Archiv der Kategorie: Künstliche Intelligenz

Übersicht: Meine Vorträge und Workshops zum Thema „Künstliche Intelligenz“

Seit eini­gen Monaten wer­de ich für Vorträge und Workshops gebucht, wel­che sich mit der Bilderstellung durch KI beschäftigen.

Da ich ande­rer­seits auch oft Anfragen bekom­me, wann ich wo wel­che Veranstaltungen dazu gebe, gibt es hier eine Übersicht der bis­he­ri­gen und auch kom­men­den Events zum Thema „Generative KI“.

Ki-​Vortrag, mit KI generiert

-ver­gan­ge­ne Events-

  • 16.10.2022: Gespräch mit der kwerfeldein-​Redakteurin Katja Kemnitz im Vortrag „Ist die KI der Tod der Stockfotografie? auf der Photopia in Hamburg
  • 30.03.2023: „DALL‑E, Midjourney und Co.: Sind künst­lich erzeug­te Bilder auf dem Bildermarkt han­del­bar?“ mit Sebastian Deubelli auf dem PICTAday 2023 in München (Nachbericht)
  • 02.06.2023: „KI in der Berufsfotografie“ Praxis-​Workshop zusam­men mit Silke Güldner in Hamburg (aus­ge­bucht!)
  • 15.06.2023: „Ki in der Bilderwelt“ Webinar zusam­men mit Fachanwalt Sebastian Deubelli beim Storyboard Salon

-kom­men­de Events-

  • 23.06.2023: „Einführung in die KI“ Vortrag auf dem PIC Workshop in Memmingen (aus­ge­bucht!)
  • 01.09.2023: „KI in der Berufsfotografie“ Praxis-​Workshop zusam­men mit Silke Güldner in Hamburg (aus­ge­bucht!)
  • 22.09.2023: „[KI-​Vortrag, genau­er Titel tba]“ Vortrag und Diskussionsrunde auf der Photopia in Hamburg
  • 25.10.2023: „KI in der Berufsfotografie“ Praxis-​Workshop zusam­men mit Silke Güldner in Hamburg

Willst Du auch tie­fer in die Welt der gene­ra­ti­ven KI ein­zu­tau­chen?
Oder suchst du nach einem kna­cki­gen Vortrag, einem inter­ak­ti­ven Workshop oder einem infor­ma­ti­ven Webinar für dei­ne eige­ne Veranstaltung? Ich wür­de mich freu­en, dir dabei zu hel­fen! Mit mei­ner Erfahrung in die­sem Bereich kann ich dir ein Programm zusam­men­stel­len, das genau auf dei­ne Interessen und Bedürfnisse zuge­schnit­ten ist.

Auch für per­sön­li­che Coachings und Schulungen ste­he ich zur Verfügung. Zusammen kön­nen wir das Potential und die Möglichkeiten der gene­ra­ti­ven KI ent­de­cken und sie effek­tiv für dei­ne Projekte nut­zen. Mir ist wich­tig, dass du das Gelernte auch prak­tisch anwen­den kannst.

Melde dich ein­fach bei mir, um mehr Details zu bespre­chen oder einen Termin zu ver­ein­ba­ren. Ich freue mich dar­auf, mei­ne Begeisterung für gene­ra­ti­ve KI mit dir zu tei­len und dir dabei zu hel­fen, in die­sem span­nen­den Feld noch wei­ter voranzukommen.

Zweiter Zusatztermin für den Praxis-​Workshop „KI in der Berufsfotografie“ mit Silke Güldner am 25.10.2023 in Hamburg

Vor zwei Monaten hat­te ich hier den Praxis-​Workshop „KI in der Berufsfotografie“ ange­kün­digt, wel­cher jedoch schon einen Tag nach der der Ankündigung aus­ge­bucht war.

Auch der eilig ange­setz­te Zusatztermin war in weni­gen Stunden aus­ge­bucht, daher haben Silke Güldner und ich ent­schie­den, dass wir noch einen wei­te­ren Zusatztermin anbie­ten werden.

Der neue Termin wird Mittwoch, der 25.10.2023 in Hamburg sein, hier kann der neue Termin gebucht werden.

Analyse: Wie viel zahlt Shutterstock für KI-​Trainingsdaten an Anbieter?

Im Juli 2021 hat­te die Bildagentur Shutterstock ange­kün­digt, auch KI-​Datensätze anzu­bie­ten, mit denen kom­mer­zi­el­le Anbieter ihre KI-​Tools trai­nie­ren können.

Im Oktober 2022 führ­te Shutterstock dann in Zusammenarbeit mit den Firmen OpenAI und LG selbst die Möglichkeit ein, dass Kunden KI-​generierte Bilder auf deren Webseite erstel­len und lizen­zie­ren können.

Für sol­che KI-​Nutzungen des Bildmaterials sol­len die Anbieter ent­schä­digt werden.

Shutterstock selbst schreibt dazu im oben ver­link­ten FAQ:

Wir haben einen Shutterstock Anbieter-​Fonds ein­ge­rich­tet, der Shutterstock Anbieter direkt ver­gü­tet, wenn ihr geis­ti­ges Eigentum bei der Entwicklung von KI-​generativen Modellen wie dem OpenAI-​Modell ver­wen­det wur­de, indem Daten aus dem Shutterstock Archiv lizen­ziert wer­den. Darüber hin­aus wird Shutterstock die Anbieter wei­ter­hin für die zukünf­ti­ge Lizenzierung von KI-​generiertem Content über das Shutterstock AI-​Content-​Generierungstool ver­gü­ten.  Die Einnahmen aus den OpenAI-​Datensätzen, auch bekannt als Datendeals, wer­den im 4. Quartal 2022 ver­öf­fent­licht.
[…]

Dies ist eine neue Einnahmequelle für Anbieter, die über Downloads und die Lizenzierung ein­zel­ner Assets für kom­mer­zi­el­le oder redak­tio­nel­le Zwecke hin­aus­geht. Wir sind fest ent­schlos­sen, unse­re Anbieter als Partner auf die­sem Weg ein­zu­be­zie­hen und sicher­zu­stel­len, dass sie einen Anteil an den Erlösen aus Computer-​Vision-​Datensätzen (auch bekannt als Datendeals) und gene­ra­ti­ven KI-​Modellen erhal­ten, wenn ihre Inhalte bei der Erstellung die­ser Technologien ver­wen­det wer­den. Angesichts des kol­lek­ti­ven Charakters die­ses Produkts haben wir ein Vergütungsmodell für Umsatzbeteiligungen ent­wi­ckelt.
[…]

Die Anbieter erhal­ten einen Anteil am gesam­ten Vertragswert, der von den Plattform-​Partnern bezahlt wird. Der Anteil, den ein­zel­ne Anbieter erhal­ten, steht im Verhältnis zum Umfang ihrer Inhalte und Metadaten, die in den erwor­be­nen Datensätzen ent­hal­ten sind. Obwohl die Aufnahme in Datensätze nicht wie ande­re ein­zel­ne Downloads in der Ergebnisübersicht berück­sich­tigt wird, wie die Einnahmen aus ande­ren E‑Commerce-​Produkten, unter­hält Shutterstock eine inter­ne Datenbank aller Assets, die in allen Datensätzen ver­wen­det wer­den, die seit der Einführung die­ses Produkts erstellt wur­den, sodass wir unse­re Anbieter ent­spre­chend ver­gü­ten können.


Anbieter, deren Inhalte zum Trainieren eines der Modelle ver­wen­det wur­den, wer­den für die Rolle, die ihr geis­ti­ges Eigentum bei der Entwicklung der ursprüng­li­chen Modelle gespielt hat, sowie durch Lizenzgebührenzahlungen ver­gü­tet, die an zukünf­ti­ge gene­ra­ti­ve Lizenzierungsaktivitäten gebun­den sind. Wenn Ihre Inhalte in bei­den ver­wen­det wur­den, erhal­ten Sie eine Zahlung, die Sie für die Aufnahme Ihrer Inhalte in bei­de Datensätze (auch bekannt als Datendeals) ver­gü­tet, und Sie haben Zugang zu mehr zukünf­ti­gen Umsatzmöglichkeiten, da Sie Anspruch auf eine Vergütung aus unse­rem Anbieter-​Fonds für zukünf­ti­ge Lizenzierungsereignisse der gene­ra­ti­ven Content-​Entwicklung aus bei­den Modellen haben.
[…]“

Alle sechs Monate wer­den laut Shutterstock die gesam­mel­ten Einnahmen an die Fotografen aus­ge­schüt­tet und in der Umsatzübersicht im Bereich „Anbieterfonds“ (auf eng­lisch „Contributor Funds“) angezeigt. 

So ganz scheint das nicht zu stim­men, da ich erst­ma­lig eine sol­che Auszahlung Ende Dezember 2022 erhal­ten hat­te und nun – wie vie­le ande­re Fotografen auch – Anfang Mai 2023 noch mal. Aber viel­leicht pen­delt sich das noch ein.

Analyse der Anbieterfonds-Umsätze

Da das eine ganz neue Einnahmekategorie für Fotografen ist, habe ich in auf mei­ner Facebook-​Seite dar­um gebe­ten, dass mei­ne Leser*innen ihre Umsätze aus den Anbieterfonds sowie ihre Portfolio-​Größe nen­nen, damit ich die Durchschnitts- und Maximalwerte berech­nen kann.

Es haben sich mit mir 58 Leute betei­ligt, was die Ergebnisse ganz aus­sa­ge­kräf­tig macht, wie ich fin­de. Hier die visu­el­le Darstellung:

Im Durchschnitt betrug die Portfolio-​Größe der Teilnehmer*innen 6343 Bilder. Da der Durchschnitt durch eini­ge extre­me Werte schnell ver­zehrt wer­den kann, ist der Median in der Regel aus­sa­ge­kräf­ti­ger. Dieser betrug 2112 Bilder.

Der durch­schnitt­li­che Erlös aus den Anbieterfonds pro Bild lag gerun­det bei 0,0078 USD/​Bild. Der Median lag bei 0,0069 USD/​Bild. Mein eige­ner Wert lag übri­gens zwi­schen die­sen bei­den Werten.

Als span­nen­de Fußnote: Der höchs­te Wert betrug 0,0378 USD/​Bild (bei einem eher klei­nen Portfolio mit 1480 Bildern).

Die gesam­te Auszahlung pro Portfolio der Teilnehmer*innen lag durch­schnitt­lich bei 45,97 USD, der Median bei 18,49 USD.

Hochrechnung auf das gesamte Shutterstock-Portfolio

Für das ers­te Quartal 2023 hat das bör­sen­no­tier­te Unternehmen Shutterstock 615 Mio. Bilder im Portfolio gemeldet.

Auszug aus den Shutterstock-Quartalszahlen für das 1. Quartal 2023

Wenn wir nun grob den Median von 0,0069 USD pro Bild auf die 615 Mio. Bilder im gesam­ten Portfolio umrech­nen, erhal­ten wir einen Wert von ca. 4,24 Mio. USD an Auszahlungen als Schätzung für die Anbieterfonds allein für die Mai-Auszahlung.

Angesichts des gemel­de­ten Umsatzes von über 215 Mio. USD sowie einem Nettogewinn von über 32 Mio. USD ist das durch­aus ein Wert, der nicht so ins Gewicht fällt für Shutterstock.

Perspektive

Sind ca. zwei Drittel eines US-​Cents pro Bild im Portfolio zwei Mal im Jahr aus­rei­chend und fair, um die KI-​Nutzung der eige­nen Bilder aus­rei­chend zu kom­pen­sie­ren? Ich leh­ne mich mal weit aus dem Fenster und behaup­te: Nein.

Allein mein Einnahmeverlust bei Shutterstock im letz­ten Monat war höher als ein Jahres-​KI-​Anbieterfonds-​Erlös bei Shutterstock, wes­halb mei­ne Zweifel groß sind, dass die­se Beträge moti­vie­rend genug für die Fotograf*innen sind, um wei­ter­hin qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Inhalte zu produzieren.

Wie seht ihr das?

LAION e.V. macht ernst: Schadensersatzforderung an Urheber für KI-Trainingsdaten

Was pas­siert eigent­lich, wenn Urheber ihre Bilder aus den Trainingsdaten für die gro­ßen KI-​Systeme ent­fer­nen wol­len? Ich habe es aus­pro­biert und das Ergebnis gleicht einem Kafka-Roman.

Der deut­sche Verein LAION e.V. hat ver­schie­de­ne KI-​Trainingssätze kos­ten­los ins Internet gestellt mit Links und Bildbeschreibungen und ande­ren Informationen zu teil­wei­se über 5.8 Milliarden (größ­ten­teils urhe­ber­recht­lich geschütz­ten) Bildern.

Diese Trainingsdaten wur­den u.a. von kom­mer­zi­ell agie­ren­den Firmen wie Stability AI genutzt, um ihre Bildgenerierende KI „Stable Diffusion“ zu trai­nie­ren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass zufäl­lig einer der Gründungsmitglieder des Vereins, Richard Vencu, bei der Firma Stability AI arbei­tet. Das übri­gens genau seit Februar 2022, also dem Zeitpunkt, als der Verein gegrün­det wurde.

Im Februar hat­te ich hier berich­tet, dass ich LAION e.V. dar­um gebe­ten hat­te, mei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bilder aus den Trainingsdaten zu ent­fer­nen. Als Antwort kam ein arro­gan­ter Brief, der mit der Drohung ende­te, dass ich mit Schadensersatzansprüchen zu rech­nen habe, soll­te ich auf mei­ner angeb­lich unbe­grün­de­ten Forderung bestehen.

Davon las­se ich mich natür­lich nicht abschre­cken und ver­schick­te mit Hilfe mei­nes Anwalts Ende März eine Unterlassungsforderung sowie eine Auskunftsanfrage, wel­che mit nach §§101 UrhG, 242 BGB zusteht.

Also im Klartext: Ich habe den Verein aus­ge­for­dert, mei­ne Bilder aus dem Trainingssatz zu neh­men und mir Auskunft zu ertei­len, in wel­chem Umfang genau mei­ne Werke ver­wen­det wur­den, wie lan­ge, woher sie die Inhalte hat­ten und so weiter.

Das fand der Verein gar nicht lus­tig und ant­wor­te­te am 11. April 2023:

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor. Die ein­zi­ge Vervielfältigungshandlung die unse­re Mandantin vor­ge­nom­men haben könn­te, war vor­über­ge­hen­der Natur und ist von den Schrankenregelungen sowohl des § 44b UrhG als auch des noch wei­ter­ge­hen­den § 60d UrhG gedeckt. Wie bereits gegen­über Ihrem Mandanten aus­ge­führt, spei­chert unse­re Mandantin kei­ne Vervielfältigungsstücke der Werke Ihres Mandanten, die gelöscht wer­den könn­ten oder über die Auskunft erteilt wer­den könn­te. Unsere Mandantin hat ledig­lich zum initia­len Trainieren eines selbst­ler­nen­den Algorithmus, unter Einsatz sog. Crawler, Bilddateien im Internet aus­fin­dig gemacht und zur Informationsgewinnung kurz­zei­tig erfasst und ausgewertet.“

Interessant ist, dass hier aus­drück­lich der Einsatz von Crawlern erwähnt wird, wel­cher in den Nutzungsbedingungen der meis­ten Bildagenturen aus­drück­lich ver­bo­ten ist. So auch bei den Bildern, wel­che ich bean­stan­det hatte.

Mal ganz abge­se­hen, dass wir auch sehr gespannt sind, wie LAION e.V. erklä­ren will, woher der Verein Links zu Bild-​Thumbnails haben will, deren Bilder schon vor der Vereinsgründung bei den Bildagenturen gelöscht wor­den waren.

Weiter heißt es dann im Text:

Unsere Mandantin wird daher ins­be­son­de­re kei­ne Unterlassungserklärung gegen­über Ihrem Mandanten abge­ben. Daneben hat Ihr Mandat selbst­re­dend auch kei­nen Anspruch auf Auskunft durch unse­re Mandantin. Selbst bei Bejahung einer rechts­ver­let­zen­den Vervielfältigungshandlung bestün­de man­gels eines Handelns im gewerb­li­chen Ausmaß kein Auskunftsanspruch.“

Das heißt, salopp ver­kürzt for­mu­liert: Wir wer­den die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werke wei­ter­hin nut­zen, auch wenn der Urheber dage­gen ist. Außerdem ver­wei­gern wir die Auskunft, wo wir die Bilder genau her­ha­ben und was wir damit gemacht haben und wie lan­ge genau wir sie gespei­chert haben. So selbst­ver­ständ­lich fin­den wir das nicht.

Dann heißt es:

Unsere Mandantin hat grund­sätz­lich Verständnis dafür, dass Ihr Mandant ggf. auch eine vor­über­ge­hen­de Vervielfältigung sei­ner Werke nicht gern sieht. Nur ist die­se eben aus­drück­lich vom euro­päi­schen Gesetzgeber gestat­tet wor­den. Daher müs­sen wir Ihren Mandanten dazu auf­for­dern, dass er erklärt, von den mit Schreiben vom 29.03.2023 gel­tend gemach­ten Ansprüchen Abstand zu nehmen.“

Um dem Ganzen dann die Krone auf­zu­set­zen, for­dert LAION e.V. dann Geld von mir:

Mit Schreiben vom 14.02.2023 hat­ten wir Ihren Mandanten bereits dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass unse­rer Mandantin im Falle einer unbe­rech­tig­ten Inanspruchnahme Schadenersatzansprüche gemäß § 97a Abs. 4 UrhG zuste­hen. Unsere Mandantin hat­te sei­ner­zeit noch davon abge­se­hen die­sen Anspruch durch­zu­set­zen, sieht sich nun aber außer Stande hier wei­ter Nachsicht wal­ten zu las­sen. Für die Verteidigung gegen die durch Sie aus­ge­spro­che­ne, offen­kun­dig unbe­rech­tig­te Abmahnung sind ihr Rechtsanwaltskosten ent­stan­den, die unse­re Mandantin nicht selbst tra­gen wird.“

Den Gegenstandswert bezif­fert die geg­ne­ri­sche Anwaltskanzlei auf 9.000 Euro, der gefor­der­te Betrag beläuft sich auf 887,03 € (Aufschlüsselung sie­he Bild oben).

Also noch mal das Ganze run­ter­ge­bro­chen: Der Verein nutzt mas­sen­haft urhe­ber­recht­lich geschütz­te Werke, damit kom­mer­zi­ell agie­ren­de Firmen damit Profit machen kön­nen und wenn ich als Urheber dar­um bit­te, mei­ne Bilder aus den Trainingsdaten zu ent­fer­nen sowie mir den recht­lich zuste­hen­den Auskunftsanspruch zu erfül­len, soll ich dem Verein Schadensersatz zah­len.

Da passt es ganz gut, dass die Kanzlei schon mal androht, dass sie „geneigt sei­en, die Angelegenheit einer gericht­li­chen Klärung zuzu­füh­ren“. Wir sind genau­so „geneigt“ und arbei­ten schon an der Anspruchsbegründung für das Gericht.

Update 27.04.2023, 16:25 Uhr:
Wir haben eben die Klage gegen LAION e.V. vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.

Zusatztermin wegen großer Nachfrage: Praxis-​Workshop „KI in der Berufsfotografie“ mit Silke Güldner am 01.09.2023 in Hamburg

Letzte Woche habe ich hier den Praxis-​Workshop „KI in der Berufsfotografie“ ange­kün­digt, wel­cher jedoch schon einen Tag nach der der Ankündigung aus­ge­bucht war.

Daher haben Silke Güldner und ich ent­schie­den, dass wir min­des­tens einen wei­te­ren Zusatztermin anbie­ten wer­den. Der neue Termin wird Freitag, der 1.9.2023 in Hamburg sein, hier kann der neue Termin gebucht werden.