Schlagwort-Archive: Urheberrechtsverletzung

Online-​Bildersuche Spookfish mit Kickstarter-Kampagne

Ich habe bis­her ab und zu an die­ser Stelle über Möglichkeiten geschrie­ben, geklau­te Bilder im Internet mit diver­sen Tools zu finden.

Da gibt es zum Beispiel TinEye und Google Images, seit kur­zem auch Plaghunter und bald soll ein neu­es Tool names Spookfish hinzukommen.

spookfish
Spookfish ist im Grunde eine Weiterentwicklung von Plaghunter. Beide nut­zen im Hintergrund Google Images als Bildersuche, ver­ein­fa­chen und auto­ma­ti­sie­ren den Prozess jedoch.

Ich habe die Entwickler gefragt, was aus ihrer Sicht die Unterschiede zwi­schen Spookfish und den ande­ren Tools sind.

1.) Google: Spookfish nutzt kos­ten­lo­se Reverse Image Search Dienste im Internet, dar­un­ter auch Google. Spookfish hat Google gegen­über aber den Vorteil, dass man nicht jedes mal sei­ne Bilder manu­ell neu suchen muss. Außerdem bekommt man auf Google bei einer erneu­ten Suche ja auch all die Stellen gezeigt, die man schon kennt. Spookfish lässt sich so ein­stel­len, dass man eben nur über neue Stellen infor­miert wird.

2.) Tineye: Spookfish fin­det wesent­lich mehr, außer­dem ist Tineye ein Abo-​Service. Hier bezahlt man monat­lich eine Stange Geld; bei uns nur ein­mal. Zur Zeit 30$ (ca. 22 €) für die Pro-Version.

3.) Plaghunter: Plaghunter setzt offen­bar auch auf die Google-​Funktion auf. Zwei ent­schei­de­ne Unterschiede:
A: Plaghunter ist wie­der­um ein Abo-​Service. Hier bezahlt man für die Überwachung von 50 Bildern jeden Monat 29€. (wie gesagt: für die Pro-​Version von Spookfish bezahlt man ein­mal 30$ und kann eine unli­mi­tier­te Anzahl an Bildern suchen – davon 100 am Tag.
B: Plaghunter ist brow­ser­ba­siert und kann nur nach Bildern suchen, zu denen man ver­lin­ken kann. Wenn man als Fotograf ein Online-​Portfolio hat und nach die­sen Bildern sucht, dann funk­tio­niert das. Für den Fall, dass man aber nicht möch­te, dass ein Bild über­haupt im Internet auf­taucht, dann ist die­se Funktionsweise von Nachteil.“

Ich selbst nut­ze Plaghunter seit eini­gen Monaten in der kos­ten­frei­en Variante und habe damit bis­her eini­ge gewerb­li­che Urheberrechtsverletzungen ent­de­cken kön­nen, die mir sonst viel­leicht nicht auf­ge­fal­len wären. Diese Fälle habe ich dann mei­nem Anwalt über­ge­ben, der die meis­ten davon zu mei­ner Zufriedenheit lösen konnte.

Deshalb über­zeugt mich das Angebot von Spookfish, für ein­ma­lig ca. 22 Euro auto­ma­ti­siert nach einer unbe­grenz­ten Menge an Bildern suchen zu können.

Damit die Software rea­li­siert wer­den kann, hat Spookfish die­se Kickstarter-​Kampagne gestar­tet, wel­che nur noch bis Freitag, den 28. März 2014 läuft. Leider sind bis jetzt nur knapp 10% der anvi­sier­ten 28.000 USD zusam­men gekom­men. Die Macher von Spookfish sehen die Kickstarter-​Kampagne auch als einen Gradmesser für das Interesse an der Software, wenn sie also nicht erfolg­reich ist, wird Spookfish sehr wahr­schein­lich auch nicht umge­setzt werden.

 

Wer mit­hel­fen möch­te, dass das Projekt umge­setzt wer­den kann, kann sich bei hier bei Kickstarter für die Standard- oder Pro-​Variante von Spookfish vor­mer­ken lassen.

Welche Methoden nutzt ihr, um nach geklau­ten Bildern zu suchen?

Warum Pinterest Fotografen eher schaden als helfen wird

In der bun­ten Welt der Bilder gibt es einen neu­en Hype: Pinterest!

Für alle, die davon noch nichts gehört haben: Pinterest ist ein Web-​Service, mit dem Leute belie­bi­ge Fotos aus dem Internet an ihre eige­ne Pinterest-​Seite „pin­nen“ kön­nen. Es ist also – wie der Name ver­mu­ten lässt – eine Art digi­ta­le Pinnwand, auf der Leute ihre Webfundstücke prä­sen­tie­ren kön­nen. Vor allem Fotografen ken­nen das sicher, dass sie ger­ne inspi­rie­ren­de Motive aus dem Netz in einem Ordner auf der Festplatte sammeln.

Das Besondere – und mei­nes Erachtens auch das Riskante – an Pinterest ist nun, dass die gepinn­ten Bilder für alle sicht­bar sind – nicht nur für Mitglieder, son­dern alle Internet-​Nutzer. Die „Pins“, also die mar­kier­ten Fotos, kön­nen die Nutzer in „Boards“ anle­gen, ver­gleich­bar mit ver­schie­de­nen Ordnern, um die Motive zum Beispiel nach Themen, Farben oder ande­ren Kriterien zu sor­tie­ren. Das Ganze kann dann zum Beispiel so aussehen:

oder auch so:

 


Wird die Maus auf eins der Bilder gehal­ten, erscheint gleich ein klei­nes Pop-​Up-​Fenster, mit dem Pinterest-​Nutzer das Bild sofort auf ihre eige­ne Pinnwand „re-​pinnen“ kön­nen. Wird auf eins der Bilder geklickt, erschei­nen Detailinformationen, Kommentare ande­rer Nutzer zum Bild, und ähn­li­che Bilder etc. Das sieht zum Beispiel so aus:

Klingt doch alles super? Vielleicht. Das Problem wird aber schnell sicht­bar.  Das Foto des jun­gen Geschäftsmann oben ist bei­spiels­wei­se ist ein Bild des Stockfotografen Yuri Arcurs und es wur­de von der ita­lie­ni­schen Fotolia-​Webseite kopiert, ohne es zu kau­fen – ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Aber gehen wir einen Schritt zurück und nähern uns dem Problem anders.

Einige Fotografen pro­pa­gie­ren Pinterest als krea­ti­ven neu­en Weg zum Selbst-​Marketing. Durch das Pinnen eige­ner Bilder wür­den Fotografen einen gro­ßen Kundenstamm errei­chen kön­nen, der sonst viel­leicht nie von dem jewei­li­gen Fotografen gehört hät­te oder sie erzeu­gen Traffic auf die eige­ne Webseite oder den Blog. Andere sehen das eher mit Einschränkungen so und wie­der ande­re raten Fotografen strikt von der Pinterest-​Nutzung ab. Ich ten­die­re eher zur letz­te­ren Meinung und kann die Ablehnung auf drei Ebenen begründen.

1. Ebene: Das Pinterest-​Problem der Quellenangaben

Nehmen wir an, dass ein Fotograf nur sei­ne eige­nen Fotos dort ver­öf­fent­licht. Die „Pinterest-​Etikette“ besagt, dass die Originalquelle immer ange­ge­ben wer­den soll­te. Das ist aber kei­ne Pflicht. Wenn jemand ein Foto ohne Quellenangabe hoch­lädt und es von dort oft wei­ter gepinnt wird oder jemand das Fotografenfoto nimmt, aber die Quelle nicht mehr erwähnt, führt das schnell dazu, dass mas­sen­haft Fotos des Fotografen im Netz her­um­schwir­ren, ohne dass der gewünsch­te Werbeeffekt ein­tre­ten kann. Von Pinterest schwappt es dann nach Tumblr, Weheartit oder Flickr und irgend­wann gilt das Bild als „ver­wais­tes Werk“ (orphan work), wel­ches legal genutzt wer­den kann, ohne den Fotografen zu fra­gen, weil der Urheber nicht mehr zu ermit­teln sei.

Deshalb gilt: Wer unbe­dingt eige­ne Bilder bei Pinterest ein­stel­len will, soll­te das immer nur mit sicht­ba­ren Wasserzeichen und Urheberhinweis in den Metadaten machen.

Die Macher von Photoshelter haben in einem lesens­wer­ten Blogbeitrag auch fest­ge­stellt, dass die Hauptnutzer von Pinterest jun­ge Frauen mit wenig Geld sind, wel­che „Design“ oder „Handarbeit“ als ihr Hobby ange­ben. Das ist meist nicht die Zielgruppe, die Fotografen bucht. Und war­um soll­ten die­se Leute Fotos kau­fen, wenn sie die­se doch kos­ten­los bei Pinterest ver­öf­fent­li­chen kön­nen? Das führt lang­fris­tig zum Problem auf der drit­ten Ebene, aber zuerst kommt die zwei­te Ebene:

2. Ebene: Das Pinterest-​Problem der Urheberrechte

Wer sich mit Medienrecht oder Fotografie etwas aus­kennt, wird beim Blick auf Pinterest inner­halb von Sekunden vie­le Urheberrechtsverstöße erken­nen. Anders for­mu­liert: Viele Bilder wer­den dort ille­ga­ler­wei­se gezeigt. Im ver­klau­su­lier­ten Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen schreibt Pinterest, dass ver­öf­fent­lich­te Bilder frei von Rechten Dritter sein müssen:

You agree not to do any of the fol­lo­wing: Post, upload, publish, sub­mit, pro­vi­de access to or trans­mit any Content that: (i) inf­rin­ges, mis­ap­pro­pria­tes or vio­la­tes a third party’s patent, copy­right, trade­mark, trade secret, moral rights or other intellec­tu­al pro­per­ty rights, or rights of publi­ci­ty or privacy“

Viele Nutzer hal­ten sich jedoch nicht dar­an. So brauch­te ich wie­der nur Sekunden, um für jede der gro­ßen Bildagenturen hun­der­te von Fotos zu fin­den, die dort gezeigt wer­den, fast immer noch mit dem Wasserzeichen der Bildagentur, ver­mut­lich oft ohne Erlaubnis des Fotografen: Hier von Fotolia, von Shutterstock,  von istock­pho­to oder Dreamstime, aber auch von Getty Images, Corbis oder Alamy.

Zusammen sind das schnell tau­sen­de ille­ga­le Bilder, gefun­den inner­halb von weni­ger als paar Minuten.

Auf mei­ne Email an Pinterest, was die Firma aktiv gegen sol­che mas­si­ven Urheberrechtsverstöße mache, kam nur die lapi­da­re Antwort, dass ein Urheber ers­tens sein Werk nach dem DMCA-​Gesetz ger­ne mel­den kön­ne, wenn er es irgend­wo auf Pinterest fin­de. Zweitens kön­nen Webseiten-​Betreiber auf ihren Seiten die­sen Meta-​Tag ein­bin­den, damit die Inhalte nicht auf Pinterest gepinnt wer­den können:

<meta name=„pinterest“ content=„nopin“ /​>“

Ein Schweigen der Urheberrecht-​Inhaber wird so als auto­ma­ti­sche Zustimmung gewer­tet. Außerdem hilft das Meta-​Tag nicht, wenn Leute ein Foto erst von der gesperr­ten Webseite auf ihren Computer laden und von dort auf Pinterest veröffentlichen.

Besonders per­fi­de klingt das ange­sichts der Tatsache, dass sich Pinterest auch das Recht her­aus­nimmt, die ver­öf­fent­lich­ten Bilder ver­kau­fen zu dürfen:

By making available any Member Content through the Site, Application or Services, you her­eby grant to Cold Brew Labs a world­wi­de, irre­vo­ca­ble, per­pe­tu­al, non-​exclusive, trans­fera­ble, royalty-​free licen­se, with the right to sub­li­cen­se, to use, copy, adapt, modi­fy, dis­tri­bu­te, licen­se, sell, trans­fer, publicly dis­play, publicly per­form, trans­mit, stream, broad­cast, access, view, and other­wi­se exploit such Member Content only on, through or by means of the Site, Application or Services“ [Hervorhebung von mir]

Einige Leute argu­men­tie­ren, dass Pinterest sich auf die „Fair Use“-Klausel beru­fen kön­ne, nach der die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bilder bei Pinterest zu einem „neu­en Werk“ trans­for­miert wer­den, ähn­lich wie es damals bei einer Klage gegen die Thumbnails von Google Images argu­men­tiert wur­de, aber der Rechtsanwalt Itai Maytal wider­spricht dem jedoch, der deut­sche Rechtsanwalt Christian Solmecke nennt Pinterest sogar „eine ein­zi­ge Urheberrechtsverletzung“. Das alles führt uns zur drit­ten und lang­fris­tig gefähr­lichs­ten Ebenen für Fotografen.

3. Ebene: Das Fotografen-​Problem des Gewöhnungseffekts

Es hilft nichts, wenn Fotografen sich jetzt nur hin­stel­len und auf ordent­li­che Quellenangaben pochen und not­falls ihren Anspruch mit teu­ren Abmahnungen ein­kla­gen. Angesichts der oben auf­ge­zeig­ten tau­sen­den Fälle bleibt das alles nur ein Tropfen auf den hei­ßen Stein. Schlimmer noch ist der Gewöhnungseffekt, der sich bei den Internet-​Nutzern ein­stellt. Fotografen ver­die­nen ihr Geld haupt­säch­lich damit, dass Leute sie für ihre Bilder bezah­len. Internetnutzer glau­ben jedoch sehr häu­fig, dass Bilder im Internet kos­ten­los sind. Dazu tra­gen Web-​Services wie Pinterest, Tumblr und Weheartit, aber auch  Facebook und Konsorten stark bei.

Je mehr Privatpersonen die­se Dienste nut­zen, des­to eher nut­zen auch Firmen und ande­re kom­mer­zi­el­le Anbieter sol­che Seiten. Diese wie­der­um wer­ben dann auch mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Fotos, ohne sie gekauft zu haben. Damit gehen Fotografen ganz kon­kret auch Einnahmen und Folgeaufträge ver­lo­ren. Kleines Beispiel? Gefunden inner­halb einer Minute: Auf der Pinterest-​Seite des Hotel München zeigt das Hotel ein Foto eines Fahrrads aus Gemüse. Der Bildqualität nach zu urtei­len, wur­de es nicht bei Fotolia gekauft, von wo es ursprüng­lich kommt, son­dern ein­fach das Layoutbild verwendet:


Wenn Fotografen nicht auf­pas­sen, kommt irgend­wann der Moment, an dem die Macht der Gewohnheit so stark und die Menge der unwis­sen­den Internet-​Nutzer so groß ist, dass sich die Gesetze dem neu­en „Lebensstil“ anpas­sen müs­sen und ein­fach geän­dert wer­den. Die Piratenpartei arbei­tet schon dar­auf hin und da sie vor allem von jun­gen Leuten gewählt wird, stei­gen deren Chancen.

Eine Lösung habe ich nicht: Wie macht man Leuten klar, dass Bilder und Fotos kein kos­ten­lo­ses Treibgut im Internet sind, dass jeder auf­sam­meln und aus­stel­len kann? Am bes­ten, ohne Privatpersonen ver­kla­gen zu müssen?

Was sagt ihr? Welche Chancen und Risiken seht ihr bei Pinterest?

Frag den Fotograf: Was mache ich nach Bilderklau?

Am Montag habe ich über die neue Suchfunktion bei Google Images berich­tet, mit der Fotografen leicht ihre Bilder im Internet fin­den können.

Viele Leser haben das aus­pro­biert und eben­falls Treffer gehabt. Einige haben auch eini­ge ille­ga­le Verwendungen ihrer Fotos gefun­den. Nicole schrieb als Kommentar, dass sie Fotos ihrer Schwester bei frem­den Leuten als Facebook-​Profil gefun­den habe. Da kommt natür­lich die Frage auf, was man dage­gen tun kann.

So frag­te mich Petra via Facebook:

dan­ke, hab das eben aus­pro­biert, ich hab da jeman­den in est­land gefun­den, der eines mei­ner bil­der als sei­nes ausgibt…was mach ich jetzt am bes­ten? schreib ich ihn an?“

und auch Dirk schrieb in sei­nem Kommentar zum obi­gen Artikel:

habe die Suchfunktion eben ein­mal getes­tet und war per­plex … ich habe doch ein paar mei­ner Bilder auf „frem­den“ Seiten gefun­den. Jetzt ist erst ein­mal die Aufforderung ver­schickt wor­den, die Bilder zu ent­fer­nen. Wie geht es wei­ter, wenn die­ser Aufforderung nicht nach­ge­kom­men wird (bspw. bei einer Homepage in Spanien)? Kann mir jemand da eine ein­fa­che aber effek­ti­ve Loesung ans Herz legen?“


Deshalb will ich heu­te eini­ge Tipps geben, was in sol­chen Fällen zu tun ist. Wie bei Rechtsthemen üblich, muss ich jedoch dar­auf hin­wei­sen, dass ich kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und jeder im Einzelfall selbst ent­schei­den muss, wel­che Schritte die rich­ti­gen sind und not­falls Beratung bei einem Anwalt suchen sollte.

Wurde mein Bild geklaut oder gekauft? Wie kann ich das feststellen?

Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

Bei man­chen Bilder ist es sehr ein­fach fest­zu­stel­len, ob eine Urheberrechtsverletzung vor­liegt. Wenn der Fotograf das Bild weder ver­kauft, noch ver­schenkt oder selbst die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat, ist die Nutzung wahr­schein­lich ille­gal. Wenn der Fotograf das Foto über eine Bildagentur ver­kauft, ist es das schwie­ri­ger. Hier muss der Fotograf die Agentur fra­gen, ob der betref­fen­de Nutzer das Bild lizen­ziert hat. Beim Vertrieb über vie­le Bildagenturen, vor allem im Microstockbereich mit deren hohen Verkaufszahlen, wird es noch kom­pli­zier­ter. Hier ist eine Excel-​Tabelle zur Fotoverwaltung unver­zicht­bar, damit der Fotograf weiß, wel­che Bilder bei wel­chen Agenturen ange­bo­ten wer­den. Wenn Verdachtsmomente bestehen, dass eine Nutzung ille­gal sei, muss jede die­ser Agenturen, wel­che Verkäufe des Bildes gemel­det hat, gefragt werden.

Was sind Verdachtsmomente, dass ein Foto geklaut wurde?

  • Das Wasserzeichen einer Bildagentur ist noch zu sehen
  • Die Stellen, an denen das Wasserzeichen der Agentur zu sehen gewe­sen wäre, sehen retu­schiert aus
  • Das Bild wird genau in der Thumbnail-​Größe genutzt, in der die Bildagenturen es anzeigen
  • Das Foto wur­de so beschnit­ten, dass die Wasserzeichen nicht mehr auf dem Bild sind
  • Es wird ein fal­scher Fotografenname oder eine fal­sche Quelle als Bildcredit angegeben
  • Es wird bei redak­tio­nel­len Verwendungen kei­ne Quellenangabe genannt (was an sich meist ein Verstoß gegen die meis­ten Bildagentur-​AGBs ist)
  • Das Bild wird für ille­ga­le, por­no­gra­fi­sche oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke benutzt

Wie der Name schon sagt, sind das nur Verdachtsmomente, aber je mehr davon zusam­men­kom­men, des­to höher ist die Wahrscheinlichkeit. Wenn übri­gens jedoch der rich­ti­ge Fotografenname und eine Agentur als Quelle ange­ge­ben wird, ist das jedoch meist (nicht immer) ein Hinweis dar­auf, dass das Foto kor­rekt lizen­ziert wur­de. Manchmal ver­ste­cken sich Hinweise auch im Dateinamen oder der Bildbeschreibung. Wenn man im Internet-​Browser mit der rech­ten Maustaste auf ein Foto klickt und dann „Eigenschaften“ (Internet Explorer) oder „Grafik-​Infos anzei­gen“ (Firefox) klickt, wird der Dateneiname und die Beschreibung sicht­bar. Stünde dann bei­spiels­wei­se „robert-kneschke-shutterstock.jpg“ dort, wür­den mei­ne Alarmglocken nicht so laut läu­ten wie bei „jappy-funny-people.jpg“.

Wenn der Fotograf sich rela­tiv sicher ist, dass das Bild geklaut wur­de, gibt es meh­re­re Möglichkeiten. Üblich sind fol­gen­de Schritte.

Vier Schritte nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  1. Beweissicherung
    Zuerst soll­ten immer die Beweise gesi­chert wer­den. Dazu macht man einen Screenshot der Seite mit dem betref­fen­den Foto, einen Screenshot vom Impressum der Seite und einen Ausdruck der Seite. Zusätzlich bit­tet man eine wei­te­re Person als Zeugen, das eben­falls zu tun, weil Screenshots rela­tiv leicht zu fäl­schen sind und die­se mit einem Zeugen vor Gericht bes­ser Bestand haben. Außerdem soll­te man etwas schau­en, ob nicht noch an ande­ren Stellen das glei­che Foto oder ande­re Fotos des Fotografen ille­gal genutzt wer­den. Die oben erwähn­te Google Bildersuche oder TinEye oder Photopatrol eig­nen sich dafür gut.
  2.  

  3. Analyse der Lage
    Jetzt heißt es nach­den­ken: Wer hat das Bild ille­gal genutzt und war­um? War es eine Privatperson in einem Forum, die das Motiv schön fand, eine inter­na­tio­na­le Hotelkette, die damit wirbt, ein Ebayhändler, der damit Produkte ver­kauft oder ein ande­rer Fotograf, der das Bild als sein eige­nes aus­gibt? Einige die­ser Fragen wer­den auch im Buch „Fotografie und Recht“* behan­delt. Die Fragen, die sich ein Fotograf beant­wor­ten soll, sind folgende: 
    • Ist der Bilderdieb eine Privatperson, min­der­jäh­rig, eine Firma, eine öffent­li­che Einrichtung oder gänz­lich unbekannt?
    • In wel­chem Land ist der Bilderdieb bzw. die Webseite mit dem ille­gal genutz­ten Bild ansässig?
    • Wird das Bild in gewinn­ori­en­tier­ter Absicht benutzt?
    • Wird das Bild (abge­se­hen vom Bilderdiebstahl selbst) für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke benutzt?
    • Wie lan­ge ist das Bild schon online?
    • Wenn der Nutzer das Bild kor­rekt lizen­ziert hät­te, wie viel hät­te er dafür bezah­len müssen?
    • Wurde der Urheber (Fotograf) genannt oder nicht?

    All die­se Fragen ent­schei­den zum einen, wie ein­fach es ist, die ver­ant­wort­li­che Person haft­bar zu machen und ob es sich finan­zi­ell loh­nen wür­de. Um die­se Details raus­zu­fin­den, lohnt sich bei­spiels­wei­se manch­mal eine kos­ten­lo­se Whois-​Abfrage, ein Blick ins Internet-​Archiv und ande­re Recherche-​Methoden, die hier zu weit gehen wür­den. Je nach Ausgangslage kann der Fotograf jetzt ver­schie­de­ne Schritte ein­lei­ten, die grob in drei Richtungen gehen.

     

  4. Weg 1: Anwalt suchen und gericht­li­che Auseinandersetzung
    Wenn eine Firma ein Bild klaut und damit Werbung macht, ist es am sinn­volls­ten einen Anwalt ein­zu­schal­ten. Hier gilt es jedoch ers­tens dar­auf zu ach­ten, dass der Anwalt Spezialist für Urheberrecht und Internetrecht ist und zwei­tens gute Konditionen anbie­ten kann. Je nach Verhandlungsgeschick unter­schei­det sich die Honorarhöhe beim Misserfolg beacht­lich. Bei Erfolg wird das Honorar in der Regel vom Bilderdieb bezahlt wer­den müs­sen, was aber auch nicht immer der Fall sein muss, zum Beispiel, wenn die­ser im Ausland sitzt. Eine ers­te Einschätzung des Falls machen vie­le Anwälte jedoch kos­ten­los, wenn der Fotograf in der Lage ist, die Punkte 1 und 2 die­ser Liste halb­wegs zu beantworten.Der Anwalt wird in der Regel erst eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung ver­schi­cken. Wird die­ser Folge geleis­tet, ist die Sache erle­digt und der Fotograf bekommt sein Geld und das Foto wird je nach Absprache ent­fernt oder nach­träg­lich lizen­ziert. Geschieht das nicht, kann der Anwalt den Nutzer vor Gericht brin­gen. Ab da wird es teu­er, wes­halb Anwalt und Fotograf über­le­gen müs­sen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass beim Bilderdieb auch was zu holen ist.
  5.  

  6. oder Weg 2: Direkter Kontakt mit dem Bilderdieb
    Erst nach­dem die Beweise gesi­chert wur­den, kann der Fotograf mit dem Bilderdieb Kontakt auf­neh­men und ent­we­der dar­um bit­ten, das Foto zu ent­fer­nen, kor­rekt zu ver­lin­ken und/​oder nach­träg­lich eine Lizenzgebühr zu zah­len. Manche Fotografen wer­den dann wild beschimpft und belei­digt, ande­re Bilderdiebe tau­chen ab und ver­su­chen, ihre Spuren zu besei­ti­gen und ande­re bit­ten um Entschuldigung und zah­len ein­sich­tig die Nutzungsgebühr. Der Fotograf muss hier selbst ent­schei­den, was einer Meinung nach gesche­hen soll. Manchmal bit­te ich nur, dass ein Link zu mei­ner Seite gesetzt wird, manch­mal bit­te ich um Entfernung des Fotos, manch­mal stel­le ich eine Rechnung. Oder manch­mal schal­te ich gleich einen Anwalt ein (Schritt 3), wenn mir die Nutzung zu dreist erscheint. Auch wenn im ers­ten Moment Wut und Ärger über­wie­gen mögen, soll­te eine Ansprache sach­lich und freund­lich erfolgen.
  7.  

  8. oder Weg 3: Technische Beschwerden
    Manchmal ist es nicht mög­lich, den Bilderdieb zu iden­ti­fi­zie­ren, weil er das Foto bei­spiels­wei­se anonym zu Flickr, Jappy, Kwick, Deviantart, Tumblr oder Filehostern hoch­ge­la­den hat. Viele Foren, Communites, Filehoster and ande­re Webseiten, die anony­me Inhalte erlau­ben, haben im Kleingedruckten ste­hen, dass urhe­ber­recht­li­che Inhalte gegen ihre Geschäftsbedingungen ver­sto­ßen und nicht hoch­ge­la­den wer­den dür­fen. Meist reicht eine kur­ze Mail mit einem Nachweis (z.B. Link zum Originalbild auf der Fotografenwebseite), damit das Bild von der Plattform ent­fernt wird. Ein hilf­rei­cher Stichpunkt ist hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und die dazu­ge­hö­ri­ge „Takedown Notice“. Hier eine eng­li­sche Anleitung dafür.
    Auf ähn­li­chem Weg kann man auch Google, Google Images oder ande­re Suchmaschinen dazu brin­gen, dass das Bild nicht mehr bei der Suchmaschine ange­zeigt wird und so das Risiko einer Weiterverbreitung ver­rin­gert wird.

Wie geht ihr vor, wenn ihr einen Bilderdiebstahl eurer Fotos bemerkt? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?

Wenn Euch die­ser Artikel gehol­fen hat, freue ich mich über einen Klick auf den Flattr-​Button unter die­sem Text.

* Affiliate-​Link

Entschuldigung für Bilderklau im Internet

Solche Mails bekom­me ich nicht alle Tage.

Vor vie­len Monaten berich­te­te ich hier im Blog über einen Fotodiebstahl auf einer Webseite. Vor paar Tagen bekam ich Post von der Person, wel­che damals das Bild „geklaut“ hatte.


Mit ihrer Genehmigung gebe ich die Mail voll­stän­dig wie­der, weil ich es schön fin­de, wie sich die Geschichte seit damals ent­wi­ckelt hat:

Hallo Robert,

ich schrei­be Dir, weil mich jemand auf dei­nen Blogeintrag „Bilderklau im Internet – Strafen oder sein las­sen?“ hin­ge­wie­sen hat.

Ich bin es, die damals dein Foto für mei­ne dama­li­ge Gruppe auf einer Schülerplattform ver­wen­det hat.

Es tut mir Leid, dass ich mich erst jetzt mel­de. Zu dem Zeitpunkt wur­de ich ledig­lich vom Administrator der Community dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ich Urheberrechte ver­letzt hät­te und das Bild umge­hen ent­fer­nen soll­te, was ich natür­lich umge­hend gemacht habe.

Ich möch­te mich hier­mit ganz aus­drück­lich für das, was ich getan habe, ent­schul­di­gen. Es tut mir wirk­lich Leid und ich bin mir mitt­ler­wei­le dar­über im Klaren, dass ich dadurch etwas getan habe, was nicht Rechtens ist, und dei­ne Rechte ver­letzt habe. Zu dem Zeitpunkt, als ich das Foto hoch­ge­la­den habe, war mir das nicht klar, ich habe mir nichts dabei gedacht. Das soll kei­ne Entschuldigung sein, ich möch­te ledig­lich sagen, dass ich nie­mals die Absicht hat­te, die­ses Bild als mein Eigentum dar­zu­stel­len oder damit Geld zu verdienen.

Dein Blogartikel ist von September 2009, aber ich den­ke, es ist nie­mals zu spät, sich für eine Fehltat zu ent­schul­di­gen. Ich hät­te dies gern frü­her getan, wenn ich Gelegenheit dazu gehabt hätte.

Ich möch­te mich auch dafür bedan­ken, dass du dich dafür ent­schie­den hast, den nicht-​rechtlichen Weg zu gehen, denn damit hast du mich vor gro­ßem Ärger bewahrt. Vielen Dank dafür. Ich hof­fe, dir ist durch mei­ne Fehltat kein Schaden entstanden.

Entschuldige noch­mal. Ich sehe Urheberrecht, auch im Zusammenhang mit Internet, jetzt mit ande­ren Augen, auch wenn es mir Leid tut, dass erst sowas pas­sie­ren muss­te, bis ich mir dar­über im Klaren war.

Mit bes­ten Grüßen,
Maria“

Rührend, nicht wahr?

Habt ihr auch schon sol­che Mails bekom­men? Oder wie waren die Reaktionen von Bilderdieben nach Eurer Kontaktaufnahme?

Bilderklau im Internet – Teil 2

Vor zwei Wochen hat­te ich im Blog einen Artikel mit dem Titel „Bilderklau im Internet – Strafen oder sein las­sen“ geschrie­ben, bei dem die Kommentare nur so ein­pras­sel­ten. Der Tenor der Aussagen: Man muss nicht immer sofort mit dem Anwalt kom­men. Sehe ich genau­so. Aber reicht eine freund­li­che Mail?

Folgender Fall:
Ich habe wie­der im Internet gesucht, wo mei­ne Fotos benutzt wer­den. Dafür gibt es ver­schie­de­ne Methoden, die ich im Artikel „10 Tipps zum Finden der eige­nen Fotos“ beschrie­ben habe. Diesmal wur­de ich wie­der fün­dig, aber auf einem ande­ren Weg.

In den Logdateien mei­ner Webseite ver­zeich­ne­te ich auf­fäl­lig vie­le Besucher von der Social-​Networking-​Webseite www.jappy.de. Ich habe mir die Webseite genau­er ange­se­hen und gemerkt, dass es dort ein Sport zu sein scheint, Bilder mit ganz vie­len ande­ren Menschen zu tau­schen, bzw. die­se in den Gästebüchern der Freunde zu zei­gen. Leider schert es die meis­ten über­haupt nicht, ob die Fotos urhe­ber­recht­lich geschützt sind oder nicht.

Da gibt es Screenshots von Filmen, kom­mer­zi­el­le Bilder aus Bildagenturen, Fotos von Flickr und eben auch Fotos von ande­ren Webseiten, zum Beispiel mei­ner. Innerhalb eini­ger Minuten habe ich drei mei­ner Fotos in den Gästebüchern und Foren von jappy.de gefun­den. Die meis­ten der Fotos wer­den auch nicht kopiert, son­dern per Hotlinking ein­ge­fügt. Das führt neben der Urheberrechtsverletzung noch zu zusätz­li­chem Traffic bei den Originalseiten, von wo die Fotos kom­men, für den die Betreiber meist Geld zah­len müs­sen. Sie wer­den damit also dop­pelt geschädigt.

Weil das bei jappy.de kei­ne ein­ma­li­gen Ausrutscher sind, weil die Bilder als Hotlink genutzt wer­den und weil meh­re­re mei­ner Bilder betrof­fen waren, woll­te ich nicht nur eine net­te Mail schrei­ben, son­dern mich für mei­ne Arbeitszeit, in der ich die Bilder suchen muss­te, ent­schä­di­gen lassen.

Immerhin: jappy.de hat eine gut find­ba­re eige­ne Emailadresse für Rechtsverletzungen und ich bekam inner­halb einer Stunde Antwort von der Rechtsabteilung. Der Mitarbeiter tei­le mir mit, dass die betref­fen­den User infor­miert wur­den und sich bei mir mel­den sollen.

Stillleben mit Obst

Am nächs­ten Tag bekam ich einen Anruf von der Frau, die eins der Bilder geklaut hat­te. Es han­delt sich um ein Obstfoto, was bei einer Google Images-​Suche nach „Obst“ rela­tiv weit vor­ne auf­taucht. Das Obstfoto sieht viel­leicht „dahin­ge­wor­fen“ aus, erfor­der­te aber einen sorg­fäl­ti­gen Aufbau und Obst im Wert von über 30 Euro.

Die Dame argu­men­tier­te nach die­sem Muster:
– das sei total üblich bei Jappy
– das Bild habe sie nicht von mir, son­dern das gab es bei Google
– sie wuss­te nicht, dass das ver­bo­ten sei
– wenn das bei Google ange­zeigt wird, muss das doch kos­ten­los sein

Nach einer Weile sah sie ein, dass ihre Handlung nicht rech­tens war. Ich bot ihr schlicht an, das Foto in der kleins­ten Web-​Auflösung nach­träg­lich über mei­ne Bildagentur zu lizen­zie­ren und fer­tig. Fand ich fair. Kostenpunkt: 20 Euro. (Ja, da hat sie etwas Pech gehabt: Andere Fotos von mir wer­den auch für 5 Euro in der Web-​Auflösung ange­bo­ten bzw. sehr ähn­li­che Obst-​Fotos gäbe es als Microstock-​Fotos auch für 1 Euro, aber das betref­fen­de Foto wird von mir aus­schließ­lich über eine etwas teu­re­re Agentur vertrieben).

Daraufhin mein­te sie zu mir, dass das doch nicht mein Geschäftsmodell sein kön­ne, die Leute über Google zu mei­nen Fotos zu locken und dann Geld zu kas­sie­ren. Da war ich baff. Ich erin­ner­te sie dar­an, dass ich ers­tens nie­man­den gezwun­gen habe, mein Foto ohne mei­ne Erlaubnis zu kopie­ren und zwei­tens sowohl im Foto selbst als auch auf der Seite, wo mein Foto gezeigt wird, deut­lich ein Copyright-​Zeichen zu sehen ist, was mich als Urheber des Fotos aus­weist. Mit allen dazu­ge­hö­ren Rechten, wie bei der Nutzung Geld zu verlangen.

Ich erin­ner­te auch dar­an, dass ich mit mei­ner Mail ihr Anwaltskosten in Höhe von meh­re­ren hun­dert Euro spa­ren wür­de. Aber statt Dankbarkeit ern­te­te ich Wut. Finde ich ehr­lich gesagt ver­ständ­lich, aber was soll ich machen? Alles igno­rie­ren? Meine Zeit dafür opfern, net­te Emails an die Bilderdiebe zu schrei­ben, ohne dafür ent­schä­digt zu wer­den? Was meint ihr dazu? Ich bin gespannt auf Eure Kommentare.

Ich habe mich für die Variante „net­te Mail plus Rechnung“ ent­schie­den. Die 20 Euro wur­den bezahlt. Eine regel­mä­ßi­ge Bildkäuferin wird die Frau sicher trotz­dem nicht wer­den. Der Kontakt zu den zwei ande­ren Usern steht noch aus.