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Generatives Füllen in Adobe Photoshop – Erste Erfahrungen mit der Beta

Seit eini­gen Wochen gibt es in der Beta-​Version von Adobe Photoshop die Möglichkeit, den neu­en „Generative Füllung“-Befehl aus­zu­pro­bie­ren. Das ist qua­si die Integration der Adobe Firefly-KI direkt als Tool in Photoshop, mit der ihr belie­bi­ge Elemente direkt in eure Bilder gene­rie­ren las­sen könnt – durch künst­li­che Intelligenz.

In den letz­ten Wochen habe ich eini­ge Beispiele der neu­en KI-​Fähigkeiten auf mei­ner Facebook-​Seite gezeigt (also folgt mir dort, falls ihr schnel­ler infor­miert wer­den wollt), aber je mehr ich die Funktion nut­ze, des­to mehr bekam ich das Gefühl, dass ich damit den neu­en Möglichkeiten nicht gerecht würde.

Deshalb will ich heu­te eini­ge mei­ner Experimente im Blog vor­stel­len, damit ihr eine Ahnung davon bekommt, was alles – nicht in Zukunft – son­dern ab sofort in Photoshop mög­lich ist.

Was ist der „Generative Fill“-Befehl in Photoshop?

Seit der neus­ten Photoshop-​Version wer­den je nach Werkzeug und Aktion im Bild häu­fig genutz­te Befehle in einer Shortcut-​Leiste ein­ge­blen­det. Wenn eine Markierung, also so eine gestri­chel­te Linie, aktiv ist, ist der ers­te Befehl in der Beta-​Version von Photoshop der „Generative Fill“.

Wer dar­auf klickt, kann ent­we­der Text in ein Bedienfeld ein­tip­pen oder ein­fach direkt auf „Generieren“ kli­cken. Wer Text ein­gibt, gibt damit den „Prompt“ an (ver­gleich­bar mit der Texteingabe bei KI-​Tools wie Midjourney, Stable Diffusion oder Dall‑E 2), wel­chen die KI zu einem Bildinhalt umwan­deln soll. Wer dar­auf ver­zich­tet, gibt der KI freie Hand bei der Motivauswahl und die KI ver­sucht dann, den mar­kier­ten Bereich so zu fül­len, dass er sich naht­los ins vor­han­de­ne Bild einpasst.

Damit han­delt die KI qua­si wie beim Befehl „Inhaltsbasiertes Füllen“, nur in deut­lich bes­se­rer Qualität und mit dem Unterschied, dass die Füllung nicht aus dem bestehen­den Bild genom­men wird, son­dern aus den Trainingsdaten der KI. Das hat den Vorteil, dass deut­lich grö­ße­re Bereiche gefüllt wer­den kön­nen und kei­ne unna­tür­li­chen Wiederholungsmuster ent­ste­hen, wie das beim „inhalt­ba­sier­ten Füllen“ manch­mal der Fall war.

Möglichkeiten in der Beta-Version

Die Adobe-​eigene KI „Firefly“ befin­det sich aktu­ell in der Betaphase zum Testen für die nicht-​kommerzielle Nutzung und auch das „Generative Füllen“ in der Beta-​Version von Photoshop ist aktu­ell nur für nicht-​kommerzielle Anwendungen freigegeben.

In den letz­ten Tagen habe ich ver­stärkt bewusst nur mit der Beta-​Version gear­bei­tet und pro­biert, an wel­chen Stellen die KI mich bei der Arbeit unter­stüt­ze könn­te. Okay, manch­mal habe ich auch ein­fach nur rum­ge­al­bert und aus­pro­biert, ob die KI mei­ne lus­ti­gen Ideen glaub­haft umset­zen könnte.

Schauen wir uns eini­ge der Ergebnisse an:

Das männ­li­che Model hat ver­ges­sen Bescheid zu geben, dass er sich seit dem Sedcard-​Shooting ver­än­dert hat und taucht am Set mit einem Schnauzbart auf? Kein Problem, ein­fach mar­kie­ren und weg ist der Bart.

Das Model trägt nur ein Hemd, soll aber wie die ande­ren Personen im Bild einen dunk­len Anzug tra­gen? Oder einen roten? Oder ein T‑Shirt? Oder einen Neoprenanzug? Oder doch lie­ber eine Lederjacke?
Auch hier kein Problem, den Körper mar­kie­ren und in das Feld für die gene­ra­ti­ve Füllung das gewünsch­te Kleidungsstück auswählen.

Im KI-​Bild ist die Smartwatch am Handgelenk nur mat­schi­ger Brei? Dann halt mit der zwei­ten KI, also hier Firefly, ein pas­sen­des Display für die Uhr generieren.

Beim Gruppen-​Businessfoto will der Kunde mehr Diversität im Bild haben? Einfach paar Köpfe im Hintergrund mar­kie­ren und gegen ande­re austauschen.

Diesen Trick nen­ne ich „den Trotzki machen“: Eine Person auf dem Foto soll ver­schwin­den, wie auf dem Lenin-​Foto von Grigori Goldstein im Jahr 1920? Einfach mar­kie­ren und auf „gene­ra­ti­ve Füllung“ kli­cken. Wer ins Textfeld statt­des­sen eine ande­re Personenbeschreibung ein­fügt, kann die Person auch austauschen.

Ihr habt eine Aufnahme und wollt „raus­zoo­men“? Geht jetzt ein­fach, indem ihr die Leinwand ver­grö­ßert und den nun lee­ren Teil mar­kiert und gene­ra­tiv fül­len lasst. Der schwar­ze Rahmen dient hier als Markierung, alles außer­halb davon ist KI-​generiert, inner­halb ist eine Drohnenaufnahme.

Aerial view of rural land­scape in Ellenberg, Germany in summer

Die Karre vor eurer Haustür ist zu klein? Einfach mar­kie­ren und zack, wird ein Panzer draus.
Hier wird auch erkenn­bar, wie pro­ble­ma­tisch die­se Technik für die Erstellung von „Fake News“ sein kann.

Das Generative Füllen funk­tio­niert nicht nur mit Teilen vom Bild. Auch eine kom­plett lee­re Leinwand kann mar­kiert und gefüllt wer­den, wie hier in mei­nem Beispiel mit einem Dschungel. Im nächs­ten Schritt habe ich den Dschungel mit etli­chen Tieren bevölkert.

Erkenntnisse des Beta-Tests

Es ist leicht erkenn­bar, wie mäch­tig und nütz­lich das neue KI-​Tool in Photoshop sein kann. Bei den meis­ten Fällen lie­fert die Generative Füllung gan­ze Arbeit. Nur bei eini­gen Prompts ver­steht Photoshop (bis­her) ein­fach nicht, was gemeint ist. Beim obi­gen Beispiel, wo ich zuerst die Person ent­fernt und danach mit einer Frau ersetzt habe, woll­te ich eigent­lich „Batman“ sehen, aber da hat wohl ein inter­ner „Intellectual Property“-Filter ange­schla­gen und das Ergebnis in eine ande­re Richtung gelenkt.

Mehrmals stieß ich aber auch bei mei­ner Meinung nach unver­fäng­li­chen Bearbeitungen auf die Fehlermeldung „Die erzeug­ten Bilder wur­den ent­fernt, da sie gegen Benutzerrichtlinien ver­sto­ßen“ und Photoshop lie­fer­te ein­fach kei­ne oder weni­ger als drei Ergebnisse. Das pas­sier­te zum Beispiel manch­mal, wenn ich schie­fe, krum­me Zähne von KI-​Portraits mar­kiert hat­te und – ohne kon­kre­ten Prompt – schö­ne­re Zähne haben woll­te. Aber auch, wenn ich Gebäudefassaden auf­hüb­schen oder repa­rie­ren woll­te, erhielt ich ab und zu Meldung, was nach einer Weile den Workflow unschön unterbrach.

Die KI in Photoshop lie­fert gene­rell knack­schar­fe Ergebnisse, aber vor allem bei grö­ße­ren Auflösungen kommt die KI manch­mal an ihre Grenzen und die KI-​Füllungen wer­den unscharf. Das liegt dann meist dar­an, dass der mar­kier­te Bereich grö­ßer als ein Megapixel (1024x1024 Pixel) ist. Bis zu die­ser Größe arbei­tet die KI bis­her nativ, alles was grö­ßer ist, wird künst­lich hoch­ska­liert, was eben zur Unschärfe füh­ren kann. Eine mög­li­che Abhilfe ist hier, bei gro­ßen Aufträgen die Fläche in klei­ne­re Bereiche zu unter­tei­len und die „Generative Füllung“ mehr­mals lau­fen zu lassen.

Die Vergütung der Urheber an den Trainingsdaten

Adobe wirbt damit, dass deren KI im Gegensatz zu gewis­sen ande­ren Anbietern recht­lich und ethisch „sau­ber“ sein soll, weil die Trainingsdaten alle legal genutzt wor­den seien.

Adobe beruft sich hier vor allem dar­auf, dass sie die Bilder aus ihrem Adobe Stock-​Portfolio für Trainingszwecke ver­wen­det haben. Das ist in den Nutzungsbedingungen für Adobe Stock-​Anbieter vom 15. April 2022 gere­gelt, wo es plötz­lich heißt: 

You grant us a non-​exclusive, world­wi­de, per­pe­tu­al, fully-​paid, and royalty-​free licen­se to use, repro­du­ce, publicly dis­play, publicly per­form, dis­tri­bu­te, index, trans­la­te, and modi­fy the Work for the pur­po­ses of ope­ra­ting the Website; pre­sen­ting, dis­tri­bu­ting, mar­ke­ting, pro­mo­ting, and licen­sing the Work to users; deve­lo­ping new fea­tures and ser­vices; archi­ving the Work; and pro­tec­ting the Work.“

(Hervorhebung durch mich)

Bezahlt wur­den die Adobe Stock-​Anbieter bis­her für ihre Trainingsdaten noch nicht, was das „ethisch“ etwas grau­er wer­den lässt. Zurecht sind daher eini­ge Adobe Stock-​Anbieter etwas sau­er, dass sie weder bezahlt noch rich­tig gefragt wur­den. Die Änderung der Nutzungsbedingungen geschah wie üblich ohne gro­ße Ankündigung oder gar Verweise auf geplan­te KI-Trainings.

Immerhin schreibt Adobe eher neben­bei auf Twitter, dass eine Kompensation der Urheber geplant sei, wenn die Firefly-​KI die Betaphase verlasse:

Was habt ihr bis­her mit dem Tool umset­zen kön­nen?
Was ist eure Meinung zu dem Werkzeug?
Schreibt es ger­ne in die Kommentare.

Übersicht: Meine Vorträge und Workshops zum Thema „Künstliche Intelligenz“

Seit eini­gen Monaten wer­de ich für Vorträge und Workshops gebucht, wel­che sich mit der Bilderstellung durch KI beschäftigen.

Da ich ande­rer­seits auch oft Anfragen bekom­me, wann ich wo wel­che Veranstaltungen dazu gebe, gibt es hier eine Übersicht der bis­he­ri­gen und auch kom­men­den Events zum Thema „Generative KI“.

Ki-​Vortrag, mit KI generiert

-ver­gan­ge­ne Events-

  • 16.10.2022: Gespräch mit der kwerfeldein-​Redakteurin Katja Kemnitz im Vortrag „Ist die KI der Tod der Stockfotografie? auf der Photopia in Hamburg
  • 30.03.2023: „DALL‑E, Midjourney und Co.: Sind künst­lich erzeug­te Bilder auf dem Bildermarkt han­del­bar?“ mit Sebastian Deubelli auf dem PICTAday 2023 in München (Nachbericht)
  • 02.06.2023: „KI in der Berufsfotografie“ Praxis-​Workshop zusam­men mit Silke Güldner in Hamburg (aus­ge­bucht!)
  • 15.06.2023: „Ki in der Bilderwelt“ Webinar zusam­men mit Fachanwalt Sebastian Deubelli beim Storyboard Salon

-kom­men­de Events-

  • 23.06.2023: „Einführung in die KI“ Vortrag auf dem PIC Workshop in Memmingen (aus­ge­bucht!)
  • 01.09.2023: „KI in der Berufsfotografie“ Praxis-​Workshop zusam­men mit Silke Güldner in Hamburg (aus­ge­bucht!)
  • 22.09.2023: „[KI-​Vortrag, genau­er Titel tba]“ Vortrag und Diskussionsrunde auf der Photopia in Hamburg
  • 25.10.2023: „KI in der Berufsfotografie“ Praxis-​Workshop zusam­men mit Silke Güldner in Hamburg

Willst Du auch tie­fer in die Welt der gene­ra­ti­ven KI ein­zu­tau­chen?
Oder suchst du nach einem kna­cki­gen Vortrag, einem inter­ak­ti­ven Workshop oder einem infor­ma­ti­ven Webinar für dei­ne eige­ne Veranstaltung? Ich wür­de mich freu­en, dir dabei zu hel­fen! Mit mei­ner Erfahrung in die­sem Bereich kann ich dir ein Programm zusam­men­stel­len, das genau auf dei­ne Interessen und Bedürfnisse zuge­schnit­ten ist.

Auch für per­sön­li­che Coachings und Schulungen ste­he ich zur Verfügung. Zusammen kön­nen wir das Potential und die Möglichkeiten der gene­ra­ti­ven KI ent­de­cken und sie effek­tiv für dei­ne Projekte nut­zen. Mir ist wich­tig, dass du das Gelernte auch prak­tisch anwen­den kannst.

Melde dich ein­fach bei mir, um mehr Details zu bespre­chen oder einen Termin zu ver­ein­ba­ren. Ich freue mich dar­auf, mei­ne Begeisterung für gene­ra­ti­ve KI mit dir zu tei­len und dir dabei zu hel­fen, in die­sem span­nen­den Feld noch wei­ter voranzukommen.

Zweiter Zusatztermin für den Praxis-​Workshop „KI in der Berufsfotografie“ mit Silke Güldner am 25.10.2023 in Hamburg

Vor zwei Monaten hat­te ich hier den Praxis-​Workshop „KI in der Berufsfotografie“ ange­kün­digt, wel­cher jedoch schon einen Tag nach der der Ankündigung aus­ge­bucht war.

Auch der eilig ange­setz­te Zusatztermin war in weni­gen Stunden aus­ge­bucht, daher haben Silke Güldner und ich ent­schie­den, dass wir noch einen wei­te­ren Zusatztermin anbie­ten werden.

Der neue Termin wird Mittwoch, der 25.10.2023 in Hamburg sein, hier kann der neue Termin gebucht werden.

Ankündigung: Praxis-​Workshop „KI in der Berufsfotografie“ zusammen mit Silke Güldner am 02. Juni 2023 in Hamburg

Bilderstellung durch Künstliche Intelligenz führt zu tief­grei­fen­den Umwälzungen in der Kreativbranche und seit fast einem Jahr beschäf­ti­ge ich mich inten­siv mit die­sem Thema.

Zusammen mit mei­nem Team habe ich mitt­ler­wei­le ein Portfolio von über 3000 KI-​Bildern, wel­che ich bei Bildagenturen anbiete.

Die Neugier und der Lernwunsch bei Kreativen im Bereich KI sind hoch und daher freue ich mich, zusam­men mit der Fotografenberaterin Silke Güldner erst­ma­lig einen ganz­tä­gi­gen Praxis-​Workshop zum Thema „KI in der Berufsfotografie“ anbie­ten zu können:

Hintergründe & Möglichkeiten der KI-​Tools in der foto­gra­fi­schen Praxis mit KI-​Experte & Fotograf Robert Kneschke und Fotografenberaterin Silke Güldner 

Der Workshop bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Gelegenheit, um tie­fer in die Welt der künst­li­chen Intelligenz ein­zu­tau­chen und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Fotografie zu ent­de­cken. Hier ler­nen Profi- und Nachwuchsfotografen die Funktionsweise und ver­schie­de­nen KI-​Tools ken­nen, kön­nen die­se im prak­ti­schen Teil selbst aus­pro­bie­ren und die­se für ihre eige­ne Positionierung im Markt reflek­tie­ren. Durch Diskussionen und den Austausch mit der Gruppe und den Referenten erhal­ten sie dar­über hin­aus auch Feedback und Inspirationen für ihre künf­ti­ge Arbeit und die Kommunikation mit ihren Kunden. Am Ende des Workshops sind die Teilnehmer bes­tens vor­be­rei­tet, um die Entwicklungen und Herausforderungen im Kontext von KI und Fotografie zu ver­ste­hen und zukünf­ti­ge Möglichkeiten zu nutzen.

Inhalte 

Einführung KI 

  • Wie funk­tio­niert KI-Bilderstellung 
  • Vorstellung der Tools Stable Diffusion, Dall‑E 2, Midjourney, Google Imagen 
  • Anwendungsmöglichkeiten, Unterschiede und Motivbeispiele 

Praxis Teil 1 

  • Anhand der Teilnehmer-​Portfolios spre­chen wir über Möglichkeiten, die KI für die eige­nen Ziele bie­ten kann und wann kon­ven­tio­nel­le Fotografie der bes­se­re Weg ist 
  • Portfolio Vorstellung der Teilnehmenden 
  • Vorteile und Nutzen von kon­ven­tio­nel­ler Fotografie gegen­über KI-​Lösungen in der Kundenberatung 

Praxis Teil 2 

  • Hands On & Live Demos 
  • Testen der KI-Tools 
  • Erläuterung von Prompt-​Engineering, In- and Outpainting 
  • Tools für den KI Workflow 
  • Überblick der Nutzungsmöglichkeiten & Best Practice Beispiele

Meta Themen 

  • Rechtliche & mora­li­sche Probleme der KI-Nutzung 
  • Veränderung der Berufsfotografie & Einfluss auf die Preisfindung 
  • Ausblick & Kooperationsmöglichkeiten“

Der Workshop wird am Freitag, den 02.06.2023 in Hamburg statt­fin­den, mehr Informationen zur Veranstaltung fin­det ihr hier auf der Webseite des Veranstalters Photo+Medienforum Kiel.

Die Teilnehmer*innen ist auf 8 begrenzt, also zögert nicht, euch bei Interesse recht­zei­tig euren Platz zu sichern.

Ich freue mich auf euch!

LAION-​Verein droht Urhebern, die ihre Daten aus KI-​Trainingssatz nehmen wollen mit Schadensersatzansprüchen

Letzten Monat hat­te ich in die­sem Artikel erklärt, wie die Künstliche Intelligenz am Beispiel von Stable Diffusion funktioniert.

Darin kam der Verein LAION e.V. zur Sprache, wel­cher etli­che rie­si­ge Datenpakete anbie­tet, mit wel­chen KIs trai­niert wer­den. Eines die­ser Pakete heißt z.B. LAION 5B, weil es ca. 5,85 Millarden („5,85 Billions“ im Englischen, daher 5B) Datensätze umfasst.

Ein Datensatz besteht zum Beispiel aus der URL zu einer Bilddatei, der dazu­ge­hö­ri­gen Bildbeschreibung, den Bildmaßen in Pixeln, der ver­wen­de­ten Sprache sowie eini­ger ande­rer Faktoren.

Anfangs war weni­gen Leuten bekannt, wel­che Bilder genau im Datenset ent­hal­ten waren. Aber die Künstler Mat Dryhurst, Holly Herndon und Jordan Meyer grün­de­ten die Firma Spawning, wel­che wie­der­um die Webseite „Have I Been Trained?“ ins Leben riefen.

Dort kön­nen Leute – ver­ein­facht erklärt – die oben genann­ten Bildbeschreibungen durch­su­chen, um zu sehen, wel­che Bilder in den KI-​Trainingssets ent­hal­ten sind.

Viele Urheber nutz­ten die Webseite und fan­den wenig über­ra­schend vie­le Treffer. Auch aus mei­nem Portfolio konn­te ich nach einer kur­zen Stichprobe hau­fen­wei­se Bilder fin­den, haupt­säch­lich mit Wasserzeichen aus den Bildagentur-​Portfolios, aber auch von Kundenseiten oder Webseiten, die selbst ille­gal Bildersammlungen anbieten:

Haufenweise Links zu mei­nen Fotos aus mei­nem Shutterstock-​Portfolio im LAION-Datensatz

In den Kommentaren eines mei­ner Social Media-​Profile las ich den Hinweis eines Fotografen, dass der den Verein LAION gebe­ten hat­te, sei­ne Werke aus den Trainingsdaten zu neh­men und als Antwort mit Schadensersatzansprüchen bedroht wur­de, soll­te er auf sei­nem Anliegen beharren.

Das kam mir wie eine wil­de Geschichte vor, bis ich die Fakten über­prüf­te. Ich nahm Einsicht in den Schriftsatz der Anwaltskanzlei und schick­te am 13.02.2023 selbst eine Anfrage an LAION e.V. per Email mit der Bitte, mei­ne Werke aus dem Trainingssatz zu entfernen.

Nur einen Tag spä­ter erhielt ich am 14.02.2023 tat­säch­lich Post („vor­ab per Email“) von der Hannover Anwaltskanzlei „Heidrich Rechtsanwälte“ im Auftrag von LAION e.V., übri­gens fast wort­gleich mit dem Schreiben, wel­ches ich von dem ande­ren Fotografen wei­ter­ge­lei­tet bekom­men habe.

In dem Schreiben heißt es:

Sehr geehr­ter Herr Kneschke,

hier­mit zei­gen wir an, dass wir die recht­li­chen Interessen des LAION e.V., Herman-​Lange-​Weg 6, 21035 Hamburg, ver­tre­ten. Die ord­nungs­ge­mä­ße Bevollmächtigung wird anwalt­lich versichert.

Grund unse­res Schreibens ist Ihre E‑Mail vom 13. Februar 2023 an unse­re Mandantin, wel­che uns die­se zur Beantwortung vor­ge­legt hat.

  1. Bei unse­rer Mandantin han­delt es sich um einen im Vereinsregister ein­ge­tra­ge­nen, nicht-​gewinnorientierten Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, selbst­ler­nen­de Algorithmen im Sinne künst­li­cher Intelligenz fort­zu­ent­wi­ckeln und der brei­ten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stel­len. Die Vereinsmitglieder sowie der Vorstand sind im Rahmen der Vereinsarbeit ehren­amt­lich for­schend tätig.

    Unsere Mandantin hat bereits im Sommer 2022 umfang­reich Rechtsrat zu ver­schie­de­nen Problemstellungen – ins­be­son­de­re urhe­ber­recht­li­chen Implikationen – im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Erforschung von Kl-​gestützten Bildgenerierungsmodellen ein­ge­holt. Unserer Mandantin war es von Anfang an wich­tig, dass im Rahmen ihrer Tätigkeit kei­ne Rechte Dritter ver­letzt wer­den. Unsere Mandantin hält sich aus­nahms­los an die bestehen­den gesetz­li­chen Vorgaben, ins­be­son­de­re aus dem Urheber- und Datenschutzrecht.
  2. Unsere Mandantin unter­hält ledig­lich eine Datenbank, die Links zu im Internet öffent­lich abruf­ba­ren Bilddateien ent­hält. Sie kann zwar nicht aus­schlie­ßen, dass in der Datenbank auch Links zu Bildern ent­hal­ten sind, deren Urheber Sie sind. Da unse­re Mandantin aber jeden­falls kei­ne der von Ihnen monier­ten Fotografien spei­chert, besteht Ihrerseits auch kein Anspruch auf Löschung. Es exis­tie­ren bei unse­rer Mandantin schlicht kei­ne Bilder, die gelöscht wer­den könn­ten.

    Das Bereitstellen von Links stellt nach der höchst­rich­ter­li­chen Rechtsprechung auch kei­ne Verletzung von Urheberrechten dar. Das Bereitstellen eines Links dient ledig­lich dem Auffinden eines ohne­hin im Internet abruf­ba­ren Inhalts. Der hin­ter einem Link ste­hen­de Inhalt kann auch nur an der ver­link­ten Stelle und nicht andern­orts abge­ru­fen wer­den, sodass ins­be­son­de­re kei­ne Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts vor­liegt. Unsere Mandantin trägt kei­ne Verantwortung für die Inhalte auf ande­ren Websites.
  3. Auf Nutzungen Ihrer Werke durch Dritte hat unse­re Mandantin natur­ge­mäß kei­nen Einfluss. Eine Nutzung durch Dritte wird aber ohne­hin auch nicht erst durch unse­re Mandantin ermög­licht. Die von unse­rer Mandantin ver­link­ten Bildinhalte sind frei im Internet abruf­bar. Sofern Sie eine rechts­ver­let­zen­de Nutzung durch Dritte fest­stel­len, müs­sen Sie sich an die­se Personen wenden.
  4. Ihre Fristsetzung betrach­ten wir daher als gegen­stands­los. Wir wei­sen außer­dem dar­auf hin, dass unse­re Mandantin gemäߧ 97a Abs. 4 UrhG Schadenersatzansprüche gel­tend machen kann, wenn die­se unbe­rech­tigt urhe­be­recht­lich in Anspruch genom­men wird.

    Wir hof­fen, dass wir Ihre Bedenken mit unse­ren Ausführungen aus­räu­men konn­ten und ste­hen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.“

Ja, ihr lest das voll­kom­men rich­tig. Urhebern, die nicht wol­len, dass ihr Werke für Trainingszwecke benutzt wer­den, wer­den Schadensersatzansprüche angedroht.

Die rest­li­chen Aussagen im Schreiben las­sen einen eben­falls etwas ver­wun­dert zurück. Die angeb­li­che Gemeinnützigkeit eines Vereins, wel­cher unter ande­rem von einer Firma wie Stability AI mit­fi­nan­ziert wird, wel­che wie­der­um von den Ergebnissen des Vereins kom­mer­zi­ell pro­fi­tiert, hat min­des­tens ein „Geschmäckle“, was mei­ner Meinung nach danach riecht, hier absicht­lich eine Konstruktion zu bau­en, wel­che Haftungsfragen aus­la­gern soll.

Auch das „ledig­li­che Unterhalten einer Datenbank“ ist hier mei­ner Meinung nach etwas zu kurz gegrif­fen, da neben den oben genann­ten Datenpunkten auch Daten wie „simi­la­ri­ty“, „pwa­ter­mark“ oder „punsafe“ ent­hal­ten, wel­che nicht ein­fach aus­ge­le­sen, son­dern erstellt wer­den müs­sen, was ver­mut­lich zumin­dest eine tem­po­ra­re Speicherung der Bilddaten erfor­dert haben wird. Das legt auch die­se Infografik nahe, in der erklärt wird, das die Bilder und Daten „her­un­ter­ge­la­den“ wurden:

Das sind im Detail aber auch Vermutungen, wel­che wahr­schein­lich bei einem Gerichtsprozess geklärt wer­den müssen.

Genau so einen Prozess wer­de ich nun anstre­ben, um die Frage rich­ter­lich klä­ren zu las­sen, ob das Vorgehen tat­säch­lich recht­lich so ein­wand­frei ist, wie die Anwaltskanzlei behauptet.

Falls ihr als Urheber eben­falls eini­ge eurer Werke im Datensatz von LAION fin­det und viel­leicht auch Post von obi­ger Anwaltskanzlei erhal­ten wollt, fin­det ihr die Emailadresse für eure Anfrage zur Datenlöschung hier im Impressum von LAION e.V..