Es gibt selbst nach über zehn Jahren Stockfotografie-Erfahrungen noch neue Details, die ich lernen kann.
So habe ich zum Beispiel vor paar Tagen in der Facebook-Gruppe „Stockfotografie – Gemeinsam erfolgreich“ den Hinweis darauf erhalten, warum einige meiner Schwarz-Weiß-Bilder bei Adobe Stock nur hellgrau angezeigt werden.
Am deutlichsten erkennbar ist das Problem bei der Gegenüberstellung dieser zwei Bilder:
Oben seht ihr die ursprüngliche Version des Bildes, unten die korrekte neue Version. Bei anderen Bildagenturen wird auch die obere Version so angezeigt wie das untere Bild.
Wie unterscheiden sich die beiden Dateien?
Ich mache es kurz: Es liegt anscheinend am sRGB-Farbraum. Das obere Bild hat den „Graustufen“-Farbraum, was bei einem S/W‑Bild irgendwie naheliegend ist. Das untere Bild habe ich einfach in den sRGB-Farbraum umgewandelt.
Über dieses Detail schweigen sich die Upload-Hinweise von Adobe Stock und auch Fotolia bisher aus:
Dateiangaben für den Bild-Upload zu FotoliaDateiangaben für den Bild-Upload bei Adobe Stock
Falls ihr also seltsam kontrastarme Schwarz-Weiß-Bilder in eurem Adobe Stock-Portfolio seht, solltet ihr den Farbraum dieser Bilder kontrollieren.
Wer nicht nur „fertige Fotos“ über Bildagenturen verkauft, sondern öfter auch mal Composings und Fotomontagen erstellt, wird früher oder später über ein Problem stolpern.
Viele nützliche Bilder-Quellen scheiden aus, wenn man die fertigen Bilder bei Bildagenturen zum Verkauf anbieten will. Material von den üblichen Bildagenturen wie Adobe Stock oder Shutterstock darf dafür nicht verwendet werden, weil die runtergeladenen Bilder nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind und nicht als eigene Arbeiten ausgegeben werden dürfen.
Viele Elemente von RAWexchange sind in diesem Bild versteckt.
Andere, meist kostenlose, Bilddatenbanken verbieten schlicht die kommerzielle Nutzung ihrer Bilder oder schränken diese Nutzung zumindest stark ein. Andere Anbieter verlangen einen Urheberhinweis, welchen man bei Bildagenturen nicht unterbringen kann und so weiter.
Deshalb verbringe ich bei der Suche nach Ausgangsmaterial für Fotomontagen viel Zeit mit dem Lesen kleingedruckter Lizenzbedingungen. Leider sind einige so schwammig formuliert, dass unklar ist, ob die von mir geplante Nutzung erlaubt ist oder nicht.
Im Zweifel muss ich eben beim Anbieter nachfragen und mir per Mail bestätigen lassen, dass ich deren Material für Werke verwenden kann, welche ich bei Bildagenturen verkaufe.
Einer der Anbieter, der erstens sehr nützliches Material anbietet, zweitens sehr günstig ist und drittens ziemlich entspannt ist, was die Nutzung der fertigen Werke bei Bildagenturen angeht, ist RAWexchange*.
Deren Nutzungslizenz* ist ziemlich kurz, liest sich verständlich und erlaubt, dass deren Material „als Teil eines neuen Werkes unbegrenzt vervielfältigt und veräußert werden darf“.
Da ich es genau wissen wollte, schrieb ich eine Email und bekam diese ausführliche Antwort:
„Ja, Du kannst unsere Produkte verwenden um Composings zu kreiieren und zu verkaufen.
Unsere Texturen-Pakete sind ja keine fertigen Bilder, sondern die Basis für Bildkompositionen. Wenn Künstler also mithilfe unserer Texturen neue Produkte schaffen, dann ist dies das Werk des Künstlers. Wir liefern „nur“ das Werkzeug, die kreative Leistung erbringt der Künstler selber.
Wenn Du also eines unserer Pakete kaufst um ein Composing zu erstellen und dies wiederum zu verkaufen, dann ist völlig in Ordnung!
Das ist einfach aus der Natur der Sache etwas schwammig und muss im Ernstfall dann im Einzelfall geprüft werden, ob eben ein „neues Werk“ vorliegt oder nicht.
Faustregel bleibt aber: Machst du was neues, ist’s ok. Veränderst du nur ein bisschen unser Zeugs und unser „Rohmaterial“ bleibt mehr oder weniger unverändert Hauptteil deines „Werkes“ (Hintergrund umfärben, neuer Schnitt etc.), ist’s nicht ok.“
RAWexchange hat zum einen viele coole Hintergründe, zum Beispiel aus vielen Städten*, selbstgemalte Backdrops* und – spezielles Highlight – die Multilight-Hintergründe*, wo ihr viele Ebenen bekommt, mit denen ihr einzelne Lichter an- und ausschalten sowie sogar nachträglich die Tiefenschärfe verändern könnt.
Außerdem gibt es viele Texturen*, Brushes, Looks und Presets* und fertig freigestellte (oder auf schwarz isolierte) Elemente wie Vögel, Schmetterlinge, Feuer, Rauch, Schnee, Regen, Nebel, Schleim, Staub, Glas, Seifenblasen, Stoff, Blut und so weiter.
Wer nich weiß, was er damit alles anfangen soll, findet in den leicht verständlichen Video-Tutorials* Hilfestellung und Anregungen.
Ich nutze am liebsten die „Special Effects“ wie Rauch, Feuer und Lichter, um einem Composing mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Bei dem Gabelstapler-Bild oben sind das zum Beispiel die Lichter vorne, die Feuerspur, der Rauch hinten und die fliegenden Staub-Partikel.
Auch das Bild mit dem startenden Bürostuhl lebt von den RAWexchange-Effekten: Das Feuer, der Rauch, die Partikel, alles aus deren Bundles.
RAWexchange hört bald auf, Texturen zu verkaufen
Vor wenigen Tagen gab RAWexchange* bekannt, dass sie ab dem 28. Februar 2018 keine Texturen mehr verkaufen werden, weil sich die Geschäftsausrichtung ändert.
Die letzten Tage gibt es jetzt den Coupon-Code “EndeGutAllesGut”, mit dem ihr 15% Rabatt im Shop erhaltet.
Das heißt, wenn ihr an diesen qualitativ sehr hochwertigen Texturen, Overlays oder Backdrops interessiert seid, solltet ihr noch diesen Monat zuschlagen, sonst kann es sein, dass die Texturen nicht mehr vorhanden sind. Die gekauften Downloads sind dann noch bis zum 30.6.2018 verfügbar.
Ist größer besser? Kürzlich verfolgte ich eine Diskussion unter Stockfotografen, in der es darum ging, ob die fertigen Bilder in der größtmöglich verfügbaren Größe zu den Bildagenturen hochgeladen oder lieber vorher verkleinert werden sollten.
Beide Seiten hatten ihre Argumente, die nachvollziehbar sind.
Auf der Pro-Originalgröße-Seite wurden folgende Argumente aufgeführt:
Je mehr Pixel ein Bild hat, desto eher kauft es jemand, der speziell ein möglichst großes Bild braucht.
Je größer ein Bild ist, desto teurer wird es bei den meisten Bildagenturen, zumindest im Credit-Bereich, angeboten, also bei einem großen Verkauf auch mehr Geld verdient.
Eine Verkleinerung wäre nur ein zusätzlicher, unnötiger Arbeitsschritt.
Auf der Seite, welche die Verkleinerung der Fotos befürwortet, gab es diese Argumente:
Eine Verkleinerung der Bilder verringert die Gefahr, dass Fotos wegen Bildfehler (Rauschen/Unschärfe etc.) abgelehnt werden.
Durch direkte Kundenanfragen nach einer höheren Auflösung können teilweise Mehreinnahmen generiert werden.
Je nach Internetleitung können kleinere Dateien schneller zu den Agenturen hochgeladen werden.
Ich selbst gehöre meist zur Fraktion, welche die Bilder in Originalgröße hochlädt. Es gibt aber auch Fälle, wo ich eben doch Bilder kleiner skaliere. Das ist manchmal bei riesigen Panoramaaufnahmen der Fall, die im Original teilweise mehr als 200 Megapixel haben. Davon sind die meisten Bildagenturen überfordert, weshalb ich diese Bilder im Vorfeld verkleinere.
Auch wenn eine Bildagentur ein Bild wegen Bildfehlern ablehnt, verkleinere ich es manchmal und lade es erneut hoch, wenn ich mir gute Verkaufschancen des Motivs erwarte. Aber meist sind meine Ablehnungen eher wegen zu ähnlicher Bilder oder versteckter Logos oder Markennamen, weswegen das kaum vorkommt.
Ab und zu habe ich auch direkte Kundenanfragen, ob ein Bild größer erhältlich sei oder – bei den Illustrationen oder 3D-Renderings – etwas geändert werden könne. Meist verlaufen diese Anfragen jedoch im Sande, weil der dann geforderte Preis deutlich höher ist als der Microstock-Preis, was viele Kunden irritiert. Erfahrungsgemäß geht es meinen Stock-Kollegen meist ähnlich, die Kundenanfragen kosten also immer Zeit und bringen nur manchmal zusätzliche Einnahmen.
Ob es sinnvoll ist, seine Aufnahmen kleiner zu rechnen oder nicht, hängt sicher auch von den Motiven ab: Wer Themen fotografiert, die gerne großformatig gekauft werden, weil sie für Plakatwände oder Messestände sehr geeignet sind, hat vom Hochladen der Originalgröße mehr als jemand, dessen Bilder hauptsächlich von Bloggern und Zeitschriftenredaktionen gekauft werden.
Jedes Jahr auf der „Adobe Max“-Veranstaltung werden Neuerungen für das „Creative Cloud“-Software-Paket* vorgestellt. Immer gespickt mit einigen Superlativen präsentiert Adobe dort stolz neue Features oder Programme.
Damit ihr den Überblick behaltet, stelle ich euch die spannendsten Änderungen hier vor.
Lightroom wird mobil
Für Fotografen sicher am spannendsten: Das Bildverwaltungs-Tool Lightroom wird aufgeteilt. Die bisherige Lightroom-Variante nennt sich nun „Lightroom Classic“. Neu hinzu kommt „Lightroom CC“, wo der Fokus stark auf den mobilen Workflow gelegt wird sowie eine komplett neue Benutzeroberfläche vor allem Anfänger an das Programm ranführen soll.
Aufgeräumte Oberfläche in Lightroom CC
Lightroom CC ist cloud-basiert und speichert auf Wunsch Fotos in Originalgröße online und synchronisiert dann alle Änderungen über verschiedene Geräte hinweg. Ich kann also zum Beispiel während eines Shootings die Bilder mit einer WLAN-fähigen Kamera nach Lightroom senden, die besten RAW-Dateien auf dem Nachhauseweg auf dem iPhone (oder Android-Handy) auswählen, diese dann abends auf dem Tablet bearbeiten und am nächsten Tag im Büro am Desktop-Computer verschicken oder nach mal in Photoshop einige Logos retuschieren etc.
Cool ist auch, dass mit Hilfe der „Adobe Sensei“ genannten künstlichen Intelligenz die Bilder in Lightroom nach Keywords durchsucht werden können, OHNE dass ich diese vorher verschlagworten muss.
Wer also in seiner Fotosammlung alle Bilder mit einem Hund sehen will, tippt einfach „Hund“ ein und Lightroom CC zeigt die Ergebnisse an, auch ohne vorherige Verschlagwortung.
Zusätzlich gibt es ein ganzes Set neuer Presets, wo die Nutzer bei jedem Preset die genaue Regler-Stellung sehen können und diese so besser bei Bedarf an die eigenen Bedürfnisse anpassen können.
Das neue Lightroom CC soll 9,99 USD im Monat kosten mit 1 TB Speicherplatz oder 19,99 USD im Monat mit Photoshop und Lightroom Classic dazu. Wer den Speicherplatz nicht braucht, kann Photoshop und Lightroom Classic weiterhin für 9,99 USD im Monat erwerben. Wem 1 TB nicht reichen, kann bis zu 10 TB dazu buchen. Hier eine Übersicht der verschiedenen Abo-Modelle*.
Aber auch Lightroom Classic wurde verbessert und soll zum Beispiel vor allem beim Bilder-Import und der Thumbnail-Generierung schneller sein.
Neue Apps
Adobe hat einige neue Apps vorgestellt, zum Beispiel den „Character Animator“, der in Photoshop oder Illustrator erstellte 2D-Figuren animiert durch Live-Körperbewegungen und ‑Gesichtsausdrücke des Benutzers mittels Videoeingabe.
Für Fotografen etwas spannender dürfte „Adobe Spark“ sein. Mit den neuen „Premium Features“ für CC-Kunden können noch „Corporate Identity“-Elemente wie Logos, Farben oder Fonts hinterlegt werden, mit denen auf Knopfdruck Webseiten, Bilder, Videos und viele andere Arten von Content erstellt werden können.
Photoshop-Verbesserungen
Lange habe ich darauf gewartet, endlich ist es soweit: Es gibt eine bessere Pinsel-Verwaltung in Photoshop! Pinsel können endlich in Ordner und Unterordner sortiert werden und erhalten eine intuitivere Preview. Zusätzlich gibt es nun die Option, Pinselstriche automatisiert zu glätten, damit die Ergebnisse nicht so „krakelig“ aussehen. Adobe legt euch noch etliche verbesserte eigene neue Pinselspitzen obendrauf:
Neue Pinsel-Spitzen und bessere Pinsel-Verwaltung in Photoshop CC
Neu ist die Unterstützung variabler Font-Stärken. Die „Dicke“ von Fonts kann also nun variabel stufenlos verstellt werden, ohne entsprechende Font-Typen installiert haben zu müssen.
Ebenfalls neu ist das „Curvature Pen Tool“, mit dem intuitiver als mit dem herkömmlichen Zeichenstift Pfade gezeichnet werden können.
Für Anfänger gibt es in Photoshop auch ein ganz neues Tutorial-System, wo in Photoshop selbst interaktiv kleine Aufgaben erledigt werden können, um die einzelnen Funktionen von Photoshop besser erlernen zu können.
Was ist mit Adobe Stock?
Während Adobe Stock die letzten beiden Jahre auf der Adobe Max ein großes Thema war, gab es dazu diesmal wenig Neues.
Angekündigt wurden viele neue „Motion Graphic Templates“ in Adobe Stock, auf die Nutzer von „Adobe Première“ zugreifen können. Diese werden jedoch wie die 3D-Modelle sowie die Photoshop-Templates zur Zeit nur händisch kuratiert.
Neu ist auch, dass Medien bei Adobe Stock jetzt nicht nur im Abo, sondern auch über Credits gekauft werden können. Aktuell kostet ein Credit ca. 7,99 Euro und dafür bekommt man z.B. ein Bild aus der Standard-Kollektion in voller Auflösung.
In Photoshop wird Adobe Stock immer tiefer integriert. Sind im letzten Update schon Filter-Funktionen hinzu gekommen, so sind jetzt auch alle Bilddetails eines Bildes direkt in Photoshop sichtbar:
Bilddetails von Adobe Stock direkt in Photoshop
Was nicht gesagt wurde, aber auf der Hand liegt, ist folgendes:
Wenn Lightroom CC in der Lage ist, Bilder zu finden, ohne vorher Keywords vergeben zu müssen, warum sollte dieses System nicht auch bald in Adobe Stock Anwendung finden?
Wenn ein Fotograf also ein wichtiges Keyword vergisst, könnte das entsprechende Bild vielleicht trotzdem den Kunden bei einer Suche angezeigt werden. Die Technik dazu ist da, ob die Umsetzung erfolgt, kann aktuell nur vermutet werden.
Im Mai 2017 hatte Frankreich das Dekret Nummer „2017–738“ erlassen, nachdem darüber ca. acht Jahre lang diskutiert wurde. Das Dekret tritt ab dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Es beruft sich auf diesen Gesetzestext im „Code of Public Health“, darin steht (laut Google Translate und von mir sinngemäß gekürzt):
„Artikel L2133‑2 Die Fotografien für die kommerzielle Verwendung von Models […], deren Körperaussehen durch Bildverarbeitungssoftware modifiziert wurde, um die Silhouette zu verfeinern oder zu verdicken, müssen von den Worten begleitet werden: „Foto retuschiert“.“
Im Dekret 738 steht:
„Art. R. 2133–4
Die Verpflichtung nach Artikel L. 2133–2 gilt für Fotografien für die kommerzielle Verwendung von Models, die in Werbebotschaften eingefügt werden, die durch Plakate verteilt werden oder online […], in Presseveröffentlichungen […], Werbe-Korrespondenz für Einzelpersonen und Werbe-Drucksachen.“
[…]
Art. R. 2133–6
Der Werbetreibende stellt die Einhaltung der Verpflichtungen dieses Kodex sicher. […]“
Weiterhin heißt es, dass der ergänzende Text „zugänglich, gut lesbar und klar differenziert in der Werbebotschaft“ angebracht werden muss.
Übrigens gibt es seit kurzem ebenfalls ein Gesetz in Frankreich, welches Models einen ungesunden BMI verbietet.
Was heißt das auf gut deutsch?
Das bedeutet im Klartext, dass Bilder mit Personen, welche in Frankreich für Werbezwecke verwendet werden, egal ob auf Plakaten, Flyern oder im Internet, mit dem Zusatz „Foto retuschiert“ versehen werden müssen.
Was bedeutet das für Stockfotografen?
Gestern gab es einen Rundbrief der weltweit größten Bildagentur Getty Images, dass sie aufgrund dieses französischen Gesetzes ihre Annahme-Bedingungen geändert haben.
Ab dem 1. Oktober 2017 dürfen keine Bilder mehr bei Getty Images oder iStock eingereicht werden, auf denen Models so retuschiert wurden, dass sie dünner oder dicker wirken.
Ausdrücklich erlaubt laut Getty Images sind weiterhin Veränderungen an den Personen wie
– andere Haarfarbe
– Nasenkorrektur
– Retusche der Haut und von „Schönheitsfehlern“ (Leberflecke, Pickel, Sommersprossen).
Sehr vermutlich wird diese Regel auch alle Partneragenturen treffen, welche Getty Images beliefern, zum Beispiel Westend61, EyeEm, F1 Online oder Imagebroker.
Ebenfalls zu vermuten ist, dass andere Bildagenturen nachziehen werden. Möglich wäre es jedoch, dass nicht alle Agenturen pauschal diese Art von Fotos verbieten, sondern zum Beispiel eine Checkbox einführen, bei der der Fotograf angeben kann, ob die Kontur eines Models verändert wurde.
Für mich selbst ändert sich nichts, da ich bisher noch nie die Silhouette eines Models vergrößert oder verkleinert habe.