Am Montag habe ich über die neue Suchfunktion bei Google Images berichtet, mit der Fotografen leicht ihre Bilder im Internet finden können.
Viele Leser haben das ausprobiert und ebenfalls Treffer gehabt. Einige haben auch einige illegale Verwendungen ihrer Fotos gefunden. Nicole schrieb als Kommentar, dass sie Fotos ihrer Schwester bei fremden Leuten als Facebook-Profil gefunden habe. Da kommt natürlich die Frage auf, was man dagegen tun kann.
So fragte mich Petra via Facebook:
„danke, hab das eben ausprobiert, ich hab da jemanden in estland gefunden, der eines meiner bilder als seines ausgibt…was mach ich jetzt am besten? schreib ich ihn an?“
und auch Dirk schrieb in seinem Kommentar zum obigen Artikel:
„habe die Suchfunktion eben einmal getestet und war perplex … ich habe doch ein paar meiner Bilder auf „fremden“ Seiten gefunden. Jetzt ist erst einmal die Aufforderung verschickt worden, die Bilder zu entfernen. Wie geht es weiter, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird (bspw. bei einer Homepage in Spanien)? Kann mir jemand da eine einfache aber effektive Loesung ans Herz legen?“
Deshalb will ich heute einige Tipps geben, was in solchen Fällen zu tun ist. Wie bei Rechtsthemen üblich, muss ich jedoch darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatung geben kann und darf und jeder im Einzelfall selbst entscheiden muss, welche Schritte die richtigen sind und notfalls Beratung bei einem Anwalt suchen sollte.
Wurde mein Bild geklaut oder gekauft? Wie kann ich das feststellen?
Feststellung einer Urheberrechtsverletzung
Bei manchen Bilder ist es sehr einfach festzustellen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wenn der Fotograf das Bild weder verkauft, noch verschenkt oder selbst die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat, ist die Nutzung wahrscheinlich illegal. Wenn der Fotograf das Foto über eine Bildagentur verkauft, ist es das schwieriger. Hier muss der Fotograf die Agentur fragen, ob der betreffende Nutzer das Bild lizenziert hat. Beim Vertrieb über viele Bildagenturen, vor allem im Microstockbereich mit deren hohen Verkaufszahlen, wird es noch komplizierter. Hier ist eine Excel-Tabelle zur Fotoverwaltung unverzichtbar, damit der Fotograf weiß, welche Bilder bei welchen Agenturen angeboten werden. Wenn Verdachtsmomente bestehen, dass eine Nutzung illegal sei, muss jede dieser Agenturen, welche Verkäufe des Bildes gemeldet hat, gefragt werden.
Was sind Verdachtsmomente, dass ein Foto geklaut wurde?
- Das Wasserzeichen einer Bildagentur ist noch zu sehen
- Die Stellen, an denen das Wasserzeichen der Agentur zu sehen gewesen wäre, sehen retuschiert aus
- Das Bild wird genau in der Thumbnail-Größe genutzt, in der die Bildagenturen es anzeigen
- Das Foto wurde so beschnitten, dass die Wasserzeichen nicht mehr auf dem Bild sind
- Es wird ein falscher Fotografenname oder eine falsche Quelle als Bildcredit angegeben
- Es wird bei redaktionellen Verwendungen keine Quellenangabe genannt (was an sich meist ein Verstoß gegen die meisten Bildagentur-AGBs ist)
- Das Bild wird für illegale, pornografische oder diffamierende Zwecke benutzt
Wie der Name schon sagt, sind das nur Verdachtsmomente, aber je mehr davon zusammenkommen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit. Wenn übrigens jedoch der richtige Fotografenname und eine Agentur als Quelle angegeben wird, ist das jedoch meist (nicht immer) ein Hinweis darauf, dass das Foto korrekt lizenziert wurde. Manchmal verstecken sich Hinweise auch im Dateinamen oder der Bildbeschreibung. Wenn man im Internet-Browser mit der rechten Maustaste auf ein Foto klickt und dann „Eigenschaften“ (Internet Explorer) oder „Grafik-Infos anzeigen“ (Firefox) klickt, wird der Dateneiname und die Beschreibung sichtbar. Stünde dann beispielsweise „robert-kneschke-shutterstock.jpg“ dort, würden meine Alarmglocken nicht so laut läuten wie bei „jappy-funny-people.jpg“.
Wenn der Fotograf sich relativ sicher ist, dass das Bild geklaut wurde, gibt es mehrere Möglichkeiten. Üblich sind folgende Schritte.
Vier Schritte nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung
- Beweissicherung
Zuerst sollten immer die Beweise gesichert werden. Dazu macht man einen Screenshot der Seite mit dem betreffenden Foto, einen Screenshot vom Impressum der Seite und einen Ausdruck der Seite. Zusätzlich bittet man eine weitere Person als Zeugen, das ebenfalls zu tun, weil Screenshots relativ leicht zu fälschen sind und diese mit einem Zeugen vor Gericht besser Bestand haben. Außerdem sollte man etwas schauen, ob nicht noch an anderen Stellen das gleiche Foto oder andere Fotos des Fotografen illegal genutzt werden. Die oben erwähnte Google Bildersuche oder TinEye oder Photopatrol eignen sich dafür gut. - Analyse der Lage
Jetzt heißt es nachdenken: Wer hat das Bild illegal genutzt und warum? War es eine Privatperson in einem Forum, die das Motiv schön fand, eine internationale Hotelkette, die damit wirbt, ein Ebayhändler, der damit Produkte verkauft oder ein anderer Fotograf, der das Bild als sein eigenes ausgibt? Einige dieser Fragen werden auch im Buch „Fotografie und Recht“* behandelt. Die Fragen, die sich ein Fotograf beantworten soll, sind folgende:- Ist der Bilderdieb eine Privatperson, minderjährig, eine Firma, eine öffentliche Einrichtung oder gänzlich unbekannt?
- In welchem Land ist der Bilderdieb bzw. die Webseite mit dem illegal genutzten Bild ansässig?
- Wird das Bild in gewinnorientierter Absicht benutzt?
- Wird das Bild (abgesehen vom Bilderdiebstahl selbst) für illegale, diffamierende oder pornografische Zwecke benutzt?
- Wie lange ist das Bild schon online?
- Wenn der Nutzer das Bild korrekt lizenziert hätte, wie viel hätte er dafür bezahlen müssen?
- Wurde der Urheber (Fotograf) genannt oder nicht?
All diese Fragen entscheiden zum einen, wie einfach es ist, die verantwortliche Person haftbar zu machen und ob es sich finanziell lohnen würde. Um diese Details rauszufinden, lohnt sich beispielsweise manchmal eine kostenlose Whois-Abfrage, ein Blick ins Internet-Archiv und andere Recherche-Methoden, die hier zu weit gehen würden. Je nach Ausgangslage kann der Fotograf jetzt verschiedene Schritte einleiten, die grob in drei Richtungen gehen.
- Weg 1: Anwalt suchen und gerichtliche Auseinandersetzung
Wenn eine Firma ein Bild klaut und damit Werbung macht, ist es am sinnvollsten einen Anwalt einzuschalten. Hier gilt es jedoch erstens darauf zu achten, dass der Anwalt Spezialist für Urheberrecht und Internetrecht ist und zweitens gute Konditionen anbieten kann. Je nach Verhandlungsgeschick unterscheidet sich die Honorarhöhe beim Misserfolg beachtlich. Bei Erfolg wird das Honorar in der Regel vom Bilderdieb bezahlt werden müssen, was aber auch nicht immer der Fall sein muss, zum Beispiel, wenn dieser im Ausland sitzt. Eine erste Einschätzung des Falls machen viele Anwälte jedoch kostenlos, wenn der Fotograf in der Lage ist, die Punkte 1 und 2 dieser Liste halbwegs zu beantworten.Der Anwalt wird in der Regel erst eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung verschicken. Wird dieser Folge geleistet, ist die Sache erledigt und der Fotograf bekommt sein Geld und das Foto wird je nach Absprache entfernt oder nachträglich lizenziert. Geschieht das nicht, kann der Anwalt den Nutzer vor Gericht bringen. Ab da wird es teuer, weshalb Anwalt und Fotograf überlegen müssen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass beim Bilderdieb auch was zu holen ist. - oder Weg 2: Direkter Kontakt mit dem Bilderdieb
Erst nachdem die Beweise gesichert wurden, kann der Fotograf mit dem Bilderdieb Kontakt aufnehmen und entweder darum bitten, das Foto zu entfernen, korrekt zu verlinken und/oder nachträglich eine Lizenzgebühr zu zahlen. Manche Fotografen werden dann wild beschimpft und beleidigt, andere Bilderdiebe tauchen ab und versuchen, ihre Spuren zu beseitigen und andere bitten um Entschuldigung und zahlen einsichtig die Nutzungsgebühr. Der Fotograf muss hier selbst entscheiden, was einer Meinung nach geschehen soll. Manchmal bitte ich nur, dass ein Link zu meiner Seite gesetzt wird, manchmal bitte ich um Entfernung des Fotos, manchmal stelle ich eine Rechnung. Oder manchmal schalte ich gleich einen Anwalt ein (Schritt 3), wenn mir die Nutzung zu dreist erscheint. Auch wenn im ersten Moment Wut und Ärger überwiegen mögen, sollte eine Ansprache sachlich und freundlich erfolgen. - oder Weg 3: Technische Beschwerden
Manchmal ist es nicht möglich, den Bilderdieb zu identifizieren, weil er das Foto beispielsweise anonym zu Flickr, Jappy, Kwick, Deviantart, Tumblr oder Filehostern hochgeladen hat. Viele Foren, Communites, Filehoster and andere Webseiten, die anonyme Inhalte erlauben, haben im Kleingedruckten stehen, dass urheberrechtliche Inhalte gegen ihre Geschäftsbedingungen verstoßen und nicht hochgeladen werden dürfen. Meist reicht eine kurze Mail mit einem Nachweis (z.B. Link zum Originalbild auf der Fotografenwebseite), damit das Bild von der Plattform entfernt wird. Ein hilfreicher Stichpunkt ist hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und die dazugehörige „Takedown Notice“. Hier eine englische Anleitung dafür.
Auf ähnlichem Weg kann man auch Google, Google Images oder andere Suchmaschinen dazu bringen, dass das Bild nicht mehr bei der Suchmaschine angezeigt wird und so das Risiko einer Weiterverbreitung verringert wird.
Wie geht ihr vor, wenn ihr einen Bilderdiebstahl eurer Fotos bemerkt? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?
Wenn Euch dieser Artikel geholfen hat, freue ich mich über einen Klick auf den Flattr-Button unter diesem Text.
* Affiliate-Link
Hallo Robert,
vielen vielen Dank für Deine Beiträge gestern und heute. Ich schließe mich den gestrigen Kommentaren an und musste auch feststellen wie gut die neue Google-Bildersuche tatsächlich ist. Da werden (nach erstem Eindruck) meine Flickr-Fotos geklaut um Reisewebseiten zu illustrieren etc etc… Und das nicht von kleinen Firmen sondern von namhaften Anbietern (einer der bekannstesten Markennamen in D) am Markt (*grummel*).
Ein anderer Verwender meiner Fotos, dessen ordnungsgemäße Lizensierung ich bezweifle, schreibt gar in seinem Impressum:
Zitat Anfang (…)Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Wir akzeptieren keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt und Absprache! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Webseiten gesetzliche Bestimmungen, Ihre oder Rechte Dritter verletzen, bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne jegliche Kostennote. (…) Wir versichern, beanstandete Bilder, Texte oder Links unverzüglich (direkt nach der Zurkenntnisnahme) zu entfernen oder zu berichtigen, ohne dass hierzu von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtbeistandes erforderlich ist! Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für mich kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 UWG (§ 242 BGB), wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen Ihre Schadensminderungspflicht darstellen. Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden durch uns vollumfänglich zurückgewiesen und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen aus (…) Zitat Ende
Frage: Kann man dieses schon als Eingeständnis der unrechtmäßigen Verwendung deuten? Ist seine Klausel welche die Zurückweisung der Abmahnung beinhaltet überhaupt gültig?
Mir steht eine Menge Beweissicherung bevor, anschließend werde ich den Fotolia-Support kontaktieren. Hat das schon mal jmd gemacht, gibt Fotolia eine Auskunft ob eine gültige Lizenz vorliegt oder nicht?
Vielen Dank nochmals , VG Stephan
Sehr interessanter Beitrag, wobei meiner Ansicht nach ein Punkt offengeblieben ist: Umgang bei Dieben aus dem Ausland, dass wird sich nicht rendtieren, die zu verfolgen. Oder gibt es doch möglichkeiten? Muss ich mal recherchieren.
Ansonsten, ich habe mal für Fotografr.de einen Artikel geschrieben, wie ich damit umgehe, den Linbk gibt es hier in meinem Blog: http://ks-fotografie.blogspot.com/2010/11/bilderklau-ist-kein-kaveliersdelikt.html
Bei nichtkommerziellen Seiten Mail schreiben und ggf. um Entfernung des Bildes bitten. Klarmachen, dass das so nicht geht und im Wiederholungsfalle abgemahnt wird. Bei kommerziellen Angeboten Rechnung schicken (doppelter Satz), wird i.d.R. beglichen. Auch hier im Wiederholungsfalle mit Anwalt drohen. Normalerweise geht ja alles ohne großes Juratamtam. Fertig.
Hallo!
Habe eines meiner Bilder als Hintergrundbild für ein Spiel gefunden, welches über den app-store verkauft wird. Soetwas finde ich mehr als frech. Das Foto wurde einfach von flickr geklaut.
@Stephan: Nein, das Zitat aus dem Impressum kann nicht als Eingeständnis gewertet werden. Es ist aber vielleicht ein weiterer Verdachtsmoment. Und ja, Fotolia gibt Auskunft, ob ein betreffender Kunde ein bestimmtes Bild von Dir lizenziert hat.
Hallo Robert,
habe soeben einmal testweise dein Foto ( Mann mit Waage, s.o ) über google und TinEye gesucht und nicht gefunden. Nur der Link auf deine Blogseite wird angezeigt.
Da sollte das Bild doch zumindest in den Agenturen bei denen du vertreten bist, angezeigt werden, oder ?
P.S. Finde es super, dass du das Forum – fotos-verkaufen – in Zukunft unterstützen wirst.
@Stefan: Ich habe eben mal einen Anwalt gefragt: Dieser Passus ist völlig irrelevant und schützt nicht gegen die Durchsetzung Deiner legitimen Interessen.
@Christine: Theoretisch ja. Aber auch Google ist eben nicht perfekt. Bei einigen meiner Bilder findet Google die Version in vielen Agenturen, bei anderen in fast keinen.
Ach, da findet man dermaßen viel. Das wäre ein Lebenswerk, die alle anzuschreiben. Einiges ist legal nach der CC by-nc-sa unter denen ich meine Fotos veröfentliche, manches Grauzone, anderes illegal. Ich schreibe hin und wieder welche an, und die ignorieren mich oder nehmen es runter. Verlage bieten dann auch mal Geld für eine Lizensierung an. Aber sehr selten.
Wirklich nerven tut es mich bei Firmen, die offenbar Software schreiben, um Bilder automatisch zu suchen und irgendwo einzubinden, mit dem dann über Werbung oder Domainverkauf Geld gemacht wird. Und zwar offenbar organisiert und in großem Stil. Aber einen Anwalt zur Verteidigung eines Hobby zu nehmen ist irgendwie übertrieben (und das wissen die wohl auch…).
Vielen Dank fuer die Info … habe drei Leute angeschrieben und um drei mal wurden die Bilder umgehend entfernt. Da es sich um Privatpersonen handelte ging „Gnade vor Recht“. Das mit dem Rechtsanwalt werde ich mir trotzdem bookmarken … den Bilderklau von Firmen empfinde ich als ein ganz anderes Format.
Hallo Robert,
danke für die Infos.
@Stephan.
Ich halte es für einen „Vorbereitung“ zur Abwehr von………….
Impressum, AGB s, dafür gibt es Vorgaben.
Im Grundsatz haben die bei Dir (nicht nur bei Dir) schon erreicht, was sie dadurch bezwecken wollten.
Bei Fotoradar haben schon einige Fach- Anwälte Artikel geschrieben.
G
Thomas A
@stephan:
Wenn man diesen Satz googelt, findet man hunderte Seiten, die diesen Absatz auf ihren Webseiten haben. Das hat mal wer erfunden und wird einfach nachgemacht.
@Stefan: Wenn man seine Bilder im Microstock anbietet und dort auf fast sämtliche Rechte verzichtet, wie z.B. die Urhebernennung, dass ganze auch noch über eine in Amerika ansässige Agentur vertreibt, dann muss man sich nicht wundern wenn einem die rechtliche Durchsetzung schwerfällt.
Außerdem – wenn die Preise (Microstock)weiter verfallen, ziehen vielleicht die MFM vor Gericht mehr, was wollt Ihr dann noch einklagen – die Microstockfotos sind doch schon jetzt fast wertlos!
@Fotoprofi: Ach, bisher blieb es doch so schön sachlich. Lasst uns weitermachen ohne zu stänkern.
@Robert:
Sachlich wäre hier wirklich mal angebracht – fehlt mir in Deinem Blog, liegts vielleicht daran, dass hier überwiegend Amateure unterwegs sind?
Im übrigen – ich war schon häufig wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht, bzw habe Kunden abmahnen lassen, immer erfolgreich. und wenn ich hier lese „Gnade vor Recht“ bei Privatnutzung, dann Frage ich mich allen ernstens, ob man mit einem willkürlichen Umgang einer Urheberrechsverletzung sachlich bleibt!
Hier wird viel im Trüben gestochert!
Auf der einen Seite haut ihr mit Stolz die Bilder für ein paar Cent raus – und auf der anderen Seite wird diskutiert rechtlich gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, dann klagt doch auch nur ein paar Cent ein, allerdings ist das Prozessrisiko nicht unerheblich – da hört das Spiel auf, das geht schnell mal bei € 1000,– los.
@Nur weil jemand seine Bilder günster als andere verkauft, verliert er noch lange nicht seinen Anspruch aufs Urheberrecht. Und nur weil jemand entscheidet, dieses Urheberrecht nicht immer in letzter Instanz auszuspielen, muss er noch lange nicht irrational handeln. Das Gegenteil ist der Fall, weil es ja eben – wie Du geschrieben hast – ein Prozessrisiko gibt.
@robert:
Leider lässt z.B Fotolia nicht eine nachverfogung der Verkäufe zu – auch kommt das Geld aus den USA – da wird es schon schwierig das deutsche Urheberrecht anzuwenden, in den USA ist eine andere Rechtslage.…Microstock ist eben nicht Fotografenfreundlich, da hilft alles gejammere nichts.…
@Robert:
habe ich noch vergessen – hoffentlich geht jemand von den Microstockern in Deutschland mal gegen eine Urheberrechtsverletzung vor.……das Urteil ist bestimmt für den gesamten Markt hochinteressant.
@Fotoprofi: Das Problem ist eher, eine Urheberrechtsverletzung zu erkennen. Welche Bildagentur Dir dafür sonst Geld zahlt, ist rechtlich gesehen doch vollkommen irrelevant, es bleibt ja das gleiche Recht als wenn Du die Fotos überhaupt nicht oder zu hohen Preisen verkaufen würdest.
@Robert:
Grundsätzlich ist das wohl so, aber wie soll der Wert eines Microstockbildes dann vor Gericht bewertet werden, angenommen eine Urheberrechtsverletzung würde in Deutscland nachgewiesen, dann muß man vor Gericht einen Schadenersatz fordern, da kann natürliuch auch ein Microstocker sich nach den MFM orientieren – aber ein Richter kann das dann ja ganz anders sehen, vielleicht sieht er den Wert des Bildes bei einem Microstocker o. Amateur ja auch dort (Microstock) angesiedelt, dann bleibt der Kläger – auch wenn er Recht bekommt auf dem Großteil seiner Kosten sitzen.…
@Fotoprofi: Wieso? Vor einem deutschen Gericht muss der Verlierer in der Regel doch die Anwaltskosten des Gegners tragen. Oder habe ich was übersehen?
@Robert:
Ich bin kein Jurist – aber aus eigner Erfahrung weiß ich – Prozess (urheberrecht) gewonnen und trotzdem draufgezahlt.
@Fotoprofi: ach ja, auf welche Rechte verzichte ich denn? Das Urheberrecht bleibt bei mir, egal wie oft es zu welchem Preis auch immer verkauft wird, auch wenn dies nur Centbeträge sind (je nach Agenturexclusivität). Ich selbst biete ab 2 – 3 Euro aufwärts an.
Des weiteren steht im Kaufvertrag von fotolia zum Bild : (…) akzeptiert und garantiert das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied ohne Beschränkung gegenüber jedweden vorgenannten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist: (k) Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: „© [Name bzw. Künstlername des Fotografen] / [Fotolia.de].“ (…). Die Urhebernennung sollte also eigentlich obligatorisch sein.
@Robert: in der tat ist es schwierig und Zeitaufwendig eine Urheberrechtsverletzung zu erkennen, ein fehlender Bildnachweis im Impressum bedeutet ja noch nicht, dass das Bild nicht lizensiert wurde. Allerdings habe ich auf den von mir gefundenen Webseiten kaum einen korrekten Bildnachweis gefunden. Eher nur so allgemeine Floskeln. Bei einigen Fundstellen werde ich daher Fotolia gezielt anschreiben, ob eine Lizenz vorliegt.
Frech: in zwei Fällen wurden eindeutig Fotolia Vorschaubilder verwendet, Wasserzeichen wurden gezielt rausretuschiert, das ist für mich illegale / nicht genehmigte Nutzung und ich werde für weietres Vorgehen hierfür einen Anwalt konsultieren. Zumal es sich um Unternehmens-Webseiten handelt und das Foto jeweils im Header permanent zu sehen ist. Ich nehme an die Bildbeschaffung und Webseitenprogrammierung machen in diesem Fall Werbeagenturen u.ä., da kann man doch keiner so blöd sein so amateurhaft zu agieren, sollte man jedenfalls annehmen. So was ärgert mich.
Nett: ein französischer Schulbuchverlag hat eine ganze Mathematikbuchserie mit einem meiner Motive auf dem Cover. Das hat mich sehr gefreut.
Euch einen schönen Abend! VG Stephan
@ Stephan:
Für Deutschland mag das sein – in den USA gibt es kein Urheberrecht, da gehen die Bildrechte unter Umständen auf den Käufer über…
@Fotoprofi: Aber auch nicht beim Verkauf über Bildagenturen…
@Robert:
So einfach schein das nicht zu sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright
@ Alle:
Wenn ihr eure Bilder selber nicht vermarktet, sonder über eine Microstockagentur, behält sich diese in der Regel auch die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen vor, da fehl euch beim Bildklau die weitere Handhabe, anbei etwas aus den Fotolia AGBs, dummerweise beziehen die sich auf der deutschen Seite auf das Recht der USA:
Wenn Sie als Urheber eines Werkes bzw. als Verwalter eines Urheberrechts, die Rechtmäßigkeit eines oder mehrerer Werke oder die Inhalte derer, auf der Fotolia-Webseite in Frage stellen, da Sie sich im Sinne des Urheberrechtsschutzes, in Ihren Rechten eingeschränkt oder verletzt sehen bzw. Rechte Dritter verletzt werden, haben Sie die Möglichkeit uns dieses mitzuteilen. Dazu senden Sie uns bitte ein dem Digital Millennium Copyright Act (“DMCA”) entsprechendes Formular, gemäß 17 U.S.C. § 512 ©(3), mit folgenden Details zu:
(i) Eine handschriftliche bzw. gültige elektronische Signatur des Inhabers oder Verwalters des Urheberrechtes des betroffenen Werkes;
(ii) Einen Nachweis, der Sie eindeutig als Inhaber oder Verwalter des Urheberrechts identifiziert bzw. bei mehrfachem Verdacht auf Urheberrechtsverstößen (z.B. Website), eine entsprechende Liste der betroffenen Werke;
(iii) Eine Beschreibung in welcher Art Ihr Urheberrecht verletzt wurde, sowie Angaben, die zur Lokalisierung des entsprechenden Bildmaterials beitragen;
(iv) Eine Einverständniserklärung, die Fotolia ermöglicht Sie zu kontaktieren (unter Angabe des Wohnortes/Postadresse, Ihrer Telefonnummer sowie eines elektronischen Postfaches);
(v) Eine Erklärung, dass Sie sicher in der Annahme sind, dass die Nutzung der von Ihnen angezeigten Werke, nicht durch den Inhaber bzw. Verwalter des Urheberrechtes autorisiert ist;
(vi) Eine eidesstattliche Erklärung, dass alle von Ihnen gemachten Angaben korrekt sind und Sie vom Inhaber des Urheberrechtes autorisiert wurden, in seinem Namen bzw. Auftrag zu handeln.
Formulare mit o.g. Inhalt senden Sie bitte an: Copyright Agent, Fotolia LLC, 41 East 11th Street, 11th Floor, New York, NY 10003; E‑Mail: copyright@fotolia.com; Fax: +1-(0)212–658-9082. Es werden nur Benachrichtigungen bearbeitet, welche unter 5. beschriebene Angaben enthalten. Sollten die unter 5. geforderten Angaben unvollständig bzw. nicht vorhanden sein, wird Ihre Benachrichtigung nicht bearbeitet werden. Jegliche Fragen zur Handhabung und Inhalten der Seite, welche nicht den in 5. genannten Sachverhalt betreffen, können Sie an unseren Technischen Support richten: +49-(0)30–208 96 208.
@Fotoprofi: Dieser Passus bezieht sich darauf, wenn auf der Fotolia-Seite Urheberrechte verletzt werden.
@Robert:
In der Regel behält sich die Bildagentur vor, gegen einen Bilddiebstahl vorzugehen, auf stephan bezogen passt der Fotolia Auszug, auch wenn man seine Bilder in einem Network einstellt, wird es sicher schwierig dagegen vorzugehen (USA), für die meisten hier ist es ganz sicher nicht ratsam Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.
Ich muss hier auf meinen ersten Beitrag zurückkommen – wer seine Bilder im Microstock anbietet verliert schnell seine Rechte.…..
@ Fotoprofi:
ganz so einfach ist das nicht – ich habe z.B. Fotos in kostenlosen Portalen wie pixelio.de oder aboutpixel.de – Robert hat darüber auch schon mal berichtet
Und hier ist es natürlich besonders weit verbreitet bei den Verwendern, die vorgeschriebenen Urheber- und Quellennachweis zu unterlassen (aus welchen Gründen auch immer).
Und ja – auch wenn es die Bilder grundsätzlich kostenlos gäbe unter Verwendung nach den NUTZUNGSBEDINGUNGEN, ist eine Verwendung ohne entsprechende Nennung des Urhebers eben verboten. Und hier kann dann MFM als Vergleich herangezogen werden. Damit ging es bei mir auch schon bis vor Gericht – allerdings habe ich bisher nur Versäumnisurteile oder einen Vergleich. Die Berechnung der Schadensersatzkosten nach MFM wurde gerichtlich aber nicht angezweifelt.
@Robert: Zum Thema in der Sache Recht bekommen aber auf den Kosten sitzen bleiben:
Dazu ein Beispiel – angenommen jemand verwendet ein Bild missbräuchlich – es geht vor Gericht – ich verlange Schadensersatz – z.B. 1500€ – das Gericht sagt, jap – der hätte es so nicht verwenden würden – allerdings stehe mir nur 500€ Schadensersatz zu – das bedeutet – ich bekomme in der Sache Recht, bei der Höhe des Schadenersatzes aber nur zu 33% – d.h. ich habe zu 66% die Kosten des Verfahrens (mein Anwalt und den gegnerischen Anwalt) zusätzlich zu tragen – ist mir so schon passiert – allerdings Gott sei dank bei einer Aufteilung 60/40, so dass noch ein paar Euro für mich übrig geblieben sind
@goenz:
Grunsätzlich finde ich es natürlich richtig ein anständiges Honorar für seine Fotos zu verlangen – mein Einwand ist ein anderer – MFM errechnet sich aus den durschnittlich erzielten Honorare der Fotografen – und bei Microstock sind diese Honorare lächerlich, man wird vor Gericht wohl kaum ein paar Cent einklagen können, in der Regel gibt es eine Untergrenze, eine unterlassene Urhebernennung gibt nun mal nicht mehr her als einen 100% Aufschlag – und wenn die Microstocker so weitermachen, dann wird wohl irgenwann der Wert, nicht das Recht am Bild, verloren gehen.
Außerdem müssen sich Gerichte nicht an MFM orientieren – das kann jeder Richter handhaben wie er will.
@ Fotoprofi:
Du meinst also, Microstocks könnten in Zukunft die errechneten Preise in der MFM-Tabelle drücken ?
Ich habe mir schon vor Jahren abgewöhnt, nach eigenen Bildern zu suchen. Ich habe nach Roberts Bericht das neue Google mal mit meinen 5 am meisten verkauften Bilder ausprobiert. Von einem habe ich knapp 1500 Treffer bekommen. Von den anderen 700–800. Soll ich mir da jede Seite ansehen, die Bilder mit den ungeklärten Webseiten dann bei 25 Agenturen recherchieren und dann die weiteren Massnahmen (zu 60% wahrscheinlich Webseiten im Ausland) ergreifen?
Ich denke, dass die Agenturen sehr schnell eine, vielleicht bis jetzt vorhandene Auskunftfreudigkeit, einstellen wenn diese Anfragen von Fotografen dann scharenweise hereinkommen.
Bei mir schätze ich dass 5% der Bilder geklaut sind. Und damit lebe ich einfach. In jedem Supermarkt wird auch geklaut – und die müssen die Ware auch noch einkaufen…
@goenz:
Kann man das anders sehen – Hast Du da eventuell andere Infos?
@Walter:
Eben diese Gleichgültigkeit, der Blick auf das kleine Geschäft, für ein paar zusätzlich verdiente Euros die Aufgabe der Werte des Bildes – nur um andere damit reich zu machen. Eine fatale Einstellung!!!!
@ Fotoprofi:
Deine Argumentation mit dem Durchschnittspreis ist mir grundsätzlich schlüssig – allerdings gibt es Microstockagenturen ja nun auch schon seit Jahren – und bisher hat sich in der MFM-Tabelle (bekomme jedes Jahr die aktuelle) an den Preisen für Veröffentlichung der Bilder im Netz (dafür werden die Fotos aus den Microstocks ja zum überwiegenden Anteil genutzt) nichts getan.
@goenz:
Die MFM sind, was die Preise in der Werbung und bei den Verlagen betrift nur noch Makulatur, wenn irgendein Richter einmal auf die realen Preise zurückgreift, dann sind die Rechte an den Bildern verwirkt – weil nahezu wertlos, dass sollte selbst dem letzten Microstocker einleuchten. Wenn Du regelmäßig die MFM erwirbst, gehe ich davon aus das Du Profi bist (eher selten hier) und ebenso wie ich von Deinen Bildverkäufen leben mußt, es sollt es doch wohl in Deinem eigenen Intersse sein deinen eignen Berufsstand zu erhalten – und nicht doch Bilddumping zu ruinieren, damit entziehst Du dich deiner lebensgrundlage und machst allenfalls andere reich!
Hallo, ein Bild von mir wird ohne mich zu fragen ohne Urhebervermerk und mit einem nachträglich eingeführtem Bildelement als Postkarte verkauft. Vertreiber ist ein kleines städtisches Marketing Büro.
Wie kann ich dagegen vor gehen ?
LG Thomas
@Thomas: Das habe ich ja im Artikel zu beschreiben versucht. Beweise sichern und Dir einen guten Anwalt suchen. In Deinem Fall sollte der Fall relativ einfach sein, wenn das Marketing-Büro in Deutschland sitzt.
Lieber Fotoprofi!
Warum kannst Du nicht einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass außer Dir hier nicht nur Amateure unterwegs sind.
Ich bin Fotografenmeister, seit 1971 Berufsfotograf, seit 1983 selbstständig, seit 1992 Vollstockprofi. Ich habe Dir ja bereits angeboten, Dir meine Steuererklärung über Robert zukommen zu lassen. Und – hoffentlich bist Du jetzt nicht schockiert – auch ich habe ein Abo der MFM-Liste.
Es ist richtig, dass irgendwann bei Gericht die MFM-Liste wegen Microstock untergraben werden wird.
Aber wenn ich Micro nicht mache, machen es eben andere. Und dann mache ich es lieber selber. Das ewige Gejammere à la „Wir ruinieren uns selber“ kann ich nicht mehr hören. Das haben auch die Kutscher, die Dampflokheizer und so weiter gesagt. DIE WELT DREHT SICH WEITER! Irgendwer machts. Und dann bin ich es lieber selber. Vor allem weil es sich für mich auch sehr lohnt!
@Fotoprofi:
Sorry in meinem vorherigen Post falsch geschrieben. Soll heissen:
Warum kannst Du nicht einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass HIER NICHT NUR AMATEURE unterwegs sind.
@Walter:
Zunächst – Deine Steuererklärung sagt nichts über die Microstockverkäufe aus – und schreiben kann man viel.
Und wenn Du so ein toller Microstocker bist, warum hats dann im Macrostock nicht funktioniert – ich mache erst seit ein paar Jahren Macro – und das läuft prima – und wer sagt überhaupt das Microstock überleben wird – da sinken doch dezeit gerade massiv die Fotografenhonorare – und warum hast Du deine tollen Umsätze denn nicht im Foto-Talk Forum kundgetan – bist doch anscheinend mitteilungsbedürftig, dort kommt keiner über 5000,–?
Außerdem gehts hier um Urheberrechtsverltzungen – meine Bedenken richten sich da natürlich gegen billigfotos.
@thomas:
Wenn das Bild über eine Agentur gelaufen ist, auf jeden Fall einen Anwalt fragen ob die Agentur nicht in der Pflicht ist – sonst geht der Schuss nach hinten los – allerdings wirds schwierig über eine Microstockagentur seine Rechte in Deutschland gelten zu machen, was wenn der Bilddieb bei einer Agentur geklaut hat? Dann hat die ja wohl das Recht zu Klagen – und natürlich einen Anspruch auf eine Provision (wobei man bei Micro nicht mehr von einer provosion sprechen kann, die bekommt je den Großteil).
Lieber Walter, ich beobachte dieses Blog bereits seit einer ganzen Weile und nun interessiert mich wirklich brennend welches Deiner Motive als „Vollstockprofi“ denn bei Google Images 1500 Treffer hatte. Ich schliesse mich Fotoprofi an und denke Microstocker sollten die Kirche im Dorf lassen. Wer seine Fotos in Mengen im Netz für kleines Geld anbietet, der sollte auch einen Diebstahl verschmerzen können. Vor einigen Jahren bedeutete die Unterlassung eines Urhebervermerks doppeltes Honorar. Ein solches heutzutage für Micros einzuklagen ist sowohl vom Kostenaufwand als auch von der investierten Zeit lächerlich. Diese Zeit kann man wunderbar mit fotografieren verbringen.
@ Fotoprofi
Ich verdiene mein Geld mit der Fotografie richtig, allerdings nicht im Bilderstock markt – sondern ganz klassisch mit gewerblichen und privaten Kunden 😛
Ich habe allerdings in Kostenlosagenturen allte Fotos von mir (Robert hat über die schon mal berichtet) – einfach weil ich durch die zur Fotografie gefunden habe und davon heute sehr,sehr gut leben kann. Deswegen vergesse ich quasi nicht meine Wurzeln und teile mit anderen.
Nur bei Nutzung ohne Quellennennung werde ich dann fuchsig und verfolge das ganze dann auch. Wie gesagt – bisher haben unsere Gerichte MFM als Orientierung klaglos anerkannt.
@Fotoprofi: Die Honorare sinken nicht nur im Microstock-Bereich, sondern auch bei Macrostock-Agenturen. Hatte ich ab und zu im Blog drüber berichtet. Und ich weiß, dass deutlich mehr Profi-Fotografen den Blog lesen als zu kommentieren.
@goenz:
Klaglos ist hier sicher die falsche Wortwahl.….. die meisten Klagen enden eh als Vergleich.
@Robert:
Wie war das mit Sachlichkeit? – gehts hier nicht um Urheberrechtsverletzungen und nicht um Fotohonorare – aber da wir schon dabei sind – Microstock drückt auch mächtig auf die Auftragshonorare – was vor 20 Jahren an tageshonorar gezahlt wurde ist heute im entferntsten nicht mehr zu erreichen – hat mir leider der AD einer großen dt. Werbeagentur mitgeteilt – mit Verweis auf Microstock – aber woher sollt Ihr das Wissen, wenn ihr erst ein paar Jahre im Geschäft seit?
@Dan: Dieses Bild hat sich allein in den 4 großen Micros bis jetzt jeweils zwischen 600 und 800 mal verkauft. Insgesamt ca. 3400 mal. Warum sollte es da nicht sooft im Netz vorkommen? Es gibt sehr viele Bilder mit 1000+ Verkäufen bei den Micros. Versuche es mal mit einem der Bilder, die über 1000x bei einer Agentur verkauft worden sind.
Ich gebe Dir Recht, dass es wahrscheinlich nichts bringt Microstock-Bilder einzuklagen. Und darum mache ich es auch nicht. Und verschmerze diese Nichteinkünfte. Das habe ich weiter unten ja erwähnt. Das ist aber kein typisches Microstock-Problem.
Off Topic:
Es ist mir schon klar, dass viele möglicherweise meine Zahlen anzweifeln, da ich mein Portfolio nicht öffentlich herzeige. Das mache ich nicht, weil ich Angst hätte dass es von anderen kritisiert wird. Mein einziger Kritiker ist der Bildkäufer. Würde ich darauf aus sein, meine Bilder von anderen Fotografen bewerten zu lassen, wäre ich in einer Fotocommunity.
Es wird in den Foren immer der Communitygedanke hoch gehalten. „Guck mal, da habe ich ein tolles Bild gemacht, aber Deines ist auch ganz nett geworden“. Warum? Wir sind alle Konkurrenten! Auch Illustratoren sind für mich Konkurrenten, weil der Bildkäufer vielleicht statt meinem Bild eine Illu kauft. Es geht hier um Geld! Sogar um viel Geld. Oder kann sich jemand hier vorstellen, dass sich Aldi, Rewe, Lidl und dergleichen in einem Forum austauschen? Über Lieferanten, Preise und Arbeitsbedingungen?
Ich versuche jetzt mal auf einem anderen Weg zu überzeugen. Mehr dazu weiter unten.
@Fotoprofi:
««< „Außerdem gehts hier um Urheberrechtsverletzungen – meine Bedenken richten sich da natürlich gegen Billigfotos.“
Richtig! Und mein Posting hat sich auch darauf bezogen. Du hast allerdings in Deiner Antwort wieder Deinen Groll gegen Microstocker durchblicken lassen. Und auf diesen wollte ich reagieren.
Ich habe nie behauptet, ein toller Microstocker zu sein. Hätte ja auch nichts davon, weil ja niemand meine Identität kennt. Ich verdiene mit MS ganz ordentlich Geld, und gut ists.
Vor 5 Jahren habe ich MS belächelt, vor 4 Jahren mich darüber geärgert. Dann habe ich überlegt was ich tun soll. Mich weiter darüber zu ärgern, dass die mir bei meinen anderen Agenturen Geld wegnehmen Seitdem spiele ich dort eben mit. Ich habe nie behauptet, dass es einfach ist. Es ist ein absoluter 40-Stunden-Wochenjob. Und ich bin gerade noch rechtzeitig eingestiegen. Und habe auch Glück gehabt. Und by the way: Natürlich habe ich auch nach wie vor Einkünfte von den Makros. Aber um die geht es hier ja nicht.
Warum ich mich aus Makro zurückgezogen habe, habe ich auch schon gepostet. Weil meine Umsätze dort ziemlich nachgegeben haben. Das es bei Dir bei Makro aufwärts geht ist erfreulich. Vielleicht hast Du auch noch nicht etliche 1000 Bilder dort. Dann geht es natürlich eine Zeit lang aufwärts.
Ob MS überleben wird? Keine Ahnung. Wenn Du aber mein Posting weiter unten gelesen hast wirst Du feststellen, dass ich knapp 60 Jahre alt bin. Sollte MS verschwinden, bin ich in Rente :-). Und wer kann sagen wie viele Makro-Agenturen es in 5–10 Jahren geben wird? Auch niemand.
Wenn allerdings Micro, was ich nicht glaube verschwinden sollte, wird es auch für die Makrofotografen noch schwieriger, da dann viele in diesen Markt drängen werden. Und es gibt genug Microfotografen, die das Zeug dazu haben.
Warum im Foto-Talk-Forum niemand über 5.000.- Euro kommt kann ich nicht sagen. Ich persönlich habe dort keinen Zugang, würde das aber auch nicht posten. Es kann ja ohnehin jeder den Umsatz angeben den er angeben möchte. Und: Das ist ja kein Microstock-Forum, sondern ein Forum für ALLE Stockfotografen. Warum gibt es keine Makrostocker mit guten Umsätzen dort?
Und: Ich bin nicht mitteilungsbedürftig. Daher auch in keinem Forum (außer hier gibt es ca. 10 Beiträge von mir) aktiv. Wäre ich mitteilungsbedürftig, würde ich auch mein Portfolio posten. Siehe auch weiter oben meine Gedanken zu Fotocommunitys.
Ich habe Robert per Mail eine 1/2‑Jahresabrechnung einer Micro gesendet. Er kann ja quasi wenn er will diese als Notar mal ansehen und sich dazu äußern.
Ansonsten ist für mich die Sache jetzt gegessen. Es wird immer Zweifler/Nichtwahrhaber geben. Und ich verkaufe kein einziges Bild mehr, wenn ich einen Zweifler überzeuge. Im Gegenteil: Je mehr sich von den Makrofotografen dann auch noch dem Micro zuwenden, umso schlechter für mich.
Was ich noch immer nicht ganz verstanden habe ist: Eigentlich habe ich das Gefühl, dass Du mit Microstock nicht glücklich bist, weil Du das Gefühl hast, dass Dir dadurch etwas weggenommen wird. Andererseits schreibst Du das Makro immer besser für Dich läuft. Warum hast Du dann ein Problem mit Leuten wie mich?
Off Topic aus. Sorry für das lange Off-Topic! Aber das musste jetzt einmal aus mir raus.
LG Walter
@fotoprofi und @Walter: Ich habe von Walter jetzt den Screenshot einer Microstock-Agentur gezeigt bekommen. Diesem Screenshot zufolge verdient er allein bei dieser einen Agentur über 5000 Euro im Monat.
@Robert:
Umsätze sagen zunächst nichts über den GEWINN AUS – das wissen wir doch alle – oder etwa nicht?
Robert, sachlich bleiben, hier gehts um Urheberrecht, nicht um Umsätze – warum das ist dass jetzt so enorm wichtig für Dich, wievile billge Bilder unser Walter verkauft?
@fotoprofi: Wie wir von Urheberrecht zu Umsatz gekommen sind? Du hattest – sinngemäß – behauptet, bei Microstock-Fotos müssten Fotografen aufs Urheberrecht „verzichten“. Aber wenn diese Fotos gute Umsätze bringen, erklärt das, warum Fotografen solche Fotos trotzdem anbieten.
Unten eine Frage nach einem Tipp von Robert oder anderen Erfahrenen was die Suche nach einem Anwalt in einer fremden Stadt angeht.
Zu einem späteren Zeitpunkt möchte ich (evtl. hier) ausführlich über einen Fall aus meiner Erfahrung berichten. Der zieht sich schon seit geschlagenen drei Jahren hin, obwohl es nur um einen Streitwert von ca. 300 Euro ging und ein paar über flickr illegal bereitgestellte Bilder. Die Rechtslage war sonnenklar. Kann auch ein Laie lösen, ganz ohne Anwalt.
Weil das Verfahren noch nicht durch ist, dazu später mehr. Nur so viel: Es ist so. Da der Fotograf und Rechteinhaber in Vorleistung treten muss, wird es erstmal teuer. Die Versicherung deckt so was nicht ab.
(Komisch, dass die sich so ein Riesengeschäft entgehen lassen. Denn das Internet wird immer bedeutender und die Rechtsverletzungen immer zahlreicher. Bei eindeutigen Fällen sollte eine Versicherung nicht Nein sagen. Und für eine Versicherung muss ein Fall ja ohnehin immer eindeutig gewinnbar sein.)
Und wenn man Pech hat, gerät man an Unterlegene, die pleite sind.
Am schlimmsten sind die sogenannten SEO-Menschen. Suchmaschinenoptimierer. Die bauen sich ein Netzwerk an Seiten auf, um ihren Namen zu puschen, pflastern sie mit Werbung zu und lassen über Skripte fremde wechselnde Inhalte darstellen. Das ist wichtig für ein hohes Ranking. Das weiß jeder Internetnutzer. Wer an so jemanden gerät, braucht es erst gar nicht auf die sanfte Tour probieren.
In meinem Fall habe ich das im Frühjahr 2008 im Guten versucht, den Kerl angeschrieben und gebeten, die Bilder rauszunehmen. Sogar noch ohne Honorarforderung. Antwort: Nö, wir dürfen das. Also gut, Rechnung geschickt. Dann Mahnung via Onlineauftrag. Sehr praktisch, das kann jeder selbst und ist günstig. Ca. 40 Euro. Das ist was Offizielles, manche sehen es dann ein. Aber nicht diese SEO-Pestbeulen. Der hiesige bezeichnet sich sogar als SEO-Gott, scheint aber gleichzeitig keine Ahnung von Urheberrechten zu haben.
Als es vor Gericht ging (Häkchen setzen beim Antrag), habe ich mir einen Anwalt genommen, der auf Internet und Urheberrecht spezialisiert ist, weil ich schlicht den Papierkram nicht wollte und Zeit sparen. Schließlich war ich sicher, dass ich gewinnen würde (Beweissicherung wie gut von Robert beschrieben akkurat durchgeführt, was später hilfreich war.) und der Unterlegene meine Kosten tragen müsste.
Leider hat sich der Anwalt als jemand herausgestellt, der vor allem Geld will und – wie der SEO-Mensch – möglichst wenig arbeiten. Also erstmal den Streitwert auf über 10.000 Euro festgesetzt, damit _meine_ Vorauszahlung schon bei 1.500 liegen würde. Es half auch nichts, ihm zu sagen, dass das viel zu hoch sei.
Prompt kam sein Antrag vom Landgericht zurück und wurde ans Amtsgericht delegiert. Mit weit nach unten korrigiertem Streitwert. (Das verzögert freilich auch den schnellen Fortgang der Sache.)
Da war mir schon klar, dass ich mit diesem Anwalt einen Fehler gemacht hatte.
Nach anderthalb Jahren (!) war das Urteil dann da, natürlich zu meinen Gunsten. Leider stellte sich heraus, dass der „SEO-Gott“ Schulden beim Finanzamt und bei der Bank hat und es ihm lange nicht so gut geht, wie er sich vermarktet. Mein Pfändungsantrag – den ich selbst stellte, weil mein Anwalt auch nach einem halben Jahr nicht reagierte –, lief ins Leere. Dass ich in absehbarer Zeit Geld vom SEO-Gott bekomme, ist unwahrscheinlich. Obwohl er angibt, 1.500 Euro in der Stunde zu verdienen. Komisch, nicht? Alles heiße Luft bei diesen SEO-Typen. Und immer schön Geld mit den Inhalten anderer verdienen.
Nun habe ich bereits 1.000 Euro ausgegeben und noch NICHTS erreicht. Der Anwalt will weitere 800 und ich weiß nicht mal, wofür, bei der schlechten Arbeit. Wahrscheinlich muss ich das über eine Ombudsstelle regeln.
In einem weiteren eindeutigen Fall hat der Angeschrieben (wieder SEO) auch nicht reagiert, daher wieder Mahnantrag. Dummerweise wurde diesmal der Gerichtsstand mit Frankfurt Hanau festgelegt. Damit hatte ich nicht gerechnet, weil das letzte Mal Berlin (mein momentaner Wohnsitz und „Ort der Rechtsverletzung“) Austragungsort war.
Nun muss ich fernmündlich einen kompetenten und bezahlbaren Anwalt finden. Den Prozess zu gewinnen, dürfte nicht schwer sein, aber ich will nicht wieder an einen Scharlatan geraten.
DAHER MEINE FRAGE INS PLENUM: Wie würdet Ihr aus der Ferne den passenden Anwalt suchen/ finden? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Ich könnte auch selbst hinfahren und die Sachlage klären. Allerdings ist das zeit- und ebenfalls kostenintensiv. Wenn der Kerl das erste mal nicht auftaucht, dann muss ich nochmal anreisen etc. Plus Hotelkosten…
Wie würdet Ihr vorgehen?
@Jay: Hm, ich hatte bis jetzt paar Male verschiedene Anwälte beauftragt für Urheberrechtsverletzungen und bei so klaren Fällen wollten die Anwälte nie eine Vorleistung. Als empfehlenswerte Anwälte für solche Fälle nennen Kollegen gerne z.B. Daniel Kötz oder Alexander Koch.
Hier kann ich wärmsten eine Koryphäe auf dem Gebiet empfehlen – hat für mich schon viele Fälle erfolgreich gemeistert – auch gegen große verlage, dt bank, zdf etc.
Julia Grissmer aus Frankfurt M – und keine Angst wegen dem Standort – ist kompetent, ehrlich, und bezahlbar
Hallo Robert,
vor langer Zeit hatte ich diesen Blogeintrag zum Thema Bilderklau gelesen.
Nachdem ich dann diese Tage eines meiner bei fotolia angebotenen Bilder auf der Webseite eines Goldschmieds ohne korrekte Quellen- und Urheberangaben gefunden hatte, stand ich auch vor der Frage, „was tun?“.
Ich hab mich dann dafür entschieden, fotolia anzuschreiben und um Hilfe zu bitten, da ich mir nicht sicher war, ob das Bild überhaupt von fotolia lizenziert wurde, oder ob das Bild geklaut wurde (das Bild hat schon einige Verkäufe eingespielt und ist mehrfach im Netz vorhanden).
Für den Fall einer korrekten Lizensierung sah ich einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen (http://de.fotolia.com/Info/Agreements/StandardLicense –> 3 (k)).
Fotolia hat überraschend schnell reagiert und mir mitgeteilt, dass das Foto korrekt lizenisiert wurde, jedoch der Käufer wegen der falschen Quallenangaben kontaktiert wurde.
Kurz darauf waren alle Angaben korrekt (fast, denn bislang ist mein fotolia-nutzername noch nicht 100% richtig geschrieben, aber ich bin zuversichtlich)!
Matthias
Hallo Robert,
1: der Link aus deinem Beitrag (http://www.naturescapes.net/docs/index.php/articles/314) führt inzwischen ins Leere. Vielleicht hast du eine Alternative?
2: Hättest du Lust mal einen weiterführenden Artikel zu verfassen der Möglichkeiten aufzeigt wenn der Verletzer im Ausland sitzt und nicht eingeschätzt werden kann ob rechtliche Schritte zum Erfolg führen.
Da hast doch manchmal sicher auch so seltsame Fälle wie wir gerade (wenn ich die Links nenen darf mach ich das gerne im nächsten Kommentar)
Gruss axel