Archiv der Kategorie: Bildbearbeitung

Bilder zu Bildagenturen in voller Auflösung hochladen oder vorher verkleinern?

Ist grö­ßer bes­ser? Kürzlich ver­folg­te ich eine Diskussion unter Stockfotografen, in der es dar­um ging, ob die fer­ti­gen Bilder in der größt­mög­lich ver­füg­ba­ren Größe zu den Bildagenturen hoch­ge­la­den oder lie­ber vor­her ver­klei­nert wer­den sollten.

Beide Seiten hat­ten ihre Argumente, die nach­voll­zieh­bar sind.

Auf der Pro-​Originalgröße-​Seite wur­den fol­gen­de Argumente aufgeführt:

  1. Je mehr Pixel ein Bild hat, des­to eher kauft es jemand, der spe­zi­ell ein mög­lichst gro­ßes Bild braucht.
  2. Je grö­ßer ein Bild ist, des­to teu­rer wird es bei den meis­ten Bildagenturen, zumin­dest im Credit-​Bereich, ange­bo­ten, also bei einem gro­ßen Verkauf auch mehr Geld verdient.
  3. Eine Verkleinerung wäre nur ein zusätz­li­cher, unnö­ti­ger Arbeitsschritt.

Auf der Seite, wel­che die Verkleinerung der Fotos befür­wor­tet, gab es die­se Argumente:

  1. Eine Verkleinerung der Bilder ver­rin­gert die Gefahr, dass Fotos wegen Bildfehler (Rauschen/​Unschärfe etc.) abge­lehnt werden.
  2. Durch direk­te Kundenanfragen nach einer höhe­ren Auflösung kön­nen teil­wei­se Mehreinnahmen gene­riert werden.
  3. Je nach Internetleitung kön­nen klei­ne­re Dateien schnel­ler zu den Agenturen hoch­ge­la­den werden.

Ich selbst gehö­re meist zur Fraktion, wel­che die Bilder in Originalgröße hoch­lädt. Es gibt aber auch Fälle, wo ich eben doch Bilder klei­ner ska­lie­re. Das ist manch­mal bei rie­si­gen Panoramaaufnahmen der Fall, die im Original teil­wei­se mehr als 200 Megapixel haben. Davon sind die meis­ten Bildagenturen über­for­dert, wes­halb ich die­se Bilder im Vorfeld verkleinere.

Auch wenn eine Bildagentur ein Bild wegen Bildfehlern ablehnt, ver­klei­ne­re ich es manch­mal und lade es erneut hoch, wenn ich mir gute Verkaufschancen des Motivs erwar­te. Aber meist sind mei­ne Ablehnungen eher wegen zu ähn­li­cher Bilder oder ver­steck­ter Logos oder Markennamen, wes­we­gen das kaum vorkommt.

Ab und zu habe ich auch direk­te Kundenanfragen, ob ein Bild grö­ßer erhält­lich sei oder – bei den Illustrationen oder 3D-​Renderings – etwas geän­dert wer­den kön­ne. Meist ver­lau­fen die­se Anfragen jedoch im Sande, weil der dann gefor­der­te Preis deut­lich höher ist als der Microstock-​Preis, was vie­le Kunden irri­tiert. Erfahrungsgemäß geht es mei­nen Stock-​Kollegen meist ähn­lich, die Kundenanfragen kos­ten also immer Zeit und brin­gen nur manch­mal zusätz­li­che Einnahmen.

Ob es sinn­voll ist, sei­ne Aufnahmen klei­ner zu rech­nen oder nicht, hängt sicher auch von den Motiven ab: Wer Themen foto­gra­fiert, die ger­ne groß­for­ma­tig gekauft wer­den, weil sie für Plakatwände oder Messestände sehr geeig­net sind, hat vom Hochladen der Originalgröße mehr als jemand, des­sen Bilder haupt­säch­lich von Bloggern und Zeitschriftenredaktionen gekauft werden.

Wie macht ihr das und was sind eure Gründe dafür?

Das sind die wichtigsten Neuerungen der Creative Cloud von Adobe

Jedes Jahr auf der „Adobe Max“-Veranstaltung wer­den Neuerungen für das „Creative Cloud“-Software-Paket* vor­ge­stellt. Immer gespickt mit eini­gen Superlativen prä­sen­tiert Adobe dort stolz neue Features oder Programme.

Damit ihr den Überblick behal­tet, stel­le ich euch die span­nends­ten Änderungen hier vor.

Lightroom wird mobil

Für Fotografen sicher am span­nends­ten: Das Bildverwaltungs-​Tool Lightroom wird auf­ge­teilt. Die bis­he­ri­ge Lightroom-​Variante nennt sich nun „Lightroom Classic“. Neu hin­zu kommt „Lightroom CC“, wo der Fokus stark auf den mobi­len Workflow gelegt wird sowie eine kom­plett neue Benutzeroberfläche vor allem Anfänger an das Programm ran­füh­ren soll.

Aufgeräumte Oberfläche in Lightroom CC

Lightroom CC ist cloud-​basiert und spei­chert auf Wunsch Fotos in Originalgröße online und syn­chro­ni­siert dann alle Änderungen über ver­schie­de­ne Geräte hin­weg. Ich kann also zum Beispiel wäh­rend eines Shootings die Bilder mit einer WLAN-​fähigen Kamera nach Lightroom sen­den, die bes­ten RAW-​Dateien auf dem Nachhauseweg auf dem iPhone (oder Android-​Handy) aus­wäh­len, die­se dann abends auf dem Tablet bear­bei­ten und am nächs­ten Tag im Büro am Desktop-​Computer ver­schi­cken oder nach mal in Photoshop eini­ge Logos retu­schie­ren etc.

Cool ist auch, dass mit Hilfe der „Adobe Sensei“ genann­ten künst­li­chen Intelligenz die Bilder in Lightroom nach Keywords durch­sucht wer­den kön­nen, OHNE dass ich die­se vor­her ver­schlag­wor­ten muss.

Wer also in sei­ner Fotosammlung alle Bilder mit einem Hund sehen will, tippt ein­fach „Hund“ ein und Lightroom CC zeigt die Ergebnisse an, auch ohne vor­he­ri­ge Verschlagwortung.

Zusätzlich gibt es ein gan­zes Set neu­er Presets, wo die Nutzer bei jedem Preset die genaue Regler-​Stellung sehen kön­nen und die­se so bes­ser bei Bedarf an die eige­nen Bedürfnisse anpas­sen können.

Das neue Lightroom CC soll 9,99 USD im Monat kos­ten mit 1 TB Speicherplatz oder 19,99 USD im Monat mit Photoshop und Lightroom Classic dazu. Wer den Speicherplatz nicht braucht, kann Photoshop und Lightroom Classic wei­ter­hin für 9,99 USD im Monat erwer­ben. Wem 1 TB nicht rei­chen, kann bis zu 10 TB dazu buchen. Hier eine Übersicht der ver­schie­de­nen Abo-​Modelle*.

Aber auch Lightroom Classic wur­de ver­bes­sert und soll zum Beispiel vor allem beim Bilder-​Import und der Thumbnail-​Generierung schnel­ler sein.

Neue Apps

Adobe hat eini­ge neue Apps vor­ge­stellt, zum Beispiel den „Character Animator“, der in Photoshop oder Illustrator erstell­te 2D-​Figuren ani­miert durch Live-​Körperbewegungen und ‑Gesichtsausdrücke des Benutzers mit­tels Videoeingabe.

Für Fotografen etwas span­nen­der dürf­te „Adobe Spark“ sein. Mit den neu­en „Premium Features“ für CC-​Kunden kön­nen noch „Corporate Identity“-Elemente wie Logos, Farben oder Fonts hin­ter­legt wer­den, mit denen auf Knopfdruck Webseiten, Bilder, Videos und vie­le ande­re Arten von Content erstellt wer­den können.

Photoshop-​Verbesserungen

Lange habe ich dar­auf gewar­tet, end­lich ist es soweit: Es gibt eine bes­se­re Pinsel-​Verwaltung in Photoshop! Pinsel kön­nen end­lich in Ordner und Unterordner sor­tiert wer­den und erhal­ten eine intui­ti­ve­re Preview. Zusätzlich gibt es nun die Option, Pinselstriche auto­ma­ti­siert zu glät­ten, damit die Ergebnisse nicht so „kra­ke­lig“ aus­se­hen. Adobe legt euch noch etli­che ver­bes­ser­te eige­ne neue Pinselspitzen obendrauf:

Neue Pinsel-​Spitzen und bes­se­re Pinsel-​Verwaltung in Photoshop CC

Neu ist die Unterstützung varia­bler Font-​Stärken. Die „Dicke“ von Fonts kann also nun varia­bel stu­fen­los ver­stellt wer­den, ohne ent­spre­chen­de Font-​Typen instal­liert haben zu müssen.

Ebenfalls neu ist das „Curvature Pen Tool“, mit dem intui­ti­ver als mit dem her­kömm­li­chen Zeichenstift Pfade gezeich­net wer­den können.

Für Anfänger gibt es in Photoshop auch ein ganz neu­es Tutorial-​System, wo in Photoshop selbst inter­ak­tiv klei­ne Aufgaben erle­digt wer­den kön­nen, um die ein­zel­nen Funktionen von Photoshop bes­ser erler­nen zu können.

Was ist mit Adobe Stock?

Während Adobe Stock die letz­ten bei­den Jahre auf der Adobe Max ein gro­ßes Thema war, gab es dazu dies­mal wenig Neues.

Angekündigt wur­den vie­le neue „Motion Graphic Templates“ in Adobe Stock, auf die Nutzer von „Adobe Première“ zugrei­fen kön­nen. Diese wer­den jedoch wie die 3D-​Modelle sowie die Photoshop-​Templates zur Zeit nur hän­disch kuratiert.

Neu ist auch, dass Medien bei Adobe Stock jetzt nicht nur im Abo, son­dern auch über Credits gekauft wer­den kön­nen. Aktuell kos­tet ein Credit ca. 7,99 Euro und dafür bekommt man z.B. ein Bild aus der Standard-​Kollektion in vol­ler Auflösung.

In Photoshop wird Adobe Stock immer tie­fer inte­griert. Sind im letz­ten Update schon Filter-​Funktionen hin­zu gekom­men, so sind jetzt auch alle Bilddetails eines Bildes direkt in Photoshop sichtbar:

Bilddetails von Adobe Stock direkt in Photoshop

Was nicht gesagt wur­de, aber auf der Hand liegt, ist folgendes:
Wenn Lightroom CC in der Lage ist, Bilder zu fin­den, ohne vor­her Keywords ver­ge­ben zu müs­sen, war­um soll­te die­ses System nicht auch bald in Adobe Stock Anwendung finden?

Wenn ein Fotograf also ein wich­ti­ges Keyword ver­gisst, könn­te das ent­spre­chen­de Bild viel­leicht trotz­dem den Kunden bei einer Suche ange­zeigt wer­den. Die Technik dazu ist da, ob die Umsetzung erfolgt, kann aktu­ell nur ver­mu­tet werden.

* Affiliate-​Link

Frankreich schreibt Kennzeichnung für Körper-​Retusche bei kommerziellen Fotos vor

Im Mai 2017 hat­te Frankreich das Dekret Nummer „2017–738“ erlas­sen, nach­dem dar­über ca. acht Jahre lang dis­ku­tiert wur­de. Das Dekret tritt ab dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Es beruft sich auf die­sen Gesetzestext im „Code of Public Health“, dar­in steht (laut Google Translate und von mir sinn­ge­mäß gekürzt):

Artikel L2133‑2
Die Fotografien für die kom­mer­zi­el­le Verwendung von Models […], deren Körperaussehen durch Bildverarbeitungssoftware modi­fi­ziert wur­de, um die Silhouette zu ver­fei­nern oder zu ver­di­cken, müs­sen von den Worten beglei­tet wer­den: „Foto retu­schiert“.

Im Dekret 738 steht:

Art. R. 2133–4
Die Verpflichtung nach Artikel L. 2133–2 gilt für Fotografien für die kom­mer­zi­el­le Verwendung von Models, die in Werbebotschaften ein­ge­fügt wer­den, die durch Plakate ver­teilt wer­den oder online […], in Presseveröffentlichungen […], Werbe-​Korrespondenz für Einzelpersonen und Werbe-Drucksachen.“

[…]

Art. R. 2133–6
Der Werbetreibende stellt die Einhaltung der Verpflichtungen die­ses Kodex sicher.
[…]

Weiterhin heißt es, dass der ergän­zen­de Text „zugäng­lich, gut les­bar und klar dif­fe­ren­ziert in der Werbebotschaft“ ange­bracht wer­den muss.

Übrigens gibt es seit kur­zem eben­falls ein Gesetz in Frankreich, wel­ches Models einen unge­sun­den BMI verbietet.

Was heißt das auf gut deutsch?

Das bedeu­tet im Klartext, dass Bilder mit Personen, wel­che in Frankreich für Werbezwecke ver­wen­det wer­den, egal ob auf Plakaten, Flyern oder im Internet, mit dem Zusatz „Foto retu­schiert“ ver­se­hen wer­den müssen.

Was bedeutet das für Stockfotografen?

Gestern gab es einen Rundbrief der welt­weit größ­ten Bildagentur Getty Images, dass sie auf­grund die­ses fran­zö­si­schen Gesetzes ihre Annahme-​Bedingungen geän­dert haben.

Ab dem 1. Oktober 2017 dür­fen kei­ne Bilder mehr bei Getty Images oder iStock ein­ge­reicht wer­den, auf denen Models so retu­schiert wur­den, dass sie dün­ner oder dicker wir­ken.

Ausdrücklich erlaubt laut Getty Images sind wei­ter­hin Veränderungen an den Personen wie
– ande­re Haarfarbe
– Nasenkorrektur
– Retusche der Haut und von „Schönheitsfehlern“ (Leberflecke, Pickel, Sommersprossen).

Sehr ver­mut­lich wird die­se Regel auch alle Partneragenturen tref­fen, wel­che Getty Images belie­fern, zum Beispiel Westend61, EyeEm, F1 Online oder Imagebroker.

Ebenfalls zu ver­mu­ten ist, dass ande­re Bildagenturen nach­zie­hen wer­den. Möglich wäre es jedoch, dass nicht alle Agenturen pau­schal die­se Art von Fotos ver­bie­ten, son­dern zum Beispiel eine Checkbox ein­füh­ren, bei der der Fotograf ange­ben kann, ob die Kontur eines Models ver­än­dert wurde.

Für mich selbst ändert sich nichts, da ich bis­her noch nie die Silhouette eines Models ver­grö­ßert oder ver­klei­nert habe.

Wie sieht es bei euch aus?
Wer ist betroffen?

Tutorial: Blauen Himmel erzeugen in Photoshop

Letzten Monat habe ich in die­ser 50. Folge von „Pimp My Stock!“ die Fotos von Stefan vor­ge­stellt und eini­ge auch etwas verbessert.

Marcus wie­der­um hat­te in den Kommentaren gefragt, wie genau ich bei die­sem Bild den Himmel blau gefärbt und den Lens Flare ein­ge­fügt habe.

Vorher/​Nachher

Deshalb gibt es heu­te ein kur­zes Einsteiger-​Tutorial genau dazu.

Himmel blau färben in Photoshop

  1. In Adobe Photoshop CC* habe ich den Himmel mit dem Zauberstab-​Werkzeug (Tastaturkürzel: W) mar­kiert. Ggf. muss je nach Ausgangsmaterial der Wert für „Toleranz“ geän­dert wer­den, bei mir lag er bei 5 Pixel. Die Funktion „Benachbart“ ist aktiv. 
    Schritt 1: Himmel markieren.

    Je nach Himmel ist manch­mal auch das Schnellauswahl-​Werkzeug hilfreicher.

  2. Danach oben auf „Auswählen und mar­kie­ren“ kli­cken, um die Kante etwas zu opti­mie­ren. Ich habe zum Beispiel die Kantenerkennung auf ca. 10 Pixel gesetzt, 2 Pixel „wei­che Kante“ ein­ge­stellt und die Kante ca. +3% ver­scho­ben. Je nach Himmel muss man hier etwas ande­re Werte ver­wen­den. Es ist wich­tig, hier etwas Vorsicht wal­ten zu las­sen, weil von die­sem Schritt abhängt, wie gut das Endergebnis aus­se­hen wird.
  3. Das Verlaufswerkzeug (G) aus­wäh­len und oben rechts neben dem Verlauf das nach unten zei­gen­de Dreieck kli­cken (lin­ker Pfeil im Screenshot). Falls ihr kei­nen pas­sen­den Farbverlauf von Blau zu Transparent habt, rechts auf das Zahnrad kli­cken (rech­ter Pfeil im Screenshot) und „Einfache Verläufe“ wäh­len und dann den „Blau zu weiß“-Verkauf anklicken.

  4. Kopiert euch die­sen Verlauf, indem ihr mit der rech­ten Maustaste rauf­klickt, auf „Neuer Verlauf“ klickt und einen neu­en Namen ver­gebt (wie „Blau zu trans­pa­rent“). Diesen Verlauf dann ankli­cken und oben links auf den Verlauf kli­cken. Nun könnt ihr die­sen ver­än­dern.Klickt oben links (sie­he Pfeil im Screenshot) auf das Quadrat und ändert unten die Deckkraft auf 0% (sie­he Pfeil). Wenn ihr wollt, könnt ihr rechts unten im blau­en Quadrat auch den Blauton ver­än­dern. OK klicken.
  5. Neue Ebene erstel­len (Strg+Umschalt+N).
  6. Auf die neue Ebene gehen (die Markierung soll­te immer noch aktiv sein) und mit dem eben­falls noch akti­ven Verlaufswerkzeug eine Linie zie­hen, die den ori­gi­na­len Verlauf des Himmels nach­zeich­net. Je nach Länge der Linie ändert sich die Weichheit des Verlaufs und die Stärke des Blaus, ggf. müsst ihr es also mehr­mals pro­bie­ren, bis euch eine Variante gefällt. 

    Linie des Verlaufswerkzeugs
  7. Jetzt noch die Ebene auf den Ebenenmodus „Multiplizieren“ set­zen und die Deckkraft auf ca. 80% (kann vari­iert wer­den), sie­he Screenshot.Das Bild müss­te dann aktu­ell unge­fähr so aussehen:

Lens Flare einfügen

Nun fügen für den „Lens Flare“ ein. Ein „Lens Flare“ ist ein Bildfehler, bei dem Licht durch das Objektiv fällt. Das wird eigent­lich oft ver­sucht zu ver­mei­den, aber wenn es dezent und bewusst ein­ge­setzt wird, kann es dem Bild etwas Natürlichkeit und mehr Frische verleihen.

Nachträglich hin­zu­ge­fügt haben wir über den „Lens Flare“ auch mehr Kontrolle aus direkt beim Fotografieren. Der Lichtfall soll­te aber unge­fähr mit der Lichtsituation bei der Aufnahme über­ein­stim­men, sonst wirkt es komisch.

Es gibt ver­schie­de­ne Quellen für Lens Flares. Zum Beispiel gibt es von RAWexchange das Set „Echte Lens Flares“* oder „Freenlens Flares“* zu kau­fen, die auch kom­mer­zi­ell und für Stockfotos genutzt wer­den dür­fen. Von Krolop & Gerst gibt es eben­falls die­se tol­len Lens Flares zu kau­fen oder in abge­speck­ter Form auch als Gratis-​Variante.

  1. Ich wäh­le den Lens Flare 203 von Krolop & Gerst und zie­he ihn per „Drag & Drop“ auf mei­ne offe­ne Photoshop-Datei. 
    Gewählter Krolop & Gerst Lens Flare 203 als neue Ebene

     

  2. Die neue Flare-​Ebene wird auf den Ebenenmodus „nega­tiv mul­ti­pli­zie­ren“ gesetzt und sieht dann so aus:
  3. Dann erstel­len wir auf die­ser Ebene eine neue Ebenenmaske (Ebenen/​Ebenenmaske/​Alles ein­blen­den) an und legen einen Schwarz-​Weiß-​Verlauf (sie­he Schritt 3 oben) auf die Ebenenmaske, um den Effekt oben rechts im Bild etwas abzu­mil­dern. Fertig:

Ich muss zuge­ben, ich hat­te im Original auf die Schnelle eine ande­re Lens-​Flare-​Datei gewählt, aber ich habe sie spon­tan nicht mehr gefun­den. Ist aber egal, weil jeder Lens Flare leicht anders wirkt und man ruhig ver­schie­de­ne aus­pro­bie­ren kann. Ihr seht, dass ich einen Lens Flare gewählt habe, wo die hells­te Stelle rechts in der unte­ren Hälfte ist, genau da, wo auch im Ausgangsbild der hells­te Himmelbereich ist. So wirkt der Flare am authentischsten.

* Affiliate

Ist die neue Foto-​App Prisma sicher und stocktauglich?

In letz­ter Zeit hat eine neue Foto-​App den vor­ders­ten Platz in den App-​Stores belegt (zumin­dest in der Kategorie „Foto und Video“).

Die Rede ist von der App Prisma, wel­che über 30 künst­le­ri­sche Effekte bzw. Filter im Stil klas­si­scher Kunstwerke zur Verfügung stellt, die über ein Foto gelegt wer­den kön­nen. Sie gibt es für iOs und für Android.

Beispiel der Prisma-Filter: Oben links mein Original-Foto, daneben 5 Kunst-Filter der App.
Beispiel der Prisma-​Filter: Oben links mein Original-​Foto, dane­ben 5 Kunst-​Filter der App.

In den letz­ten Tagen häuf­ten sich die Meldungen über pro­ble­ma­ti­sche Nutzungsbedingungen der App, des­halb habe ich sie mir im Detail durchgelesen.

Besonders bit­ter ist mir fol­gen­der Satz aufgestoßen:

[„,] you her­eby grant to Prisma a non-​exclusive, ful­ly paid and
royalty-​free, trans­fera­ble, sub-​licensable, world­wi­de licen­se to use the Content that you sty­li­ze on or through the Service […]“

Das heißt sinn­ge­mäß übersetzt:
Jedes Bild, was ein Nutzer in die Prisma-​App rein­lädt, darf Prisma ohne jeg­li­che Einschränkung ver­kau­fen! Punkt.

1452_prisma
Prisma auf Platz eins der iOS-​Download-​Charts im Bereich kos­ten­lo­se „Foto und Video“-Apps

Das ist umso gefähr­li­cher, weil die App nur mit akti­ver Internetverbindung funk­tio­niert und alle Bilder, wel­che von der App bear­bei­tet wer­den soll, auf die Server der rus­si­schen App gespei­chert wer­den. Probiert es aus: Im Flugmodus ver­wei­gert die App ihren Dienst.

In der Vergangenheit war es aber oft so, dass neue Apps oder Unternehmen sich die­se Art von sehr weit­rei­chen­den Nutzungsbedingungen gege­ben haben und erst nach Protesten zurück­ge­ru­dert sind.

Deshalb habe ich dem Prisa-​Gründer und Chef Alexey Moiseenkov eine Email auf eng­lisch geschickt mit zwei Fragen:

1. Ist es erlaubt, die fer­ti­gen Ergebnisse aus der Prisma-​App für kom­mer­zi­el­le Zwecke zu nutzen?

2. Wie ist der [oben zitier­te] Satz zu ver­ste­hen: Darf Prisma die Ergebnisse selbst verkaufen?“

Auf den ers­ten Satz habe ich am 11. Juli 2016 fol­gen­de Antwort erhalten:

You can use it how you deci­de but men­ti­on our app.“

Das heißt sinn­ge­mäß: Mach, was Du willst, aber nen­ne dabei die App. Was wie­der­um so von mir nicht in den ursprüng­li­chen Nutzungsbedingungen zu fin­den war. Das hat sich aber eh erle­digt, weil seit dem Update 2.2 der App jetzt unten rechts der Name der App ein­ge­blen­det ist (sie­he Beispiele oben) und die­ser auch nicht ent­fernt wer­den darf, wenn ich die „Terms of Use“ (Stand 22.072016) rich­tig lese:

You will not remo­ve, alter or con­ce­al any copy­right, trade­mark, ser­vice mark or other pro­prie­ta­ry rights noti­ces incor­po­ra­ted in or accom­pany­ing the Prisma Content and you will not repro­du­ce, modi­fy, adapt, prepa­re deri­va­ti­ve works based on, per­form, dis­play, publish, dis­tri­bu­te, trans­mit, broad­cast, sell, licen­se or other­wi­se exploit the Prisma Content.“

Die Antwort auf die zwei­te Frage blieb mir der Entwickler jedoch lei­der schul­dig. Auch auf eine Nachfrage mei­ner­seits habe ich seit zehn Tagen kei­ne wei­te­re Antwort erhalten.

Das macht mich vor­sich­tig und ich rate jedem, der die App für mehr als Schnappschüsse von Blumen oder Sonnenuntergängen nut­zen will, sehr vor­sich­tig zu sein.

Seid euch bewußt: Alle Bilder, die ihr mit der App bear­bei­tet lan­den auf einem Server und laut den Nutzungsbedingungen über­tragt ihr Prisma alle Rechte an den Bildern, die Prisma braucht, um sie ver­kau­fen, wei­ter­zu­li­zen­zie­ren oder ander­wei­tig nut­zen zu können.

Wie sieht ihr die Nutzungsbedingungen und die Effekte der Prisma-App?