Die Berliner Bildagentur Photocase ändert ihre Upload-Bedingungen. Leider schreiben sie nicht, was sich genau im Detail ändert und verweisen nur auf den kompletten Text mit über 2000 Wörtern.

Das Wichtigste in Kürze: Wie so oft in letzter Zeit wird hier eine Honorarkürzung versteckt, von aktuell 40–60% auf 20–60%.
Wer keine Zeit hat, die neuen mit den alten Upload-Bedingungen vom September 2016 zu vergleichen, findet hier alle wichtigen Änderungen im Überblick:
- 2.3 Neu: Fotografen müssen nun neben ihrem Namen und der Adresse auch ihre Telefonnummer angeben und aktuell halten.
- 3.6 Dieser Absatz entfällt: „Die FotografIn räumt PHOTOCASE ferner das Recht ein, das jeweilige Foto auf Bestellung einer EndkundIn als Fotodruck (Print) in der gewünschten Größe zu liefern und es zu diesem Zweck selbst oder durch eine entsprechende DienstleisterIn zu vergrößern, durch Druck oder vergleichbare Verfahren zu vervielfältigen und den gefertigten Print im Wege der körperlichen Verbreitung an die EndkundIn zu verkaufen. Aus dieser Verwertung erzielte Erlöse werden der FotografIn entsprechend den Regelungen in Ziffer 5 vergütet.“
- 3.6 Neu ist der Satz „Eine Urhebernennung bei der Lizenzierung DrittanbieterInnen [sic] wird jederzeit angestrebt, kann aber nicht immer gewährleistet werden“.
- 5.2: Die Honorierung sinkt von 40–60% auf 20–60%. Inwieweit sich das zugrunde liegende Punktesystem für die Verteilung der Kommissionen ebenfalls geändert, ist noch nicht bekannt.
- 5.7 (alt): Der Satz: „Auf ausdrücklichen Wunsch der FotografIn kann die Auszahlung des Guthabens im Einzelfall auch schon bei einem Guthaben ab 10,00 EUR erfolgen.“ entfällt ersatzlos.
- 5.5 (bzw. 5.8 alt): Der alte Satz „Hat die FotografIn bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung noch ein Guthaben, wird dieses ungeachtet der jeweiligen Höhe 14 Tage nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ausgezahlt.“ ändert sich in „Das Guthaben aus dem jeweiligen Beteiligungssatz (Ziffer 5 Abs. 2) verjährt mit einer Frist von drei (3) Jahren und im Falle einer gewerblichen FotografIn (§ 14 BGB) mit einer Frist von einem (1) Jahr – beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.“
- 6.2 Neu ist der Satz „Bei Freigabe eines hochgeladenen Fotos durch die Bildredaktion muss die FotografIn vor Veröffentlichung alle nötigen Model- und Eigentumsfreigaben erteilen.
- 9.2 Neu ist der Satz „Erfolgt ein Widerspruch [gegen diese Upload-Bedingungen] durch die FotografIn, wird das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.“
Diese neuen Upload-Bedingungen gelten ab dem 1. April 2019. In den nächsten zwei Wochen haben Fotografen Zeit, den Upload-Bedingungen zu widersprechen. Das kann per E‑Mail an info@photocase.com geschehen. Die Upload-Bedingungen gelten als angenommen, wenn vom Widerspruch kein Gebrauch gemacht wird.
Update 17:40 Uhr:
Photocase hat mir auf meine Nachfragen geantwortet und schreibt: „Im Moment ändert sich das Punktesystem nicht. Es wird aber sicherlich in der Zukunft Anpassungen geben. Zukünftig müssen Modelrelease mit hochgeladen werden. Das führen wir nicht gleich mit der Änderung ein, wollen aber in den AGB schon mal dafür die Grundlage legen. Was passiert, wenn ein Fotograf den neuen Upload-Bedingungen widerspricht? Dann müssen wir leider seinen Account löschen.“