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Frag den Fotograf: Welche Bildagentur für Texturen?

Die paar Tagen hat­te ich wie­der eine Frage in mei­nem Email-​Postfach, dies­mal von Eva Maria:

Lieber Robert,

durch Deinen Hinweis im Foto-​Talk bin ich auf Dein Buch* auf­merk­sam gewor­den. Auch wenn ich gera­de erst mal 100 Seiten gele­sen habe, kann ich Dir nur gra­tu­lie­ren. Schon allein an der sau­be­ren Strukturierung merkt man, dass hier ein Thema genau­so ange­gan­gen wur­de wie eine wis­sen­schaft­li­che Arbeit an der Uni. Die inten­si­ve Auseinandersetzung mit den Themen ist ganz nach mei­nem Geschmack und – ich den­ke, das ist auch Deine Ziel – beschreibt nicht nur ein­fach, son­dern gibt dem Leser eine Art Handwerkszeug, wie er selbst an sein Projekt „Stockfotografie“ her­an­ge­hen kann.

Ich selbst habe mit der Stockfotografie eigent­lich das Fotografieren an sich gelernt, ein paar Bilder ver­kauft, aber inzwi­schen viel mehr Spaß an etwas künst­le­ri­scher Fotografie (die „gefrag­ten“ Themen wie People sind weni­ger mein Ding). Dennoch – Dein Hinweis auf die Nachfrage nach Texturen hat mich schon auf­merk­sam gemacht. Hast Du da viel­leicht einen Tip, bei wel­cher Agentur man so etwas beson­ders gut unter­brin­gen kann und wo Texturen beson­ders gut nach­ge­fragt und ver­kauft wer­den? Ich arbei­te bis­her nur mit Digitalstock und für Landschaftsbilder, die so neben­bei „abfal­len“, pla­ne ich dem­nächst eine Bewerbung bei Imagebroker (als Ersatz für Polylooks und Zoonar, die dem­nächst gekün­digt wer­den).  Aber ich glau­be kaum, dass das die rich­ti­gen für Texturen sind. Was meinst Du?

Ich wür­de mich freu­en, wenn Du mir hier einen Hinweis geben könn­test – im vor­aus schon mal aller­bes­ten Dank.“

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Meine Erfahrung ist, dass sich Texturen vor allem in Abonnements ver­kau­fen. Dementsprechend hat Shutterstock* beim Verkauf von Texturen und Hintergründen als größ­te Abo-​Agentur die Nase vorn. Auch der Vergleich der Bestseller von 123rf, sor­tiert nach Credit-​Downloads und Abo-​Downloads zeigt, dass im Abo-​Bereich Texturen gefrag­ter sind. Wer sol­che Fotos bei Bildagenturen im Programm hat, die den Fotografen ent­schei­den las­sen, ob er ein Bild für das Abo-​Programm frei­gibt oder nicht, der soll­te dar­auf ach­ten, dass die Option dafür akti­viert ist.

Woran liegt das, dass Texturen im Abo-​Modell belieb­ter sind? Meine Vermutung ist: Wer als Grafiker einen Hintergrund braucht, ist sel­ten gewillt, dafür viel zu bezah­len, schließ­lich soll das Foto nur als Hintergrund benutzt wer­den und nicht der Blickfang sein. Dazu kommt, dass die glei­chen Grafiker aber auch vie­le Hintergründe und Texturen brau­chen, weil sie Ausschnitte machen, Collagen, ver­schie­de­ne Hintergründe kom­bi­nie­ren und so wei­ter. Entsprechend häu­fig haben die­se Grafiker auch ein Abonnement bei einer Bildagentur und laden vor­sorg­lich lie­ber etwas mehr Texturen run­ter. Wer weiß, wann die mal gebraucht werden.

Was sagt ihr? Wo ver­kau­fen sich eure Texturen am besten?

* Affiliate-​Link

Die Bestseller-​Fotos von 2009

In den letz­ten Wochen gab es sowohl von der Bildagentur istock­pho­to als auch von Fotolia Pressemeldungen, in denen deren erfolg­reichs­te Bilder 2009 vor­ge­stellt wur­den. Das brach­te mich auf die Idee, auch bei eini­gen ande­ren Agenturen zu fra­gen, wel­che Bilder sich dort 2009 am bes­ten ver­kauft haben.

Corbis

Unsortiert hier die fünf best­ver­kauf­tes­ten Fotos von Corbis aus dem Bereich „Creative“, nur RM-​Fotos, also ohne Editorial- oder RF-Fotos.

© Simon Jarratt/Corbis
© Simon Jarratt/​Corbis
© Richard Schultz/Corbis
© Richard Schultz/​Corbis
© Bernd Vogel/Corbis
© Bernd Vogel/​Corbis
© Louis Moses/Corbis
© Louis Moses/​Corbis
© Kate Kunz/Corbis
© Kate Kunz/​Corbis

Deutlich zu sehen ist die Dominanz der Themen Business und Natur, ger­ne auch in Kombination. Interessant fin­de ich, dass „tech­ni­sche Mängel“ wie star­ke Vignettierung und Schlagschatten, was vor allem bei Microstock-​Agenturen ein Ablehnungsgrund wäre, der Verkäuflichkeit nicht hin­der­lich ist.

Shutterstock

Die Bildagentur Shutterstock hat mir die 15 best­ver­kauf­tes­ten Fotos (Illustrationen und Vektoren nicht berück­sich­tigt) zuge­sandt, von denen ich die­se fünf reprä­sen­ta­tivs­ten raus­ge­sucht habe.

© Yuri Arcurs/Shutterstock
© Yuri Arcurs/​Shutterstock
© Denis Vrublevski/Shutterstock
© Denis Vrublevski/​Shutterstock
© Ilja Mašík/Shutterstock
© Ilja Mašík/​Shutterstock
© Mark Cinotti/Shutterstock
© Mark Cinotti/​Shutterstock
© Gilles Lougassi/Shutterstock
© Gilles Lougassi/​Shutterstock

Bei der Agentur, die nur Abonnement-​Modelle anbie­tet, lie­gen ganz „klas­si­sche“ Motive vor­ne, ger­ne auch Hintergründe und Texturen wie die hier abge­bil­de­ten Wassertropfen oder Bienenwaben und ein Lederpolster. Von den 15 Bildern sind nur fünf mit Menschen, davon die gezeig­ten Fotos mit Familie und Arzt, noch ein Bergsteiger, ein Kind und eine schö­ne Frau. Es gibt sogar ein offi­zi­el­les Statement, wel­che Bilder 2009 am gefrag­tes­ten waren:

Die Download-​Zahlen aus dem Jahr 2009 zei­gen ein erhöh­tes Interesse an grü­nen und alter­na­ti­ven Energien. Darüber hin­aus gab es eine Bewegung weg von insze­nier­ten, por­trait­ar­ti­gen Bildern hin zu Bildern mit Menschen, die natür­lich han­deln. Fotos mit Natur-​Sets und beruf­li­chen Sets erfreu­ten sich eben­so gro­ßer Beliebtheit wie schon in den letz­ten Jahren.“

Getty Images

Getty woll­te mir die meist­ver­kauf­tes­ten Bilder nicht zei­gen, dafür aber die meist­ge­such­ten Creative-​Bilder 2009. Nicht berück­sich­tigt sind wie­der Editorial-Bilder.

© Siri Stafford/Getty Images
© Siri Stafford/​Getty Images
© Charles Gullung/Getty Images
© Charles Gullung/​Getty Images
© Tanya Johnston Illustration & Design/Getty Images
© Tanya Johnston Illustration & Design/​Getty Images
© Michael Hall/Getty Images
© Michael Hall/​Getty Images
© Antoine Rouleau/Getty Images
© Antoine Rouleau/​Getty Images

Alle der fünf gezeig­ten Fotos sind RM-​Bilder, was die im Vergleich zu den RF-​Bestsellern der ande­ren Agenturen sku­ri­le­ren Motive und schnapp­schuss­mä­ßi­ge­re Anmutung der Bilder erklärt. Das letz­te Fotos ist übri­gens aus der Flickr-​Collection. Erstaunt bin ich vor allem über die Dreieck-​Illustration. Danach suchen Kunden? Da habe ich noch eini­ges zu lernen.

Fotolia

Der Vollständigkeit hal­ber hier auch noch die Bestseller, die schon in den ande­ren Blogs etc. vor­ge­stellt wurden.

© Pressmaster - Fotolia.com
© Pressmaster – Fotolia.com

© Ioannis Kounadeas - Fotolia.com
© Ioannis Kounadeas – Fotolia.com

© Monkey Business - Fotolia.com
© Monkey Business – Fotolia.com

Allein die­se drei gezeig­ten Fotos wur­den zusam­men fast 10.000 run­ter­ge­la­den. Konservativ kal­ku­liert müss­te damit der Fotograf mit jedem die­ser Bilder min­des­tens 3000 Euro ver­dient haben. Gefragt sind anschei­nend vor allem Grppenaufnahmen, von Familien und Business-Leuten.

iStockphoto

Die Microstock-​Tochter von Getty Images ist nicht so geheim­nis­krä­me­risch und zeigt eben­falls deren vier meist­ver­kauf­tes­te Motive 2009, dies­mal sogar nach Beliebtheit sortiert.

© panorios/iStockphoto
© panorios/​iStockphoto
© anouchka/iStockphoto
© anouchka/​iStockphoto
© Andresr/iStockphoto
© Andresr/​iStockphoto
© H-Gall/iStockphoto
© H‑Gall/​iStockphoto

Die Themen Natur, Business, Gruppen sind auch hier am gefrag­tes­ten. Die ers­ten drei Fotos haben sich nach Angaben der Bildagentur zusam­men fast 20.000 Mal ver­kauft. Wenn die Angaben bei­der Bildagenturen stim­men, hät­te damit iStockphoto gegen­über Fotolia deut­lich die Nase vorn. Das vier­te Foto ist übri­gens von einem deut­schen Fotografen. Interessant ist auch zu sehen, wie zum Beispiel das zwei­te Bild mit der ent­spann­ten Frau auf ver­schie­de­ne Weise von Kunden ein­ge­setzt wurde.

123rf

Die belieb­tes­ten Fotos 2009 stellt auch die Bildagentur 123rf vor, jeweils getrennt nach „per Credit“-Downloads und Abo-​Verkäufen. Deutlich wird zum Beispiel, dass den Abo-​Kunden Hintergründe, Texturen und Icons wich­ti­ger sind als den Gelegenheitskäufern.

© 123rf
© 123rf

Die gesam­ten Bilder in groß und anklick­bar gibt es in die­sem Blogbeitrag der Bildagentur.

Was sagt ihr zu der Zusammenstellung? Überrascht? Altbekannt? Welche Trends ver­mu­tet ihr für 2010?

Stockfotografie-​News 2009-01-22

Eine Woche ist rum, Zeit für einen kur­zen News-Rückblick:

  • Die öster­rei­chi­sche Bildagentur Fotofolio macht dicht. Nach Angaben des Eigentümers wird die Webseite Ende des Monats geschlos­sen, falls sich bis dahin kein Käufer findet.
  • Die Microstock-​Agentur 123rf* bie­tet nun auch Editorial-​Fotos an. Das sind Fotos, die für die Berichterstattungen in Printmedien und im Fernsehen benutzt wer­den. Gesucht wer­den vor allem „nach­rich­ten­träch­ti­ge Events, Prominente, Sport- und Musikereignisse, Bilder von Naturkatastrophen, kul­tu­rel­le Feiern, Straßenszenen und sozia­le Themen“.
  • Die deut­sche Bildagentur plain­pic­tu­re über­nimmt jetzt die Agentur Deepol und führt deren Bilder als eige­ne Kollektion weiter.
  • Auch Moodboard senkt jetzt die Preise und rich­tet dafür eine „Budget Line“ ein, in der Bilder ab 10 Euro erhält­lich sind. Damit sind die Macrostock-​Agenturen sogar oft wie­der bil­li­ger als die „Premium-​Kollektionen“ wie Infinite von Fotolia oder Vetta von istockphoto.
  • Die Webseite SpiderPic bie­tet einen neu­en Service für Bildkäufer. Diese Meta-​Suchmaschine durch­sucht Microstock-​Bildagenturen nach iden­ti­schen Bildern und zeigt die­se nach dem güns­tigs­ten Preis sor­tiert an. Noch ist die Webseite im geschlos­se­nen Beta-​Stadium, es wird also eine Einladung benö­tigt, um die Seite zu tes­ten. Da die­ser Service nicht der ein­zi­ge die­ser Art ist, bestehen lang­fris­tig zwei Möglichkeiten. Die klei­ne­ren Microstock-​Agenturen wie Crestock, CanStockPhoto und StockXpert gewin­nen mehr Käufer und der Microstock-​Markt wird „fai­rer“ im Sinne von: es gibt vie­le gleich­star­ke Bildagenturen – oder die Fotografen stel­len ihre Bildlieferungen an die bil­ligs­ten Agenturen ein und es kommt zu einer Konzentration der vier gro­ßen Microstock-​Agenturen istock­pho­to, Fotolia, Shutterstock und Dreamstime.

Was meint ihr?

Übrigens: Ihr könnt mir auf Twitter fol­gen und zum Beispiel sol­che Meldungen schnel­ler erhalten.

* Affiliate-​Link (Bei Anmeldung erhal­te ich eine Provision)

Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen

Ursprünglich soll­te der Titel die­ses Artikels „Schutz von Models in Bildagenturen“ lau­ten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häu­figs­ten Probleme, wenn ein gekauf­tes Bild falsch ein­ge­setzt wird. Oder wie es mir gegen­über ein Rechtsanwalt tref­fend for­mu­lier­te: „Eine Banane ver­klagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten“.

Deswegen will ich in die­sem Text kurz zusam­men­fas­sen, wel­che Nutzungsarten übli­cher­wei­se ver­bo­ten sind. Dabei kon­zen­trie­re ich mich die Bereiche, die auch für Models inter­es­sant sind, den ich bekom­me häu­fig von Models zu hören, dass sie nicht wol­len, dass ihre Fotos für „unse­riö­se“ Zwecke genutzt wer­den. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-​Charakter, recht­lich ver­bind­lich sind immer die Lizenzbedingungen der jewei­li­gen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wur­de. Unten habe ich die­se Lizenzverträge auch ver­linkt und einen Teil der wich­ti­gen Passagen zitiert.

Türsteher verweigert Zutritt

Wer bis zum Ende durch­ge­hal­ten hat, mag den Eindruck bekom­men, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos mög­lich sei. Das stimmt natür­lich nicht und ich wer­de bald einen Artikel mit den viel­fäl­ti­gen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos ver­öf­fent­li­chen. Doch erst mal die Einschränkungen.

Verbotene Nutzung:

  • Nutzung in ille­ga­ler Weise
    Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit ille­ga­len Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, reli­giö­se Intoleranz und all die ande­ren Dinge, die das Grundgesetz ver­bie­tet. Verboten wäre bei­spiels­wei­se die Nutzung eines Fotos in einem volks­ver­het­zen­den Flyer einer rechts­extre­men Partei.
  • Nutzung in erotischer/​por­no­gra­fi­scher Weise
    Dazu zählt bei­spiels­wei­se, aber nicht aus­schließ­lich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-​Filmen oder Portraits von Models für Escort-​Webseiten. Da die Grenzen zwi­schen Erotik und Pornografie flie­ßend sind, soll­te im Zweifel eher anhand einer kon­ser­va­ti­ven Sicht ent­schie­den wer­den oder bes­ser direkt die Bildagentur nach dem kon­kre­ten Nutzungswunsch gefragt werden.
  • Nutzung in dif­fa­mie­ren­der Weise
  • Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto aus­schnei­det und auf ein häß­li­ches Tier mon­tiert, belei­digt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text „Sie sieht geil aus, aber ist stroh­doof“ steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übri­gens auch, wenn nicht das Model, son­dern der Fotograf belei­digt wird, z.B. mit dem Kommentar: „Das Foto hat der Spanner heim­lich im Bad auf­ge­nom­men“. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glück­li­chen Familie am Frühstückstisch mit dem Text „Dank die­sen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abge­nom­men“ ist grenz­wer­tig, denn es impli­ziert, dass die Models vor­her 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die fol­gen­de ver­bo­te­ne Nutzung:
  • Nutzung als Meinungsaussage
    Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeb­lich eine Meinung äußert, ist das ver­bo­ten. Klassische Fälle sind Aussagen wie „Ich wähl die Partei XY“, „Ich bin gegen Abtreibung“ oder „Ich esse nur das lecke­re Brot von Bäcker XY“. Besonders emp­find­lich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral.
  • Nutzung in ver­fäl­schen­der Weise
    Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht „Hilfe, mein Mann betrügt mich“, „Mein Sohn strei­tet immer mit mir“ oder „Mein Nachbar bedroht mich“. Zur Illustration wer­den ger­ne Stockfotos gekauft. Das ist nur zuläs­sig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht iden­tisch mit den Personen des Textes sind. Dazu ste­hen ent­we­der neben dem Foto oder im Text „Szene nach­ge­stellt“, „nur zur Illustration“ oder ähn­li­che Hinweise.
  • Nutzung in unmo­ra­li­scher Weise
    Hier wird es schwam­mig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumin­dest im Gesetzbuch stren­ge­re Sitten herr­schen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wie­der. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weni­ger aus­führ­lich aufgelistet.

Die Faustregel für ver­bo­te­ne Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgend­wie nega­tiv aus­wir­ken könn­te (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), soll­te vor­her die Bildagentur gefragt wer­den und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.

Zusätzlich zu die­sen „mora­li­schen“ Verboten gibt es noch ande­re Kategorien.

Mehr ver­bo­te­ne Nutzungen:

  • In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt wer­den. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutz­wür­dig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erfor­der­li­chen Rechte am Foto besitzt, um die­sen Schutz in Anspruch neh­men zu kön­nen, gäbe es einen Interessenkonflikt.
  • Stockfotos dür­fen vom Bildkäufer weder kos­ten­los und gegen Bezahlung zum Download ange­bo­ten wer­den. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauf­ten Bildern selbst bei Bildagenturen hoch­ge­la­den haben, um damit Geld ver­die­nen zu wol­len. Das ist verboten!
  • Nutzungsrechte über­tra­gen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, son­dern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genau­er defi­niert wer­den. Üblicherweise ist ver­bo­ten, die­ses Nutzungsrecht ande­ren zu über­tra­gen. So darf bei­spiels­wei­se eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kau­fen (sozu­sa­gen in des­sen Auftrag), aber nicht das glei­che Foto für einen ande­ren Werbekunden nut­zen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähn­li­ches ist damit nicht möglich.

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen aus­führ­li­che­ren Artikel.

Wer ein Gefühl dafür bekom­men will, wel­che Nutzungen ver­bo­ten sind, kann sich nun ent­we­der zu den – meist sehr lang­at­mi­gen – Lizenzverträgen im Original durch­kli­cken, oder in den von mir zusam­men­ge­such­ten gekürz­ten Zitaten stöbern.

Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen
[…]
3.5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhn­li­chen Betrachter ver­let­zend oder unan­ge­mes­sen kon­tro­vers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder der­ar­ti­gen Verwendung eine Erklärung hin­zu­fü­gen, aus wel­cher her­vor­geht, (i) dass das Lizenzmaterial ledig­lich zu Illustrationszwecken ein­ge­setzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abge­bil­de­ten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6    Das Lizenzmaterial darf nicht in por­no­gra­fi­scher, dif­fa­mie­ren­der oder ander­wei­tig rechts­wid­ri­ger Weise ver­wen­det wer­den, weder direkt noch impli­zit oder in Kombination mit ande­ren Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller gel­ten­den recht­li­chen Vorschriften und/​oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen verpflichtet.“

Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

11. Unauthorized Uses:

Without limi­ta­ti­on, Content may not be used as a trade­mark, or for any por­no­gra­phic use, unlawful pur­po­se or use, or to defa­me any per­son, or to
vio­la­te any person’s right of pri­va­cy, publi­ci­ty or moral rights, or to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name or trade­mark of any per­son or entity.“

Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

III. Verwendungseinschränkungen
[…]
6. Es ist nicht gestat­tet, die Bilder auf belei­di­gen­de, ehr­rüh­ri­ge, por­no­gra­phi­sche, betrü­ge­ri­sche, ver­let­zen­de oder quä­len­de Weise zu ver­wen­den oder in einen sol­chen Zusammenhang zu brin­gen. Berührt der geplan­te Einsatz die­ser Bilder sol­che Bereiche oder kann auf einen der vor­ge­nann­ten Begriffe ein Zusammenhang geschlos­sen wer­den, ist eine vor­he­ri­ge schrift­li­che Genehmigung ein­zu­ho­len. Dieser Begriff gilt ein­schließ­lich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, kör­per­li­che oder see­li­sche Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder ande­re schwe­re kör­per­li­che oder geis­ti­ge Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.“

Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Standardlizenzbeschränkungen

(a) Untersagte Nutzungen. Sie dür­fen den Content ledig­lich dazu ver­wen­den, was in vor­ste­hen­dem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zuläs­sig ist. Zur wei­te­ren Erläuterung stel­len fol­gen­de Handlungen „Untersagte Nutzungen“ dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[…]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berech­tig­ter­wei­se han­delnd) oder gemäß dem anwend­ba­ren Recht ihrer Natur nach als por­no­gra­fisch, obs­zön, unmo­ra­lisch, ver­let­zend, dif­fa­mie­rend oder ver­leum­de­risch ange­se­hen wer­den, bzw. die hin­rei­chend wahr­schein­lich jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person oder Objekt in Misskredit brin­gen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jed­we­den Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise dar­stellt, die
(i) eine ver­nünf­ti­ge Person dazu brin­gen wür­den, anzu­neh­men, dass die­se Person jed­we­de Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sons­ti­ge Bemühung nutzt oder per­sön­lich bil­ligt; oder
(ii) die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se sen­si­blen Situation dar­stellt, ein­schließ­lich, aber ohne Beschränkung auf men­ta­le und phy­si­sche Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person ansto­ßend oder unschmei­chel­haft wäre“

Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeg­li­cher anders lau­ten­der und in die­sem Vertrag ent­hal­te­ner Bedingungen aner­kennt, akzep­tiert und garan­tiert das Nicht-​exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegen­über irgend­wel­chen vor­ge­nann­ten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berech­tigt ist:
[…]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
[…]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erschei­nen­de Menschen oder Eigentum (falls vor­han­den) mit jed­we­den poli­ti­schen, reli­giö­sen, wirt­schaft­li­chen oder ande­ren Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die ange­bil­de­te Person oder den Urheber in einem nega­ti­ven Zusammenhang dar­stel­len, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme poli­ti­sche Parteien und Meinungsförderung im poli­ti­schen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Verwendungsarten“

Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

Teil 2 Einschränkungen

Sie dür­fen nicht:
[…]
8. ein Bild in Zusammenhang mit por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem, oder sonst­wie ille­ga­lem oder sit­ten­wid­ri­gem Inhalt oder auf eine Art und Weise ver­wen­den, dass ein Markenzeichen oder geis­ti­ges Eigentum ver­letzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benut­zen, dass eine Person auf dem Foto nega­tiv dar­ge­stellt wird oder die Person so dar­stellt wird, dass sie dar­an Anstoß neh­men könn­te. Das schließt fol­gen­de Beispiele ein (ist aber nicht auf sol­che Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, ero­ti­schen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähn­li­che Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit poli­ti­schen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-​Material für phar­ma­zeu­ti­sche Produkte oder Gesundheitsfürsorge, ein­schließ­lich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygie­ni­sche Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die ver­leum­de­risch sind, oder die ille­ga­len, anstö­ßi­gen, oder unmo­ra­li­schen Inhalt haben.
Sie dür­fen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benut­zen, wenn die Benutzung andeu­tet, dass das Model sich an unsitt­li­chen oder ille­ga­len Taten betei­ligt fühlt oder an kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.“

123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. You may NOT
[…]
(f) under any cir­cum­s­tances use Content in con­nec­tion with any por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, defa­ma­to­ry or ille­gal mate­ri­als; endor­se­ment of product(s); sen­si­ti­ve mental/​health/​other simi­lar aspect of con­texts or subjects.“

StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

B: Prohibited uses

You may not use the Image in the fol­lo­wing ways, unless they are express­ly per­mit­ted by one of our Extended licen­ses that You have obtai­ned from Us in wri­ting for the Image:
[…]
* For por­no­gra­phic, unlawful or other immo­ral pur­po­ses, for spre­a­ding hate or dis­cri­mi­na­ti­on, or to defa­me or vic­ti­mi­ze other peo­p­le, socie­ties, cultures.
* In a way that would make peo­p­le assu­me that the person(s) depic­ted on the Image is/​are endor­sing a cer­tain pro­duct or a service.
* In a way that could give a bad name to eit­her Stockxpert or the person(s) depic­ted on the Image, inclu­ding illus­t­ra­ting sen­si­ti­ve social sub­jects such as health issues, crime, sexu­al pre­fe­ren­ces, drug abu­se or simi­lar issues.“

PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Unerlaubte Nutzung

Die Inhalte dür­fen nicht ein­ge­setzt werden
(a) für por­no­gra­fi­sche, sexis­ti­sche, dif­fa­mie­ren­de, ver­leum­de­ri­sche, ras­sis­ti­sche, Minderheiten oder reli­gi­ös ver­let­zen­de Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abge­bil­de­te Person/​en her­ab­wür­di­gen­den Art und Weise bzw. wenn davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass der Urheber oder die abge­bil­de­te Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines soge­nann­ten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht ein­ver­stan­den sein könn­te. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se per­sön­lich­keits­ver­let­zen­den Situation dar­stellt, ein­schließ­lich sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder ‑miss­brauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Inhalt dar­ge­stell­te Person ansto­ßend wäre (z.B. Dating-​Seiten, Escort Services, Erotikangebote, por­no­gra­fi­sche Angebote, jugend­ge­fähr­den­de Seiten). In die­sem Fall ist ein aus­drück­li­ches schrift­li­ches Einverständnis der betrof­fe­nen Person über PantherMedia ein­zu­ho­len (gegen eine pau­scha­le Gebühr).
[…]
(f) für sons­ti­ge uner­laub­te Handlungen“

Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte

[…]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abge­bil­de­ter Personen füh­ren kön­nen, sind
unzu­läs­sig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.“

Was sind Eure Erfahrungen mit den Einschränkungen bei der Nutzung von Stockfotos?

Stockfotografie-​News 2009-03-02

Auch dies­mal eine kur­ze Übersicht über die Bewegungen im Bildermarkt.

  • Die Microstock-​Bildagentur Shutterstock hat jetzt über 6 Millionen Bilder online. Erst vor weni­gen Tagen wur­de der Bruch durch die 6‑Millionen-​Marke gemel­det, jetzt hat die Agentur schon knapp 6.100.000 Fotos online. Gegen die 15,05 Millionen von Alamy wirkt das schon wie­der rela­tiv wenig.
  • Der Kauf von Jupiterimages durch Getty Images ist nun end­gül­tig abge­schlos­sen. Jupiterimages soll nun in WebMediaBrands umbe­nannt wer­den. Parallel dazu kün­dig­te Jupiterimages an, alle 400 welt­weit Angestellten bis späs­tes­tens September 2009 ent­las­sen wer­den.
  • Corbis schließt sei­ne Microstock-​Schwester SnapVillage und ver­kauft deren Fotos nun auf dem „Veer Marketplace“. Dort wer­den nun Fotos in ganz ver­schie­de­nen Preisklassen ange­bo­ten, von Micro- bis Macrostock. Mal sehen, ob das Konzept funktioniert.
  • Es scheint sich zu loh­nen, der Bildagentur 123rf per Twitter zu fol­gen. Dort kün­dig­te die Microstock-​Agentur an, dass ihre Fotos bald auch über Inmagine erhält­lich sein wer­den. Außerdem arbei­ten sie an einer deut­schen Version ihrer Webseite.
  • Das Online-​Fotografie-​Magazin Bildwerk3 star­tet im März ihren ers­ten Themenmonat und beginnt mit dem Thema „Bildagenturen“. Es wird unter ande­rem Interviews mit Bildagenturen und auch ein Interview mit mir geben.