Schlagwort-Archive: Fotografie

Die besten 22 Smartphone-​Apps für Profi-Fotografen

Seit dem Start der Smartphone-App „Fotolia Instant“ ver­kau­fe ich regel­mä­ßig mei­ne Handy-​Bilder und ver­su­che, mei­nen kom­plet­ten Workflow auf dem Handy zu las­sen, also auch die Bearbeitung und das Hochladen der Bilder unter­wegs vom Smartphone aus machen zu können.

Im Laufe der Zeit haben sich eini­ge Apps her­aus­kris­tal­li­siert, die dafür deut­lich bes­ser geeig­net sind als andere.

Bevor sich jemand über den Titel auf­regt, eine Definition:
Als Profi bezeich­ne ich Leute, wel­che mit ihren Smartphone-​Fotos Geld ver­die­nen (wol­len). Ich kon­zen­trie­re mich außer­dem auf Apps, die für die Entstehung und den Vertrieb der Fotos nötig sind. Ich bespre­che hier also kei­ne Hilfsmittel wie Sonnenstand-​Rechner oder Auftragsverwaltung.

Eine Auswahl von Fotografie-Apps auf meinem Smartphone
Eine Auswahl von Fotografie-​Apps auf mei­nem Smartphone

Die genann­ten Apps nut­ze ich alle auf mei­nem iPhone. Wenn ver­füg­bar, gebe ich auch die Quelle für Android an, kann aber nicht garan­tie­ren, dass der Funktionsumfang oder die Qualität die glei­che ist.

Was sind gute Smartphone-​Apps für professionelle Fotografen?

Wer sei­ne Fotos ver­kau­fen will, möch­te die Bilder in der höchst­mög­li­chen Auflösung anbie­ten. Zum einen weil so mehr Kunden erreicht wer­den, die zum Beispiel gro­ße Bilder für den Druck brau­chen und zum ande­ren, weil Verkäufe einer höhe­ren Auflösung je nach Agentur oft auch bes­ser ver­gü­tet werden.

Das bedeu­tet, dass alle Apps nutz­los sind, wel­che das Originalfoto zwar pro­blem­los impor­tie­ren, aber nur einen Export in Webgrößen erlau­ben. Außerdem gibt es vie­le Apps, die zwar coo­le Filter anbie­ten, aber kei­ne vol­le Kontrolle über die Stärke des Filters erlau­ben oder ein­fach das Bild zu stark fil­tern, sodass es zum Schluss zu künst­lich aussieht.

Apps zur Aufnahme

Es gibt eini­ge Apps, wel­che die eher rudi­men­tä­ren Funktionen der Smartphone-​internen Kamera-​App deut­lich aus­wei­ten, zum Beispiel „Camera+“ (iPhone) oder „Pro Camera“ (iPhone). Camera+ kann zum Beispiel beim Exportieren der Fotos auch die Geodaten ent­fer­nen, was hilf­reich ist, wenn die Käufer nicht sehen sol­len, wie die GPS-​Koordinaten des eige­nen Gartens sind. Pro Camera hin­ge­gen kann als eine der sehr weni­gen Apps Fotos als TIFF spei­chern, um Qualitätsverluste durch Komprimierung zu vermeiden.

Ich geste­he jedoch, dass ich fast immer die nor­ma­le Kamera-​App nut­ze, weil ich die­se schon direkt vom Sperrbildschirm mit einer Bewegung akti­vie­ren kann. Bei Schnappschüssen unter­wegs zählt ja jede Sekunde, bevor der „ent­schei­den­de Moment“ wie­der vor­bei ist.

Eine Spezial-​Anwendung ist „Cycloramic“ (iPhone/​Windows Phone), wel­che Panoramafotos und –Videos auf­neh­men kann und dabei mehr Einstellungsmöglichkeiten sowie eine noch höhe­re Auflösung als die nati­ve Kamera-​App bietet.

Wer ger­ne nachts foto­gra­fiert oder Langzeitbelichtungen machen will, wird „SlowShutter“ (iPhone/​Android) zu schät­zen ler­nen. Damit kann die Belichtungszeit manu­ell ver­län­gert werden.

Universal-​Apps zur Bearbeitung

Fast kein Foto von mir kommt in den Verkauf, ohne nicht vor­her durch „Snapseed“ (iPhone/​Android) gewan­dert zu sein. Hier kann ich Bilder dre­hen, zuschnei­den, schär­fen, „stür­zen­de Linien“ behe­ben, Farbton, Helligkeit, Kontrast und vie­les mehr anpas­sen. Es gibt vie­le ande­re Apps, die das eben­falls kön­nen, aber Snapseed ist leicht bedien­bar, dezent in der Effektstärke und hat eine aus­führ­li­che Undo-​Funktion. Einziges Manko: Bei der Auswahl der Bilder aus dem Fotoalbum kann nicht durch die Vollbilddarstellungen gescrollt werden.

Bild direkt aus dem iPhone und nach der Bearbeitung mit Snapseed
Bild direkt aus dem iPhone und nach der Bearbeitung mit Snapseed

Eine ande­re Universal-​App ist „Afterlight“ (iPhone/​Android), die zusätz­lich auch Doppelbelichtungen, Silhouetten sowie künst­li­che Light Leaks anbietet.

Vom Schwergewicht Adobe gibt es „PS Express“ (iPhone/​Android) als Bearbeitungs-​App, die lei­der eini­ge nütz­li­che Funktionen (Stempel-​Werkzeug) der iPad-​Version nicht auf dem iPhone anbietet.

Apps für Retusche

Wer Bilder kom­mer­zi­ell anbie­tet, muss dar­auf ach­ten, dass kei­ne Logos zu sehen sind. Wer Fotos von Personen macht, möch­te auch ab und zu eini­ge Pixel oder ande­re Unzulänglichkeiten ver­schwin­den las­sen. Einige Apps bie­ten das an, was unter Photoshop als „Heilstempel“ bekannt ist. Da wird auf eine uner­wünsch­te Stelle (Pickel) getippt und das Programm füllt die Stelle mit Informationen aus den umlie­gen­den Flächen. Das funk­tio­niert manch­mal sehr gut, manch­mal aber über­haupt nicht.

Deswegen ist in eini­gen Fällen ein Stempel-​Filter deut­lich nütz­li­cher, wo der Fotograf bestimmt, von wo die Informationen her­kom­men sol­len und in wel­cher Größe und wie weich der Übergang sein soll. Das kön­nen nur weni­ge Apps. Eine App, die das kann (und den High-​Resolution-​Export erlaubt), ist „HandyPhoto“ (iPhone/​Android). Leider ist sie etwas umständ­lich zu bedie­nen. Vom glei­chen Anbieter tes­te ich gera­de auch die App „TouchRetouch“ (aktu­ell noch in der Beta), wel­che sich kom­plett auf das Retuschieren von Bildern spe­zia­li­siert hat und einen logi­sche­ren Workflow hat.

Objekte entfernen mit HandyPhoto (vorher/nachher)
Objekte ent­fer­nen mit HandyPhoto (vorher/​nachher)

Für Portraits bie­tet sich „Facetune“ (iPhone/​Android) an, wel­ches lei­der kein Stempel-​Werkzeug hat, dafür aber Weichzeichnungsfunktionen für die Haut und auch „Verflüssigen“-Werkzeuge anbietet.

Apps für Filter und Looks

Seit Instagram ist es hip, jedes bana­le Foto mit einem Filter zu ver­se­hen. Aber: Manchmal wir­ken dadurch Fotos ein­fach bes­ser. Die oben erwähn­ten Universal-​Apps Snapseed und Afterlight haben bei­de auch eini­ge nütz­li­che Filter-​Sets an Bord, die ich ab und an nutze.

Zusätzlich gibt es „VSCOcam“ (iPhone/​Android), die vie­le orga­nisch aus­se­hen­de Filter anbie­ten, teil­wei­se lei­der zu hap­pi­gen Preisen.

An Flexibilität kaum zu über­bie­ten hin­ge­gen ist „Stackables“ (iPhone). Wie der Name schon andeu­tet, kön­nen hier belie­big vie­le Filter, Verlaufsmasken, Einstellungsebenen und so wei­ter mit­ein­an­der kom­bi­niert und über­ein­an­der gelegt („sta­cked“) wer­den. Zusätzlich gibt es vie­le fer­ti­ge Presets und die eige­nen Kombinationen kön­nen eben­falls als Presets gespei­chert wer­den. Leider ist das Programm nicht intui­tiv und erfor­dert viel Einarbeitungszeit, um wirk­lich alle Möglichkeiten aus­schöp­fen zu können.

Ausgangsbild (mit Snapseed bearbeitet) und nach der Bearbeitung in Stackables
Ausgangsbild (mit Snapseed bear­bei­tet) und nach der Bearbeitung in Stackables

Einige Fotografen lie­ben auch „Hipstamatic“ (iPhone), aber mir ist das zu „retro“, auf Bilder war­ten zu müssen.

Apps für Collagen

Manchmal ist es sinn­voll, meh­re­re Bilder „als eins“ anzu­bie­ten, also Collagen zu erstel­len. Hier ist die Hürde, Apps zu fin­den, wel­che den Export in hoher Auflösung erlau­ben. Zwei Apps, die das gut machen, sind „Diptic“ (iPhone) und „Tiled“ (iPhone). Während ers­te­re nur qua­dra­ti­sche Endformen erlaubt, dafür aber auch vie­le unge­wöhn­li­che Layoutformen anbie­tet, kann die zwei­te App auch hori­zon­ta­le und ver­ti­ka­le, sowie Panoramaformate erstellen.

"Bildgeschichte" erstellt mit Diptic
„Bildgeschichte“ erstellt mit Diptic

Apps für Spezialeffekte

Früher muss­te man für „Tiny Planet“-Bilder umständ­li­che Aufnahmereihen mit sei­ner Kamera machen und viel Zeit für die Bearbeitung am Computer ein­pla­nen. Heute reicht eine Panoramaaufnahme mit dem Handy und eine App. Ich nut­ze ent­we­der „Living Planet“ (iPhone) oder „RollWorld“ (iPhone). Kann auch mit den Cycloramic-​Aufnahmen (sie­he oben) kom­bi­niert wer­den. Die Auflösung der fer­ti­gen Bilder liegt bei „Living Planet“ lei­der nur bei 4 MP (2000 x 2000 Pixel), bei „RollWorld“ hin­ge­gen bei 9 MP (3000 x 3000 Pixel).

"Tiny Planet" erstellt mit RollWorld
„Tiny Planet“ erstellt mit RollWorld

Es kommt nur sel­ten vor, aber manch­mal möch­te ich ein Bild aus Wörtern oder Smileys bestehen las­sen. Dafür gibt es „WordFoto“ (iPhone), hier wird beim Export jedoch sogar hochskaliert.

Apps zur Information

Leider gibt es kei­ne Möglichkeit, sich bestimm­te wich­ti­ge Dateiinformationen zu den Bildern ohne eine zusätz­li­che App anzei­gen zu las­sen. Deswegen nut­ze ich „ExifWizPro“ (iPhone), wel­che mir sämt­li­che EXIF-​Daten eines Bildes anzei­gen kann, zum Beispiel Blende, Belichtungszeit, Aufnahmezeit, die Pixelgröße oder die GPS-​Daten, auch auf einer Karte.

Wer Models foto­gra­fiert, kann mitt­ler­wei­le sogar die Modelverträge per Smartphone aus­fül­len las­sen. Die am meis­ten akzep­tier­te App ist hier „Easy Release“ (iPhone/​Android), mit der sogar die Verträge auch indi­vi­du­ell ange­passt wer­den können.

Apps zum Fotoverkauf

Vor einer Weile hat­te ich hier schon einen Artikel geschrie­ben über Apps zum Fotoverkauf. In der Praxis nut­ze ich haupt­säch­lich „Instant“ (iPhone/​Android) sowie seit eini­gen Wochen auch „Eyeem“ (iPhone/​Android). Bei Instant wer­den die Fotos über die „Instant Collection“ von Fotolia ver­kauft, bei Eyeem über die „Eyeem Collection“ von Getty Images.

kneschke-eyeem 27-07-2015 11-22-00Bei Instant muss man die Fotos selbst ver­schlag­wor­ten, hat dafür aber die kom­plet­te Kontrolle über die­sen Prozess, wäh­rend Eyeem selbst ver­schlag­wor­tet, die Qualität dafür jedoch manch­mal zu wün­schen übrig lässt. Eyeem hat auch selbst etli­che Filter im Angebot, die ich auch ger­ne nut­ze statt einer sepa­ra­ten App.

Andere Bildagenturen, die eige­ne Apps für den Upload von Smartphone-​Fotos haben, sind Alamy („Stockimo“), 123rf („On The Go“), Dreamstime („Companion“) oder Shutterstock („Contributor“).

Nachteile der Smartphone-Fotografie

So bequem es auch ist, unter­wegs paar Schnappschüsse mit dem Handy zu machen und die­se noch auf dem Weg nach Hause zu ver­kau­fen, hat die Smartphone-​Fotografie lei­der eini­ge Nachteile.

Ich habe lei­der noch kei­ne gute Möglichkeit gefun­den, mei­ne Fotos zu sichern und zu ver­wal­ten. Aktuell mache ich es so, dass ich alle paar Wochen die neu­en Fotos von mei­nem iPhone auf eine exter­ne Festplatte zie­he und irgend­wann die ältes­ten lösche. Das ist lei­der nicht ide­al, weil ich auf ganz alte Fotos nicht spon­tan zugrei­fen kann, wenn ich zum Beispiel eine neue App aus­pro­bie­re. Außerdem spei­chert das iPhone die Fotos in kryp­ti­sche ver­schie­de­ne Ordner, die ich alle ein­zeln nach Datum sor­tie­ren muss, um die noch nicht gespei­cher­ten Fotos zu finden.

Auch die Verschlagwortung lässt sich nicht wie am PC in den Metadaten spei­chern und ich müss­te sie für jede Agentur, die das ver­langt, neu ein­tip­pen. Das ist auch einer der Gründe, war­um ich nur mit zwei Apps regel­mä­ßig hochlade.

Welche Foto-​Apps nutzt ihr regel­mä­ßig pro­fes­sio­nell? Und warum?

Rezension: Make Up Basics mit Femke Schuh und Patrick Ludolph (mit Verlosung)

Eine Frage, die mir häu­fig gestellt wird, lau­tet: „Arbeitest Du lie­ber mit Visagistin oder wie machst du das mit dem Schminken?

Meist las­se ich das die Models selbst machen, weil es ers­tens güns­ti­ger ist und zwei­tens logis­tisch ein­fa­cher ist, nicht immer eine ver­füg­ba­re Visagistin mit­bu­chen zu müssen.

Make Up Basics
Einige mögen den­ken: Wozu schmin­ken? Kann man doch alles in Photoshop machen! Theoretisch ja, auch prak­tisch, aber bei zig bis eini­gen hun­dert Bildern pro Shooting kann das in einen Mehraufwand von Stunden bis Tagen mün­den, der sich leicht ver­mei­den lie­ße, wenn die Models vor dem Shooting rich­tig geschminkt wer­den. Dazu kommt, dass sich gut geschmink­te Models auch bes­ser und selbst­be­wuss­ter füh­len und sich die­se posi­ti­ve Ausstrahlung auf die fer­ti­gen Fotos überträgt.

Wenn sich mei­ne Models selbst schmin­ken sol­len, klappt das meist rela­tiv pro­blem­los, aber nicht immer. Vor allem Männer haben sel­te­ner Erfahrung mit Schminke. Hier muss ich als Fotograf dann impro­vi­sie­ren. Zum Glück hat­te ich ganz am Anfang mei­ner Fotografenlaufbahn eini­ge Fashion-​Shootings, bei denen ich der dort anwe­sen­den Visagistin aus­führ­lich über die Schulter schau­en durf­te. Danach war ich immer­hin in der Lage, Mascara von Eyeliner und Puder von Make-​Up zu unter­schei­den. Ich lern­te, war­um die „T‑Zone“ so wich­tig ist und dass es für Wimpern sogar eine Zange gibt.

Daraufhin habe ich für die Fälle, in denen ein Model sich nicht selbst schmin­ken kann oder eini­ge Utensilien ver­ges­sen hat, ein klei­nes „Notfall-​Set“ im Studio, mit paar Tönen Puder, Make-​Up, Nagellack- und Makeup-​Entferner, Haarspray, Haargummis, Kämmen, Bürsten, Schwämmchen und so wei­ter. Damit kann ich zum Beispiel ein männ­li­ches Model not­dürf­tig etwas abpu­dern und Glanzstellen mildern.

Das hat in der Vergangenheit eini­ge Shootings geret­tet. Ähnliches muss sich Patrick Ludolph, vie­len bes­ser bekannt als „Paddy“ vom Blog Neunzehn72 gedacht haben, als er sich sei­ne Lieblingsvisagistin Femke Schuh schnapp­te und mit ihr das Trainingsvideo „Make Up Basics“ zusam­men­stell­te.

Dieses wen­det sich aus­drück­lich an Fotografen, wel­che ler­nen wol­len, sich oder Models selbst zu schmin­ken. Das „Basics“ betont, dass es ein Anfängerkurs ist für Leute, die bis­her kei­ne Ahnung hatten.

Das Video ist in sechs Teile geglie­dert. Im ers­ten Teil stellt Femke die ver­schie­de­nen Produkte vor, die als Grundausstattung nötig sind. Mit dem Wissen um knap­pe Fotografenbudgets zwang Paddy sie, ihre üppi­ge Liste auf das Nötigste run­ter­zu­damp­fen und übrig blie­ben sie­ben Kategorien mit ca. 20 Produkten hoher Qualität, die im Einkauf zusam­men ca. 150–200 Euro kosten.

Mit die­ser Grundausstattung bewäl­tigt Femke im nächs­ten Kapitel den „Nude Look“, also bei dem eine Person so geschminkt wird, dass eher pas­siv Schwachstellen über­deckt wer­den und die Schminke idea­ler­wei­se nicht zu erken­nen ist.

Weiter geht es dann mit der Frage „Was tun bei Hautrötungen?“ und anschlie­ßend wid­met sich Femke einem Mann mit Bart, weil das in der Fotografenpraxis das häu­figs­te „Problem“ ist. In Kapitel Fünf wer­den dunk­le Augen auf­ge­hellt und abschlie­ßend wagt Paddy mit dem neu gewon­ne­nen Wissen einen Selbstversuch, der nur ca. zehn Minuten braucht und beein­dru­ckend gut endet:

patrick
Paddy mimt in sei­ner Rolle als Moderator sehr über­zeu­gend den abso­lut ahnungs­lo­sen Anfänger, dem kei­ne Frage zu pein­lich ist, um sie zu stel­len und Femke erklärt dann kurz und ver­ständ­lich ihre Arbeitsschritte und die Gründe dafür.

Ich kann die­ses Video nur jedem Fotografen emp­feh­len, der sich kei­ne Visagistin leis­ten kann.

Selbst wer sich als Fotograf lie­ber wei­ter­hin auf Visagisten am Set ver­lässt, soll­te die­ses Video sehen. Schon um mit einer Visagistin oder einem sich selbst schmin­ken­den Model auf Augenhöhe reden und gege­be­nen­falls die pas­sen­den Anweisungen geben zu kön­nen. Denn die weni­gen Male, wo ich eine Visagistin am Set hat­te, lau­te­te deren ers­te Frage meist doch: „Wie soll das Model nach­her aus­se­hen?

Verlosung

Patrick war so freund­lich, mir das Video 2x zur Verlosung anzu­bie­ten. Wer mir bis ein­schließ­lich Samstag, dem 20.9.2014 in den Kommentaren mit­teilt, war­um gera­de ihr vom Video noch ler­nen könnt, nimmt an der Verlosung teil. Die bei­den bes­ten Vorschläge gewin­nen. Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen.

Geld verdienen mit Pinterest am Beispiel von Spotify

Beim Thema Urheberrecht schla­gen die Wellen der­zeit hoch.

So wun­dert es nicht, dass die Kommentare zu mei­nem Artikel über die sys­te­ma­ti­schen Urheberrechtsverletzungen bei Pinterest sehr hef­tig aus­fal­len. In bei­de Richtungen.


Ich ste­he da etwas zwi­schen den Stühlen, da ich als Digital Native einer­seits mit digi­ta­len Nutzungsrechten ande­rer­seits mein Geld verdiene.

Einer der Argumentationsstränge zum Thema Pinterest ist ja, dass die Daten nur digi­tal vor­lie­gen und man sie des­halb nicht „steh­len“, „rau­ben“ oder „klau­en“ kön­ne, son­dern nur „kopie­ren“. Da wür­de kei­nem ein Schaden ent­ste­hen und des­halb sei das alles halb so wild. Exemplarisch dafür steht zum Beispiel die­ser Kommentar:

Es gibt nur Kopien. Der Computer kann nicht mal “öff­nen” ohne Kopien. Die Kopie ist der natür­li­che Zustand digi­ta­ler Daten.

Es ist also ziem­lich zweck­los, sich über digi­ta­le Kopien auf­zu­re­gen. Sie sind unver­meid­lich und jedes Geschäftsmodell, dass auf der Einschränkung von Kopien auf­baut, muss not­wen­di­ger­wei­se scheitern.

Das ist sicher nicht schön zu hören, aber irgend­wer muss euch doch mal dezent dar­auf hinweisen.

Gesetze im Staat wer­den nicht dau­er­haft gegen Produktivitätssteigerung erlas­sen. Und wer gegen Kopien ist, muss Rechner weg­schmei­ßen. Das kann sich aber kei­ner leis­ten. So wich­tig sind Fotograf_​innen nicht.“

Dabei zieht die Analogie nicht.

Denken wir mal an ein Buch. Niemand for­dert ernst­haft, dass gedruck­te Bücher nichts mehr kos­ten dürf­ten, weil da nur Informationen drin stün­den. Bücher wer­den ver­kauft und gekauft und alle fin­den das nor­mal. Nun nimmt aber die Verbreitung von Ebooks zu. Diese Bücher sind kom­plett digi­tal und durch eine Kopie ver­liert die Ausgangsdatei nichts von ihrem Nutzwert. Nach der Logik der Pinterest-​Fans und Urheberrecht-​Piraten wür­den digi­ta­le Bücher nun für jeden kos­ten­los sein müs­sen, weil… sie­he oben. Liegt der Unterschied zwi­schen dem Ebook und dem gedruck­ten Buch dem­nach nur in dem Papier, auf dem es gedruckt ist? Ist nur das Papier Geld wert? Der Autor, ohne den es weder Buch noch Ebook geben wür­de, kommt da über­haupt nicht vor, was – zumin­dest mir – zeigt, dass die­ser Denkweise irgend­et­was fehlt.

Aber las­sen wir das.

Nehmen wir an, Pinterest wird nicht so ohne wei­te­res ver­schwin­den. Wenn den Fotografen vor­ge­wor­fen wird, sie soll­ten sich gefäl­ligst der neu­en Zeit anpas­sen, möch­te ich ein wei­te­res Denkmodell vorschlagen.

Vor paar Wochen star­te­te der Musikstreaming-​Dienst Spotify in Deutschland. Es gibt ver­gleich­ba­re Anbieter, aber blei­ben wir der Einfachheit hal­ber bei Spotify.

Spotify basiert auf einem Freemium-​Geschäftsmodell, wie auch Skype, Flickr oder XING. Das bedeu­tet, die Basis-​Funktionen des Dienstes kön­nen kos­ten­los genutzt wer­den, wer Zusatzfunktionen oder Werbefreiheit haben will, zahlt eine monat­li­che Gebühr, bei Spotify 4,99 Euro oder 9,99 Euro im Monat.

Was hat das hier im Artikel zu suchen? Ganz ein­fach. Von digi­ta­ler Musik hieß es schon lan­ge, dass sie sich nicht ver­kau­fen las­se. Sie kön­ne auch nicht geklaut wer­den, weil es alles nur Kopien sei­en. Erst kam Napster, dann Emule, Soulseek, Piratebay und wie die Filesharing-​Netzwerke alle hie­ßen. Trotzdem ver­dient sich Apple mit iTunes eine gol­de­ne Nase und auch bei Spotify scheint es mög­lich zu sein.

Die t3n hat vor einer Weile eine Beispiel-​Rechnung über die Lukrativität von Spotify auf­ge­stellt, die eher nega­tiv aus­fiel, aber in den Kommentaren zum Artikel wird das deut­lich rela­ti­viert. Ich selbst habe mir nach drei Wochen Spotify-​Gratishören einen Premium-​Account gekauft, weil ich die Musik beim Arbeiten ohne Werbung und in bes­se­rer Soundqualität (320 kbs statt nur 160 kbs) hören will. Die Künstler, die bei Spotify gehört wer­den kön­nen, bekom­men vom Kuchen auch etwas ab. Auf den ers­ten Blick wir­ken ca. 4 Cent pro gestream­ten Album (für Musiker mit eige­nem Label), aber das wären ca. 78 Album-​Plays, bis das glei­che wie für einen CD-​Verkauf ver­dient wor­den wäre. Das klingt nicht mehr ganz so unrea­lis­tisch, zumal berück­sich­tigt wer­den muss, das die Spotify-​Hörer für ihr Geld die Songs nur so lan­ge besit­zen, wie sie ihr Abonnement haben. Beim CD-​Kauf könn­ten sie die CD wei­ter­ver­kau­fen, ver­schen­ken oder deut­lich häu­fi­ger hören als 78 Mal, ohne den Künstler extra bezah­len zu müs­sen. Insgesamt ist das Abrechnungsmodell viel­leicht noch nicht per­fekt oder 100% fair, aber die Urheber bekom­men Geld. Immerhin.

Anders sieht es bei Pinterest aus. Dabei gäbe es kei­nen Grund, das Spotify-​Freemium-​Modell nicht auf den Bildertausch-​Service zu übertragen.

Stellen wir uns das vor:
Pinterest bie­tet einen kos­ten­lo­sen Gratis-​Dienst, der mit Werbeinblendungen und ‑anzei­gen ist und außer­dem die Anzahl der Pin-​Boards und der gesam­ten eige­nen Pins limi­tiert und nur eine begrenz­te Zahl an „Re-​Pins“ pro Monat erlaubt. Gegen Zahlung von 9,99 Euro im Monat fällt die Werbung weg und die Einschränkungen eben­so. Im Gegenzug wür­de jeder Urheber eines gepinn­ten Bildes pro „Pin“ 2 Cent erhal­ten. Das ist jetzt noch nicht kom­plett aus­ge­reift, aber war­um soll­te es nicht mög­lich sein? Spotify, Flickr und vie­le ande­re Dienste etc. zei­gen doch, dass Kunden durch­aus bereit sind, Geld für urhe­ber­recht­lich geschütz­te Werke aus­zu­ge­ben, wenn das Angebot stimmt.

Interessanterweise gibt es Abo-​Modelle für Bilder bei Bildagenturen auch schon lan­ge, aber kein Privatnutzer kommt auf die Idee, ein sol­ches Abo abzu­schlie­ßen, um die­se Bilder bei Pinterest ein­stel­len zu kön­nen. Vielleicht soll­ten Bildagenturen Web-​Auflösungen von Bildern mit dezen­ten Wasserzeichen für die Privatnutzung im Internet als güns­ti­ges Jahresabo anbieten?

Hier schließt sich übri­gens der Kreis: Für gedruck­te Bücher gibt es seit lan­gem ein sehr ähn­li­ches System: Benutzer kön­nen belie­big vie­le Bücher gra­tis aus­lei­hen, wenn sie eine monat­li­che Gebühr bezah­len. Das nennt sich dann Bibliothek.


Wenn es mit Büchern und Musik funk­tio­niert, war­um dann nicht auch für Bilder? Was meint ihr?

Frag den Fotograf: BG ETEM Pflichtversicherung vermeiden

Wieder hat­te ich eine Mail im Postfach, die bestimmt auch eini­ge von Euch Leserinnen und Lesern inter­es­sie­ren wird:

Hallo Robert!

Seit eini­ger Zeit lese ich nun schon begeis­tert dei­ne Artikel auf alltageinesfotoproduzenten.de.
Da hast du wirk­lich eine inter­es­san­te Seite in Leben geru­fen. Viele nütz­li­che Informationen, Anregungen, etc..
Dafür erst mal vie­len Dank!

Ich hät­te da aller­dings eine Frage zum Thema Berufsgenossenschaft:

Die BG ETEM ist ja lei­der eine Pflichtversicherung. Aber gibt es viel­leicht eine Möglichkeit, die­se Mitgliedschaft zu umgehen?

Der Grund, war­um ich das fra­ge, ist fol­gen­der: Ich arbei­te bereits seit eini­gen Jahren als frei­be­ruf­li­cher Dozent im sozia­len Bereich. Seit eini­ger Zeit über­le­ge ich jedoch, auf Stockfotografie umzusatteln.

Leider ver­dient man als Dozent aber nicht unbe­dingt die Welt; um ehr­lich zu sein wird es seit eini­ger Zeit immer schwe­rer, neue Verträge zu bekom­men und einen ver­nünf­ti­gen Lohn aus­zu­han­deln. Das Geld sitzt also nicht mehr so locker wie früher.
Die Kosten für die BG (nach Auskunft der BG etwa 295 Euro jähr­lich) wür­de ich zumin­dest im ers­ten Jahr lie­ber in den Ausbau der Tätigkeit investieren.

Mir ist klar, dass ich in der Zeit prak­tisch nicht ver­si­chert wäre, was natür­lich klar von Nachteil ist.
Auf der ande­ren Seite sind 300 Euro zur Zeit eine Menge Geld für mich. Sollte sich nach einem hal­ben Jahr her­aus­stel­len, dass das mit der Stockfotografie nicht funk­tio­niert, hät­te ich 150 Euro zum Fenster raus­ge­wor­fen, da ich nicht glau­be, dass die BG mir die Differenz zurück­zah­len würde.

Nun habe ich in eini­gen Foren gele­sen, dass man mit der Anmeldung bei der BG ein­fach war­ten könn­te, bis die­se sich bei einem mel­det. Angeblich wür­de es dabei nicht zu Nachzahlungen kom­men. Das kann ich mir zwar irgend­wie nicht vor­stel­len, aber viel­leicht könn­test du mir dazu etwas Genaueres sagen.

Ich glau­be jemand der das haupt­be­ruf­lich macht, kann einem da ver­läss­li­che­re Informationen geben als die Mitglieder in Fotoforen.

Ich wür­de mich sehr freu­en, wenn du mir dazu etwas sagen könntest.

Vielen Dank im Voraus, Kai“

Wer Fotograf ist und von der BG ETEM noch nichts gehört hat, soll­te sich hier schnell infor­mie­ren.

BG ETEM ist die Abkürzung für „Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“. Letzteres umfasst auch Fotografen. Das heißt, jeder Fotograf ist ver­pflich­tet, in deren Branchenverwaltung „Druck und Papiererzeugnisse“ Mitglied zu sein, selbst wenn er nur digi­tal arbei­tet. Diese Pflichtversicherung gilt für alle Fotografen, egal, ob sie als fes­te Freie, freie Freie, Pauschalisten oder als frei­schaf­fen­de Künstler arbeiten.

Der Vorteil der Mitgliedschaft liegt auf der Hand:

In der Mitgliedschaft ist eine gesetz­li­che Unfallversicherung ent­hal­ten, wel­che Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Wegeunfälle und Verkehrsunfälle auf dem Weg zu einem Kunden ent­schä­digt. Die Unfälle müs­sen im Zusammenhang mit der beruf­li­chen Tätigkeit stehen.

Auch wer selbst eine pri­va­te Unfallversicherung hat, ist von der Pflichtversicherung nicht ausgenommen.

Der Nachteil ist aber eben­so klar:

Die Mitgliedschaft kos­tet Geld, auch wenn die gesetz­li­che Unfallversicherung deut­lich güns­ti­ger als eine pri­va­te ist. Die Beiträge hän­gen vom Einkommen ab und fan­gen bei ca. 200 Euro pro Jahr an.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit für Fotografen, sich von der Versicherungspflicht zu befrei­en. Diese wird in der Satzung der BG ETEM in §46 Abschnitt 2 erklärt:

Nach Absatz 1 ver­si­cher­te Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jähr­lich im Unternehmen arbei­ten, wer­den auf schrift­li­chen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.“

Wer also weni­ger als 100 Arbeitstage im Jahr als Fotograf tätig ist, kann einen form­lo­sen Antrag bei der BG ETEM ein­rei­chen, der ihn von der Beitragszahlung befreit. Damit ent­fällt jedoch auch der Versicherungsschutz.

Welche Erfahrungen habt ihr mit der Berufsgenossenschaft gemacht?

Die steuerlichen Aspekte der Stockfotografie

Oft wer­de ich von Fotografen gefragt: Wie machst Du das mit den Steuern?

Beispielhaft hier eine Mail, die ich vor eini­gen Tagen erhielt:

Was ich bis­her ver­mis­se (Viele Fragen..) oder noch nicht online gefun­den habe, sind Tipps/​Links zu den gan­zen Steuerangelegenheiten oder zur finan­zi­el­len Seite, bzw. Auszahlung u.a. bei Fotolia.

Seit ca. einem Jahr bin ich auch erfolg­rei­cher Stockanbieter und möch­te dem­nächst, mich das ers­te Mal, aus­zah­len las­sen. Dazu schwir­ren mir vie­le Fragen im Kopf her­um… u.a. wie­viel muss ich davon in Deutschland an Steuer abge­ben, wie­viel darf man monat­lich “frei“ ver­die­nen, Steuern/​Einnahmen gel­tend machen… etc. Ich befin­de mich dazu in einer Festanstellung in einer Grafikagentur?! Hindernis?
Wie schwie­rig ist das alles in unse­rem Land, der u.a. kom­pli­zier­tes­ten Steuersysteme, überhaupt?
Was muss ich/​sollte ich bei der Auszahlung u.a. per Paypal beachten?
Finde ich dazu Tipps/​Hilfen/​weitere Links in einen dei­ner Bücher oder muss/​sollte ich mich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden?
Über eine Antwort/​Hilfe dazu, freue ich mich!“

Es gab einen guten Grund, war­um dar­über bis­her in mei­nem Blog kaum etwas zu lesen war: Ich habe wenig Ahnung davon.


Das meis­te las­se ich mei­nen Steuerberater erle­di­gen. Das hal­te ich so, seit ich 2006 das ers­te Mal über 300 Euro im Monat Einnahmen aus Bildagentur-​Verkäufen erzielt habe. Glücklicherweise war ich zu der Zeit noch Student und hat­te die Gelegenheit, im Rahmen eines Existenzgründerprogramms an der Berliner Fachhochschule für Wirtschaft (FHW, heu­te HRW Berlin) kos­ten­los Seminare und Coachings zu erhalten.

Zum Coaching zähl­ten auch meh­re­re Beratungsstunden bei einer Steuerberaterin, die mir einen Crashkurs in Buchhaltung und Steuerrecht gab, spe­zi­ell zuge­schnit­ten auf mei­nen Fall.

Das war das Beste, was mir pas­sie­ren konn­te! Die freund­li­che Steuerberaterin half mir nicht nur bei der Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt, son­dern bewahr­te mich auch vor einem fol­gen­schwe­ren Fehler: Das Finanzamt ver­such­te, mich mit einem Trick zu einer Gewerbeanmeldung zu über­re­den, die bei mir nicht not­wen­dig war. Meine Steuerberaterin erklär­te mir, dass ich kein Gewerbe anmel­den müs­se, wenn ich aus­schließ­lich vom Verkauf der Fotos über Bildagenturen lebe, weil der Verkauf von Nutzungsrechten nach §18 des Einkommensteuergesetzes pro­blem­los als Freiberufler mög­lich sei. So muss ich kei­ne Gewerbesteuern zah­len, kei­nen Gewerbeschein bean­tra­gen und habe eine ein­fa­che­re Buchführung.

Aber auch hier gilt: Das trifft auch mei­nen Fall zu. Wer bei­spiels­wei­se regel­mä­ßig Hochzeiten foto­gra­fiert oder Portraitfotos ver­kauft, ist meist gewer­be­pflich­tig. Deswegen wer­det ihr auch in Zukunft im Blog kei­ne kon­kre­ten Steuertipps von mir lesen, da man die Fälle nicht ver­all­ge­mei­nern kann.

Ich bin sehr froh dar­über, kom­pe­ten­te Beratung von Fachleuten zu haben, die sich mit der Materie aus­ken­nen. Vor allem weil es eine schwie­ri­ge Materie ist: Geld ver­die­nen im Internet? Noch dazu mit imma­te­ri­el­len Gütern wie Nutzungsrechten? Weltweit, also in Deutschland, in Europa und im nicht-​europäischen Ausland? Da sind sich selbst die Finanzbehörden nicht immer einig, wer wo wann wie viel Steuern zah­len muss.

Klar ist immer­hin: Einnahmen müs­sen gemel­det und ver­steu­ert wer­den. Wer nur unre­gel­mä­ßig paar hun­dert Euro im Monat ver­dient, kann das in sei­ner Steuererklärung ein­fach ins Feld „sons­ti­ge Einnahmen“ schrei­ben und fer­tig. Wer regel­mä­ßig Umsätze bei Bildagenturen hat, kann sich über­le­gen, ob er als Selbständiger „Kleinunternehmer“ sein will oder nicht. Die „Kleinunternehmerregelung“ kann ein Fotograf nach §19 des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch neh­men, wenn er im Vorjahr weni­ger als 17.500 Euro Umsatz gehabt hat und im lau­fen­den Jahr vor­aus­sicht­lich weni­ger als 50.000 Euro Umsatz erzie­len wird. Das hat den Vorteil, dass kei­ne Umsatzsteuervoranmeldung gemacht wer­den muss, hat aber den Nachteil, dass gezahl­te Umsatzsteuer, zum Beispiel beim Kauf von Kamera oder Objektiven, nicht zurück­ver­langt wer­den kann. Außerdem darf bei gestell­ten Rechnungen kei­ne Umsatzsteuer auf­ge­schla­gen wer­den, was für Stockfotografen jedoch nicht rele­vant ist.

Knackpunkt ist jedoch wie­der das „regel­mä­ßig“. Ab wann Einnahmen regel­mä­ßig oder hoch genug sind, kann ich nicht sagen. Wer hier kon­kre­te Zahlen will, muss wirk­lich das Finanzamt oder sei­nen Steuerberater fragen.

Ob jemand mit einer Festanstellung über­haupt etwas neben­bei ver­die­nen darf, hängt wie­der vom jewei­li­gen Arbeitsvertrag ab. Im Zweifel ein­fach den Arbeitgeber fra­gen, ob man in sei­ner Freizeit als Nebenbeschäftigung Fotolizenzen ver­kau­fen darf.

Sehr hilf­reich zum Einlesen – nicht nur in Steuerfragen – ist das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft. Dort gibt es zum Beispiel eine Checkliste mit den 6 häu­figs­ten Steuerfehlern von Existenzgründern, einen Überblick, wer wann wel­che Steuern zah­len muss und auch Tipps für Selbständige in der Kreativwirtschaft. Auch sehr lesens­wert ist der „Ratgeber Selbstständige“ von Götz Buchholz, der online kos­ten­los ein­zu­se­hen ist und auch vie­le Kapitel zu Steuerfragen enthält.

Wie immer bei Rechtsthemen der Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Was berei­tet euch bei Steuerfragen am meis­ten Probleme? Was wür­det ihr am liebs­ten wis­sen? Vielleicht kann ich mal einen Steuerberater o.ä. interviewen.