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Pimp My Stock: Bildbesprechungen von Stockfotos 58

Willkommen zur aktu­el­len Folge von „Pimp My Stock!“, der Serie, wo ich Stockfotos auf ihre Verkäuflichkeit hin bewer­te. Diesmal mel­det sich Herbert bei mir, der sei­ne Fotos bei EyeEm anbie­tet. Er schreibt mir:

Hallo Robert,

Mein Name ist Herbert. Vor zwei Jahren hab ich zum ers­ten Mal Fotos bei Shutterstock, Fotolia, iStock und Alamy hoch­ge­la­den. Die Gnade der frü­hen Geburt und der siche­ren Rente hat aber den Nachteil, dass mein Schulenglisch nur ein Wahl- bzw. Nebenfach war. Die letz­ten 40 Jahre habe ich das sel­ten benö­tigt und es völ­lig ist ver­küm­mert. Da aber bei allen Agenturen eng­lisch Voraussetzung ist, ist mein Stockfotobetrieb aus Zeitgründen wie­der in den Hintergrund getreten. 

Zurzeit bie­te ich mei­ne Fotografien unter dem Namen Herbb nur auf EeEym an. Dort sind ca. 1200 Fotos hin­ge­legt. 820 haben es in den Markt geschafft, 350 sind bei Partneragenturen unter­ge­kom­men. Damit hab ich einen sagen­haf­ten Gewinn von 9.50 Dollar erwirtschaftet.

Die Ablehnung der ca. 400 Fotos ent­zieht sich aller­dings oft­mals mei­nem Verständnis. Der intel­li­gen­te Algorithmus, der die Bilder scannt, bringt immer wie­der son­der­ba­ren Ausschuss, bzw. for­dert Genehmigungen, die ein­fach nicht erfor­der­lich oder nicht zu bekom­men sind.

Zurzeit bear­bei­te ich die Fotos mit ACDsee10Pro. Hier schär­fe ich nach und ände­re meis­tens den Kontrast, die Sättigung und die Helligkeit. Ich hab mit dem Programm vor ca. 20 Jahren ange­fan­gen und bin immer noch zufrie­den. Natürlich kann es dem Platzhirsch Adobe nicht das Wasser rei­chen. Mein Ziel mit dem Stockfotoverkauf wären die jähr­li­chen Abo-​Kosten von Adobe zu verdienen.

Die aus­ge­wähl­ten Bilder wur­den von EyeEm abge­lehnt, weil sie nicht ihren Anforderungen ent­spre­chen. Mich wür­de inter­es­sie­ren, wie das der Experte sieht.

Foto Nr 1 – 7 wur­den wegen Qualitätsmängel abge­lehnt. Die Bilder 8- 10 wegen feh­len­der Eigentümerbescheinigung.

Ein klei­ner foto­gra­fi­scher Lebenslauf:

Nach 45 Jahr ein­zah­len in die Rentenkasse, bin ich jetzt in der Phase, in der ein Bruchteil wie­der zurück­kommt. Ich bin Rentner, der Garten ist inzwi­schen poliert, in mei­ner Hobby- Werkstatt sind alle Schrauben gezählt. Nur zum Fenster raus­schau­en ist zu lang­wei­lig. Nach den Schrauben wur­den die Fotos sor­tiert und bei EeEym hochgeladen. 

Ich foto­gra­fie­re seit den 70er Jahren. Meine ers­te Knipse, Kamera wäre zu ver­we­gen, war eine Agfa Pocket. Danach hab ich eine Gedächtnislücke bis zur Minolta X700. Um die zu erwer­ben muss­te ich meh­re­re Wochen zusätz­lich nach Feierabend und am Wochenende einen Nebenjob anneh­men. Leider wur­de sie mir nach ein paar Jahren im Urlaub in Italien aus dem Auto geklaut Die fol­gen­de Kindererziehung und der Hausbau erfor­der­ten eine klei­ne schöp­fe­ri­sche Pause. Geknipst wur­de da mit einer klei­nen Canon. Typ unbekannt.

Als dann die ers­ten digi­ta­le Kameras in den Medien auf­tauch­ten war ich wie­der Feuer und Flamme. Für unse­ren ers­ten Südafrika-​Urlaub im Jahr 2002 erwarb ich nach lan­gem abwä­gen eine Nikon Coolpix 775 mit dem dama­li­gen Spitzenwert 2,1 Megapix für 700DM. Damals eine stol­ze Summe. Die Einschaltzeit betrug so um die 7 Sekunden. Ein Dilemma, wenn man im Nationalpark Tiere foto­gra­fie­ren woll­te. Bis Kamera betriebs­be­reit war, war im schlimms­ten Fall das Zebra vom Löwen nicht nur erlegt, son­dern mit Haut und Haaren gefres­sen. 😊. Ein zwei­ter Akku war damals ein­fach zu teu­er. Es gab nur zwei Möglichkeiten. Die Kamera ein­ge­schal­tet zu las­sen, dann war am Nachmitag Schicht im Schacht. Die zwei­te Variante war zu hof­fen, dass besag­ter Löwe foto­geil war und war­te­te, bis ich mei­ne Kamera schuss­be­reit hat­te. Auch dies Kamera hat­te eine kur­ze Halbwertszeit. Kurz vor Ende der Reise rutsch­te ich bei einem Spaziergang am Meer auf einem glit­schi­gen Felsen aus und fiel ins Wasser. Obwohl die Kamera nur für max. eine Sekunde mit dem Wasser in Berührung gekom­men war, bedeu­te­te das das Todesurteil für sie.

Jetzt folg­te eine Sanyo AZ3. Damals eine unbe­kann­te und völ­lig unter­schätz­te Kamera. Alle höher­prei­si­ge Canons und Sonys von Bekannten waren ihr unter­le­gen. Leider hat­te Sanyo gegen die aggres­si­ve Werbepolitik der bei­den ers­te­ren kei­ne Chance und ver­schwand nach ein paar Jahren wie­der vom Markt.

Nachdem ich viel auf Reisen war, soll­te auch der Nachfolger bei guter Qualität in die Hosentasche pas­sen. Es war Zeit für eine Panasonic Lumix TZ 3. Diesem Typ blieb ich dann, hoch bis zur Tz 10 treu. Einmal in den Einstellungen und den Menüs eines Herstellers gewohnt, woll­te ich die Marke nicht wech­seln und foto­gra­fie­re bis jetzt mit der Lumix FZ1000. Der Abschied von der Hosentaschengröße fiel mir nicht leicht. Inzwischen bin ich das aber so gewohnt, dass ich mir nicht mehr anders vor­stel­len kann. Ob der nächs­te Schritt noch­mals eine Brigdekamera wird oder ich dann doch mal zum Vollformat wechs­le, weiß ich noch nicht.

Danke und schö­nen Gruß, Herbert“

Bevor wir uns nach die­ser aus­führ­li­chen Einleitung sei­nen Fotos wid­men, vor­weg zwei Hinweise zu sei­ner Mail.

Erstens sind Ablehnungen, vor allem bei EyeEm ger­ne will­kür­lich begrün­det und soll­ten nicht als Maßstab für das eige­ne Fotografieren genom­men wer­den. Andere Agenturen mögen die Bilder ganz anders beur­tei­len. Viel wich­ti­ger ist mei­nes Erachtens, dass man selbst rea­lis­tisch ein­schät­zen kann, ob die ein­ge­reich­ten Motive kom­mer­zi­ell genug sind, um Käufer zu finden.

Zweitens gibt es eine wei­te­re gute Möglichkeit, in den Genuss von Adobe Photoshop zu kom­men: In den letz­ten zwei Jahren bekom­men alle Fotografen, die bei Adobe Stock mehr als 300 Bilder online gestellt haben und dabei weni­ger als 50% Ablehnungen erziel­ten, das Adobe Foto-​Abo (Photoshop + Lightroom) kos­ten­los für ein Jahr. Die Chance ist hoch, dass Adobe auch 2020 die­ses Angebot wie­der ankün­di­gen wird, erfah­rungs­ge­mäß eher in der zwei­ten Jahreshälfe. Wer mit­ma­chen will, ein­fach hier kli­cken* und oben rechts auf „Verkaufen“ gehen.

Nun aber zu den Fotos:

Bei die­sen bei­den Oldtimern ist zwar schon ein Teil des Nummernschildes retu­schiert wor­den, ich emp­feh­le jedoch, auch den rest­li­chen Teil zu ent­fer­nen. Außerdem wür­de ich das Bild oben enger beschnei­den bis kurz über die rot-​weiß gestreif­te Markise, damit die­ser Bereich weni­ger ablenkt. Ansonsten hal­te ich das Bild für stock-​geeignet, wenn es mit den rich­ti­gen Begriffen wie „Vintage, Retro, etc.“ ver­schlag­wor­tet ist.

Dieses Bild zeigt ein Heiligenhäuschen an einem Feld. Diese Häuschen sind an sich schon nicht der Renner bei Bildkäufern und hier hel­fen die ange­schnit­te­nen Bäume an den Rändern und die wil­den Gräser im Vordergrund nicht, die Verkäuflichkeit zu ver­bes­sern. Ich sehe da wenig Verkaufschancen.

Das nächs­te Bild zeigt ein ähn­li­ches Motiv, ein Wegkreuz an einer Bank. Auch wenn das Motiv gene­rell ähn­lich gerin­ge Verkaufschancen hat, ist hier die Komposition zumin­dest deut­lich anspre­chen­der mit Textfreiraum, wel­che das Bild zumin­dest für reli­giö­se Kunden attrak­ti­ver macht.

Das Foto zeigt einen ver­schnei­ten Weg im Winter. Hier stört mich, dass der Weg links etwas abge­schnit­ten ist und ins­ge­samt wirkt es, als wäre bei der Bildbearbeitung zuviel HDR ange­wen­det wor­den. Diese Jahreszeitenmotive sind prin­zi­pi­ell belieb­te Kalendermotive, die­ses ist hier aber nicht pla­ka­tiv genug, um in die enge­re Auswahl zu kommen.

Weiter mit den Jahreszeiten geht es bei die­sem Herbstbild mit Herbstlaub. Auch hier gilt lei­der, dass das Laub nicht pla­ka­tiv genug in Szene gesetzt wur­de, um genü­gend Anklang bei Käufern zu finden.

Weingläser vor einem Ozean: Dieses Urlaubsmotiv ist von der Aussage sicher gefragt bei Käufern, in der Umsetzung hier jedoch ver­bes­se­rungs­wür­dig. Der Fokus muss mehr auf den Gläsern lie­gen, die sau­be­rer aus­se­hen müss­ten und der Hintergrund hät­te mehr in der Unschärfe ver­schwin­den müs­sen. Hier zum Vergleich ein Bestseller bei Adobe Stock*, der genau die erwähn­ten Unterschiede aufweist.

Ein altes ver­wit­ter­tes Fenster: Solche Motive gehö­ren zu den Lieblingsmotiven von Hobby-​Fotografen, inso­fern ist das Angebot ent­spre­chend hoch. Um da über­haupt Chancen zu haben, wür­de ich bei die­sem Motiv den Anschnitt rechts bes­ser retu­schie­ren und die per­spek­ti­vi­sche Verzerrung entfernen.

Bei die­sem Bild einer Kuh im Stall fehlt die Eigentumsfreigabe, da die­se anhand der Marke links im Ohr iden­ti­fi­zier­bar ist. Aber selbst wenn die Marke retu­schiert wür­de, blie­be die Frage offen, ob ein Landwirt mit so einem Foto für sei­nen Betrieb wer­ben wür­de? Ich bezweif­le es.

Bei die­sem Vogelfoto, ver­mut­lich mit einer Alpendohle, kann ich nicht genau sagen, war­um ein Property Release ver­langt wird. Vermutlich wegen der teils les­ba­ren Schautafel. Diese lenkt auch etwas vom eigent­li­chen Motiv, dem Vogelfüttern ab.

Kleiderverkauf am Strand: Die Farben sind har­mo­nisch im Bild und Einzelhandel-​Themen sind gene­rell gute Stockmotive. In der 100%-Ansicht ist viel­leicht noch irgend­wo ein Logo oder Label an der Kleidung erkenn­bar, was dazu geführt hat, dass die Agentur einen Property Release ver­langt. Oder sie ist ein­fach nur streng und will einen wegen der even­tu­ell geschütz­ten Stoffmuster.

Allgemein kann ich die Entscheidungen von EyeEm in den vor­lie­gen­den Fällen schon nach­voll­zie­hen. Bei eini­gen Motiven lässt sich mit etwas mehr Bildbearbeitung viel­leicht das Foto durch die Bildredaktion schum­meln, aber wirk­li­che Bestseller-​Chancen haben die Motive lei­der alle nicht.

Falls ihr wis­sen wollt, wie sich eure Fotos schla­gen, könnt ihr ger­ne eben­falls kos­ten­los in einer „Pimp My Stock“-Folge mit­ma­chen. Alle Details fin­det ihr hier.

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Frag den Anwalt – Folge 08: Darf man Fotos von Oldtimern oder Flugzeugen veröffentlichen?

Nach lan­ger Zeit gibt es wie­der eine neue Folge von „Frag den Anwalt“. Diesmal ein Thema für die Autofotografen unter euch:

Foto: Alexey Testov

Hallo Robert,

seit eini­ger Zeit Suche ich nach einer Antwort auf fol­gen­de Frage, bzw. Fragen:
Kann ich Fotos von Oldtimern ver­öf­fent­li­chen, die auf einem Oldtimertreffen gemacht wurden?
Manche Treffen haben ihre eige­nen Bestimmungen, da ist es klar. Wie sieht es aber bei unge­re­gel­ten Veranstaltungen oder einem zufäl­li­gen Schnappschuß im öffent­li­chen Raum aus?
Sollte man das Kfz-​Kennzeichen immer unkennt­lich machen?
Die glei­che Frage stel­le ich mir übri­gens auch für Flugzeuge.
Ist es erlaubt Privatmaschinen (z.B. eine Cessna) auf einem „Planespotter“-Blog zu zeigen?
Vielleicht habe ich ja Glück und das wird ein Thema für die neue Rubrik!“

© Giuseppe Blasioli /​ Fotolia

Bei der Erstellung von Fotos auf Oldtimertreffen – also außer­halb des öffent­li­chen Raums – gilt zunächst das­sel­be, wie für jede ande­re Veranstaltung auch. Zunächst ist zu klä­ren, ob der Veranstalter damit ein­ver­stan­den ist, dass dort foto­gra­fiert wird. Dabei spielt es übri­gens kei­ne Rolle, ob das Ganze eine orga­ni­sier­te oder eine unge­re­gel­te Veranstaltung ist. Das Recht zu regeln, ob und wie /​ wofür foto­gra­fiert wer­den darf, resul­tiert aus dem Hausrecht des Veranstalters, das auch dann besteht, wenn die Veranstaltung „unge­re­gelt“ ist, aber auf Privatgrund stattfindet.

Erfahrungsgemäß wer­den die meis­ten Veranstalter gegen pri­va­te oder Fotos für ein Portfolio nichts haben. Dennoch emp­fiehlt es sich auch für Portfolionutzungen und aller­spä­tes­tens sobald es aber zu einer Weitergabe oder irgend­wie kom­mer­zi­el­len Verwertung der Aufnahmen kommt, eine Einwilligung des Veranstalters ein­zu­ho­len, um jeg­li­chem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Daneben sind bei der Fotografie von Autos stets Rechte des Herstellers ein Thema. Hier kom­men Urheberrechte für die Formgestaltung von Autos oder Autoteilen sowie Marken- und Designrechte hin­sicht­lich der Logos, Typbezeichnungen und eben­falls Formgebungen der Fahrzeuge in Betracht. Oldtimer sind hier in der Regel nicht ganz so kri­tisch zu sehen, wie aktu­el­le Modelle, da Urheber- und Designrechte nach einer gewis­sen Zeit ablau­fen und auch nicht ver­län­gert wer­den kön­nen. Dennoch blei­ben hier immer Restrisiken bestehen, sodass theo­re­tisch die Einwilligung der Hersteller des jewei­li­gen Fahrzeuges zu fra­gen ist.
Die Antwort auf die­se Frage lässt aber erfah­rungs­ge­mäß sehr lan­ge auf sich war­ten oder bleibt völ­lig aus. Im öffent­li­chen Raum kann bei Fahrzeugen übri­gens nicht auf die Panoramafreiheit zurück­ge­grif­fen wer­den, da die­se nur für Objekte gilt, die sich dau­er­haft im öffent­li­chen Raum befin­den, was bei Autos gera­de nicht der Fall ist.
Zudem stellt sich die Frage, ob auch der Halter des foto­gra­fier­ten Fahrzeuges zu fra­gen ist. Hier vor­weg: Autos haben kein all­ge­mei­nes Persönlichkeitsrecht und auch das Persönlichkeitsrecht des Halters schlägt in der Regel nicht auf das Fahrzeug durch. Daher muss bei der Fotografie von Autos grund­sätz­lich der Halter des Fahrzeuges nicht gefragt wer­den. Etwas ande­res könn­te gel­ten, wenn die Kennzeichen erkenn­bar sind, da die­se dem Fahrzeug die Zuordenbarkeit zum Halter ver­lei­hen. Allerdings ist hier zu berück­sich­ti­gen, dass die­se Zuordnung nicht ohne Weiteres mög­lich ist, sodass zumin­dest ich in die­sem Streit die Auffassung ver­tre­te, dass auch die Abbildung des Kennzeichens kei­ne Rechtsverletzung dar­stellt. Dies gilt umso mehr, als sich in der kon­kre­ten Fragestellung der Halter mit sei­nem Fahrzeug in eine öffent­li­che Sphäre begibt, indem er an einer Veranstaltung teil­nimmt. Die Thematik der recht­li­chen Bedeutung der Abbildung von Kennzeichen ist aller­dings umstrit­ten, sodass die Anonymisierung des Kennzeichens (etwa durch Austausch mit Fantasiekennzeichen) sicher­lich rat­sam ist, um auf Nummer sicher zu gehen. Das Gleiche gilt für die Fotografie von Flugzeugen.
Zusammengefasst ist es gera­de in die­sem Bereich der Fotografie schwie­rig, alle recht­lich erfor­der­li­chen Einwilligungen ein­zu­ho­len, da bei Autos sehr vie­le Rechte ver­eint sind. Gegebenenfalls soll­te man hier, falls man sich im Graubereich bewegt, fra­gen, wie stark man in wes­sen Rechte ein­greift und ob hier die Nachverfolgung einer poten­ti­el­len Rechtsverletzung nach deren Entdeckung wahr­schein­lich erscheint.

Über den Autor:
Sebastian Deubelli ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Nähe von München.

Hast Du eben­falls eine Frage an den Anwalt?
Hier fin­dest Du mehr Infos.

Pimp My Stock: Bildbesprechungen von Stockfotos 39

Ich bin fest ent­schlos­sen, den Rückstand an „Pimp My Stock!“-Einsendungen auf­zu­ar­bei­ten.
Deswegen geht es heu­te gleich wei­ter mit der nächs­ten Folge.

Michael schrieb diesmal:

Hallo Herr Kneschke,

ich bin nun seit fast einem Jahr bei Fotolia aktiv und habe mit einer Annahmequote von viel­leicht 10% etwas über 100 Bilder online. Meine Renner sind eine Dachrinne und ein Haus mit Wärmebild. […]
Auf Ihre Anregung hin woll­te ich es jetzt auch bei Shutterstock ver­su­chen und habe 10 Bilder eingereicht.
Im Anhang sind  alle zu fin­den. Nur die Baustelle und die Tür wur­den ange­nom­men! Was kön­nen Sie mir raten?

Meine Ausrüstung: Canon 1100D mit Tamron 18–200.

Mit freund­li­chen Grüßen,
Michael Jäger“

Ich fin­de es immer etwas schwie­rig, Bilder zu bespre­chen, von denen ich schon weiß, ob sie ange­nom­men oder abge­lehnt wur­den, weil es dann schnell so aus­se­hen kann, als wür­de ich nur eine fest­ste­hen­de Meinung zu begrün­den ver­su­chen, aber pro­bie­ren wir es trotzdem:

2-IMG_0533
Dieses Foto der Scheinwerfer eines Oldtimers wur­de wegen mar­ken­recht­li­chen Bedenken abge­lehnt. Das kann ich nach­voll­zie­hen, weil in der Mitte des vor­de­ren Scheinwerfers ein Logo des Herstellers zu erken­nen ist. Auch wenn mir die Komposition des Bildes – vor allem mit der unscharfen/​scharfen Spiegelung des Hauses – gefällt, sind die mög­li­chen Einsatzzwecke des Bildes begrenzt und damit auch der Nutzen als Stockfoto.

7-Oldtimer Grefrath_IMG_9967_0020
Auch hier gefällt mir die Strenge der Komposition. Ob das Design des Kühlergrills mar­ken­recht­lich geschützt ist, kann ich nicht beur­tei­len, auf jeden Fall hat es einen star­ken Wiedererkennungswert. Insgesamt ist mir der Anschnitt für ein Stockfoto jedoch zu eng und oben links über­strahlt das Bild auch.

15 - Monastera_IMG_3200 KopieMachen wir es hier kurz: Es ist kaum erkenn­bar, was auf dem Bild zu sehen sein soll, was immer ein sehr schlech­tes Zeichen bei einem Stockfoto ist. Selbst wenn es um die Schatten auf der Wand gehen soll­te, sind die­se lei­der zu unscharf, um Wirkung zu erzie­len. Ich habe ein ähn­li­ches Foto* gemacht, wo die Wirkung des Schattens jedoch bes­ser zur Geltung kommt.

Apfelblüte_IMG_1492

Dieses Foto von blü­hen­den Apfelbäumen ist prin­zi­pi­ell nicht schlecht, aber noch ver­bes­se­rungs­fä­hig. Um dar­aus ein gutes Stockfoto zu machen, wür­de ich oben rechts die ins Bild ragen­den Äste retu­schie­ren und dann das Bild ver­ti­kal spie­geln, weil der Textfreiraum (Himmel) rechts bes­ser wir­ken wür­de. Zusätzlich wür­de ich die Sättigung erhö­hen, etwas an der Gradiationskurve dre­hen, um mehr Kontrast ins Bild zu bekom­men und even­tu­ell eini­ge Filter (Lens Flare o.ä.) ausprobieren.

Baustelle_0007

Dieses ist eins der bei­den Bilder, wel­che bei Shutterstock ange­nom­men wur­den. Es ist kein „schö­nes“ Bild, aber ein „gut ver­käuf­li­ches“ Bild, weil das Thema „Arbeit“ und „Baustelle“ sofort erkenn­bar ist.

Bild4
Wenn wir uns die „Angebot/Nachfrage“-Brille auf­set­zen, ist das hier ein gelun­ge­nes Bild, weil nur weni­ge Fotografen auch eine Wärmebildkamera haben, mit der sie sol­che Thermografien erstel­len kön­nen. Die Komposition des Bildes ist ver­bes­se­rungs­wür­dig (ange­schnit­te­ner Schornstein, Strauch vor dem Haus, etc.) und lei­der sind die Auflösungen auch teue­rer Infrarotkameras zu klein, um die­sen Teil grö­ßer abbil­den zu kön­nen. Ich hät­te pro­biert, die­sen Umstand durch einen Weichzeichnungsfilter zu kaschie­ren und die lin­ke Hälfte des Bildes „nor­mal“ und die rechts vom Wärmebild über­la­gern zu lassen.

Ittertal_0023
Das ist das zwei­te ange­nom­me­ne Bild. Es ist tech­nisch in Ordnung, die Komposition okay. Nichts Überraschendes oder Weltbewegendes, aber soli­de auf­ge­nom­men. Diese ver­fal­le­nen Fassaden gehö­ren jedoch nicht zu den „Rennern“ in der Stockfotografie, wes­halb ich dem Bild nur weni­ge Verkaufschancen einräume.

Kaiser-Wilhelm-Hohensyburg_IMG_6937
Diese Pferde-​Statue über­zeugt mich nicht, auch wenn die Perspektive inter­es­sant ist. Aber fragt euch ml selbst: Für wel­che Nutzungen wür­de sich die­ses Motiv eig­nen? Mir fal­len nur sehr weni­ge ein.

Nr7-IMG_5724
Diese Seile am Hafen fin­de ich gut gut. Das leuch­ten­de Gelb sorgt für Aufmerksamkeit und die Seile ste­hen für Halt, Sicherheit und Betriebsamkeit. Der Hintergrund ist etwas unru­hig und hät­te mit einer offe­ne­ren Blende etwas unschär­fer gemacht wer­den können.

Paragleiter_12-09-17_0044
Die Agenturen ste­hen ja auf Gegenlicht und Sillhouetten, aber lei­der sind sol­che Bilder schwer zu meis­tern, wenn die Agenturen gleich­zei­tig auf tech­ni­sche Perfektion bestehen. Klar ist die Sonne aus­ge­fres­sen, das ist phy­si­ka­lisch nur logisch. Ich hal­te es trotz­dem für ein ver­käuf­li­ches Foto, weil es Freizeit und Freiheit sym­bo­li­siert. Ich wür­de es wie­der spie­geln, damit die Blickrichtung der Person wie beim Lesen nach rechts zeigt.

Was meint ihr? Welche Tipps könnt ihr Michael geben?

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