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Bildagentur Photocase ändert Upload-​Bedingungen und kürzt Honorare

Die Berliner Bildagentur Photocase ändert ihre Upload-​Bedingungen. Leider schrei­ben sie nicht, was sich genau im Detail ändert und ver­wei­sen nur auf den kom­plet­ten Text mit über 2000 Wörtern.

Was genau hat sich bei Photocase geändert?

Das Wichtigste in Kürze: Wie so oft in letz­ter Zeit wird hier eine Honorarkürzung ver­steckt, von aktu­ell 40–60% auf 20–60%.

Wer kei­ne Zeit hat, die neu­en mit den alten Upload-​Bedingungen vom September 2016 zu ver­glei­chen, fin­det hier alle wich­ti­gen Änderungen im Überblick:

  • 2.3 Neu: Fotografen müs­sen nun neben ihrem Namen und der Adresse auch ihre Telefonnummer ange­ben und aktu­ell halten.
  • 3.6 Dieser Absatz ent­fällt: „Die FotografIn räumt PHOTOCASE fer­ner das Recht ein, das jewei­li­ge Foto auf Bestellung einer EndkundIn als Fotodruck (Print) in der gewünsch­ten Größe zu lie­fern und es zu die­sem Zweck selbst oder durch eine ent­spre­chen­de DienstleisterIn zu ver­grö­ßern, durch Druck oder ver­gleich­ba­re Verfahren zu ver­viel­fäl­ti­gen und den gefer­tig­ten Print im Wege der kör­per­li­chen Verbreitung an die EndkundIn zu ver­kau­fen. Aus die­ser Verwertung erziel­te Erlöse wer­den der FotografIn ent­spre­chend den Regelungen in Ziffer 5 vergütet.“
  • 3.6 Neu ist der Satz „Eine Urhebernennung bei der Lizenzierung DrittanbieterInnen [sic] wird jeder­zeit ange­strebt, kann aber nicht immer gewähr­leis­tet werden“.
  • 5.2: Die Honorierung sinkt von 40–60% auf 20–60%. Inwieweit sich das zugrun­de lie­gen­de Punktesystem für die Verteilung der Kommissionen eben­falls geän­dert, ist noch nicht bekannt.
  • 5.7 (alt): Der Satz: „Auf aus­drück­li­chen Wunsch der FotografIn kann die Auszahlung des Guthabens im Einzelfall auch schon bei einem Guthaben ab 10,00 EUR erfol­gen.“ ent­fällt ersatz­los.
  • 5.5 (bzw. 5.8 alt): Der alte Satz „Hat die FotografIn bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung noch ein Guthaben, wird die­ses unge­ach­tet der jewei­li­gen Höhe 14 Tage nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses aus­ge­zahlt.“ ändert sich in „Das Guthaben aus dem jewei­li­gen Beteiligungssatz (Ziffer 5 Abs. 2) ver­jährt mit einer Frist von drei (3) Jahren und im Falle einer gewerb­li­chen FotografIn (§ 14 BGB) mit einer Frist von einem (1) Jahr – begin­nend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.“
  • 6.2 Neu ist der Satz „Bei Freigabe eines hoch­ge­la­de­nen Fotos durch die Bildredaktion muss die FotografIn vor Veröffentlichung alle nöti­gen Model- und Eigentumsfreigaben erteilen.
  • 9.2 Neu ist der Satz „Erfolgt ein Widerspruch [gegen die­se Upload-​Bedingungen] durch die FotografIn, wird das Vertragsverhältnis mit sofor­ti­ger Wirkung beendet.“

Diese neu­en Upload-​Bedingungen gel­ten ab dem 1. April 2019. In den nächs­ten zwei Wochen haben Fotografen Zeit, den Upload-​Bedingungen zu wider­spre­chen. Das kann per E‑Mail an info@photocase.com gesche­hen. Die Upload-​Bedingungen gel­ten als ange­nom­men, wenn vom Widerspruch kein Gebrauch gemacht wird.

Update 17:40 Uhr:
Photocase hat mir auf mei­ne Nachfragen geant­wor­tet und schreibt: „Im Moment ändert sich das Punktesystem nicht. Es wird aber sicher­lich in der Zukunft Anpassungen geben. Zukünftig müs­sen Modelrelease mit hoch­ge­la­den wer­den. Das füh­ren wir nicht gleich mit der Änderung ein, wol­len aber in den AGB schon mal dafür die Grundlage legen. Was pas­siert, wenn ein Fotograf den neu­en Upload-​Bedingungen wider­spricht? Dann müs­sen wir lei­der sei­nen Account löschen.“