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Zusatztermin wegen großer Nachfrage: Praxis-​Workshop „KI in der Berufsfotografie“ mit Silke Güldner am 01.09.2023 in Hamburg

Letzte Woche habe ich hier den Praxis-​Workshop „KI in der Berufsfotografie“ ange­kün­digt, wel­cher jedoch schon einen Tag nach der der Ankündigung aus­ge­bucht war.

Daher haben Silke Güldner und ich ent­schie­den, dass wir min­des­tens einen wei­te­ren Zusatztermin anbie­ten wer­den. Der neue Termin wird Freitag, der 1.9.2023 in Hamburg sein, hier kann der neue Termin gebucht werden.

Ankündigung: Praxis-​Workshop „KI in der Berufsfotografie“ zusammen mit Silke Güldner am 02. Juni 2023 in Hamburg

Bilderstellung durch Künstliche Intelligenz führt zu tief­grei­fen­den Umwälzungen in der Kreativbranche und seit fast einem Jahr beschäf­ti­ge ich mich inten­siv mit die­sem Thema.

Zusammen mit mei­nem Team habe ich mitt­ler­wei­le ein Portfolio von über 3000 KI-​Bildern, wel­che ich bei Bildagenturen anbiete.

Die Neugier und der Lernwunsch bei Kreativen im Bereich KI sind hoch und daher freue ich mich, zusam­men mit der Fotografenberaterin Silke Güldner erst­ma­lig einen ganz­tä­gi­gen Praxis-​Workshop zum Thema „KI in der Berufsfotografie“ anbie­ten zu können:

Hintergründe & Möglichkeiten der KI-​Tools in der foto­gra­fi­schen Praxis mit KI-​Experte & Fotograf Robert Kneschke und Fotografenberaterin Silke Güldner 

Der Workshop bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Gelegenheit, um tie­fer in die Welt der künst­li­chen Intelligenz ein­zu­tau­chen und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Fotografie zu ent­de­cken. Hier ler­nen Profi- und Nachwuchsfotografen die Funktionsweise und ver­schie­de­nen KI-​Tools ken­nen, kön­nen die­se im prak­ti­schen Teil selbst aus­pro­bie­ren und die­se für ihre eige­ne Positionierung im Markt reflek­tie­ren. Durch Diskussionen und den Austausch mit der Gruppe und den Referenten erhal­ten sie dar­über hin­aus auch Feedback und Inspirationen für ihre künf­ti­ge Arbeit und die Kommunikation mit ihren Kunden. Am Ende des Workshops sind die Teilnehmer bes­tens vor­be­rei­tet, um die Entwicklungen und Herausforderungen im Kontext von KI und Fotografie zu ver­ste­hen und zukünf­ti­ge Möglichkeiten zu nutzen.

Inhalte 

Einführung KI 

  • Wie funk­tio­niert KI-Bilderstellung 
  • Vorstellung der Tools Stable Diffusion, Dall‑E 2, Midjourney, Google Imagen 
  • Anwendungsmöglichkeiten, Unterschiede und Motivbeispiele 

Praxis Teil 1 

  • Anhand der Teilnehmer-​Portfolios spre­chen wir über Möglichkeiten, die KI für die eige­nen Ziele bie­ten kann und wann kon­ven­tio­nel­le Fotografie der bes­se­re Weg ist 
  • Portfolio Vorstellung der Teilnehmenden 
  • Vorteile und Nutzen von kon­ven­tio­nel­ler Fotografie gegen­über KI-​Lösungen in der Kundenberatung 

Praxis Teil 2 

  • Hands On & Live Demos 
  • Testen der KI-Tools 
  • Erläuterung von Prompt-​Engineering, In- and Outpainting 
  • Tools für den KI Workflow 
  • Überblick der Nutzungsmöglichkeiten & Best Practice Beispiele

Meta Themen 

  • Rechtliche & mora­li­sche Probleme der KI-Nutzung 
  • Veränderung der Berufsfotografie & Einfluss auf die Preisfindung 
  • Ausblick & Kooperationsmöglichkeiten“

Der Workshop wird am Freitag, den 02.06.2023 in Hamburg statt­fin­den, mehr Informationen zur Veranstaltung fin­det ihr hier auf der Webseite des Veranstalters Photo+Medienforum Kiel.

Die Teilnehmer*innen ist auf 8 begrenzt, also zögert nicht, euch bei Interesse recht­zei­tig euren Platz zu sichern.

Ich freue mich auf euch!

DALL- E, Midjourney und Co.: Sind künstlich erzeugte Bilder auf dem Bildermarkt handelbar? Vortrag mit Sebastian Deubelli auf dem PICTAday am 30.03.2023

Am Donnerstag, den 30.03.2023 fin­det der dies­jäh­ri­ge PICTAday in der Alten Kongresshalle in München statt von 10–18 Uhr.

Der PICTAday ist eine ein­mal jähr­lich statt­fin­den­de Networking-​Veranstaltung des renom­mier­ten Branchenverbandes BVPA und fei­ert die­ses Jahr sein 20-​jähriges Bestehen.

Beim PICTAday kön­nen sich Bildagenturen und Dienstleister den Bildeinkäufern prä­sen­tie­ren und letz­te­re sich über Neuigkeiten in der Agenturlandschaft und dem Bildermarkt infor­mie­ren. Der Eintritt ist für Bildeinkäufer kostenfrei.

Auf dem PICTAday fin­den auch die PICTAtalks statt, wo namen­haf­te Branchenexperten neue Impulse zu aktu­el­len Entwicklungen der Bilderbranche und einen Einblick in ihre täg­li­che Arbeit geben.

Von 15–15:45 Uhr wer­de ich dort zusam­men mit dem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Sebastian Deubelli von der SLD Intellectual Property Rechtsanwaltsgesellschaft über das Thema „DALL- E, Midjourney und Co.: Sind künst­lich erzeug­te Bilder auf dem Bildermarkt han­del­bar?“ dis­ku­tie­ren:

Die Qualität von künst­lich erzeug­ten Bildern wird bes­ser und bes­ser und stellt längst kein Hindernis für deren all­täg­li­chen Einsatz dar. Aus recht­li­cher Sicht ist vie­les aller­dings noch unklar. Der Talk beschäf­tigt sich ins­be­son­de­re mit der Frage, ob die recht­li­che Unklarheit dem gewohn­ten Handel mit Bildlizenzen im Weg steht und wel­che recht­li­chen aber auch prak­ti­schen Vorkehrungen hier getrof­fen wer­den sollten.“

Der PICTAday ist eine groß­ar­ti­ge Gelegenheit, um sich über die neu­es­ten Entwicklungen auf dem Bildermarkt zu infor­mie­ren, wert­vol­le Kontakte zu knüp­fen und an den hoch­ka­rä­ti­gen Vorträgen teilzunehmen. 

Wir freu­en uns auf eine span­nen­de Diskussion und hof­fen, euch am 30. März 2023 auf dem PICTAday in München zu tref­fen! Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung sowie das Anmeldeformular fin­det ihr auf der Webseite des PICTAday.

LAION-​Verein droht Urhebern, die ihre Daten aus KI-​Trainingssatz nehmen wollen mit Schadensersatzansprüchen

Letzten Monat hat­te ich in die­sem Artikel erklärt, wie die Künstliche Intelligenz am Beispiel von Stable Diffusion funktioniert.

Darin kam der Verein LAION e.V. zur Sprache, wel­cher etli­che rie­si­ge Datenpakete anbie­tet, mit wel­chen KIs trai­niert wer­den. Eines die­ser Pakete heißt z.B. LAION 5B, weil es ca. 5,85 Millarden („5,85 Billions“ im Englischen, daher 5B) Datensätze umfasst.

Ein Datensatz besteht zum Beispiel aus der URL zu einer Bilddatei, der dazu­ge­hö­ri­gen Bildbeschreibung, den Bildmaßen in Pixeln, der ver­wen­de­ten Sprache sowie eini­ger ande­rer Faktoren.

Anfangs war weni­gen Leuten bekannt, wel­che Bilder genau im Datenset ent­hal­ten waren. Aber die Künstler Mat Dryhurst, Holly Herndon und Jordan Meyer grün­de­ten die Firma Spawning, wel­che wie­der­um die Webseite „Have I Been Trained?“ ins Leben riefen.

Dort kön­nen Leute – ver­ein­facht erklärt – die oben genann­ten Bildbeschreibungen durch­su­chen, um zu sehen, wel­che Bilder in den KI-​Trainingssets ent­hal­ten sind.

Viele Urheber nutz­ten die Webseite und fan­den wenig über­ra­schend vie­le Treffer. Auch aus mei­nem Portfolio konn­te ich nach einer kur­zen Stichprobe hau­fen­wei­se Bilder fin­den, haupt­säch­lich mit Wasserzeichen aus den Bildagentur-​Portfolios, aber auch von Kundenseiten oder Webseiten, die selbst ille­gal Bildersammlungen anbieten:

Haufenweise Links zu mei­nen Fotos aus mei­nem Shutterstock-​Portfolio im LAION-Datensatz

In den Kommentaren eines mei­ner Social Media-​Profile las ich den Hinweis eines Fotografen, dass der den Verein LAION gebe­ten hat­te, sei­ne Werke aus den Trainingsdaten zu neh­men und als Antwort mit Schadensersatzansprüchen bedroht wur­de, soll­te er auf sei­nem Anliegen beharren.

Das kam mir wie eine wil­de Geschichte vor, bis ich die Fakten über­prüf­te. Ich nahm Einsicht in den Schriftsatz der Anwaltskanzlei und schick­te am 13.02.2023 selbst eine Anfrage an LAION e.V. per Email mit der Bitte, mei­ne Werke aus dem Trainingssatz zu entfernen.

Nur einen Tag spä­ter erhielt ich am 14.02.2023 tat­säch­lich Post („vor­ab per Email“) von der Hannover Anwaltskanzlei „Heidrich Rechtsanwälte“ im Auftrag von LAION e.V., übri­gens fast wort­gleich mit dem Schreiben, wel­ches ich von dem ande­ren Fotografen wei­ter­ge­lei­tet bekom­men habe.

In dem Schreiben heißt es:

Sehr geehr­ter Herr Kneschke,

hier­mit zei­gen wir an, dass wir die recht­li­chen Interessen des LAION e.V., Herman-​Lange-​Weg 6, 21035 Hamburg, ver­tre­ten. Die ord­nungs­ge­mä­ße Bevollmächtigung wird anwalt­lich versichert.

Grund unse­res Schreibens ist Ihre E‑Mail vom 13. Februar 2023 an unse­re Mandantin, wel­che uns die­se zur Beantwortung vor­ge­legt hat.

  1. Bei unse­rer Mandantin han­delt es sich um einen im Vereinsregister ein­ge­tra­ge­nen, nicht-​gewinnorientierten Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, selbst­ler­nen­de Algorithmen im Sinne künst­li­cher Intelligenz fort­zu­ent­wi­ckeln und der brei­ten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stel­len. Die Vereinsmitglieder sowie der Vorstand sind im Rahmen der Vereinsarbeit ehren­amt­lich for­schend tätig.

    Unsere Mandantin hat bereits im Sommer 2022 umfang­reich Rechtsrat zu ver­schie­de­nen Problemstellungen – ins­be­son­de­re urhe­ber­recht­li­chen Implikationen – im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Erforschung von Kl-​gestützten Bildgenerierungsmodellen ein­ge­holt. Unserer Mandantin war es von Anfang an wich­tig, dass im Rahmen ihrer Tätigkeit kei­ne Rechte Dritter ver­letzt wer­den. Unsere Mandantin hält sich aus­nahms­los an die bestehen­den gesetz­li­chen Vorgaben, ins­be­son­de­re aus dem Urheber- und Datenschutzrecht.
  2. Unsere Mandantin unter­hält ledig­lich eine Datenbank, die Links zu im Internet öffent­lich abruf­ba­ren Bilddateien ent­hält. Sie kann zwar nicht aus­schlie­ßen, dass in der Datenbank auch Links zu Bildern ent­hal­ten sind, deren Urheber Sie sind. Da unse­re Mandantin aber jeden­falls kei­ne der von Ihnen monier­ten Fotografien spei­chert, besteht Ihrerseits auch kein Anspruch auf Löschung. Es exis­tie­ren bei unse­rer Mandantin schlicht kei­ne Bilder, die gelöscht wer­den könn­ten.

    Das Bereitstellen von Links stellt nach der höchst­rich­ter­li­chen Rechtsprechung auch kei­ne Verletzung von Urheberrechten dar. Das Bereitstellen eines Links dient ledig­lich dem Auffinden eines ohne­hin im Internet abruf­ba­ren Inhalts. Der hin­ter einem Link ste­hen­de Inhalt kann auch nur an der ver­link­ten Stelle und nicht andern­orts abge­ru­fen wer­den, sodass ins­be­son­de­re kei­ne Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts vor­liegt. Unsere Mandantin trägt kei­ne Verantwortung für die Inhalte auf ande­ren Websites.
  3. Auf Nutzungen Ihrer Werke durch Dritte hat unse­re Mandantin natur­ge­mäß kei­nen Einfluss. Eine Nutzung durch Dritte wird aber ohne­hin auch nicht erst durch unse­re Mandantin ermög­licht. Die von unse­rer Mandantin ver­link­ten Bildinhalte sind frei im Internet abruf­bar. Sofern Sie eine rechts­ver­let­zen­de Nutzung durch Dritte fest­stel­len, müs­sen Sie sich an die­se Personen wenden.
  4. Ihre Fristsetzung betrach­ten wir daher als gegen­stands­los. Wir wei­sen außer­dem dar­auf hin, dass unse­re Mandantin gemäߧ 97a Abs. 4 UrhG Schadenersatzansprüche gel­tend machen kann, wenn die­se unbe­rech­tigt urhe­be­recht­lich in Anspruch genom­men wird.

    Wir hof­fen, dass wir Ihre Bedenken mit unse­ren Ausführungen aus­räu­men konn­ten und ste­hen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.“

Ja, ihr lest das voll­kom­men rich­tig. Urhebern, die nicht wol­len, dass ihr Werke für Trainingszwecke benutzt wer­den, wer­den Schadensersatzansprüche angedroht.

Die rest­li­chen Aussagen im Schreiben las­sen einen eben­falls etwas ver­wun­dert zurück. Die angeb­li­che Gemeinnützigkeit eines Vereins, wel­cher unter ande­rem von einer Firma wie Stability AI mit­fi­nan­ziert wird, wel­che wie­der­um von den Ergebnissen des Vereins kom­mer­zi­ell pro­fi­tiert, hat min­des­tens ein „Geschmäckle“, was mei­ner Meinung nach danach riecht, hier absicht­lich eine Konstruktion zu bau­en, wel­che Haftungsfragen aus­la­gern soll.

Auch das „ledig­li­che Unterhalten einer Datenbank“ ist hier mei­ner Meinung nach etwas zu kurz gegrif­fen, da neben den oben genann­ten Datenpunkten auch Daten wie „simi­la­ri­ty“, „pwa­ter­mark“ oder „punsafe“ ent­hal­ten, wel­che nicht ein­fach aus­ge­le­sen, son­dern erstellt wer­den müs­sen, was ver­mut­lich zumin­dest eine tem­po­ra­re Speicherung der Bilddaten erfor­dert haben wird. Das legt auch die­se Infografik nahe, in der erklärt wird, das die Bilder und Daten „her­un­ter­ge­la­den“ wurden:

Das sind im Detail aber auch Vermutungen, wel­che wahr­schein­lich bei einem Gerichtsprozess geklärt wer­den müssen.

Genau so einen Prozess wer­de ich nun anstre­ben, um die Frage rich­ter­lich klä­ren zu las­sen, ob das Vorgehen tat­säch­lich recht­lich so ein­wand­frei ist, wie die Anwaltskanzlei behauptet.

Falls ihr als Urheber eben­falls eini­ge eurer Werke im Datensatz von LAION fin­det und viel­leicht auch Post von obi­ger Anwaltskanzlei erhal­ten wollt, fin­det ihr die Emailadresse für eure Anfrage zur Datenlöschung hier im Impressum von LAION e.V..

Panthermedia erlaubt jetzt auch den Upload von KI-Bildern

Nur gut zwei Wochen nach der Bekanntgabe von Adobe, dass Adobe Stock nun durch Künstliche Intelligenz erzeug­te Bilder akzep­tie­re, hat auch die Bildagentur Panthermedia bekannt gege­ben, dass sie nun KI-​Material annehmen.

Der Newsletter von Panthermedia im Wortlaut

Die Voraussetzungen lesen sich im Grunde fast iden­tisch wie die von Adobe Stock, mit der Ausnahme, dass die Bilder im Titel statt des Hinweises „Generative AI“ nun „AI gene­ra­ted image“ ent­hal­ten sollen.

Da drängt sich etwas der Verdacht auf, dass hier ein­fach die Entscheidung von Adobe Stock nach­ge­ahmt wur­de, was ich aber inhalt­lich begrü­ßens­wert finde.

Unter dem Reiter „KI-​Bilder“ fin­den sich auf der Startseite von Panthermedia jedoch bis­her nur knapp 2.500 künst­lich erzeug­te Portraits, wel­che vor unge­fähr einem Jahr vor­ge­stellt wur­den. Das kann sich natür­lich bald ändern.