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Creative Commons Lizenzen (CC) richtig nutzen – Wie gebe ich den Urheber korrekt an?

Leute, wel­che Fotos aus dem Internet nut­zen, stol­pern immer wie­der mal über Bilder unter einer soge­nann­ten „Creative Commons“-Lizenz (CC-​Lizenz). Eins der größ­ten Probleme dabei: Wie gebe ich den Urheber rich­tig an, damit mei­ne Nutzung von der Lizenzvereinbarung kor­rekt abge­deckt wird?

Eine Untersuchung des Deutschen Bundesarchivs zusam­men mit Wikimedia ergab, dass ca. 95% aller Bildnutzungen aus dem Bundesarchiv unter einer CC-​Lizenz nicht den Nutzungsbedingungen ent­spre­chen und damit – salopp gesagt – ille­gal sind.

Oder anders for­mu­liert: Wer ein Bild mit einer CC-​Lizenz nutzt, muss sicher­stel­len, alle Regeln kor­rekt ein­zu­hal­ten, sonst könn­te er trotz­dem kos­ten­pflich­tig abge­mahnt werden.

Doch zuerst: Was ist über­haupt eine Creative Commons Lizenz?

Creative Commons“ ist eine gemein­nüt­zi­ge  Organisation, wel­che sechs ver­schie­de­ne Lizenzverträge for­mu­liert hat, die im Gegensatz zu den meist übli­chen Paragraphen-​Wüsten sehr ein­fach for­mu­liert sind und den Nutzern meist auch mehr Freiheiten erlau­ben als es nor­ma­ler­wei­se das Urheberrecht erlau­ben würde.

Diese sechs Lizenzen sind durch klei­ne Symbole gekenn­zeich­net, wie sie Fotografen sicher schon bei Flickr, Wikipedia oder ande­ren Webseiten gese­hen haben:


Die sechs Lizenzen set­zen sich in einer Art Baukastensystem aus vier Elementen zusam­men: „Namensnennung“ (BY), „Keine Bearbeitung“ (ND), „Nicht Kommerziell“ (NC) und „Weitergabe unter glei­chen Bedingungen“ (SA). Die Buchstabenkürzel in Klammern kür­zen die eng­li­schen Bezeichnungen ab und zusam­men mit dem CC-​Zusatz hei­ßen die Lizenzen in Kurzform bei­spiels­wei­se CC-​BY, CC-​NC-​ND oder CC-SA.

Laut einer Statistik von Creative Commons sind die drei häu­figs­ten benutz­ten Lizenzformen CC-​BY-​NC-​SA (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell, glei­che Weitergabe) mit ca. 30%, CC-​BY-​NC-​ND (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell, kei­ne Bearbeitung) mit ca. 18% und CC-​BY-​NC (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell) mit eben­falls knapp 18%.

Keine Bearbeitung“ heißt, dass Nutzer das Bild nicht für Fotomontagen oder ähn­li­ches ver­wen­den dür­fen. Strittig ist hin­ge­gen, ob schon Bearbeitungen wie Beschnitt oder Umwandlung in Schwarz/​Weiß eben­falls ver­bo­ten sind.

Nicht Kommerziell“ bedeu­tet, dass mit Werken mit die­sem Lizenz-​Merkmal kein Geld ver­dient wer­den darf. Genau defi­niert der Lizenzvertrag das so: Das Werk darf „nur für Handlungen, die nicht vor­ran­gig auf einen geschäft­li­chen Vorteil oder eine geld­wer­te Vergütung gerich­tet sind“, benutzt werden.

Weitergabe unter glei­chen Bedingungen“ heißt, dass Werke, wel­che mit Hilfe die­ses Lizenz-​Merkmals erstellt wur­den, eben­falls unter der glei­chen Creative Commons Lizenz ange­bo­ten wer­den müs­sen. Wenn ich bei­spiels­wei­se einen Bildband mit sol­chen Fotos erstel­le, muss ich den Bildband eben­falls unter die­se CC-​Lizenz stellen.

Namensnennung“ In der aktu­el­len Version 3 der Creative Commons Lizenzen wird jede Lizenz nur zusam­men mit dem „Namensnennung“-Element ange­bo­ten. Das heißt, das der Urheber des Werkes „in der von ihm fest­ge­leg­ten Weise“ genannt wer­den muss. Aber: Im Kleingedruckten ver­ste­cken sich wei­te­re Bedingungen.

Wie gebe die den Namen bei einer Creative Commons Lizenz rich­tig an?

Als ers­tes muss der Name des Urhebers und der Titel des Werkes genannt wer­den. Falls der Urheber das Werk Dritten zuge­schrie­ben hat, z.B. einer Zeitung oder Stiftung, muss die­se eben­falls genannt wer­den. Es soll­te ein Link zum Werk bzw. zu den Rechteinformationen oder der Lizenzvereinbarung des Werkes ange­ge­ben wer­den, auch in gedruck­ten Werken. Alternativ muss als Minimalforderung die Art der Lizenz ange­ge­ben wer­den, unter der das Werk lizen­ziert wurde.

Falls das Werk bear­bei­tet wur­de, muss gekenn­zeich­net wer­den, dass eine Bearbeitung erfolgt ist.

Die Webseite für Creative Commons-​Musik CCMixter bie­tet als Service zu jedem Werk prak­ti­scher­wei­se die Angaben zur kor­rek­ten Namensnennung als „Copy&Paste“-Schnipsel an. Das sieht dann bei­spiels­wei­se so aus:

Hornet“ by George_Ellinas
http://ccmixter.org/files/George_Ellinas/15924
is licen­sed under a Creative Commons license:
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/

Name, Titel, Link und Art der Lizenz: Alles drin.

Worauf muss ich bei der Nutzung eines Bildes mit Creative Commons Lizenz noch achten?

Creative Commons bie­tet nur Lizenzverträge an, wel­che Rechte regeln, die durch das Urheberrecht ent­ste­hen. Bei vie­len Werken, zum Beispiels Fotos kom­men jedoch noch vie­le ande­re Rechte hin­zu, wel­che nicht berück­sich­tigt sind. Das heißt kon­kret: Nur weil ein Foto unter einer CC-​Lizenz steht, die kom­mer­zi­el­le Nutzung erlaubt, heißt das noch lan­ge nicht, dass das Foto ohne Probleme kom­mer­zi­ell genutzt wer­den darf!

Einige die­ser ande­ren Rechte betref­fen bei­spiels­wei­se das „Recht am eige­nen Bild“ (Persönlichkeitsrechte von foto­gra­fier­ten Personen), das Markenrecht, Geschmacksmusterschutz, Patentrecht, das Urheberpersönlichkeitsrecht und wei­te­re. Zum Beispiel hat­te ich bei Wikipedia das Foto eines Rappers gefun­den, was unter einer CC-​BY-​Lizenz stand, das heißt, ich hät­te es kom­mer­zi­ell nut­zen dür­fen. Auf Anfrage an das Management erhielt ich jedoch die Antwort, dass das vom Künstler nicht gewünscht wäre. Das ist trotz der Lizenz sein gutes Recht, näm­lich sein Persönlichkeitsrecht.

Jeder, der Werke unter einer Creative Commons-​Lizenz nut­zen will, ist des­we­gen in der Pflicht, vor der Nutzung zu prü­fen, ob mit der geplan­ten Nutzung die Rechte ande­rer Personen oder Firmen ver­letzt werden.

Kleiner Hinweis zu Rechtsthemen: Alle Angaben in die­sem Artikel ohne Gewähr. Vor einer kon­kre­ten Nutzung soll­te sich jeder Nutzer selbst infor­mie­ren, alle not­wen­di­gen Rechte zu besitzen.

Was für Erfahrungen habt ihr mit Creative Commons-​Lizenzen gemacht? Nutzt ihr die? Bietet ihr Eure Fotos als CC an?

Stockfotografie-​News 2011-05-13

Uhh, Freitag, der 13. Schlechte Nachrichten? Teilweise ja, lei­der. Die wohl dreis­tes­te zuerst:

  • Die Firma TwitPic hat jetzt einen Vertrag mit der Bildagentur WENN geschlos­sen, wel­cher der Bildagentur erlaubt, Nutzerbilder kom­mer­zi­ell zu ver­wer­ten. Oder kurz for­mu­liert: TwitPic ver­kauft jetzt die Fotos ihrer Nutzer, ohne sie vor­her zu fra­gen. Und das Fotografenhonorar? Davon kein Wort. TwitPic ist ein Dienst, der es Twitter-​Nutzern erleich­tert, auch Fotos über Twitter zu ver­sen­den. Ich emp­feh­le jedem, der TwitPic nutzt, in sei­nem Account nach­zu­schau­en, ob er dort „wert­vol­le“ Fotos drin hat und die­se zu löschen.
  • Interessant ist auch das Krisenmanagement von TwitPic. Vor paar Tagen ver­öf­fent­lich­te TwitPic in ihrem Blog eine Reaktion auf den Sturm der Entrüstung mit dem – frei über­setz­tem – Titel „Deine Inhalte – Dein Copyright“. Darin schrei­ben sie, dass das alles ein Missverständnis sei und das Copyright selbst­ver­ständ­lich beim Nutzer blei­be. Dabei geht es in der Diskussion gar nicht um das Copyright bzw. die Urheberrechte. Es geht um die Nutzungsrechte, die TwitPic ver­kauft und das ist etwas voll­kom­men ande­res. Das steht jedoch nicht in deren Blog.
  • Aber es gibt auch gute Nachrichten: Die Bildagentur Panthermedia erhöht die Preise für ihre Bilder-​Abonnements. So kos­tet bei­spiels­wei­se das Jahresabo mit 100 Webbildern pro Monat 99 Euro statt 39 Euro. Das bedeu­tet für Fotografen, dass sie antei­lig eben­falls mehr Honorar bekom­men. Grund für die Preiserhöhung ist, dass die Einführungsphase des Abo-​Angebots abge­lau­fen sei und jetzt die „übli­che­ren Marktpreise“ gel­ten wür­den. Da es in der Vergangenheit auch Probleme mit den Partner-​Agenturen gab, wel­che das Abo ver­trie­ben, wer­den jetz­te här­te­re Regeln ein­ge­führt. Außerdem erhal­ten Fotografen eine Mindestbeteiligung pro Download im Partner-​Abo von 30 Cent.
  • istock­pho­to führt eine neue Kollektion namens Photo+ ein. Das ist eine Sammlung beson­de­rer Bilder nicht­ex­klu­si­ver Künstler, die dann zum glei­chen – sprich: höhe­ren – Preis ange­bo­ten wer­den wie Kollektion Exklusive+. Der Fotografenanteil bleibt aber wei­ter­hin gleich, also ab 15%. Immer noch zu nied­rig, fin­de ich. Im Forum sind auch ver­mehrt Meinungen zu lesen, dass noch eine wei­te­re Kollektion (ins­ge­samt gibt es jetzt min­des­tens 7, wenn ich rich­tig gezählt habe) die Käufer eher ver­wir­ren würde.
  • Noch mal istock: Dieser sehr lesen­wer­te Artikel von Cnet ent­hält vie­le wei­te­re wich­ti­ge Fakten und Ankündigungen. So wird erwähnt, dass Videos mitt­ler­wei­le für über 10% des Umsatzes bei istock­pho­to ver­ant­wort­lich sind. Deshalb wird unter ande­rem eine höher­preis­ge Vetta Video-​Kollektion geplant und auch der Vertrieb von hoch­auf­lö­sen­den 2K- und 4K-​Videos (zum Vergleich: FullHD hat ca. 2MP pro Standbild, 4K-​Videos haben 12,5 MP pro Standbild.) Außerdem wird die Aufnahme von PNG-​Fotos geplant, wel­che den Vorteil hät­te, zusätz­lich zum Motiv einen Alphakanal abzu­spei­chern, wel­cher Bildkäufern das Freistellen von Motiven erleichtert.
  • Die Bildagentur Zoonar hat jetzt auch die bekann­te deut­sche Bildagentur Mauritius Images als Partner gewon­nen. Damit wird Imagebroker mit sei­nen stren­gen Vorschriften und kaum kon­trol­lier­ba­ren Bilderfluss als Distributionskanal immer uninteressanter.
  • Die Bildmaschine hat ihre Webseite geän­dert. Leider ist es im Fotografen-​Bereich bei kos­me­ti­schen Änderungen geblie­ben, grund­le­gen­de Verbesserungen gibt es lei­der kaum.

Was waren für Euch die wich­tigs­ten Foto-​News der letz­ten Wochen? Ergänzungen bit­te wie immer in den Kommentaren.

11 hilfreiche Einstellungen für eine neue Kamera

Tadaaa, Deine neue Kamera ist da. Du packt sie aus, freust Dich und willst die ers­ten Fotos machen. Mist, jetzt musst Du vor­her die Batterie auf­la­den. Dann aber kann es losgehen.

Doch Stopp! Bevor Du die ers­ten Fotos mit Deiner neu­en digi­ta­len Spiegelreflexkamera machst, emp­feh­le ich elf Einstellungen, die Du vor­neh­men soll­test, damit Du bes­ser foto­gra­fie­ren kannst. Einige Anmerkungen bezie­hen sich vor allem auf Canon-Kameras, da ich die­se seit Jahren nut­ze, aber es kann sein, dass es ver­gleich­ba­re Funktionen bei Nikon-​DSLRs gibt.

Blick ins Objektiv

  1. Datum ein­stel­len
    Die Fotos wer­den dadurch nicht bes­ser, aber auf jeden Fall kannst Du dann auch in zig Jahren anhand der EXIF-​Daten noch erken­nen, wann Du ein Foto gemacht hast.
  2. ISO-​Werte erweitern
    Bei den Canon-​Kameras gibt es in dem „Custom Functions“-Menü eine Funktion namens „ISO Expansion“, die akti­viert wer­den soll­te. Damit wer­den nicht nur die hohen ISO-​Werte zugäng­lich, son­dern auch der ISO-​Wert 50 statt ansons­ten erst ISO 100. Bei knal­len­dem Sonnenschein kann das manch­mal den Ausschlag geben, wenn Du Blende nicht wei­ter geöff­net wer­den kann oder Du eine län­ge­re Belichtungszeit wünschst.
  3. Speicherkarte for­ma­tie­ren
    Auch dadurch wer­den die Fotos nicht bes­ser, aber wer Speicherkarten nutzt, die vor­her in ande­ren Kameramodellen waren, kann unter Umständen das Zählsystem der Kamera ver­wir­ren, was Ddazu führt, dass Du auf Deiner Festplatte ver­schie­de­ne Fotos mit dem glei­chen Dateinamen erhältst. Ein hohes Datenverlustrisiko!
  4. Piep-​Töne ausschalten
    Die Kameras sind so vor­ein­ge­stellt, dass ein Piepton nach erfolg­ter Fokussierung zu hören ist. Einige Fotografen mögen das, weil sie dann wis­sen, dass die Kamera mit dem Fokussieren fer­tig ist. Ich hal­te das ers­tens für unnö­tig, weil ich beim Fokussieren sowie­so durch den Sucher oder auf den Display schaue und mir dort die been­de­te Fokussierung durch einen durch­ge­hend leuch­ten­den Punkt ange­zeigt wird. Zweitens ver­hin­dert das Piepen Schnappschüsse und ver­schreckt viel­leicht scheue Tiere. Zwei Gründe für mich, das Geräusch zu deaktivieren.
  5. AdobeRGB ein­schal­ten /​ Update: RAW einschalten
    Für Macrostock-​Bildagenturen und den Druck von Bildern ist der AdobeRGB-Farbraum statt des vor­ein­ge­stell­ten sRGB-​Farbraums die ers­te Wahl, da die­ser mehr Farbinformationen auf­neh­men kann. Unter dem Strich wer­den die Farben dann bes­ser. Wer sei­ne Bilder vor allem im Internet zei­gen will, kann sie spä­ter per Photoshop-​Aktion schnell wie­der in sRGB umwan­deln, behält aber in der RAW-​Datei mehr Farbwerte. Ein Leser merk­te rich­ti­ger­wei­se an, dass der Farbraum einer RAW-​Datei erst bei der Umwandlung zuge­wie­sen wird. Demnach bezieht sich der ein­ge­stell­te Farbraum vor allem auf die JPG-​Dateien einer Kamera und wird damit irrele­van­ter. Wichtiger wird damit aber, an sei­ner Kamera die Aufnahme im RAW-​Format ein­zu­stel­len. Ich akti­vie­re par­al­lel auch eine Aufnahme als klei­nes JPG, weil ich damit schnel­ler Bildauswahlen tref­fen kann.
  6. Neutralen Bilderstil einstellen
    Heutzutage erlau­ben die Kameras schon die Grundfunktionen der Bildbearbeitung: Farbton, Schärfung, Farbsättigung. Diese soge­nann­ten Bilderstile sind nett, aber vor allem für Stockfotografen nicht so nütz­lich, da die genaue­re Bearbeitung lie­ber am Computer erfol­gen soll­te. Hilfreich sind sie eher für Fotografen, die auf Veranstaltungen direkt gedruck­te JPGs an Kunden ver­kau­fen, zum Beispiel in Zoos oder Vergnügungsparks. Ich stel­le den stan­dard­mä­ßig rela­tiv stark geschärf­ten Look auf Null, damit ich eine neu­tra­le RAW-​Datei erhal­te, bei der ich zum Schluss selbst die Schärfe bestim­men kann.
  7. Auto-​Rauschreduzierung bei Langzeitbelichtung ein
    Das Gegenteil nut­ze ich bei der Rauschreduzierung. Im schon erwähn­ten „Custom Functions“-Menü akti­vie­re ich die Rauschreduzierung, die bei Aufnahmen, die län­ger als eine Sekunde belich­ten, Hotpixel und Nebelbildung redu­zie­ren, damit ich eben das nicht am Computer machen muss. Der gro­ße Nachteil: Die Technik funk­tio­niert, indem die Kamera ein zwei­tes Bild mit der glei­chen Belichungszeit, aber geschlos­se­nem Kameraverschluss macht, um die dort auf­tre­ten­den Fehler im Originalbild zu behe­ben. Das führt logi­scher­wei­se dazu, dass eine 30 Sekunden-​Belichtung erst nach einer Minute fer­tig ist. Nix für Ungeduldige.
  8. Netzgitter ein­blen­den
    Bei mei­ner Canon 5D Mark II kann ich wäh­len, ob ich bei Video-​Aufnahmen dün­ne hori­zon­ta­le und ver­ti­ka­le Linien ein­ge­blen­det haben möch­te oder nicht. Die Funktion heißt „Netzgitter“. Ich wäh­le immer der ers­te Netzgetter mit je 2 waa­ge­rech­ten und senk­rech­ten Linien. Das ist sehr hilf­reich, um den Horizont gera­de aus­zu­rich­ten oder die Komposition zu verfeinern.
  9. Focusing Screen auswechseln
    Wer die­se prak­ti­sche Funktion auch für Foto-​Aufnahmen haben möch­te, kann sich eine ande­re „Sucherscheibe“, im Original „Focusing Screen“ genannt, ein­bau­en. Seit eini­gen Jahren habe ich bei mir den Focusing Screen EG‑D* drin und will ihn nicht mehr mis­sen. Die Anordnung der Linien ist mit dem Netzgitter der Video-​Aufnahmen iden­tisch, aber die Linien selbst sind so dünn, dass sie nie stö­ren, aber immer sicht­bar, wenn ich sie brauche.
  10. Copyright set­zen mit EOS Utility
    Wer sei­ne Fotos öffent­lich zei­gen will, risik­iert schnell, dass die Bilder uner­laubt im Internet auf­tau­chen. Da ist es prak­tisch, wenn in den Metadaten jeden Fotos auto­ma­tisch ein Copyright-​Vermerk hin­zu­ge­fügt wird. Das kann bei vie­len Canon-​Kameras mit dem mit­ge­lie­fer­ten Programm EOS Utility ein­ge­stellt wer­den. Das ist zwar kei­ne allein aus­rei­chen­de Methode, um sei­ne Bilder zu schüt­zen, aber bes­ser als gar nichts.
  11. Firmware über­prü­fen
    Je nach­dem, wie lan­ge Dein Kameramodell auf dem Markt ist, kann es sein, dass es neue Firmware für den kame­rain­ter­nen Chip gibt. Meistens ver­bes­sern sie die Kamerafunktionen oder behe­ben Fehler. Bei dem letz­ten Firmware-​Update für die 5D Mark II wur­de bei­spiels­wei­se die Funktion ergänzt, Videos im manu­el­len Modus zu drehen.

Jetzt bist Du dran: Wie stellst Du Deine Kamera ein und warum?

* = Affiliate-​Link (Du zahlst nicht mehr, ich erhal­te eine klei­ne Provision beim Kauf)

Kleine Analogie von der Musik zur Fotografie

Ich woll­te mir schon lan­ge Gedanken zum Wochenende machen. Auslöser war ein Beitrag im Studio-​Blog über die Frage, ob das Copyright noch zeit­ge­mäß sei. Dort wird die Fotografie unter ande­rem mit der Musik ver­gli­chen, die schon lan­ge dar­an darbt, dass kaum jemand mehr CDs kauft.Wie sieht es aus, wenn wir die­sen Vergleich wei­ter spinnen?

Früher kauf­ten die Leute erst LPs, dann MCs, dann CDs und waren – mehr oder weni­ger – glück­lich. Auch von den Fotografen wur­den die Fotos als Dia-​Duplikate an die Bildagenturen geschickt und dort ver­kauft. Später wur­den die Fotos auf „Royalty Free“-CDs gepresst und eben­falls für viel Geld verkauft.

Dann kam die digi­ta­le Revolution: Das MP3-​Format und DSL-​Verbindungen ermög­lich­ten es, gan­ze Musikalben aus dem Internet zu laden: schnell, gra­tis – und meist illegal.

Die Erfindung der Digitalkamera erlaub­te es auch Fotografen, mehr und bil­li­ge­re Fotos zu machen und die­se mit schnel­len Internet-​Verbindungen an die eben­falls nun digi­tal arbei­ten­den Bildagenturen zu schi­cken. Wie bei der Musik sank der Marktwert von Fotos jedoch schnell. Bilder wur­den im Internet kopiert, geklaut, ohne Erlaubnis benutzt oder – wie in den Anfangstagen von istock­pho­to – ein­fach ver­schenkt. Nur weil die Server-​Kosten bezahlt wer­den muss­ten, einig­te man sich spä­ter auf eine klei­ne Gebühr.

Auch bei den Internet-​Tauschbörsen gab es die Musik am Anfang gra­tis (wenn auch nicht legal), jetzt müs­sen die Songs im iTunes-​Store gekauft wer­den. Bei Napster, dem Pionier der Gratis-​Musiktauschbören, gibt es die Musik jetzt gegen monat­li­che „Flatrates“.

Nachdem die tra­di­tio­nel­len Bildagenturen auf den digi­ta­len Zug auf­ge­sprun­gen sind und ihre Fotos nun über das Internet ver­kau­fen, bie­ten die Microstock-​Agenturen schon die „Download-​Flatrate“ an, bei der Fotos für eine monat­li­che Pauschale run­ter­ge­la­den wer­den dürfen.

Die Musikindustrie wehrt sich immer noch ver­zwei­felt mit DRM-​Maßnahmen (Digital Rights Management) gegen das uner­laub­te Kopieren von Musik. Auch für die Fotografie-​Branche arbei­ten zahl­rei­che Firmen an Maßnahmen gegen den Bilderklau, lei­der meist eben­so erfolglos.

Trotzdem ist der Berufsmusiker nicht aus­ge­stor­ben. Er ver­dient sein Geld jetzt vor allem durch Konzerte, GEMA-​Einnahmen und Merchandise, also T‑Shirts, Poster, Kaffeetassen, Schlüsselanhänger, Unterhosen etc. Musikalben und Singles sind mitt­ler­wei­le zu einem Marketing-​Instrument gewor­den, um auf Festivals höhe­re Gagen und bei Konzerten mehr Eintritt ver­lan­gen zu können.

Was bedeu­tet das für Fotografen? Wenn die Analogie stim­men soll­te, ver­die­nen Fotografen immer weni­ger an dem Abdruck eines Fotos. Mittlerweile geben sich eini­ge Fotografen schon mit der Namensnennung in der Bildunterzeile zufrie­den. Das Geld wird wie­der mit Auftragsfotografie ver­dient (wie auch von Paul Melcher pro­phe­zeit) oder dem Veranstalten von Workshops. Ganz klas­sisch, wie früher.

Was meint ihr? Wie schlüs­sig ist der Vergleich? Wohin geht die Reise?

Wer will eine Einladung? Bilder-​Suchdienst testen…

Vor eini­gen Tagen hat­te ich über den neu­en Service „TinEye“ von Idée Inc. berich­tet.

Wer den Service selbst tes­ten möch­te, kann von mir eine von ins­ge­samt fünf Einladungen bekom­men. Einfach einen Kommentar zu die­sem Beitrag hinterlassen.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann auch hier eine Einladung anfor­dern.

Übrigens habe ich heu­te damit wie­der ein Foto gefun­den, was auf einer Shop-​Webseite genutzt wird. Die Verwendung ist lizen­siert, aber es ist immer schön, zu sehen, wofür eige­ne Fotos ver­wen­det wer­den. Nicht zuletzt hilft das bei der Kreation neu­er gewünsch­ter Bilder.

Der Übersicht hal­ber noch eine Bemerkung: Es gibt auch ähn­li­che Systeme, z.B. von Photopatrol, unter ande­rem mit der Verwendung von . Das setzt zwar mehr Arbeit vor­aus, kann aber z.B. zusätz­lich den Copyright-​Inhaber anzei­gen, von dem bei Bedarf Lizenzrechte am Foto erwor­ben wer­den können.

Update 01/​2009:
Für TinEye wird mitt­ler­wei­le kei­ne Einladung mehr benö­tigt, man kann sich auf deren Webseite selbst anmelden.