In regelmäßigen Abständen muss das Steuerformular bei Adobe Stock aktualisiert werden. Für einige Anbieter gab es in den letzten Tagen Erinnerungsemails, welche darauf hinwiesen, dass das aktuelle Steuerformular nur bis zum 31.12.2022 gültig sei und erneuert werden müsse.
Es ist sehr empfehlenswert, das rechtzeitig zu machen, da sonst Adobe Stock von jedem Verkauf zusätzlich zur normalen Verkaufsprovision noch 30% Quellensteuer einbehält.
Hier nun eine aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung, um das Formular korrekt auszufüllen. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass alle meine Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für seine Angaben verantwortlich ist.
In den Anbieter-Bereich von Adobe Stock einloggen
In der Menüleiste oben auf „Contributor Account (Anbieterkonto)“ klicken
Dann in der Leiste links auf „Tax Information (Steuerinformationen)“ klicken
Unten im Bereich „Tax Information (Steuerinformationen)“ auf „Update (Aktualisieren)“ klicken
Dann das Info-Feld durchlesen und danach unten rechts auf „Continue (Weiter)“ klicken
Als nächstes kommt die Auswahl, ob ihr als Einzelperson oder Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Unternehmen eure Bilder anbietet. Für die meisten ist „Einzelperson“ die richtige Auswahl, solltet ihr als Unternehmen anbieten, müsst ihr natürlich das anklicken.
Im nächsten Schritt werdet ihr gefragt, ob ihr (von oben nach unten) entweder euren Wohnsitz in den USA habt, aus einem Land kommt, welches ein Steuerabkommen mit den USA hat oder aus einem Land ohne ein solches Steuerabkommen. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben ein solches Abkommen mit den USA, also hier die mittlere Auswahl anklicken
Im achten Schritt öffnet sich dann das tatsächliche W‑8BEN-Formular. Es kann sein, dass ihr einige Cookie-Hinweise und Datenschutz-Vereinbarungen bestätigen müsst, bevor ihr das Formular ausfüllen könnt. Das meiste ist von Adobe schon vorausgefüllt. Für euch sind nur die gelb markierten Felder relevant, wenn überhaupt. Gehen wir diese Felder mal der Reihe nach durch: 1. Vor- und Nachname 2. Eure Staatsbürgerschaft 3. Eure Meldeanschrift (hier dürfen keine c/o‑Adressen oder z.Hd. verwendet werden) mit Straße, Ort und Postleitzahl 4. Falls die Postanschrift von der Meldeanschrift abweicht, könnt ihr diese hier eintragen, sonst freilassen 5. US-Steuernummer ITIN: Kann freigelassen werden 6a. Ausländische Steueridentifikationsnummer: Hier könnt ihr eure deutsche Steueridentifikationsnummer eintragen, kann vermutlich aber auch freigelassen werden. 8. Geburtsdatum im Format MM-DD-YYYY. Wer also z.B. am 27.11.1985 geboren ist, trägt hier 11-27-1985 ein.
Die „Instructions“, also die Hinweise, welche ständig im Formular erwähnt werden, findet ihr übrigens auf dieser Webseite der us-amerikanischen Steuerbehörde IRS.
Den Rest freilassen, dann unten das Häkchen bei „I certify that I have the capacity to sign for the person identified on line 1 of this form.“ setzen. Damit bestätigt ihr, in der rechtlichen Lage zu sein, für die im Feld 1 genannte Person das Dokument zu unterschreiben. Dann bei „Sign here“ klicken und den eigenen Namen eintippen oder auf andere Weise eintragen. Darunter bei „Print name of signer“ noch mal den Nachnamen eintippen.
Wenn ihr alle erforderlichen Pflichtfelder ausgefüllt habt, erscheint unten ein blaues „Click to sign“-Feld, was ihr betätigen könnt.
Nun seid ihr fertig und es sollte als Bestätigung ein kleines grünes Kästchen erscheinen, dass alle Eingaben gespeichert wurden. Per Mail erhaltet ihr dann einige Nachrichten von Adobe: Eine Mail, dass eine Unterschrift angefragt wurde, eine Mail mit eurer ausgefüllten Kopie des W‑8BEN-Formulars sowie etwas später hoffentlich die Bestätigung, dass eurer Steuerformular akzeptiert wurde. Im Bereich „Steuerunformationen“ (siehe Punkt 3) müsste dann das neue Ablaufdatum vom Formular stehen.
Dabei geht es um die professionelle Vermarktung von aldult content. Leider sind fast alle Links, die gegen Ende des Beitrags eingefügt sind offline, oder zumindest die aktuellen Inhalte aus anderen Branchen. Nach einer umfassenden, generellen Recherche im Internet ist es mir tatsächlich nicht gelungen auch nur noch einen einzigen Vermarkter/ Bildagentur zu finden, die Bildmaterial aus dem Bereich Erotik ankaufen, bzw. vertreiben.
Kann das wirklich sein, dass sich der Markt hier tatsächlich so stark verändert hat, dass er quasi nicht mehr existent ist ? Hast du eventuell aktuelle Infos darüber, oder zumindest vielleicht einen Tipp, der hier hilfreich sein könnte ?
Würde mich wirklich sehr freuen, wenn du mir hier vielleicht weiterhelfen könntest. Vielen Dank auf jeden Fall schon mal im Voraus für deine Zeit.
Der Markt für „Erwachsenenunterhaltung“ hat sich ähnlich entwickelt wie der Bildermarkt allgemein: Die Preise sind gefallen und es gibt immer mehr „User Generated Content“, als Begriff wurde dafür „Porn 2.0″ geprägt, welcher zum Beispiel Webseiten wie OnlyFans, Fansly, ManyVids, PornHub oder Clips4Sale mit umfasst.
Mal ganz abgesehen davon, dass Bildmaterial im Gegensatz zu Videos eine immer geringere Rolle in der Branche spielt, ist auch die Vermarktung über Vermittler wie klassischen Bildagenturen unwichtiger geworden, weil Leute ihr Material selbst über die z.B. oben genannten Webseiten der Kundschaft anbieten können.
Nichtsdestotrotz gibt es natürlich weiterhin einige Anbieter in diesem Bereich. Auf dieser Übersichtsseite [Warnung: Nur klicken, wenn über 18 Jahre alt] werden 18 Webseiten gelistet, wo „Adult Content“ lizenziert werden kann. Interessierte Fotografen könnten zum Beispiel diese dort genannten Anbieter kontaktieren, ob diese auch Material von Freien ankaufen. Außerdem gibt es dort gleich diese Übersichtseite [Warnung: Nur klicken, wenn über 18 Jahre alt], wo 28 Webseiten gelistet werden, wo „Adult Content“ selbst verkauft werden kann, ganz oben mit dabei die schon erwähnten Webseiten.
Wer in diesem Marktbereich aktiv sein will, sollte damit etlich aktuelle Anlaufspunkte für die Kontaktaufnahme haben.
Wie schon 2010 geschrieben, bin ich bei diesen genannten Agenturen und Webseiten weder Kunde noch Lieferant, kann deshalb keine Erfahrungen aus erster Hand weitergeben. Falls es Leser*innen gibt, die mehr dazu sagen können, bitte eure Erfahrungen in die Kommentare schreiben.
Ich muss jetzt erst mal meinen Browserverlauf löschen…
Meine geplanten Artikel zu den neusten KI-Entwicklungen sind noch nicht mal fertig, da platzen ständig aufregende Neuigkeiten herein. Die Nachricht vom 25.10.2022 von Shutterstock kann ich hier aber nicht ignorieren, da sie einen wilden Mix von Konsequenzen nach sich zieht, den ich hier vermutlich nur ansatzweise beleuchten kann.
Aber versuchen wir es der Reihe nach: Shutterstock hat vor wenigen Tagen diese Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Firma die Partnerschaft mit dem Unternehmen OpenAI verkündet, welche hinter dem KI-Tool DALL‑E stecken. Hinter OpenAI stecken übrigens u.a. Elon Musk als Gründer und Microsoft als Investor.
Bild von DALL‑E 2 generiert mit der Beschreibung „A tornado made of cash hitting a government building“
Zeitgleich gab es eine Rundmail an alle Shutterstock-Anbieter, in der zusätzlich zur obigen Information eine ebenso wichtige weitere Nachricht steckte: Shutterstock will keine KI-generierten Inhalte mehr auf ihrem Marktplatz anbieten, mit der Begründung, dass „die Urheberschaft nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden kann, wie es für die Lizenzierung von Rechten erforderlich ist“.
Oder hier im Hilfebereich von Shutterstock noch ausführlicher begründet: „KI-generierte Inhalte dürfen nicht auf Shutterstock hochgeladen werden, da KI-Inhaltsgenerierungsmodelle das geistige Eigentum vieler Künstler und ihrer Inhalte nutzen, was bedeutet, dass das Eigentum an KI-generierten Inhalten nicht einer Einzelperson zugewiesen werden kann und stattdessen alle Künstler entschädigt werden müssen, die an der Erstellung jedes neuen Inhalts beteiligt waren“.
Diese Kombination von Aussagen wirft so viele Fragen auf, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.
Gehen wir mal in der Zeit etwas zurück: Shutterstock kooperiert schon seit 2021 mit der Firma OpenAI, indem OpenAI Shutterstock-Bilder lizenziert hat, um das Tool DALL‑E zu trainieren. Der CEO von OpenAI, Sam Altman, sagt dazu in der Pressemitteilung:
„Die Daten, die wir von Shutterstock lizenziert haben, waren entscheidend für das Training von DALL‑E. Wir freuen uns, dass Shutterstock seinen Kunden die DALL-E-Bilder als eine der ersten Anwendungen über unsere API zur Verfügung stellt, und wir freuen uns auf künftige Kooperationen, wenn künstliche Intelligenz ein integraler Bestandteil der kreativen Arbeitsabläufe von Künstlern wird.“
In wenigen Monaten sollen Shutterstock-Kunden in der Lage sein, mit Hilfe von OpenAI direkt auf der Shutterstock-Webseite durch Texteingabe Bilder selbst generieren zu können.
Im Gegenzug dafür sollen die Shutterstock-Anbieter für die Rolle, die ihre Inhalte bei der Entwicklung dieser Technologie gespielt haben, entschädigt werden.
Die erste Frage hier ist doch: Wurden die Shutterstock-Anbieter auch für die Trainingsdaten, die seit 2021 von OpenAI lizenziert wurden, entschädigt?
Die zweite Frage ist: Haben die Künstler, auf deren Eigentum Shutterstock angeblich so viel Wert lege, damals überhaupt zugestimmt, dass ihre Bilder für Trainingszwecke genutzt werden dürfen?
Die dritte Frage ist logischerweise: Wie viele Bruchteile von US-Cents sollen die Anbieter als „Entschädigung“ erhalten?
Ich könnte jetzt eine Weile mit solchen Fragen weitermachen, aber betrachten wir erst mal andere Perspektiven.
Die Kunden-Sicht
Aus Kundensicht erschließt sich nicht sofort, warum sie KI-Bilder bei Shutterstock – sehr vermutlich gegen Geld – generieren sollten, wenn sie es bei OpenAI auch kostenlos machen können. Jeden Monat gibt es bei DALL‑E 2 kostenlos 15 Credits für je Bilderstellungen (1 Credit pro Bild), 115 weitere Credits kosten dann 15 USD, also ca. 13 US-Cent pro Bild.
Es könnte auch sein, dass Shutterstock diesen Preis noch mal unterbieten will.
Darüber hinaus gibt es aber gänzlich kostenlose KI-Tools wie Stable Diffusion (und passende GUIs), mit der Nutzer ihre Bilder komplett gratis erstellen können.
Der Vorteil wäre maximal, wenn Kunden mit Shutterstock eine Firma haben, die für eventuelle (rechtliche?) Probleme haften könnte. Ansonsten spekuliert Shutterstock vielleicht darauf, dass es genug Bestandskunden gibt, welche sich nicht die Mühe machen (wollen), sich bei einer Plattform wie Dall‑E 2 zu registrieren, um dort die Gratis-KI-Bilder zu nutzen.
Die Agentur-Sicht
Aus Sicht von Shutterstock ist es natürlich clever: Warum sollten sie diese nervigen Bildlieferanten bezahlen müssen, wenn sie den Kunden auch ohne den Umweg über die Fotografen Bilder verkaufen können?
Das geht natürlich nur, wenn gleichzeitig den Anbietern verboten wird, KI-generierte Bilder selbst zum Verkauf anzubieten, denn immerhin will das ja die Agentur übernehmen. Warum die angeblichen rechtlichen Risiken, welche als Grund für das Upload-Verbot vorgeschoben werden, plötzlich nicht mehr gegeben sind, wenn Shutterstock die KI-Bilder generiert, erschließt sich nicht ganz. Dazu später mehr.
Das Verbot ist augenscheinlich vor allem dazu da, um mehr Kunden zur agentureigenen KI-Generierung zu bewegen.
Zwar hat Shutterstock schon „Entschädigungen“ für die Shutterstock-Künstler angeboten, deren Werke zum Training der KI benutzt werden, aber machen wir uns nichts vor: Das werden pro Bild maximal etliche Stellen hinter dem Komma sein und auch in der Summe deutlich weniger sein als die Verluste, welche die Anbieter erleiden werden, weil Kunden keine Bilder aus dem Portfolio kaufen, sondern sich welche generieren lassen und die Fotografen auch selbst keine KI-Bilder verkaufen dürfen.
Zur Erinnerung: Als Getty Images 2013 einen Deal mit Pinterest machte, um die Getty-Fotografen für deren Bildnutzungen auf Pinterest zu entschädigen, erhielten diese zum Beispiel 0,00062 USD für das „weltweite Recht, Metadaten ihres Bildes auf Pinterest anzuzeigen und zu nutzen“, während Getty selbst sich immerhin noch 0,00411 USD in die Tasche steckte. Anders gerechnet: Bei 1000 Bildnutzungen waren das für den Fotografen 62 Cent und für Getty Images aber 4,11 USD.
Die Konkurrenz ist zudem groß: Auch Microsoft will DALL‑E in deren Suchmaschine Bing integrieren und hat eine neue App namens „Designer“, die Produkt- oder Firmennamen und die dazu passenden Bilder oder Logos generieren können soll.
Bild von Stable Diffusion generiert mit der Beschreibung „A tornado made of cash hitting a government building“
Die Anbieter-Sicht
Für Shutterstock-Anbieter sind diese Nachrichten ausnahmslos schlecht. Die „Entschädigung“ ist ein armseliges Feigenblatt, hinter dem Shutterstock die Marginalisierung ihrer Lieferanten versteckt. In der Pressemitteilung wird ständig von „Ethik“ und „Verantwortung“ geredet, aber damit ist nicht die Rücksicht auf die Anbieter gemeint, sondern auf die der Shutterstock-Aktionäre.
Shutterstock hat halt endlich einen Weg gefunden, die lästigen 20% Fotografen-Kommissionen auch noch loszuwerden, um es lapidar zu formulieren.
Die genannte „Entschädigung“ soll aus einem „Contributor Fund“ kommen und alle sechs Monate ausgezahlt werden. Als Einnahmen dafür sollen sowohl die Lizenzgebühren für die KI-Inhalte als auch Einnahmen aus Datenverkäufen gezählt werden. Der Anteil für die Anbieter soll proportional sein zum Volumen ihrer Inhalte in den Datensätzen.
Wie das kontrolliert oder überprüft werden soll, ist auch völlig schleierhaft und vermutlich unmöglich ohne die Offenlegung des kompletten Datensatzes.
Wenn Shutterstock und Getty Images keine KI-Bilder haben wollen, wird es aber weiterhin genug andere Agenturen geben, welche diese mit Kusshand annehmen. Es drängen jetzt schon die ersten Bildagenturen auf den Markt wie StockAI, welche nur KI-Bilder anbieten und diese natürlich auch generieren können.
Die Künstler-Sicht
In der o.g. Pressemitteilung heißt es zum Schluss:
„Und in einem wichtigen Bestreben, die IP-Rechte seiner Künstler, Fotografen und Schöpfer zu schützen, ist Shutterstock weiterhin führend in der Entwicklung von Richtlinien und Verfahren und setzt Methoden ein, um sicherzustellen, dass Nutzungsrechte und ordnungsgemäße Lizenzen für alle vorgestellten Inhalte – einschließlich KI-generierter Inhalte – gesichert sind.“
DALL‑E wurde mit über 12 Milliarden Text/Bild-Kombinationen trainiert, während Shutterstock gerade mal 424 Millionen Bilder online hat. Das heißt im Umkehrschluss, der größte Teil des Trainings wurden mit Bildern von Künstlern gemacht, die nicht bei Shutterstock sind. Das ganze Gerede vom „Schützen von IP-Rechten“ bezieht sich aber nur auf die Shutterstock-Anbieter, der große Rest kann zusehen, wie für die KI-Trainings „entschädigt“ wird.
Das zeigt auch gut die Heuchelei von Shutterstock. Angeblich weil bei KI-Inhalten alle Künstler entschädigt werden müssten, dürfen Anbieter keine KI-Inhalte hochladen, aber wenn Shutterstock selbst via API einen Zugang zu OpenAI’s DALL‑E anbietet, werden ebenfalls nicht alle Künstler entschädigt.
Die rechtliche Sicht
Ist die Entschädigung von Künstlern, deren Werke für das KI-Training benutzt wurden, rechtlich gesehen überhaupt notwendig? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Einige meinen, das sei eine klassische „fair use“-Nutzung, andere sehen es nicht so.
Mal angenommen, rechtlich wäre eine Entschädigung nicht notwendig: Dann fallen Shutterstocks Argumente, warum sie keine KI-Bilder annehmen wollen, in sich zusammen.
Wenn eine Entschädigung rechtlich aber doch notwendig wäre: Dann ist vollkommen unbegreiflich, warum sich diese erstens nur auf Shutterstock-Künstler beschränken sollte (und nicht z.B. auf Künstler wie Greg Rutkowski) und zweitens warum diese nicht stattfindet, wenn Bilder direkt bei DALL‑E generiert werden statt über deren API zu Shutterstock.
Es ist also so oder so ein großes unlogisches Konstrukt, welches sich am besten dadurch erklärt, dass es Shutterstock eben nicht um die Belange der Künstler, sondern nur um den eigenen Profit geht.
Spannend auch, dass der Getty Images-CEO Craig Peters KI-Bilder u.a. deshalb in seiner Agentur verbietet, weil sie rechtliche Probleme für die Kunden mit sich bringen könnten. Warum das anders sein soll, wenn Shutterstock Kunden KI-Bilder generieren lässt, ist ein großes Rätsel.
Eine mögliche Lösung wäre, dass die OpenAI-KI ausschließlich auf Shutterstock-Bildern trainiert wurde, für die sowohl Shutterstock die Einwilligung aller Rechteinhaber zum Training hatte als auch OpenAI diese Rechte lizenziert habe. In den aktuellen Shutterstock-AGB von 2020 steht beispielsweise, dass Shutterstock das Recht zur Bildanalyse unterlizenzieren darf. Aber selbst wenn OpenAI jedes einzelne Bild aus der Shutterstock-Datenbank lizenziert habe, würde das bei vermutlich weitem nicht ausreichen, um als alleinige Datenbasis für das KI-Training zu dienen.
Aber vielleicht liege ich damit auch falsch und es ist sogar ein Vorteil, weil die Shutterstock-Bilder alle eine hohe Auflösung haben und im Vergleich zu anderen Bildern meist recht gut verschlagwortet sind.
Auch die EU hat im Blick, dass die Künstliche Intelligenz gefährlich sein könnte und arbeitet an einer „KI-Verordnung“. Ob solche Verordnungen aber den aktuellen Graubereich der Legalität von urheberrechtlich geschützten Werken für KI-Trainingszwecke regulieren werden, bleibt abzuwarten.
Bild von Midjourney generiert mit der Beschreibung „A tornado made of cash hitting a government building“
Die politische Sicht
Shutterstock wurde 2019 von den eigenen Mitarbeitern kritisiert, dass die Agentur in China Suchbegriffe wie „Flagge Taiwans“, „Diktator“, „Präsident Xi“ oder „Regenschirm“ gesperrt habe.
Sehr spannend ist hier jetzt die Frage, ob diese Begriffe dann auch bei der KI-Generierung in China gesperrt sein werden oder nicht.
Auch andere Begriffe, zum Beispiel sexueller oder gewaltverherrlichender Natur, könnten gesperrt werden, um sich weniger Haftungsfragen aussetzen zu müssen.
Die technische Sicht
Viele der genannten Tools sind aktuell noch im Beta-Stadium und sie entwickeln sie unglaublich rasant. Es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis Methoden wie das In- und Outpainting von DALL‑E 2 auch in Grafikprogramm wie Adobe Photoshop Einzug halten werden oder es WordPress-Plugins geben wird, welche auf Knopfdruck zum Artikeltext passende Bilder generieren.
Auch das Trainieren der KI zum Generieren vom eigenen Gesicht (oder das von Kundengesichtern) ist jetzt schon möglich und wird bald sicher noch einfacher machbar sein.
Was noch?
Ganz wilde Zeiten also mit viel Unsicherheit, Abwehrreaktionen etablierter Künstler, rechtlichen Grauzonen, dem Zusammenbruch bestehender und Aufbau neuer Geschäftsmodelle und mittendrin Bildagenturen, Fotografen und KI-Anbieter.
Es gibt noch etliche Aspekte, die hier nicht untergebracht werden konnte, das kommt bestimmt bald in einem weiteren Artikel.
Kurz hintereinander haben sowohl Shutterstock als auch Getty Images mit deren Tochter-Agentur iStock angekündigt, keine KI-Bilder mehr annehmen zu wollen.
Ki-Bild (Dall‑E 2) von einem Roboter, der ein Bild malt
Angesichts der steigenden Popularität von KI-Software zur Bild-Generierung wie Dall‑E 2, Stable Diffusion, Midjourney und Konsorten sowie der verbesserten Bildqualität dieser Tools gab es in den letzten Monaten einen starken Anstieg von KI-Bildern im Portfolio von Bildagenturen.
Email, die an iStock/Getty-Fotografen ging
Nun haben zumindest die beiden großen Platzhirsche Shutterstock und Getty Images die Reißleine gezogen und angekündigt, keine KI-Bilder mehr annehmen zu wollen.
Als Grund werden in einer Email von Getty Images „unadressierte rechtliche Fragen mit Hinblick auf die zugrunde liegenden Bilder und Metadaten, die zum Training der KI genutzt worden sind“ angegeben.
Auch Shutterstock formuliert in einer Email an ausgewählte Kontributoren ähnliche Bedenken:
Email von Shutterstock an einige Kontributoren
Hier werden „rechtliche Implikationen“ als Grund dafür genannt, dass etliche KI-Bilder der angeschriebenen Personen gelöscht wurden und es wird geschrieben, dass Shutterstock „keine maschinengenerierten Inhalte akzeptieren“ würde gemäß Sektion 13.d/f ihrer Nutzungsbedingungen.
Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, ob sie da wirklich die richtigen Absätze rausgesucht haben, aber grundsätzlich steht es Shutterstock natürlich frei, solche Regeln aufzustellen, wenn sie der Meinung sind, dass sie hilfreich seien.
Zeitgleich experimentiert Shutterstock aber selbst schon mit künstlicher Intelligenz. So bietet deren neues Projekt „Predict“ Kunden die Möglichkeit, mittels KI erkennen zu können, welche Bilder für welche Zwecke am passendsten sein sollen. Shutterstock schreibt:
„Was performt besser? Diese wiederkehrende Frage ist mit Predict viel einfacher zu beantworten. Die App nutzt KI, um die Stärken und Schwächen individueller Assets speziell für Ihre Anforderungen zu analysieren. Predict sagt Ihnen, WARUM ein empfohlener Inhalt voraussichtlich gut performt, damit Sie selbstbewusst kreativ werden können.“
Nach einer kostenlosen Testphase wollen sie sich diese Informationen natürlich bezahlen lassen.
Getty Images versucht ebenfalls seit Januar 2022, die Vorteile der KI für sich auf eine andere Weise zu nutzen. So veröffentlichte die Agentur einen neuen Modelvertrag, der jetzt unter anderem einen neuen Passus enthält, mit dem sich das Model bereit erklärt, dass die Bilder zum Trainieren von Künstlicher Intelligenz genutzt werden dürfen:
„Ich erkläre mich ferner damit einverstanden, dass der Inhalt mit anderen Bildern, Texten, Grafiken, Filmen, Audio- und audiovisuellen Werken kombiniert und zur Entwicklung und Verbesserung von maschinellen Lernalgorithmen, künstlicher Intelligenz und anderen Technologien bearbeitet und genutzt werden darf.“
Auch bei der deutschen Bildagentur Westend61 werden die KI-Bilder als hoch problematisch angesehen und aus rechtlichen Gründen sollten diese momentan nicht akzeptiert werden. Mehr Informationen dazu sollen folgen.
Einige Online-Kunst-Communities wie Newgrounds, Inkblot Art und Fur Affinity haben ebenfalls das Hochladen von KI-Werken untersagt oder eingeschränkt.
Diese Bildlöschungen folgen einige Wochen nach der Veröffentlichung eines Teils des KI-Trainings-Datensatzes mit rund 12 Mio. Bildern von den insgesamt über 2,3 Milliarden Trainingsbildern. Dieser Trainingsdatensatz der Organisation LAION wurde zum Beispiel für das Anlernen der KI von NightCafe, Midjourney und Stable Diffusion genutzt.
In der Veröffentlichung wurde unter anderem deutlich, dass zum Lernen auch große Bildbestände der Bildagenturen benutzt wurden. So waren von den ausgewerteten 12 Mio. Bildern mindestens 497.000 von 123rf, 171.000 von Adobe Stock/Fotolia, 117.000 von PhotoShelter, 35.000 von Dreamstime, 23.000 von iStock, 22.000 von Unsplash, 15.000 von Getty Images, 10.000 von VectorStock, 10.000 von Shutterstock und so weiter. Die Dunkelziffer dürfte hier weit höher sein, da viele dort gekaufte Bilder auf Kundenwebseiten nicht immer als von einer Agentur kommend erkennbar sind.
Ich bin unsicher, ob diese Entscheidung so klug ist. Denn solche Verbote könnten dazu führen, dass sich die KI-Szene andere „Ökosysteme“ aufbaut. So gibt es beispielsweise mit PromptBase schon eine Webseite, wo Anbieter auf einem Marktplatz „Prompts“ für KI-Systeme verkaufen können. Prompts sind die Texteingaben, die zur Bilderstellung (noch) nötig sind und die Anbieter garantieren mit ihren Prompts ähnliche Ergebnisse wie die, die sie im Marktplatz vorzeigen. Im Kern ist das schon eine Art neuer Bildagentur, bei der die Leute nicht die Bilder direkt kaufen, sondern die Option, sich sehr ähnliche Bilder selbst gratis generieren zu können.
Außerdem erhöhen solche Einschränkungen wie das Verbot von KI-Bildern in den bestehenden Bildagenturen nur die Wahrscheinlichkeit, dass ein neues Start-Up eine neue Bildagentur aufmacht, welche offensiv einfach nur noch KI-generiertes Material verkauft.
Mit der Webseite Lexica gibt es auch schon eine Art „Open Source“-Community für KI-Bilder, wo Nutzer sich mehrere Millionen mit Stable Diffusion erstellte Bilder anschauen, durchsuchen und sehen können, welche Prompts zur Erstellung genutzt wurden. Von der Möglichkeit, diese Bilder direkt zur Lizenzierung anzubieten, ist es dann nur noch ein kleiner Schritt.
Während die großen Bildagenturen einen Abwehrkampf gegen die KI-Bilder beginnen, fangen andere Start-Ups längst an, mittels KI aus Text-Prompts ganze Video-Sequenzen zu erstellen.
Was diese KI-Entwicklung für die (Stock-)Fotografen selbst bedeutet, werde ich hoffentlich bald in einem eigenen Artikel beleuchten.
Wie seht ihr das? Bringen Verbote von KI-Bildern etwas?
Die Bildagentur 123 führt zum 18. August 2022 ein neues Abonnement-Modell namens „PLUS“ ein. Das neue Plus-Modell soll als Bindeglied zwischen Gratis-Downloads und den „normalen“ Abos dienen, also günstiger sein als die bisherigen Abonnements. Dafür soll aber keine Print-Nutzung erlaubt und die Bildgröße auf „M“ beschränkt sein.
Nicht fehlen darf natürlich das unsägliche Marketing-Geschwurbel an die Anbieter, um sie vom neuen Angebot zu überzeugen. Die Rede ist da von „more portfolio exposure“ und „opens up potential for additional earnings“. Das heißt übersetzt leider nur: Es gibt weniger Geld als bisher.
In die PLUS-Collections sollen angeblich nur Bilder kommen, die älter als zwei Jahre sind und bisher keine Downloads hatten, aber ich habe von mindestens einem Fotografen erfahren, dass auch seine aktuellen Downloads ausgewählt waren. Das passt ganz gut zur Ansage von 123rf, dass sie sich vorbehalten, die genannte Zeitspanne von zwei Jahren jederzeit zu ändern.
Um es den Fotografen „so bequem wie möglich“ zu machen, sind alle Anbieter automatisch für das Opt-In markiert. Das heißt: Alle Fotografen sind automatisch beim neuen Billig-Angebot dabei, bis sie aktiv widersprechen!
Wie deaktivere ich mein Portfolio für das PLUS-Angebot?
In eurem Anbieter-Account müsstet ihr hier ein Hinweis sehen, der ungefähr so aussieht:
Dort könnt ihr dann auf „No, Thank You.“ klicken, um euer Portfolio für das PLUS-Abo zu deaktivieren.
Falls ihr das weggeklickt habt oder nicht findet, findet ihr eine weitere Einstellungsmöglichkeit, indem ihr links auf „Konto-Einstellungen“ und dann in der Menü-Leiste rechts auf „Preference Settings“ geht.
Das sieht dann so aus:
Dort habt ihr zusätzlich auch die Option, euer Portfolio gratis zu verschenken (dumme Idee) oder auch als „Premium“ anzubieten.
Wenn ihr auf das Fragezeichen hinter PLUS klickt, landet ihr übrigens auf der FAQ zum PLUS-Abo, in dem einige weitere Fragen erläutert werden.
Wie viel verdiene ich im PLUS-Abonnement?
Das weiß selbst das FAQ nicht so genau, dort steht nur sinngemäß: „Wir berechnen die Download-Einnahmen nach dieser Formel: Ihr Verdienst = 50% der Nettoeinnahmen dividiert durch die gesamten PLUS-Downloads multipliziert mit der Anzahl der PLUS-Downloads von ihrem Inhalt.
Diese clevere Formel kommt auch bei anderen Bildagenturen zum Einsatz, die billige Abos mit großem Volumen anbieten, denn sie hat den Vorteil, dass sie maximal intransparent ist und es den Agenturen erlaubt, jederzeit die Abo-Preise zu verändern, ohne die Fotografen darüber informieren zu müssen.
Da das PLUS-Angebot das normale Abo unterbieten soll, könnt ihr aber getrost davon ausgehen, dass ihr pro Download weniger als bisher erhalten würdet. Das automatische Opt-In ist ein weiteres Indiz für diese Annahme.
Im Bereich „Inhalte verwalten“ soll es jederzeit möglich sein, statt des gesamten Portfolios auch einzelne Bilder auszuschließen oder freizugeben.
Ich halte das PLUS-Abo für einen weiteren Schritt zur Entwertung unserer Bilder und habe daher mein Portfolio erst mal aktiviert. Wie handhabt ihr das?