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Pimp My Stock: Bildbesprechungen von Stockfotos 54

Schon vor einer Weile hat­te Tanja in einer Gruppe einen Facebook-​Post ver­öf­fent­licht, weil sie nicht ver­stan­den hat, war­um ihre Bilder bei Shutterstock wegen „pos­si­ble Trademark vio­la­ti­on“ abge­lehnt wurden.

Ich habe ihr ange­bo­ten, mir die Bilder anzu­se­hen und hier in einer „Pimp My Stock!“-Folge zu besprechen.

Beim ers­ten Bild wird Shutterstock ver­mut­lich unten links das beleuch­te­te Ladengeschäft mit dem Schriftzug des Laden-​Namens gestört haben. Dazu kom­men die beleuch­te­ten Häuser, die man bei sehr stren­ger Auslegung (wel­che Shutterstock nutzt), als „tem­po­rä­re Lichtinstallation“ sehen könn­te, wel­che urhe­ber­recht­lich geschützt sein könn­te. Das berühm­tes­te Beispiel ist der Eiffelturm in Paris bei Nacht. Bilder vom Turm am Tag dür­fen kom­mer­zi­ell ange­bo­ten wer­den, Bilder bei Nacht nicht, eben wegen der Lichtinstallation, selbst wenn strit­tig ist, ob sie wirk­lich noch als „vor­über­ge­hend“ anzu­se­hen ist.

Hier wie­der das glei­che Problem: „Lichtinstallation“ an den Häusern und hin­ten rechts ist in der 100%-Ansicht ein Werbeschild les­bar und unten links in der Ecke könn­te bei vol­ler Auflösung auch etwas mar­ken­recht­lich Geschütztes erkenn­bar sein. Auch die Flagge könn­te die Ablehnung aus­ge­löst haben, wenn sie von einem unwis­sen­den Bildredakteur nicht kor­rekt erkannt wurde.

Ui, Jahrmärkte. Selbst in der ver­klei­ner­ten Ansicht erken­ne ich schon eini­ge Namen von Schausteller-​Buden, wel­che Probleme berei­ten könn­ten. Auch die Bilder auf den Buden (z.B: unten links) könn­ten pro­ble­ma­tisch sein, weil der Urheber der Bilder dar­an Rechte hal­ten könn­te. Generell gilt aber zusätz­lich auch hier wie­der das Thema „Lichtinstallation“.

Auch hier wie­der: Lichtinstallation und unten links gut les­bar der Name der Weinstube.

Lichtinstallation und rechts der Name vom Hofbräu-Zelt.

Ich wie­der­ho­le mich etwas: Lichtinstallation und hin­ten an den Häusern die Firmen- sowie Restaurant-​Namen sind problematisch.

Und ein wei­te­res Mal: Lichtinstallation und links der Name des Geschäfts an der Markise. Je nach Auflösung der Kamera könn­te selbst das Logo auf dem Regenschirm rechts sowie das Logo vom Rucksack (ggf. auch etwas Geschütztes am Kinderwagen) erkenn­bar sein.

Hier dies­mal „nur“ die Lichtinstallation, dies­mal auch recht ein­deu­tig, wenn eine künst­le­ri­sche Leistung deut­lich erkenn­bar ist, wel­che bei den gera­den Lichterketten an den Hausdächern ggf. nach strit­tig gewe­sen wäre.

Wie ihr seht, sind es oft Kleinigkeiten und Dinge, die auf den ers­ten Blick nicht jedem ersicht­lich sind, wel­che zu Ablehnungen bei Bildagenturen füh­ren können.

Wenn ihr mir eben­falls eini­ge Bilder schi­cken wollt für eine „Pimp My Stock!“-Folge , fin­det ihr hier alle not­wen­di­gen Informationen.
Was war eure kurio­ses­te (aber gerecht­fer­tig­te) Ablehnung?