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Warum Pinterest Fotografen eher schaden als helfen wird

In der bun­ten Welt der Bilder gibt es einen neu­en Hype: Pinterest!

Für alle, die davon noch nichts gehört haben: Pinterest ist ein Web-​Service, mit dem Leute belie­bi­ge Fotos aus dem Internet an ihre eige­ne Pinterest-​Seite „pin­nen“ kön­nen. Es ist also – wie der Name ver­mu­ten lässt – eine Art digi­ta­le Pinnwand, auf der Leute ihre Webfundstücke prä­sen­tie­ren kön­nen. Vor allem Fotografen ken­nen das sicher, dass sie ger­ne inspi­rie­ren­de Motive aus dem Netz in einem Ordner auf der Festplatte sammeln.

Das Besondere – und mei­nes Erachtens auch das Riskante – an Pinterest ist nun, dass die gepinn­ten Bilder für alle sicht­bar sind – nicht nur für Mitglieder, son­dern alle Internet-​Nutzer. Die „Pins“, also die mar­kier­ten Fotos, kön­nen die Nutzer in „Boards“ anle­gen, ver­gleich­bar mit ver­schie­de­nen Ordnern, um die Motive zum Beispiel nach Themen, Farben oder ande­ren Kriterien zu sor­tie­ren. Das Ganze kann dann zum Beispiel so aussehen:

oder auch so:

 


Wird die Maus auf eins der Bilder gehal­ten, erscheint gleich ein klei­nes Pop-​Up-​Fenster, mit dem Pinterest-​Nutzer das Bild sofort auf ihre eige­ne Pinnwand „re-​pinnen“ kön­nen. Wird auf eins der Bilder geklickt, erschei­nen Detailinformationen, Kommentare ande­rer Nutzer zum Bild, und ähn­li­che Bilder etc. Das sieht zum Beispiel so aus:

Klingt doch alles super? Vielleicht. Das Problem wird aber schnell sicht­bar.  Das Foto des jun­gen Geschäftsmann oben ist bei­spiels­wei­se ist ein Bild des Stockfotografen Yuri Arcurs und es wur­de von der ita­lie­ni­schen Fotolia-​Webseite kopiert, ohne es zu kau­fen – ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Aber gehen wir einen Schritt zurück und nähern uns dem Problem anders.

Einige Fotografen pro­pa­gie­ren Pinterest als krea­ti­ven neu­en Weg zum Selbst-​Marketing. Durch das Pinnen eige­ner Bilder wür­den Fotografen einen gro­ßen Kundenstamm errei­chen kön­nen, der sonst viel­leicht nie von dem jewei­li­gen Fotografen gehört hät­te oder sie erzeu­gen Traffic auf die eige­ne Webseite oder den Blog. Andere sehen das eher mit Einschränkungen so und wie­der ande­re raten Fotografen strikt von der Pinterest-​Nutzung ab. Ich ten­die­re eher zur letz­te­ren Meinung und kann die Ablehnung auf drei Ebenen begründen.

1. Ebene: Das Pinterest-​Problem der Quellenangaben

Nehmen wir an, dass ein Fotograf nur sei­ne eige­nen Fotos dort ver­öf­fent­licht. Die „Pinterest-​Etikette“ besagt, dass die Originalquelle immer ange­ge­ben wer­den soll­te. Das ist aber kei­ne Pflicht. Wenn jemand ein Foto ohne Quellenangabe hoch­lädt und es von dort oft wei­ter gepinnt wird oder jemand das Fotografenfoto nimmt, aber die Quelle nicht mehr erwähnt, führt das schnell dazu, dass mas­sen­haft Fotos des Fotografen im Netz her­um­schwir­ren, ohne dass der gewünsch­te Werbeeffekt ein­tre­ten kann. Von Pinterest schwappt es dann nach Tumblr, Weheartit oder Flickr und irgend­wann gilt das Bild als „ver­wais­tes Werk“ (orphan work), wel­ches legal genutzt wer­den kann, ohne den Fotografen zu fra­gen, weil der Urheber nicht mehr zu ermit­teln sei.

Deshalb gilt: Wer unbe­dingt eige­ne Bilder bei Pinterest ein­stel­len will, soll­te das immer nur mit sicht­ba­ren Wasserzeichen und Urheberhinweis in den Metadaten machen.

Die Macher von Photoshelter haben in einem lesens­wer­ten Blogbeitrag auch fest­ge­stellt, dass die Hauptnutzer von Pinterest jun­ge Frauen mit wenig Geld sind, wel­che „Design“ oder „Handarbeit“ als ihr Hobby ange­ben. Das ist meist nicht die Zielgruppe, die Fotografen bucht. Und war­um soll­ten die­se Leute Fotos kau­fen, wenn sie die­se doch kos­ten­los bei Pinterest ver­öf­fent­li­chen kön­nen? Das führt lang­fris­tig zum Problem auf der drit­ten Ebene, aber zuerst kommt die zwei­te Ebene:

2. Ebene: Das Pinterest-​Problem der Urheberrechte

Wer sich mit Medienrecht oder Fotografie etwas aus­kennt, wird beim Blick auf Pinterest inner­halb von Sekunden vie­le Urheberrechtsverstöße erken­nen. Anders for­mu­liert: Viele Bilder wer­den dort ille­ga­ler­wei­se gezeigt. Im ver­klau­su­lier­ten Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen schreibt Pinterest, dass ver­öf­fent­lich­te Bilder frei von Rechten Dritter sein müssen:

You agree not to do any of the fol­lo­wing: Post, upload, publish, sub­mit, pro­vi­de access to or trans­mit any Content that: (i) inf­rin­ges, mis­ap­pro­pria­tes or vio­la­tes a third party’s patent, copy­right, trade­mark, trade secret, moral rights or other intellec­tu­al pro­per­ty rights, or rights of publi­ci­ty or privacy“

Viele Nutzer hal­ten sich jedoch nicht dar­an. So brauch­te ich wie­der nur Sekunden, um für jede der gro­ßen Bildagenturen hun­der­te von Fotos zu fin­den, die dort gezeigt wer­den, fast immer noch mit dem Wasserzeichen der Bildagentur, ver­mut­lich oft ohne Erlaubnis des Fotografen: Hier von Fotolia, von Shutterstock,  von istock­pho­to oder Dreamstime, aber auch von Getty Images, Corbis oder Alamy.

Zusammen sind das schnell tau­sen­de ille­ga­le Bilder, gefun­den inner­halb von weni­ger als paar Minuten.

Auf mei­ne Email an Pinterest, was die Firma aktiv gegen sol­che mas­si­ven Urheberrechtsverstöße mache, kam nur die lapi­da­re Antwort, dass ein Urheber ers­tens sein Werk nach dem DMCA-​Gesetz ger­ne mel­den kön­ne, wenn er es irgend­wo auf Pinterest fin­de. Zweitens kön­nen Webseiten-​Betreiber auf ihren Seiten die­sen Meta-​Tag ein­bin­den, damit die Inhalte nicht auf Pinterest gepinnt wer­den können:

<meta name=„pinterest“ content=„nopin“ /​>“

Ein Schweigen der Urheberrecht-​Inhaber wird so als auto­ma­ti­sche Zustimmung gewer­tet. Außerdem hilft das Meta-​Tag nicht, wenn Leute ein Foto erst von der gesperr­ten Webseite auf ihren Computer laden und von dort auf Pinterest veröffentlichen.

Besonders per­fi­de klingt das ange­sichts der Tatsache, dass sich Pinterest auch das Recht her­aus­nimmt, die ver­öf­fent­lich­ten Bilder ver­kau­fen zu dürfen:

By making available any Member Content through the Site, Application or Services, you her­eby grant to Cold Brew Labs a world­wi­de, irre­vo­ca­ble, per­pe­tu­al, non-​exclusive, trans­fera­ble, royalty-​free licen­se, with the right to sub­li­cen­se, to use, copy, adapt, modi­fy, dis­tri­bu­te, licen­se, sell, trans­fer, publicly dis­play, publicly per­form, trans­mit, stream, broad­cast, access, view, and other­wi­se exploit such Member Content only on, through or by means of the Site, Application or Services“ [Hervorhebung von mir]

Einige Leute argu­men­tie­ren, dass Pinterest sich auf die „Fair Use“-Klausel beru­fen kön­ne, nach der die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bilder bei Pinterest zu einem „neu­en Werk“ trans­for­miert wer­den, ähn­lich wie es damals bei einer Klage gegen die Thumbnails von Google Images argu­men­tiert wur­de, aber der Rechtsanwalt Itai Maytal wider­spricht dem jedoch, der deut­sche Rechtsanwalt Christian Solmecke nennt Pinterest sogar „eine ein­zi­ge Urheberrechtsverletzung“. Das alles führt uns zur drit­ten und lang­fris­tig gefähr­lichs­ten Ebenen für Fotografen.

3. Ebene: Das Fotografen-​Problem des Gewöhnungseffekts

Es hilft nichts, wenn Fotografen sich jetzt nur hin­stel­len und auf ordent­li­che Quellenangaben pochen und not­falls ihren Anspruch mit teu­ren Abmahnungen ein­kla­gen. Angesichts der oben auf­ge­zeig­ten tau­sen­den Fälle bleibt das alles nur ein Tropfen auf den hei­ßen Stein. Schlimmer noch ist der Gewöhnungseffekt, der sich bei den Internet-​Nutzern ein­stellt. Fotografen ver­die­nen ihr Geld haupt­säch­lich damit, dass Leute sie für ihre Bilder bezah­len. Internetnutzer glau­ben jedoch sehr häu­fig, dass Bilder im Internet kos­ten­los sind. Dazu tra­gen Web-​Services wie Pinterest, Tumblr und Weheartit, aber auch  Facebook und Konsorten stark bei.

Je mehr Privatpersonen die­se Dienste nut­zen, des­to eher nut­zen auch Firmen und ande­re kom­mer­zi­el­le Anbieter sol­che Seiten. Diese wie­der­um wer­ben dann auch mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Fotos, ohne sie gekauft zu haben. Damit gehen Fotografen ganz kon­kret auch Einnahmen und Folgeaufträge ver­lo­ren. Kleines Beispiel? Gefunden inner­halb einer Minute: Auf der Pinterest-​Seite des Hotel München zeigt das Hotel ein Foto eines Fahrrads aus Gemüse. Der Bildqualität nach zu urtei­len, wur­de es nicht bei Fotolia gekauft, von wo es ursprüng­lich kommt, son­dern ein­fach das Layoutbild verwendet:


Wenn Fotografen nicht auf­pas­sen, kommt irgend­wann der Moment, an dem die Macht der Gewohnheit so stark und die Menge der unwis­sen­den Internet-​Nutzer so groß ist, dass sich die Gesetze dem neu­en „Lebensstil“ anpas­sen müs­sen und ein­fach geän­dert wer­den. Die Piratenpartei arbei­tet schon dar­auf hin und da sie vor allem von jun­gen Leuten gewählt wird, stei­gen deren Chancen.

Eine Lösung habe ich nicht: Wie macht man Leuten klar, dass Bilder und Fotos kein kos­ten­lo­ses Treibgut im Internet sind, dass jeder auf­sam­meln und aus­stel­len kann? Am bes­ten, ohne Privatpersonen ver­kla­gen zu müssen?

Was sagt ihr? Welche Chancen und Risiken seht ihr bei Pinterest?

Abmahnungen wegen falscher Quellenangabe bei Stockfotos von Aboutpixel, Pixelio etc. vermeiden

Vor gut einem Jahr hat­te ich davor gewarnt, jetzt ist es Wirklichkeit geworden.

Ich schrieb im Artikel „Warum Fotografen Fotos kos­ten­los anbie­ten“ als ach­ten Punkt eine Warnung, dass eini­ge Fotografen kos­ten­lo­se Bilddatenbanken wie Pixelio oder Aboutpixel miß­brauchen könn­ten, um durch Abmahnungen bei Lizenzverstößen Geld zu kassieren.

In letz­ter Zeit häu­fen sich die Fälle, in denen eini­ge Fotografen Bildnutzer abmah­nen, wenn sie kos­ten­lo­se Bilder falsch ver­wen­den. Darüber wird zum Beispiel hier, hier oder hier berichtet.

Korrekte Namensnennung von kos­ten­lo­sen und gekauf­ten Bildern auf der Webseite bayerischerbauernverband.de

So eine Abmahnung kann zum Beispiel kom­men, wenn bei kos­ten­lo­sen Bildern der Urheberrechtshinweis ver­ges­sen oder auch nur an der fal­schen Stelle gesetzt wurde.

In den Lizenzbedingungen von Pixelio steht zum Beispiel ausdrücklich:

IV. Urheberbenennung und Quellenangabe

Der Nutzer hat in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise und soweit tech­nisch mög­lich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit sei­nem beim Upload des Bildes genann­ten Fotografennamen bei PIXELIO in fol­gen­der Form zu nen­nen: ‚© Fotografenname /​ PIXELIO‘

Bei Nutzung im Internet oder digi­ta­len Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.“

Das bedeu­tet, dass eine Namensnennung für das Bild und ein Link im Impressum, wie es vie­le Bildnutzer ger­ne machen, nicht aus­rei­chen. Die Namensnennung muss am Bild oder am Seitenende zu lesen sein, wo das Bild benutzt wird. Das Verstecken des Namens in einem ALT-​HTML-​Tag oder im Title-​Tag oder als Kommentar im HTML-​Quellcode ist auch nicht erlaubt.

Aboutpixel schreibt in den Lizenzbedingungen fol­gen­des für die Quellenangabe vor:

(8) Der Lizenznehmer ist ver­pflich­tet, die Quelle als Bildnachweis zu nen­nen. Hierbei sind sowohl about­pi­xel als auch der Lizenzgeber zu nen­nen. Die Nennung hat – in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise – im Impressum oder unmit­tel­bar am Bild zu erfol­gen (z. B. „Foto: aboutpixel.de – Max Mustermann“ oder „Foto: Max Mustermann /​ aboutpixel.de“). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-​Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von about­pi­xel erfol­gen. Soweit die Bilddatei für kör­per­li­che Projekterzeugnisse ver­wen­det wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfol­gen, wel­che mit dem Projekterzeugnis räum­lich fest und dau­er­haft ver­bun­den ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf sei­nem Profil ange­ge­ben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nen­nen. Hat der Lizenzgeber nur sei­nen Benutzernamen auf sei­nem Profil hin­ter­legt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“

Hier reicht es aus, wenn der Urheber im Impressum oder direkt am Bild genannt wird, eine Nennung am Seitenende hin­ge­gen reicht nicht aus. Gegen eine Gebühr kann jedoch eine Lizenz erwor­ben wer­den, wel­che das Recht ent­hält, kei­nen Namen nen­nen zu müssen.

Ein Beispiel, wie eine Namensnennung rich­tig erfol­gen kann, seht ihr am Bild oben. Ein Bildnachweis am Ende einer Seite könn­te so aussehen:

Bildnachweis für ein pixelio-​Bild am Seitenende

Zusätzlich wird bei die­sem gezeig­ten Beispiel im Impressum auf die Pixelio-​Webseite ver­linkt, so wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Honorarprobleme bei Hamburger Bildagentur?

Solche Geschichten höre selbst ich nicht alle Tage.

Der Fotograf Andreas P. (vol­ler Name bekannt), sei­nes Zeichens haupt­be­ruf­lich Bildjournalist, ver­folgt regel­mä­ßig mei­nen Blog. Nach mei­nem Bericht über Browser-​Plugins zum Finden der eige­nen Bilder pro­bier­te er die­se aus und bekam vie­le Treffer ange­zeigt. Was ihn wun­der­te: Einige davon wur­den anschei­nend von einer tsche­chi­schen Bildagentur namens Profimedia an Bildnutzer ver­kauft. Das Kuriose dar­an: Der Fotograf hat kei­ne Geschäftsbeziehung mit die­ser Agentur.

Nach etwas Recherche fand der Fotograf her­aus, dass die­se Bilder von der deut­schen Agentur Face To Face kom­men, mit der Andreas P. einen Autorenvertrag abge­schlos­sen hat­te, um ca. 200 sei­ner Fotos zu ver­trei­ben. In sei­nem Vertrag stand jedoch nir­gends, dass eine Sub-​Lizenzierung erlaubt sei. Dem deut­schen Urheberrechtsgesetz nach (§35 UrhG) kann jedoch auch der Inhaber von aus­schließ­li­chen Nutzungsrechten „wei­te­re Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers ein­räu­men“.

Der Fotograf bat um eine Erklärung und eine Überweisung des ihm zuste­hen­den Honorars. Immerhin lie­gen die Fälle teil­wei­se schon über drei Jahre zurück.

Eines der betref­fen­den Fotos, was seit 2008 genutzt wird.

Der Geschäftsführer von Face To Face erklär­te dar­auf­hin dem ver­dutz­ten Fotografen, dass die Agentur für die Bildnutzung von der Partneragentur 0,58 Euro erhal­ten habe, was beim ver­ein­bar­ten Honorarsplit von 50:50 einem Fotografenanteil von 29 Cent beträgt (Nachweis liegt vor). Ja, rich­tig gele­sen: 29 Cent! Wohlgemerkt, es geht hier nicht Abo-​Modelle einer Microstock-​Agentur, son­dern um ein RF-​Bild bei einer ange­se­he­nen Macrostock-​Agentur. Mindestens fünf Bilder waren betrof­fen, was zu einer Summe von 1,45 Euro führt.

Und es kommt noch bes­ser: Der Betrag wur­de nicht über­wie­sen, da die Bankgebühren den Betrag wie­der auf­fres­sen wür­den (Nachweis liegt eben­falls vor).

Auf jeden Fall – ich for­mu­lie­re es mal vor­sich­tig – sehr unor­tho­dox ist auch die Methode, den Fotografen über die erziel­ten Erlöse ers­tens nicht zu infor­mie­ren und die­se zwei­tens nicht nach dem Verkauf mit ihm zur Auszahlung zu brin­gen, obwohl ver­trag­lich eine monat­li­che Auszahlung ver­ein­bart ist (Nachweis liegt vor).

Der Fotograf hat ca. 200 Bilder bei der Agentur online und bei der ers­ten Stichprobe 12 Nutzungen von 10 Bildern gefun­den, für die er bis heu­te kein Honorar über­wie­sen bekom­men­hat. Ob wei­te­re Bilder betrof­fen sind, weiß er nicht. Raum für wil­de Spekulationen ist daher vorhanden.

Unklar ist wei­ter­hin auch, wie bei einer Macrostock-​Bildagentur Honorare im Cent-​Bereich anfal­len konn­ten. Darauf hat der Fotograf noch kei­ne Antwort erhalten.

Als ich den Geschäftsführer der Agentur um eine Stellungnahme bat, ver­bot die­ser mir, ihn zu zitie­ren oder nament­lich zu nen­nen, andern­falls müs­se er den Rechtsweg wählen.

Insgesamt zeich­nen sich die­se Vorfälle durch ein Geschäftsgebaren aus, was mehr als geeig­net ist, das Vertrauen von Fotografen in eine Agentur nach­hal­tig zu zer­stö­ren. Wer weiß schon, wie vie­le Bilder da drau­ßen kur­sie­ren, die zwar ver­kauft und vom Bildkäufer ordent­lich bezahlt wur­den, aber im undurch­sich­ti­gen Netz der Partneragenturen und Vertriebskanäle ver­si­ckert sind, sodaß die Fotografen kein Honorar dafür sehen?

Erst weni­ge Monate ist es her, dass Fotografen dank der neu­en Bildersuche von Google Images sys­te­ma­ti­scher nach der Verwendung von ihren Fotos fahn­den kön­nen. Die Anzahl der Abmahnungen ist dadurch deut­lich gestie­gen, das mer­ke ich bei mir selbst und auch von eini­gen Bildagenturen habe ich das gehört. Wie sieht es wohl bei den Büchern aus, die der Fotograf nicht so ein­fach durch­su­chen las­sen kann? Transparenz ist hier end­lich mal nötig.

Wie seht ihr das? Was für Erfahrungen habt ihr mit Euren Honorarabrechnungen gemacht?

Update 13.12.2011: Die Bildagentur Face To Face wies den Fotografen jetzt auf einen „Royalty Free Zusatzvertrag“ hin, in dem steht, dass die Distribution über Partneragenturen erlaubt sei und Auszahlungen erst gesam­melt ab einer Summe von 100 Euro aus­ge­zahlt würden.

Die Geschichte eines Internet-​Fotos – Kopiert, geklaut, benutzt

Es war ein­mal ein Fotograf, der auf einem Konzert ein Foto mach­te. Das Konzert des Musikers Casper fand im November in Köln statt und der Fotograf mach­te die Bilder für ein Musikmagazin. Eins der Bilder war die­ses, was er in sei­nem Blog und dem Musikmagazin zeigte:

Casper im Underground, Köln (1/​400s, 24mm, f2.8, ISO 3200)

Das Bild bear­bei­te­te er auch mit einem Retro-​Filter in Photoshop und das Ergebnis sah so aus, was er eben­falls in sei­nem Blog-​Artikel zeigte.

Casper im Underground, Köln (Retro-​Look)

Okay, ihr ahnt sicher, wer die­ser Fotograf gewe­sen ist. Ich habe das Foto gemacht und will Euch erzäh­len, was seit der Veröffentlichung im Musikmagazin und mei­nem Blog gesche­hen ist.

Casper fand das Foto so cool, dass er es am 11. April 2011 hier auf sei­ne Facebook-​Seite pack­te. Leider schrieb er nur dazu: „wisst ihr noch letz­tes jahr? köln 2010? ham­mer­bild. kei­ne ahnung wer das gemacht hat, aber es ist ein wahn­sin­nig supe­res bild! und genau so wie das da drauf aus­sieht, so wer­den die fes­ti­vals auch! ich freu mich!“

Noch am glei­chen Tag wies mich der Fotograf und Blog-​Leser Gerd Dörfler dar­auf hin, dass das Foto auf der Facebook-​Seite zu sehen sei und er schrieb dort auch gleich als Kommentar: „Für alle die es inter­es­siert: das bild stammt von robert knesch­ke aus köln. Er hat auch noch mehr fotos an dem abend gemacht. Mehr über ihn: www.alltageinesfotoproduzenten.de“ Das brach­te immer­hin etwas mehr Klicks für mei­nen Blog.

Nachdem ich freund­lich bei dem Management von Casper ange­ru­fen hat­te und dar­auf hin­wies, dass ich das Bild gemacht hat­te, baten sie um Entschuldigung für den unge­stü­men Künstler und Casper ergänz­te sei­ne Bildunterschrift um „(Foto wur­de bereit­ge­stellt von Robert Kneschke, besu­che: www.robertkneschke.de)“. Das war auch okay für mich, immer­hin hat der Musiker als Abgebildeter ja auch Rechte an dem Bild.

In der Folge bekam ich paar Emails, in denen mich Fans baten, ob ich ihnen das Bild in vol­ler Auflösung schi­cken kön­ne, damit sie es sich als Poster dru­cken könn­ten. Mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Musikers lehn­te ich ab.

Bei Facebook bekam das Foto mitt­ler­wei­le über 100 – durch­weg posi­ti­ve – Kommentare und 862 Personen „gefällt das“. Das führ­te lei­der auch zu einer infla­tio­nä­ren Verbreitung des Bildes.

Viele Bildfunde bei Google Images

Dank der neu­en Google Images Bildersuche fand ich eini­ge Webseiten, wel­che das Foto ohne mei­ne Erlaubnis nutz­ten, geschwei­ge denn einen Link oder eine Quelle anga­ben. Anfangs schrieb ich eini­ge der Seiten an und bat um eine nach­träg­li­che Verlinkung, was auch prompt umge­setzt wur­de. Blöderweise gab es bei eini­gen Seiten kein Impressum und ich ver­schwen­de­te viel Arbeitszeit, die Verantwortlichen raus­zu­su­chen. Als ich dann auf eine Mail mit dem sinn­ge­mä­ßen Inhalt „Bitte ent­fer­ne das Foto, da ich der Urheber bin und kei­ne Nutzungserlaubnis erteilt habe, andern­falls muss ich mir wei­te­re Schritte vor­be­hal­ten“ eine sehr pam­pi­ge Antwort zurück kam à la: „Was willst du, du hät­test auch höf­lich fra­gen kön­nen, ohne mir mit ‚wei­te­ren Schritten‘ zu dro­hen, ich nehm das Bild mal run­ter, aber nur aus­nahm­wei­se“, wur­de es mir zu blöd. Ich bin doch kein Bittsteller, dem ande­re einen Gefallen tun, son­dern andersrum.

Deshalb ging ich zwei Wege. An alle Seiten, mit dem Bild, die nicht aus Deutschland waren und des­we­gen kein Impressum ent­hal­ten muss­ten, ver­schick­te ich „DMCA Takedown Notices“. Das ist eine Möglichkeit nach dem us-​amerikanischen Urheberrecht, als Urheber sei­ne Werke schnell ent­fer­nen zu las­sen. Betroffen waren meist Blogging-​Hoster wie Tumblr.com, blogger.com oder ande­re Facebook-​Seiten. Als Vorlage benutz­te ich die­ses Beispielschreiben, wo ich nur mei­nen Namen und die Linkadressen aus­tau­schen musste.

Auszug mei­ner Mail-​Korrespondenz wegen des Casper-Bildes

Positiv war, dass auf die DMCA-​Meldungen sehr schnell reagiert wur­de und die betref­fen­den Blogeinträge mit mei­nem Foto gelöscht wur­den. In einem Forum nutz­te ein User mein Foto sogar als Signatur und bat im Forum auch dar­um, ob ihm jemand aus mei­nem Foto ein coo­les Hintergrundbild für sei­nen Youtube-​Kanal bas­teln kön­ne. Jemand erfüll­te ihm die­sen Wunsch und ich muss­te fest­stel­len, dass es bei YouTube nicht so leicht ist, Hintergrundbilder ent­fer­nen zu las­sen. Videos, ja, kein Problem, aber Hintergründe schei­nen schwie­ri­ger zu sein.

Während ich bis­her bei pri­va­ten Webseiten bei­de Augen zuge­drückt hat­te, gab es auch eini­ge Webseite wie Musikmagazine, wel­che das Foto uner­laubt nutz­ten. Hier über­ge­be ich die Fälle an mei­nen Anwalt, da Medien oder kom­mer­zi­el­le Nutzer die Grundzüge des Urheberrechts ken­nen sollten.

Vor paar Tagen war ich dann auf einem Konzert von Auletta in Köln, um wie­der Fotos für das Musikmagazin zu machen. Ein Mädchen vor mir im Publikum hol­te kurz ihr Handy raus, um die Uhrzeit zu sehen und was sah ich da? Mein Casper-​Foto als Hintergrundbild auf ihrem Handy! Ich habe mal ein „Beweisfoto“ gemacht:

Mein Casper-​Foto auf einem Handy

Ich hab mich gefreut, ihr eine Visitenkarte in die Hand gedrückt und gesagt, dass das Foto von mir sei. Keine Ahnung, ob sie mir geglaubt hat, ich hat­te immer­hin eine dicke Kamera umhän­gen. Bei Google+, wo ich den Zwischenfall kurz gepos­tet hat­te, mein­te jemand: „Ich glau­be, auch ein Profi soll­te die Freude, die einst­mals im Vordergrund stand, wenn ein eige­nes Foto wert­ge­schätzt wur­de, nicht dar­über ver­ges­sen, daß es geklaut wur­de.“ Stimmt schon. Aber hät­te ich ihr eine Standpauke über das Urheberrecht hal­ten sol­len, wäh­rend uns eine Rockband beschallt?

Wie reagiert ihr in sol­chen Fällen? Bestrafen oder sein las­sen? Und was sind Eure schrägs­ten Erlebnisse mit Euren Fotos im Netz?

Creative Commons Lizenzen (CC) richtig nutzen – Wie gebe ich den Urheber korrekt an?

Leute, wel­che Fotos aus dem Internet nut­zen, stol­pern immer wie­der mal über Bilder unter einer soge­nann­ten „Creative Commons“-Lizenz (CC-​Lizenz). Eins der größ­ten Probleme dabei: Wie gebe ich den Urheber rich­tig an, damit mei­ne Nutzung von der Lizenzvereinbarung kor­rekt abge­deckt wird?

Eine Untersuchung des Deutschen Bundesarchivs zusam­men mit Wikimedia ergab, dass ca. 95% aller Bildnutzungen aus dem Bundesarchiv unter einer CC-​Lizenz nicht den Nutzungsbedingungen ent­spre­chen und damit – salopp gesagt – ille­gal sind.

Oder anders for­mu­liert: Wer ein Bild mit einer CC-​Lizenz nutzt, muss sicher­stel­len, alle Regeln kor­rekt ein­zu­hal­ten, sonst könn­te er trotz­dem kos­ten­pflich­tig abge­mahnt werden.

Doch zuerst: Was ist über­haupt eine Creative Commons Lizenz?

Creative Commons“ ist eine gemein­nüt­zi­ge  Organisation, wel­che sechs ver­schie­de­ne Lizenzverträge for­mu­liert hat, die im Gegensatz zu den meist übli­chen Paragraphen-​Wüsten sehr ein­fach for­mu­liert sind und den Nutzern meist auch mehr Freiheiten erlau­ben als es nor­ma­ler­wei­se das Urheberrecht erlau­ben würde.

Diese sechs Lizenzen sind durch klei­ne Symbole gekenn­zeich­net, wie sie Fotografen sicher schon bei Flickr, Wikipedia oder ande­ren Webseiten gese­hen haben:


Die sechs Lizenzen set­zen sich in einer Art Baukastensystem aus vier Elementen zusam­men: „Namensnennung“ (BY), „Keine Bearbeitung“ (ND), „Nicht Kommerziell“ (NC) und „Weitergabe unter glei­chen Bedingungen“ (SA). Die Buchstabenkürzel in Klammern kür­zen die eng­li­schen Bezeichnungen ab und zusam­men mit dem CC-​Zusatz hei­ßen die Lizenzen in Kurzform bei­spiels­wei­se CC-​BY, CC-​NC-​ND oder CC-SA.

Laut einer Statistik von Creative Commons sind die drei häu­figs­ten benutz­ten Lizenzformen CC-​BY-​NC-​SA (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell, glei­che Weitergabe) mit ca. 30%, CC-​BY-​NC-​ND (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell, kei­ne Bearbeitung) mit ca. 18% und CC-​BY-​NC (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell) mit eben­falls knapp 18%.

Keine Bearbeitung“ heißt, dass Nutzer das Bild nicht für Fotomontagen oder ähn­li­ches ver­wen­den dür­fen. Strittig ist hin­ge­gen, ob schon Bearbeitungen wie Beschnitt oder Umwandlung in Schwarz/​Weiß eben­falls ver­bo­ten sind.

Nicht Kommerziell“ bedeu­tet, dass mit Werken mit die­sem Lizenz-​Merkmal kein Geld ver­dient wer­den darf. Genau defi­niert der Lizenzvertrag das so: Das Werk darf „nur für Handlungen, die nicht vor­ran­gig auf einen geschäft­li­chen Vorteil oder eine geld­wer­te Vergütung gerich­tet sind“, benutzt werden.

Weitergabe unter glei­chen Bedingungen“ heißt, dass Werke, wel­che mit Hilfe die­ses Lizenz-​Merkmals erstellt wur­den, eben­falls unter der glei­chen Creative Commons Lizenz ange­bo­ten wer­den müs­sen. Wenn ich bei­spiels­wei­se einen Bildband mit sol­chen Fotos erstel­le, muss ich den Bildband eben­falls unter die­se CC-​Lizenz stellen.

Namensnennung“ In der aktu­el­len Version 3 der Creative Commons Lizenzen wird jede Lizenz nur zusam­men mit dem „Namensnennung“-Element ange­bo­ten. Das heißt, das der Urheber des Werkes „in der von ihm fest­ge­leg­ten Weise“ genannt wer­den muss. Aber: Im Kleingedruckten ver­ste­cken sich wei­te­re Bedingungen.

Wie gebe die den Namen bei einer Creative Commons Lizenz rich­tig an?

Als ers­tes muss der Name des Urhebers und der Titel des Werkes genannt wer­den. Falls der Urheber das Werk Dritten zuge­schrie­ben hat, z.B. einer Zeitung oder Stiftung, muss die­se eben­falls genannt wer­den. Es soll­te ein Link zum Werk bzw. zu den Rechteinformationen oder der Lizenzvereinbarung des Werkes ange­ge­ben wer­den, auch in gedruck­ten Werken. Alternativ muss als Minimalforderung die Art der Lizenz ange­ge­ben wer­den, unter der das Werk lizen­ziert wurde.

Falls das Werk bear­bei­tet wur­de, muss gekenn­zeich­net wer­den, dass eine Bearbeitung erfolgt ist.

Die Webseite für Creative Commons-​Musik CCMixter bie­tet als Service zu jedem Werk prak­ti­scher­wei­se die Angaben zur kor­rek­ten Namensnennung als „Copy&Paste“-Schnipsel an. Das sieht dann bei­spiels­wei­se so aus:

Hornet“ by George_Ellinas
http://ccmixter.org/files/George_Ellinas/15924
is licen­sed under a Creative Commons license:
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/

Name, Titel, Link und Art der Lizenz: Alles drin.

Worauf muss ich bei der Nutzung eines Bildes mit Creative Commons Lizenz noch achten?

Creative Commons bie­tet nur Lizenzverträge an, wel­che Rechte regeln, die durch das Urheberrecht ent­ste­hen. Bei vie­len Werken, zum Beispiels Fotos kom­men jedoch noch vie­le ande­re Rechte hin­zu, wel­che nicht berück­sich­tigt sind. Das heißt kon­kret: Nur weil ein Foto unter einer CC-​Lizenz steht, die kom­mer­zi­el­le Nutzung erlaubt, heißt das noch lan­ge nicht, dass das Foto ohne Probleme kom­mer­zi­ell genutzt wer­den darf!

Einige die­ser ande­ren Rechte betref­fen bei­spiels­wei­se das „Recht am eige­nen Bild“ (Persönlichkeitsrechte von foto­gra­fier­ten Personen), das Markenrecht, Geschmacksmusterschutz, Patentrecht, das Urheberpersönlichkeitsrecht und wei­te­re. Zum Beispiel hat­te ich bei Wikipedia das Foto eines Rappers gefun­den, was unter einer CC-​BY-​Lizenz stand, das heißt, ich hät­te es kom­mer­zi­ell nut­zen dür­fen. Auf Anfrage an das Management erhielt ich jedoch die Antwort, dass das vom Künstler nicht gewünscht wäre. Das ist trotz der Lizenz sein gutes Recht, näm­lich sein Persönlichkeitsrecht.

Jeder, der Werke unter einer Creative Commons-​Lizenz nut­zen will, ist des­we­gen in der Pflicht, vor der Nutzung zu prü­fen, ob mit der geplan­ten Nutzung die Rechte ande­rer Personen oder Firmen ver­letzt werden.

Kleiner Hinweis zu Rechtsthemen: Alle Angaben in die­sem Artikel ohne Gewähr. Vor einer kon­kre­ten Nutzung soll­te sich jeder Nutzer selbst infor­mie­ren, alle not­wen­di­gen Rechte zu besitzen.

Was für Erfahrungen habt ihr mit Creative Commons-​Lizenzen gemacht? Nutzt ihr die? Bietet ihr Eure Fotos als CC an?