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Der Kampf um die Wasserzeichen

Vor eini­gen Wochen hat ein Team des Google „Research Team“ einen Aufsatz mit dem Titel „Über die Effektivität von sicht­ba­ren Wasserzeichen“ (im Original „On the Effectiveness of Visible Watermarks“) auf der CVPR2017-​Konferenz vorgestellt.

In die­sem YouTube-​Video wird die Methode noch mal visu­ell verdeutlicht:

Wer mehr Bildbeispiele sehen will, fin­det hier den Bildanhang mit den Ausgangsbildern und den Ergebnissen.

Die genaue Formel, mit der die Wissenschaftler die Wasserzeichen aus den Bildern bekann­ter Bildagenturen wie Adobe Stock oder 123rf ent­fernt haben, lautet:

Für allen wie mir, denen die Formeln nichts sagen, als umgangs­prach­li­che Erklärung:
Im Grunde wer­den vie­le Bilder über­ein­an­der gelegt und es wird geschaut, wel­che Bereiche iden­tisch blei­ben. Als Ergebnis erhält man das „rei­ne“ Wasserzeichen, wel­ches dadurch durch Umkehrung ent­fernt wer­den kann.

Dieser Prozess wird voll­kom­men auto­ma­ti­siert von der künst­li­chen Intelligenz (AI) über­nom­men, Nutzereingaben sind nicht erforderlich.

Der Beitrag der Google-​Forscher lässt lei­der offen, war­um Wasserzeichen, die dem Schutz des geis­ti­gen Eigentums die­nen, ent­fernt wer­den sollten.

Ich befürch­te, die Antwort lau­tet ein­fach: Weil sie es können.

Wer opti­mis­ti­scher denkt, kann sagen, dass die­ser Nachweis einer Angreifbarkeit zu siche­re­ren Wasserzeichen füh­ren wird, weil durch die Veröffentlichung nun Gegenmaßnahmen ergrif­fen wer­den können.

So wur­de zum Beispiel die Bildagentur Shutterstock von Google vor der Veröffentlichung des Aufsatzes infor­miert und Shutterstock hat schnell reagiert. Das neue Wasserzeichen von Shutterstock ent­hält zufäl­li­ge Elemente an unter­schied­li­chen Stellen, sodass die AI nicht genug Gemeinsamkeiten erken­nen kann.

Was ändert sich nun in der Praxis?

Für Fotografen, die ihre Bilder auf der eige­nen Webseite mit Wasserzeichen ver­se­hen, wird die beschrie­be­ne Angriffsmethode deut­lich weni­ger effek­tiv sein, weil eine gewis­se Menge an Ausgangsbildern vor­han­den sein muss, um das Wasserzeichen zuver­läs­sig iden­ti­fi­zie­ren zu kön­nen. Im oben ver­link­ten Beispiel waren es min­des­tens 285 Bilder bei Fotolia und im Video wirk­te es so, als wäre das System erst ab ca. 70–80 Bildern genau genug.

Vor Jahren hat­te ich hier eini­ge Argumente für und gegen Wasserzeichen auf­ge­führt, von denen die meis­ten immer noch gül­tig sind.

Für Stockfotografen ändert sich fak­tisch wenig. Bilderdiebe haben bis­her sel­ten direkt auf den Agenturwebseiten geklaut, son­dern ihre Bilder über die Google Bildersuche gefun­den. Dort sind unse­re Bilder auch jetzt schon ohne Wasserzeichen auf den Webseiten der zah­len­den Kunden zu sehen.

Außerdem nei­gen immer mehr Bildagenturen dazu, indi­vi­du­el­le Informationen wie Fotografenname und Bildnummer ins Wasserzeichen zu inte­grie­ren. Der Marktführer Getty Images hat sol­che Wasserzeichen schon vor über fünf Jahren ein­ge­führt, was ver­mut­lich auch der Grund ist, dass die­se Agentur in der Studie nicht berück­sich­tigt wur­de (oder die Bilder waren zu teu­er, weil alle Testbilder lizen­ziert wurden):

Für die Bildnutzer an die­ser Stelle ist nun viel­leicht ein Hinweis angebracht:
Auch Bilder ohne sicht­ba­re Wasserzeichen kön­nen urhe­ber­recht­lich geschützt sein und dür­fen nicht ohne Rechteklärung ein­ge­setzt werden!

Ich bin mir nicht sicher, wie die juris­ti­sche Sachlage ist, aber ich könn­te mir auch vor­stel­len, dass das uner­laub­te Entfernen von sicht­ba­ren Wasserzeichen im Bild schon jetzt ver­bo­ten ist. Zumindest im deut­schen Urheberrechtsgesetz steht in §12 Veröffentlichungsrecht:

Der Urheber hat das Recht zu bestim­men, ob und wie sein Werk zu ver­öf­fent­li­chen ist.“

Zusätzlich wäre es jetzt viel­leicht für Bildagenturen emp­feh­lens­wert, die uner­laub­te Entfernung von Wasserzeichen expli­zit in den Nutzungsbedingungen der Webseiten zu untersagen.

Bisher habe ich übri­gens vor allem unbe­rech­tig­te Bildnutzungen von mir mit Wasserzeichen im Bild abmah­nen las­sen, weil dort die Wahrscheinlichkeit einer ille­ga­len Nutzung deut­lich höher war. Durch den Tipp eines Kollegen habe ich jedoch ein­fach mal stich­pro­ben­ar­tig drei Firmen ange­schrie­ben, wel­ches eins mei­ner Bestseller-​Bilder ohne Wasserzeichen ver­wen­det haben und zu mei­nem Erstaunen scheint bei zwei der drei Firmen kei­ne oder die fal­sche Lizenz vor­han­den zu sein.

Was sagt ihr zu die­ser Entwicklung?