Alles neu macht diesmal nicht der Mai, sondern der Januar.
Bei der Microstock-Bildagentur Fotolia gibt es gleich drei – mehr oder weniger erfreuliche – Nachrichten zum Jahresbeginn. Wenn die Meldung, dass die Bilder im Fotolia-Portfolio jetzt die 8‑Millionen-Marke überschritten haben, mitgerechnet wird, sind es sogar vier Neuigkeiten.

1. Steuern auf US-Verkäufe
Schon im November habe ich hier gemeldet, dass Fotolia wie die Agentur Shutterstock einige Monate vorher das Ausfüllen des W‑8BEN-Formulares verlangt, um Steuern von us-amerikanischen Käufern korrekt abrechnen zu können. Zuerst schien es, das sei ausreichend. Aber im Fotolia-Forum schälte sich nun heraus, dass das nicht stimmt. Zur Zeit ist der Stand (nur für deutsche Fotografen gültig) folgender: Wer kein Formular ausfüllt, dem werden von allen Verkäufen 30% Quellensteuer abgezogen. Wer nur das W8-BEN-Formular ausfüllt, dem werden nur auf die US-Verkäufe 30% Steuern abgezogen.
Wer sehen will, wie viel seiner Verkäufe in die USA gingen und wie viel Steuern momentan zurückgehalten werden, kann das im Mitgliedsbereich von Fotolia unter „Statistik“ sehen. Dort gibt es die zwei neuen Auswahl-Möglichkeiten „Einkünfte durch US-Käufer“ und „Summe Withholding Tax“.
Wer verhindern will, dass auf seine US-Verkäufe die Steuern abgezogen werden, der muss zusätzlich zum W8-BEN-Formular eine ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) beantragt werden, die dann in das W8-Formular eingetragen wird. Um die ITIN zu erhalten, muss das W7-Formular ausgefüllt werden. Wie das genau steht, steht ausführlich hier. Vermutlich wird auch eine schriftliche Bestätigung der Bildagentur benötigt, warum man die ITIN braucht, deshalb bietet Fotolia an, über das Kontaktformular eine solche Bestätigung anzufordern. Ich habe das gestern gemacht und mal sehen, wann ich diese erhalte.
Übrigens habe ich weitere Informationen von den Fotolia-Mitarbeitern erhalten. Ich zitiere: „Immer auf Deutschland bezogen: Ja, laut Finance Dept wird die ITIN benötigt, um vom Steuerabzug befreit werden zu können. Mit ITIN wird im Falle von Deutschland bei US-Umsätzen nichts (0) abgezogen. Ohne ITIN werden die US-Umsätze besteuert. Jedoch sollten die Abzüge in dem Fall auch gegenüber den deutschen Steuerbehörden anrechenbar sein – denn Steuer wurde bezahlt – und exakt hierfür gibt es das Besteuerungsabkommen zwischen den Ländern.“
Was passiert, wenn die ITIN erst nachträglich eingereicht wird? „Die US Withholding Tax wird auf alle Umsätze ab dem 1. Januar 2010 angerechnet. Mit dem Nachweis der ITIN (neues Formular ausfüllen / ersetzt vorheriges, falls vorhanden) wird der Steuerabzug auf US-Umsätze (im Falle von in Deutschland Steuerpflichtigen) auf 0 gesetzt.“
Ich hoffe, das bringt etwas Klarheit in die Sache.
2. Preiserhöhung
Zum Jahreswechsel hat Fotolia auch die Preise erhöht. Die kleinste Lizenz (XS) ist mit einem Credit unverändert geblieben, alle anderen Lizenzen wurden um 1–3 Credits angehoben. Die XXXL-Lizenz für Bilder über 30 Megapixel fällt weg und wird mit der XXL-Lizenz für Bilder über 16 Megapixel zusammengelegt. Das betrifft vor allem Mittelformat-Fotografen wie Yuri Arcurs oder Illustratoren, die beliebig große Dateigrößen erstellen können.
Credits pro Lizenz alt/neu
- XS: 1/1
- S: 2/3
- M: 4/5
- L: 5/7
- XL: 6/8
- XXL: 7/10
- XXXL: 8/fällt weg
3. Honoraranpassung
Während die Preiserhöhung eine gute Nachricht ist, folgt nun der saure Apfel. Die Fotografenhonorare wurden „angepasst“. Das ist Orwellsches Neusprech dafür, dass für die meisten Fotografen die prozentualen Honoraranteile sinken. Hier mal der Vergleich:
Fotografenanteil pro Rank alt/neu
- Weiß: 30/25
- Bronze: 32/28
- Silber: 34/31
- Gold: 36/34
- Smaragd: 38/37
- Saphir: 40/40
- Rubin: 42/43
- Diamant: 43/46
Für Fotografen mit dem Saphir-Rank (100.000–250.000 Verkäufe) ändert sich nichts, alle mit niederen Rängen erhalten weniger Anteile, die (meines Wissens nur drei) Fotografen darüber erhalten etwas mehr. Es ist natürlich clever, die Preiserhöhung mit einer „Honoraränderung“ zu kombinieren, so wie es auch schon istockphoto, Dreamstime usw. gemacht haben. Aber mir als Fotograf wäre es lieber gewesen, von der Preiserhöhung zu profitieren, ohne Prozente abgeben zu müssen. Unter dem Strich kann es aber passieren, dass die Fotografen trotzdem mehr pro Verkauf verdienen, da sie nur bei den XS-Verkäufen weniger erhalten, bei fast allen anderen aber mehr. Je mehr große Lizenzen gemacht verkauft, desto zufriedener sollte er sein. Nach kann ich diese Aussage nicht mit eigenen Zahlen bestätigen, aber ich hoffe, dass ich in 1–2 Monaten berichten kann, wie sich die Änderungen auf meinen RPI (Return per Image) ausgewirkt haben werden. Mehr Zahlenspiele zu den Änderungen finden sich auch hier in der Microstock-Group.
Noch ein Hinweis in eigener Sache: Alle Informationen (einschließlich der Zitate) sind ohne Gewähr. Ich bin kein Steuerexperte und darf keine rechtlich verbindlichen Aussagen in dieser Hinsicht treffen.
Wie sind Eure ersten Erfahrungen mit den Neuerungen bei Fotolia?

Update 12.01.2010: Fotolia informiert in deren Forum – vorläufig und unter Vorbehalt – dass zur Zeit bei ausgefüllten W8-BEN-Formular doch keine ITIN erforderlich ist.