers­ter Linie nur dem Modell und die Bilder sind nahe­zu unverkäuflich.

  7. @Robert: Hallo Robert, erst­mal herz­li­chen Dank für den sehr auf­schluss­rei­chen Artikel. Eine Frage stellt sich mir noch in Bezug auf die Absetzbarkeit von Modelhonoraren. Da nicht alle Models „auf Gewerbeschein“ arbei­ten und daher auch kei­ne Rechnung schrei­ben kön­nen, musst Du Deine Kosten ja doch irgend­wie absetz­ten? Reicht da für das FA eine Quittung des Models?

    Danke und Gruß aus dem Norden…

  8. Hi Robert!

    Den arti­kel über die bezah­lung der models find ich inter­es­sant. ich hab mal eine rein prak­ti­sche fra­ge. zb. das model ist mit 20 % betei­lig. Jetzt bie­te ich die bild­se­rie an, und sie wird die nächs­ten, sagen wir mal 30 jah­re immer wie­der ver­kauft. So wie ich das ver­ste­he, haben foto­gra­fen, z.b. bei istock oft bis zu 1.000 ver­käu­fe im monat (oder mehr). oft nur zu ein paar euro/​cents. Ich mei­ne, es ist ein full­time­job, jetzt die abrech­nung der 1.000 pics her­zu­neh­men, im eige­nen archiv nach­zu­was­sern, wer das modell war, und dann jedem modell die 20 % cahs pro pic zu überweisen.

    Und was ist, wenn ich das pics vor eini­gen jah­ren gemacht habe, muss das modell mich dann immer (über jah­re hin­weg) über sei­ne aktu­el­le kon­to­ver­bin­dung infor­mie­ren. Und wenn es dies nicht tut, und dann irgend­wo eine pics von sich ver­öf­fent­lich fin­det, wie sieht’s dann rein recht­lich aus …! 

    Langer rede, kur­zer sinn: ich stell mir die­se art von ent­loh­nung äus­serst auf­wen­dig vor .… und schlicht und ergrei­fend unprak­ti­ka­bel (zumin­dest in dei­nem fall, wo du hun­der­te und 1000ende pics ver­kaufst …) … bei einem hob­by­fo­to­gra­fen, der alle paar wochen viel­leicht 1 ver­kauf hat, und des­sen modell zumeist aus sei­nem bekannten/​verwandtenkreis stam­men, natür­lich kein thema …

    lg aus wien

  9. @fotoundmakeup:

    Für Verkäufe über Microstock-​Bildagenturen emp­feh­le ich die pro­zen­tua­le Beteiligung aus­drück­lich nicht – aus den Gründen, die Du erwähnt hast. Das ist eher für Verkäufe bei teu­ren Bildagenturen sinn­voll. Hilfreich sind auch Makros und Excel-​Tabellen, wel­che den Verwaltungsaufwand gering halten.

    Klar, die Models soll­ten mich schon bei Änderungen ihrer Bankverbindung infor­mie­ren, aber das hat bis­her ganz gut geklappt. Ist ja auch in deren Interesse. Und du kannst ja z.B. in den Vertrag schrei­ben „Das Model hat den Fotograf bei einem Wechsel der Bankverbindung zu informieren“.

  10. Da nicht alle Models “auf Gewerbeschein” arbei­ten und daher auch kei­ne Rechnung schrei­ben kön­nen, musst Du Deine Kosten ja doch irgend­wie absetz­ten? Reicht da für das FA eine Quittung des Models?“

    Eine Rechnung kann jeder schrei­ben; eine Rechnung ist nichts ande­res als eine Zahlungsaufforderung, die einen Zahlungsempfänger, einen Zahlungspflichtigen, einen Zahlungsgrund (wofür wird gezahlt?) und ein Zahlungsziel (wie­viel Geld bis wann wohin?) enthält.

    Das reicht auch dem Finanzamt – das Model soll­te aller­dings damit rech­nen, daß es bei einer Buchprüfung beim Fotografen o.ä. dann auch mal zu einer „Kontrollmeldung“ an das zustän­di­ge Finanzamt des Models führt.

    Denn das Model muß ja sei­ne Einkünfte auch ver­steu­ern. „Modeln für Geld“ ist nach deut­schem Recht ein Gewerbe, d.h. wer das mit der Absicht der Gewinnerzielung macht, muß ein Gewerbe anmel­den. „Amateurmodels“ und „Semiprofimodels“ wer­den dabei ver­mut­lich meis­tens als „Kleinunternehmer“ auf Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG optie­ren können.

    Aber das klärt das Model dann am bes­ten mit einem Steuerberater…

  11. :Tom Rohwer:

    Nun ja, so ein­fach mal eine Rechnung zu schrei­ben ohne eine Gewerbeanmeldung und Steuernummer geht wohl nicht. Jede Rechung muss die Steuernummer des Rechnungsstellers beinhal­ten, ansons­ten ist sie nicht gül­tig. Also lässt es den Umkehrschluss zu, ohne Steuernummer kei­ne Rechnung, ohne Gewerbeanmeldung kei­ne Steuernummer.

  12. @Tom Rohwer
    Da soll­te jeder sei­nen eige­nen Prinzipien fol­gen… Ein Amateurmodel aber, das sein Honorar ver­steu­ert ist mir noch nicht unter­ge­kom­men. Korrekte Rechnungen und Klärung von Nutzungsrechten ist mit Profimodels um eini­ges sicherer.

  13. Entweder Quittung aus­stel­len und zum Abschluss des Shootings in bar zah­len. Ansonsten heißt das Zauberwort „Honorabrechnung für freie Mitarbeiter“ und ist in jedem Unternehmen gän­gi­ge Praxis.

  14. Hallo Robert, hal­lo zusammen,

    das Thema ist ein Dauerbrenner:
    Ich habe kürz­lich ver­sucht das Model „Kommerzielles TFCD“ anzu­wen­den. Damit bin ich auf (fast schon mas­si­ven) Widerstand gesto­ßen, qua­si als „unse­ri­ös beschimpft“ wor­den. Weil ich mich ja sozu­sa­gen bereichere.

    Es scheint hier eine Menge gefähr­li­chen Halbwissens zu kur­sie­ren. Ein Kollege mein­te sogar, dass sol­che Verträge in denen die Modelle mit Fotos „abge­speißt“ wer­den, sit­ten­wid­rig und somit nich­tig wären. 

    Eigentlich woll­te ich für den Einstieg ins Stock-​Business die Kosten nied­rig hal­ten. Wie es scheint, kann ich das Geld jetzt erst­mal bei einem Rechtsanwalt inves­tie­ren, um die­sen Sachverhalt klä­ren zu las­sen, oder?

    Wie macht das der Herr Arcurs eigent­lich? (Auch wenn der in sei­ner Heimat sicher ande­re Gesetze hat.) Verwendet er die Aufnahmen aus den kos­ten­lo­sen Shootings? (…woll­te ihn nicht selbst fragen 😉 

    VG
    Peter

  15. Hi, @ all:

    Verträge, die einem Modell kein Honorar außer Fotos anbie­ten und dem Fotografen das Recht zur belie­bi­gen kom­mer­zi­el­len Verwertung ein­räu­men, ste­hen in der Tat auf töner­nen Füßen, wie man so sagt. Denn hier ste­hen Leistung und Gegenleistung nicht im ange­mes­se­nen Verhältnis. Könnte durch­aus sein, daß ein Gericht das für sit­ten­wid­rig entscheidet.

    Ich stö­re mich an dem per­ma­nen­ten „bil­lig, bil­lig, bil­lig“. Alles soll nix Kosten. Fotos nicht und Modelle auch nicht.

    Ich habe auch schon mit Modellen gear­bei­tet, frü­her, ganz gaaa­anz frü­her. Da gab’s eine kla­re Basis: 50,– DM in der Stunde, 100,– DM bis 150,– DM pro Stunde für Akt und Erotik. Und zwar von Anfang an. Nix da erst „Test-​Shooting“. Wie bescheu­ert muß ein „Modell“ sein, sich dar­auf einzulassen!

    Für beson­ders gute models gab es zusätz­lich 20% Gewinnbeteiligung. Basta. Ich habe das Risiko allein getra­gen. Das bezeich­net man gemein­hin als Unternehmerrisiko, wenn’s in die Hose geht. Dafür ver­kau­fe ich mei­ne Bilder heu­te noch. Und zwar RM.

  16. @Peter: Auf der Webseite von Yuri steht, dass Models erst kos­ten­lo­se Shootings machen müs­sen, bevor er sie bezahlt. Aber er ver­kauft natür­lich auch die Fotos der kos­ten­lo­sen Shootings.
    @Franz: Na ja, der Gegenwert der Fotos kann sich durch­aus auf eini­ge hun­dert Euro belau­fen, wenn die Menge der Fotos inklu­si­ve Retusche mit den Angeboten der ört­li­chen Fotografen ver­gli­chen wird.

  17. @Franz Ja, das ist ja die Krux, man­che Modelle soll­ten sich über die „kos­ten­lo­sen“ Fotos freu­en und man­che Fotografen soll­ten sich freu­en, dass sie was zum Fotografieren finden 😉
    So gese­hen müss­te man das eigent­lich von Fall zu Fall ent­schei­den und kann sich treff­lich streiten.
    Aber ist es tat­säch­lich sit­ten­wid­rig? Wenn ich jeman­dem Nutzungsrechte kos­ten­los über­las­se ist das doch mei­ne Sache. Und wer woll­te jeman­den bestra­fen, wenn er oder sie nach einem Fotografen sucht, der kos­ten­los Fotos für eine Werbekampagne macht. (Manche Zeitschriften nen­nen so was Fotowettbewerb!)
    Und war­um soll­te ein Fotograf ver­ur­teilt wer­den, wenn er (oder sie) Modelle für umme sucht?
    „Billig will ich“ will­kom­men im 21. Jahrhundert! Die Industrie und das Gewerbe macht es vor. Und sie glau­ben, dass ihnen der Erfolg recht gibt. Dass immer mehr Firmen so wie Privatleute dar­an plei­te gehen scheint aus­ser den Betroffenen nie­man­den zu stören.

    @Robert Danke für’s Vorlesen. Ich habe bis jetzt immer nur die Videos ange­guckt 😉 Und über­haupt: Danke für Deinen kos­ten­lo­sen(!) Blog. Dein Buch ist schon vorgemerkt!

  18. Jau, Peter, man kann treff­lich strei­ten. Ich mei­ne, man ist auf der siche­ren Seite, wenn man kla­re Verträge macht und ein Honorar zahlt. Ich ver­kau­fe noch heu­te Fotos, die sind vor zwan­zig Jahren und mehr ent­stan­den. Ich weiß nicht, ob mei­ne Modelle von damals, heu­te 45 und älter (!), sich drü­ber freu­en wür­den, wenn Sohnemann oder Töchterchen, oder gar der Göttergatte, Mamas „Jugendsünden“ auf dem Titel von BLICK.CH oder der BILD sehen. Aber ich habe unli­mi­t­ed Verträge und ich habe gelöhnt. Und kann nur sagen: „Na, schau mal, so rat­ten­scharf war mal dei­ne Mama!“

  19. @sebastian

    tfp = unsi­cher nimm mal an sie lädt eins der Bilder bei FB hoch damit tritt sie rech­te ab die sie nicht hat 😉

  20. Sehr inter­es­san­ter Artikel! Wie wäre es mit einem Update – immer­hin ist er schon 6 Jahre alt.

    @KHStele: Steuer-​Nr. hat nix mit Gewerbe zu tun, die hat jeder Steuerpflichtige (und muss sie auf sei­ner Steuererklärung ange­ben). Privat kann man auch pro­blem­los Rechnungen schrei­ben, die Einkünfte müs­sen in der Steuererklärung ange­ge­ben wer­den, sind aber bis zu einem gewis­sen Freibetrag pro Jahr steu­er­frei – das FA hät­te sonst einen immensen Aufwand, wenn der gebraucht wei­ter­ge­ge­be­ne Kinderwagen, die Schulbücher vom letz­ten Jahr oder der Erlös des alten Spielzeugs vom Flohmarkt gleich ein Gewerbe bedeu­ten wür­den 🙂 Selbst ein Gebrauchtwagenverkauf kann dar­un­ter fal­len (je nach Preis).

    @O.Wolf: Das dürf­te kein Problem sein. Das Model kann die Bilder auch bei Microstocks anbie­ten, ver­hin­dern kannst Du das nicht, ille­gal ist bei­des trotz­dem (Rechte abtre­ten die man nicht selbst hat).

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