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Zwickmühlen-​Falle: Neue „Abmahnungen“ durch Rafael Classen (RC Photostock) gegen Bildkäufer

Vor fünf Monaten hat­te ich im Blog vom Fotografen Rafael Classen berich­tet, der eine Art „Abmahnung“ an Käufer sei­ner Bilder ver­schickt hat­te. Damals ging es haupt­säch­lich um die „Social Media“-Nutzung sei­ner Bilder.

Im Laufe der letz­ten Monate haben mich vie­le Emails von eben­falls Betroffenen erreicht und die Vorwürfe von Herr Classen (bzw. RCPhotostock, RC-​Photo-​Stock oder RCfotostock) haben eini­ge zusätz­li­che Varianten erhal­ten. Deshalb heu­te ein Update in die­sem Fall.

Rafael Classen wirft Löschung von IPTC-​Daten vor

Zuerst fragt er, ob der Bildnutzer über­haupt eine Bildlizenz nach­wei­sen kann. Fehlt die­ser Nachweis, wirft er eine Urheberrechtsverletzung vor. Soweit nach­voll­zieh­bar, das mache ich ähn­lich (wenn auch deut­lich freundlicher).

Eine wei­te­re Beschwerdequelle des Herrn Classen ist dann aber, dass er bei Bildnutzern bemän­gelt, dass die­se sei­ne „IPTC“-Metadaten aus den Bildern gelöscht hät­ten, die eben­falls urhe­ber­recht­lich schutz­fä­hig sei­en, auch wenn sie am Bild oder im Impressum die von Bildagenturen gefor­der­te Urheberangabe ange­bracht haben:

Ich möch­te Sie noch bei­läu­fig in die­sem Zusammenhang auf­for­dern, mir eine ent­spre­chen­de Lizenz nach­zu­wei­sen, die Sie berech­tigt die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Schutzrechtshinweise der IPTC/​Metadaten (Kurzform für International Press Telecommunications Council Information Interchange Model), die in das Original Bildmaterial durch die Bildagentur imple­men­tiert wer­den zur Urheberrechtsidentifizierung zu löschen oder zu ent­fer­nen. Diese Metadaten wer­den ins­be­son­de­re für genaue­re Informationen und zur Indexierung der Stockmediums genutzt. Diese Daten kön­nen von jeder Person aus­ge­le­sen wer­den, der das Stockmedium zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn die Bilddatei im Internet auf­ge­fun­den wird.“

Auszug aus Emails des Herrn Classen

Um die Empfänger sei­ner Emails zu ver­un­si­chern, wirft er mit Paragraphen nur so um sich:

Neben der Verletzung von § 95c UrhG bestand in jedem Fall auch eine unli­zen­zier­te Nutzung, die die Folgen des § 97 UrhG aus­löst. Die Nutzung mei­nes Werks ist nach den Lizenzbestimmungen von Fotolia/​Adobe nur dann zuläs­sig, wenn dies mit den hin­ter­leg­ten IPTC-​Metadaten erfolgt. Eine Nutzung ohne IPTC-​Metadaten wird aus­drück­lich in den Lizenzbestimmungen unter­sagt. Die Nutzung ohne die­se Daten ist daher schon des­halb eine unli­zen­zier­te Nutzung, die die Ansprüche aus § 97 UrhG aus­löst. Ob neben dem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen auch noch ein Verstoß gegen § 95c UrhG vor­liegt, kann hier des­halb dahinstehen.“

Spannender Hinweis am Rande: Seit eini­ger Zeit lädt Herr Classen sei­ne Werke selbst bei Pinterest und Facebook hoch: Dort scheint es ihn über­haupt nicht zu stö­ren, dass kei­ne Metadaten in sei­nen Bildern vor­han­den sind und das, obwohl er sie selbst dort hoch­ge­la­den hat.

Übrigens ist mir bis­lang auch noch nicht bekannt, dass er einen Nachweis erbrin­gen konn­te, dass sei­ne Bilder bei Fotolia oder Adobe Stock über­haupt IPTC-​Daten von ihm ent­hal­ten hätten.

Rafael Classen wirft Bildnutzern Erwähnung von Adobe Stock/​Fotolia in den Quellenangaben vor

Nun wird es aber noch span­nen­der. Wenn die Bildnutzer wie von Adobe Stock gewünscht eine Namensnennung des Fotografen im Impressum o.ä. anbrin­gen, wel­che neben dem Fotografennamen den Agenturnamen ent­hält, beschwert sich Herr Classen eben­falls mit die­sem Argument:

Ich bie­te Ihnen eine Einigung an, durch die Sie einen Rechtsstreit ver­mei­den kön­nen. Teil des Vergleichs ist die Erteilung einer neu­en Lizenz für das streit­ge­gen­ständ­li­che Bild mit kor­rek­ten IPTC Daten ohne irre­füh­ren­de Verweise auf Adobe. Dieses neue Bild mit kor­rek­ten Angaben zur Bezugsquelle kön­nen Sie anstel­le des alten verwenden.

Richtig ist, dass Adobe die Zusammenarbeit mit mir am 03.09.2020 – aus­drück­lich ohne Angabe von Gründen – been­det hat. Leider schmückt sich Adobe trotz der grund­lo­sen Kündigung wei­ter­hin mit mei­nen Werken. Dies ist – wie durch mich bereits dar­ge­legt wur­de – ein kla­rer Verstoß gegen das UWG. Spätestens mit der Beendigung der Zusammenarbeit von Adobe mit mir hät­ten Sie nach der zitier­ten Rechtsprechung den Verweis auf Fotolia/​Adobe been­den müs­sen. Soweit die Lizenzbestimmungen von Fotolia/​Adobe einen Verweis auf Fotolia/​Adobe ein­for­dern, gleich­wohl Adobe sich dazu ent­schie­den hat, die Bilder dort nicht mehr zu ver­trei­ben, sind die­se gem. § 134 BGB unwirksam.“

Hier wird als neu­es Geschütz das Gesetz gegen den unlau­te­ren Wettbewerb (UWG) auf­ge­fah­ren. Wie die Bildnutzer hät­ten erfah­ren sol­len, dass Adobe die Zusammenarbeit mit Rafael Classen been­det hat, ist unklar. Bei den lan­gen, mit Drohungen gespick­ten Emails, die er raus­schickt, habe ich jeden­falls eine Ahnung, war­um die Bildagentur ihn raus­ge­schmis­sen haben könn­te. Auch Getty Images hat sich das Treiben des Herrn Classen nicht lan­ge mit ange­se­hen, und sein Portfolio bei iStock gelöscht.

Interessanterweise bie­tet er – gegen die Zahlung einer drei­stel­li­gen Summe – an, den Rechtsstreit zu ver­mei­den und das neue Bild mit „kor­rek­ten Angaben zur Bezugsquelle“ wei­ter zu ver­wen­den. Da stellt sich mir natür­lich die Frage, war­um die Bildagentur plötz­lich nicht mehr die kor­rek­te Bezugsquelle gewe­sen sein soll, nur weil sie ihn raus­ge­schmis­sen hat?

Hier wird nun auch die im Titel erwähn­te Zwickmühle erkenn­bar: Werden die IPTC-​Metadaten gelöscht, ist das Herr Classen nicht recht und er for­dert eine teu­re Nachlizenzierung. Bleiben die Metadaten intakt, ist ihm das auch nicht recht, weil da ja noch Fotolia oder Adobe Stock erwähnt wer­den. Verändern dür­fen die Bildnutzer die IPTC-​Daten aber auch nicht, weil die­se urhe­ber­recht­lich geschützt seien.

Rafael Classen deutet einen Hinweisbeschluss des LG Köln falsch

Am 12. März 2021, nur weni­ge Tage nach mei­nem ers­ten Blogartikel in die­sem Fall, platz­te Adobe Stock die Hutschnur und die Bildagentur stell­te beim Landgericht Köln den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Herr Classen (Aktenzeichen 14 O 144/​21). Da ging es noch um die Vorwürfe des Herrn Classen, die Social-​Media-​Nutzung der Adobe-​Bilder sei unrecht­mä­ßig. Am 10. Mai 2021 gab es einen Hinweisbeschluss des Landgerichts, wel­cher dazu führ­te, dass Adobe den Antrag zurück­nahm, weil das Gericht Zweifel anmel­de­te an der für so einen Antrag not­wen­di­gen Dringlichkeit.

Es erging aus­drück­lich kei­ne Sachentscheidung in die­sem Fall, wes­halb sol­che Hinweisbeschlüsse in der Rechtswissenschaft wegen ihres häu­fig vor­läu­fi­gen und nicht ver­bind­li­chen Charakters für das Gericht nur in sel­te­nen Ausnahmefällen publi­ziert werden.

Herr Classen ver­schickt die­sen Beschluss jedoch ger­ne als PDF, dick mit sei­nem Wasserzeichen ver­se­hen, in der Hoffnung, dass eini­ge Email-​Empfänger sich von den juris­ti­schen Ausführungen beein­dru­cken lassen:

In die­sem Kontext über­sen­den wir Ihnen einen Hinweisbeschluss des LG Köln aus einem einst­wei­li­gen Verfügungsverfahren der Firma Adobe gegen mich in einer ande­ren aktu­el­len Sache. Die dor­ti­gen Feststellungen des Gerichts führ­ten dazu, dass Adobe in jener Sache die Rechtsverfolgung gegen mich auf­ge­ge­ben hat. Wir gehen davon aus, dass Adobe auch in die­sem Thema in glei­chem Umfang dane­ben liegt.“

Wie miss­ver­ständ­lich sol­che Ausführungen sein kön­nen, ist an die­ser nega­ti­ven Rezension auf Trustpilot zur Webseite rcphotostock.com (der neu­en Webseite von Rafael Classen) sichtbar:

Weil wir ein Bild vor drei Jahren bei Fotolia gekauft haben (heu­te Adobe Stock) schick­te uns Herr Classen vor knapp 3 Monaten eine „Berechtigungsanfrage“ für eine Relzenzierung. Nachdem der Adobe Support uns anwies nicht auf die emails von Herrn Classen zu reagie­ren, dach­ten wir die Sache sei erle­digt…. Falsch gedacht!!!

Nun müs­sen wir 1800 EURO für eine Abmahnung zah­len, für knapp 3 Jahre Nutzung bei Facebook nach einer MFM-​Liste für Social Media!!!

Aber die ganz gro­ße Überraschung kommt noch… nun 3 Monate spä­ter kommt Herr Classen mit einer Gerichtsentscheidung um die Ecke!!!

Ja, rich­tig gele­sen einer GERICHTSENTSCHEIDUNG!

Der gute hat wohl eine Entscheidung (wur­de als PDF-​mitgeschickt) des LG Kölns aus einem ver­fah­ren gegen Adobe und dar­in wird nun bestä­tigt, dass eine „Social Media“ Nutzung von Adobe Stock Fotos auf Facebook nicht erlaubt ist!“

Herr Classen löst in sei­nem Kommentar zur Bewertung den Fehler nicht auf, dass es kei­ne Gerichtsentscheidung gab, son­dern nur einen Hinweisbeschluss, der die Sachlage nicht prüft:

Dies wur­de ja wie bereits gericht­lich bestä­tigt, das LG Köln stellt sich hier ein­deu­tig hin­ter unse­re Rechtsansicht.“

Es gibt eini­ge Anzeichen, dass die „Bewertung“ vom „Dieter“ nur ein Fake ist (fri­scher Account, kaum ande­re Bewertungen etc.), dazu passt, dass die­ses geschil­der­te Horrorszenario und der falsch inter­pre­tier­te „Gerichtsbeschluss“ geeig­net sein könn­te, ande­re Mitleser zu ent­mu­ti­gen und lie­ber gleich Classen zu bezahlen.

Rafael Classen versucht Kommunikation mit Bildagenturen zu erschweren

Die Emails von Herr Classen sind, lang, teil­wei­se wirr, mit juris­ti­schen Fachbegriffen und Paragraphen gespickt, mit vie­len Links und fett­ge­druck­ten Markierungen etc. ver­se­hen. Immer dick mar­kiert, manch­mal sogar zusätz­lich rot mar­kiert ist bei ihm der Absatz am Ende einer Mail:

Beachten Sie bit­te auch, dass jede Absprache mit mir, ein­schließ­lich des Inhalts die­ser oder vor­her­ge­gan­ge­ner Nachrichten (ein­schließ­lich etwa­iger bei­gefüg­ter Dateien), ver­trau­lich sind und nicht an Dritte, ein­schließ­lich Firmen oder deren Rechtsvertretung wei­ter­ge­ge­ben, offen­ge­legt oder ver­viel­fäl­tigt wer­den sollten.“

Damit will er ver­mut­lich ver­hin­dern, dass Betroffene sei­ne Emails direkt an die Rechtsabteilung von Adobe Stock wei­ter­lei­ten, wie es Adobe selbst an meh­re­ren Stellen emp­fiehlt. Ist natür­lich para­dox, dass er sich über das Vorgehen von Adobe beschwert, aber nicht will, dass Adobe davon etwas mit­be­kommt. Aber viel­leicht hält es ja eini­ge Leute vom Kontakt mit ihrer Bildagentur ab.

Außerdem wirft er meh­re­ren Leuten einen „unzu­läs­si­gen Boykottaufruf und eine Verleitung zur Vereitelung von Straftaten vor“ (Betonung in sei­nem Original), wenn die­se in Blogartikeln oder Forumsbeiträgen den Tipp geben, sei­ne Bilder zu löschen, bevor er sei­ne Emails ver­schi­cken kann. Hier blitzt das juris­ti­sche Halbwissen her­vor, denn logi­scher­wei­se soll kei­ne Straftat ver­ei­telt wer­den, son­dern die Strafe selbst.

Fast schon put­zig ist da der Versuch, den oben genann­ten Hinweisbeschluss des LG Köln mit sei­ner „Urheberschaft“ zu versehen:

Mit der Löschungsaufforderung grei­fen [Sie] unmit­tel­bar und rechts­wid­rig in die Verwertung mei­ner Werke ein. Ich möch­te Sie noch­mal bei­läu­fig auf mei­ne Urheberschaft am ange­häng­ten Beschluss hin­wei­sen, der als Produkt bezeich­net und Markenrechtlich geschützt ist. Nicht das wir hier noch ande­re Ansprüche gel­tend machen müs­sen. Sie ver­sto­ßen hier gegen mein Persönlichkeitsrecht und das Geheimhaltungsinteresse, auch wenn Sie mit mir kei­ner­lei „Vertragliche“ Bindung haben.“ 

Dass Herr Classen bei die­ser Geschichte ein Geheimhaltungsinteresse hat, ist nahe­lie­gend. Auf der ande­ren Seite haben jedoch alle Bildkäufer, wel­che in der Vergangenheit Bilder von Herr Classen gekauft haben, ver­mut­lich ein gestei­ger­tes Interesse dar­an, zu erfah­ren, wie Herr Classen mit gut­gläu­bi­gen Bildnutzern kommuniziert.

Rafael Classen verschickt Abmahnung, weil er keine Abmahnungen verschicke

Das Beste habe ich mir für den Schluss auf­ge­ho­ben. Wer auf­merk­sam mit­ge­le­sen hat, wird bemerkt haben, dass ich in mei­nem ers­ten und in die­sem zwei­ten Artikel das Wort „Abmahnung“ in Anführungszeichen gesetzt habe.

Das habe ich des­halb gemacht, weil die Emails, mit denen Herr Classen an die Bildnutzer her­an­tritt, recht­lich gese­hen nur eine „Berechtigungsanfrage“ sind. Die Emails mit dem Wust an zitier­ten Paragraphen und juris­ti­schen Fachbegriffen sol­len wie eine „Abmahnung“ wir­ken, sind es aber nicht.

Es gibt jedoch eini­ge Empfänger der Emails, die das gleich als Abmahnung wahr­ge­nom­men haben, wes­halb die Allianz Deutscher Designer (AGD) in die­sem Blogbeitrag zum Fall den fol­gen­den Satz for­mu­lier­te: „Wir erhal­ten Hinweise, dass der Fotograf Rafael Classen Nutzungen sei­ner Fotos anwalt­lich abmah­nen lässt.“

Wegen die­sem Satz erhielt die AGD eine anwalt­li­che Abmahnung inklu­si­ve Aufforderung Abgabe einer Unterlassungserklärung von Rafael Classen, weil es falsch sei, dass er Nutzungen sei­ner Fotos abmah­nen las­se. In dem Zusammenhang lässt er vor­brin­gen, dass er ledig­lich im eige­nen Namen „Berechtigungsfragen“ ver­schi­cke, mit denen er um den Nachweis zur Berichtigung der erfolg­ten Nutzung bit­tet und sich die Möglichkeit einer schrift­li­chen Abmahnung offenhalte.

Die AGD sieht das anders, zumal Herr Classen mit den Schreiben wohl nicht bloß die Nutzungsberechtigung anfragt, son­dern bereits von einer „Rechtsverletzung“ spricht, ver­schie­de­ne Ansprüche („Nachlizenzierung“, Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen) gel­tend macht und mit der gericht­li­chen Durchsetzung sei­ner Ansprüche droht.

Die Zwickmühle geht hier nun in umge­kehr­ter Richtung auf: Stellt sich her­aus, dass Herr Classen auch anwalt­li­che „Abmahnungen“ für Bildnutzungen ver­an­lasst hat, dann dürf­te das für die AGD hilf­reich sein. Bewahrheitet sich dage­gen, dass es bis­lang bei den „Berechtigungsanfragen“ geblie­ben ist, ist das für die Mehrheit betrof­fe­ner Bildnutzer sicher­lich auch eine inter­es­san­te Information.

Disclaimer:
Ich befin­de mich wei­ter­hin in einem Rechtsstreit mit Herr Classen wegen Urheberrechtsverletzungen.



Getty Images löscht EyeEm-​Accounts von Fotografen mit iStock-Accounts

Mitte Mai beka­men eini­ge „aus­ge­wähl­te Fotografen“ von der Bildagentur EyeEm die­se Email:

Getty Images has infor­med us that they will be remo­ving all dupli­ca­te assets from the EyeEm Getty coll­ec­tion, whe­re the con­tri­bu­tor pro­vi­des the con­tent direct­ly to Getty (or iStock), as well. We know that many pho­to­graph­ers, inclu­ding yours­elf, also hold accounts with iStock.

Why is Getty Images taking this step?

There are curr­ent­ly many dupli­ca­tes of images available on Getty Images at dif­fe­rent pri­ce points due to con­tri­bu­tors sub­mit­ting images via part­ners such as EyeEm or via iStock. This dama­ges the buy­ing expe­ri­ence and leads to con­fu­si­on on behalf of cli­ents.

What opti­ons do you have now as an EyeEm Contributor?

If you do not take any fur­ther action, all your images will be remo­ved from the EyeEm Getty Collection. Alternatively, should you wish to dele­te your iStock account and not sup­p­ly images via iStock, you can con­ti­nue to sup­p­ly images via EyeEm to Getty.

What is the time­line?

The chan­ges will hap­pen asap hence we are relay­ing this infor­ma­ti­on to you now.“

Kurz zusam­men­ge­fasst und über­setzt heißt das, dass Getty Images bemerkt hat, dass es vie­le dop­pel­te Bilder in deren Portfolio zu unter­schied­li­chen Preisen gibt, die ein­mal hoch­prei­sig über die EyeEm Kollektion zu Getty Images kom­men (aktu­ell ins­ge­samt ca. 28,5 Mio. Bilder in den bei­den EyeEm-​Kollektionen) und ein­mal nied­rig­prei­sig über die Getty-​Tochter iStock.

In der ers­ten Mail hieß es noch, dass die Fotografen die Wahl haben, ob sie ihren iStock-​Account löschen wol­len, um der Löschung des EyeEm-​Portfolios bei Getty Images zuvorzukommen.

In der zwei­ten Mail von EyeEm vom 5.6.2020 hieß es dann jedoch schon:

Dear EyeEm Contributor,

We hope you are well and healt­hy. As one of our most valued pho­to­graph­ers and EyeEm con­tri­bu­tors, we are rea­ching out to you today to let you know about some chan­ges we have been made awa­re of, con­cer­ning a limi­t­ed num­ber of accounts, inclu­ding yours.

Getty Images has infor­med us that they will be dele­ting your port­fo­lio within the EyeEm Getty coll­ec­tion. Getty have infor­med us that they will be remo­ving high volu­me accounts with dupli­ca­te assets from the EyeEm Getty coll­ec­tion, whe­re the con­tri­bu­tor pro­vi­des the con­tent direct­ly to Getty (via iStock), as well. As you are one of the com­pa­ra­b­ly few EyeEm users who also holds an iStock account with a signi­fi­cant volu­me, you are also affected.

We under­stand the dif­fi­cul­ty this might put you in and reg­ret the decis­i­on that Getty Images has taken. Of cour­se this affects us in the same ways as it does affect you. 

Who is affected?

This is the second round of com­mu­ni­ca­ti­on we are doing to let affec­ted con­tri­bu­tors know about the chan­ges. Only a small por­ti­on of high volu­me accounts from EyeEm’s con­tri­bu­tor base is affected. 

Why is Getty Images taking this step?

There are curr­ent­ly many dupli­ca­tes of images available on Getty Images at dif­fe­rent pri­ce points due to con­tri­bu­tors sub­mit­ting images via part­ners such as EyeEm or via iStock. This dama­ges the buy­ing expe­ri­ence and leads to con­fu­si­on on behalf of their clients. 

What is the timeline?

The chan­ges will hap­pen within a few days, hence we are relay­ing this infor­ma­ti­on to you right now. Remember that only a few peo­p­le, who we are rea­ching out with this email direct­ly, are affected.

Here to support. 

Feel free to ping me direct­ly by rep­ly­ing to this email. I’ll keep you updated, should we have news from our con­ver­sa­ti­ons with Getty. For fur­ther infor­ma­ti­on and ques­ti­ons plea­se reach out to your iStock or Getty Images sup­port team.“

Wer sich also inner­halb die­ser drei Wochen nicht ent­schie­den hat­te, sein iStock-​Account zu löschen, ver­liert nun sein EyeEm-​Portfolio auf Getty Images.

Relevant ist die­se Nachricht des­halb, weil wie in der Email geschrie­ben nur eine klei­ne Gruppe von Leuten infor­miert wur­de, obwohl das Problem im Grunde alle EyeEm-​Lieferanten betrifft.

Wer Bilder nicht-​exklusiv zu EyeEm hoch­lädt und die­se eben­falls bei iStock anbie­ten will, ris­kiert dem­nach, sein EyeEm-​Portfolio bei Getty Images gelöscht zu bekommen.

Etwas wei­ter gedacht kann das Problem auch an wei­te­ren Ecken auf­tau­chen, da zum Beispiel auch 500px eine Partnerschaft mit Getty Images hat. Wer also sei­ne Bilder sowohl zu 500px als auch zu iStock schickt, soll­te aufpassen.

Ähnliches gilt für die Zusammenarbeit von EyeEm und Adobe Stock: Wer sei­ne Bilder sowohl bei EyeEm als auch bei Adobe Stock hoch­lädt, soll­te sich Gedanken machen. Leider blieb mei­ne Anfrage an Adobe Stock, wie die­se mit Duplikaten im Portfolio umge­hen, bis­her unbe­ant­wor­tet. Wer sehen will, wel­che Bilder von EyeEm aktu­ell in der Premium Collection von Adobe Stock mit knapp 900.000 Bildern sind, kann hier schau­en.

Persönlich habe ich übri­gens auch Videos bei Adobe Stock gefun­den, die (immer­hin zum sel­ben Preis) dop­pelt dort vor­han­den waren, weil sie ein­mal direkt und ein­mal über Pond5 hoch­ge­la­den wurden.

Auch bei Alamy fin­den sich über 4,2 Millionen Bilder von EyeEm, die eben­falls dop­pelt vor­han­den sein könn­ten, wenn Fotografen Alamy direkt beliefern.

Was sagt diese Aktion über die Bildagenturen?

Technologisch ist es heut­zu­ta­ge kein Problem, iden­ti­sche Bilder auf­zu­spü­ren. Getty Images warb schon vor fünf Jahren mit „sei­ner fort­ge­schrit­te­nen Such- und Image-​Recognition-​Technologie“. Da wirkt es ein­fach nur pein­lich, dass sie nun nicht in der Lage zu sein schei­nen, zu über­prü­fen, ob ein neu­es Bild schon im Portfolio vor­han­den ist und es auto­ma­ti­siert abzulehnen.

Auszug aus den „Terms of Service“ von EyeEm vom April 2016.

Seitens EyeEm kann sich die Aktion zu einem Imageschaden aus­wach­sen, wenn sie nicht in kur­zer Zeit ange­mes­sen dar­auf reagieren. 

Im Januar 2016 hat EyeEm ihre Nutzungsbedingen geän­dert und ist von der vor­ma­lig gefor­der­ten Exklusivität abge­rückt, ver­mut­lich um das glei­che Material auch ande­ren „Premium-​Partnern“ anbie­ten zu können.

Wenn sich nun her­aus­stellt, dass die­se „Nicht-​Exklusivität“ ver­gif­tet ist, weil sie bedeu­ten kann, dass der gesam­te Account gelöscht wird, hat EyeEm mei­nes Erachtens die Pflicht alle Fotografen dar­über öffent­lich zu infor­mie­ren, um sie davor zu bewahren.

Wohlgemerkt: Es geht bei der Löschung nicht um ein­zel­ne Bilder, son­dern Getty Images löscht gleich den gesam­ten Account der betrof­fe­nen Fotografen, ohne abzu­glei­chen, wie vie­le Bilder davon dop­pelt vor­han­den sind.

Außerdem soll­te EyeEm drin­gend abklä­ren, ob ande­re Premium-​Partner wie Adobe Stock oder Alamy eben­falls doch eine Exklusivität ver­lan­gen. Ich kann mir zum Beispiel kaum vor­stel­len, dass Adobe erfreut dar­über wäre, EyeEm-​Premium-​Material auch in der güns­ti­ge­ren Core-​Collection wiederzufinden.

Wie lösche ich betroffene Bilder bei iStock?

Seit vier Jahren kann man bei iStock lei­der kei­ne indi­vi­du­el­len Bilder mehr selbst löschen. Wer nun sicher­heits­hal­ber eini­ge Dubletten aus sei­nem Portfolio bei iStock löschen will, weil sie bei Getty Images in der EyeEm Collection sind, muss wie folgt vorgehen:

  1. In den Contributor-​Account von iStock via ESP einloggen.
  2. Oben in der Mitte auf „Contact us“ klicken.
  3. Auf der nächs­ten Seite im Dropdown-​Menü „File Editing“ wählen.
  4. Danach „remo­ve a file“ anklicken.
  5. Dann bei „Has your file been accepted/​published?“ auf „yes“ klicken.
  6. Dann auf „remo­ve som files“ klicken.
  7. Im nächs­ten Feld die Bildnummern kom­ma­ge­trennt eingeben.
  8. Danach auf „other reason“ klicken.
  9. Bei „Please pro­vi­de a reason for remo­ving the file(s):“ ein­ge­ben: „Duplicate images that alre­a­dy have been published through the EyeEm/​Getty Images Partnership“.
    (Danke an Michael Zwahlen für den Walk-​Trough hier in der EyeEm Market Worldwide Facebook-Gruppe)

Habt ihr auch die­se Emails von EyeEm erhal­ten? Wie reagiert ihr darauf?