Schlagwort-Archive: Mauritius Images

Stockfotografie-​News 2010-01-15

Etwas spät heu­te, aber bes­ser als nie. Die News:

  • Dennis vom Blog „FotoTopics“ bat mich, auf sei­nen Foto-​Wettbewerb „Freundschaft“ hin­zu­wei­sen, der noch bis zum 31.01.2010 läuft. Das habe ich hier­mit gemacht.
  • Nach mei­nem Blog-​Post über die Steuer-​Neuigkeiten bei der Bildagentur Fotolia gibt es zur Zeit ein offi­zi­el­les Statement von Fotolia Deutschland in deren Forum, was besagt, dass doch kei­ne ITIN benö­tigt wer­de, wenn der Fotograf sein W8-​BEN-​Formular kor­rekt aus­ge­füllt habe.
  • Mauritius Images, die größ­te deut­sche (Macro-)Bildagentur, senkt gera­de die Preise für Bilder in Web-​Auflösung, ähn­lich wie es Getty Images vor eini­gen Monaten vor­ge­macht hat­te. Außerdem legt sich Mauritius Images jetzt auch eine „Billig“-Agentur mit dem Namen Bestprice-​Stock zu. Die Bilder dafür wer­den unter ande­rem von PantherMedia und ande­ren Bildagenturen geliefert.
  • Die Microstock-​Agentur BigStockPhoto hat eine (lei­der sehr lan­ge) Liste mit Suchbegriffen und den damit zusam­men­hän­gen­den Motiven ver­öf­fent­licht, die bei Bildagenturen kri­tisch bis ver­bo­ten sind. Unbedingt durchlesen!


So, das war’s für heu­te. Ich wün­sche Euch ein schö­nes Wochenende.

Kategorien in Bildagenturen abschaffen oder ändern

Die letz­ten Tage habe ich wie­der eine Fotoserie mit über 100 Fotos zu ver­schie­de­nen Bildagenturen hoch­ge­la­den. Es fühlt sich dabei immer so an als wür­de das Sortieren der Fotos in die vor­ge­ge­be­nen Kategorien der Bildagenturen die meis­te Zeit fres­sen. Deshalb plä­die­re ich hier öffent­lich für die Abschaffung oder Änderung der bestehen­den Kategorie-​Systeme bei Bildagenturen.

Meine Gründe:

  1. Vor eini­gen Monaten hat­te ich im Blog die­se Umfrage unter Bildagenturen gemacht, wel­chen Sinn deren Bildkategorien haben. Die Hauptantwort war, dass vor allem uner­fah­re­ne Bildkäufer die Kategorien nut­zen, um erst mal durch das Angebot „zu stö­bern“. Mittlerweile den­ke ich, dass die meis­ten Bildkäufer das Prinzip von Online-​Bildagenturen, Keyword-​Systemen und Microstock-​Anbietern ver­stan­den haben.
  2. In der glei­chen Umfrage gaben vie­le Bildagenturen zu, dass im Vergleich zur Stichwortsuche die Kategorien nur einen klei­nen Teil der Umsätze ausmachen.
  3. Vor allem für pro­fes­sio­nel­le Fotografen, die regel­mä­ßig Bildagenturen mit vie­len und guten Fotos belie­fern, stei­gern die Pflichtkategorien den Aufwand für das Einstellen von Fotos enorm. Diese Fotografen und Bilder sind jedoch meist iden­tisch mit denen, an denen die Bildagenturen am meis­ten ver­die­nen. Eine Bildagentur, die die Kategoriezuordnung nicht den Fotografen auf­bür­det, wür­den deren Workflow opti­mie­ren und die Agentur für Fotografen attrak­ti­ver machen.
  4. Vor allem in Microstock-​Agenturen mit meh­re­ren Millionen Fotos im Angebot ver­liert das urprüng­li­che Ziel von kate­go­rien, die Bildermengen sinn­voll zu begren­zen, mitt­ler­wei­le ins Leere. Bei Fotolia sind in der Kategorie Frau über eine hal­be Million Foto zu fin­den, die Katogorie „Kinder“ bei iStockphoto lie­fert über 180.000 Treffer und die Kategorie „Menschen“ bei Shutterstock ent­hält über 1,7 Millionen Bilder. Kategorien sind nicht mehr über­sicht­lich.

Trotz die­ser vier Gründe gibt es einen simp­len Grund, Kategorien bei­zu­be­hal­ten: Sie wer­den genutzt. Das bedeu­tet, dass damit auch eini­ge Verkäufe erzielt wer­den, die sonst viel­leicht nicht zustan­de gekom­men wären. Aber loh­nen sich die paar zusätz­li­chen Bilder im Vergleich zur Arbeitszeit der Fotografen? Ich sage nein!

Deshalb plä­die­re ich – wenn Bildagenturen Kategorien bei­be­hal­ten wol­len – für ein auto­ma­ti­sches System.

Ein auto­ma­ti­sches System wür­de so funk­tio­nie­ren: In den Kategorien wer­den auto­ma­tisch nur die Fotos ange­zeigt, die auch den Kategoriebegriff als Suchbegriff verwenden.Das Wort „Frau“ bei einem Foto wür­de dafür sor­gen, dass es z.B. in die Kategorie „Mensch“ oder „Frau“ sor­tiert wird. Der Begriff „Wald“ wür­de zu einem Zuweisen der Kategorien „Natur“ und „Wald“ füh­ren und so wei­ter. Die Anzeigeergebnisse der Kategorie „Menschen“ bei Shutterstock und die Suchergebnisse für das Wort „People“ dort sind ja auch fast iden­tisch. So ist es bei vie­len Bildagenturen.

Neben die­ser auto­ma­ti­schen Zuordnung sehe ich vor allem bei den Macrostock-​Agenturen noch einen ande­ren „Trend“. Statt fes­ter Kategorien gibt es dort „Trendthemen“ (Mauritius Images), „Bildgalerien“ (Corbis), „Our Pics“ (Age Fotostock), „Selections“ (Action Press), „Dossiers“ (Ullstein Bild) und so wei­ter. Das sind im Grunde nichts anders als wech­seln­de Kategorien (meist zu aktu­el­len Themen), die von den Bildredakteuren der Agenturen hand­ver­le­sen wer­den. So kön­nen die Neukunden wei­ter­hin stö­bern, ent­de­cken und sich inspi­rie­ren las­sen, ohne von zu vie­len Bildern erschla­gen werden.

Die Ironie des Ganzen: Ich bin mir sehr sicher, dass die Bildredakteure beim Auswählen der Fotos für die­se „wech­seln­den Kategorien“ auch erst ein Stichwort in ihre Suchmaschine ein­ge­ben, zum Beispiel „Valentinstag“, „Olympia“, „Herbst“ und so wei­ter. Wenn die das kön­nen, schaf­fen das die Bildkäufer auch.

In die­sem Sinne: Bitte, Bildagenturen, schafft die Kategorien ab! Oder ändert Euer System.

Was sagt ihr dazu? Stört euch das eben­falls? Wie könn­ten die Kategoriesysteme ver­bes­sert wer­den? Ich freue mich auch über Beiträge aus Käufersicht oder von den Agenturen.

Stockfotografie-​News 2009-11-13

Letzte Woche fie­len sie aus, dies­mal sind sie wie­der da: Die Nachrichten. Heute gibt es vor allem Infos für die Bildkäufer unter euch.

  • An die Bildnutzer und Grafiker unter Euch: Tabato (Ihr erin­nert Euch? Die Ex-„Image Source“-Firma) ver­schenkt hier 24 frei­ge­stell­te Bilder mit Weihnachtsthemen.
  • Noch was für Bildkäufer: ImagePoint bie­tet jetzt Mikroskop-​Bilder an. Zwar sind bis­her nur 43 Bilder in der Galerie, aber die sehen gut aus. Hätte nie gedacht, dass Dickdarm-​Bakterien so sty­lisch aussehen.
  • Die Deutsche Telekom macht ernst mit der Verzahnung T‑Online und ihrer neu­en Microstock-​Agentur Polylooks. Ab sofort wer­den rechts neben den Suchtreffern der T‑Online-​Suche auch 1–2 Bilder von Polylooks ange­zeigt. Nach wel­chen Kriterien die Fotos aus­ge­wählt wer­den, ist noch unklar, noch haben mich die Ergebnisse nicht beein­druckt. Auch der Telekom-​Fotoservice bie­tet an, Polylooks-​Motive auf Leinwände zu drucken.
  • Mauritius Images hat jetzt ein Online-​Magazin gestar­tet, die ers­te Ausgabe beschäf­tigt sich mit dem Thema Beauty.
  • Getty Images ver­treibt jetzt auch das Archiv von Bloomberg Photos, wel­ches vor allem Nachrichten-​Motive aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Unternehmen produziert.
  • Die Microstock-​Agentur Fotolia star­tet jetzt in der Türkei mit ihrer Webseite auf tür­kisch. Damit deckt die Agentur 11 Sprachen ab (wenn eng­lisch und ame­ri­ka­nisch zusam­men­ge­zählt wer­den). Wenn man sich die bis­her meist­ver­kauf­ten Bilder anschaut, kann man sagen: Türken ste­hen auf Raumschiffe.
  • Die Bildagentur Panthermedia kün­digt eine Kooperation mit der Firma Poster-​Union GmbH an. Damit kön­nen Fotografen ihre Fotos auch über Poster-​Union als Leinwand, Fototapete und, nun ja, Poster eben ver­kau­fen. Wer dar­an nicht teil­neh­men will, muss das im Bereich „Sonderprojekte“ ange­ben, ansons­ten neh­men die eige­nen Bilder auto­ma­tisch teil.
  • Fotografen, die kei­ne Lust mehr haben, sich mit zah­lungs­fau­len Kunden rum­zu­är­gern, könn­te das hier inter­es­sie­ren: Die Müchner Firma belegART nimmt Fotografen den Zahlungsverkehr mit Auftraggebern kom­plett ab und bie­tet die­sen Service jetzt 3 Monate lang umsonst an. Nach Ablauf der Testphase lie­gen die Gebühren für den Service je nach Umsatz zwi­schen 0,5 und 4 Prozent des Netto-Rechnungsbetrages.
  • Nix gegen Canon, aber die Nikon Roadshows sind irgend­wie bes­ser orga­ni­siert: Im November tourt Canon wie­der mit der Canon CPS Roadshow durch Deutschland, kün­digt groß­spu­rig Live-​Shootings und mehr an, aber auf deren Anmelde-​Seite fin­de ich nur eine Liste mit Werbe-​Vorträgen, die mich erwar­ten wür­den. Schade, dabei dach­te ich, ich könn­te am 19.11. in Köln ein Treffen mit Euch Blog-​Lesern vorschlagen.

Na gut, ein andern­mal halt.

Stockfotografie-​News 2009-10-23

Hat es jemand gemerkt? Die News sind letz­te Woche kom­plett aus­ge­fal­len. Nun wird es aber höchs­te Zeit, weil sich die Neuigkeiten aus der Stockfotografie-​Branche schon stapeln.

  • Die Bildagentur Zoonar bie­tet nun die Möglichkeit, aus­ge­wähl­te Fotos in das APIS-​Netzwerk ein­zu­spei­sen, ein Distributionskanal vor allem für gro­ße Verlage.
  • Canon kün­digt für Ende des Jahres die Canon EOS 1D Mark IV an, die hier schon vor­be­stellt* wer­den kann. Die Kamera wird 16 MP, zwei DIGIC 4‑Prozessoren, 45 AF-​Messfelder, einen ISO-​Bereich bis 102.400 und eine FullHD-​Videofunktion haben und bis zu 10 Bildern pro Sekunde auf­neh­men kön­nen. Im Foto-​Modus wohlgemerkt… 😉
  • Canon kün­digt auch gleich ein neu­es Firmware-​Update für die 5D Mark II an, wel­ches Videoaufnahmen wahl­wei­se mit 24, 25 oder 30 Bildern pro Sekunde ermög­li­chen soll. Leider ist die Veröffentlichung erst Mitte 2010 geplant.
  • Die Bildagentur Mauritius Images koope­riert mit der Firma pix­olu­ti­on, um deren Bildersuchsystem ImageSorter zu nut­zen. Das zeigt Fotos als nach Farben sor­tier­ten Clustern an und eig­net sich damit vor allem für Bildkäufer, bei denen die Farbauswahl eine ent­schei­de­ne Rolle spielt.
  • Nach istock­pho­to bie­tet nun auch Shutterstock eine ver­bind­li­che Rechte-​Garantie für gekauf­te Fotos und Videos an.
  • Auch Fotolia hat zwei span­nen­de Neuigkeiten: Zum einen ver­öf­fent­licht es mit „Fotolia Ribbon“* ein Microsoft Word und ein Powerpoint-​Plugin, mit dem Fotolia-​Fotos direkt aus die­sen Programmen ein­ge­fügt und gekauft wer­den können.
  • Die zwei­te Neuigkeit ist „Operation Level Ground“*. Damit bie­tet Fotolia neu­en Fotografen die Möglichkeit, gleich mit einem höhe­ren Ranking ein­zu­stei­gen, wenn sie min­des­tens 1.000 Bilder und einen Mindestgesamtumsatz mit­brin­gen, den sie bis­her bei ande­ren Bildagenturen erzielt haben. Somit kön­nen Profi-​Fotografen gleich vom Start mehr ver­die­nen als sie es könn­ten, wenn sie auf der Rangliste ganz unten anfangen.
  • Im Blog der Firma LookStat gab es gleich drei lesens­wer­te Artikel. Zum einen eine Ideen-​Liste mit den belieb­tes­ten Suchbegriffen für Weihnachten, ein Suchbegriff-​Vergleich zwi­schen „Hund“ und „Katze“ und die Meldung, dass im Statistik-​Bereich nun Fotos nach Serien sor­tiert wer­den kön­nen. Das ist hilf­reich, um zum Beispiel leicht zu erken­nen, wie viel die Fotos einer Fotosession zusam­men über meh­re­re Bildagenturen hin­weg ein­ge­bracht haben oder wel­che Models wie viel Umsatz gebracht haben.
  • Markus Wäger stellt in sei­nem Blog eine Erfindung von Tao Chen vor, mit der man nur ein Motiv unge­fähr skiz­zie­ren muss, damit das Programm ent­spre­chen­de Fotos raus­sucht. Wer das System in eine Bildagentur inte­griert, könn­te damit die Bildersuche revo­lu­tio­nie­ren und unab­hän­gi­ger von Suchbegriffen machen.
  • Die Bildproduktionsfirma Image Source ändert ihren Namen in taba­to und kon­zen­triert sich auf die Motivbereiche Healthcare und Finance.
  • Die Footage-​Agentur Pond5 ver­kauft jetzt auch Audio-​Clips.
  • Auch die Bildagentur PantherMedia rührt kräf­tig an ihren Verkaufsmethoden. Erst eröff­nen sie eine Zweigstelle in Polen, jetzt strei­chen sie die Anzahl ihrer Bildgrößen von 9 auf 6 zusam­men und ver­än­dern die Preise. Beim Credit-​Kauf eines DinA4-​Fotos wer­den nun zwi­schen 9,60 Euro bis 16,68 Euro fäl­lig, statt wie bis­her 49,90 Euro beim Kauf auf Rechnung. Das ent­spricht einer Preissenkung von 80%. Ich bin noch nicht sicher, ob ich das gut fin­den soll.
  • Die Bildagentur Getty Images ent­lässt wie­der Mitarbeiter und schließt ihre Abteilung für Auftragsproduktionen. Diese soge­nann­ten „whol­ly owned shoots“ sind Fotoserien, die von einer Bildagentur in Auftrag gege­ben und bezahlt wer­den. Der Fotograf ver­dient dann nur an dem einen Auftrag, die Verkaufsprovisionen flie­ßen dann meist aus­schließ­lich (oder zu einem viel grö­ße­ren Teil) an die Bildagentur. Ich muss zuge­ben, dass ich die­sem Modell nie beson­ders eupho­risch gegen­über stand, da es lang­fris­tig die die Machtposition zu Lasten der Fotografen in Richtung Bildagentur ver­la­gert. Deswegen stimmt mich die­se Meldung nicht so trau­rig. Aber auch anders könn­te ein Schuh draus wer­den: Getty will das Risiko, ob sich eine Fotostrecke gut ver­kauft oder nicht, an die Fotografen aus­la­gern. Oder wie seht ihr das alles?

* Affiliate-​Link (ich erhal­te Provision beim Kauf, ihr zahlt nicht mehr)

Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen

Ursprünglich soll­te der Titel die­ses Artikels „Schutz von Models in Bildagenturen“ lau­ten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häu­figs­ten Probleme, wenn ein gekauf­tes Bild falsch ein­ge­setzt wird. Oder wie es mir gegen­über ein Rechtsanwalt tref­fend for­mu­lier­te: „Eine Banane ver­klagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten“.

Deswegen will ich in die­sem Text kurz zusam­men­fas­sen, wel­che Nutzungsarten übli­cher­wei­se ver­bo­ten sind. Dabei kon­zen­trie­re ich mich die Bereiche, die auch für Models inter­es­sant sind, den ich bekom­me häu­fig von Models zu hören, dass sie nicht wol­len, dass ihre Fotos für „unse­riö­se“ Zwecke genutzt wer­den. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-​Charakter, recht­lich ver­bind­lich sind immer die Lizenzbedingungen der jewei­li­gen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wur­de. Unten habe ich die­se Lizenzverträge auch ver­linkt und einen Teil der wich­ti­gen Passagen zitiert.

Türsteher verweigert Zutritt

Wer bis zum Ende durch­ge­hal­ten hat, mag den Eindruck bekom­men, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos mög­lich sei. Das stimmt natür­lich nicht und ich wer­de bald einen Artikel mit den viel­fäl­ti­gen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos ver­öf­fent­li­chen. Doch erst mal die Einschränkungen.

Verbotene Nutzung:

  • Nutzung in ille­ga­ler Weise
    Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit ille­ga­len Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, reli­giö­se Intoleranz und all die ande­ren Dinge, die das Grundgesetz ver­bie­tet. Verboten wäre bei­spiels­wei­se die Nutzung eines Fotos in einem volks­ver­het­zen­den Flyer einer rechts­extre­men Partei.
  • Nutzung in erotischer/​por­no­gra­fi­scher Weise
    Dazu zählt bei­spiels­wei­se, aber nicht aus­schließ­lich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-​Filmen oder Portraits von Models für Escort-​Webseiten. Da die Grenzen zwi­schen Erotik und Pornografie flie­ßend sind, soll­te im Zweifel eher anhand einer kon­ser­va­ti­ven Sicht ent­schie­den wer­den oder bes­ser direkt die Bildagentur nach dem kon­kre­ten Nutzungswunsch gefragt werden.
  • Nutzung in dif­fa­mie­ren­der Weise
  • Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto aus­schnei­det und auf ein häß­li­ches Tier mon­tiert, belei­digt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text „Sie sieht geil aus, aber ist stroh­doof“ steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übri­gens auch, wenn nicht das Model, son­dern der Fotograf belei­digt wird, z.B. mit dem Kommentar: „Das Foto hat der Spanner heim­lich im Bad auf­ge­nom­men“. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glück­li­chen Familie am Frühstückstisch mit dem Text „Dank die­sen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abge­nom­men“ ist grenz­wer­tig, denn es impli­ziert, dass die Models vor­her 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die fol­gen­de ver­bo­te­ne Nutzung:
  • Nutzung als Meinungsaussage
    Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeb­lich eine Meinung äußert, ist das ver­bo­ten. Klassische Fälle sind Aussagen wie „Ich wähl die Partei XY“, „Ich bin gegen Abtreibung“ oder „Ich esse nur das lecke­re Brot von Bäcker XY“. Besonders emp­find­lich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral.
  • Nutzung in ver­fäl­schen­der Weise
    Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht „Hilfe, mein Mann betrügt mich“, „Mein Sohn strei­tet immer mit mir“ oder „Mein Nachbar bedroht mich“. Zur Illustration wer­den ger­ne Stockfotos gekauft. Das ist nur zuläs­sig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht iden­tisch mit den Personen des Textes sind. Dazu ste­hen ent­we­der neben dem Foto oder im Text „Szene nach­ge­stellt“, „nur zur Illustration“ oder ähn­li­che Hinweise.
  • Nutzung in unmo­ra­li­scher Weise
    Hier wird es schwam­mig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumin­dest im Gesetzbuch stren­ge­re Sitten herr­schen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wie­der. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weni­ger aus­führ­lich aufgelistet.

Die Faustregel für ver­bo­te­ne Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgend­wie nega­tiv aus­wir­ken könn­te (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), soll­te vor­her die Bildagentur gefragt wer­den und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.

Zusätzlich zu die­sen „mora­li­schen“ Verboten gibt es noch ande­re Kategorien.

Mehr ver­bo­te­ne Nutzungen:

  • In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt wer­den. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutz­wür­dig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erfor­der­li­chen Rechte am Foto besitzt, um die­sen Schutz in Anspruch neh­men zu kön­nen, gäbe es einen Interessenkonflikt.
  • Stockfotos dür­fen vom Bildkäufer weder kos­ten­los und gegen Bezahlung zum Download ange­bo­ten wer­den. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauf­ten Bildern selbst bei Bildagenturen hoch­ge­la­den haben, um damit Geld ver­die­nen zu wol­len. Das ist verboten!
  • Nutzungsrechte über­tra­gen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, son­dern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genau­er defi­niert wer­den. Üblicherweise ist ver­bo­ten, die­ses Nutzungsrecht ande­ren zu über­tra­gen. So darf bei­spiels­wei­se eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kau­fen (sozu­sa­gen in des­sen Auftrag), aber nicht das glei­che Foto für einen ande­ren Werbekunden nut­zen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähn­li­ches ist damit nicht möglich.

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen aus­führ­li­che­ren Artikel.

Wer ein Gefühl dafür bekom­men will, wel­che Nutzungen ver­bo­ten sind, kann sich nun ent­we­der zu den – meist sehr lang­at­mi­gen – Lizenzverträgen im Original durch­kli­cken, oder in den von mir zusam­men­ge­such­ten gekürz­ten Zitaten stöbern.

Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen
[…]
3.5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhn­li­chen Betrachter ver­let­zend oder unan­ge­mes­sen kon­tro­vers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder der­ar­ti­gen Verwendung eine Erklärung hin­zu­fü­gen, aus wel­cher her­vor­geht, (i) dass das Lizenzmaterial ledig­lich zu Illustrationszwecken ein­ge­setzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abge­bil­de­ten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6    Das Lizenzmaterial darf nicht in por­no­gra­fi­scher, dif­fa­mie­ren­der oder ander­wei­tig rechts­wid­ri­ger Weise ver­wen­det wer­den, weder direkt noch impli­zit oder in Kombination mit ande­ren Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller gel­ten­den recht­li­chen Vorschriften und/​oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen verpflichtet.“

Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

11. Unauthorized Uses:

Without limi­ta­ti­on, Content may not be used as a trade­mark, or for any por­no­gra­phic use, unlawful pur­po­se or use, or to defa­me any per­son, or to
vio­la­te any person’s right of pri­va­cy, publi­ci­ty or moral rights, or to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name or trade­mark of any per­son or entity.“

Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

III. Verwendungseinschränkungen
[…]
6. Es ist nicht gestat­tet, die Bilder auf belei­di­gen­de, ehr­rüh­ri­ge, por­no­gra­phi­sche, betrü­ge­ri­sche, ver­let­zen­de oder quä­len­de Weise zu ver­wen­den oder in einen sol­chen Zusammenhang zu brin­gen. Berührt der geplan­te Einsatz die­ser Bilder sol­che Bereiche oder kann auf einen der vor­ge­nann­ten Begriffe ein Zusammenhang geschlos­sen wer­den, ist eine vor­he­ri­ge schrift­li­che Genehmigung ein­zu­ho­len. Dieser Begriff gilt ein­schließ­lich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, kör­per­li­che oder see­li­sche Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder ande­re schwe­re kör­per­li­che oder geis­ti­ge Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.“

Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Standardlizenzbeschränkungen

(a) Untersagte Nutzungen. Sie dür­fen den Content ledig­lich dazu ver­wen­den, was in vor­ste­hen­dem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zuläs­sig ist. Zur wei­te­ren Erläuterung stel­len fol­gen­de Handlungen „Untersagte Nutzungen“ dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[…]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berech­tig­ter­wei­se han­delnd) oder gemäß dem anwend­ba­ren Recht ihrer Natur nach als por­no­gra­fisch, obs­zön, unmo­ra­lisch, ver­let­zend, dif­fa­mie­rend oder ver­leum­de­risch ange­se­hen wer­den, bzw. die hin­rei­chend wahr­schein­lich jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person oder Objekt in Misskredit brin­gen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jed­we­den Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise dar­stellt, die
(i) eine ver­nünf­ti­ge Person dazu brin­gen wür­den, anzu­neh­men, dass die­se Person jed­we­de Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sons­ti­ge Bemühung nutzt oder per­sön­lich bil­ligt; oder
(ii) die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se sen­si­blen Situation dar­stellt, ein­schließ­lich, aber ohne Beschränkung auf men­ta­le und phy­si­sche Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person ansto­ßend oder unschmei­chel­haft wäre“

Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeg­li­cher anders lau­ten­der und in die­sem Vertrag ent­hal­te­ner Bedingungen aner­kennt, akzep­tiert und garan­tiert das Nicht-​exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegen­über irgend­wel­chen vor­ge­nann­ten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berech­tigt ist:
[…]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
[…]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erschei­nen­de Menschen oder Eigentum (falls vor­han­den) mit jed­we­den poli­ti­schen, reli­giö­sen, wirt­schaft­li­chen oder ande­ren Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die ange­bil­de­te Person oder den Urheber in einem nega­ti­ven Zusammenhang dar­stel­len, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme poli­ti­sche Parteien und Meinungsförderung im poli­ti­schen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Verwendungsarten“

Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

Teil 2 Einschränkungen

Sie dür­fen nicht:
[…]
8. ein Bild in Zusammenhang mit por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem, oder sonst­wie ille­ga­lem oder sit­ten­wid­ri­gem Inhalt oder auf eine Art und Weise ver­wen­den, dass ein Markenzeichen oder geis­ti­ges Eigentum ver­letzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benut­zen, dass eine Person auf dem Foto nega­tiv dar­ge­stellt wird oder die Person so dar­stellt wird, dass sie dar­an Anstoß neh­men könn­te. Das schließt fol­gen­de Beispiele ein (ist aber nicht auf sol­che Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, ero­ti­schen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähn­li­che Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit poli­ti­schen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-​Material für phar­ma­zeu­ti­sche Produkte oder Gesundheitsfürsorge, ein­schließ­lich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygie­ni­sche Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die ver­leum­de­risch sind, oder die ille­ga­len, anstö­ßi­gen, oder unmo­ra­li­schen Inhalt haben.
Sie dür­fen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benut­zen, wenn die Benutzung andeu­tet, dass das Model sich an unsitt­li­chen oder ille­ga­len Taten betei­ligt fühlt oder an kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.“

123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. You may NOT
[…]
(f) under any cir­cum­s­tances use Content in con­nec­tion with any por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, defa­ma­to­ry or ille­gal mate­ri­als; endor­se­ment of product(s); sen­si­ti­ve mental/​health/​other simi­lar aspect of con­texts or subjects.“

StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

B: Prohibited uses

You may not use the Image in the fol­lo­wing ways, unless they are express­ly per­mit­ted by one of our Extended licen­ses that You have obtai­ned from Us in wri­ting for the Image:
[…]
* For por­no­gra­phic, unlawful or other immo­ral pur­po­ses, for spre­a­ding hate or dis­cri­mi­na­ti­on, or to defa­me or vic­ti­mi­ze other peo­p­le, socie­ties, cultures.
* In a way that would make peo­p­le assu­me that the person(s) depic­ted on the Image is/​are endor­sing a cer­tain pro­duct or a service.
* In a way that could give a bad name to eit­her Stockxpert or the person(s) depic­ted on the Image, inclu­ding illus­t­ra­ting sen­si­ti­ve social sub­jects such as health issues, crime, sexu­al pre­fe­ren­ces, drug abu­se or simi­lar issues.“

PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Unerlaubte Nutzung

Die Inhalte dür­fen nicht ein­ge­setzt werden
(a) für por­no­gra­fi­sche, sexis­ti­sche, dif­fa­mie­ren­de, ver­leum­de­ri­sche, ras­sis­ti­sche, Minderheiten oder reli­gi­ös ver­let­zen­de Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abge­bil­de­te Person/​en her­ab­wür­di­gen­den Art und Weise bzw. wenn davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass der Urheber oder die abge­bil­de­te Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines soge­nann­ten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht ein­ver­stan­den sein könn­te. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se per­sön­lich­keits­ver­let­zen­den Situation dar­stellt, ein­schließ­lich sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder ‑miss­brauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Inhalt dar­ge­stell­te Person ansto­ßend wäre (z.B. Dating-​Seiten, Escort Services, Erotikangebote, por­no­gra­fi­sche Angebote, jugend­ge­fähr­den­de Seiten). In die­sem Fall ist ein aus­drück­li­ches schrift­li­ches Einverständnis der betrof­fe­nen Person über PantherMedia ein­zu­ho­len (gegen eine pau­scha­le Gebühr).
[…]
(f) für sons­ti­ge uner­laub­te Handlungen“

Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte

[…]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abge­bil­de­ter Personen füh­ren kön­nen, sind
unzu­läs­sig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.“

Was sind Eure Erfahrungen mit den Einschränkungen bei der Nutzung von Stockfotos?