Nachdem die Klage von Imagebroker gegen mich entschieden wurde, klopft nun der nächste Rechtsanwalt an.
Im Auftrag der Bildagentur Vario Images meldet sich bei mir eine Berliner Kanzlei, um „die weitere Verbreitung einer Meldung“ zu verhindern.

Sollte ich dem nicht Folge leisten, werde die Kanzlei empfehlen, „die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen und dann alle aus der Verletzung resultierenden Ansprüche“ geltend zu machen.
Was ist passiert?
Interessanterweise die Wahrheit. Im Juni 2012 hatte ich hier im Blog den Gastartikel „Try Macrostock! Unterschiede zu Microstock aus der Sicht eines Bildagentur-Chefs“ veröffentlicht, in dem der Chef der Münchener Macrostock-Agentur Westend61 die Vorteile im Gegensatz zu Microstock-Agenturen erläuterte.
In den Kommentaren hatte der Leser Walter als ein Beispiel für die eher nicht so rosige Lage des Bildermarkts auf den Antrag zur Planinsolvenz der Macrostock-Agentur Vario Images hingewiesen.
Darüber haben viel ausführlicher auch andere Branchenmagazine im Netz berichtet, wie zum Beispiel HORIZONT Online.
Was will Vario Images?
Die Anwältin von Vario Images wies mich nun darauf hin, dass das Insolvenzverfahren nach einem Rechtsreformwandel 2012 mittlerweile abgeschlossen sei und der Betrieb regulär weiter laufe.
Damit die Leser des Blogs aktuell informiert sind, habe ich gerne bei den Kommentaren ein Update hinzugefügt, welches die obigen Informationen wiederspiegelt.
Vario Images will jedoch, dass die – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung völlig korrekten Informationen – nicht mehr verbreitet werden, oder genauer, um das Anwaltsschreiben zu zitieren:
„Damit sind solche Meldungen, selbst wenn sie im Zeitpunkt ihres Erscheinens rechtmäßig gewesen sein sollten, zum jetzigen Zeitpunkt rechtswidrig. Der Veröffentlichung
stehen die berechtigten Interessen des Unternehmens und seiner Inhaberin entgegen.“
Als Argument wird auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verwiesen, konkret auf ein Urteil vom 13. Mai 2014 (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 – C‑131/12 – GRUR 20014, 895), welches auch durch das Schlagwort „Recht auf Vergessen“ bekannt ist. Etwas lesbarer ist das Urteil in dieser Pressemitteilung vom EU-Gerichtshof.
Wie reagiere ich?
Ich bin der Meinung, dass die Pressefreiheit eine große Errungenschaft ist, welche hochgehalten werden muss.
Das zitierte Urteil richtete sich gegen eine „natürliche Person“, nicht gegen eine Firma, sowie war eine Suchmaschine betroffen, kein Fachblog wie dieser hier und die betroffene Information war auch über 12 Jahre alt, nicht nur drei Jahre wie im vorliegenden Fall.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass das Informationsbedürfnis meiner Leserinnen und Leser überwiegt und möchte die Information weiterhin online lassen.
Besonders wichtig finde ich es, weil einige der eingangs erwähnten Online-Medien ebenfalls ein – vermutlich identisches – Anwaltsschreiben erhalten haben und die Artikel von ihren Seiten gelöscht haben. Screenshots liegen mir vor.
Wenn ich jeder Drohung nachgeben würde, die mich von Agenturseite erreicht, würdet ihr hier bald nur Jubelmeldungen von XX Millionen Bildern lesen, die eine Agentur jetzt im Bestand hat oder von XX Prozent Rabatt, welche eine andere Bildagentur gerade gewährt.
Drückt mir die Daumen, falls es wie angedroht zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte.