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Was macht die Künstlersozialkasse (nicht nur) für Fotografen?

Die Organisation, zu der ich neben der zuletzt behan­del­ten VG Bild-​Kunst oft Fragen erhal­te, ist die Künstlersozialkasse.

Steuerberater bei Finanzberatung im Büro mit Akten am Schreibtisch

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Pflichtversicherung für selbst­stän­di­ge Künstler und Publizisten, zum Beispiel Bildjournalisten, Fotografen, Schauspieler und mehr. Sie deckt die gesetz­li­che Krankenversicherung, Rentenversicherung und sozia­le Pflegeversicherung ab. Unter Umständen ist auch eine Befreiung von der gesetz­li­chen Kranken- und Pflegeversicherung mög­lich, um sich selbst pri­vat zu versichern.

Wer kann Mitglied in der Künstlersozialkasse werden?

Die Mitgliedschaft setzt eine erwerbs­mä­ßi­ge Ausübung einer selb­stän­di­gen künst­le­ri­schen oder publi­zis­ti­schen Tätigkeit voraus.

Erwerbstätig bedeu­tet für die Künstlersozialkasse, dass die Tätigkeit nicht nur als Hobby oder aus Liebhaberei aus­ge­übt wird, son­dern auf eine ernst­haf­te Beteiligung am Wirtschaftsleben und auf die Erzielung von Arbeitseinkommen aus­ge­rich­tet ist. Die Tätigkeit muss von vorn­her­ein auf Dauer ange­legt sein. Eine Urlaubsvertretung reicht bei­spiels­wei­se nicht aus.

Eine Tätigkeit als Fotograf kann sowohl künst­le­risch als auch hand­werk­lich aus­ge­übt werden.

Als hand­werk­lich stuft die Künstlersozialkasse die Erstellung von Fotos zum Privatgebrauch ein, zum Beispiel Porträt‑, Hochzeits‑, Familien‑, Schwangeren‑, Kinder- oder Aktfotografie zur pri­va­ten Verwendung durch die Kunden. Wer nur davon lebt, kann kein Mitglied der Künstlersozialkasse werden.

Als künst­le­ri­sche oder publi­zis­ti­sche Tätigkeit gel­ten bei der Künstlersozialkasse die Pressefotografie, die Werbefotografie sowie die Fotografie für Verlagspublikationen (Postkarten, Bildbände und so wei­ter).  Gleiches gilt auch, wenn Fotografie auf Kunstausstellungen als bil­den­de Kunst prä­sen­tiert wird oder für Stockfotografen, da die­se kei­nen Auftraggeber haben und bei ihren Fotos frei ent­schei­den können.

Ein Gewerbeanmeldung oder eine GbR ist eben­so wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund für die Künstlersozialkasse ist.

Selbständige Künstler, die als star­ke Arbeitgeber fun­gie­ren, weil sie zum Beispiel mehr als einen Mitarbeiter haben, gel­ten nicht als schutz­be­dürf­tig und wer­den nicht in der KSK versichert.

Auf der Webseite der Künstlersozialkasse gibt es ein aus­führ­li­ches Anmeldeformular mit Fragebogen, mit wel­chem die KSK den Beitritt prüft. Das erfor­der­li­che Einkommen kann unter ande­rem durch Rechnungen oder Steuererklärungen nach­ge­wie­sen wer­den, die künst­le­ri­sche Tätigkeit bei­spiels­wei­se durch Ausstellungen, Veröffentlichungen, Urkunden, Preisen oder Stipendien.

Was macht die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse über­nimmt gewis­ser­ma­ßen den „Arbeitergeberanteil“ an der Kranken- Renten- und sozia­len Pflegeversicherung, wel­chen sie bei Firmen kas­siert, die Künstler beschäf­ti­gen, z.B. Werbeagenturen, Galerien, Zeitschriftenverlage und so weiter.

Dadurch zah­len selb­stän­di­ge Künstler nur die Hälfte der Beiträge im Vergleich zu ande­ren Selbständigen und sind damit ähn­lich güns­tig gestellt wie Angestellte.

Zwar wird die Krankenversicherung güns­ti­ger, aber gleich­zei­tig bin ich gezwun­gen, deren Renten- und Pflegeversicherung eben­falls zu neh­men. Da die­se kaum aus­rei­chen wird, habe ich noch zusätz­lich eine pri­va­te Rentenversicherung abgeschlossen.

Die eigent­li­chen Leistungen wie zum Beispiel Krankengeld, Rente oder ähn­li­ches wer­den von der jewei­li­gen Krankenkasse bezie­hungs­wei­se dem Rentenversicherungsträger erbracht.

Wie viel kostet die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse?

Die Beiträge der KSK bemes­sen sich nach dem Einkommen und ande­ren Faktoren wie Kindern etc. Bei einem Jahreseinkommen von ca. 10.000 Euro wür­den zum Beispiel unge­fähr 150 Euro im Monat fällig.

Wenn jemand neben der KSK-​pflichtigen Tätigkeit noch einer ande­ren sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Tätigkeit nach­geht, wie bei­spiels­wei­se ein Angestellter, dann ent­schei­det in der Regel, wel­che Tätigkeit durch­schnitt­lich mehr Einkommen erzielt dar­über, wo der Versicherungspflicht nach­ge­kom­men wer­den muss. Das ist jedoch kom­plex und von eini­gen Faktoren abhän­gig, die einem die Künstlersozialkasse und die Krankenversicherungen ger­ne genau­er erklären.

Einmal jähr­lich im Herbst bit­tet die Künstlersozialkasse um eine Schätzung des zu erwar­ten­den Einkommens im nächs­ten Jahr, um die Beiträge dar­an anzu­pas­sen. Sollte sich im Laufe des Jahres abzeich­nen, dass die tat­säch­li­chen Einnahmen von der Schätzung stark abwei­chen, kann eine Korrektur ein­ge­reicht werden.

Welche Erfahrungen habt ihr mit der KSK gemacht?