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Frag den Anwalt – Folge 03: Rakotzbrücke fotografieren?

Schon die drit­te Folge gibt es aus der jetzt schon belieb­ten Serie „Frag den Anwalt“. Diesmal wid­men wir uns einer Frage, die von uns Thomas per Mail erreichte:

Foto: Alexey Testov
Foto: Alexey Testov

Ich habe vor zwei Jahren die Rakotzbrücke in Kromlau foto­gra­fiert und bei Fotolia eingesetzt.

Ab November 2016 ist die Brücke nun mar­ken­recht­lich geschützt und darf nicht mehr ohne Genehmigung ver­brei­tet wer­den. Laut Artikel der heu­ti­gen Zeitung (16.11.2016) suchen sie auch einen Abmahnanwalt, der gezielt nach Fotos suchen soll.

Meine Frage: Wissen sie, ob ich das Bild bei Fotolia löschen muss, obwohl es ja vor dem Termin ver­öf­fent­licht wor­den war?

Das Bild wur­de auch drei­mal als Sonderlizenz ver­kauft. Könnte der Anwalt die­sen Kunden nun ver­bie­ten das Bild zu benut­zen?“

Diese Frage unter­glie­dert sich in zwei Themengebiete. Einerseits spielt der Markenschutz eine Rolle, dem ich aber kei­ne all zu gro­ße Bedeutung bei­mes­sen möch­te. Schauen wir uns dazu mal die Marke an, die mit Wirkung zum 02.11.2016 (Widerspruchsfrist läuft noch) beim DPMA ein­ge­tra­gen wurde.

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Dies ist die ein­zi­ge Eintragung, die ich fin­den konn­te und die­se schützt kei­nes­wegs die Brücke mar­ken­recht­lich, son­dern die dort ersicht­li­che Wort-​Bildmarke. Als Bildbestandteil ist daher nicht die Brücke gene­rell geschützt, son­dern die beim DPMA hin­ter­leg­te Grafik. Sicherlich ent­hält die­se auch die Brücke als gra­fisch auf­be­rei­te­tes Element. Hieraus aber ein Verbot her­zu­lei­ten, die Brücke fort­an nicht mehr unge­fragt foto­gra­fie­ren zu dür­fen, hal­te ich für falsch, da das Markenrecht zunächst ein­mal nur ver­bie­tet, die beim DPMA hin­ter­leg­te Wort-​Bild-​Kombination mar­ken­mä­ßig zu ver­wen­den. Eine sol­che mar­ken­mä­ßi­ge Beeinträchtigung erken­ne ich aber bei der Verwertung eines Fotos der Brücke gera­de nicht.

Zudem ist die Marke auch nur auf die Klassen

Klasse(n) Nizza 33: alko­ho­li­sche Getränke, aus­ge­nom­men Biere
Klasse(n) Nizza 35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten
Klasse(n) Nizza 43: Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen

ein­ge­tra­gen, was eine wei­te­re Beschränkung dar­stellt, da der Markenschutz nicht gren­zen­los besteht, son­dern auf die Verwendung der Marke in den ein­ge­tra­ge­nen Produkt- und Dienstleistungsklassen beschränkt ist. Fotografische Produkte sind hier­von nicht umfasst, was eben­falls dage­gen spricht, dass das Fotografieren der Brücke und die Verwertung der Bilder gene­rell unter­bun­den wer­den kann.

Neben dem Markenrecht spielt aber hier ein ande­res recht­li­ches Thema eine Rolle und wie ich fin­de, eine deut­lich wich­ti­ge­re. Dieses haben wir in unse­rem letz­ten Artikel schon behandelt.

Sollte ich näm­lich beim Fotografieren der Brücke nicht auf öffent­li­chem Grund und Boden ste­hen, kann mir der Grundeigentümer grund­sätz­lich aus sei­nem Hausrecht her­aus das Fotografieren ver­bie­ten. Eine ers­te Recherche im Netz legt nahe, dass es weder Öffnungszeiten noch Eintrittsgelder für den Landschaftspark gibt, in dem die Brücke steht. Daher spricht eini­ges dafür, dass die Brücke von öffent­li­chem Grund aus und damit erlaub­nis­frei foto­gra­fiert wer­den kann. Letzte Sicherheit gibt es hier aller­dings nicht.

Urheberrechte an der Brücke dürf­ten übri­gens auf­grund der Tatsache, dass die Brücke um 1860 erbaut wur­de, eben­falls schon abge­lau­fen sein. § 64 UrhG regelt hierzu:

§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt sieb­zig Jahre nach dem Tode des Urhebers.“

Alles in allem scheint mir die Möglichkeit, sowohl bestehen­de Bilder sowie auch die Erstellung und die Verwertung neu­er Bilder zu unter­bin­den, reich­lich wackelig.

Müsste ich die Frage in einem Satz beantworten:
Ich wür­de auf­grund mei­ner recht­li­chen Einschätzung dan­kend ableh­nen, wür­de die­se Gemeinde sich bei mir mit der Frage mel­den, ob ich der Anwalt sein möch­te, der gegen die Erstellung und den Vertrieb von Fotos der Brücke vor­ge­hen möchte.

Über den Autor:
Sebastian Deubelli ist Anwalt spe­zia­li­siert auf Medien- und Urheberrecht in der Nähe von München.

Hast Du eben­falls eine Frage an den Anwalt?
Hier fin­dest Du mehr Infos.

Gast-​Geschichte: Al Quaida™ von Andreas Eschbach

Wenn ich nicht gera­de foto­gra­fie­re, lese ich sehr gern. Mit Abstand mein Lieblingsautor ist dabei Terry Pratchett mit sei­ner Scheibenwelt-​Saga, gefolgt von Klassikern wie Mark Twain, Erich Fried, aber auch Autoren wie T.C. Boyle, John Scalzi und Andreas Eschbach. Von letz­te­rem habe ich den Großteil sei­ner Romane mit Vergnügen gele­sen und mei­ne letz­te Lektüre von ihm war sein Kurzgeschichten-​Band „Eine unbe­rühr­te Welt“*.

Darin befin­det sich auch die Kurzgeschichte „Al QuaidaTM“, wel­che ich sehr gelun­gen fand. Sie kann auf meh­re­ren Ebenen gele­sen wer­den, als Medienkritik oder als Kommentar zum Umgang mit dem Markenrecht. Vor allem letz­te­res fand ich span­nend, weil das ein Punkt ist, der uns Stockfotografen bei der täg­li­chen Arbeit eben­falls oft berührt, wenn wir unzäh­li­ge Logos, Markennamen und erkenn­ba­re Elemente aus unse­ren Bildern retu­schie­ren müs­sen, bevor wir sie zur Lizenzierung anbie­ten können.

Deshalb habe ich den Autor kon­tak­tiert, um die Geschichte für euch – sozu­sa­gen als Weihnachtsgeschenk zum Lesen – zu lizenzieren.

Ich wün­sche euch viel Spaß beim Lesen, fro­he Weihnachten, erhol­sa­me Feiertage und einen guten Rutsch uns Neue Jahr!

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Al QuaidaTM (Andreas Eschbach)

Der »meist­ge­such­tes­te Terroristenführer«, wie ihn man­che Zeitungen eben­so gern wie gram­ma­ti­ka­lisch falsch bezeich­ne­ten, hielt sich nicht wirk­lich in einer unzu­gäng­li­chen Höhle an einem unbe­kann­ten Ort ver­steckt, wie besag­te Zeitungen hart­nä­ckig kol­por­tier­ten. Bei dem Unterschlupf Usama Bin Ladens han­del­te es sich viel­mehr um ein klei­nes Gehöft im stei­ni­gen Niemandsland des Hindukusch, um das her­um Ziegen gras­ten – oder es jeden­falls ver­such­ten – und über dem sich ein wei­ter Himmel von unglaub­li­chem Blau spann­te. Und zumin­dest den Geheimdiensten war die­ser Aufenthaltsort auch nicht ganz so unbe­kannt, wie der Öffentlichkeit gegen­über behaup­tet wur­de. In ganz Afghanistan und Pakistan zusam­men gab es kein Anwesen, auf dem so vie­le Hirten so weni­ge Ziegen hüte­ten – das fiel sogar auf Satellitenbildern auf.

Die Hirten waren in Wirklichkeit natür­lich Wachen, und die kamen eines Tages auf­ge­regt an. Da sei ein Mann, ein ame­ri­kan­ski, und er wol­le den sheikh sprechen!

»Kennen wir ihn?«, frag­te Usama Bin Laden und strich sich nach­denk­lich durch den lan­gen Bart.

»Nein, sheikh. Ein Fremder.«

Der Terroristenführer mit den sanf­ten Augen über­leg­te einen Moment, dann befahl er: »Bringt ihn her. Bleibt an der Tür ste­hen. Wenn ich mich an den Turban fas­se, hier­her« – er zeig­te die Stelle –, »dann erschießt ihn sofort.«

Es wür­de wohl nicht nötig wer­den. Der Mann sah harm­los aus und wirk­te in sei­nem anthra­zit­far­be­nen drei­tei­li­gen Anzug und mit dem dün­nen Aktenkoffer in der Hand aus­ge­spro­chen deplat­ziert in die­ser Gegend der Welt. Er schien eine erheb­li­che Strecke zu Fuß zurück­ge­legt zu haben, jeden­falls waren sei­ne Schuhe stau­big und zer­kratzt, sein Hemd durch­ge­schwitzt, der Kragen ver­färbt und der Anzug an eini­gen Stellen eingerissen.

»Guten Tag, Scheich«, begrüß­te er den Terroristenführer mit einer knap­pen Verbeugung. Sein schwar­zes, geschei­tel­tes Haar kleb­te ihm am Kopf, das jun­gen­haf­te Gesicht wirk­te matt. Er griff in sei­ne Brusttasche (was die Zeigefinger der Wachen an der Tür ner­vös zucken ließ) und brach­te eine Visitenkarte zum Vorschein. »Gestatten Sie? Mein Name ist Waits. Eduard Earnest Waits. Ich bin Rechtsanwalt.«

Usama Bin Laden stu­dier­te die Karte. »Aus Boston, USA.«

»So ist es. Studium in Washington, danach Partner einer New Yorker Sozietät, seit eini­gen Jahren allei­ni­ger Inhaber einer Kanzlei, die sich auf Marken- und Urheberrecht spe­zia­li­siert hat – und dies, wie ich in aller Bescheidenheit hin­zu­fü­gen möch­te, über­aus erfolgreich.«

»Marken- und Urheberrecht«, wie­der­hol­te der Terroristenführer mit nicht gerin­ger Verwunderung. Beinahe hät­te er sich am Kopf gekratzt, unter­ließ es aber recht­zei­tig, weil ihn der Mann zu neu­gie­rig gemacht hat­te, als dass er ein Missverständnis hät­te ris­kie­ren wol­len. »Und was führt Sie dann hier­her, wenn ich fra­gen darf?«

»Ja. Das wür­de ich Ihnen gern erklä­ren. Wenn ich mich vielleicht –«

»Selbstverständlich«, nick­te der Mann mit dem Turban hoheits­voll und deu­te­te ein­la­dend auf die Teppiche vor sich. »Nehmen Sie bit­te Platz.«

»Danke.« Der Anwalt ließ sich merk­lich unge­übt auf den Boden nie­der, zog sei­nen Koffer neben sich und öff­ne­te ihn, was die Wachen ein wei­te­res Mal die Waffen heben ließ. Doch der ame­ri­kan­ski zog nur eini­ge mit bun­ten Diagrammen bedruck­te Papiere her­aus. »Um gleich zum Kern der Sache zu kom­men: Meines Erachtens ist Ihnen, Scheich, nicht in vol­lem Umfang klar, wie viel Geld die Medien über­all auf der Welt mit Ihrem Namen ver­die­nen. Hier habe ich eine Statistik von Absatzzahlen, Einschaltquoten und Werbeeinnahmen, auf­ge­glie­dert danach, ob Ihr Name oder die Bezeichnung al-​Qaida in den Schlagzeilen auf­taucht oder nicht.« Er leg­te das Blatt vor den Terroristenführer hin. »Bitte sehr. Wie Sie sehen, bewir­ken Sie Gewinnsteigerungen von bis zu fünf­zig Prozent. Ohne dass Sie etwas davon hät­ten, wohlgemerkt!«

Usama – der Vorname bedeu­te­te so viel wie »der Löwe« – Bin Laden nick­te. »Das ist der ver­ach­tungs­wür­di­ge Kapitalismus, wie er im Land des Satans gepflegt wird.«

»Kapitalismus, genau.« Der Anwalt nick­te eben­falls. »Was ich Ihnen drin­gend raten möch­te, ist, die Markenrechte an Ihrem Namen sowie an dem von Ihnen popu­lär gemach­ten Begriff al-​Qaida zu erwer­ben. Das wür­de Ihnen ermöglichen –«

Der Terroristenführer hob die Hand. »Sind Sie nur gekom­men, um mir die­sen Vorschlag zu unterbreiten?«

Der Anwalt nick­te. »In der Tat.«

»Dann haben Sie eine gro­ße Mühe ver­ge­bens auf sich genommen.«

»Vielleicht«, erwi­der­te der Mann, »soll­ten Sie mich erst ein­mal aus­re­den las­sen. Es geht nur vor­der­grün­dig um Geld. Sollten Sie, Scheich, geneigt sein, mei­nen Ausführungen noch eini­ge Minuten Ihr Ohr zu lei­hen, wer­den Sie erken­nen, dass es sich beim ame­ri­ka­ni­schen Rechtssystem im Grunde um die wir­kungs­volls­te Waffe han­delt, die es gibt.«

Bei dem Wort »Waffe« hoben sich die aus­drucks­vol­len Augenbrauen des Terroristenführers. Er strich sich mit gespreiz­ten Fingern durch den Bart und sag­te schließ­lich: »Sprechen Sie weiter.«

»Beginnen wir«, erläu­ter­te der Anwalt, sei­ne Ausführungen mit spar­sa­men Gesten unter­strei­chend, »mit Ihrem Namen. Faktisch – und das ist in Fragen des Wettbewerbsrechts von ent­schei­den­der Bedeutung – ist Ihr Name heu­te ein Markenzeichen von hoher Prägungskraft, ver­gleich­bar mit Namen wie Walt Disney, McDonald’s oder Hewlett-​Packard. All dies sind als Markenzeichen ein­ge­tra­ge­ne Namen, die seit­her von Dritten nicht oder nur ein­ge­schränkt ver­wen­det wer­den dür­fen. Bei dem Begriff ›al-​Qaida‹ wird sich mit Aussicht auf Erfolg argu­men­tie­ren las­sen, dass es sich hier­bei um Ihr geis­ti­ges Eigentum han­delt, mit­hin also die Bestimmungen des inter­na­tio­nal gül­ti­gen Urheberrechts zur Anwendung kom­men müs­sen. Sowohl das Wettbewerbswie auch das Urheberrecht – und damit sind wir bei dem Punkt, der für Ihre Anliegen von Interesse ist – erlau­ben es, sich gegen miss­bräuch­li­che Benutzung geschütz­ter Begriffe zur Wehr zu set­zen. Konkret wür­den wir mit Abmahnungen und straf­be­wehr­ten Unterlassungserklärungen gegen alle vor­ge­hen, die die dann Ihnen marken- und urhe­ber­recht­lich gehö­ren­den Begriffe in ent­stel­len­dem, her­ab­wür­di­gen­dem oder sonst­wie zu bean­stan­den­dem Sinne ver­wen­den. Wir wür­den die not­wen­di­gen Prozesse durch­fech­ten, um Schadensersatzzahlungen, Strafgebühren und eben die Unterlassung der­ar­ti­ger Äußerungen zu erreichen.«

»Das hie­ße, wenn jemand etwas über uns und unse­re Absichten berich­tet, das uns nicht gefällt –?«

»Kriegt er einen Prozess an den Hals, dass ihm schwarz vor Augen wird.«

»Das wür­de funktionieren?«

»Ohne Zweifel.« Der Anwalt spreiz­te die Finger. »Was Ihren Namen anbe­langt, ist offen­sicht­lich, dass er von Medien in Gewinnerzielungsabsicht ver­wen­det wird. Zeitungen und Fernsehsender sind schließ­lich kom­mer­zi­el­le Unternehmen und daher kom­mer­zi­el­len Regeln unter­wor­fen. Es ist aller­dings nötig, deren Einhaltung ein­zu­kla­gen – von selbst geschieht es nicht.«

»Und was ist mit dem in Ihrem Land angeb­lich so hoch geschätz­ten«, begann Usama Bin Laden und ver­zog das Gesicht zu einem Ausdruck des Abscheus, »Recht auf freie Meinungsäußerung?«

Der Anwalt unter­zog den Zustand sei­ner Fingernägel einer ein­ge­hen­den Betrachtung. »Nun, ich gebe zu, frü­her wäre das ein Problem gewe­sen. Aber inzwi­schen hat sich in die­ser Hinsicht sehr viel sehr grund­le­gend gewan­delt. Das Markenrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung haben mit­ein­an­der gerun­gen, und das Markenrecht ist dabei, zu gewinnen.«

Der Terroristenführer ließ sich das alles durch den Kopf gehen. »Was ist Ihr Interesse dar­an?«, frag­te er schließ­lich. »Ich mei­ne, was hät­ten Sie davon?«

»Ich arbei­te auf Provisionsbasis. Üblicherweise erhal­te ich drei­ßig Prozent von allen erstrit­te­nen Entschädigungszahlungen.«

Der Mann mit dem Turban strich sich durch den Bart. »Zehn Prozent«, erwi­der­te er.

»Fünfundzwanzig«, schlug der Anwalt vor. »Bedenken Sie, ich muss die Gehälter mei­ner Mitarbeiter bezah­len. Das sind alles hoch­qua­li­fi­zier­te Experten mit ent­spre­chend hoch dotier­ten Anstellungsverträgen.«

»Fünfzehn Prozent«, hielt der Mann mit dem Turban dage­gen. »Wenn das Geschäft so pro­fi­ta­bel ist, wie Sie sagen, machen Sie trotz­dem einen guten Schnitt.«

Sie einig­ten sich schließ­lich auf acht­zehn Prozent. Während Usama Bin Laden die Vollmacht aus­füll­te und unter­schrieb, frag­te er: »Warum machen Sie das? Sie sind doch Amerikaner?«

»In ers­ter Linie«, erwi­der­te Eduard E. Waits, »bin ich Anwalt.«

* * *

Die Kanzlei Eduard E. Waits & Partners bean­trag­te die Eintragung der Namen ›Usama Bin Laden‹ (in allen Schreibweisen der Transkription aus dem Arabischen) sowie ›al-​Qaida‹ (dito, was die Schreibweisen anbe­lang­te) als Markenzeichen im wett­be­werbs­recht­li­chen Sinne.

Die Anträge wur­den abge­lehnt. Daraufhin klag­te die Kanzlei Eduard E. Waits & Partners, sehr zur Erheiterung diver­ser Kommentatoren und Leitartikler füh­ren­der Tageszeitungen.

Doch die USA waren ein Land, in dem man einer Frau Schadensersatz in Millionenhöhe zuge­spro­chen hat­te, weil sie sich sel­ber hei­ßen Kaffee über die Hose geleert hat­te, in dem flüch­ten­de Verbrecher die sie ver­fol­gen­den Polizisten mit Erfolg ver­klagt hat­ten, weil die­se sie unsanft zu Boden gewor­fen hat­ten, und in dem Richter Klägern Glauben geschenkt hat­ten, die beteu­er­ten, nicht gewusst zu haben, dass Rauchen schäd­lich für die Gesundheit sei: War zu irgend­ei­nem Zeitpunkt ernst­haft zu befürch­ten, dass in einem sol­chen Land die Klage eines welt­weit gesuch­ten Terroristenführers auf Eintragung sei­nes Namens als Markenzeichen schei­tern wür­de? Natürlich nicht. Das Verfahren ging durch sämt­li­che Instanzen, und jedes Mal gab das Gericht der Kanzlei Eduard E. Waits & Partners recht. Den Schlussstrich zog eine Entscheidung des Supreme Court: Der Antrag sei rech­tens, ihm sei stattzugeben.

Ein Kommentator mein­te, nun sei wohl damit zu rech­nen, dass mas­sen­haft T‑Shirts, Kaffeetassen und Bettwäsche mit dem Konterfei des bär­ti­gen Hasspredigers auf den Markt kämen, und er sei gespannt auf die Reaktion des ame­ri­ka­ni­schen Verbrauchers darauf.

Ein Late-​Night-​Showstar pro­phe­zei­te, nun wür­den die Erben Che Guevaras auch vor ame­ri­ka­ni­sche Gerichte zie­hen und im Nachhinein Lizenzgebühren in Millionenhöhe für die zahl­lo­sen Plakate des bär­ti­gen Revoluzzers ver­lan­gen, die seit den Sechzigern die Wände von Studentenbuden geziert hatten.

Sie irr­ten sich beide.

* * *

Kurz dar­auf kam es zu dem Anschlag auf die U‑Bahn von Kopenhagen. In der Station Christianshavn explo­dier­ten zwei Bomben, meh­re­re Dutzend Menschen star­ben, vie­le Hundert wur­den ver­letzt, und auf Überwachungsvideos iden­ti­fi­zier­te man Angehörige einer isla­mis­ti­schen Terrorzelle als Urheber des Attentats. Reporter aus aller Welt drän­gel­ten sich in dem viel zu klei­nen Presseraum der däni­schen Staatsanwaltschaft, jede sich öff­nen­de Tür auf den Fluren davor zog ein Blitzlichtgewitter nach sich, und eine Flut von E‑Mails und Telefonaten spül­te die aktu­ells­ten Nachrichten in die Redaktionen von Zeitungen und Fernsehsendern über­all auf dem Planeten.

Nachrichten, in denen die Bezeichnungen ›al-​Qaida‹ und ›Usama Bin Laden‹ frei­zü­gig ver­wen­det wur­den, wie man sich den­ken konnte.

Auch Eduard E. Waits dach­te sich das. Deswegen klin­gel­te er auf die ers­te Meldung hin sein gesam­tes Kanzleipersonal aus dem Bett und eine Hundertschaft Richter dazu, und inner­halb weni­ger Stunden gin­gen bei allen nam­haf­ten Zeitungen, Sendern und sons­ti­gen Medien einst­wei­li­ge Verfügungen ein, wonach jeg­li­che Berichterstattung über den Anschlag von Kopenhagen zu unter­las­sen sei, inso­weit dar­in mit Gewinnerzielungsabsicht Gebrauch von besag­ten mar­ken­recht­lich geschütz­ten Bezeichnungen gemacht wer­de, unter Androhung von Ordnungsgeldern sowie Ordnungshaft in schwe­ren Fällen.

Die Reaktionen dar­auf fie­len unter­schied­lich aus. Manche Zeitungen brach­ten vor­sichts­hal­ber erst ein­mal nur neu­tral gehal­te­ne Berichte, ande­re Medien igno­rier­ten die Verfügungen und räum­ten mit groß auf­ge­mach­ten Berichten ab. Die Inhaber der Letzteren waren es, die sich kurz dar­auf vor Gericht wie­der­fan­den und mit detail­lier­ten Aufstellungen kon­fron­tiert sahen, wie viel Gewinn sie mit der wider­recht­li­chen Verwendung geschütz­ter Markenzeichen erzielt hat­ten: Der Vergleich mit den Absatzzahlen und Einschaltquoten jener Zeitungen und Sender, die den vor­sichts­hal­ber erlas­se­nen einst­wei­li­gen Verfügungen gefolgt waren, ermög­lich­te eine über­zeu­gen­de Vergleichsrechnung. So folg­ten die Gerichte in den meis­ten Fällen den Anträgen der kla­gen­den Partei und ver­ur­teil­ten die beklag­ten Medien zur nach­träg­li­chen Zahlung von Lizenzgebühren und dar­über hin­aus zu Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Marken- und Urheberrecht sowie Zuwiderhandlung gegen eine rechts­gül­ti­ge einst­wei­li­ge Verfügung.

Die betrof­fe­nen Zeitungen und Sender reagier­ten dar­auf­hin damit, nicht mehr über den Terroranschlag zu berich­ten, son­dern statt­des­sen über das Tun und Treiben der Kanzlei E. E. Waits & Partners. »Der Anwalt des Teufels« lau­te­te die Schlagzeile einer Illustrierten, in der es Eduard E. Waits auf die Titelseite schaffte.

Doch wie sich kurz dar­auf her­aus­stell­te – die Reporter hat­ten ver­ges­sen, dies zu recher­chie­ren –, hat­te sich Waits in klu­ger Voraussicht auch der Markenrechte an sei­nem eige­nen Namen ver­si­chert und ver­klag­te die betref­fen­den Zeitschriften und Fernsehmagazine sei­ner­seits wegen uner­laub­ter Verwendung, miss­bräuch­li­cher und dis­kri­mi­nie­ren­der Darstellung und so wei­ter. Die Anklageschrift umfass­te sechs­hun­dert Seiten, und die beklag­ten Parteien gin­gen mit Pauken und Trompeten ein zwei­tes Mal unter.

Als die nächs­te Bombe hoch­ging, geschah dies irgend­wo in England. Genaueres erfuhr die Öffentlichkeit aber nicht mehr, denn im Handumdrehen waren in allen Redaktionen wie­der einst­wei­li­ge Verfügungen eingetroffen.

Und das war nur der Anfang.

* * *

Der Chefredakteur des SVENSKA DAGBLADET schau­te noch ein­mal unauf­fäl­lig auf sei­nen Notizblock, als der jun­ge Reporter her­ein­kam, schüch­tern grüß­te und artig die Tür hin­ter sich zumach­te. Sven Söderström hieß er. Hatte vor drei Wochen ange­fan­gen, frisch von der Journalistenschule. Höchste Zeit, ihm das bei­zu­brin­gen, was sie an den Schulen offen­bar ver­säumt hatten.

»Es geht um den Artikel für die mor­gi­ge Ausgabe«, erklär­te er dem blon­den jun­gen Mann, der ihn mit kanin­chen­haf­tem Blick ansah. »Über die Explosion in Malmö, die Sie als Terroranschlag beschreiben –«

»Ja. Ist Fakt. Ganz ohne Zweifel«, nick­te der jun­ge Mann hef­tig. Er glüh­te förm­lich vor Begeisterung. »Der ers­te Terroranschlag seit lan­gem. Eine Sensation! Wenn wir damit auf­ma­chen, ist die mor­gi­ge Auflage im Nu ausverkauft –«

»Eins nach dem ande­ren«, unter­brach ihn der Chefredakteur. »Darf ich fra­gen, wie Sie zu der Annahme kom­men, dass es sich um eine Bombe handelte?«

»Ich habe mit den Leuten von der Spurensicherung gespro­chen. Die sagen, dar­an bestehe kein Zweifel.«

»Hmm«, mach­te der Chefredakteur. »Und was ver­an­lasst Sie, zu schrei­ben, es sei ein Terroranschlag?«

»Die Polizei hat ein ent­spre­chen­des Bekennerschreiben erhal­ten. Der Anschlag galt einem islam­kri­ti­schen Regisseur. Der war aller­dings gar nicht da; er nimmt in den USA gera­de einen Filmpreis ent­ge­gen. Hätten die Täter übri­gens aus dem Internet erfah­ren können.«

»Hmm«, mach­te der Chefredakteur wie­der. Schade, er hat­te gehofft … Es war immer schwer, einem jun­gen, auf­stre­ben­den Kollegen die Illusionen über ihren Beruf neh­men zu müs­sen. Insbesondere in letz­ter Zeit.

»Die Sache ist die«, begann er wider­stre­bend, »dass unser Haus seit gerau­mer Zeit die Linie ver­folgt, grund­sätz­lich nicht mehr über Terroranschläge zu berich­ten. Die Explosion: Ja. Dass es eine Bombe war: Eventuell. Aber dass Terroristen dahin­ter­ste­cken: No way. Terroristen kom­men in unse­rem Blatt nicht mehr vor.«

Dem jun­gen Reporter fie­len fast die Augen aus dem Kopf. »Wie bit­te? Wieso das denn?«

Der Chefredakteur seufz­te. »Das letz­te Mal, als wir über Terrorismus berich­tet haben – das war vor Ihrer Zeit, ich weiß nicht, ob Sie es mit­be­kom­men haben …«

»Die Artikelserie über al-​Qaida? Zum Jahrestag des 11. September? Klar. Kenne ich. Habe ich aufbewahrt.«

Der Chefredakteur seufz­te ein zwei­tes Mal. »Nun – wir hat­ten nicht beach­tet, dass ›Usama Bin Laden‹ und ›al-​Qaida‹ damals schon in den USA ein­ge­tra­ge­ne Marken waren. Was uns das an Strafen, Gerichtskosten, Anwaltshonoraren und Lizenzgebühren gekos­tet hat, wol­len Sie nicht wis­sen, glau­ben Sie mir.«

»Sie mei­nen, Sie muss­ten Gegendarstellungen brin­gen?« Der jun­ge Reporter schnapp­te nach Luft. »Von Usama Bin Laden?«

»Keine Gegendarstellungen.« Der Chefredakteur schüt­tel­te betrübt das Haupt. »Das wäre ja Presserecht. Nein – wir durf­ten über­haupt nichts brin­gen. Das ist Markenrecht. Das neue jedenfalls.«

»Aber …« Sein jun­ges Gegenüber ver­stand die Welt nicht mehr. »Aber das ist doch ame­ri­ka­ni­sches Recht! Was geht uns das an?«

Der Chefredakteur schob die Ausdrucke des Artikels wie­der zusam­men. »Ich woll­te es erst auch nicht glau­ben, aber in den letz­ten Jahren ist es anschei­nend üblich gewor­den, dass irgend­wel­che Länder sich anma­ßen, ihr Recht auf der gan­zen Welt durch­zu­set­zen. Jedenfalls hat mich der Herausgeber ange­ru­fen und zur Schnecke gemacht, und er wie­der­um ist vom Premierminister ange­ru­fen und zur Schnecke gemacht wor­den, und des­halb« – er reich­te die Papiere über den Tisch – »wird kein Artikel über Terrorismus mehr in die­sem Blatt erschei­nen, solan­ge ich auf mein Gehalt ange­wie­sen bin.«

»Aber das ist ja …« Der jun­ge Mann war blass vor Entrüstung. Ach, die Jugend und ihre Ideale! So war er auch ein­mal gewe­sen. »Und was ist mit der Pressefreiheit? Unserem Informationsauftrag? Der Presse als vier­ter Gewalt?«

»Ich schla­ge vor, Sie den­ken jetzt erst ein­mal dar­über nach, inwie­weit Sie auch auf Ihr Gehalt ange­wie­sen sind«, ent­geg­ne­te der Chefredakteur. »Und dann schrei­ben Sie den Artikel noch ein­mal. Und das alles bis sieb­zehn Uhr, wenn möglich.«

Der jun­ge Mann schluck­te. Sven Söderström war den Unterlagen zufol­ge frisch ver­hei­ra­tet und hat­te einen fünf Monate alten Sohn. »Aber was soll ich denn schrei­ben über die Hintergründe der Tat?«, frag­te er schließlich.

»Schreiben Sie ein­fach«, riet ihm der Chefredakteur, »dass der Täter ver­mut­lich geis­tes­ge­stört war.« Er ver­zog das Gesicht. »Das ist ja zumin­dest nicht falsch.«

* * *

Einige Monate spä­ter erhielt Eduard E. Waits einen Anruf des Terroristenführers, über eine Telefonleitung von bemer­kens­wert guter Qualität, wenn man bedach­te, über wie vie­le Satelliten und Zwischenschaltungen sie gehen musste.

»Mister Bin Laden!«, rief der Anwalt. »Wie geht es Ihnen? Haben Sie die Gelder erhal­ten?« Er hat­te den kom­pli­zier­ten Finanznetzwerken der Terrororganisation inzwi­schen einen drei­stel­li­gen Millionenbetrag an Entschädigungszahlungen anvertraut.

»Ja, ja, das hat alles funk­tio­niert. Deswegen rufe ich nicht an; Geld haben wir sowie­so mehr als genug«, erklär­te der Anrufer. »Es geht um das, was Sie tun. Ich habe gehört, dass Sie neu­er­dings auch Zeitungen ver­kla­gen, wenn die bloß das Wort ›Terror‹ oder ›Anschlag‹ verwenden –«

»Richtig. Das ist not­wen­dig, um Ihre Marke zu schüt­zen«, bestä­tig­te der Anwalt. »Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie auf­ge­weicht wird, wie man sagt, und ver­lo­ren geht. In Ihrem Fall ist es so, dass Sie als welt­weit füh­ren­de Terrororganisation als haupt­säch­li­che gestal­te­ri­sche Kraft die­ser Art Unternehmungen zu betrach­ten sind, sodass hier bereits das Urheberrecht grei­fen muss, um Ihre Investitionen in die­ses Gebiet und Ihr geis­ti­ges Eigentum an den zugrun­de lie­gen­den Konzepten und Verfahrensweisen zu schüt­zen. Oder ein­fach gesagt: Wenn es Sie und Ihre Organisation nicht gäbe, wären Terroranschläge aller Art viel weni­ger berich­tens­wert und damit gewinn­stei­gernd, als sie es heu­te sind – unab­hän­gig davon, ob ein Anschlag im Einzelfall von Ihren Leuten aus­ge­führt wur­de oder nicht.«

»Das ist ver­rückt«, sag­te der Mann am ande­ren Ende der Leitung.

»Das ist ame­ri­ka­ni­sches Recht«, erwi­der­te Edward E. Waits.

»Hören Sie, so habe ich mir das nicht vor­ge­stellt«, kam es aus dem Hörer. »Die meis­ten Zeitungen und Fernsehsender wagen es inzwi­schen über­haupt nicht mehr, über die Hintergründe unse­rer Aktionen zu berich­ten. Das macht alles sinn­los. Was bringt es, Dutzende von Leuten in die Luft zu spren­gen, wenn nach­her nie­mand davon erfährt?«

»Wieso? Man erfährt es doch. ›Explosion in Kandahar tötet 23 Menschen.‹ Ich habe die Zeitung vor mir liegen.«

»Ja, aber da steht nicht, dass es ein Anschlag war«, heul­te die wei­che Stimme des Terroristenführers auf. »Wer das liest, muss ja den­ken, es sei ein­fach eine Gasleitung explo­diert oder so was.«

»Ich kann den Zeitungen nicht vor­schrei­ben, was sie berich­ten sol­len. Ich bin schon froh, dass ich ihnen bestimm­te Berichte ver­bie­ten kann.«

Die Stimme im Telefon mur­mel­te etwas, das wie ein ara­bi­scher Fluch klang. »Sie ver­ste­hen nicht. Für uns … Gotteskrieger ist die Presse ein Verbündeter. Wir füh­ren Anschläge aus, um Angst und Schrecken zu ver­brei­ten – aber für die­se Verbreitung sind wir auf die Medien ange­wie­sen! Wenn die Medien es auf­grund Ihrer Aktivitäten gar nicht mehr wagen, zu berich­ten, dann funk­tio­niert das alles nicht mehr. Ein Bombenattentat, über das nicht berich­tet wird …« Er rang nach Worten. »Das ist, als hät­te es über­haupt nicht statt­ge­fun­den. Da kann man das Bombenwerfen genau­so gut sein lassen!«

Ein Beobachter die­ses Telefonats hät­te den Anflug eines Lächelns gese­hen, das über Eduard E. Waits’ Gesicht husch­te. Für einen win­zi­gen Moment. Dann fuhr der Anwalt fort: »Nun, wenn Sie das sagen …«

»Ich brau­che die west­li­chen Medien. Al-​Jazeerah und ein paar Blätter in Palästina, Syrien und so wei­ter berich­ten wie gehabt, ja. Aber auf CNN kommt nichts mehr! Das beein­druckt die Jugend nicht! Wenn das so wei­ter geht, krie­gen wir ernst­haf­te Nachwuchsprobleme!«

»Ich ver­ste­he«, sag­te Eduard E. Waits.

»Sie müs­sen auf­hö­ren mit all dem«, ver­lang­te der Mann am ande­ren Ende der Telefonverbindung. »Sofort. Unsere Abmachung ist ab sofort null und nichtig.«

Eduard E. Waits hob die Augenbrauen und erklär­te förm­lich: »Sie wer­den ver­ste­hen, dass ich ein mir erteil­tes Mandat nicht auf Grund eines Telefonanrufs been­den kann. Ich kann ja nicht davon aus­ge­hen, dass Sie tat­säch­lich der sind, der Sie zu sein behaupten.«

»Sie wis­sen genau, dass ich es bin. Wer sonst wüss­te über alles Bescheid?«

»Sie miss­ver­ste­hen mich, Mister Bin Laden. Das liegt nicht in mei­nem Ermessen. Ich bin, was die dies­be­züg­li­che Vorgehensweise anbe­langt, an die Standesregeln mei­nes Berufes gebun­den. Würde ich tun, was Sie ver­lan­gen, wür­de ich mich des Vertrauensmissbrauchs schul­dig machen und mei­ne Zulassung als Anwalt verlieren.«

»Aber Sie müs­sen damit aufhören!«

»Das kann ich tun, aber ich fürch­te, dazu müss­ten Sie sich in mei­ne Kanzlei bemü­hen, um die Vollmacht hier vor Zeugen zu widerrufen.«

»Sie wis­sen genau, dass das unmög­lich ist. Man wür­de mich sofort verhaften.«

»Ich gebe zu, das ist ein Problem. Aber immer­hin wäre ich danach nicht mehr ver­pflich­tet, die Berichterstattung über Ihre Festnahme, Ihren Prozess und Ihre Hinrichtung, zu der es ver­mut­lich kom­men wür­de, gericht­lich unter­sa­gen zu lassen.«

»Das ist doch Unsinn. Sie müs­sen wie­der zu mir kommen.«

»Ich fürch­te, das wird sich so schnell nicht ein­rich­ten las­sen. Sie müs­sen ver­ste­hen – dazu habe ich auf­grund Ihres Mandats ein­fach viel zu viel zu tun.«

* * *

Einige Wochen spä­ter betrat ein bär­ti­ger Mann, der sech­zig Jahre oder älter sein moch­te und einen Anzug paki­sta­ni­scher Machart trug, das Büro der Kanzlei E. E. Waits & Partners. Er wies ein umfang­rei­ches Schreiben vor, das ihn als bevoll­mäch­tig­ten Abgesandten Usama Bin Ladens aus­wies, berech­tigt, in sei­nem Namen zu spre­chen und Abmachungen zu treffen.

Rechtsanwalt Eduard E. Waits prüf­te die Dokumente genau. Es hat­te alles sei­ne Richtigkeit. Also emp­fing er den Besucher in sei­nem gro­ßen, reprä­sen­ta­tiv ein­ge­rich­te­ten Büro, in dem der Blick aus zwei gro­ßen Fenstern weit über die City von Boston ging. An einer Wand prang­te ein in Gold gerahm­tes Porträt eines Mannes, der Eduard E. Waits ähn­lich sah, aber etwas älter war. Die gegen­über­lie­gen­de Wand wur­de von einem dun­kel­blau­en Vorhang ver­bor­gen. Hinter dem wuch­ti­gen Ledersessel des Anwalts hin­gen Urkunden, Sportabzeichen und ein abge­nutz­ter Baseball-Schläger.

Der grei­se Mann nahm in dem ange­bo­te­nen Sessel Platz und erklär­te ohne Umschweife: »Sie wis­sen, wes­we­gen ich kom­me. Scheich Usama Bin Laden hat mich beauf­tragt und bevoll­mäch­tigt, die Vereinbarung, die zwi­schen ihm und Ihnen getrof­fen wur­de, zu widerrufen.«

Eduard Earnest Waits fal­te­te die Hände. »Das habe ich mir gedacht.«

»Ich soll Ihnen außer­dem aus­rich­ten«, fuhr der Besucher fort, »dass Scheich Usama Bin Laden das Gefühl hat, von Ihnen hin­ter­gan­gen wor­den zu sein. Er glaubt, dass Sie ihm Ihren Plan ein­zig und allein des­halb unter­brei­tet haben, um Geld zu verdienen.«

Eduard Earnest Waits nick­te gelas­sen. »Auch das habe ich mir gedacht.«

»Ich soll Ihnen dar­über hin­aus sagen, dass …« Der alte Mann zöger­te. »Sind wir hier unter uns?«

Eduard Earnest Waits nick­te wie­der. »Sie kön­nen ganz offen spre­chen. Nichts, was in die­sem Raum gespro­chen wird, ver­lässt ihn. Alles ande­re wäre ein Verstoß gegen die anwalt­li­che Schweigepflicht.«

»Gut«, sag­te der Besucher. »Also – ich soll Ihnen sagen, dass Ihr Verhalten unwür­dig ist und geahn­det wer­den wird.«

Eduard Earnest Waits nick­te ein drit­tes Mal. »Ich will eben­falls ganz offen mit Ihnen spre­chen. Erstens: Ich wer­de Ihren Besuch igno­rie­ren und wei­ter­ma­chen wie bisher –«

»Aber –«, begehr­te der Besucher auf.

»Zweitens«, fuhr Eduard Earnest Waits fort, »irrt sich Ihr Auftraggeber, was mei­ne Motive anbelangt.«

Er stand auf und zog den Wandvorhang bei­sei­te. Dahinter hing ein gerahm­tes Foto, das das bren­nen­de World Trade Center zeigte.

»Im Jahre 2001«, fuhr er fort, »gehör­te ich der Sozietät Wayne, Miller and Partners an, die ihren Sitz im 99. Stockwerk des Gebäudes hat­te, das Sie hier bren­nen sehen. Mein Bruder – des­sen Porträt Sie hier drü­ben sehen – gehör­te eben­falls die­ser Sozietät an. Die meis­ten Partner waren mei­ne Freunde. Ich war der Einzige, der am Morgen des 11. September nicht im Büro war. Ein Termin beim Zahnarzt hat mir das Leben gerettet.«

»Oh«, sag­te der Besucher leise.

»Nach die­sem Tag«, fuhr Eduard E. Waits fort, »tat ich mehr oder weni­ger das­sel­be wie unser dama­li­ger Präsident – ich beschloss, den Terror zu bekämp­fen. Doch wäh­rend unser Präsident sich, wie wir heu­te wis­sen, unwirk­sa­mer Mittel bedien­te und ungang­ba­re Wege beschritt, such­te ich nach einer ande­ren Strategie.«

Er kehr­te hin­ter sei­nen Schreibtisch zurück. »Zunächst beweg­ten sich mei­ne Vorstellungen eher in kon­ven­tio­nel­len Bahnen – Rechtsbeistand für Terroropfer, Beschlagnahme von finan­zi­el­len Mitteln und der­glei­chen –, doch dann kam es zu dem Anschlag von Madrid. Hunderte Tote. Ein Massaker.« Er lehn­te sich zurück. »Und ich bekam davon über­haupt nichts mit.«

Der bär­ti­ge Pakistani schnapp­te nach Luft. »Was? Aber wie ist das –?«

»Ich befand mich damals auf einem zwei­wö­chi­gen Urlaub in den Rocky Mountains. Nur ich, ein Rucksack, ein Gewehr und end­lo­se Wälder. Ich muss­te vor einem Bären aus­rei­ßen, ver­lief mich mehr­mals und trank Wasser aus Wildbächen. Und als ich zurück in die Zivilisation kam, stell­te ich fest, dass ich einen Terroranschlag ver­passt hat­te.« Der Anwalt fal­te­te die Hände. »Weil mich kei­ner­lei Nachrichten erreicht hat­ten. Erstaunlich, nicht wahr? Ich begann, mich zu fra­gen, was wohl aus dem Terrorismus wer­den wür­de, wenn alle Zeitungen, Fernsehsender und so wei­ter über­ein­kä­men, nicht mehr dar­über zu berichten.«

Der grei­se Mann im Besuchersessel hör­te ihm schwei­gend zu, mit Augen, in denen Angst stand. Angst vor dem Zorn sei­nes Auftraggebers, vermutlich.

»Eine illu­so­ri­sche Vorstellung, dach­te ich zunächst«, fuhr Eduard E. Waits fort. »Auf frei­wil­li­ger Basis nie­mals zu errei­chen. Doch muss­te es denn auf frei­wil­li­ger Basis gesche­hen?« Er lächel­te kalt. »Als ich Mister Bin Laden gegen­über sag­te, das ame­ri­ka­ni­sche Rechtssystem sei die wir­kungs­volls­te Waffe, die es gibt, hat er ein­fach nicht ver­stan­den, dass ich von Anfang an vor­hat­te, sie gegen ihn zu rich­ten. Das ist alles.«

© 2007 Andreas Eschbach

Auszug aus:

* Affiliate-​Link

Rechtliche Probleme mit Designer-​Möbeln auf Stockfotos

Vor eini­gen Tagen ver­schick­te die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images an Mail an ihre Fotografen. Darin warn­te die Agentur ein­dring­lich davor, design­ge­schütz­te Möbel auf Stockfotos zu verwenden.

Aktueller Anlass ist die­se Klage gegen Getty Images von Pernette Martin-​Barsac and Jacqueline Jeanneret Gris vor einem fran­zö­si­schen Gericht. Die bei­den sind die Erben und Rechteinhaber der Werke des Architekten und Möbeldesigners Charles-​Édouard Jeanneret-​Gris, bes­ser bekannt unter sei­nem Pseudonym Le Corbusier.

Einige der von der Klage betrof­fe­nen Möbelstücke: Sofa und Sessel LC3 (Quelle: Joshua Gardner/​xdjio/​Flickr, Lizenz cc-​by-​nc-​nd 2.0)

In der Klage wer­fen die bei­den der Bildagentur vor, dass auf 52 Fotos Möbelstücke von Le Corbusier zu sehen sind, bei denen das Design geschützt sei. In der Klageschrift wird argu­men­tiert, dass die „mas­sen­haf­te Verbreitung“ der Bilder durch Getty Images eine „Wertminderung“ der ange­se­he­nen Marke Le Corbusier ver­ur­sacht habe. Das Gericht gab den Klägern jetzt recht und Getty Images muss alle Bilder, auf denen Möbel von Le Corbusier zu sehen sind, aus ihrer Bilddatenbank ent­fer­nen. Pro Bild muss Getty außer­dem 2.500 Euro zah­len, bei 52 betref­fen­den Fotos macht das 130.000 Euro. Falls Getty Images wei­ter­hin Bilder des Klägers benut­ze, dro­hen 10.000 Euro Strafe pro Einzelfall.

Getty Images weist dar­auf hin, dass sie gegen das Urteil Berufung ein­le­gen wer­den, es momen­tan aber rechts­kräf­tig ist.

Was bedeu­tet das für Stockfotografen?

Fotografen, wel­che design­ge­schütz­te Möbelstücke ohne Erlaubnis auf ihren Fotos haben, ris­kie­ren eine Klage. Betroffen sind vor allem die Sofas und Sessel von Le Corbusier, wel­che Getty als „visu­el­le Referenz“ hier als PDF zusam­men­ge­stellt hat. Ich emp­feh­le aus­drück­lich, sich die Möbelstücke anzu­schau­en und gut ein­zu­prä­gen. Damit aber nicht genug: Getty Images warnt aus­drück­lich davor, Werke von Arne Jacobsen, Eero Aarnio and Ludwig Mies van der Rohe auf Fotos zu benutzen.

Auch design­ge­schützt: Der Ei-​Sessel von Arne Jacobsen (Quelle: Scott Anderson/​flickr, Lizenz cc-​by-​sa 2.0)
Ebenfalls design­ge­schützt: Der Barcelona-​Sessel von Ludwig Mies van der Ruhe (Quelle: ptj.ch/Wikimedia Commons, Lizenz cc-by-sa)

Für Fotografen hat Getty Images hier eini­ge hilf­rei­che Informationen als PDF zusam­men­ge­fasst. Weitere Tipps zum Umgang mit Designschutz gibt es hier in mei­nem Blog.

Was sagt ihr zu der Entscheidung?

Stipple – Geld verdienen mit Fotos und Werbung?

Es klingt mal wie­der zu gut, um wahr zu sein. Geld ver­die­nen mit Fotos nicht nur als Fotograf und Bildagentur, son­dern auch als Bildnutzer?

Die Firma Stipple kün­dig­te ges­tern ihren neu­en Dienst namens „Stipple Marketplace“ an.

Kern des Angebots ist, dass Bildnutzer ent­we­der Fotos lizen­zie­ren kön­nen, die mit Werbung und inter­ak­ti­ven Inhalten ver­se­hen sind oder selbst Fotos mit Informationen ver­se­hen kön­nen, durch die­se dann Geld ver­dient wer­den kann.

Wie soll das genau funktionieren?

Die Bildnutzer regis­trie­ren sich auf der Stipple-​Webseite und instal­lie­ren ein kur­zes Code-​Snippet auf ihrer Webseite oder benut­zen für CMS-​Systeme wie WordPress, Drupal oder Tumblr fer­ti­ge Plugins.

Dann kön­nen sie auf dem Marktplatz über eine Million Bilder durch­stö­bern. Über 10.000 neue Bilder sol­len Firmenangaben zufol­ge täg­lich hin­zu­kom­men. Diese Bilder sind zur Zeit vor allem Celebrity-​Bilder von Premieren, Presseterminen, Award-​Shows und so wei­ter (sie­he Screenshot).

Wenn der Bildnutzer das Foto in sei­nem Blog ein­baut, erscheint ein blau­er Kreis auf bestimm­ten Objekten. Der Webseiten-​Besucher kann mit sei­ner Maus über den Kreis fah­ren, um mehr Informationen zum Bild zu erhal­ten. Das kön­nen kur­ze Kommentare sein, wie man das bei Flickr-​Kommentaren im Bild kennt oder eben auch Links zu den gezeig­ten Produkten. Ein kur­zes Video erklärt gut die Funktionsweise:

Man kann sich das ähn­lich vor­stel­len wie bei Musikvideos auf Youtube, wo ein Link zum iTunes-​Store ein­ge­blen­det wird, damit man die MP3 des gera­de lau­fen­den Songs kau­fen kann. Bei den oben gezeig­ten Fotos wird bei­spiels­wei­se auf die teu­ren Designer-​Kleider oder die CD des Musikers verlinkt.

Jedes Mal, wenn ein Betrachter über einen Link etwas kauft, erhält der Bildnutzer eine Provision. Ein klas­si­sches Affiliate-​Modell also. Trotzdem muss der Bildnutzer das Foto jedoch erst lizen­zie­ren. Das kos­tet nach einem ers­ten Test von mir anschei­nend 25 US-​Dollar. Das ist unge­fähr halb so viel, wie Getty Images für sehr ver­gleich­ba­re Bilder berech­nen wür­de. Zum Vergleich mal ein Bild von Charlie Sheen bei der Emmy-​Verleihung im Stipple Marketplace und bei Getty.

Hat das Modell Aussichten auf Erfolg?

Spontan fal­len mir meh­re­re Argumente dage­gen ein. Aber betrach­ten wir das System zuerst von der posi­ti­ven Seite. In bestimm­ten Branchen ist das Modell sehr logisch. Das wären vor allem die Bereiche, wo Interessenten die Produkte sowie­so ger­ne digi­tal kau­fen und die Produkte 1:1 auf dem Foto abge­bil­det sind, also zum Beispiel Bilder von CD- oder Buch-​Covern, die zur Produktseite bei Amazon.com füh­ren. Ich kann mir auch vor­stel­len, dass es genug wohl­ha­ben­de Frauen gibt, die nur zu gern wis­sen wür­den, wel­che Handtasche ihre Lieblingsschauspielerin da auf dem roten Teppich trägt oder wel­ches Parfüm sie benutzt, um sich dann das glei­che zu bestel­len. Auch Modestrecken in Online-​Magazinen könn­ten davon pro­fi­tie­ren, da die­se die Informationen zur getra­ge­nen Kleidung bis­her immer neben dem Bild lie­fern müssen.

Aber: Das ist heu­te über nor­ma­le Affiliate-​Links fast eben­so ein­fach mög­lich, ohne die pro­vi­si­on mit einer wei­te­ren Firma tei­len zu müs­sen. Die Abbildungen von Buchcovern in mei­nem Blog (und vie­len ande­ren übri­gens auch) füh­ren mit­tels Affiliate-​Links ja schon jetzt zur Verkaufsseite.

Bei YouTube sowie bei Flickr stört mich ja jetzt schon die häu­fi­ge Verwendung von In-​Bild-​Kommentaren. Ein sehr extre­mes Beispiel zeigt das Problem deutlich:

Webseiten mit Stipple-​Fotos könn­ten dann bald ähn­lich aus­se­hen, nur mit vie­len blau­en Punkten ver­se­hen, die den Betrachter viel­leicht ner­ven könn­ten. Außerdem befürch­te ich, dass die Medienkonsumenten irgend­wann agres­siv reagie­ren, wenn sie mer­ken, dass sich die Werbung immer wei­ter in ihr Leben schleicht und Preisverleihungen, Award-​Shows oder Filmpremieren im Grunde nichts ande­res als eine Werbefläche für Modedesigner sind.

Ein wei­te­rer Punkt ist das Markenrecht: Wenn Firmen selbst bestimm­te Fotos „tag­gen“ und in den Marketplace stel­len, mag es kei­ne Probleme geben. Aber was wür­de pas­sie­ren, wenn ein Blog Fotos von Straßenschlachten mit einem Link zu Nike ver­linkt, weil die Protestler auf dem Foto Turnschuhe die­ser Marke tra­gen? Oder wenn das Foto des sturz­be­trun­ke­nen David Hasselhoff den Link zur Firma der Jeansmarke ent­hält, die er auf dem Bild anhat? Ich bin mir nicht sicher, ob vie­le Firmen bereit wären, die Kontrolle über ihr Markenimage so ein­fach abzugeben.

Es ist übri­gens nicht das ers­te Mal, dass Firmen ver­su­chen, über zum Bild oder Video pas­sen­de Werbung Geld zu ver­die­nen. Da gab es EyeAlike, Anvato, IPN, GumGum, Fotoglif und vie­le ande­re haben es ver­sucht, so rich­tig popu­lär ist keins der Modelle geworden.

Was sagt ihr dazu? Revolutionäre Idee oder alter Hut? Unter wel­chen Voraussetzungen wür­det ihr als Fotograf oder Bildkäufer das Modell nutzen?

Frag den Fotograf: Wie gehst Du mit Designschutz um?

Dieses gan­ze recht­li­che Drumherum ist bei Stockfotos oft schwie­rig und kom­pli­ziert. Deswegen habe ich auch zu die­sem Thema wie­der fol­gen­de Frage von Denis erhalten:

Aber wie gehst du sonst mit Requisiten um?

Habe ich das in dei­nem Buch rich­tig ver­stan­den, dass du dir für jede Requisite eine Genehmigung holst (Property Release)? Auch für die Kleidungsstücke, wie gehst du damit um?

Reicht es ein­fach das Logo zu ent­fer­nen? Z.B. in dei­nem Buch, das Bild 18.3. S.202: Hast du dir für die Laptops und die Kleidungsstücke ein PR vom Hersteller geholt, oder ein­fach die Logos retu­schiert? Ich mei­ne, rein Theoretisch wür­de ja ein Hersteller, eines Hemdes oder Anzugs, sein Produkt immer wie­der erken­nen. Aber für jedes Kleidungsstück, auf dem kein Logo zu erken­nen ist und es nicht grad von „Prada“ ist, ein PR zu holen, wäre doch ein Bärenaufwand…..

Habe Berichte von Stockfotografen gele­sen, die sich selbst Geschirr extra töp­fern las­sen um kei­nen Designschutz zu ver­let­zen.

Bitte Korrigiere mich, wenn ich das mit den Designschutz falsch verstehe.

Oder mache ich mir in den Bereich zu vie­le Sorgen? Bin ein wenig ver­wirrt, bezüg­lich der vie­len unter­schied­li­chen Meinungen in den Foren.“

Wie heißt es doch: Frage zwei Stockfotografen in einem Forum und erhal­te drei ver­schie­de­ne Antworten. Wundert mich nicht.

Aber auch ich muss mei­ner Antwort vor­aus­schi­cken, dass mei­ne Informationen recht­lich ohne Gewähr sind und ich kei­ne Haftung über­neh­men kann, soll­te ich dane­ben liegen.

Doch nun los: Beim Designschutz gibt es ver­schie­de­ne Bereiche:

Was unter­schei­det diese?

Ein Patent gibt es für tech­ni­sche Erfindungen, die neu sein müs­sen, gewerb­lich nutz­bar sind und etwas „erfun­den wur­de“. Es kann 20 Jahre gel­ten. Ausdrücklich nicht paten­tiert wer­den kön­nen zum Beispiel ästhe­ti­sche Formschöpfungen.

Das Gebrauchsmuster gilt als „klei­ner Bruder“ des Patents, für den ähn­li­che, aber gerin­ge­re Hürden gel­ten. Die Laufzeit beträgt höchs­tens 10 Jahre.

Eine Marke ist ein geschütz­tes Zeichen, was Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen unter­schei­den soll. Das kön­nen Begriffe wie „Porsche“ oder „Siemens“ sein, aber auch Logos wie der Apple-​Apfel oder Zeichen wie das Rote Kreuz.

Da mit Patenten und Gebrauchsmustern kei­ne Designs geschützt wer­den kön­nen, gibt es das Geschmacksmuster. Das ist ein Schutzrecht, wel­ches ästhe­ti­sche Gestaltungsformen wie Farbe, Form oder Design schützt. Zwar ist es nicht dazu gedacht, Fotos von die­sen Designs zu ver­bie­ten, kann aber gut dazu genutzt wer­den, weil eben auch zwei­di­men­sio­na­le Kopien ver­hin­dert wer­den kön­nen. Die Bedigung für so einen Schutz muss wie­der die Neuheit sein und eine „Eigenart“ auf­wei­sen, sich also optisch deut­lich von ande­ren schon vor­han­de­nen Mustern unterscheiden.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, fin­det vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Anleitung zur Internet-​Suche nach Geschmacksmustern, nach Marken oder nach Patenten.

In der Praxis heißt das für mich: Ein nor­ma­les ein­far­bi­ges T‑Shirt, Hemd oder Hose ist kei­ne Neuheit und weist auch kei­ne Eigenart auf, des­we­gen mache ich mir kei­ne Sorgen um Geschmacksmuster, schaue aber, ob irgend­wo klein Markennamen auf Knöpfen, Reißverschlüssen etc. ste­hen, die ich weg­re­tu­schie­ren muss. Je außer­ge­wöhn­li­cher die Gegenstände oder je unge­wöhn­li­cher die Form ist, des­to vor­sich­ti­ger bin ich. Einen schlich­ten wei­ßen run­den Teller könn­te ich wahr­schein­lich pro­blem­los nut­zen, aber limi­tier­tes Meißener Porzellan wür­de ich nicht benutzen.

Bei Laptops ent­fer­ne ich die Markennamen und das Windows-​Logo auf der Windows-​Taste. Bei Apple-​Computern wäre ich vor­sich­ti­ger, aber wenn der nicht Hauptbestandteil des Bildes ist und Logos raus­re­tu­schiert wer­den, geht es zur Not auch. Nur weil der Hersteller sein Produkt auf einem Foto wie­der­erken­nen kann, wie der Fragesteller in der Email meint, heißt das noch lan­ge nicht, dass auf dem Produkt Schutzrechte lie­gen, wel­che durch das Foto ver­letzt würden.

Manchmal, wenn ich unsi­cher bin, fra­ge ich aber auch. So rief ich einen Taschenrechner-​Hersteller an, der mir pro­blem­los die Nutzung der von ihm design­ten Taschenrechner erlaub­te und ein Spielzeug-​Hersteller schick­te mir gleich einen Karton mit Spielzeug, was ich benut­zen durf­te. Aber ich erhielt auch Absagen, zum Beispiel vom Berufsverband der Frauenärzte, wel­che mir unter­sag­ten, den Mutterpass auf Fotos zu zei­gen, da sie nicht sicher sein könn­ten, in wel­chem Zusammenhang die Bilder benutzt würden.

In den kom­men­den Wochen pla­ne ich ein Sport-​Shooting, bei dem ich weiß, dass ein Modell Turnschuhe einer bestimm­ten Firma tra­gen wird. Da muss ich auch vor­her anru­fen, um sicher­zu­ge­hen, ob deren erkenn­ba­re Muster recht­lich geschützt sind.

Wie hand­habt ihr das? Was sind Eure Erfahrungen mit geschütz­ten Designs oder Markenrecht bei Stockfotos?