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Rafael Classen verliert Einstweilige Verfügung gegen mich wegen meiner Blogartikel zu 75%

Der Versuch des Fotografen Rafael Classen, mich wegen mei­ner Berichterstattung über sei­ne Aktivitäten „mund­tot“ zu machen, ist glück­li­cher­wei­se größ­ten­teils gescheitert.

Teil des Deckblatts des Urteils vom LG Berlin

Sein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich vor dem Landgericht Berlin wur­de über­wie­gend zurück­ge­wie­sen (Aktenzeichen 15 O 342/​22).

Der Kern des Urteils ist wohl die­ser Satz:

Das Gericht hat kei­nen Zweifel dar­an, dass dem Blogeintrag des Antragsgegners in der Gesamtschau die ver­fah­rens­ge­gen­ständ­li­chen Aussagen zu ent­neh­men sind. Der Hauptantrag zu 1 schei­tert – wie soeben aus­ge­führt – viel­mehr dar­an, dass die­se Aussagen als wahr anzu­se­hen sind.“

Ich über­set­ze mal salopp: Es stimmt halt, was ich in die­sem Blogartikel geschrie­ben hat­te, daher darf ich es schreiben.

Konkreter schreibt das Gericht:

Die Aussage, „der Antragssteller behaup­te, Adobe habe kei­ne Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten des Antragsstellers, obwohl er über Wirestock Adobe die Berechtigung mit­tel­bar ein­räu­me und obwohl sei­ne Bilder bei Adobe online sei­en“, kann der Antragssteller dem Antragsgegner unter kei­nem recht­li­chen Gesichtspunkt verbieten.“

Antragsteller ist hier übri­gens Herr Classen, Antragsgegner bin ich.

Weiter heißt es:

Der Antragsstellerin [sic] hat zwar in Abrede gestellt, die Aussage, Adobe habe kei­ne Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten des Antragsstellers, getä­tigt zu haben. Damit hat er aber kei­nen Erfolg. Die Aussage ent­stammt sei­ner E‑Mail vom 14. Juli 2022, und der Antragssteller hat die­sen Inhalt auch nicht in Abrede gestellt. Weshalb es an der recht­li­chen Beurteilung etwas ändern soll­te, dass es sich um eine „Individualkommunikation“ han­delt (was zutrifft), sagt der Antragssteller nicht und ist auch nicht ersicht­lich. Er beruft sich vor allem dar­auf, dass sich sei­ne Aussage ledig­lich auf ein Bild bezo­gen habe, wel­ches er nicht über Wirestock zur Verfügung gestellt habe, also dass es sich nicht um eine gene­rel­le Aussage han­de­le. Eine sol­che Einschränkung ist sei­ner Mail vom 14. Juli 2022 aber nicht zu ent­neh­men; viel­mehr ver­hält sich die­se eben all­ge­mein zur Berechtigung von Adobe. Dies ist auch kei­nes­wegs unwe­sent­lich: Schon dann, wenn sich die Empfängerin der Mail an die Lizenzierung wei­te­rer Bilder des Antragsstellers den­ken soll­te, wäre sie durch die Aussage des Antragsstellerin [sic] unzu­tref­fend infor­miert. Und Gleiches gäl­te für Dritte, an die sie die Mail wei­ter­ge­lei­tet oder davon berich­tet haben könnte.“

Dem Gericht war es auch nicht ersicht­lich, war­um ich nicht iden­ti­fi­zie­rend über Herrn Classen berich­ten kön­nen sol­le. Weiterhin habe ich sei­ne Namensrechte nicht durch die blo­ße Nennung ver­letzt und auch eine „Prangerwirkung“ sieht das Gericht nicht:

Auch unter dem Gesichtspunkt einer „Prangerwirkung“ liegt inso­weit kei­ne Rechtsverletzung vor. Zwar stellt die Verbreitung einer ruf­schä­di­gen­den, aber wah­ren Tatsache einen rechts­wid­ri­gen Eingriff in das Recht am Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) dar, wenn sie zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, weil aus einer Mehrzahl von Unternehmen, die sämt­lich Anlass zu der frag­li­chen Kritik geben, eines her­aus­ge­grif­fen und an den Pranger gestellt wird (MüKoBGB/​Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 392 mwN). Dass meh­re­re Fotografen unzu­tref­fen­de Angaben über die Berechtigung von Unternehmen wie Adobe gemacht hät­ten, behaup­tet der Antragssteller aber nicht ein­mal. Gerade damit beschäf­tigt sich der Blogbeitrag aber und nicht nur, wie der Antragssteller meint, all­ge­mein mit der Durchsetzung von Rechten in der Branche der Fotografen.“

Weiter schreibt das Landgericht Berlin im Urteil:

Im Übrigen gilt, dass selbst über­zo­ge­ne, her­ab­set­zen­de, unge­rech­te und aus­fäl­li­ge Äußerungen hin­zu­neh­men sind, solan­ge die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht (MüKoBGB/​Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 390). Dies muss nach Auffassung des Gerichts auch für die Form gel­ten. Vor die­sem Hintergrund unter­liegt es kei­nen Bedenken, dass der Name des Antragstellers an den Beginn der Überschrift gestellt ist und im Text 26 mal erscheint sowie dass der Antragsgegner noch in wei­te­ren Beiträgen über den Antragssteller berich­tet („fort­wäh­ren­de Berichterstattung“) und die­se Beiträge unter einen sog. „Tag“ mit dem Namen des Antragsstellers in einem Archiv vereint.“

Warum nur 75% gewonnen?

Jetzt wird es span­nend. Der Antrag wur­de nicht kom­plett abge­wie­sen, weil Herr Classen neben etli­chen von mir nach­weis­ba­ren Tatsachen auch zwei Punkte bemän­gel­te, wel­che ich tat­säch­lich nicht bewei­sen konnte.

Ich darf jetzt nicht mehr schrei­ben, dass Herr Classen flei­ßig bei Wirestock hoch­la­den wür­de, weil im Laufe des Verfahren klar wur­de, dass Herr Classen schon seit dem 11. Februar 2022 bei Wirestock gesperrt und seit dem 5. Juli 2022 dort gekün­digt wor­den war.

Der zwei­te Punkt ist mei­ne Aussage, dass ich behaup­tet hat­te, Herr Classen wüss­te, dass sein Name nicht in den Metadaten ent­hal­ten sei, wenn Bilder bei Wirestock zu Adobe Stock geschickt würden.

Da ich nicht in sei­nen Kopf gucken kann, kann ich das nicht bewei­sen. Ich zitie­re hier mal den Anwalt von Herr Classen:

Richtig ist wei­ter, dass dem Antragsteller nicht bewusst war, dass bei der Unterlizenziening [sic] durch Wirestock sein Name aus den Metadaten gelöscht wer­den würde.“

Wie glaub­wür­dig das ist, muss jeder selbst ent­schei­den.
Aber dann hat selbst er als erfah­re­ner, pro­fes­sio­nel­ler Fotograf immer­hin was durch mei­nen Blogartikel gelernt. Ist ja auch was Schönes.

Wo wir gera­de dabei sind: Seine Bilder, die er – meist ohne sicht­ba­re Wasserzeichen – auf sei­nen Account „rcfo­to­stock“ bei Pinterest hoch­lädt, ent­hal­ten nur teil­wei­se sei­nen Namen in den Metadaten. Auch die Bilder, die er bei der Plattform pexels.com im Account „rcpho­tostock“ gra­tis anbie­tet, sind aktu­ell nach dem Runterladen nicht mit Metadaten versehen.

Vielleicht über­prüft ihr das mal, damit ich ein paar Zeugen habe, falls die Bilder zufäl­lig plötz­lich ver­schwin­den sollten?

Jedenfalls: Da das Gericht in den bei­den Punkten Herr Classen recht geben muss­te, soll ich von den Verfahrenskosten 25% tra­gen, die rest­li­chen 75% muss Herr Classen bezah­len. Das Urteil ist aktu­ell noch vor­läu­fig, es kann also noch Berufung ein­ge­legt werden.

Ich möch­te an die­ser Stelle noch mal allen Beteiligten dan­ken, die mir hin­ter den Kulissen dabei gehol­fen haben, mich gegen die Abmahnung und Einstweilige Verfügung zu ver­tei­di­gen. Vielen Dank euch allen!

Verlosung: 3x Drei-​Tages-​Tickets für die Photopia 2022 in Hamburg

Vor paar Wochen habe ich hier im Blog dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ich am Sonntag, den 16.10.2022 auf der Photopia Hamburg einen Vortrag über „Künstliche Intelligenz“ hal­ten werde.

Der Veranstalter war nun so freund­lich, mir 3x je ein Drei-​Tages-​Ticket für die Creative Content Conference der Photopia 2022 vom 14.–16.10.2022 in Hamburg für eine Verlosung zur Verfügung zu stel­len. Die Tickets haben jeweils einen Wert von 199 Euro.

Das Ticket ent­hält auch den Zugang zum Photopia Summit, mit vie­len Fotoausstellungen, Workshops, Ausstellern und mehr.

In den drei Tagen gibt es hau­fen­wei­se geball­tes Wissen für Fotograf*innen und ande­re Content Creators.

Thematisch sind die Tage auf­ge­teilt, am Freitag dreht sich alles um „Wedding & Portrait“, am Samstag um „Editorial & Documentary“ und am Sonntag geht es um „Commercial & Lifestyle“ und da wer­det ihr mich um 16:30 Uhr zusam­men mit Katja Kemnitz von kwer­feld­ein auf der Bühne im Gespräch finden.

Wie nehme ich an der Verlosung teil?

Da die­se Aktion etwas kurz­fris­tig ist und die Veranstaltung schon in einer Woche beginnt, sind die Fristen dies­mal etwas kürzer. 

Kommentiert bit­te unter die­sem Artikel, dass ihr gewin­nen wollt und schreibt dazu, wel­cher der Vorträge euch am meis­ten inter­es­siert (sie­he dazu das kom­plet­te Programm hier). Aus allen gül­ti­gen Kommentaren wäh­le ich dann per Zufallsgeneratur drei aus. Teilnahmeschluss ist Montag, der 10.10.2022 23:59 Uhr.

Die Gewinner wer­den hier und per Email benach­rich­tigt, denkt also bit­te dar­an, eine gül­ti­ge Emailadresse anzugeben.

Der Rechtsweg ist wie immer aus­ge­schlos­sen. Ich wün­sche euch viel Glück!

Künstliche Intelligenz in der Stockfotografie – Vorträge auf der Photopia 2022 vom 13.–16.10.2022 in Hamburg

Fotorealistische Bilder durch die Eingabe eini­ger Wörter auf Knopfdruck erstel­len? Das ist heut­zu­ta­ge mit­tels Künstlicher Intelligenz und Tools wie Dall‑E, Stable Diffusion, Nightcafe und ande­ren Anbietern pro­blem­los möglich.

Für pro­fes­sio­nel­le Fotografen, Illustratoren und Designer wirft das sehr grund­le­gen­de Fragen auf. Ist die neue Technik ein Bedrohung oder eine Bereicherung? Vielleicht beides?

Auf der dies­jäh­ri­gen Photopia, dem vier­tä­gi­gen „Festival of Imaging“ in Hamburg vom 13. bis 16.10.2022 dreht sich alles um das Thema Fotografie, Bildbearbeitung und Technik. Die neus­ten Entwicklungen wie KI-​Bilderstellung dür­fen da natür­lich nicht fehlen.

In der dazu­ge­hö­ri­gen „Creative Content Conference“ gibt es an drei Tagen (14.–16.10.2022) etli­che Vorträge zur Fotografie, dar­un­ter auch zum Thema KI: Ich wer­de am Sonntag, den 16.10.2022 um 16:30 Uhr im Gespräch mit der kwerfeldein-​Redakteurin Katja Kemnitz im Vortrag „Ist die KI der Tod der Stockfotografie?“ die Möglichkeiten und Grenzen der neu­en Technik ausloten.

Zwei Stunden vor­her schon am glei­chen Tag gibt es den Vortrag „KI: Warum DALL E2 und Co. Totengräber der Fotografie sind und uns für die Leichenfledderei begeis­tern“ von Boris Eldagsen, Fotokünstler und „Head of Digital“ der Deutschen Fotografischen Akademie.

Wer Interesse an einem Besuch der Veranstaltung hat, fin­det hier auf deren Webseite alle Informationen.

Ich freue mich auf eure rege Teilnahme.

Die beliebtesten Blogbeiträge von 2021

Das Jahr 2021 ist gera­de erst vor­bei und der Reigen der Jahresrückblicke ist an uns vor­bei getanzt. Was bis­her da aber noch fehl­te, ist der Blick zurück auf die belieb­tes­ten Blogartikel in die­sem Blog.

Was haben die Leute im Jahr 2021 im „Alltag eines Fotoproduzenten“-Blog am meis­ten gele­sen? Diese Artikel fin­det ihr jetzt hier nach Abrufen sor­tiert:

Die 20 beliebtesten Blogbeiträge 2021

  1. Rafael Classen ver­schickt „Abmahnungen“ an Bildkäufer wegen Social Media Nutzung
  2. Bezahlung der Models
  3. Stockfotos kau­fen: Was ist redak­tio­nel­le und kom­mer­zi­el­le Nutzung?
  4. Die 10 größ­ten leben­den Fotografen auf dem Kunstmarkt
  5. Frag den Fotograf: BG ETEM Pflichtversicherung vermeiden
  6. Geld ver­die­nen mit dem Verkauf von Fotos? Umsätze und Erfahrungen von Microstock-Anfängern
  7. Wie Models sich bei mir bewerben
  8. Zwickmühlen-​Falle: Neue „Abmahnungen“ durch Rafael Classen (RC Photostock) gegen Bildkäufer
  9. Die steu­er­li­chen Aspekte der Stockfotografie
  10. Warnung vor ver­meint­lich „kos­ten­lo­sen Cliparts“ aus dem Internet
  11. Die Liste der Bestseller: Welche Bilder ver­kau­fen sich am meisten?
  12. Was macht die Künstlersozialkasse (nicht nur) für Fotografen?
  13. Adobe Stock bie­tet Nominierung for kos­ten­lo­se Sammlung an
  14. 24 Tipps und Quellen für Model-Posen
  15. Getty Images löscht EyeEm-​Accounts von Fotografen mit iStock-Accounts
  16. Creative Commons Lizenzen (CC) rich­tig nut­zen – Wie gebe ich den Urheber kor­rekt an?
  17. Tutorial: Geniale Tropfenfotos selbst machen
  18. Die bes­ten Bildagenturen 2020 (Auswertung mei­ner Umfrage)
  19. Das Geschäftsmodell hin­ter kos­ten­lo­sen Bildern am Beispiel Unsplash
  20. 100.000 kos­ten­lo­se com­pu­ter­ge­nerier­te Portraits: Das Ende der Model-Fotografie?

Spannend ist viel­leicht auch, durch wel­che Suchbegriffe die Leser:innen auf den Blog gekom­men sind. Daher hier die Auflistung der am häu­figs­ten ver­wen­de­ten Suchbegriffe im Blog im Jahr 2021 und wel­che Artikel ver­mut­lich die Treffer aus­ge­löst haben.

Die 10 beliebtesten Suchbegriffe im Blog 2021

  1. dof rech­ner (Artikelvorschlag)
  2. unter­schied lizenz­frei freie lizenz (Artikelvorschlag)
  3. android app foto vol­le auf­lö­sung (Artikelvorschlag)
  4. wire­stock (Artikelvorschlag)
  5. pho­to­shop him­mel aus­tau­schen 2014 (Artikelvorschlag)
  6. hono­ra­re eyeem (Artikelvorschlag)
  7. shut­ter­stock über­sicht län­der down­la­de mein port­fo­lio (Artikelvorschlag)
  8. redak­tio­nel­le nut­zung (Artikelvorschlag)
  9. fotos ver­kau­fen prei­se (Artikelvorschlag)
  10. was ver­die­ne ich bei shut­ter­stock pro foto (Artikelvorschlag)

Der Blog lebt nicht nur von mei­nen Artikel, son­dern auch von der Interaktion von euch Leser:innen, sei es hier im Blog, oder auf mei­nen Social Media Kanälen wie mei­ner Facebook-​Seite. Dafür ein gro­ßes Danke an euch!

Hier des­halb noch die zehn Artikel, wel­che 2021 für die meis­ten Kommentare gesorgt haben:

Die 10 Blogartikel von 2021 mit den meisten Kommentaren

  1. Rafael Classen ver­schickt „Abmahnungen“ an Bildkäufer wegen Social Media Nutzung
  2. Adobe Stock bie­tet Nominierung for kos­ten­lo­se Sammlung an
  3. Adobe und Shutterstock füh­ren Abo-​Modelle ohne Mengenbeschränkung ein
  4. Spotify vs. Microstock: Die Abo-​Modelle im Vergleich
  5. Zwickmühlen-​Falle: Neue „Abmahnungen“ durch Rafael Classen (RC Photostock) gegen Bildkäufer
  6. Panthermedia star­tet kos­ten­lo­se Bilderplattform Smarterpix: Analyse der Werbeversprechen
  7. Pimp My Stock: Bildbesprechungen von Stockfotos 63
  8. Einige der Probleme mit der neu­en Urheberrechtsreform
  9. Pimp My Stock: Bildbesprechungen von Stockfotos 64
  10. Warum die Sperrung des Twitter-​Accounts von Donald J. Trump über­fäl­lig war

Wie die letz­ten Jahre habe ich auch wie­der mei­ne Umfrage zu den bes­ten Bildagenturen 2021 begon­nen hier auf mei­ner Facebook-​Seite. Ich freue mich auf eine rege Teilnahme! Die Ergebnisse gibt es dann bald wie­der hier im Blog.

Meine 12 beliebtesten Blogartikel von 2020

Das Jahr 2020 ist end­lich vor­bei, der Corona-​Impfstoff ist da und es ist Zeit für einen kur­zen Rückblick auf die Blogaktivitäten. Im letz­ten Jahr habe ich 38 Blogartikel ver­öf­fent­licht, man­che län­ger recher­chiert, ande­re wur­den mir qua­si durch die Änderungen bei Bildagenturen aufgedrückt.

Falls ihr eini­ge News aus der Bilderbranche ver­passt haben soll­tet, eig­net sich die Liste sehr gut für einen ers­ten Überblick.

Hier die Liste der zwölf beliebts­ten Blogartikel aus dem Jahr 2020:

  1. Shutterstock ändert Vergütungsstruktur: Honorarkürzungen durch die Hintertür?
  2. Die bes­ten Bildagenturen 2019 (Auswertung mei­ner Umfrage)
  3. Stockfotografie: Sich rein­knien oder Zurücktreten? (Gastartikel)
  4. 24 Tipps und Quellen für Model-Posen
  5. Adobe Stock ver­öf­fent­licht gro­ße kos­ten­lo­se Kollektion mit Fotos, Vektoren und Videos
  6. Pixabay ver­teilt wis­sent­lich und kos­ten­los geklau­te Bilder
  7. Getty Images löscht EyeEm-​Accounts von Fotografen mit iStock-Accounts
  8. Facebook blo­ckiert Beitrag über Protest gegen Shutterstock
  9. Covid-​19 und Coronavirus: Die Stockfotografie in der Krise
  10. Shutterstock ver­steckt Änderungen in neu­en Nutzungsbedingungen
  11. Adobe Stock erklärt sei­nen Suchalgorithmus: Erste Lehren
  12. Das neue „Market Freeze“-Feature von Getty Images: Teure Kundenverarschung?

Interessant ist auch zu sehen, über wel­che Suchanfragen die Leser_​innen zum Blog kamen. Leider hat das Feature in den Jahren an Aussagekraft ver­lo­ren, weil immer mehr Browser Privatsphäre-​Einstellungen aktiv haben, wel­che die Suchbegriffe nicht mehr mit übergeben.

Trotzdem sind die Ergebnisse einen Blick wert: Die 10 häu­figs­ten Suchanfragen*, die zu mei­nem Blog führ­ten, sowie der mei­ner Ansicht nach dazu pas­sends­te Artikel:

  1. Fotoshooting Ideen mol­lig (Artikelvorschlag)
  2. redak­tio­nel­le Nutzung (Artikelvorschlag)
  3. Stockfotografie (Artikelvorschlag)
  4. Stockfotografie gefrag­te Motive (Artikelvorschlag)
  5. Pornart (Artikelvorschlag)
  6. wel­che Bilder ver­kau­fen sich am bes­ten (Artikelvorschlag)
  7. Wolkenbilder hoch­auf­lö­send (Artikelvorschlag)
  8. Fotos ver­kau­fen App (Artikelvorschlag)
  9. Fotograf Künstlersozialkasse (Artikelvorschlag)
  10. Tropfenfotografie (Artikelvorschlag)

* aus­ge­nom­men habe ich hier mei­nen Namen sowie den Blogtitel, die natur­ge­mäß sonst die ers­ten bei­den Plätze belegt hätten

Viele mei­ner Artikel leben auch vom fach­li­chen und/​oder kri­ti­schen Input mei­ner Leser_​innen, die im Blog oder auf mei­nen Social Media Kanälen wie mei­ner Facebook-​Seite kom­men­tie­ren. Dafür mal Danke!

Deshalb hier noch die 10 Blogartikel aus dem Jahr 2020 mit den meis­ten Kommentaren:

  1. Shutterstock ändert Vergütungsstruktur: Honorarkürzungen durch die Hintertür?
  2. Praxis-​Test: Fixel Recolor Plugin Panel für Photoshop (mit Verlosung)
  3. Der „Instant Pay Program“ Deal: Wirestock ver­scher­belt Bilder mit Einmalzahlung an Freepik
  4. Datensicherung und Online-​Backups: Mein Erfahrungsbericht
  5. Getty Images löscht EyeEm-​Accounts von Fotografen mit iStock-Accounts
  6. Adobe Stock ver­öf­fent­licht gro­ße kos­ten­lo­se Kollektion mit Fotos, Vektoren und Videos
  7. Das neue „Market Freeze“-Feature von Getty Images: Teure Kundenverarschung?
  8. Wer steckt hin­ter Wirestock.io? Gründer, Finanzierung und Orte
  9. Adobe Stock erklärt sei­nen Suchalgorithmus: Erste Lehren
  10. Stockfotografie: Sich rein­knien oder Zurücktreten?

In weni­gen Tagen star­te ich übri­gens wie­der mei­ne gro­ße Bildagentur-​Umfrage (sie­he zwei­ter Platz der belieb­tes­ten Blogartikel) auf mei­ner Facebook-​Seite. Ich freue mich auf eure rege Teilnahme.